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Integriertes Handlungskonzept Lindweiler; Umgestaltung des Pingenweges zwischen Volkhovener Weg und Unnauer Weg

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 1156/2019 vom 29.04.2019

Stand: Am 21.05.2019 im Rat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 1 - Beantwortung Nachfrage aus Finanzausschuss

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    Anlage 1 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates, Vorlage Nr. 1156/2019 Beratung im Finanzausschuss am 20.05.2019 Nachfrage Zu TOP 6.2.1 gab es die Nachfrage, warum die Baugrunduntersuchungen, die mit ein Grund für die Kostensteigerung waren, nicht rechtzeitig bzw. gründlich genug gemacht wurden. Antwort der Verwaltung Da die chemischen Analyseergebnisse zum Zeitpunkt der Entsorgung nicht älter als 6 Monate sein dürfen, wurden die Bodenuntersuchung erst kurz vor der Ausschreibung durchgeführt. Die Ergeb- nisse der Bodenuntersuchung vom Oktober/November 2018 sind in das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung eingeflossen. Zum Zeitpunkt der Förderantragstellung Ende 2016 (Leistungsphase 3) war aus den genannten Gründen die Bodenbelastung noch nicht bekannt.
  • Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer: 29.04.2019 1156/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 02.05.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 Finanzausschuss 20.05.2019 Rat 21.05.2019 Integriertes Handlungskonzept Lindweiler; Umgestaltung des Pingenweges zwischen Volkhovener Weg und Unnauer Weg hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 (vorher § 24 Abs. 2) GemHVO i. V. m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 Der Rat nimmt die Kostenerhöhung der Umgestaltung des Pingenweges zwischen Volkhovener Weg und Unnauer Weg in Höhe von rund 449.000 € zur Kenntnis. Begründung Mit Baubeschluss vom 11.05.2017 (Vorlage 0519/2017) und Freigabebeschluss vom 18.11.2017 (Vorlage 2731/2017) wurde die Umgestaltung des Pingenweges als Projekt des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler beschlossen. Das Projekt unterteilt sich in vier Teilprojekte: a) Entwässerung b) Straßenbau c) Sanierung Brückenwände d) Kunstprojekt Brückenwände Die Kosten für die Position a) Entwässerung in Höhe von 1.367.653 € werden von den Stadtent- wässerungsbetrieben getragen. Das Submissionsergebnis für das Teilprojekt b) Straßenbau liegt vor. Die Baukosten belaufen sich unter Berücksichtigung der nun anfallenden Mehrkosten von rund 449.000 € brutto auf ins- gesamt rund 893.000 € brutto. Die Kosten für die Teilprojekte c) Sanierung Brückenwände und d) Kunstprojekt Brückenwände liegen unverändert bei rund 59.000 €. Die Kostenerhöhung im Teilprojekt b) Straßenbau lässt sich im Wesentlichen auf die nachfolgen- den Punkte zurückführen: - Zum Zeitpunkt der ersten Kostenschätzung lagen die Ergebnisse der Baugrunduntersu- chung noch nicht vor. Es wurde im Verlauf der konkreten Bauvorbereitung festgestellt, dass die Hälfte der bestehenden Verkehrsfläche mit polycyclischen aromatischen Koh- lenwasserstoffen (PAK) belastet ist. Die Entsorgung bzw. Deponierung des Materials muss gesondert erfolgen, wodurch erhöhte Kosten anfallen. Ebenso wurde in Teilberei- chen der Fahrbahn eine geringe Tragfähigkeit des Untergrundes festgestellt, wodurch der anstehende Untergrund in diesen Bereichen verbessert werden muss. 2 - Hinzu kommt, dass sich der Beschaffungsdruck der Bauunternehmen aufgrund der guten Auftragslage entspannt hat. Dieser „Investitionshochlauf“ im Infrastrukturbau führte in den letzten Jahren zu einer deutlichen Preisanpassung im Baugewerbe. Die Umsetzung der Teilprojekte b) bis d) wird im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ aus Mitteln der Städtebauförderung des Bundes und des Landes NRW mit einem Zuschuss von 80 % der förderfähigen Kosten gefördert. Der Bewilligungsbescheid mit einer Zuschusshöhe von 402.332 € zu zuwendungsfähigen Kosten von 502.920 € liegt vor. Eine Nachfördermöglichkeit wird voraussichtlich durch den Zuschussgeber negativ beschieden. Die Mehrkosten in Höhe von rund 449.000 € gehen somit zu Lasten der Stadt Köln. Der vom Zuwendungsgeber im Bescheid vorgegebene, verbindliche Durchführungszeitraum für alle Teilprojekte der Gesamtmaßnahme endet am 31.12.2021. Um diesen Zeitraum einhalten zu können, war die Erteilung des Bauauftrags im Rahmen der Bindefrist bis zum 04.04.2019 erfor- derlich. Zusammenfassung Die Gesamtkosten für die im städtischen Haushalt zu veranschlagenden Teilprojekte b) bis d) lie- gen unter Berücksichtigung der Mehrkosten im Teilprojekt b) Straßenbau bei rund 952.000 €. Finanzierung Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Teilfinanzplan 0902 – Stadtentwicklung in Teilplanzeile 08 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung und werden im Rahmen der Bewirtschaf- tung entsprechend umgeschichtet. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 02.05.2019

    Verkehrsausschuss

    TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 16.05.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 10.2.15, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  3. 20.05.2019

    Finanzausschuss

    TOP 6.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  4. 21.05.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 7.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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