V/0497/2020
Außerordentlicher städtischer Zuschuss für den DJK SV Mauritz 1906 e. V.
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V_0497_2020_Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0497/2020
Anlage A
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Anlage A zur V/0497/2020 Kurzüberblick Außerordenlicher städtischer Zuschuss für den DJK SV Mauritz 1906 e.V. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes- sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver- setzt sie die Verantwortungsgemeinschaft der ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster in die Lage, ihre Gemeinschaftsleistung zu realisieren. Mit der Förderung trägt die Stadt Münster dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszubauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadt- sportbund Münster e. V. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Diese Aufgabe und die Höhe der finanziellen Auswirkungen beruhen auf der Sportförderrichtlinie. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0497/2020 V/0497/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Außerordentlicher städtischer Zuschuss für den DJK SV Mauritz 1906 e. V. Beratungsfolge 23.06.2020 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem DJK SV Mauritz 1906 e. V. wird für die erhöhten Unterhaltungskosten auf der vereinseigenen Sportanlage Schif ffahrter Damm ein weiterer städtischer Betriebskostenzuschuss in Höhe von 12.600,00 € gewährt. Dieser Zuschuss ist erforderlich, da durch die Nutzung des 1. AFC Münster Mammuts e. V. höhere Kosten entstehen. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss. I m Haushaltsjahr 2021 wird wieder geprüft, ob die Voraussetzungen für eine weitere Zuschusserteilung vorliegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Finanzierung des Beschlussvorschlages erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushalt 2020 wie folgt veranschlagt: Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 2020 - Zeile 15 Transferaufwendungen - 12.600,00 € Sportamt 03.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußwolder Telefon: 492-5213 Busswolder@stadt- muenster.de - 2 - V/0497/2020 Begründung: Allgemeines Der Sportverein 1. AFC Münster Mammuts e. V. verfügt über keine eigene Sportanlage und führte deshalb in der Vergangenheit sowohl den Trainings- als auch den Meisterschaftsbetrieb auf mehreren kommunalen Sportanlagen durch. Dem Verein wurden durch die Spo rtverwaltung Nutzungszeiten für die Sportanlage Hiltrup Süd (Trai- ningsbetrieb) und die Sportanlage Wangeroogeweg in Münster Kinderhaus (Meisterschaftsbetrieb) zugewiesen. Mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0880/2012 hat der Rat der Stadt Münster in s einer Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, die kommunale Sportanlage Wangeroogeweg aufgrund des auslaufe n- den Erbbaurechtevertrages (die Eigentümerin des Grundstückes plant eine Wohnbebauung) aufz u- geben und den Sportverein SC Westfalia Kinderhaus e. V. auf die Bezirkssportanlage Große Wiese in Münster Kinderhaus zu verlagern. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilienmanagement konnte mit den Eigentümern des Grundstückes Wangeroogeweg erreicht werden, für eine Übergangszeit von zunächst 2 Jahren die Sportanlage Wangeroogeweg für den Sportverein 1. AFC Münster Mammuts e. V. zu nutzen. Es zeigte sich jedoch sehr schnell, dass durch den intensiven Spielbetrieb, zwei sehr heiße Sommer und dem Umstand, dass der Rasenplatz über keine Beregnungsanlage verfügte, e ine ordnungsge- mäße Durchführung des Spielbetriebes nicht garantiert werden konnte. Sowohl die Stadt als auch der Verein sahen sich leider nicht in der Lage, den Naturrasenplatz in einen spielfähigen Zustand zu ve r- setzen. Darüber hinaus drohte dem Verein d urch den Verband aufgrund der sehr schlechten Platzverhältni s- se eine Spielstättensperre einschließlich Punktabzüge. Zudem wurde auf der Sportanlage Wangeroogeweg das Funktionsgebäude einschließlich der U m- kleidebereiche als Flüchtlingseinrichtung umgebaut, daher konnten mehrere Räume (z. B. Lager- und Funktionsräume) für den Sport nicht mehr genutzt werden. Aufgrund dieser Umstände musste die Sportverwaltung eine neue Spielstätte für den Sportverein 1. AFC Münster Mammuts e. V. suchen. Durch die Fusion der beiden Sportvereine Telekom-Post SV e.V. und DJK SV Germania Mauritz 1906 e.V. verfügte der DJK SV Mauritz 1906 e. V. sowohl über die kommunale Sportanlage Coppenrath s- weg als auch über die vereinseigene Sportanlage Schifffahrter Damm. Die Sportverwaltung sah die Möglichkeit, den Sportbetrieb des Sportvereins 1. AFC Münster Ma m- muts e. V. auf die vereinseigene Anlage Schiff fahrter Damm zu verlegen und führte in der Verga n- genheit entsprechende Gespräche mit dem Vereinsvorstand vom DJK SV Mauritz 1906 e. V. Auch der Sportverein 1. AFC Münster Mammuts e. V. konnte sich eine Verlagerung zur Sportanlage Schifffahrter Damm gut vorstellen. Dies ist auch das einzige Großspielfeld, welches dem Verein zur Verfügung gestellt werden konnte. Eine Alternative ist im gesamten Stadtgebiet nicht gegeben. Auf den kommunalen Sportanlagen sind keine weiteren Kapazitäten verfügbar. Zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes des Sportvereins 1. AFC Münster Mammuts e. V. war die Verlagerung die einzige Möglichkeit. Die Gespräche führten zu einem erfolgreichen Ergebnis und es erfolgte die Verlagerung. Begünstigt wurde diese Ents cheidung dadurch, dass im Rahmen des Projektes „Umwandlung von Tennenspielfelder in Kunstrasenplätze“ im Verein DJK SV Mauritz 1906 e. V. der Tennenplatz auf der kommunalen Sportanlage Coppenrathsweg in einen Kunstrasenplatz umgewandelt wurde und dadurch freie Sportkapazitäten geschaffen werden konnten. - 3 - V/0497/2020 Die zusätzliche Nutzung der Sportanlage Schi fffahrter Damm durch den Sportvere in 1. AFC Münster Mammuts e. V. verursachte jedoch erhöhte Betriebskosten, die durch den bisher gewährten Betriebs- kostenzuschuss an den Verein DJK SV Mauritz 1906 e. V. nicht abgedeckt werden. Die erhöhten Betriebskosten entstehen dem Verein DJK SV Mauritz 1906 e. V. u. a. durch einen e r- höhten Pflegeaufwand zur Unterhaltung der Rasenfläche, welche durch die Nutzung durch den Sportverein 1. AFC Münster Mammuts e. V. einer erhöhten Abnutzung unterliegt. Aufgrund dieser besonderen Situation und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem 1. AFC Münster Mammuts e. V. zumindest für einen befristeten Zeitraum eine für seinen Sportbetrieb qualita- tiv gute Sportstätte zur Verfügung gestellt werden konnte, schlägt die Sportverwaltung für diesen Ausnahmefall vor, einen zusätzlichen städtischen Betriebskostenzuschuss an den Verein DJK SV Mauritz 1906 e. V. zu zahlen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Kostenaufstellung des Vereines
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Schifffahrter Damm
- Coppenrathsweg
- Wangeroogeweg
- Große Wiese
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0497/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37