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V/0148/2017

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen

Vorlagen 20.02.2017

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Nächste Beratung: Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Sitzung am 27.04.2017, TOP 7

Berichtsvorlage

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Ansehen

HE-umsetzung_17-02-28

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Ansehen

0148-HE_gesundheitliche-versorgung-von-menschen-mit-behinderungen_16-11-30

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Ansehen

Berichtsvorlage

6069 Zeichen

V/0148/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
27.04.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
 
Bericht: 
1. Inklusive gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen 
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat allgemein einen Paradigmenwechsel bei der 
Erfüllung des Anspruchs von Menschen mit Behinderungen a uf gesellschaftliche Teilhabe einge-
leitet. Sie nimmt als völkerrechtlicher Vertrag auch das Gesundheitswesen in die Pflicht. Die Lan-
desgesundheitskonferenz (LGK) hat mit ihren Entschließungen vom 22. November 2013 „Von 
der I ntegration zur Inklusion: Gesund heitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen 
verbessern“ und vom 20.11.2014 „Für ein solidarisches Gesundheitswesen in NRW – Gesund-
heitliche Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen verbessern“ bekräftigt, die Ziele 
der UN-BRK im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten nachhaltig umzusetzen.  
Langfristiges Ziel ist es, eine wohnortnahe, barrierefreie und flächendeckende Versorgung mit 
Präventions-, Rehabilitations-, Pflege - und allgemeinen Gesundheitsangeboten sicherzustellen, 
die für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen zugänglich sind.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN -
Behindertenrechtskonvention („Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“) beschlossen 
(Beschlussvorlage an den Rat V/0125 /2013 und V/0125/2013. 2. Erg.). Er umfasst auch das 
Handlungsfeld Gesundheit – mit dem Leitziel, dass alle Einrichtungen und Dienste des G e-
sundheitswesens in Münster für alle Menschen zugänglich sind. 
2. Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz 
Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) hat sich auf Anregung der Verwaltung in ihrer Sit-
zung am 09.04.2014 mit dem Schwerpunktthema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen 
mit Behinderungen in Münster“ befasst. Mitglieder der KGK aus verschiedenen Bereichen haben 
Probleme und Handlungsbedarfe in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behin-
derungen aufgezeigt. Vorgestellt wurden auch bereits vorhandene Aktivitäten zur Verbesserung 
der Situation.  
Als ein Ergebnis dieser Sitzung hat die KGK eine Projektgruppe gebildet, die die anliegenden 
Handlungsempfehlungen zur „Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit 
Behinderungen in Münster“ erarbeitet hat. Sie wurden von der Kommunalen Gesundheitskonfe-
renz am 30.11.2016 einvernehmlich verabschiedet. (s. Anlage 1) 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0148/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Kempe 
Ruf: 
492-5306 
E-Mail: 
KempeB@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.03.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
       V/0148/2017 
 
Ein Teil der Handlungsempfehlungen konnte inzwischen umgesetzt werden (s. Anlage2).  
Der Rat stellte im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 Euro für diese Zwecke 
bereit. Die zur Verfügung stehenden Mitte l wurden für die Entwicklung eines Gesundheitswe g-
weisers in Leichter Sprache sowie für die Ergänzung und Aktualisierung der in der KOMM -
Datenbank1 gespeicherten Angaben zur Barrierefreiheit von Arzt -, Zahnarzt- und Therapeuten-
praxen verwendet. Eine bereits  zusammengestellte Liste mit Kontaktpersonen bei speziellen 
Fragestellungen ist als Anlage zu den Handlungsempfehlungen beigefügt. Der Gesundheitswe g-
weiser in Leichter Sprache wird in Kürze veröffentlicht und im Rahmen einer öffentlichen Vera n-
staltung bekannt gemacht.  
3. Überlegungen zur weiteren Umsetzung 
Aufgrund eines Antrages von CDU und GRÜNEN hat der Rat am 14.12.2016 Folgendes be-
schlossen: 
 
1. Zur Umsetzung des Kommunalen Inklusionsplans in Bezug auf die Angebote zur gesundheit-
lichen Versorgung werden jährlich 10.000 € zur Verfügung gestellt. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort die Angebote der ge-
sundheitlichen Versorgung schrittweise entsprechend den Vorgaben der UN-Behinderten-
rechtskonvention inklusiv auszugestalten. Hierzu sind auch die Vorschläge der Kommunalen 
Gesundheitskonferenz wie auch der KIB einzubeziehen und beide Gremien intensiv zu betei-
ligen. 
 
Mit diesen Mitteln sollen nach den Empfehlungen der Projektgruppe kreative Maßnahmen oder 
Projekte verschiedener Ak teure gefördert werden, die den Zielsetzungen bzw. Handlungsem p-
fehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Rechnung tragen. Die ausgewählten Ma ß-
nahmen /Projekte sollen dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit kö r-
perlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen zu verbessern.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Vorschlag der Projektgruppe aufzugreifen. Zur Festlegung 
von jährlichen Schwerpunktthemen, Auslobungsverfahren und Auswahlkriterien soll ein Beirat mit 
folgender Zusammensetzung gebildet werden: 
2 Mitglieder der KGK 
2 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
2 Mitglieder der Regionalkonferenz zur Wei terentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung 
2 Mitglieder aus dem medizinischen Bereich, 
die Behindertenbeauftragte der Stadt und eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes. 
 
Der Beirat soll sich spätestens im II. Quartal dieses Jahres konstituieren. Die Verwaltung wird 
regelmäßig über die Verwendung der Mittel informieren. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 1 - Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit  
     Behinderungen 
     Handlungsempfehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz Münster 
 2 - Stand der Umsetzung       V/0148/2017
                                                
1 Das Internetportal KOMM -Münster enthält u.a. eine Datenbank mit Informationen zur Barrierefre iheit von 
Gebäuden wie Beratungsstellen und Arztpraxen www.muenster-barrierefrei.de

HE-umsetzung_17-02-28

4882 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2017 
 
Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) 
„Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ vom 30.11.2016 
Stand der Umsetzung, 28.02.2017 
 
 
Teilziel 1: Alle im Gesundheitswesen Tätigen sind in der Lage, Menschen mit 
Behinderungen genauso umfassend und individuell zu behandeln und zu 
versorgen, wie Menschen ohne Behinderungen. 
Aus-, Weiter- und Fortbildung werden entsprechend weiterentwickelt 
Handlungsempfehlungen 
Liste mit Kontaktpersonen bei speziellen Fragestellungen 
Liste ist von der Projektgruppe erstellt worden und den Handlungsempfehlungen als Anlage 
beigefügt. 
Innerbetriebliche Fortbildungen 
Die KGK hat die Krankenhausträger in Münster gebeten, bei innerbetrieblichen 
Fortbildungen darauf Wert zu legen, dass Besonderheiten bei der Versorgung und Pflege 
von Menschen mit Behinderungen vermittelt werden.  
Fortbildungen bei Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung 
Der Vertreter der Ärztekammer in der KGK sagt das Angebot von entsprechenden 
Fortbildungsangeboten durch die Akademie weiterhin zu. 
Hochschulausbildungen 
Die KGK hat die Hochschulen in Münster darum gebeten, den Appell der 
Landesgesundheitskonferenz (LGK) umzusetzen und den Themen Behinderung und 
Inklusion in der Ausbildung und in der Forschung stärkeres Gewicht zu verleihen und 
frühzeitig durch berufsgruppenübergreifende und praxisbezogene Lehrveranstaltungen 
aufzugreifen.  
 
 
Teilziel 2: Für wichtige gesundheitliche Themen gibt es zielgruppenspezifische und 
nutzerfreundliche Patienteninformationen  
Handlungsempfehlungen 
Fachtage und Infoveranstaltungen 
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster hat am 04.05.2016 einen Gesundheitstag durchgeführt. 
Gesundheitswegweiser in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten 
Eine Studentin der Katholischen Hochschule hat (teilweise) im Rahmen ihrer Masterarbeit 
in Abstimmung mit der Projektgruppe einen Gesundheitswegweiser in Leichter Sprache 
erarbeitet. Die „Übersetzung in Leichte Sprache“ wurde inzwischen durchgeführt, die 
grafische Bearbeitung sowie Druck und barrierefreie PDF-Datei für das Internet werden in 
der nächsten Zeit in Auftrag gegeben. Der Wegweiser soll im Rahmen einer öffentlichen 
Veranstaltung bekannt gemacht werden. 
Broschüren und Bücher in Leichter Sprache 
Broschüren in Leichter Sprache sollen an geeigneten Stellen ausgelegt werden.  
Z. Z. besteht kein Überblick über den Grad der Umsetzung.

Teilziel 3: Kliniken, Apotheken, Arzt- und Therapiepraxen sind barrierefrei 
Handlungsempfehlungen 
Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen 
Die Kassenärztliche Vereinigung WL und die Ärztekammer WL sowie die 
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL und die Zahnärztekammer WL stellen auf ihrer 
jeweiligen Homepage und auf Anfrage Informationen über die Barrierefreiheit von Praxen 
zur Verfügung. Ähnliche Angebote sollten auch für therapeutische Praxen aufgebaut 
werden. 
Teilweise umgesetzt, Berufsverbände der Therapeuten sehen sich offensichtlich nicht in 
der Pflicht. 
Da die Empfehlungen der KGK unter Selbstverpflichtung der Mitglieder verabschiedet 
werden, ist den Vereinigungen diese Empfehlung bekannt und sie entscheiden selber in 
welcher Form sie sie umsetzen. 
Aktualisierung und Ausbau der Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen in der KOMM-
Datenbank 
Der Verein „Zugvogel“ hat die Daten in der KOMM-Datenbank im Rahmen eines 
Werkvertrages ergänzt und aktualisiert. 
 
 
Teilziel 4: Es gibt ausreichende Präventionsprogramme gegen Bewegungsmangel, 
Sucht, Stress und schlechte Ernährung für Menschen mit Behinderungen 
Handlungsempfehlungen 
Zielgruppenorientierte Präventionsprogramme für Menschen mit Behinderung 
Z. Z. besteht kein Überblick über den Grad der Umsetzung. 
Informationsveranstaltungen zur möglichen Zusammenarbeit von Einrichtungen der 
Eingliederungshilfe und den Krankenkassen 
Die Vertreterin der IKK-Classic aus der Projektgruppe war inzwischen in einer Sitzung der 
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger 
Behinderung in Münster und hat über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den 
Krankenkassen informiert. 
 
 
Teilziel 5: In allen Quartieren der Stadt Münster sind Strukturen der gesundheitlichen 
und pflegerischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen vorhanden 
Handlungsempfehlungen 
Unterstützung bei der Umsetzung des Masterplanes Quartier 
Alle Mitglieder der KGK haben sich durch die Verabschiedung der Handlungsempfehlungen 
dazu bereit erklärt, die Umsetzung des Masterplanes Quartier zu unterstützen. 
 
 
Perspektiven 
Die Ärztekammer Nordrhein führte von Juni 2015 bis Ende 2016 das Projekt „Aufsuchende 
Versorgung in Wohngruppen und beschützenden Werkstätten“ durch. 
Erfahrungsbericht ist angefordert worden.

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42781 Zeichen

Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung 
von Menschen mit Behinderungen 
Handlungsempfehlungen der kommunalen 
Gesundheitskonferenz Münster, 
beschlossen am 30.11.2016 
Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2017

2 
 
Mitglieder der Projektgruppe 
 
Permanente Mitglieder der Projektgruppe 
Name Institution 
Brackmann, Jürgen Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen 
mit Behinderungen 
Dieckmann, Dr. Petra Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Döhling, Cornelia Netzwerk „Assistive Technologien und Unterstützte 
Kommunikation in Münster und Umgebung“ 
Edler, Birgit Ambulante Dienste e. V. 
Jöhring, Karin IKK Classic 
Markerth, Gabriele AG Wohlfahrt 
Proniuk, Andrea Stift Tilbeck, Ambulant betreutes Wohnen 
Reuter, Cita Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten;  
Beratungsstelle Frühe Hilfen 
Rüter, Doris Sozialamt, Behindertenbeauftragte Stadt Münster 
Schlingmann, Petra 
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der 
Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung 
  Gäste der Projektgruppe 
Name Institution 
Oberfeld, Stefanie Ärztekammer WL 
Ortland, Prof. Barbara Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen 
Koordination und Redaktion 
Name Institution 
Brigitte Kempe Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten  
Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz 
48127 Münster 
Tel. 02 51/4 92-53 06 
E-Mail: gesundheitskonferenz@stadt-muenster.de

3 
 
Einleitung 
Am 13.12.2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das 
„Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit 
Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention: „UN-BRK“) und das 
dazugehörige „Fakultativprotokoll“ verabschiedet. Deutschland hat die UN-BRK und 
das Zusatzprotokoll ratifiziert. Seit dem 26.03.2009 ist die UN-BRK in Deutschland 
geltendes Recht. 
Artikel 25 der UN-BRK erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das 
erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von 
Behinderung an. Dies erfordert, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu allen 
Einrichtungen und Diensten des Gesundheitssystems (einschl. geschlechts-
spezifischer Gesundheitsdienste und gesundheitliche Rehabilitation) zu ermöglichen. 
Ferner sieht Artikel 25 vor, dass auch die Gesundheitsleistungen angeboten werden, 
die Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigen. 
Dazu gehören auch Angebote der Früherkennung und Frühintervention. 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan zur Umsetzung der 
UN-Behindertenrechtskonvention („Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“) 
beschlossen (Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/0125/2013. 2. Erg.). 
Er umfasst auch das Handlungsfeld Gesundheit – mit dem Leitziel, dass alle 
Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens in Münster für alle Menschen 
zugänglich sind. 
Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat am 22.11.2013 die 22. Entschließung 
mit dem Titel „Von der Integration zur Inklusion: Gesundheitliche Versorgung von 
Menschen mit Behinderungen verbessern“ verabschiedet. Ziel ist es, langfristig eine 
wohnortnahe, barrierefreie und flächendeckende Versorgung mit Präventions-, 
Rehabilitations-, Pflege- und allgemeinen Gesundheitsangeboten sicherzustellen, die 
für Menschen mit und ohne Behinderungen zugänglich sind. Sieben 
Handlungsfelder mit Handlungsempfehlungen zur Erreichung dieses Zieles werden 
formuliert: 
1. Sicherstellung eines gleichberechtigten wohnortnahen Zugangs 
2. Schaffung verlässlicher, bedarfs- und bedürfnisgerechter Strukturen 
3. Nutzerorientierung, Selbstbestimmung und Partizipation fördern 
4. Beseitigung von Schnittstellenproblemen 
5. Qualifizierung für einen vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgang 
6. Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention 
7. Unterstützung durch kommunale Gesundheitskonferenzen 
Die Gesundheitskonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 09.04.2014 mit dem 
Schwerpunktthema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen 
in Münster“ befasst. Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen 
Gesundheitsbereichen, aus der Arbeitsgruppe Wohnen, Pflege, Gesundheit der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen des 
Rates der Stadt Münster sowie der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der 
Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster haben Probleme 
und Handlungsbedarfe in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit

4 
 
Behinderung aufgezeigt. Vorgestellt wurden auch bereits vorhandene Aktivitäten zur 
Verbesserung der Situation.  
So hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe deutlich gemacht, dass sich die 
Ärzteschaft bereits seit Jahren mit dem Thema befasst: 
„Der 113. Deutsche Ärztetag sieht die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung 
der Konvention durch die Ärzteschaft und unterstützt uneingeschränkt die Forderung 
der Konvention nach einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung von 
Menschen mit Behinderungen, die der Qualität und dem Standard der Versorgung 
von Menschen ohne Behinderungen entspricht. Sie ist eine wesentliche 
Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und die volle und gleichberechtigte 
Teilhabe. 
[ ….]  
Die Umsetzung der Konvention erfordert eine dauerhafte öffentliche 
Auseinandersetzung und Reflektion. Bereits auf dem 112. Deutschen Ärztetag 2009 
wurden die Verantwortung der Ärzteschaft bei der Umsetzung der Konvention 
hervorgehoben und die vielfältigen Ursachen für die Defizite in der medizinischen 
Versorgung von Menschen mit Behinderungen aufgezeigt. 
Auf dem Weg zu einer konsequenten Umsetzung der Konvention im 
Gesundheitswesen müssen konkrete Vorschläge realisierbarer Maßnahmen 
aufgezeigt werden, die sich insbesondere an den in der Stellungnahme der Zentralen 
Ethikkommission herausgehobenen Bereichen, wie z.B. Aus-, Weiter- und 
Fortbildung der Ärzte, Anreize für eine barrierefreie Ausstattung von Praxen und 
Kliniken, assistive Technologien und spezifische Versorgungsforschung, orientieren. 
Vor diesem Hintergrund unterstützt und begrüßt der Deutsche Ärztetag den 
Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer zur Erarbeitung eines 
Positionspapiers „Medizinische Behandlung und Betreuung von Menschen mit 
Behinderung“. 
Dabei spricht sich der Deutsche Ärztetag zugleich nachdrücklich dafür aus, dass die 
Umsetzung der Konvention durch die Ärzteschaft unter Wahrung des notwendigen 
Augenmaßes erfolgen muss: Eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung von 
Menschen mit Behinderungen kann nicht allein durch die Ärzteschaft gewährleistet 
werden. Der erhöhte Aufwand an Zeit und Ressourcen muss durch organisatorische 
und strukturelle Anpassungen im Gesundheitswesen entsprechend flankiert und 
finanziert werden.“ (Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2010) 
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat über ihre 
Ansätze zur Umsetzung der BRK berichtet: 
Das Ziel der Barrierefreiheit von Praxen soll durch Appell und Beratung bei 
Bestandspraxen, Förderdarlehen und Beratungsstellen für Umbauten erreicht 
werden.  
Bessere Information und Koordination sollen durch die Aktualisierung der Internet-
Suchfunktion, ein Überleitungs-Management sowie mehr Fortbildungsangebote für 
Ärztinnen und Ärzte und medizinische Fachangestellte gewährleistet werden. 
Das Ziel der Versorgungsverbesserung will die KVWL durch folgende Projekte 
erreichen: Projekt „Aufsuchende Versorgung in Wohngruppen und beschützenden 
Werkstätten“ sowie spezialisierte, interdisziplinäre Versorgungszentren. Die 
Überprüfung bestehender Vergütungssysteme und Berücksichtigung des 
Mehraufwandes und eine Einbeziehung in die Leitlinien zur Gesundheitsversorgung

5 
 
sind weitere Bausteine zur Versorgungsverbesserung für Menschen mit 
Behinderungen.  
Zur Schaffung interdisziplinärer Versorgungszentren hat der Bundesgesetzgeber im 
Sommer 2015 das Sozialgesetzbuch V (SGB V) durch die neue Regelung des  
§ 119 c „Medizinische Behandlungszentren“ ergänzt. Danach ist es künftig 
möglich, dass der örtlich zuständige Zulassungsausschuss gem. § 96 SGB V 
spezialisierte medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger 
Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen zur ambulanten Behandlung 
(MZEB) ermächtigen kann. Das Alexianer-Krankenhaus strebt in enger Kooperation 
mit den somatischen Krankenhäusern der Alexianer Misericordia GmbH, dem 
Clemenshospital und der Raphaelsklinik in Münster die Zulassung als MZEB an.  
Diese Entwicklungen zeigen, dass es mit Blick auf die in der UN-BRK genannten 
Ziele einerseits Bemühungen gibt, das bestehende Versorgungsangebot barrierefrei 
auszurichten und andererseits dort, wo erforderlich, spezialisierte Angebote für 
Menschen mit Behinderung aufzubauen. 
Als ein Ergebnis ihrer Schwerpunktsitzung vom 09.04.2014 hat die 
Gesundheitskonferenz beschlossen, eine Projektgruppe zu bilden, in der 
Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung 
von Menschen mit Behinderung in Münster erarbeitet werden sollen. 
Die Projektgruppe hat sich dafür entschieden, ausgehend von den Zielen, die in den 
Empfehlungen der Landesgesundheitskonferenz und im Aktionsplan der Stadt 
Münster genannt werden, möglichst konkrete Teilziele und Handlungs-
empfehlungen zu entwickeln. Diese Handlungsempfehlungen haben daher nicht 
den Anspruch, alle Aspekte aufzuzeigen, die zu einer Verbesserung der 
gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Münster führen 
könnten. Hier ist auch zu beachten, dass es sich bei „Menschen mit Behinderung“ 
nicht um eine homogene Gruppe handelt, sondern um Menschen, die je nach Art der 
Behinderung, Geschlecht, Migrationsvorgeschichte oder Alter einen höchst 
unterschiedlichen Bedarf haben. 
Im Zuge der Etatberatungen zum Haushaltsplan 2015 hat der Rat der Stadt Münster 
25.000 € für die Förderung von Projekten zur Beförderung einer inklusiven 
barrierefreien Gesundheitsversorgung in Münster – erste Umsetzung des 
Aktionsplans „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ bereitgestellt. 
Die Projektgruppe hat sich dafür ausgesprochen, diese Mittel für die Erarbeitung 
eines Gesundheitswegweisers in Leichter Sprache für Menschen mit 
Lernschwierigkeiten und die Aktualisierung der Daten zur Barrierefreiheit von Arzt-, 
Zahnarzt- und Therapiepraxen in der KOMM-Datenbank einzusetzen (siehe dazu 
entsprechende Maßnahmen, S. 8, 9 und 11).

6 
 
Teilziel 1: Alle im Gesundheitswesen Tätigen sind in der Lage, Menschen mit 
Behinderungen genauso umfassend und individuell zu behandeln 
und zu versorgen, wie Menschen ohne Behinderungen. 
Aus-, Weiter- und Fortbildung werden entsprechend weiterentwickelt. 
Eine wichtige Grundlage ist die Aus-, Weiter- und Fortbildung der in der 
Patientenversorgung Tätigen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung mit einer 
angemessenen Haltung zu begegnen und behindertenspezifische Kenntnisse zu 
vermitteln. Dazu gehört auch das Wissen darüber, an welche Stellen in Münster man 
sich bei speziellen Fragestellungen oder Unterstützungsbedarf wenden kann.  
Mit ihrer 22. Entschließung hat die Landesgesundheitskonferenz die Hochschulen 
des Landes und die für die berufliche Weiter- und Fortbildung zuständigen 
Institutionen darum gebeten, den Themen Behinderung und Inklusion in der 
Ausbildung und in der Forschung stärkeres Gewicht zu verleihen und frühzeitig durch 
berufsgruppenübergreifende und praxisbezogene Lehrveranstaltungen aufzugreifen. 
Von der Bundesärztekammer wurde 2011 eine 50stündige strukturierte curriculare 
Fortbildung „Medizinische Betreuung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher 
Behinderung“ erstellt.  Einzelne Aspekte aus dem Curriculum werden in 
Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für medizinische Fortbildung der 
Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-
Lippe aufgegriffen, wie z. B. „Ausgewählte psychiatrische Aspekte bei Menschen mit 
geistiger Behinderung“. Daneben wurde 2014 von der Ärztekammer Westfalen-Lippe 
ein Aktionsjahr „Demenz im Blick“ durchgeführt mit zahlreichen 
Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte und Arztfachhelferinnen.  
Die Projektgruppe hat sich zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der 
Schulen für Gesundheitsberufe und der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde 
ausgetauscht. Ergebnisse: 
1. Es gibt bundesweite Curricula, die bestimmte Stundenkontingente für bestimmte 
Themenschwerpunkte vorschreiben. Z. B. 500 Stunden für pflegerelevante 
Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Schulen für 
Gesundheitsfachberufe können selber durch eine besondere 
Schwerpunktsetzung weitere 200 Stunden ergänzen. Neben einer 
angemessenen Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen, fundierten 
Kenntnissen über deren besondere Belange sowie für die Versorgung 
erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen kommt der Vermittlung 
kommunikativer Kompetenzen besondere Bedeutung zu. 
2. Das derzeit für dieses Thema verfügbare Stundenkontingent erscheint der 
Projektgruppe, aber auch den Vertreterinnen und Vertretern der Schulen selber, 
zu gering.  
3. Viele Schülerinnen und Schüler fühlen sich in der praktischen Ausbildung im 
Umgang mit Menschen mit Behinderungen überfordert. Deshalb empfiehlt es 
sich, mehr praktische Einheiten mit entsprechender Unterstützung durch die 
Lehrkräfte anzubieten. 
4. Aufgrund der notwendigen breit angelegten Ausbildung zur Gesundheits- und 
Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger mit erheblicher 
Lerndichte ist eine Intensivierung des Themas „Menschen mit Behinderungen“ in 
den Weiterbildungsangeboten wichtig. Ein solches Angebot wäre auch für die 
bereits examinierten Fachkräfte wichtig.

7 
 
Handlungsempfehlungen 
 
Liste mit Kontaktpersonen bei speziellen Fragestellungen 
Eine Liste mit wichtigen Kontaktpersonen in Münster würde 
Ausbildungsverantwortlichen im Gesundheitswesen bei speziellen Fragen helfen 
oder mögliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus der 
Selbsthilfe/Behindertenhilfe für Schulungen benennen. 
Die Projektgruppe hat eine entsprechende Liste bereits zusammengestellt. Sie ist als 
Anlage beigefügt und soll von den Mitgliedern der Gesundheitskonferenz an ihre 
Einrichtungen weitergegeben werden. 
An der Umsetzung Beteiligte 
Schulen für Gesundheitsfachberufe 
Hochschulen 
Ärztekammer Westfalen-Lippe 
und Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 
Krankenhausträger 
Krankenkassen 
Innerbetriebliche Fortbildungen 
Aufforderung an die Krankenhausträger, bei innerbetrieblichen Fortbildungen 
darauf Wert zu legen, dass Besonderheiten bei Versorgung und Pflege von 
Menschen mit Behinderungen vermittelt werden. Es sollte auch auf Hilfen wie z. B. 
die Unterstützte Kommunikation hingewiesen werden. 
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus der Selbsthilfe und Behindertenhilfe 
sind bereit, an den Fortbildungen mitzuwirken (siehe u.a. Liste der Kontaktpersonen).  
An der Umsetzung Beteiligte 
Krankenhausträger 
Fortbildungen bei Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung 
Ärztekammer Westfalen-Lippe und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 
werden gebeten, weiter Fortbildungen für die Ärzteschaft und das medizinische 
Fachpersonal zu dem Thema anzubieten.  
An der Umsetzung Beteiligte: 
Ärztekammer Westfalen-Lippe 
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 
Hochschulausbildungen 
Mit ihrer 22. Entschließung hat die Landesgesundheitskonferenz die Hochschulen 
des Landes und die für die berufliche Weiter- und Fortbildung zuständigen 
Institutionen darum gebeten, den Themen Behinderung und Inklusion in der 
Ausbildung und in der Forschung stärkeres Gewicht zu verleihen und frühzeitig durch 
berufsgruppenübergreifende und praxisbezogene Lehrveranstaltungen aufzugreifen. 
An der Katholischen Hochschule NRW gibt es bereits ein Wahlmodul „Menschen mit 
Behinderung“ im dualen Modellstudiengang BA Pflege. Ähnliche Angebote sollten 
auch in anderen Studiengängen gemacht werden.

8 
 
Die Geschäftsstelle soll im Namen der Gesundheitskonferenz ein Schreiben an alle 
Hochschulen in Münster verfassen, in dem die Notwendigkeit der Umsetzung des 
Appells der Landesgesundheitskonferenz unterstrichen wird. 
An der Umsetzung Beteiligte 
Hochschulen in Münster mit Fachbereichen Medizin, Psychologie, Pflegewissen-
schaft usw. 
Teilziel 2: Für wichtige gesundheitliche Themen gibt es zielgruppenspezifische 
und nutzerfreundliche Patienteninformationen  
Auch ein blinder Mensch kann psychisch krank werden oder ein geistig behinderter 
Mensch kann an Brustkrebs erkranken. Deshalb ist die Entwicklung 
zielgruppenspezifischer und nutzerfreundlicher Angebote der Patienteninformation 
und –beratung für Menschen mit Behinderung wichtig. Dazu gehören Informationen 
in Leichter Sprache, Verwendung alternativer Kommunikationsformen, 
Kommunikationstafeln oder Informationsdarstellung in Piktogrammen und leicht 
verständliche und barrierefreie Informationen im Internet. 
Bereits jetzt bietet das Gesundheitsamt auf seiner Homepage eine Datenbank mit 
Ansprechpartnern zu verschiedenen Themen unter „Psychische Gesundheit“ und 
„Angebote in Münster“ an, die fortlaufend aktualisiert wird. Hier können Betroffene, 
Angehörige und Betreuende Informationen finden. 
http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/psychische-
gesundheit/sozialpsychiatrischer-dienst/sozialpsychiatrische-hilfen.html  
Handlungsempfehlungen 
 
Fachtage oder Infoveranstaltungen 
Fachtage oder Infoveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen, Betreuerinnen 
und Betreuer, Assistenzpersonen und  Begleitpersonen von Menschen mit 
Behinderungen sollten über Materialien, Flyer, Infos im Internet, 
Präventionsprogramme und besondere Arzt- und Therapeutenpraxen informieren. 
Im Rahmen eines solchen Fachtages soll der Gesundheitswegweiser für Menschen 
mit Lernschwierigkeiten (s. S. 9) vorgestellt werden. Für die Durchführung des 
Fachtages werden 5.000 € aus den Projektmitteln des Rates (s. S. 5) genutzt 
werden. 
An der Umsetzung Beteiligte 
Katholische Hochschule 
Stadt Münster 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten und 
Sozialamt 
Betreuungsvereine 
Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe 
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster

9 
 
Gesundheitswegweiser in Leichter Sprache für Menschen mit 
Lernschwierigkeiten 
Um Menschen mit Behinderungen und den Menschen, die sie unterstützen, 
Handlungsanleitungen bei gesundheitlichen Problemen aufzuzeigen und ihnen die 
Orientierung im Gesundheitswesen in Münster zu erleichtern, soll ein 
„Gesundheitswegweiser für Menschen mit Lernschwierigkeiten“ mit Münster-
spezifischen Informationen erstellt werden. Seine Weiterentwicklung oder eine 
Übertragung auf andere Zielgruppen soll von den Erfahrungen abhängig gemacht 
werden.  
Der Wegweiser soll Informationen zu speziell auf Menschen mit Behinderung 
ausgerichteter Diagnostik, Behandlung und Vorbeugung (medizinische und 
therapeutische Angebote, ggf. Pflege, Kliniken, Gesundheitssport, Beratung und 
Schulung), Informationen zur Barrierefreiheit und eine Auflistung verfügbarer 
Gesundheitsinformationen in einfacher bzw. Leichter Sprache enthalten. 
Wünschenswert wäre daneben ein Kapitel mit allgemeinen 
Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache. Der Wegweiser soll in gedruckter 
Form und als Internetversion verbreitet werden. 
Eine Masterstudentin der Katholischen Hochschule wird einen solchen Wegweiser im 
Rahmen ihrer Masterarbeit und eines Werkvertrages erstellen. Für Entwicklung, 
Gestaltung und Druck werden 12.000 € aus den Projektmitteln des Rates (s. S. 5) 
bereitgestellt. 
An der Umsetzung Beteiligte 
Stadt Münster 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten und  
Sozialamt 
Katholische Hochschule NRW 
Broschüren und Bücher in Leichter Sprache 
Bereits existierende Broschüren und Bücher zu gesundheitlichen Themen in Leichter 
Sprache sollten an geeigneter Stelle ausgelegt werden (z. B. Stadtbücherei, Rubrik 
„Leichte Sprache“, Einrichtungen der Behindertenhilfe). Hierzu könnten auch 
Informationen aus anderen Städten übernommen und ggfls. mit münsterspezifischen 
Informationen ergänzt werden. 
An der Umsetzung Beteiligte 
Stadt Münster 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Sozialamt 
Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster 
Teilziel 3: Kliniken, Apotheken, Arzt- und Therapiepraxen sind barrierefrei 
 
Eine barrierefreie Gestaltung von Praxen und Kliniken ist eine wesentliche 
Voraussetzung, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum System der 
gesundheitlichen Versorgung zu ermöglichen. Bei Neubauten sind die Vorgaben der 
Landesbauordnung zu beachten. § 55 Absatz 1 der Bauordnung NRW sieht vor, 
dass bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, in den dem allgemeinen

10 
 
Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderung, alten Menschen 
und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe 
zweckentsprechend genutzt werden können. Der Begriff der Barrierefreiheit 
berücksichtigt die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. 
Dazu gehören Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder 
motorischen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Es geht also nicht nur 
darum, dass eine Praxis oder Apotheke mit dem Rollstuhl zugänglich ist, sondern es 
sind auch weitere Aspekte wie z.B. eine kontrastreiche Gestaltung und 
raumakustische Belange zu berücksichtigen. Die konkreten Anforderungen ergeben 
sich aus der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: 
Öffentlich zugängliche Gebäude). 
Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
wirkt seit langem darauf hin, dass die Barrierefreiheit bei Neubauten umfassend 
berücksichtigt und auch in bestehenden Gebäuden verbessert wird. Dazu hat die 
Arbeitsgruppe Wohnen, Pflege, Gesundheit (AG 2) der KIB Checklisten für die 
barrierefreie Gestaltung von Krankhäusern (einschließlich Informationen für die 
Behandlung von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern) und Apotheken 
entwickelt und nutzt diese, um z.B. in Gesprächen in Krankenhäusern konkret 
aufzuzeigen, wo Optimierungsbedarf besteht. Die AG 2 steht allen interessierten 
Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung in Münster für eine Beratung zur 
barrierefreien Gestaltung zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch Vereine von 
Menschen mit Behinderung in Münster bereit, zu einzelnen Aspekten, so zum 
Beispiel zur Gestaltung für blinde oder hörbehinderte Menschen umfassend zu 
beraten. 
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat 2013 eine Broschüre für Praxen 
„Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ heraus gegeben, die 
nicht nur bauliche Problemstellen in den Blick nimmt, sondern auch die 
Kommunikation mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Auch von der 
Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 
wurde 2016 eine Broschüre über den barrierefreien Ausbau von Arztpraxen 
herausgegeben.  
Solange die Barrierefreiheit nicht vollständig umgesetzt ist, ist es besonders wichtig, 
dass Informationen über die Barrierefreiheit von Praxen zu finden sind, die ein 
Mensch besuchen möchte, der darauf angewiesen ist.  
Auf der Internetseite http://www.aekwl.de
 kann über den Navigationspunkt 
„Arztsuche“ u. a. nach Barrierefreiheit von Praxen gesucht werden. 
Die Daten der Internetseite www.kvwl.de werden mit Hilfe eines im Juli von der 
KVWL versandten Fragebogens ab September aktualisiert.  
Weitere Informationen über die Barrierefreiheit von Praxen in Münster bietet die 
KOMM-Datenbank (www.muenster-barrierefrei.de
). In die KOMM-Datenbank kann 
jede Praxis freiwillig aufgenommen werden, auch Privatpraxen und solche, die nicht 
als barrierefrei im Sinne der Datenerfassung der KVWL gelten. 
Zur Erläuterung:  
KOMM-Münster - Kommunikations- und Orientierungshilfen für mobilitätsbehinderte 
Menschen - ist ein Stadtführer für die Stadt Münster mit Informationen für Menschen 
mit Behinderungen.

11 
 
Kernstück von KOMM-Münster ist eine Datenbank, die Informationen über die 
Zugänglichkeit von Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen, Behörden usw. in 
Münster enthält. Bei der Erhebung der Daten werden die Bedarfe von Menschen mit 
unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigt. Wer die Datenbank nutzt, kann sich 
gezielt Einrichtungen anzeigen lassen, die den persönlichen Anforderungen an die 
Zugänglichkeit entsprechen (z.B. Einrichtungen, die vollständig mit dem Rollstuhl 
zugänglich sind; Einrichtungen, die über Technik für schwerhörige Menschen 
verfügen). 
 
Zu jeder Einrichtung geben Piktogramme eine kurze Übersicht über die 
Zugänglichkeit. Zu vielen Einrichtungen gibt es darüber hinaus genauere 
Informationen z.B. Türbreiten, Maße der Aufzüge, Bewegungsflächen, 
Blindenleitsysteme usw. Diese Informationen werden vor Ort von geschulten 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins Zugvogel e.V. (ein Projektpartner von 
KOMM Münster) erhoben. Dieses Angebot ist für die Praxen kostenlos. Die Praxen 
werden über die Veröffentlichung der Daten informiert und gebeten, ggf. Änderungs- 
und Ergänzungswünsche mitzuteilen. Gleichzeitig haben die Praxen auch die 
Möglichkeit, sich zum Thema Barrierefreiheit von Mitarbeitenden des Vereins 
Zugvogel informieren zu lassen. Zugvogel gibt erste Informationen zur barrierefreien 
Gestaltung und vermittelt bei Interesse / Bedarf gezielt an Arbeitsgruppen der 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt 
Münster oder Vereine und Selbsthilfegruppen weiter. 
Die bisher vorliegenden Informationen zu vielen Praxen wurden anhand eines 
vereinfachten Fragebogens schriftlich erhoben. Diese Informationen wurden in der 
KOMM-Datenbank mit dem Hinweis „Selbstauskunft“ gekennzeichnet.  
Somit ermöglicht KOMM Münster sowohl einen schnellen und einfachen Überblick 
über die Zugänglichkeit als auch bei Bedarf eine detaillierte Information.  
 
Die Einrichtungen können auch im interaktiven Stadtplan angezeigt werden. 
 
KOMM-Münster bietet neben der Datenbank u. a. auch einen Terminkalender mit 
Hinweisen zu Veranstaltungen rund um das Thema Behinderung in Münster. Ferner 
können Interessierte über die Mailing-Liste aktuelle Informationen erhalten und 
weitergeben. 
 
KOMM ist ein Projekt in Trägerschaft der kommunalen Stiftung Siverdes und des 
Institutes für Geographie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in 
Kooperation mit der Koordinierungsstelle für Behindertenfragen der Stadt Münster. 
Die KOMM-Internetseite wurde 2009 und 2014 mit finanzieller und organisatorischer 
Unterstützung der Hüffer-Stiftung neu aufgebaut und aktualisiert.  
Handlungsempfehlungen 
 
Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen 
Die Kassenärztliche Vereinigung WL und die Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie 
die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL und die Zahnärztekammer WL stellen auf 
ihrer jeweiligen Homepage und auf Anfrage Informationen über die Barrierefreiheit 
von Praxen zur Verfügung.

12 
 
https://www.kvwl.de/earzt/ und http://www.aekwl.de  
https://www.zahnaerzte-wl.de/  
Diese Informationsangebote sollten weiter ausgebaut werden.  
Ähnliche Angebote sollten auch für therapeutische Praxen aufgebaut werden. 
An der Umsetzung Beteiligte 
Kassenärztliche Vereinigung WL 
Ärztekammer WL 
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL 
Zahnärztekammer WL 
Zusammenschlüsse der Anbieter von therapeutischer Versorgung,  
z.B. PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V.,  
Verbände der Heilmittelerbringer 
Aktualisierung und Ausbau der Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen 
in der KOMM-Datenbank 
8.000 € aus den Projektmitteln des Rates (s. S. 5), werden für die Aktualisierung und 
Ergänzung der Angaben zu Arzt- und Zahnarztpraxen sowie zu therapeutischen 
Praxen in der KOMM-Datenbank eingesetzt. 
An der Umsetzung Beteiligte 
Zugvogel e.V.  
Stadt Münster 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Sozialamt 
Verbände der Heilmittelerbringer 
PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V. 
Teilziel 4: Es gibt ausreichende Präventionsprogramme gegen 
Bewegungsmangel, Sucht, Stress und schlechte Ernährung für 
Menschen mit Behinderungen 
Es ist zu prüfen, wie die Fördermöglichkeiten des neuen Präventionsgesetzes 
genutzt werden können, um die Bemühungen zu unterstützen, 
Präventionsprogramme in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder durch Vereine 
und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen durchzuführen. 
Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster und die Selbstvertretungsgruppe WiM (Wir 
Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) führten am 04. Mai 2016 im 
Stadtweinhaus einen Gesundheitstag in Leichter Sprache durch. Die Erfahrungen mit 
diesem Tag sollen bei der Umsetzung der folgenden Handlungsempfehlungen 
berücksichtigt werden. 
Handlungsempfehlungen 
 
Zielgruppenorientierte Präventionsprogramme für Menschen mit Behinderung 
Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Anbieter von Präventionsprogrammen 
bieten verstärkt Präventionsprogramme für Menschen mit Behinderung an.

13 
 
An der Umsetzung Beteiligte 
Wohnheime 
Werkstätten 
Stadtsportbund 
Familienbildungsstätten 
Selbsthilfegruppen 
Vereine von Menschen mit Behinderung 
Informationsveranstaltungen zur möglichen Zusammenarbeit von 
Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den Krankenkassen 
Damit die Möglichkeiten des Aufbaus von Projekten für Menschen mit geistiger 
Behinderung unter Mitwirkung von Krankenkassen verdeutlicht werden, sollte die 
„Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit 
geistiger Behinderung in Münster“ in einer ihrer nächsten Sitzungen informiert 
werden.  
Als Referentin steht aus der Projektgruppe Frau Jöhring von der IKK-Classic zur 
Verfügung. 
Ergänzung: Die Sitzung hat am 30.09.2016 stattgefunden. 
An der Umsetzung Beteiligte 
Krankenkassen 
Einrichtungen der Eingliederungshilfe 
Teilziel 5: In allen Quartieren der Stadt Münster sind Strukturen der 
gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung für Menschen mit 
Behinderungen vorhanden 
Die Stadtverwaltung Münster, hier das Sozialamt, Fachstelle Grundsatzfragen und 
Sozialplanung, entwickelt derzeit nach Maßgabe des Ratsbeschlusses zur Vorlage 
V/0835/2013 vom 11.12.2013 einen „Masterplan Quartier – Versorgungssicherheit 
für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf“, der voraussichtlich bis Ende 
2016 vorliegen wird. Ausgehen soll dieser von einem gesamtstädtischen Konzept für 
eine kleinteilige, quartiersorientierte Neuausrichtung, Verdichtung und Vernetzung 
der Hilfs- und Unterstützungsangebote für eine alternde Bevölkerung. Parallel wird in 
dem Gebiet Hiltrup-Ost gefördert durch das Land NRW exemplarisch eine 
partizipative „Altengerechte Quartiersentwicklung“ zur Stärkung und Sicherung der 
Versorgung und Infrastrukturen erprobt. Ab dem Frühjahr 2016 folgen weitere 
Quartiere(bspw. Bereich Aaseestadt/Pluggendorf). Alle Bewohnerinnen und 
Bewohner, insbesondere diejenigen, die verstärkt auf den Nahraum um ihre 
Wohnung angewiesen sind, sollen in diesen Prozessen teilhaben und profitieren. Im 
Blick stehen, neben Älteren und Pflegebedürftigen, Menschen mit unterschiedlichen 
Behinderungen und andere Personen mit Unterstützungsbedarf. Auf der 
Quartiersebene kann auf die individuellen Beeinträchtigungen eingegangen werden.  
Auf gesamtstädtischer Ebene sollen durch den Masterplan Quartier mehr und mehr 
Akteure für die Philosophie dieser kleinteiligen Entwicklung gewonnen werden. Der 
Masterplan wird mögliche Schwächen der Versorgung, auch im Bereich der 
gesundheitlichen Versorgung, aber auch besondere Potenziale aufzeigen. Dazu 
gehört z. B. die Idee der „Quartiersstützpunkte“ des Ambulante Dienste e.V. – 
integrierter Einrichtungen für ambulante Pflege, Begegnung und Beratung, die auch

14 
 
an neue Wohnformen angedockt werden können. Auch die Ärztekammer Westfalen-
Lippe konnte schon für den Masterplan Quartier gewonnen werden, um gemeinsam 
über neue dezentrale und aufsuchende Formen medizinischer Versorgung 
nachzudenken. 
Handlungsempfehlungen 
 
Unterstützung bei der Umsetzung des Masterplanes Quartier 
Alle Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz prüfen nach Vorliegen des 
Masterplanes Quartier, in wie weit sie bei der Umsetzung und Weiterentwicklung 
unterstützen können. 
An der Umsetzung Beteiligte  
Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster 
Perspektiven 
Die Ärztekammer Nordrhein führt seit Juni 2015 bis Ende 2016 das Projekt 
„Aufsuchende Versorgung in Wohngruppen und beschützenden Werkstätten“ 
in Oberhausen und Witten durch. Ein Teil der Menschen mit Behinderung aus 
verschiedenen Wohnstätten und Werkstätten wird dort vor Ort untersucht. Hierbei 
geht es hauptsächlich um Vorsorgeuntersuchungen bei geistig behinderten 
Menschen. Ein anderer Teil dieser Menschen soll an niedergelassene Ärztinnen und 
Ärzte verwiesen werden. 
Nach der Auswertung des Projektes sollte geprüft werden, ob eine Übertragung auf 
Münster sinnvoll und möglich ist. 
Nach Verabschiedung durch die Gesundheitskonferenz ist beabsichtigt, eine 
Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen in Leichter Sprache zu erstellen.

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung  
in Münster 
Information und Beratung/Kontaktstellen für spezielle Themen 
(zusammengestellt von der Projektgruppe „Gesundheitliche Versorgung von  
Menschen mit Behinderungen“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster,  
Stand 11.05.2016) 
Menschen mit Sehbehinderungen:  
Beratungsstelle für Sehbehinderte der Akademie des Sehens e. V.  
Frau Berger/ Frau Witt  
FranziskusCarré  
Hohenzollernring 70 
48145 Münster 
Tel. 02 51/9 87 64 64 
E-Mail: sehen-ev@versanet.de  
www.muenster.org/ads   
Beratungsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster  
Frau Kirsch  
Friesenring 32 – 34 (Gebäude des Diakonischen Werks e.V.)  
48147 Münster  
Tel. 02 51/98 74 71 1 
E-Mail: bsv@muenster.de  
Beratungsstelle der Pro Retina Deutschland e. V., Region Münsterland/Hamm  
Universitäts-Augenklinik Münster  
Raum 212, 2. OG  
Domagkstr. 15  
48149 Münster  
Tel. 02 51/83-5 60 01 
E-Mail: proretina-muenster@t-online.de 
Menschen mit Hörbehinderungen  
PARISOZIAL MÜNSTERLAND - Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen  
Frau Lißeck  
Dahlweg 112 
48153 Münster  
Telefon: 02 51/61 85-1 24  
Mobil: 01 73/9 94 56 97  
E-Mail: hoerbehindert-ms@parisozial.de  
www.parisozial-muensterland.de  
Frau Lißeck verfügt über Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS)  
 1

Deutscher Schwerhörigenbund, Ortsverein Münster und Münsterland e.V.  
Westfalenstraße 197  
48165 Münster 
Tel. 0 25 01/82 18  
Fax 0 25 01/92 71 22  
Bildtelefon: 02501-92 71 33  
E-Mail: muenster.hoerbehinderte@web.de  
Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/DSBMUENSTER/  
Liste der Gebärdensprachdolmetscher/-innen in Münster:  
http://www.muenster-barrierefrei.de/publikationen  
Menschen mit geistiger Behinderung 
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Münster e. V. 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
Telefon: 02 51/ 53 906-0 
E-Mail: info@lebenshilfe-muenster.de  
www.lebenshilfe-muenster.de 
Die Lebenshilfe Münster ist eine S elbsthilfe- und Elternvereinigung sowie Träger von 
Diensten und Leistungen für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien. 
Weitere Träger von Diensten und Leistungen für Menschen mit geistiger Behinde rung sind 
im Einrichtungsverzeichnis der LWL-Behindertenhilfe Westfalen zu finden: 
http://www.lwl.org/zedweb/  
Information, Beratung und Schulung zu Leichter Sprache in Münster: 
Holtz & Faust GbR 
Achtermannstraße 12  
48143 Münster  
Tel. 02 51/39 99 73 06  
Fax 02 51/9 87 96 89 
E-Mail: info@holtz-und-faust.de  
www.holtz-und-faust.de/ 
Menschen mit psychischer Erkrankung 
Stadt Münster, Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten  
Sozialpsychiatrischer Dienst  
Stühmerweg 8  
48147 Münster  
Telefon: 0251 4 92-53 60 
Telefax: 0251 4 92-79 28  
E-Mail:sozialpsychiatrie@stadt-muenster.de 
http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/psychische-gesundheit/sozialpsychiatrischer-
dienst.html 
 2

Psycho-Soziales Zentrum gGmbH 
Kontakt- und Beratungsstelle 
Geiststraße 37 
48151 Münster 
Tel. 02 51/3 99 37-0 
Fax 02 51/3 99 37-23 
E-Mail: psz@muenster.de  
Internet: www.psz-muenster.de  
Einen Überblick über weitere Angebote für Menschen mit psychischer Erkrankung und ihre  
Angehörigen in Münster gibt es auf der Internetseite des Amtes für Gesundheit, Veterinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten der Stadt Münster: 
http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/psychische-gesundheit/sozialpsychiatrischer-
dienst/sozialpsychiatrische-hilfen.html 
Menschen mit Suchterkrankung 
Einen Überblick über Angebote für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung und ihre 
Angehörigen in Münster gibt es auf der Internetseite des Amtes für Gesundheit, Vet erinär- 
und Lebensmittelangelegenheiten der Stadt Münster: 
http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/psychische-gesundheit/sozialpsychiatrischer-
dienst/sozialpsychiatrische-hilfen/spezifische-angebote.html#c10525  
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.  
Suchtberatung 
Beratungsstelle Mitte 
Josefstraße 2 
48151 Münster 
Tel. 02 51/5 30 09-3 41 
Fax 02 51/5 30 09-3 11 
E-Mail: suchtberatung@caritas-ms.de  
Internet: www.caritas-ms.de  
Beratungsstelle Gievenbeck 
Heinrich-Ebel-Straße 41 
48161 Münster 
Tel. 02 51/8 71 04-0 
Fax 02 51/8 71 04-21 
E-Mail: beratungsstelle.gievenbeck@caritas-ms.de  
Beratungsstelle Hiltrup 
Westfalenstraße 197 
48165 Münster 
Tel. 0 25 01/27 64-0 
Fax 0 25 01/27 64-25 
E-Mail: beratungsstelle.hiltrup@caritas-ms.de  
Beratungsstelle Kinderhaus 
Idenbrockplatz 8 
48159 Münster 
Tel. 02 51/2 63 35-0 
Fax 02 51/2 63 35-21 
E-Mail: beratungsstelle.kinderhaus@caritas-ms.de  
 3

Diakonie Münster Beratungs- und BildungsCentrum 
Suchtberatung 
Hörsterplatz 2b 
48147 Münster 
Tel. 02 51/4 90 15-0 
Fax 02 51/4 90 15-30 
Internet: www.diakonie-muenster.de  
Drogenhilfe Münster 
Schorlemerstraße 8 
48143 Münster 
Tel. 02 51/4 92-51 73 
Fax 02 51/4 92-77 82 
E-Mail: drobs@stadt-muenster.de  
Internet: www.stadt-muenster.de/drogenhilfe 
Menschen mit Multipler Sklerose  
Multiple Sklerose Gesellschaft Münster e.V.  
Beratungsstelle 
Maximilianstraße 13 
48147 Münster 
Telefon: 0251 232313 
E-Mail: info@ms-muenster.de  
www.ms-muenster.de 
Menschen mit Demenzerkrankung 
Der „Wegweiser Demenz“ für die Stadt Münster informiert über die Beratungs-. Und Un-
terstützungsangebote in Münster 
http://www.demenz-service-muenster.de/nachricht/items/wegweiser-demenz-
muenster.html 
Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung 
Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster  
Paritätisches Zentrum  
Dahlweg 112 
48153 Münster 
Telefon: 60 93 32 30  
Telefax: 61 85 11 2  
E-Mail: selbsthilfe-muenster@paritaet-nrw.org
 
www.selbsthilfe-muenster.de 
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster informiert über bestehende Gruppen in  
Münster und unterstützt Interessierte bei der Gründung neuer Gruppen. 
 4

Kinder und Jugendliche mit Behinderung  
Beratungsstelle Frühe Hilfen  
Stadt Münster, Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten 
Stolbergstr. 2 a  
48147 Münster  
http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/kinder-und-jugendgesundheit/beratungsstelle-
fruehe-hilfen.html  
Tel. 0251 4 92-54 44  
Fax 0251 4 92-79 36  
E-Mail: FrueheHilfen@stadt-muenster.de  
Sozialpädiatrisches Zentrum der Universitäts-Kinderklinik Münster 
Tel. 0251 834 7700  
oder über die neuropädiatrische Ambulanz 
http://klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=7123  
Weitere Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen  
Einen Überblick über alle Informations- und Beratungsangebote für Menschen mit  
Behinderung in Münster (Schwerbehindertenausweis, Pflege, Wohnen, Arbeit,  
Mobilität, Freizeit usw.) gibt die Broschüre:  
Selbstbestimmt leben mit Behinderung, Infos zu Beratungsangeboten: 
http://www.muenster-
barrierefrei.de/_pdf/publikationen/Selbstbestimmt_leben_mit_behinderung.pdf  
Weitere Informationen zu Angeboten für Menschen mit Behinderungen in 
Münster: 
Stadt Münster, Sozialamt,  
Fachstelle Hilfen für Menschen mit Behinderungen 
Frau Rüter/ Frau Stehling  
Hafenstraße 8, 48153 Münster  
Telefon: 02 51/4 92-50 27 / 02 51/ 4 92 59 94 
Fax: 02 51/4 92-79 01  
E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de, stehling@stadt-muenster.de  
http://www.stadt-muenster.de/sozialamt/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung-und-
teilhabe.html 
 
Spezielle Angebote:  
Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen in Münster  
(Allgemein- und Fachmedizin, Logopädie, Ergo-, Physio- und Psychotherapie) 
KOMM Münster 
Datenbank:  http://www.muenster-
barrierefrei.de/datenbank/suchergebnis.php?dbSuche[gesundheit]=on  
 
 
 5

Konrad-Morgenroth-Förderergesellschaft e.V.:  
Zahnärzteverzeichnis für Menschen mit Behinderungen:   
Die Konrad-Morgenroth-Förderergesellschaft stellt im Einvernehmen mit der Zahnärzte-
kammer Westfalen-Lippe ein auf dem neuesten Stand befindliches Verzeichnis aller im 
Kammerbezirk existierenden Behandlungszentren, Kliniken und Praxen zur Verfügung, in 
denen die zahnärztliche Versorgung geistig und körperlich behinderter Menschen möglich 
ist. 
http://www.kmfg.de/behandlungszentren.html  
Netzwerk “Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation in Münster und 
Umgebung 
c/o. Stift Tilbeck GmbH, Cornelia Döhling 
Tilbeck 2, 48329 Havixbeck 
Telefon: 0 25 07/9 81-1 97 
Telefax: 0 25 07/9 81-7 70  
E-Mail: Doehling.C@stift-tilbeck.de  
www.stift-tilbeck.de  
Informationen zum Netzwerk und Kontakt zu Ansprechpartnerinnen und  
Ansprechpartnern: 
http://www.gesellschaft-uk.de/index.php/service/uk-netzwerke/18-netzwerk-assistive-
technologien-und-unterstuetzte-kommunikation-in-muenster-und-umgebung 
pro familia Beratungsstelle Münster 
Ludgeriplatz 12 
48153 Münster  
Tel. 02 51/4 58 58   
Fax 02 51/5 42 80   
E-Mail:  muenster@profamilia.de  
www.profamilia.de  
- höhenverstellbarer gynäkologischer Stuhl  
(Hinweis: Informationen zu höhenverstellbaren gynäkologischen Stühlen in Arztpraxen 
werden in die KOMM-Datenbank aufgenommen)  
- Beratung zu Verhütung, Schwangerschaft, vorgeburtlichen Untersuchungen auch  
für Frauen mit Lernschwierigkeiten 
 
Rückmeldungen zu dieser Zusammenstellung 
Wenn Sie Anregungen oder Änderungswünsche zu dieser Zusammenstellung haben,  
lassen Sie es uns wissen: 
Stadt Münster, Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten  
Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz  
Brigitte Kempe  
Tel. 02 51/4 92 53 06  
E-Mail: gesundheitskonferenz@stadt-muenster.de 
 6

Beratungsverlauf (2)

05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
27.04.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (20)

  • Domagkstraße 15
  • Westfalenstraße 197
  • Windthorststraße 7
  • Achtermannstraße 12
  • Geiststraße 37
  • Josefstraße 2
  • Heinrich-Ebel-Straße 41
  • Schorlemerstraße 8
  • Maximilianstraße 13
  • Stolbergstraße 2a
  • Hafenstraße 8
  • Hohenzollernring 70
  • Friesenring 32
  • Dahlweg 112
  • Stühmerweg 8
  • Idenbrockplatz 8
  • Hörsterplatz 2b
  • Ludgeriplatz 12
  • Pluggendorf
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0148/2017
Typ
Vorlagen
Datum
20.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37