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4068/2019

Baumpflege im Bezirk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.01.2020, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5881 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 4068/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.01.2020 
 
Baumpflege im Bezirk - Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen 
AN/1529/2019 
Anfrage: 
 
Die trockenen Sommer haben auch in Stadtbezirk Chorweiler ihre Spuren durch abgestorbene Bäu-
me hinterlassen. Zahlreiche Bäume mussten entfernt werden oder sind abgestorben noch an ihrem 
Platz verblieben. In Lindweiler gibt es, zum Beispiel, einen frisch gepflanzten Klimawald mit jungen 
Bäumen, einen stark geschädigten Wald mit Schallschutzfunktion an der Autobahn, aber auch Ein-
zelbäume, die schon sichtlich geschädigt sind oder schon entfernt wurden. 
 
1. Gibt es ein Baumkataster, in dem alle Straßenbäume aufgelistet sind? 
a) Wenn ja, werden entfernte Bäume an Ort und Stelle nachgepflanzt, wie z.B. am Kir-
burgerweg 105 oder Ecke Zinhainerweg/Litfaßsäule? 
b) Wenn nein, wie werden Straßenbäume dann erfasst und gepflegt? 
 
2. Wer ist für den Wald an der Autobahn 57, parallel zum Kirburgerweg zuständig und pflegt die-
sen? 
a) Wer ist verantwortlich für die Entfernung der Bäume, die umgestürzt sind, die ja auch 
Rettungskräfte behindern, die dort eventuell im Einsatz sein könnten, bei Unfällen auf 
der Autobahn oder verletzten Menschen im Wald? 
 
3. Wer übernimmt die Pflege des Klimawaldes Lindweiler bei Trockenheit? 
a) Gibt es ausreichend Bewässerungswagen für den Stadtbezirk Chorweiler für solche 
trockenen Sommer, die dort schon eingesetzt wurden? 
 
4. Wie lange muss man zur Zeit warten, bis die verwaisten Baumscheiben oder die mit vertrockne-
ten Straßenbäumen im Bezirk, wieder durch gesunde, klimaangepasste Bäume bepflanzt wer-
den? 
 
5. Wird der Gedenkbaum für die Kinder, die durch Gewalt starben, am Liverpooler Platz, Ecke 
Röntgenpraxis In Chorweiler, in den trockenen Sommern auch von Stadtbetrieben bewässert und 
vor Beschädigungen ausreichend geschützt? 
a) Wird der Gedenkbaum am 20.12.19 sicher zugänglich sein, an dem sich seine Errich-
tung jährt, aber der Baum sich erstmals innerhalb der Baugebiete befindet?

2 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. 
Ja, im Baumkataster sind alle rund 80.000 Straßenbäume erfasst. Ersatzpflanzungen erfolgen in der 
Regel am selben Standort, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Gründe gegen eine Wie-
derbepflanzung können z.B. sein: starke Beschattung durch Nachbarbäume; Versorgungleitungen im 
Boden. 
Am Kirburger Weg 105 gibt es keinen Baumstandort, jedoch vor Hausnr. 127 a. Dieser ist als Ersatz-
pflanzung vorgesehen. Die freie Fläche Ecke Zinhainer Weg / Litfaßsäule gehört der RheinEnergie, 
weshalb die Stadt Köln hier nicht ersatzpflanzt, sondern die RheinEnergie verantwortlich ist.  
 
Zu 2. 
Der Waldbestand entlang der BAB 57 und des Kirburger Weges gehört zum städtischen Wald und 
fällt in die Zuständigkeit des Forstbetriebsbezirkes linksrheinischer Wald.  Diese langgezogene Wald-
fläche ist an der breitesten Stelle gerade einmal 75 m breit. Innerhalb der Fläche gibt es keine ausge-
bauten Wege, auch keine frei zu haltenden Rettungswege. Entlang der Autobahn ist ein durchgängi-
ger Lärmschutzwall. Zwischen Langenbacher Weg und der Soldiner Straße verläuft am Waldrand ein  
ausgebauter Weg.  
Der Waldbestand wird, wie alle städtischen Waldflächen, naturnah nach den Grundsätzen des FSC 
(Forest Stewartship Council) bewirtschaftet. Nach dessen Grundsätzen verbleibt das Holz von abge-
storbenen Bäumen zu Förderung einer naturnahen Entwicklung in der Regel in den Beständen. Die 
Bestände dürfen zwar auch außerhalb der Wege (auch auf den Trampelpfaden und Fahrspuren der 
Maschinen) betreten werden, allerdings gemäß Landesforstgesetz ausdrücklich auf eigene Gefahr. 
 
Zu 3. 
Auch die Pflege des Klimawaldes liegt in der Zuständigkeit der städtischen Forstverwaltung. Die ei-
gentliche Aufforstungsfläche mit den kleinen Bäumen kann nicht befahren und auch nicht gewässert 
werden. Allerdings sind diese Bäume nach der Pflanzung im vergangenen Herbst sehr gut ange-
wachsen und haben den Dürresommer erstaunlich gut überstanden. Nachpflanzungen für vertrockne-
te Bäume sind dort nicht erforderlich. Lediglich die 18 Hochstämme, entlang der befahrbaren Mittel-
achse, haben bereits ab Juni Symptome von Trockenstress gezeigt und sind in unserem Auftrag von 
einer Firma nach Bedarf gewässert worden und haben so ohne Ausfälle das erste Jahr ebenfalls 
überstanden. 
 
Zu 4. 
Die nach der Fällung benötigte Zeitdauer für Baum-Nachpflanzungen ist stets von verschiedenen 
Parametern abhängig, wie Verfügbarkeit der Baumsorte in der Baumschule, Höhe der freigestellten 
Finanzmittel, sowie dem Arbeitsumfang am einzelnen Standort. Grundsätzlich können die Straßen-
baumersatzpflanzungen ausschließlich innerhalb weniger Monate während der Vegetationsruhezeit 
ab Ende Herbst bis ins Frühjahr gepflanzt werden. Da die Ersatzpflanzungen in der Vergangenheit 
nicht einzeln, sondern zusammengefasst in größeren Aufträgen vergeben bzw. beauftragt wurden, ist 
von einer Zeitdauer von mindestens einem Jahr auszugehen. 
Darüber hinaus ist zu beobachten, dass aufgrund des Klimawandels die derzeit gefragten Baumsor-
ten auf dem Markt sehr schnell vergriffen sind und sich für diese die Lieferzeit sich um eine Vegetati-
onsperiode verlängern kann. 
Außerdem ist festzuhalten, dass aufgrund geänderter Standortbedingungen, wie Schattendruck durch 
Nachbarbäume oder Versorgungsleitungen im Baumbeet, es auch einzelne Baumstandorte gibt, die 
nicht ersatzgepflanzt werden können. 
 
Zu 5. 
Der Amberbaum ist vor dem derzeitigen dortigen Baugeschehen geschützt und wurde im Sommer 
seitens der Baumaßnahme ausgiebig gewässert, sodass er keinerlei Symptome von Trockenstress 
zeigt. Es wird veranlasst, dass er am 20.12.2019 frei zugänglich ist.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Soldiner Straße
  • Liverpooler Platz
  • Kirburger Weg 105
  • Langenbacher Weg
  • Zinhainer Weg
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
4068/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.11.2019
Erstellt
20.11.2019 11:21