Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 1020/2024 vom 16.04.2024
Stand: Am 02.05.2024 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 16.04.2024 1020/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zur Beschlussvorlage (4064/2023): Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur einfachen Änderung des gesamten Bebauungsplanes 7441/02, Arbeitstitel: Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung Ziel der Planung ist es, das Gewerbegebiet für Büronutzungen und produzierende oder hand- werkliche Betriebe zu sichern und damit den gewerblichen Standort in Eil nachhaltig zu stär- ken. Mit dem Ausschluss von Mindernutzungen der Gewerbegrundstücke – insbesondere durch nicht im Zusammenhang mit der vorherrschenden Nutzung stehende Stellplatzanlagen – soll nicht der Betrieb des Autokinos verhindert, sondern explizit die Funktionalität des Gewerbege- bietes gefestigt und eine städtebauliche Fehlentwicklung verhindert werden. Die verkehrlich gut angebundene, rund 41.000 m² große Fläche stellt eine wertvolle gewerbli- che Potenzialfläche dar. Im Sinne des Grundsatzes Innen- vor Außenentwicklung (§ 1a Abs. 2 BauGB) soll hier ein Beitrag zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Stärkung eines gewerblich genutzten Standortes im Stadtbezirk Porz geleistet werden. Zudem kann so bei einer anhal- tentenden Nachfrage an gewerblichen Bauflächen einer zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen entgegengewirkt werden. Nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) sollte auf dem Gelände des Autokinos kein Wochenmarkt angesiedelt werden. Wochenmärkte dienen genauso wie der stationäre Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten der wohnortnahen Versorgung. Des- halb gehören Wochenmärkte gleichermaßen in die Zentralen Versorgungsbereiche, die zum einen verkehrlich für alle Bürger*innen gut erreichbar sind. Zum anderen werden in den Zent- ralen Versorgungsbereichen positive Synergieeffekte mit den übrigen Nutzungen der zentra- len Orte (Handel, Dienstleistung, Gastronomie etc.) erzeugt. Dies entspricht den Zielen der Stadt der kurzen Wege und vermeidet zusätzliche Verkehre. Marktverwaltungsseitig bestehen darüber hinaus erhebliche Bedenken bezüglich der Reali- sierbarkeit eines Wochenmarktes an genanntem Standort, ohne das bereits bestehenden Märkte geschwächt werden. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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02.05.2024
TOP 13.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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