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0598/2018

Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0962/2017 gleichzeitig Beantwortung der mündlichen Anfrage vom 05.12.2017

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 12.03.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.04.2018, TOP 5.6

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anfrage der SPD-Fraktion - AN/0962/2017

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

15706 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/4520 
 
Vorlagen-Nummer  26.02.2018 
 0598/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates AN/0962/2017 gleich-
zeitig Beantwortung der mündlichen Anfrage vom 05.12.2017 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 
Integrationsrat 16.04.2018 
 
Sachstandsbericht zu dem Projekt Denkmal zum Anschlag des NSU in der Keupstraße 
Verfahren und Siegerentwurf 
 
Auf der Grundlage des vom Rat am 15.12.2015 beschlossenen Verfahrens wurde 2016 innerhalb von 
zehn Monaten der Wettbewerb zu einem sehr erfolgreichen Abschluss geführt. Es wurde ein Kunst-
wettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs durchgeführt. 
 
Der Dialog mit den Opfern bzw. den Anwohnerinnen und Anwohnern der Keupstraße stand im Zent-
rum des Verfahrens. Bereits die Entwicklung des Verfahrens erfolgte gemeinsam mit ihnen in zwei 
internen und einer öffentlichen Veranstaltung. Die Künstlerinnen und Künstler hatten Vorgespräche 
mit den Opfern bzw. Anwohnerinnen und Anwohner der Keupstraße zu führen, um deren Anforderun-
gen und Wünsche an ein Denkmal zu erfahren und zum Abschluss des Wettbewerbs ihnen ihre Ent-
würfe vorzustellen. Erst dann folgte die Sitzung der Jury. Sowohl dem Dialogkreis als auch der Jury 
gehörten neben anderen (prinzipiell) alle Opfer der NSU-Anschläge in der Probsteigasse und der 
Keupstraße sowie Vertreter der IG Keupstraße an.  
 
Zum Kunstwettbewerb wurden zehn Künstlerinnen und Künstler verschiedener künstlerischer Aus-
richtung sowie unterschiedlicher Nationalität und Geschlecht eingeladen. Neun Künstlerinnen und 
Künstler gaben Arbeiten ab. Die Entscheidung der Jury fiel einstimmig zugunsten des Entwurfs von 
Ulf Aminde aus.

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Der Siegerentwurf 
Ulf Aminde, geboren 1969, ist Künstler und Filmemacher und lebt in Berlin. Er lehrt als Professor an 
der Weißensee Kunsthochschule Berlin.  
 
Herr Aminde stellt seinen Entwurf folgendermaßen dar: 
„Ausgehend von dem Haus in der Keupstraße 29 wird der Grundriss der Bodenplatte abgenommen. 
In exakt demselben Winkel und parallel zu dem originalen Haus wird eine Bodenplatte in ca. 30 cm 
Stärke an dem dem Denkmal zugewiesenen Platz errichtet. Die Bodenplatte hat ein ca. Maß von 6 x 
25 m. Anhand der Geodaten der Bodenplatte und eines WLAN Senders, der an der Platte aufgebaut 
wird, kann mit einer App auf dem Handy das Fundament zu einem prinzipiell endlos in die Höhe 
wachsendem Haus werden. Das Haus ist mit Hilfe der App auf dem Handy zu sehen. Mit dem Handy 
kann man sich vor Ort bewegen und sieht auf dem Display immer den jeweiligen Ausschnitt des Hau-
ses, als wäre er in der physischen Welt sichtbar. Dabei sind die Wände allerdings Filme, die von den 
Benutzerinnen und Benutzern auf dem Handy aktiviert und betrachtet werden können. Aus der Viel-
zahl der Filme entsteht ein virtuelles Haus, das von jedem betreten werden kann und an dem alle 
eingeladen sind mitzubauen.“ (Aus: Beschreibung des Entwurfes von U. Aminde) 
 
Die große Qualität des Entwurfs ist darin zu erkennen, dass er alle unterschiedlichen Anforderungen 
an das Denkmal erfüllt:  
 
Erinnerung an den Anschlag: Die Bodenplatte aus Beton misst 25 x 6 Meter und entspricht damit dem 
Grundriss des Hauses Keupstrasse 29, wo die Bombe gezündet wurde. Die Bodenplatte wird parallel 
versetzt an anderer Stelle eingelassen und vermittelt damit die Botschaft, dass das, was weggebombt 
bzw. beschädigt werden sollte, an anderer Stelle verdoppelt bzw. dauerhaft bleiben wird. Der Künstler 
sagt dazu: „Mit der Bodenplatte wird ein Fundament gegossen. Sie steht in ihrer abstrakten Form für 
ein noch zu errichtendes Haus. Gemeint ist eine zukünftige Gemeinschaft, die ausschließlich auf 
Diversität und Solidarität aufbaut. Hier geht es darum, eine Grundlage zu schaffen – ein Fundament 
zu legen. Die Bodenplatte wird aber auch gegossen mit der Haltung, etwas wirklich massiv und un-
verrückbar in den Boden festsetzen zu wollen. Etwas, das nicht mehr weggedacht werden kann.“ 
 
Ort der Begegnung: Die Bodenplatte ist eine Bühne, ein Dancefloor und ein Treffpunkt. Ulf Aminde 
dazu: „Hier kann man sich zeigen. Hier kann sich die Lebendigkeit des Viertels feiern als ein aktiver 
Teil der Gesellschaft.“ 
 
Mittels App – ein modernes und nachhaltiges Denkmal: Einen wesentlichen Teil des Denkmals bildet 
eine App, die über ein WLAN-Netz im Bereich der Bodenplatte abrufbar sein wird. Sie lässt virtuell 
Wände aus Filmen entstehen, die beispielsweise Dokumentationen zum NSU-Komplex oder zum

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Alltags-Rassismus oder auch Musikvideos enthalten. Jugendliche, Studierende, Anwohnerinnen und 
Anwohner des Viertels können sich auch zukünftig einbringen und (in Abstimmung mit verantwortli-
chen Stellen wie dem NS-DOK und der städtischen Diversity-Stelle) neue Apps erstellen und damit 
das Denkmal zu einem sich immer wieder erneuernden, modernen Medium zu machen, das dem 
Zusammenleben und der Demokratieförderung dient.  
 
 
Die Entscheidung der Jury:   
 
„Der Entwurf von Ulf Aminde wird angenommen. 
1. Zur Realisierung des Entwurfs ist ein Dialog mit dem Investor und dem Architekten sowie dem 
Künstler und weiteren Beteiligten (u. a. die Opfer, die sich bislang im Verfahren beteiligt ha-
ben, sowie Vertreter der IG Keupstraße) notwendig. Ziel des Dialogs ist die Umsetzung des 
Entwurfs an dem vom Künstler vorgesehenen Ort, der auch aus Sicht der Jury der geeignetste 
Standort ist. 
 
2. Sollte das Denkmal an dem vorgeschlagenen Standort nicht umgesetzt werden können, soll 
im Dialogverfahren ein anderer Standort (z. B. im Boulevard) bestimmt werden. Auch dieser 
Standort muss die Raumwirkung des Kunstwerks gewährleisten, da es nur als eine Einheit 
von Bodenplatte, App und der Entfaltung in den Umraum verstanden werden kann.“   
 
 
Standort 
 
Im Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2015 zum Verfahren wurde im Punkt 3 zum Standort 
erklärt, „dass das Denkmal in der Keupstraße bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe aufgestellt werden 
soll. Einen sehr guten Standort für das Denkmal stellt der infolge der Neugestaltung des alten Güter-
bahnhofs Ecke Keupstraße/Schanzenstraße entstehende neue Eingangsbereich dar. Über den end-
gültigen Standort wird der Rat zusammen mit dem Beschluss über den künstlerischen Entwurf des 
Denkmals gesondert beschließen.“ 
Dem Wettbewerb zur Errichtung des Denkmals ging zeitlich (Oktober bis Dezember 2015) das städ-
tebauliche Werkstattverfahren „Ehemaliger Güterbahnhof Köln-Mülheim/Schanzenstraße“ voran. In 
der Aufgabenstellung dazu wurde der mögliche Standort für das Denkmal bereits berücksichtigt. Dort 
heißt es zu dem Thema „Denkmal zum Anschlag der NSU“ wie folgt: 
„Als Adressbildung für das neue Quartier ist an der Schnittstelle mit dem bestehenden Stadtteil im 
Bereich Keupstraße / südliche Schanzenstraße ein besonderer Platz- oder Freiraum gewünscht. Im 
Quartier soll später ein ‚Erinnerungsort‘ gestaltet werden, der auf das Bombenattentat in der Keup-
straße im Jahr 2004 verweist. Dieser könnte beispielsweise auf dem Platz- oder Freiraum an der 
Keupstraße eingerichtet werden. Zur Ideenfindung soll hierzu ein künstlerischer Wettbewerb stattfin-
den.“ 
Die Verortung des Denkmals bildete in allen Werkstattphasen ein von den Büros zu beachtendes und 
entwurflich zu würdigendes Element. 
Das Planungsteam RKW Architektur + Städtebau /FSWLA Landschaftsarchitektur ging als Preisträger 
aus dem am 11.12.2015 beendeten Werkstattverfahren hervor.

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Entwurf RKW Architektur + Städtebau /FSWLA Landschaftsarchitektur 
 
Das Planungsteam RKW Architektur + Städtebau hat den Standort für das Denkmal nicht an der Ecke 
Keupstraße/Schanzenstraße, sondern an einer anderen Stelle eingeplant. Das Planungsteam sieht 
auf dem südlichen Grundstück zwei die Keupstraße begleitende Blöcke mit einer dazwischen verlau-
fenden Wegeverbindung, die sich in Höhe der Heidkampstraße auf der gegenüberliegenden Seite (in 
der Mitte zwischen Haltestelle „Keupstraße“ und Schanzenstraße gelegen) befindet. Dieser Weg hat 
den Charakter eines größeren, ca. 20 Meter breiten Boulevards. An dessen Beginn an der Keupstra-
ße wurde eine Platzaufweitung vorgesehen, wo auch der Standort des Denkmals zum Attentat in der 
Keupstraße vorgeschlagen wird.

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Auszug aus Entwurf RKW Architektur + Städtebau /FSWLA Landschaftsarchitektur 
Der Siegerentwurf von Ulf Aminde sieht als Standort die Ecke Keupstraße/Schanzenstraße vor. „Aus-
gehend von dem Haus in der Keupstraße 29 wird der Grundriss der Bodenplatte abgenommen. In 
exakt demselben Winkel und parallel zu dem originalen Haus wird eine Bodenplatte in ca. 30 cm 
Stärke an dem dem Denkmal zugewiesenen Platz errichtet.“  
 
 
Parallelverschiebung (Studio Aminde)  
 
Standort Keupstraße/Schanzenstraße 
Eine Verwirklichung des Entwurfs von Ulf Aminde an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße berück-
sichtigt das Ergebnis des Werkstattverfahrens zum ehemaligen Güterbahnhof nur in Teilen. Das ge-
plante Denkmal ist zwar an der Keupstraße verortet, die vorgesehene Bebauung des Grundstücks 
lässt sich aber nicht in der angedachten Form realisieren, ohne umfangreich in das städtebauliche 
Konzept des Planungsteams RKW Architektur + Städtebau / FSWLA Landschaftsarchitektur einzu-
greifen. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass der von der Jury einstimmig ausgewählte 
Entwurf von Ulf Aminde alle zu erwartenden Dimensionen sprengte: Die Bodenplatte aus Beton misst 
allein 25 Meter Länge x 6 Meter Breite und benötigt einen Umlauf von mindestens zehn Metern, was 
35x16 Metern entspricht, und beansprucht damit einen Raum.  
Zudem und vor allem lehnt die Eigentümergemeinschaft die Errichtung des Denkmals an dieser Stelle 
ab.

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Überlagerung Entwürfe RKW Architektur + Städtebau /FSWLA Landschaftsarchitektur und Studio Ulf Aminde

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Lösungsvorschlag der Verwaltung auf Basis der Jury-Entscheidung (2. Teil) 
Das Votum der Jury legt im Punkt 2 fest: „Sollte das Denkmal an dem vorgeschlagenen Standort nicht 
umgesetzt werden können, soll im Dialogverfahren ein anderer Standort (z. B. im Boulevard) be-
stimmt werden. Auch dieser Standort muss die Raumwirkung des Kunstwerks gewährleisten, da es 
nur als eine Einheit von Bodenplatte, App und der Entfaltung in den Umraum verstanden werden 
kann.“  
Die Verwaltung hat zunächst geprüft, ob der Denkmalentwurf von Herrn Aminde im Boulevard ver-
wirklicht werden könnte und zudem weitere Vorschläge für eine bessere Präsentation entwickelt.  
Eine Parallelverschiebung des Denkmalentwurfs in den von RKW Architektur + Städtebau vorgese-
henen Boulevard ist möglich. Jedoch erfährt das Denkmal bei dieser Platzierung, von der Keupstraße 
aus gesehen, keine große Wahrnehmung.  
 
Verortung des Denkmals, Variante 1 (Plan des Stadtplanungsamtes) 
 
 
Verbesserung 1: Denkmal wird zur Keupstraße hin versetzt (Teil von Variante 2) 
 
Um das Denkmal besser sichtbar zu machen und stärker in den Mittelpunkt zu rücken, wird es daher 
bis an die Straßenflucht Keupstraße gerückt. Das Denkmal ist dann zwar nicht mehr exakt parallel 
verschoben, gewinnt jedoch durch diesen veränderten Standort eine deutlich höhere Präsenz.

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Verbesserung 2: Die Gebäudefront wird an der Keupstraße zurückgesetzt, um den Blick auf das 
Denkmal zu öffnen (Teil von Variante 2) 
 
Die Gebäudefront wird an der Keupstraße um fünf Meter zurückgesetzt. Damit wird ein Votum der 
Jury aus dem Werkstattverfahren „Ehemaliger Güterbahnhof“ zum Entwurf von RKW Architektur + 
Städtebau / FSWLA Landschaftsarchitektur umgesetzt: „Am Übergang zur Keupstraße, im Kreu-
zungsbereich mit der Schanzenstraße, soll der Entwurf räumlich mehr ‚Luft lassen‘. Ein Zurückrücken 
der Gebäudefront soll einen leichten Versatz in der Bauflucht erzeugen. Hier kann dann auch ein ge-
eigneter Ort für das Mahnmal entstehen.“  
 
Durch die beiden Verbesserungen erhält das Denkmal seinen Platz, den es zu seiner Wirkung benö-
tigt. Es kommt noch etwas Wesentliches hinzu: Vom ehemaligen Friseurladen, wo die Bombe gezün-
det wurde, ist ein unmittelbarer Blickkontakt zu dem Denkmal-Platz am Boulevard möglich. Es ist vom 
Friseurladen aus jedoch nicht die Ecke Keupstraße/Schanzenstraße sichtbar, weil die Keupstraße in 
Höhe der Schanzenstraße einen Knick macht.     
 
Die Variante 2 mit den beiden Verbesserungen gestaltet sich wie folgt: 
 
 
Vorschlag der Verwaltung zur Verortung des Denkmals, Variante 2 (Plan des Stadtplanungsamtes) 
 
Die Variante 2 stellt den Vorschlag der Verwaltung zur Standortfrage dar.  
 
Da sich das Grundstück in Privateigentum befindet, kann allerdings kein Realisierungszeitpunkt für 
das Denkmal prognostiziert werden.

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Standortvorschlag der Eigentümergemeinschaft 
 
Mit dem Sprecher der Eigentümergemeinschaft wurde bereits im Januar 2017 ein Gespräch mit den 
Vertretern der IG Keupstraße, dem Stadtplanungsamt und dem NS-Dokumentationszentrum geführt. 
In dem Gespräch sicherte der Sprecher der Eigentümergemeinschaft zu, den vorliegenden Entwurf 
von RKW Architektur + Städtebau von seinem eigenen Architekten überarbeiten zu lassen. Am 27. 
Juni 2017 wurde mitgeteilt, dass die Eigentümergemeinschaft eine Verwirklichung des Denkmals an 
der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße ablehne; stattdessen wurde die Realisierung des Denkmals 
auf dem Grundstück anderer Eigentümer empfohlen. In dem im Oktober 2017 erstellten Entwurf des 
Architekten wurde der Standort für das Denkmal weder an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße 
noch im Boulevard vorgeschlagen, sondern in der Höhe der Straßenbahn-Haltestelle „Keupstraße“ in 
die Nähe der Gleisanlage verlegt. Diesen Standortvorschlag hält die Verwaltung für vollkommen un-
geeignet und lehnt ihn ab. Derzeit liegt kein zwischen dem Stadtplanungsamt und der Eigentümer-
gemeinschaft abgestimmter Architektenentwurf für das Grundstück vor.     
 
 
Alternativvorschläge werden von Betroffenen abgelehnt  
 
Das Stadtplanungsamt hat weitere potenzielle Standorte für das Denkmal im Umfeld der Keupstraße 
ermittelt. Bei diesen Standortvorschlägen handelt es sich entweder um städtische Liegenschaften 
(Standorte 2, 3) oder die Eigentümer haben im Vorfeld ihre Bereitschaft zu Gesprächen für eine Plat-
zierung des Denkmals auf ihrem Grundstück signalisiert (Standorte 1, 4). Diese Vorschläge werden 
von den Betroffenen mit der Begründung abgelehnt, sie seien zu sehr von der Keupstraße entfernt.    
 
 
 
  
 
Weitere potenzielle Standorte im umgebenden Stadtraum

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Zusammenfassende Übersicht über die Standortvorschläge  
 
 
 
Übersichtsplan über die Standortvorschläge  
 
 
1. Ecke Keupstraße/Schanzenstraße: 
1. Vorschlag der Jury zu einem Standort, der von der Eigentümergemeinschaft abgelehnt wird 
und aufgrund der Größe des Denkmals sich nicht verwirklichen ließe, ohne umfangreich in das 
Konzept des städtebaulichen Werkstattverfahrens „Ehemaliger Güterbahnhof“ einzugreifen.  
 
2. Eingangsbereich Boulevard: 
Auf der Grundlage des 2. Vorschlags der Jury: Sehr gut einsehbarer Denkmal-Platz durch 
Platzierung unmittelbar an der Keupstraße und durch zurückversetzte Bauflucht. 75 Meter von 
Standort 1 entfernt. Vorschlag der Verwaltung. 
 
3. Bereich Straßenbahnhaltestelle in Nähe der Bahngleise: 
Vorschlag der Eigentümergemeinschaft, der sowohl dem Werkstattverfahren zum Güterbahn-
hof als auch dem Wettbewerb zum Denkmal widerspricht und daher von der Verwaltung abge-
lehnt wird.  
 
 
Ratsantrag 
Der Ratsantrag wird im April 2018 in folgenden Gremien beraten: Kunstbeirat, Integrationsrat (16.04.), 
Bezirksvertretung Mülheim (16.04.), Ausschuss Kunst und Kultur (17.04.), Stadtentwicklungsaus-
schuss (26.04.), Finanzausschuss (30.4.) und schließlich am 3. Mai im Rat. 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Anfrage der SPD-Fraktion - AN/0962/2017

3848 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Dr. Eva Bürgermeister 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 22.06.2017 
 
AN/0962/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.06.2017 
 
Denkmal zum Anschlag des NSU in der Keupstraße 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
beim Nagelbomben-Attentat in der Mülheimer Keupstraße wurden am 9. Juni 2004 22 Men-
schen zum Teil schwer verletzt. Ladenlokale wurden schwer beschädigt bis zu völlig verwüs-
tet. Insbesondere die Tatsache, dass die Täter jahrelang im Kreise der Opfer vermutet wur-
den, hat eine tiefe Lücke in das Leben auf der Keupstraße gerissen. Erst im November 2011 
konnte der Anschlag dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) zugeordnet werden. 
In seiner Sitzung am 11. Februar 2014 hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, dass den 
Opfern des Anschlags in der Keupstraße besonders gedacht werden sollte. Hierzu wurde in 
der Ratssitzung am 15. Dezember 2015 ein künstlerischer Wettbewerb beschlossen, sowie 
vorgeschlagen, dass das Denkmal im Rahmen der Neugestaltung des alten Güterbahnhof-
geländes an der Ecke Keupstraße/Schanzenstraße errichtet werden sollte. 
Am 23. Juni 2016 wiederum hat der Stadtentwicklungsausschuss Vorgaben zur Ausarbei-
tung eines Bebauungsplan-Entwurfs beschlossen. Dies jedoch, wie der damaligen Anlage 1 
zu entnehmen ist, nur für den nördlichen Bereich des ehemaligen Güterbahnhofgeländes 
und damit nicht für den im Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2015 für das Denkmal vorge-
sehenen Bereich. 
Nun liegt neuerdings ein Wettbewerbsentscheid für das gesamte Güterbahnhofsgelände vor, 
der für die Ecke Keupstraße/Schanzenstraße eine Bebauung bis zum Bürgersteig vorsieht. 
Dies hätte im Falle seiner Realisierung zur Konsequenz, dass das Denkmal nicht an der bis-
lang vorgesehenen Stelle, sondern nur in einer neu zu schaffenden Seitenstraße platziert 
werden müsste. Dadurch ginge nicht nur der direkte räumliche Bezug zur Keupstraße verlo-
ren. Vielmehr würde dies zu einem Abstand zwischen Denkmal und Keupstr. führen, was die 
Bewohnerinnen und Bewohner der Keupstr. für einen Affront und damit eine Abwertung hal-
ten müssten. Darüber hinaus entfiele die Möglichkeit, mit dem an der Straßenkreuzung neu 
gewonnenen Platz durch eine Benennung als Birlikteplatz an das gemeinsame Gedenkfesti-
val am 9. Juni 2014, an dem auch Bundespräsident Joachim Gauck und Bundesjustizminis-

- 2 - 
 
ter Heiko Maas teilnahmen, zu erinnern. Diese Entwicklung führt zu einem  erheblichen Ver-
lust auch an Glaubwürdigkeit der Stadt gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern der 
Keupstraße. 
Im Zuge dessen bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der derzeitige Planungsstand, was die Realisierung des Denkmals an der 
Ecke Keupstraße/Schanzenstraße betrifft? 
2. Ist es richtig, dass die Stadtverwaltung auf eine Realisierung an der Ecke Keupstra-
ße/Schanzenstraße verzichten und das Denkmal in eine neu zu schaffende Seiten-
straße verlagern will? 
3. Wenn ja, hat die Stadtverwaltung mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Keup-
straße Kontakt aufgenommen und ihre neue Perspektive erklärt? Wie haben diese 
reagiert? 
4. Wie sollen die politischen Gremien mit diesem Vorhaben befasst werden? 
5. Wie sieht das weitere Verfahren in Bezug auf die Umsetzung des Denkmals aus? 
 
Die Verwaltung wird gebeten, dem Stadtentwicklungsausschuss die Beantwortung dieser 
Frage mitzuteilen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (2)

06.03.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.04.2018 Integrationsrat
TOP 5.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0598/2018
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
12.03.2018
Erstellt
22.02.2018 10:05