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AN/0780/2023

Bestandsbezogene Rücklagenbildung

FDP/KSG Antrag nach § 3 02.06.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 25.09.2023, TOP 4.1

Anlage 2 - Auszug aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 05.06.2023

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Anlage 1 Vorabauszug Rat 16.05.2023

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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FDP Antrag nach § 3

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Anlage 2 - Auszug aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 05.06.2023

3535 Zeichen

Geschäftsführung  
Betriebsausschuss 
Gebäudewirtschaft 
Frau Huppertz 
Telefon:  (0221) 221 22443 
Fax:   (0221) 221 22344 
E-Mail: DezVI-Dezernatskoordination-
Session@stadt-koeln.de 
Datum: 18.08.2023 
Auszug 
aus der Niederschrift der 18. Sitzung des Betriebsausschusses 
Gebäudewirtschaft  vom 05.06.2023  
öffentlich 
3.1 Antrag der FDP-Fraktion - Bestandsbezogene Rücklagenbildung  
AN/0780/2023 
SE Eichelbaum-Röhl begründet den Antrag der FDP -Fraktion und stellt noch einmal 
die Forderung nach einem Investitions- und Maßnahmenplan zum Erhalt der städti-
schen Immobilien in den Vordergrund, da die Gebäude der Stadt Köln in keinem guten 
Zustand seien. 
 
RM Brust erläutert, dass der Rat diesen Antrag in den Betriebsausschuss Gebäude-
wirtschaft verwiesen hat, da dieser über einen eigenen Haushalt verfüge und die Ge-
bäudewirtschaft deshalb in der Lage sei, durch einen entsprechenden Beschluss die 
Rücklagen für die Immobilien in ihrem Besitz zu erhöhen. 
 
Gemäß Herrn Beigeordnetem Greitemanns Aussage, wird eine vorausschauende In-
standhaltung bei der Gebäudewirtschaft bereits praktiziert. Er verweist als Beispiel auf 
die Prioritätenliste der Schulbaugesellschaft. Er hebt hervor, dass alle Gebäude au-
ßerhalb des Sondervermögens von einem solchen Beschluss nicht tangiert werden. 
Bei einer Erhöhung der Rücklagen müsse dies entweder mit Personal verstärkt oder 
mehr Aufgaben an Externe vergeben werden. 
 
Herr Behrisch eröffnet dem Gremium, dass zurzeit noch 70 Generalinstandsetzungen 
anstünden, über diese würde ein Instandhaltungsstau abgebaut. Die Generalinstand-
setzung erlaubten es die Gebäude in einen Zustand zu versetzen, der im weiteren 
Verlauf zu bewirtschaften sei. Ziel sei es die Gebäude so bewirtschaften, dass eine 
Generalsanierung nicht mehr notwendig werde. 
Zudem führe die Gebäudewirtschaft schon seit geraumer Zeit Begehungen durch, um 
eventuelle Mängel festzustellen und Rückstellungen zu bilden. Eine Herausforderung 
sei es diese Gelder in Bauleistung umzusetzen, da man hier entsprechendes Personal 
benötige.

Beigeordneter Greitemann betont, dass bei einem Beschluss, der höhere Rücklagen-
bildungen befürworte, Lösungen erarbeitet werden müssten, wie ein schnelleres Han-
deln möglich sei. Hier könne beispielsweise „outsourcing“ ein Weg sein. 
Die Gebäudewirtschaft habe in den letzten fünf Jahren die Strategie einer langfristigen 
und vorausschauenden Instandhaltung und Instandsetzung etabliert.  
 
Er betont, dass es sich nicht um Unterlassungen der Instandhaltung der letzten fünf 
Jahre handele, sondern diese zeitlich weit zurückreichten. Für die aktuelle Situation 
bedeute dies, dass die fehlenden Arbeiten aufgeholt werden müssen. Durch die hohe 
Zahl der Generalsanierungen, die fast 30% des Bestandes umfassten, könne in einem 
viel Sanierungsstau abgearbeitet werden. 
 
Frau Rinnenburger hebt noch einmal die Schwierigkeiten hervor bei einer Sanierung 
die betroffene Schule interimistisch unterzubringen. Es sei nicht möglich alle Schulen 
gleichzeitig zu sanieren, die auf der Liste aufgeführt seien, da nicht genügend Grund-
stücke zur Verfügung stünden. Weiterhin führt sie aus, dass sich die Gebäudewirt-
schaft mittlerweile mit zwei Teams aufgestellt habe, die gleichartige Sanierungen 
durchführten. 
 
RM Henk-Hollstein bittet darum, dieses Thema gemeinsam mit der Kämmerei zu be-
sprechen, da viele Gebäude, die dem Ausschuss wichtig seien, hier nicht abgebildet 
würden. 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft stellt die Angelegenheit zurück.

Anlage 1 Vorabauszug Rat 16.05.2023

703 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 17.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Rates vom 
16.05.2023  
öffentlich 
3.1.8 Antrag FDP-Fraktion betreffend "Bestandsbezogene Rücklagenbildung"  
AN/0780/2023 
 
Beschluss: 
Die Angelegenheit wird zur Entscheidung in den Betriebsausschuss Gebäudewirt-
schaft verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Die 
Linke. und Volt gegen die Stimmen der Fraktionen FDP, AfD und Die FRAKTION so-
wie von RM Gabriel (KLIMA FREUNDE) und RM Zimmermann (GUT Köln) zuge-
stimmt.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2101 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/VI 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0780/2023
Stand: 17.02.2026 
Sachstandsbericht  
Bestandsbezogene Rücklagenbildung 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden geän-
derten Beschlusses: 
 
1. Die Gebäudewirtschaft wird aufgefordert, ein Konzept zum Erhalt und zur Pflege ihres 
Gebäudebestands im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ zu ent-
wickeln und künftig im Rahmen der Investitionsplanung zu berücksichtigen. Hierbei 
sind besonders die Aspekte des generationenübergreifenden Wirtschaftens, der Nach-
haltigkeit und des Klima- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Ziel ist die Werthal-
tung der Immobilien und der Vermeidung von kosten- und CO2-intensiven Generalsan-
ierungen oder gar die Ersetzung durch Abriss und Neubau. Als Ziel soll mittelfristig 
eine jährliche Instandhaltungsquote von 1,5 Prozent bezogen auf den Neuanschaf-
fungswert angestrebt werden. 
2. Der Ausschuss ist jeweils über die Einhaltung des Investitionsplans zu unterrichten. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Dem Ziel einer intensivierten Werterhaltung des Immobilienbestandes sollte perspektivisch 
durch ein entsprechend erhöhtes Instandhaltungsbudget Rechnung getragen werden. Im Wirt-
schaftsplan 2025 wurde daher angekündigt, ab dem Planjahr 2027 für die Objekte im Sonder-
vermögen 1,5 % der Wiederbeschaffungskosten als jährliches Instandhaltungsbudget bereit-
zustellen und damit einen Teil des Beschlusses umzusetzen. Die Erhöhung würde in der 
Summe zu deutlichen Mehraufwendungen führen. Aufgrund der derzeitigen Haushaltssitua-
tion wird in Abstimmung mit der Kämmerei von dieser Entscheidung abgesehen. Die Quote 
bleibt vorerst bei 1,2 %. 
Die inhaltliche Konzepterstellung zum Erhalt und zur Pflege des Gebäudebestands erfordert 
eine sorgfältige und umfassende organisatorische Vorbereitung, an der die Verwaltung derzeit 
arbeitet. 
Nächste Schritte: 
Die Einführung dieses Verfahrens wird vorbereitet.

2 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
17.02.2027

FDP Antrag nach § 3

2507 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.03.2023 
AN/0780/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.05.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 05.06.2023 
 
Bestandsbezogene Rücklagenbildung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Rates am 16. Mai 2023 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird damit beauftragt für sämtliche in städtischer Hand befindlichen Immobi-
lien gemeinsame bestandsbezogene Rücklagen für die Instandhaltung und Modernisierung 
zu bilden. Des Weiteren ist für jede Immobilie ein Investitionsplan anzulegen, wie die be-
standbezogenen Rücklagen zur Werterhaltung eingesetzt werden.  
Dem Rat ist ein jährlicher Bericht über die Investitionsauszahlungen zur Werterhaltung jeder 
Immobilie vorzulegen. 
 
 
Begründung: 
 
Um eine Immobilie besonders kosten - und umweltschonend zu erhalten, sind regelmäßige 
Instandsetzungsmaßnahmen unumgänglich. Oft wird öffentliches Eigentum erst instandge-
setzt, wenn es viel zu spät ist (siehe z. B. RGM) und dann die Sanierungskosten nahe der 
Neubaukosten liegen oder ein Abriss und Neubau unumgänglich sind. Dieser Punkt ist dann 
meist lange vor Ablauf der durchschnittlichen Lebens- und auch der Abschreibungsdauer ei-
nes Gebäudes erreicht. 
 
Die Höhe der jeweiligen Bestandsrücklage sollte einheitlich so z. B. mit Hilfe der Petersschen 
Formel ermittelt werden. (Herstellungskosten x 1,5 / 80 Jahre = jährliche Instandhaltungskos-
ten pro qm). Für ältere Bestandsimmobilien ist der Faktor entsprechend zu erhöhen. 
Für die Investitionen ist ebenfalls ein einheitliches System zu Grunde zu legen. Jede Immobi-
lie ist mit einer Bedarfsliste, einem Zeitplan und einem Investitionsplan zu hinterlegen. 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
Eine regelmäßige und zeitnahe Instandhaltungspflege ist nachhaltiger und kostengünstiger 
so wie auch wertsteigernd. Eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts erfolgt da-
mit nicht, denn die Kosten fallen nur zu einem anderen Zeitpunkt an. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite    Stefanie Ruffen 
Fraktionsgeschäftsführer   Baupolitische Sprecherin

Beratungsverlauf (2)

16.05.2023 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
25.09.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0780/2023
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
02.06.2023
Erstellt
02.05.2023 16:51