AN/1377/2021
Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
5064 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.06.2021
AN/1377/2021
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 24.06.2021
Verankerung des Ziels der gesamtstädtischen Klimaneutralität in Köln bis 2035
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tages ordnung der Sitzung
des Rates am 24.06.2021 aufzunehmen:
Beschluss:
1. Das Klimaziel der Stadt Köln wird auf die gesamtstädtische Klimaneutralität bis 2035
angepasst und der Rat der Stadt Köln empfiehlt dem Klimarat dies als Zielmarke zu
berücksichtigen. Dies bedeutet, dass alle von der Stadt Köln direkt beeinflussbaren
THG-Emittent*innen inkl. der Beteiligungsgesellschaften innerhalb und außerhalb des
Stadtgebiets nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren als auf natürliche oder
künstliche Art und Weise ge bunden werden können.
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet unterschiedliche Berechnungen zur Klimaneutralität
2035 für Köln und legt diese dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung vor.
3. Die Verwaltung wird, mit Unterstützung des bereits beauftragten Konsortiums u nd
des Klimarates, einen Maßnahmenplan zur Erreichung des Klimaziels der
Stadtverwaltung, ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie unter Einbezug möglichst
vieler weiterer THG -Emittent*innen erarbeiten. Dabei sollen erfolg reiche Beispiele
anderer Großstädte berücksichtigt werden. Bestehende Konzepte werden
berücksichtigt, sektorenspezifische Minderungsziele mit Meilensteilen und
Zwischenzielen (2025, 2030) werden festgelegt und ein geeignetes Indikatoren -Set
zur Überprüfung eingesetzt, dies gilt auch für die Ausbauziele im Bereich
erneuerbarer Energien. Der „Maßnahmenplan Klimaneutralitä t bis 2035“ wird
basierend auf der Ratsentscheidung zur Berechnung von Klimaneutralität
ämterübergreifend erarbeitet und Maß -nahmen und Ziele entsprechend verbindlich
zugeteilt. Der Maßnahmenplan wird bis Ende 2021 der Stadtgesellschaft vorgestellt
und dem AKUG und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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4. Eine Beurteilung der Kosten mit mehreren Szenarien inkl. der sich dadurch
ergebenden Änderungen bzgl. möglicher Querfinanzierungen innerhalb des
Stadtwerkekonzerns ist aufzustellen.
5. Der erhöhte Personalb edarf in der Koordinationsstelle Klimaschutz bzw. dem
Dezernat Klima zu diesem Aufgabenbereich ist abzuschätzen. Um eine zeit -nahe
Umsetzung zu gewährleisten, wird geprüft, ob eine weitere externe Unterstützung
notwendig ist.
Begründung:
Im Juli 2019 hat der Rat der Stadt Köln den Klimanotstand erklärt und sich zu den Zielen des
Pariser Klimaschutzabkommens sowie den Feststellungen des Weltklimarats IPCC in sei-
nem Sonderbericht „1,5°C globale Erwärmung“ verpflichtet. Um die Erderwärmung mit einer
Zwei-Drittel-Wahrscheinlichkeit auf 1,5°C zu begrenzen, dürfen laut dem IPCC Sonderbe-
richt1 nur noch 420 Gigatonnen CO2 emittiert werden.
Dass die verfassungsrechtlich maßgebliche Temperaturschwelle von deutlich unter 2°C und
möglichst 1,5°C in ein globales und nationales CO2-Restbudget umgerechnet werden kann,
hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. März 2021 bekräftigt. Auch
wenn die Schätzungen des IPCC zur Größe des verbleibenden globalen CO 2-Restbudgets
Ungewissheiten enthielten, seien dies e im Gesetzgebungsprozess zu berücksichtigen. Das
Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber außerdem dazu auf, klare Reduktions-
pfade für die Zeit von 2030 bis 2050 zu definieren und den Übergang zur Klimaneutralität
rechtzeitig einzuleiten. Es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, unter “ver-
gleichsweiser milder Reduktionslast große Teile des CO 2-Budgets zu verbrauchen, wenn
damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen
und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt” seien.
Die Stadt Köln hat mit der Gründung des Klimarats, bestehend aus Akteur*innen der Wis-
senschaft, Wirtschaft, Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft, Klimaziele für 2030 und 2040
ausverhandelt. Der Rat begrüßt dieses Commitm ent, hält aber weitere Bestrebungen für
notwendig. Bis spätestens 2035 soll die Stadt Köln klimaneutral sein. Insbesondere die
Stadtverwaltung und ihre Beteiligungsgesellschaften haben bei der Energiewende eine Vor-
bildfunktion für die gesamte Stadt Köln. D urch ambitionierte Maßnahmenkataloge und Zeit-
pläne sollen Akteur*innen in Köln motiviert werden, ihrerseits ähnlich ambitioniert zu han-
deln, sowie die Weichen gestellt werden, diese Transformation zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz
Grüne-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer
gez. Lucas Sickmöller
Volt-Fraktionsgeschäftsführer
1 SR15_Chapter2_Low_Res.pdf (ipcc.ch), S.4
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1377/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 11.06.2021
- Erstellt
- 11.06.2021 10:56