AN/1580/2019
Anfrage zur Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen
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Anlage - Tabelle Einrichtungen
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Tabelle Einrichtung Bericht (Stand 31.03.2019) Boltensternstr. 10a 50735 Riehl Leer seit 08.03.2019 Wird im IV Quartal für 139 Personen umgebaut Robert-Perthel-Str. 50 50739 Bilderstöckchen Leer seit 06.02.2019 Reserve Herkulesstr. 42 50823 Neuehrenfeld k.A. Mathias-Brüggen-Str. 66 50827 Ossendorf Leer seit 22.02.2019 Reserve Butzweilerhofallee 50829 Ossendorf Leer seit 16.02.2019 Reserve Ostlandstr. 39a 50858 Weiden Reserve Bonner Str. 478 50968 Marienburg 74 Personen Wird im IV Quartal für 116 Personen umgebaut Ringstr. 38-44 50996 Rodenkirchen 104 Personen Luzerner Weg 70a 51063 Mülheim Reserve Ostmerheimer Str. 220 51109 Merheim 52 Personen Friedrich-Naumann-Str. 2 51145 Eil k.A.
H. Litvinov - Anfrage Unterhaltung von Notunterkünften
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Dr. (UA) Eugen Litvinov 20. November 2019 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn Tayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Anfrage gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 25.11.2019 Anfrage zur Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen AN/1580/2019 Sehr geehrter Herr Keltek, in der Sitzung am 17.06.2019 hat der Integrationsrat über die Beschlussvorlagen „ Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen für die Zeit vom 01.01.2017 -24.01.2018“ ( AN-1269/2019) und „Änderung der Satzung der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüch- tete Personen rückwirkend ab dem 25.01.2018 “ (AN-1273/2019) beraten und einstimmig zuge- stimmt. In der Begründung zu den o.g. Beschlussvorlagen sieht die Verwaltung v or, „…von den Bewoh- nern nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Benutzungsgebühren zu e r- heben“. „Diese Kosten … belaufen sich auf durchschnittlich 1.017,70 € pro Person/Monat für alle Notaufnahmen bzw. -unterkünfte. Die Kosten, die mit der Unterbringung von Flüchtlingen im SGB II-Bezug entstanden sind, wurden … im Rahmen eines sog. Gutscheinverfahrens im Jobcenter Köln erfasst.“. Diese Höhe der Gebühr ist auch im § 6 der o.g. Satzung festgestellt: „Für die Inan- spruchnahme der Einrichtung werden Gebühren in Höhe von monatlich 1.017,70 EUR erhoben. In dieser Summe sind sämtliche Kosten zum Betrieb der Einrichtung mit Ausnahme der Gemein- schaftsverpflegung enthalten.“ Darüber hinaus sind in der Anlage zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen der Stadt Köln 11 Einrichtungen ge- nannt (s. Tabelle). Diese Tabelle stellt auch den Stand der Einrichtungen laut dem „24. Bericht zur Situation Geflüchteter“ (Sitzung des Integrationsrates am 17.06.2019, AN-1370/2019) dar. Aufgrund dessen wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele untergebrachten Personen haben in der Periode vor Inkrafttreten der o.g. Sat- zung bzw. der Änderung dieser Satzung die Gebühren bezahlt und wie hoch ist deren An- teil an den insgesamt untergebrachten Personen in jeder Einrichtung? 2. Ist die in der Tabelle angegebene Liste der Einrichtungen geändert worden und hat die Stadtverwaltung vor, diese zu ändern? 3. Wenn ja – auf welcher Grundlage und auf welchen Art und Weise? 4. Werden die Geflüchtete - wenn sie in eine „gebührenpflichtige“ Einrichtung zugewiesen werden – über die Gebühren informiert und wie geschieht das? 5. Welche Einnahmen erzielt(e) die Kommune über diese Benutzungsgebühren? Mit freundlichen Grüßen Eugen Litvinov, Dr. (UA)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1580/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 20.11.2019
- Erstellt
- 20.11.2019 14:11