3091/2021
Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße, gem. Antrag Grüne, FDP und Die Partei
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 620/2 Vorlagen-Nummer 3091/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 Fußgängerpassage zwischen Schildergasse und Brüderstraße, gem. Antrag Grüne, FDP und Die Partei Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates, AN/1673/2021 Die Parteien Grüne, FDP und Die PARTEI bitten folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) am 02.09.2021 zu nehmen: Die Bezirksvertretung 1 möge beschließen: Zur Wiederherstellung der Nutzungsqualität als Fußgängerpassage zwischen Brüderstraße und Schildergasse möge die Verwaltung sicherstellen, dem Eigentümer des Flurstücks 4958-019-955 (sog. „Wehmeyerpassage“) die rechtliche Möglichkeit zur Schließung der Ein-/Ausgangsbereiche der Passage an Werktagen nach Geschäftsschluss und an Sonn- und Feiertagen in den Abend-/Nachtstunden von 22:00 bis 6:00 Uhr bis auf Widerruf einzuräumen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat diese Fragestellung in verschiedenen Verfahren bereits mehrfach und umfassend geprüft. Eine rechtliche Möglichkeit zur nächtlichen Sperrung der Passage besteht nicht. Bei der Wegefläche handelt es sich, auch wenn sie sich in Privatbesitz befindet, um eine gewidmete öffentliche Verkehrsfläche, die im Rahmen des Widmungsinhaltes, hier Gemeindestraße mit der Be- schränkung auf den Fußgängerverkehr, dem Gemeingebrauch ständig und jederzeit zur Verfügung stehen muss. Dies gilt auch für eine bis auf Widerruf durchzuführende nächtliche Sperrung (inkl. Sonn- und Feierta- gen). Wegen der Einschränkung der Nutzbarkeit durch die Allgemeinheit wäre ein förmliches Wege- einziehungsverfahren (hier: Teileinziehungsverfahren) gem. § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) durchzuführen. Eine Wegeeinziehung kann in diesem Falle aber nicht erfolgen. Die Absicht der Wegeeinziehung wurde 1997 schon einmal öffentlich bekannt gemacht, um - wie ge- setzlich vorgeschrieben - Gelegenheit zu Einwendungen zu geben. Aufgrund zahlreicher Einwendun- gen Kölner Bürger*innen, Verkehrszählungen und vertragsrechtlicher Bedenken wurde das Verfahren eingestellt. 1999 hat die Bezirksvertretung 1 die angestrebte Wiederaufnahme und die tatsächliche Durchführung der Einziehung abgelehnt. Seit der Widmung wurden neben dem angestrebten Einzie- hungsverfahren mehrere Verfahren im Zusammenhang mit einer möglichen Schließung der Passage durchgeführt, die aber nicht zum angestrebten Ziel führen konnten. Das aus städtischem Eigentum stammende Grundstück Schildergasse 72 – 76 wurde 1960 mit der Verpflichtung verkauft, dass die Fußgängerpassage von dem*der Erwerber*in als Kolonnade zu ge- 2 stalten, dauerhaft für den öffentlichen Verkehr freizuhalten, baulich zu unterhalten, zu befestigen, zu reinigen, instand zu halten und zu beleuchten ist. Das städtische Recht wurde zusätzlich durch Ein- tragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. In dem Kaufvertrag wurde darüber hinaus ver- einbart, dass die Fußgängerpassage gewidmet werden soll. Die Passage stellt bis heute die einzige und direkte Fußgängerverbindung entlang der Nord-Süd- Fahrt dar und wird von zahlreichen Passanten genutzt. Die Passage liegt im Zentrum des Planungs- gebietes des städtebaulichen Masterplans für die Kölner Innenstadt, der im Sinne der Bürger*innen, Pendler*innen und Tourist*innen die Verbesserung der städtebaulich-funktionalen Qualität insbeson- dere auch in Bezug auf die öffentlichen Straßen und Wegeverbindungen zum Ziel hat. Die Wegever- bindung zwischen Offenbachplatz und Schildergasse ist insofern wichtiger Bestandteil des öffentli- chen Raums und muss erhalten bleiben. Nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten der Bühnen und der baulichen Umgestaltung der sogenannten Opernterrassen wird die Passage noch eine wesentlich stärkere Bedeutung, gerade in den Nachtstunden und an Sonn- und Feiertagen erlangen. Zur Entschärfung der Situation kämen eventuell bauliche Umgestaltungen der Passage und eine bes- sere Ausleuchtung in Betracht. Bei diesbezüglichen Planungsüberlegungen ist die Verwaltung gerne behilflich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Brüderstraße
- Schildergasse 72
- Offenbachplatz
- Nord-Süd-Fahrt
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Details
- Aktenzeichen
- 3091/2021
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 30.08.2021
- Erstellt
- 26.08.2021 11:56