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V/0497/2020

Außerordentlicher städtischer Zuschuss für den DJK SV Mauritz 1906 e. V.

Vorlagen 19.05.2020

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 23.06.2020, TOP 6.2

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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30 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0497/2020

Anlage A

1505 Zeichen

Anlage A zur V/0497/2020 
 
Kurzüberblick 
 
Außerordenlicher städtischer Zuschuss für den DJK SV Mauritz 1906 e.V. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. 
 
Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten 
bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadt-
sportbund Münster e. V. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Diese Aufgabe und die Höhe der finanziellen Auswirkungen beruhen auf der Sportförderrichtlinie. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

5907 Zeichen

V/0497/2020 
V/0497/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Außerordentlicher städtischer Zuschuss für den DJK SV Mauritz 1906 e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2020 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem DJK SV Mauritz 1906 e. V. wird für die erhöhten Unterhaltungskosten auf der vereinseigenen 
Sportanlage Schif ffahrter Damm ein weiterer städtischer Betriebskostenzuschuss in Höhe von 
12.600,00 € gewährt.  
Dieser Zuschuss ist erforderlich, da durch die Nutzung des 1. AFC Münster Mammuts e.  V. höhere 
Kosten entstehen.  
Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss. I m Haushaltsjahr 2021 wird wieder geprüft, ob die 
Voraussetzungen für eine weitere Zuschusserteilung vorliegen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Finanzierung des Beschlussvorschlages erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 
2020 wie folgt veranschlagt: 
 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag 
€ 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen 
und –stätten 
2020 - 
Zeile 15 Transferaufwendungen - 12.600,00 € 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
03.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bußwolder 
Telefon: 492-5213 
Busswolder@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0497/2020 
Begründung: 
 
Allgemeines 
 
Der Sportverein 1. AFC Münster Mammuts e. V. verfügt über keine eigene Sportanlage und führte 
deshalb in der Vergangenheit sowohl den Trainings- als auch den Meisterschaftsbetrieb auf mehreren 
kommunalen Sportanlagen durch.  
Dem Verein wurden durch die Spo rtverwaltung Nutzungszeiten für die Sportanlage Hiltrup  Süd (Trai-
ningsbetrieb) und die Sportanlage Wangeroogeweg in Münster  Kinderhaus (Meisterschaftsbetrieb) 
zugewiesen. 
 
Mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0880/2012 hat der Rat der Stadt Münster in s einer Sitzung 
am 12.12.2012 beschlossen, die kommunale Sportanlage Wangeroogeweg aufgrund des auslaufe n-
den Erbbaurechtevertrages (die Eigentümerin des Grundstückes plant eine Wohnbebauung) aufz u-
geben und den Sportverein SC Westfalia Kinderhaus e. V. auf die Bezirkssportanlage Große Wiese in 
Münster Kinderhaus zu verlagern. 
 
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilienmanagement konnte mit den Eigentümern des 
Grundstückes Wangeroogeweg erreicht werden, für eine Übergangszeit von zunächst 2 Jahren die 
Sportanlage Wangeroogeweg für den Sportverein 1. AFC Münster Mammuts e. V. zu nutzen.  
 
Es zeigte sich jedoch sehr schnell, dass durch den intensiven Spielbetrieb, zwei sehr heiße Sommer 
und dem Umstand, dass der Rasenplatz über keine Beregnungsanlage verfügte, e ine ordnungsge-
mäße Durchführung des Spielbetriebes nicht garantiert werden konnte. Sowohl die Stadt als auch der 
Verein sahen sich leider nicht in der Lage, den Naturrasenplatz in einen spielfähigen Zustand zu ve r-
setzen.  
Darüber hinaus drohte dem Verein d urch den Verband aufgrund der sehr schlechten Platzverhältni s-
se eine Spielstättensperre einschließlich Punktabzüge.  
 
Zudem wurde auf der Sportanlage Wangeroogeweg das Funktionsgebäude einschließlich der U m-
kleidebereiche als Flüchtlingseinrichtung umgebaut, daher konnten mehrere Räume (z. B. Lager- und 
Funktionsräume) für den Sport nicht mehr genutzt werden.  
 
Aufgrund dieser Umstände musste die Sportverwaltung eine neue Spielstätte für den Sportverein 1. 
AFC Münster Mammuts e. V. suchen.  
Durch die Fusion der beiden Sportvereine Telekom-Post SV e.V. und DJK SV Germania Mauritz 1906 
e.V. verfügte der DJK SV Mauritz 1906 e. V. sowohl über die kommunale Sportanlage Coppenrath s-
weg als auch über die vereinseigene Sportanlage Schifffahrter Damm.  
Die Sportverwaltung sah die Möglichkeit, den Sportbetrieb des Sportvereins 1. AFC Münster Ma m-
muts e. V. auf die vereinseigene Anlage Schiff fahrter Damm zu verlegen und führte in der Verga n-
genheit entsprechende Gespräche mit dem Vereinsvorstand vom DJK SV Mauritz 1906 e. V.  
 
Auch der Sportverein 1. AFC Münster Mammuts e. V. konnte sich eine Verlagerung zur Sportanlage 
Schifffahrter Damm gut vorstellen. Dies ist auch das einzige Großspielfeld, welches dem Verein zur 
Verfügung gestellt werden konnte. Eine Alternative ist im gesamten Stadtgebiet nicht gegeben. Auf 
den kommunalen Sportanlagen sind keine weiteren Kapazitäten verfügbar. Zur Aufrechterhaltung des 
Spielbetriebes des Sportvereins 1. AFC Münster Mammuts e. V. war die Verlagerung die einzige 
Möglichkeit.  
 
Die Gespräche führten zu einem erfolgreichen Ergebnis und es erfolgte die Verlagerung. 
 
Begünstigt wurde diese Ents cheidung dadurch, dass im Rahmen des Projektes „Umwandlung von 
Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ im Verein DJK SV Mauritz 1906 e. V. der Tennenplatz auf der 
kommunalen Sportanlage Coppenrathsweg in einen Kunstrasenplatz umgewandelt wurde und 
dadurch freie Sportkapazitäten geschaffen werden konnten.

- 3 - 
V/0497/2020 
Die zusätzliche Nutzung der Sportanlage Schi fffahrter Damm durch den Sportvere in 1. AFC Münster 
Mammuts e. V. verursachte jedoch erhöhte Betriebskosten, die durch den bisher gewährten Betriebs-
kostenzuschuss an den Verein DJK SV Mauritz 1906 e. V. nicht abgedeckt werden. 
 
Die erhöhten Betriebskosten entstehen dem Verein DJK SV Mauritz 1906 e. V. u. a. durch einen e r-
höhten Pflegeaufwand zur Unterhaltung der Rasenfläche, welche durch die Nutzung durch den 
Sportverein 1. AFC Münster Mammuts e. V. einer erhöhten Abnutzung unterliegt.  
 
Aufgrund dieser besonderen Situation und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem 1. AFC  
Münster Mammuts e. V. zumindest für einen befristeten Zeitraum eine für seinen Sportbetrieb qualita-
tiv gute Sportstätte zur Verfügung gestellt werden konnte, schlägt die Sportverwaltung für diesen 
Ausnahmefall vor, einen zusätzlichen städtischen Betriebskostenzuschuss an den Verein DJK SV 
Mauritz 1906 e. V. zu zahlen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage: Kostenaufstellung des Vereines

Beratungsverlauf (1)

23.06.2020 Sportausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Schifffahrter Damm
  • Coppenrathsweg
  • Wangeroogeweg
  • Große Wiese
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0497/2020
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37