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3091/2021

Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße, gem. Antrag Grüne, FDP und Die Partei

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 30.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2021, TOP 5.2.5.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4204 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
620/2 
Vorlagen-Nummer 
 3091/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 
 
Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße, gem. Antrag Grüne, FDP und 
Die Partei 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1673/2021 
Die Parteien Grüne, FDP und Die PARTEI bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) am 02.09.2021 zu nehmen: 
 
Die Bezirksvertretung 1 möge beschließen: 
 
Zur Wiederherstellung der Nutzungsqualität als Fußgängerpassage zwischen Brüderstraße und 
Schildergasse möge die Verwaltung sicherstellen, dem Eigentümer des Flurstücks 4958-019-955 
(sog. „Wehmeyerpassage“) die rechtliche Möglichkeit zur Schließung der Ein-/Ausgangsbereiche der 
Passage an Werktagen nach Geschäftsschluss und an Sonn- und Feiertagen in den  
Abend-/Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat diese Fragestellung in verschiedenen Verfahren bereits mehrfach und umfassend 
geprüft. Eine rechtliche Möglichkeit zur nächtlichen Sperrung der Passage besteht nicht. 
 
Bei der Wegefläche handelt es sich, auch wenn sie sich in Privatbesitz befindet, um eine gewidmete 
öffentliche Verkehrsfläche, die im Rahmen des Widmungsinhaltes, hier Gemeindestraße mit der Be-
schränkung auf den Fußgängerverkehr, dem Gemeingebrauch ständig und jederzeit zur Verfügung 
stehen muss.  
 
Dies gilt auch für eine bis auf Widerruf durchzuführende nächtliche Sperrung (inkl. Sonn- und Feierta-
gen). Wegen der Einschränkung der Nutzbarkeit durch die Allgemeinheit wäre ein förmliches Wege-
einziehungsverfahren (hier: Teileinziehungsverfahren) gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW 
(StrWG) durchzuführen. Eine Wegeeinziehung kann in diesem Falle aber nicht erfolgen. 
 
Die Absicht der Wegeeinziehung wurde 1997 schon einmal öffentlich bekannt gemacht, um - wie ge-
setzlich vorgeschrieben - Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Aufgrund zahlreicher Einwendun-
gen Kölner Bürger*innen, Verkehrszählungen und vertragsrechtlicher Bedenken wurde das Verfahren 
eingestellt. 1999 hat die Bezirksvertretung 1 die angestrebte Wiederaufnahme und die tatsächliche 
Durchführung der Einziehung abgelehnt. Seit der Widmung wurden neben dem angestrebten Einzie-
hungsverfahren mehrere Verfahren im Zusammenhang mit einer möglichen Schließung der Passage 
durchgeführt, die aber nicht zum angestrebten Ziel führen konnten. 
 
Das aus städtischem Eigentum stammende Grundstück Schildergasse 72 – 76 wurde 1960 mit der 
Verpflichtung verkauft, dass die Fußgängerpassage von dem*der Erwerber*in als Kolonnade zu ge-

2 
 
stalten, dauerhaft für den öffentlichen Verkehr freizuhalten, baulich zu unterhalten, zu befestigen, zu 
reinigen, instand zu halten und zu beleuchten ist. Das städtische Recht wurde zusätzlich durch Ein-
tragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. In dem Kaufvertrag wurde darüber hinaus ver-
einbart, dass die Fußgängerpassage gewidmet werden soll.  
 
Die Passage stellt bis heute die einzige und direkte Fußgängerverbindung entlang der Nord-Süd-
Fahrt dar und wird von zahlreichen Passanten genutzt. Die Passage liegt im Zentrum des Planungs-
gebietes des städtebaulichen Masterplans für die Kölner Innenstadt, der im Sinne der Bürger*innen, 
Pendler*innen und Tourist*innen die Verbesserung der städtebaulich-funktionalen Qualität insbeson-
dere auch in Bezug auf die öffentlichen Straßen und Wegeverbindungen zum Ziel hat. Die Wegever-
bindung zwischen Offenbachplatz und Schildergasse ist insofern wichtiger Bestandteil des öffentli-
chen Raums und muss erhalten bleiben. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten der Bühnen und 
der baulichen Umgestaltung der sogenannten Opernterrassen wird die Passage noch eine wesentlich 
stärkere Bedeutung, gerade in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen erlangen. 
 
Zur Entschärfung der Situation kämen eventuell bauliche Umgestaltungen der Passage und eine bes-
sere Ausleuchtung in Betracht. Bei diesbezüglichen Planungsüberlegungen ist die Verwaltung gerne 
behilflich.

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Brüderstraße
  • Schildergasse 72
  • Offenbachplatz
  • Nord-Süd-Fahrt

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Details

Aktenzeichen
3091/2021
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
30.08.2021
Erstellt
26.08.2021 11:56