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AN/1377/2021

Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 11.06.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 3.1.17

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

5064 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.06.2021 
 
AN/1377/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 24.06.2021 
 
Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tages ordnung der Sitzung 
des Rates am 24.06.2021 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Das Klimaziel der Stadt Köln wird auf die gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035 
angepasst und der Rat der Stadt Köln empfiehlt dem Klimarat dies als Zielmarke zu 
berücksichtigen. Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren 
THG-Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des 
Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder 
künstliche Art und Weise ge bunden werden können.  
 
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet unterschiedliche Berechnungen zur Klimaneutralität 
2035 für Köln und legt diese dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung vor.  
 
3. Die Verwaltung wird, mit Unterstützung des bereits beauftragten Konsortiums u nd 
des Klimarates, einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Klimaziels der 
Stadtverwaltung, ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie unter Einbezug möglichst 
vieler weiterer THG -Emittent*innen erarbeiten.  Dabei sollen erfolg reiche Beispiele 
anderer Großstädte berücksichtigt werden.  Bestehende Konzepte werden 
berücksichtigt, sektorenspezifische Minderungsziele mit Meilensteilen und 
Zwischenzielen (2025, 2030) werden festgelegt und ein geeignetes Indikatoren -Set 
zur Überprüfung eingesetzt, dies gilt auch für die Ausbauziele im Bereich 
erneuerbarer Energien. Der „Maßnahmenplan Klimaneutralitä t bis 2035“ wird 
basierend auf der Ratsentscheidung zur Berechnung von Klimaneutralität 
ämterübergreifend erarbeitet und Maß -nahmen und Ziele entsprechend verbindlich 
zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis Ende 2021 der Stadtgesellschaft vorgestellt 
und dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

- 2 - 
 
4. Eine Beurteilung der Kosten mit mehreren Szenarien inkl. der sich dadurch 
ergebenden Änderungen bzgl. möglicher Querfinanzierungen innerhalb des 
Stadtwerkekonzerns ist aufzustellen.  
 
5. Der erhöhte Personalb edarf in der Koordinationsstelle Klimaschutz bzw. dem 
Dezernat Klima zu diesem Aufgabenbereich ist abzuschätzen. Um eine zeit -nahe 
Umsetzung zu gewährleisten, wird geprüft, ob eine weitere externe Unterstützung 
notwendig ist. 
 
 
Begründung: 
 
Im Juli 2019 hat der Rat der Stadt Köln den Klimanotstand erklärt und sich zu den Zielen des 
Pariser Klimaschutzabkommens sowie den Feststellungen des Weltklimarats IPCC in sei-
nem Sonderbericht „1,5°C globale Erwärmung“ verpflichtet. Um die Erderwärmung mit einer 
Zwei-Drittel-Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen, dürfen laut dem IPCC Sonderbe-
richt1 nur noch 420 Gigatonnen CO2 emittiert werden.  
Dass die verfassungsrechtlich maßgebliche Temperaturschwelle von deutlich unter 2°C und 
möglichst 1,5°C in ein globales und nationales CO2-Restbudget umgerechnet werden kann, 
hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. März 2021 bekräftigt. Auch 
wenn die Schätzungen des IPCC zur Größe des verbleibenden globalen CO 2-Restbudgets 
Ungewissheiten enthielten, seien dies e im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen. Das 
Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber außerdem dazu auf, klare Reduktions-
pfade für die Zeit von 2030 bis 2050 zu definieren und den Übergang zur Klimaneutralität 
rechtzeitig einzuleiten. Es dürfe  nicht einer Generation zugestanden werden, unter “ver-
gleichsweiser milder Reduktionslast große Teile des CO 2-Budgets zu verbrauchen, wenn 
damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen 
und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt” seien.  
Die Stadt Köln hat mit der Gründung des Klimarats, bestehend aus Akteur*innen der Wis-
senschaft, Wirtschaft, Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft, Klimaziele für 2030 und 2040 
ausverhandelt. Der Rat begrüßt dieses Commitm ent, hält aber weitere Bestrebungen für 
notwendig. Bis spätestens 2035 soll die Stadt Köln klimaneutral sein. Insbesondere die 
Stadtverwaltung und ihre Beteiligungsgesellschaften haben bei der Energiewende eine Vor-
bildfunktion für die gesamte Stadt Köln. D urch ambitionierte Maßnahmenkataloge und Zeit-
pläne sollen Akteur*innen in Köln motiviert werden, ihrerseits ähnlich ambitioniert zu han-
deln, sowie die Weichen gestellt werden, diese Transformation zu unterstützen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer 
                                                
1 SR15_Chapter2_Low_Res.pdf (ipcc.ch), S.4

Beratungsverlauf (1)

24.06.2021 Rat
TOP 3.1.17 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1377/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
11.06.2021
Erstellt
11.06.2021 10:56