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3579/2019

1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan; mündliche Anfrage von Herrn Bauer-Dahm (Bündnis 90/ Die Grünen) aus der Sitzung vom 16.09.2019

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 23.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.10.2019, TOP 3.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2676 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1/I/1 
 
Vorlagen-Nummer  23.10.2019 
 3579/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.10.2019 
 
1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan; mündliche Anfrage von Herrn Bauer-Dahm (Bündnis 90/ 
Die Grünen) aus der Sitzung vom 16.09.2019 
Herr Bauer-Dahm (Bündnis 90/Die Grünen) hat folgende Nachfragen zum Sachstand des 1. 
Kölner Gleichstellungsaktionsplanes (2107/2019) während der Sitzung am 16.09.2019 gestellt, 
die während der Sitzung nicht beantwortet werden konnten:  
 
 
Frage zu Ziffer 7 des Gleichstellungsaktionsplans:  
Warum wird das Gutscheinbuch für anonymes Coaching als erledigt gekennzeichnet? 
Das Gutscheinbuch für ein anonymes Coaching konnte aus vergaberechtlichen Gründen und im 
Rahmen der Rechnungsprüfung nicht umgesetzt werden.  
Die Maßnahme wurde als erledigt gekennzeichnet, da nach den Regeln für das Coaching von Mitar-
beitenden der Stadt Köln allen Mitarbeitenden die Möglichkeit für ein kostenloses Coaching angebo-
ten wird. Das Coaching ist in dem Sinn anonym, dass lediglich der Koordinator oder die Koordinatorin 
für das Coaching, die als Erstansprechperson agiert, von einem Coachingwunsch erfährt. Bei einem 
Coaching mit einer internen oder einem internen Coach ist im weiteren Verlauf alles im geschützten 
Bereich zwischen Coach und Coachee angesiedelt. Bei einem externen Coaching erfolgt die notwen-
dige Vergabe. Alle Personen, die mit diesen Verfahren oder Teilen davon befasst sind, sind den Da-
tenschutzrichtlinien und der zugesicherten Verschwiegenheit für Coachees verpflichtet.  
 
 
Frage zu Ziffer 28 des Gleichstellungsaktionsplans: 
Es geht um die Umschulung von Ingenieurinnen zu Facility Managerinnen. Aus welchem 
Grund werden Ingenieurinnen zu Hausmeisterinnen gemacht und dies als Fortschritt dekla-
riert? 
Im September 2015 brachte die Gebäudewirtschaft das Thema „Fachkarriere im neuen Berufsfeld“, 
das die berufsbegleitende Qualifizierung von Fachfrauen aus den Ingenieurberufen sowie von Ver-
waltungsfachkräften mit langjährigen Erfahrungen im technischen Bereich zur Facility Managerin vor-
sieht, in den 1. Kölner Gleichstellungsaktionsplan 2016 – 2020 ein. Facilitymanagement ist eine eige-
ne Wissenschaftsdisziplin und wird als Studiengang angeboten. Der Bedarf zur Weiterqualifizierung 
hat sich zwischenzeitlich geändert. Es erfolgt eine Fokussierung auf die Themen: Modulare Qualifizie-
rung für Mitarbeitende aus technischen Berufen und der Teilnahme am Cross-Mentoring-Projekten. 
 
 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

28.10.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3579/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
23.10.2019
Erstellt
14.10.2019 11:38