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0426/2020

Situation der Autofahrer am gesperrten "Rechtsabbieger am Südstadion"

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 26.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.05.2020, TOP 7.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2638 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 0426/2020 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 
 
Situation der Autofahrer am gesperrten "Rechtsabbieger am Südstadion"  
hier: Nachfragen von Herrn Ilg in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
09.12.2019, TOP 7.2.4 
Herr Ilg bittet um die Beantwortung folgender Nachfragen: 
 
Nachfrage 1:  
 
„Hat es explizit an dieser Kreuzung, in den letzten Jahren eine nachweisliche Häufung von Unfällen 
mit Radfahrern gegeben? wenn ja, in welchem Umfang?  
 
Nachfrage 2:  
Auf welche Untersuchungen stützt sich die Annahme der Verwaltung, dass die Konfrontation zwi-
schen rechtsabbiegenden Autos und Radfahrern, unmittelbar an der Ampel ohne freilaufenden 
Rechtsabbieger, weniger unfallträchtig sein wird?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu 1.: 
Die Kreuzung Höninger Weg/Am Vorgebirgstor/Pohligstraße wurde 2013, 2014 und zuletzt im Jahr 
2018 als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Es ereigneten sich insgesamt neun Verkehrsunfälle mit er-
heblichen Sachschäden oder leicht und schwer verletzten Personen. Bei insgesamt drei Unfällen wa-
ren Radfahrende beteiligt. In diesem Jahr (2018) ereigneten sich  keine Unfälle im Bereich des frei 
fließenden Rechtsabbiegers von der Straße Am Vorgebirgstor zum Höninger Weg.  
 
Die Abpollerung erfolgt prophylaktisch; dabei wurden die abgestimmten Kriterien (Bedeutung für den 
Radverkehr, Geometrie, Verkehrsbelastungen etc.) zugrunde gelegt. 
 
Freilaufende Rechtsabbieger stellen eine grundsätzliche Gefahr für Radfahrende dar, da es infolge 
der unangepassten Geschwindigkeiten und zum Teil schlechten Sichtverhältnissen zur vermeidbaren 
Gefährdung auch für den Radverkehrs kommt [siehe auch Ratsbeschluss vom 03.05.2018, TOP 
10.14, Vorlagen-Nummer: 0913/2018]. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu 2.: 
Findet der Rechtsabbiegevorgang des Kraftfahrzeugs unmittelbar hinter der Lichtsignalanlage statt, 
wird aufgrund der Knotengeometrie das rechtsabbiegende Kraftfahrzeug sehr langsam fahren, so 
dass das Konfliktpotential mit Radfahrenden und zu Fuß Gehenden entsprechend minimiert ist. Bei 
freilaufenden Rechtsabbiegern ist das Geschwindigkeitspotential entsprechend höher und damit auch 
das Gefahrenpotential.  
 
Dieser Sicherheitsgewinn gilt für Radfahrende, die „Am Vorgebirgstor“ in Richtung Weißhausstraße 
fahren, wie auch für den Querverkehr (Radfahrende aus Höninger Weg Süd nach Höninger Weg

2 
 
Nord), da nun der rechtsabbiegende Querverkehr signalgesteuert angehalten wird.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0426/2020
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
26.03.2020
Erstellt
06.02.2020 12:32