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V/0669/2005

Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Vorlage 23.08.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 19.10.2005, TOP 3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6025 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bedarfsplan für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 
19.10.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Bericht 
 
Bericht: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 10. 7. 2002, Vorlage Nr. 425/2002, den Bedarfsplan für den 
Rettungsdienst der Stadt Münster verabschiedet. Grundlage ist § 12 des Gesetzes über den Ret-
tungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsge-
setz NRW – RettG NRW), vom 24.11.1992, in der Fassung vom 15.06.1999.  
§ 12 Abs. 6 des RettG gibt vor, dass der Bedarfsplan kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, 
spätestens alle vier Jahre, zu ändern ist. Di e nächste Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfs-
plans mit Verabschiedung durch den Rat der Stadt Münster soll im Jahr 2006 erfolgen. 
 
Unter Nr. 4.3 des Bedarfsplanes ist der Krankentransport geregelt. Dort ist vorgegeben, dass 
auch aufgrund einer Vereinbarung mit den Krankenkassen eine jährliche Überprüfung der Fall-
zahlen im Krankentransport erfolgt und - ausgehend von den Einsatzzahlen im Krankentransport 
des Jahres 2001 - nachfolgend bei einem weiteren Rückgang der Fallzahlen eine Reduktion von 
einem KTW je 1.000 Fahrten vorgenommen werden soll. 
 
Seit 2001 ergab sich folgende Entwicklung, wobei auch die bisherigen Zahlen für 2005 weiter 
rückläufig sind: 
 
2001 2002 2003 2004 
17.678 16.384 15.671 13.202 
 
Auf diese Entwicklung hat die Verwaltung wie folgt reagiert: 
 
1. Stillegung von 2 KTW bei der Feuerwehr zum 1.1.2002; 
 nach Bedarfsplan vormals 7 KTW, jetzt noch 5 KTW 
 
2. Stilllegung eines KTW beim Arbeiter-Samariter-Bund zum 1. 7. 2003;  
nach Bedarfsplan 3 KTW, jetzt noch 2 KTW 
  
3. Stilllegung eines KTW beim Deutschen Roten Kreuz zum 1. 7. 2004; 
 nach Bedarfsplan 4 KTW, jetzt noch 3 KTW 
 
4. Stilllegung eines KTW bei der Feuerwehr zum  1. 1. 2005 
 
5. Stilllegung eines KTW bei der Feuerwehr zum  2. 7. 2005;  
nach Bedarfsplan 5 (vorher 7) fest besetzte KTW, jetzt noch 3 KTW 
Vorlagen-Nr.: 
V/0669/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Dierks 
Ruf: 
20 25 82 00 
E-Mail: 
 
Datum: 
17.08.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
Mit Stand 01.08.2005 hält die Stadt Münster folgende Potentiale für die Abwicklung des qualifi-
zierten Krankentransportes vor: 
 
Arbeiter-Samariter-Bund:  2 KTW 
Deutsches Rotes Kreuz:  3 KTW 
Johanniter-Unfall-Hilfe:  2 KTW 
Berufsfeuerwehr Münster:  3 KTW 
 
Einsatzspitzen im Krankentransport werden durch die Berufsfeuerwehr abgefangen, in dem zu-
sätzliche (Reserve-) KTW aus einer Personalreserve für die Bereiche Brandschutz und Ret-
tungsdienst besetzt werden. Der Malteser Hilfsdienst ist derzeit am qualifizierten Krankentrans-
port nicht beteiligt. Seine frühere Mitwirkung hat der MHD vor Jahren aufgekündigt. Aktuell be-
steht wieder der Wunsch und die Bereitschaft zur Mitwirkung. 
 
Der Rückgang der Fallzahlen im Krankentransport ist überwiegend auf die Beauftragung von 
privaten Unternehmen zurückzuführen, die zwar keine qualifizierten Krankentransporte nach dem 
Rettungsgesetz anbieten, aber über eine Genehmigung zur Durchführung von Krankenfahrten 
(auch liegend), ohne medizinische Betreuung mit Mietwagen nach dem Personenbeförderungs-
gesetz verfügen. Dazu wird auch auf Nr. 7 des Rettungsdienstbedarfsplans verwiesen. Inzwi-
schen sind weitere Unternehmen hinzugekommen und deren Transportzahlen sind, soweit dies 
für die Verwaltung erkennbar ist, deutlich gestiegen. Über die Qualität des Krankentransports und 
die damit verbundenen Kosten entscheiden die verordnenden Ärzte. 
 
Um dieser Entwicklung weitergehend Rechnung zu tragen, hat die Verwaltung im Juni 2005 die 
auf der Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans bestehenden Verträge mit den drei freiwilli-
gen Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfall-
Hilfe zum 31. 12. 2005, mit Kündigungsfrist von sechs Monaten, gekündigt. Parallel wird derzeit 
die Ausschreibung der Krankentransportleistungen vorbereitet. Sie soll im Herbst europaweit 
erfolgen und die Vergabe der Krankentransportleistungen zum 1. 4. 2006 an entsprechende Bie-
ter nach Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten erfolgen. Dabei soll auch be-
rücksichtigt werden, inwieweit die Bieter über die normale Vorhaltung hinaus Spitzenabdeckun-
gen und die Mitwirkung bei Einsatzen mit vielen Verletzen oder Kranken (Katastrophen) sicher-
stellen können.  
 
Es ist davon auszugehen, dass insbesondere die freiwilligen Hilfsorganisationen in Münster sich 
auf diese Ausschreibung bewerben können und werden und dass sie gute Voraussetzungen mit-
bringen, bei der Auftragsvergabe berücksichtigt zu werden. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen 
werden, dass die örtlichen Hilfsorganisationen bei der europaweiten Ausschreibung keine Be-
rücksichtigung finden. 
 
Hintergrund der europaweiten Ausschreibung ist der Erlass des Ministeriums für Gesundheit, 
Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.12.2003 und der Verweis 
auf die am 07.11.2002 sowie 09.07.2003 erfolgten Vergabekammersprüche der Bezirksregierun-
gen Köln und Düsseldorf. Danach ist die Hinzuziehung von Dritten zur Erfüllung von Aufgaben im 
Rettungsdienst als öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 des Gesetzes gegen 
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzusehen, soweit  es sich im Innenverhältnis zwischen 
dem Träger des Rettungsdienstes und dem Beauftragten um einen entgeltlichen Dienstleistungs-
vertrag handelt. Vor dem Hintergrund der Ausschreibungspflicht nach GWB sowie unter Bezug-
nahme auf die Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauauf-
träge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge 04/18/EG vom 31.03.2004 sind daher die von 
der Stadt Münster als Träger des Rettungsdienstes zu vergebenden Krankentransportleistungen 
öffentlich (europaweit) auszuschreiben. 
 
I. V. 
 
gez. Joksch 
Stadtbaurat

3

Beratungsverlauf (2)

18.10.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.9 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.10.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 3 Bericht
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0669/2005
Typ
Vorlage
Datum
23.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37