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1020/2024

Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 16.04.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.05.2024, TOP 13.1.2

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

2462 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 16.04.2024 
 1020/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zur 
Beschlussvorlage (4064/2023): Beschluss über die Aufhebung der Einleitung zur 
Änderung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes 7441/02 sowie Beschluss zur 
einfachen Änderung des gesamten Bebauungsplanes 7441/02, Arbeitstitel: 
Gewerbegebiet Eil in Köln-Porz-Eil, 1. Änderung 
Ziel der Planung ist es, das Gewerbegebiet für Büronutzungen und produzierende oder hand-
werkliche Betriebe zu sichern und damit den gewerblichen Standort in Eil nachhaltig zu stär-
ken. 
 
Mit dem Ausschluss von Mindernutzungen der Gewerbegrundstücke – insbesondere durch 
nicht im Zusammenhang mit der vorherrschenden Nutzung stehende Stellplatzanlagen – soll 
nicht der Betrieb des Autokinos verhindert, sondern explizit die Funktionalität des Gewerbege-
bietes gefestigt und eine städtebauliche Fehlentwicklung verhindert werden. 
 
Die verkehrlich gut angebundene, rund 41.000 m² große Fläche stellt eine wertvolle gewerbli-
che Potenzialfläche dar. Im Sinne des Grundsatzes Innen- vor Außenentwicklung (§ 1a Abs. 2 
BauGB) soll hier ein Beitrag zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Stärkung eines gewerblich 
genutzten Standortes im Stadtbezirk Porz geleistet werden. Zudem kann so bei einer anhal-
tentenden Nachfrage an gewerblichen Bauflächen einer zusätzlichen Inanspruchnahme von 
Flächen entgegengewirkt werden. 
 
Nach dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK) sollte auf dem Gelände des Autokinos 
kein Wochenmarkt angesiedelt werden. Wochenmärkte dienen genauso wie der stationäre 
Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten der wohnortnahen Versorgung. Des-
halb gehören Wochenmärkte gleichermaßen in die Zentralen Versorgungsbereiche, die zum 
einen verkehrlich für alle Bürger*innen gut erreichbar sind. Zum anderen werden in den Zent-
ralen Versorgungsbereichen positive Synergieeffekte mit den übrigen Nutzungen der zentra-
len Orte (Handel, Dienstleistung, Gastronomie etc.) erzeugt. Dies entspricht den Zielen der 
Stadt der kurzen Wege und vermeidet zusätzliche Verkehre. 
 
Marktverwaltungsseitig bestehen darüber hinaus erhebliche Bedenken bezüglich der Reali-
sierbarkeit eines Wochenmarktes an genanntem Standort, ohne das bereits bestehenden 
Märkte geschwächt werden. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

02.05.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 13.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1020/2024
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
16.04.2024
Erstellt
15.03.2024 10:20