V/0669/2005
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster
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Berichtsvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Feuerwehr Betrifft Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster Beratungsfolge 18.10.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 19.10.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Der Rat der Stadt Münster hat am 10. 7. 2002, Vorlage Nr. 425/2002, den Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster verabschiedet. Grundlage ist § 12 des Gesetzes über den Ret- tungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsge- setz NRW – RettG NRW), vom 24.11.1992, in der Fassung vom 15.06.1999. § 12 Abs. 6 des RettG gibt vor, dass der Bedarfsplan kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, zu ändern ist. Di e nächste Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfs- plans mit Verabschiedung durch den Rat der Stadt Münster soll im Jahr 2006 erfolgen. Unter Nr. 4.3 des Bedarfsplanes ist der Krankentransport geregelt. Dort ist vorgegeben, dass auch aufgrund einer Vereinbarung mit den Krankenkassen eine jährliche Überprüfung der Fall- zahlen im Krankentransport erfolgt und - ausgehend von den Einsatzzahlen im Krankentransport des Jahres 2001 - nachfolgend bei einem weiteren Rückgang der Fallzahlen eine Reduktion von einem KTW je 1.000 Fahrten vorgenommen werden soll. Seit 2001 ergab sich folgende Entwicklung, wobei auch die bisherigen Zahlen für 2005 weiter rückläufig sind: 2001 2002 2003 2004 17.678 16.384 15.671 13.202 Auf diese Entwicklung hat die Verwaltung wie folgt reagiert: 1. Stillegung von 2 KTW bei der Feuerwehr zum 1.1.2002; nach Bedarfsplan vormals 7 KTW, jetzt noch 5 KTW 2. Stilllegung eines KTW beim Arbeiter-Samariter-Bund zum 1. 7. 2003; nach Bedarfsplan 3 KTW, jetzt noch 2 KTW 3. Stilllegung eines KTW beim Deutschen Roten Kreuz zum 1. 7. 2004; nach Bedarfsplan 4 KTW, jetzt noch 3 KTW 4. Stilllegung eines KTW bei der Feuerwehr zum 1. 1. 2005 5. Stilllegung eines KTW bei der Feuerwehr zum 2. 7. 2005; nach Bedarfsplan 5 (vorher 7) fest besetzte KTW, jetzt noch 3 KTW Vorlagen-Nr.: V/0669/2005 Auskunft erteilt: Herr Dierks Ruf: 20 25 82 00 E-Mail: Datum: 17.08.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 Mit Stand 01.08.2005 hält die Stadt Münster folgende Potentiale für die Abwicklung des qualifi- zierten Krankentransportes vor: Arbeiter-Samariter-Bund: 2 KTW Deutsches Rotes Kreuz: 3 KTW Johanniter-Unfall-Hilfe: 2 KTW Berufsfeuerwehr Münster: 3 KTW Einsatzspitzen im Krankentransport werden durch die Berufsfeuerwehr abgefangen, in dem zu- sätzliche (Reserve-) KTW aus einer Personalreserve für die Bereiche Brandschutz und Ret- tungsdienst besetzt werden. Der Malteser Hilfsdienst ist derzeit am qualifizierten Krankentrans- port nicht beteiligt. Seine frühere Mitwirkung hat der MHD vor Jahren aufgekündigt. Aktuell be- steht wieder der Wunsch und die Bereitschaft zur Mitwirkung. Der Rückgang der Fallzahlen im Krankentransport ist überwiegend auf die Beauftragung von privaten Unternehmen zurückzuführen, die zwar keine qualifizierten Krankentransporte nach dem Rettungsgesetz anbieten, aber über eine Genehmigung zur Durchführung von Krankenfahrten (auch liegend), ohne medizinische Betreuung mit Mietwagen nach dem Personenbeförderungs- gesetz verfügen. Dazu wird auch auf Nr. 7 des Rettungsdienstbedarfsplans verwiesen. Inzwi- schen sind weitere Unternehmen hinzugekommen und deren Transportzahlen sind, soweit dies für die Verwaltung erkennbar ist, deutlich gestiegen. Über die Qualität des Krankentransports und die damit verbundenen Kosten entscheiden die verordnenden Ärzte. Um dieser Entwicklung weitergehend Rechnung zu tragen, hat die Verwaltung im Juni 2005 die auf der Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans bestehenden Verträge mit den drei freiwilli- gen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall- Hilfe zum 31. 12. 2005, mit Kündigungsfrist von sechs Monaten, gekündigt. Parallel wird derzeit die Ausschreibung der Krankentransportleistungen vorbereitet. Sie soll im Herbst europaweit erfolgen und die Vergabe der Krankentransportleistungen zum 1. 4. 2006 an entsprechende Bie- ter nach Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten erfolgen. Dabei soll auch be- rücksichtigt werden, inwieweit die Bieter über die normale Vorhaltung hinaus Spitzenabdeckun- gen und die Mitwirkung bei Einsatzen mit vielen Verletzen oder Kranken (Katastrophen) sicher- stellen können. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die freiwilligen Hilfsorganisationen in Münster sich auf diese Ausschreibung bewerben können und werden und dass sie gute Voraussetzungen mit- bringen, bei der Auftragsvergabe berücksichtigt zu werden. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass die örtlichen Hilfsorganisationen bei der europaweiten Ausschreibung keine Be- rücksichtigung finden. Hintergrund der europaweiten Ausschreibung ist der Erlass des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.12.2003 und der Verweis auf die am 07.11.2002 sowie 09.07.2003 erfolgten Vergabekammersprüche der Bezirksregierun- gen Köln und Düsseldorf. Danach ist die Hinzuziehung von Dritten zur Erfüllung von Aufgaben im Rettungsdienst als öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzusehen, soweit es sich im Innenverhältnis zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und dem Beauftragten um einen entgeltlichen Dienstleistungs- vertrag handelt. Vor dem Hintergrund der Ausschreibungspflicht nach GWB sowie unter Bezug- nahme auf die Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauauf- träge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge 04/18/EG vom 31.03.2004 sind daher die von der Stadt Münster als Träger des Rettungsdienstes zu vergebenden Krankentransportleistungen öffentlich (europaweit) auszuschreiben. I. V. gez. Joksch Stadtbaurat 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0669/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 23.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37