1156/2019
Integriertes Handlungskonzept Lindweiler; Umgestaltung des Pingenweges zwischen Volkhovener Weg und Unnauer Weg
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
3826 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/15/152
152/1
Vorlagen-Nummer: 29.04.2019
1156/2019
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Verkehrsausschuss 02.05.2019
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019
Finanzausschuss 20.05.2019
Rat 21.05.2019
Integriertes Handlungskonzept Lindweiler; Umgestaltung des Pingenweges zwischen
Volkhovener Weg und Unnauer Weg
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 (vorher § 24 Abs. 2) GemHVO
i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Umgestaltung des Pingenweges zwischen Volkhovener
Weg und Unnauer Weg in Höhe von rund 449.000 € zur Kenntnis.
Begründung
Mit Baubeschluss vom 11.05.2017 (Vorlage 0519/2017) und Freigabebeschluss vom 18.11.2017
(Vorlage 2731/2017) wurde die Umgestaltung des Pingenweges als Projekt des Integrierten
Handlungskonzeptes Lindweiler beschlossen. Das Projekt unterteilt sich in vier Teilprojekte:
a) Entwässerung
b) Straßenbau
c) Sanierung Brückenwände
d) Kunstprojekt Brückenwände
Die Kosten für die Position a) Entwässerung in Höhe von 1.367.653 € werden von den Stadtent-
wässerungsbetrieben getragen.
Das Submissionsergebnis für das Teilprojekt b) Straßenbau liegt vor. Die Baukosten belaufen
sich unter Berücksichtigung der nun anfallenden Mehrkosten von rund 449.000 € brutto auf ins-
gesamt rund 893.000 € brutto. Die Kosten für die Teilprojekte c) Sanierung Brückenwände und d)
Kunstprojekt Brückenwände liegen unverändert bei rund 59.000 €.
Die Kostenerhöhung im Teilprojekt b) Straßenbau lässt sich im Wesentlichen auf die nachfolgen-
den Punkte zurückführen:
- Zum Zeitpunkt der ersten Kostenschätzung lagen die Ergebnisse der Baugrunduntersu-
chung noch nicht vor. Es wurde im Verlauf der konkreten Bauvorbereitung festgestellt,
dass die Hälfte der bestehenden Verkehrsfläche mit polycyclischen aromatischen Koh-
lenwasserstoffen (PAK) belastet ist. Die Entsorgung bzw. Deponierung des Materials
muss gesondert erfolgen, wodurch erhöhte Kosten anfallen. Ebenso wurde in Teilberei-
chen der Fahrbahn eine geringe Tragfähigkeit des Untergrundes festgestellt, wodurch
der anstehende Untergrund in diesen Bereichen verbessert werden muss.
2
- Hinzu kommt, dass sich der Beschaffungsdruck der Bauunternehmen aufgrund der guten
Auftragslage entspannt hat. Dieser „Investitionshochlauf“ im Infrastrukturbau führte in den
letzten Jahren zu einer deutlichen Preisanpassung im Baugewerbe.
Die Umsetzung der Teilprojekte b) bis d) wird im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ aus
Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes NRW mit einem Zuschuss von 80 %
der förderfähigen Kosten gefördert. Der Bewilligungsbescheid mit einer Zuschusshöhe von
402.332 € zu zuwendungsfähigen Kosten von 502.920 € liegt vor. Eine Nachfördermöglichkeit
wird voraussichtlich durch den Zuschussgeber negativ beschieden. Die Mehrkosten in Höhe von
rund 449.000 € gehen somit zu Lasten der Stadt Köln.
Der vom Zuwendungsgeber im Bescheid vorgegebene, verbindliche Durchführungszeitraum für
alle Teilprojekte der Gesamtmaßnahme endet am 31.12.2021. Um diesen Zeitraum einhalten zu
können, war die Erteilung des Bauauftrags im Rahmen der Bindefrist bis zum 04.04.2019 erfor-
derlich.
Zusammenfassung
Die Gesamtkosten für die im städtischen Haushalt zu veranschlagenden Teilprojekte b) bis d) lie-
gen unter Berücksichtigung der Mehrkosten im Teilprojekt b) Straßenbau bei rund 952.000 €.
Finanzierung
Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung in Teilplanzeile
08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung entsprechend umgeschichtet.
gez. Reker
Anlage 1 - Beantwortung Nachfrage aus Finanzausschuss
791 Zeichen
Anlage 1 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates, Vorlage Nr. 1156/2019 Beratung im Finanzausschuss am 20.05.2019 Nachfrage Zu TOP 6.2.1 gab es die Nachfrage, warum die Baugrunduntersuchungen, die mit ein Grund für die Kostensteigerung waren, nicht rechtzeitig bzw. gründlich genug gemacht wurden. Antwort der Verwaltung Da die chemischen Analyseergebnisse zum Zeitpunkt der Entsorgung nicht älter als 6 Monate sein dürfen, wurden die Bodenuntersuchung erst kurz vor der Ausschreibung durchgeführt. Die Ergeb- nisse der Bodenuntersuchung vom Oktober/November 2018 sind in das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung eingeflossen. Zum Zeitpunkt der Förderantragstellung Ende 2016 (Leistungsphase 3) war aus den genannten Gründen die Bodenbelastung noch nicht bekannt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1156/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 29.04.2019
- Erstellt
- 26.03.2019 13:31