3888/2021
Verwendung von Stellplatzablösegeldern für die Erneuerung der wegweisenden Beschilderung zu den P+R-Anlagen im Kölner Stadtgebiet
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. x Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Die Gestaltung, Ausführung und Aufstellung der Schilder in der Wegweisung ist durch die RWB 2000 (Richtlinie für die wegweisende Beschilderung) geregelt. Die Wegweisung ist Geschäft der laufenden Verwaltung. Daher wird auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Ski zzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/641/2 Vorlagen-Nummer 3888/2021 Freigabedatum 16.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verwendung von Stellplatzablösegeldern für die Erneuerung der wegweisenden Beschilderung zu den P+R-Anlagen im Kölner Stadtgebiet Beschlussorgan Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beschließt die Verwendung von Stellplatzablösegeldern nach § 48 Abs. 2 Nr. 3 BauO NRW in Höhe von 210.000 Euro für die Erneuerung der wegweisenden Beschilderung zu den P+R-Parkplätzen im Kölner Stadtgebiet. Verkehrsausschuss 18.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Verwaltung beabsichtigt die wegweisende Beschilderung zu den P+R Anlagen auf dem Stadtge- biet Köln zu optimieren und zu erneuern, um eine bessere Zielführung für den Motorisierten Individu- alverkehr (MIV) zu den ÖPNV-Umsteigepunkten zu erreichen. Die vorhandene Beschilderung aus dem Jahr 2000 ist nach 20 Jahren veraltet und erneuerungsbedürftig. P+R (Parken & Reisen) ist eine angebotsseitige verkehrsplanerische Maßnahme, durch die Umstei- gern („Übersteigern“) vom MIV auf den ÖPNV (Öffentlichen Personen-Nahverkehr) an den peripheren Umsteigepunkten zielgerichtet – zu-meist kostenlose –Parkplatzkapazitäten bereitgestellt und zuge- wiesen werden. Die Parkflächen sind StVO-gemäß mit dem Zeichen 316 kenntlich gemacht und wer- den für die Zielfindung durch die wegweisende Beschilderung unterstützt. Die P+R-Anlagen dienen der Förderung des ÖPNV im innerstädtischen Bereich. Außerdem entlasten sie die innerstädtischen Parkflächen. Die Beschilderung der P+R-Parkplätze ist somit eine investive Maßnahme zur Entlastung der inner- städtischen Parkflächen und zur Förderung des ÖPNV. Im Kölner Stadtgebiet sind aktuell 25 P+R Anlagen in Betrieb, davon befinden sich 13 im linksrheini- schen Stadtgebiet und 12 im rechtsrheinischen Stadtgebiet (siehe Auflistung) Linksrheinisch Rechtsrheinisch 01 P+R Arnoldshöhe 14 P+R Bensberg 02 P+R Bocklemünd 15 P+R Brück Mauspfad 03 P+R Godorf 16 P+R Dellbrück 04 P+R Haus Vorst 17 P+R Frankfurter Straße S-Bahn 05 P+R Heinrich-Lübke-Ufer 18 P+R Königsforst 06 P+R Longerich S-Bahn 19 P+R Ostheim 07 P+R Merkenich 20 P+R Porzer Straße 08 P+R Nippes S-Bahn 21 P+R Porz-Wahn 09 P+R Stadion 22 P+R Stammheim S-Bahn 10 P+R Sürth 23 P+R Thielenbruch 11 P+R Volkhovener Weg 24 P+R Westhoven 12 P+R Weiden-West 25 P+R Zündorf 13 P+R Worringen S-Bahn Stellplatzablösemittel nach § 48 Abs. 2 Nr. 3 BauO NRW stehen in Höhe von 210.000 Euro für diese Maßnahme zur Verfügung. Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 3 Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Re- duktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3888/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.12.2021
- Erstellt
- 05.11.2021 08:28