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Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/1377/2021 vom 11.06.2021

Stand: Am 24.06.2021 im Rat geändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.06.2021 AN/1377/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 24.06.2021 Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tages ordnung der Sitzung des Rates am 24.06.2021 aufzunehmen: Beschluss: 1. Das Klimaziel der Stadt Köln wird auf die gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035 angepasst und der Rat der Stadt Köln empfiehlt dem Klimarat dies als Zielmarke zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren THG-Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder künstliche Art und Weise ge bunden werden können. 2. Die Stadtverwaltung erarbeitet unterschiedliche Berechnungen zur Klimaneutralität 2035 für Köln und legt diese dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung vor. 3. Die Verwaltung wird, mit Unterstützung des bereits beauftragten Konsortiums u nd des Klimarates, einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Klimaziels der Stadtverwaltung, ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie unter Einbezug möglichst vieler weiterer THG -Emittent*innen erarbeiten. Dabei sollen erfolg reiche Beispiele anderer Großstädte berücksichtigt werden. Bestehende Konzepte werden berücksichtigt, sektorenspezifische Minderungsziele mit Meilensteilen und Zwischenzielen (2025, 2030) werden festgelegt und ein geeignetes Indikatoren -Set zur Überprüfung eingesetzt, dies gilt auch für die Ausbauziele im Bereich erneuerbarer Energien. Der „Maßnahmenplan Klimaneutralitä t bis 2035“ wird basierend auf der Ratsentscheidung zur Berechnung von Klimaneutralität ämterübergreifend erarbeitet und Maß -nahmen und Ziele entsprechend verbindlich zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis Ende 2021 der Stadtgesellschaft vorgestellt und dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. - 2 - 4. Eine Beurteilung der Kosten mit mehreren Szenarien inkl. der sich dadurch ergebenden Änderungen bzgl. möglicher Querfinanzierungen innerhalb des Stadtwerkekonzerns ist aufzustellen. 5. Der erhöhte Personalb edarf in der Koordinationsstelle Klimaschutz bzw. dem Dezernat Klima zu diesem Aufgabenbereich ist abzuschätzen. Um eine zeit -nahe Umsetzung zu gewährleisten, wird geprüft, ob eine weitere externe Unterstützung notwendig ist. Begründung: Im Juli 2019 hat der Rat der Stadt Köln den Klimanotstand erklärt und sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens sowie den Feststellungen des Weltklimarats IPCC in sei- nem Sonderbericht „1,5°C globale Erwärmung“ verpflichtet. Um die Erderwärmung mit einer Zwei-Drittel-Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen, dürfen laut dem IPCC Sonderbe- richt1 nur noch 420 Gigatonnen CO2 emittiert werden. Dass die verfassungsrechtlich maßgebliche Temperaturschwelle von deutlich unter 2°C und möglichst 1,5°C in ein globales und nationales CO2-Restbudget umgerechnet werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. März 2021 bekräftigt. Auch wenn die Schätzungen des IPCC zur Größe des verbleibenden globalen CO 2-Restbudgets Ungewissheiten enthielten, seien dies e im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber außerdem dazu auf, klare Reduktions- pfade für die Zeit von 2030 bis 2050 zu definieren und den Übergang zur Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, unter “ver- gleichsweiser milder Reduktionslast große Teile des CO 2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt” seien. Die Stadt Köln hat mit der Gründung des Klimarats, bestehend aus Akteur*innen der Wis- senschaft, Wirtschaft, Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft, Klimaziele für 2030 und 2040 ausverhandelt. Der Rat begrüßt dieses Commitm ent, hält aber weitere Bestrebungen für notwendig. Bis spätestens 2035 soll die Stadt Köln klimaneutral sein. Insbesondere die Stadtverwaltung und ihre Beteiligungsgesellschaften haben bei der Energiewende eine Vor- bildfunktion für die gesamte Stadt Köln. D urch ambitionierte Maßnahmenkataloge und Zeit- pläne sollen Akteur*innen in Köln motiviert werden, ihrerseits ähnlich ambitioniert zu han- deln, sowie die Weichen gestellt werden, diese Transformation zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer 1 SR15_Chapter2_Low_Res.pdf (ipcc.ch), S.4

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2021

    Rat

    TOP 3.1.17, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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