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AN/1580/2019

Anfrage zur Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 20.11.2019

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 25.11.2019, TOP 4.3

Anlage - Tabelle Einrichtungen

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H. Litvinov - Anfrage Unterhaltung von Notunterkünften

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Anlage - Tabelle Einrichtungen

716 Zeichen

Tabelle 
 
 
Einrichtung Bericht (Stand 31.03.2019)  
Boltensternstr. 10a 50735 Riehl Leer seit 08.03.2019 
Wird im IV Quartal für 139 
Personen umgebaut 
Robert-Perthel-Str. 50 50739 Bilderstöckchen Leer seit 06.02.2019 
Reserve 
Herkulesstr. 42 50823 Neuehrenfeld k.A. 
Mathias-Brüggen-Str. 66 50827 Ossendorf Leer seit 22.02.2019 
Reserve 
Butzweilerhofallee 50829 Ossendorf Leer seit 16.02.2019 
Reserve 
Ostlandstr. 39a 50858 Weiden Reserve 
Bonner Str. 478 50968 Marienburg 74 Personen 
Wird im IV Quartal für 116 
Personen umgebaut 
Ringstr. 38-44 50996 Rodenkirchen 104 Personen 
Luzerner Weg 70a 51063 Mülheim Reserve 
Ostmerheimer Str. 220 51109 Merheim 52 Personen 
Friedrich-Naumann-Str. 2 51145 Eil k.A.

H. Litvinov - Anfrage Unterhaltung von Notunterkünften

2912 Zeichen

Dr. (UA) Eugen Litvinov                  20. November 2019 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
Anfrage gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 25.11.2019 
 
 
Anfrage zur Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen 
AN/1580/2019 
 
Sehr geehrter Herr Keltek, 
 
in der Sitzung am 17.06.2019 hat der Integrationsrat über die Beschlussvorlagen „ Satzung der 
Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüchtete 
Personen für die Zeit vom 01.01.2017 -24.01.2018“ ( AN-1269/2019) und „Änderung der Satzung 
der Stadt Köln über die Errichtung und Unterhaltung von Notunterkünften für ausländische geflüch-
tete Personen rückwirkend ab dem 25.01.2018 “ (AN-1273/2019) beraten und einstimmig zuge-
stimmt. 
In der Begründung zu den o.g. Beschlussvorlagen sieht die Verwaltung v or, „…von den Bewoh-
nern nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Benutzungsgebühren zu e r-
heben“. „Diese Kosten … belaufen sich auf durchschnittlich 1.017,70 € pro Person/Monat für alle 
Notaufnahmen bzw. -unterkünfte. Die Kosten, die mit der Unterbringung von Flüchtlingen im SGB 
II-Bezug entstanden sind, wurden … im Rahmen eines sog. Gutscheinverfahrens im Jobcenter 
Köln erfasst.“. Diese Höhe der Gebühr ist auch im § 6 der o.g. Satzung festgestellt: „Für die Inan-
spruchnahme der Einrichtung werden Gebühren in Höhe von monatlich 1.017,70 EUR erhoben. In 
dieser Summe sind sämtliche Kosten zum Betrieb der Einrichtung mit Ausnahme der Gemein-
schaftsverpflegung enthalten.“  
Darüber hinaus sind in der Anlage zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung 
von Notunterkünften für ausländische geflüchtete Personen der Stadt Köln  11 Einrichtungen ge-
nannt (s. Tabelle). Diese Tabelle stellt auch den Stand der Einrichtungen laut dem „24. Bericht zur 
Situation Geflüchteter“ (Sitzung des Integrationsrates am 17.06.2019, AN-1370/2019) dar. 
 
Aufgrund dessen wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 
1. Wie viele untergebrachten Personen haben in der Periode vor Inkrafttreten der o.g. Sat-
zung bzw. der Änderung dieser Satzung die Gebühren bezahlt und wie hoch ist deren An-
teil an den insgesamt untergebrachten Personen in jeder Einrichtung?

2. Ist die in der Tabelle angegebene Liste der Einrichtungen geändert worden und hat die 
Stadtverwaltung vor, diese zu ändern?  
3. Wenn ja – auf welcher Grundlage und auf welchen Art und Weise? 
4. Werden die Geflüchtete - wenn sie in eine „gebührenpflichtige“ Einrichtung zugewiesen 
werden – über die Gebühren informiert und wie geschieht das? 
5. Welche Einnahmen erzielt(e) die Kommune über diese Benutzungsgebühren? 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Eugen Litvinov, Dr. (UA)

Beratungsverlauf (1)

25.11.2019 Integrationsrat
TOP 4.3 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1580/2019
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
20.11.2019
Erstellt
20.11.2019 14:11