0426/2020
Situation der Autofahrer am gesperrten "Rechtsabbieger am Südstadion"
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 0426/2020 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.05.2020 Situation der Autofahrer am gesperrten "Rechtsabbieger am Südstadion" hier: Nachfragen von Herrn Ilg in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.12.2019, TOP 7.2.4 Herr Ilg bittet um die Beantwortung folgender Nachfragen: Nachfrage 1: „Hat es explizit an dieser Kreuzung, in den letzten Jahren eine nachweisliche Häufung von Unfällen mit Radfahrern gegeben? wenn ja, in welchem Umfang? Nachfrage 2: Auf welche Untersuchungen stützt sich die Annahme der Verwaltung, dass die Konfrontation zwi- schen rechtsabbiegenden Autos und Radfahrern, unmittelbar an der Ampel ohne freilaufenden Rechtsabbieger, weniger unfallträchtig sein wird?“ Antwort der Verwaltung zu 1.: Die Kreuzung Höninger Weg/Am Vorgebirgstor/Pohligstraße wurde 2013, 2014 und zuletzt im Jahr 2018 als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Es ereigneten sich insgesamt neun Verkehrsunfälle mit er- heblichen Sachschäden oder leicht und schwer verletzten Personen. Bei insgesamt drei Unfällen wa- ren Radfahrende beteiligt. In diesem Jahr (2018) ereigneten sich keine Unfälle im Bereich des frei fließenden Rechtsabbiegers von der Straße Am Vorgebirgstor zum Höninger Weg. Die Abpollerung erfolgt prophylaktisch; dabei wurden die abgestimmten Kriterien (Bedeutung für den Radverkehr, Geometrie, Verkehrsbelastungen etc.) zugrunde gelegt. Freilaufende Rechtsabbieger stellen eine grundsätzliche Gefahr für Radfahrende dar, da es infolge der unangepassten Geschwindigkeiten und zum Teil schlechten Sichtverhältnissen zur vermeidbaren Gefährdung auch für den Radverkehrs kommt [siehe auch Ratsbeschluss vom 03.05.2018, TOP 10.14, Vorlagen-Nummer: 0913/2018]. Antwort der Verwaltung zu 2.: Findet der Rechtsabbiegevorgang des Kraftfahrzeugs unmittelbar hinter der Lichtsignalanlage statt, wird aufgrund der Knotengeometrie das rechtsabbiegende Kraftfahrzeug sehr langsam fahren, so dass das Konfliktpotential mit Radfahrenden und zu Fuß Gehenden entsprechend minimiert ist. Bei freilaufenden Rechtsabbiegern ist das Geschwindigkeitspotential entsprechend höher und damit auch das Gefahrenpotential. Dieser Sicherheitsgewinn gilt für Radfahrende, die „Am Vorgebirgstor“ in Richtung Weißhausstraße fahren, wie auch für den Querverkehr (Radfahrende aus Höninger Weg Süd nach Höninger Weg 2 Nord), da nun der rechtsabbiegende Querverkehr signalgesteuert angehalten wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0426/2020
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 26.03.2020
- Erstellt
- 06.02.2020 12:32