2287/2019
Kanalanschluss Friedhof Köln-Wahn, Siebengebirgsallee in 51045 Köln-Wahn - Baubeschluss
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Anlage 2 - Lageplan FH Köln Wahn
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Anlage 2
Anlage 4 - Vorplanung
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Anlage 4
Anlage 3 - Luftbild
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Anlage 3
Anlage 1 - Schreiben zur Anschlussverpflichtung
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Anlage 1
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2287/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kanalanschluss Friedhof Köln-Wahn, Siebengebirgsallee in 51045 Köln-Wahn - Baubeschluss Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz genehmigt die Beauftragung nach Angebotsbeiziehung durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) für den Kanalanschluss des Friedhofs Köln-Wahn, Siebengebirgsallee in 51045 Köln-Wahn mit Gesamtkosten in Höhe von 80.000,- Euro brutto, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Baudurchführung. Zudem genehmigt die Be- zirksvertretung Porz einen Risikozuschlag in Höhe von 20 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von 16.000,- Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, son- dern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung in der Bezirksvertretung Porz verfügen. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Flächenverrechnungspreis generiert. Alternative (ohne Risikozuschlag): Die Bezirksvertretung Porz genehmigt die Beauftragung nach Angebotsbeiziehung durch die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) für den Kanalanschluss des Friedhofs Köln-Wahn, Siebengebirgsallee in 51045 Köln-Wahn mit Gesamtkosten in Höhe von 80.000,- Euro brutto, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Baudurchführung. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Flächenverrechnungspreis generiert. Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Grundlagen / Ausgangssituation Der Friedhof Wahn verfügt bisher über eine private Abwasseranlage in Form einer Kleinkläranlage. Aufgrund eines Abwasserbeseitigungsbeschlusses der Stadt Köln aus dem Jahr 2013 sollen alle anschlussfähigen Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Köln an einen Kanal angeschlossen werden (Anlage 1). Die Verwaltung hat im September 2017 die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln (StEB) beauftragt, die Sanierung zu betreuen und ein Sanierungskonzept für die Funktionalität der Kanäle zu erstellen, das der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (SüwVO Abw) entspricht. Nach entsprechender Vorplanung wurden im Februar 2019 Angebote zur Neuerstellung der Anschlussleitungen vom Objekt bis zum städtischen Sammelkanal eingeholt. Die Verwaltung beabsichtigt, den günstigsten Bieter mit dem Neuanschluss des Abwassersystems an den öffentlichen Sammler zu beauftragen. Finanzierung In den Bruttobaukosten von 80.000 Euro sind bereits abgewickelte Planungskosten der Maßnahme enthalten. Die erforderlichen Mittel werden aus dem Flächenverrechnungspreis generiert. Anlagen Anlage 1 - Schreiben zur Anschlussverpflichtung an den Kanal Anlage 2 - Lageplan Anlage 3 - Luftbild Friedhof Wahn Anlage 4 - Vorplanung und Kostenschätzung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Siebengebirgsallee
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Details
- Aktenzeichen
- 2287/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 26.07.2019
- Erstellt
- 25.06.2019 12:07