V/0148/2017
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen
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Berichtsvorlage
6069 Zeichen
V/0148/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Gesundheit, Veterinär- und
Lebensmittelangelegenheiten
Betrifft
Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen
Beratungsfolge
05.04.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Bericht
27.04.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht
Bericht:
1. Inklusive gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat allgemein einen Paradigmenwechsel bei der
Erfüllung des Anspruchs von Menschen mit Behinderungen a uf gesellschaftliche Teilhabe einge-
leitet. Sie nimmt als völkerrechtlicher Vertrag auch das Gesundheitswesen in die Pflicht. Die Lan-
desgesundheitskonferenz (LGK) hat mit ihren Entschließungen vom 22. November 2013 „Von
der I ntegration zur Inklusion: Gesund heitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen
verbessern“ und vom 20.11.2014 „Für ein solidarisches Gesundheitswesen in NRW – Gesund-
heitliche Versorgung von Menschen in prekären Lebenslagen verbessern“ bekräftigt, die Ziele
der UN-BRK im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten nachhaltig umzusetzen.
Langfristiges Ziel ist es, eine wohnortnahe, barrierefreie und flächendeckende Versorgung mit
Präventions-, Rehabilitations-, Pflege - und allgemeinen Gesundheitsangeboten sicherzustellen,
die für Menschen mit und ohne Behinderungen gleichermaßen zugänglich sind.
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN -
Behindertenrechtskonvention („Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“) beschlossen
(Beschlussvorlage an den Rat V/0125 /2013 und V/0125/2013. 2. Erg.). Er umfasst auch das
Handlungsfeld Gesundheit – mit dem Leitziel, dass alle Einrichtungen und Dienste des G e-
sundheitswesens in Münster für alle Menschen zugänglich sind.
2. Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz
Die Kommunale Gesundheitskonferenz (KGK) hat sich auf Anregung der Verwaltung in ihrer Sit-
zung am 09.04.2014 mit dem Schwerpunktthema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen
mit Behinderungen in Münster“ befasst. Mitglieder der KGK aus verschiedenen Bereichen haben
Probleme und Handlungsbedarfe in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behin-
derungen aufgezeigt. Vorgestellt wurden auch bereits vorhandene Aktivitäten zur Verbesserung
der Situation.
Als ein Ergebnis dieser Sitzung hat die KGK eine Projektgruppe gebildet, die die anliegenden
Handlungsempfehlungen zur „Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit
Behinderungen in Münster“ erarbeitet hat. Sie wurden von der Kommunalen Gesundheitskonfe-
renz am 30.11.2016 einvernehmlich verabschiedet. (s. Anlage 1)
Vorlagen-Nr.:
V/0148/2017
Auskunft erteilt:
Frau Kempe
Ruf:
492-5306
E-Mail:
KempeB@stadt-muenster.de
Datum:
15.03.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0148/2017
Ein Teil der Handlungsempfehlungen konnte inzwischen umgesetzt werden (s. Anlage2).
Der Rat stellte im Haushaltsjahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 Euro für diese Zwecke
bereit. Die zur Verfügung stehenden Mitte l wurden für die Entwicklung eines Gesundheitswe g-
weisers in Leichter Sprache sowie für die Ergänzung und Aktualisierung der in der KOMM -
Datenbank1 gespeicherten Angaben zur Barrierefreiheit von Arzt -, Zahnarzt- und Therapeuten-
praxen verwendet. Eine bereits zusammengestellte Liste mit Kontaktpersonen bei speziellen
Fragestellungen ist als Anlage zu den Handlungsempfehlungen beigefügt. Der Gesundheitswe g-
weiser in Leichter Sprache wird in Kürze veröffentlicht und im Rahmen einer öffentlichen Vera n-
staltung bekannt gemacht.
3. Überlegungen zur weiteren Umsetzung
Aufgrund eines Antrages von CDU und GRÜNEN hat der Rat am 14.12.2016 Folgendes be-
schlossen:
1. Zur Umsetzung des Kommunalen Inklusionsplans in Bezug auf die Angebote zur gesundheit-
lichen Versorgung werden jährlich 10.000 € zur Verfügung gestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort die Angebote der ge-
sundheitlichen Versorgung schrittweise entsprechend den Vorgaben der UN-Behinderten-
rechtskonvention inklusiv auszugestalten. Hierzu sind auch die Vorschläge der Kommunalen
Gesundheitskonferenz wie auch der KIB einzubeziehen und beide Gremien intensiv zu betei-
ligen.
Mit diesen Mitteln sollen nach den Empfehlungen der Projektgruppe kreative Maßnahmen oder
Projekte verschiedener Ak teure gefördert werden, die den Zielsetzungen bzw. Handlungsem p-
fehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz Rechnung tragen. Die ausgewählten Ma ß-
nahmen /Projekte sollen dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit kö r-
perlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen zu verbessern.
Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Vorschlag der Projektgruppe aufzugreifen. Zur Festlegung
von jährlichen Schwerpunktthemen, Auslobungsverfahren und Auswahlkriterien soll ein Beirat mit
folgender Zusammensetzung gebildet werden:
2 Mitglieder der KGK
2 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)
2 Mitglieder der Regionalkonferenz zur Wei terentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit
geistiger Behinderung
2 Mitglieder aus dem medizinischen Bereich,
die Behindertenbeauftragte der Stadt und eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes.
Der Beirat soll sich spätestens im II. Quartal dieses Jahres konstituieren. Die Verwaltung wird
regelmäßig über die Verwendung der Mittel informieren.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen: 1 - Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit
Behinderungen
Handlungsempfehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz Münster
2 - Stand der Umsetzung V/0148/2017
1 Das Internetportal KOMM -Münster enthält u.a. eine Datenbank mit Informationen zur Barrierefre iheit von
Gebäuden wie Beratungsstellen und Arztpraxen www.muenster-barrierefrei.de
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Anlage 2 zur Vorlage V/0148/2017 Handlungsempfehlungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ vom 30.11.2016 Stand der Umsetzung, 28.02.2017 Teilziel 1: Alle im Gesundheitswesen Tätigen sind in der Lage, Menschen mit Behinderungen genauso umfassend und individuell zu behandeln und zu versorgen, wie Menschen ohne Behinderungen. Aus-, Weiter- und Fortbildung werden entsprechend weiterentwickelt Handlungsempfehlungen Liste mit Kontaktpersonen bei speziellen Fragestellungen Liste ist von der Projektgruppe erstellt worden und den Handlungsempfehlungen als Anlage beigefügt. Innerbetriebliche Fortbildungen Die KGK hat die Krankenhausträger in Münster gebeten, bei innerbetrieblichen Fortbildungen darauf Wert zu legen, dass Besonderheiten bei der Versorgung und Pflege von Menschen mit Behinderungen vermittelt werden. Fortbildungen bei Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Der Vertreter der Ärztekammer in der KGK sagt das Angebot von entsprechenden Fortbildungsangeboten durch die Akademie weiterhin zu. Hochschulausbildungen Die KGK hat die Hochschulen in Münster darum gebeten, den Appell der Landesgesundheitskonferenz (LGK) umzusetzen und den Themen Behinderung und Inklusion in der Ausbildung und in der Forschung stärkeres Gewicht zu verleihen und frühzeitig durch berufsgruppenübergreifende und praxisbezogene Lehrveranstaltungen aufzugreifen. Teilziel 2: Für wichtige gesundheitliche Themen gibt es zielgruppenspezifische und nutzerfreundliche Patienteninformationen Handlungsempfehlungen Fachtage und Infoveranstaltungen Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster hat am 04.05.2016 einen Gesundheitstag durchgeführt. Gesundheitswegweiser in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten Eine Studentin der Katholischen Hochschule hat (teilweise) im Rahmen ihrer Masterarbeit in Abstimmung mit der Projektgruppe einen Gesundheitswegweiser in Leichter Sprache erarbeitet. Die „Übersetzung in Leichte Sprache“ wurde inzwischen durchgeführt, die grafische Bearbeitung sowie Druck und barrierefreie PDF-Datei für das Internet werden in der nächsten Zeit in Auftrag gegeben. Der Wegweiser soll im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bekannt gemacht werden. Broschüren und Bücher in Leichter Sprache Broschüren in Leichter Sprache sollen an geeigneten Stellen ausgelegt werden. Z. Z. besteht kein Überblick über den Grad der Umsetzung. Teilziel 3: Kliniken, Apotheken, Arzt- und Therapiepraxen sind barrierefrei Handlungsempfehlungen Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen Die Kassenärztliche Vereinigung WL und die Ärztekammer WL sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL und die Zahnärztekammer WL stellen auf ihrer jeweiligen Homepage und auf Anfrage Informationen über die Barrierefreiheit von Praxen zur Verfügung. Ähnliche Angebote sollten auch für therapeutische Praxen aufgebaut werden. Teilweise umgesetzt, Berufsverbände der Therapeuten sehen sich offensichtlich nicht in der Pflicht. Da die Empfehlungen der KGK unter Selbstverpflichtung der Mitglieder verabschiedet werden, ist den Vereinigungen diese Empfehlung bekannt und sie entscheiden selber in welcher Form sie sie umsetzen. Aktualisierung und Ausbau der Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen in der KOMM- Datenbank Der Verein „Zugvogel“ hat die Daten in der KOMM-Datenbank im Rahmen eines Werkvertrages ergänzt und aktualisiert. Teilziel 4: Es gibt ausreichende Präventionsprogramme gegen Bewegungsmangel, Sucht, Stress und schlechte Ernährung für Menschen mit Behinderungen Handlungsempfehlungen Zielgruppenorientierte Präventionsprogramme für Menschen mit Behinderung Z. Z. besteht kein Überblick über den Grad der Umsetzung. Informationsveranstaltungen zur möglichen Zusammenarbeit von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den Krankenkassen Die Vertreterin der IKK-Classic aus der Projektgruppe war inzwischen in einer Sitzung der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster und hat über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Krankenkassen informiert. Teilziel 5: In allen Quartieren der Stadt Münster sind Strukturen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen vorhanden Handlungsempfehlungen Unterstützung bei der Umsetzung des Masterplanes Quartier Alle Mitglieder der KGK haben sich durch die Verabschiedung der Handlungsempfehlungen dazu bereit erklärt, die Umsetzung des Masterplanes Quartier zu unterstützen. Perspektiven Die Ärztekammer Nordrhein führte von Juni 2015 bis Ende 2016 das Projekt „Aufsuchende Versorgung in Wohngruppen und beschützenden Werkstätten“ durch. Erfahrungsbericht ist angefordert worden.
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Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen Handlungsempfehlungen der kommunalen Gesundheitskonferenz Münster, beschlossen am 30.11.2016 Anlage 1 zur Vorlage V/0148/2017 2 Mitglieder der Projektgruppe Permanente Mitglieder der Projektgruppe Name Institution Brackmann, Jürgen Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Dieckmann, Dr. Petra Bündnis 90/Die Grünen/GAL Döhling, Cornelia Netzwerk „Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation in Münster und Umgebung“ Edler, Birgit Ambulante Dienste e. V. Jöhring, Karin IKK Classic Markerth, Gabriele AG Wohlfahrt Proniuk, Andrea Stift Tilbeck, Ambulant betreutes Wohnen Reuter, Cita Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten; Beratungsstelle Frühe Hilfen Rüter, Doris Sozialamt, Behindertenbeauftragte Stadt Münster Schlingmann, Petra Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung Gäste der Projektgruppe Name Institution Oberfeld, Stefanie Ärztekammer WL Ortland, Prof. Barbara Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen Koordination und Redaktion Name Institution Brigitte Kempe Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz 48127 Münster Tel. 02 51/4 92-53 06 E-Mail: gesundheitskonferenz@stadt-muenster.de 3 Einleitung Am 13.12.2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention: „UN-BRK“) und das dazugehörige „Fakultativprotokoll“ verabschiedet. Deutschland hat die UN-BRK und das Zusatzprotokoll ratifiziert. Seit dem 26.03.2009 ist die UN-BRK in Deutschland geltendes Recht. Artikel 25 der UN-BRK erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung an. Dies erfordert, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu allen Einrichtungen und Diensten des Gesundheitssystems (einschl. geschlechts- spezifischer Gesundheitsdienste und gesundheitliche Rehabilitation) zu ermöglichen. Ferner sieht Artikel 25 vor, dass auch die Gesundheitsleistungen angeboten werden, die Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigen. Dazu gehören auch Angebote der Früherkennung und Frühintervention. Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention („Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“) beschlossen (Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/0125/2013. 2. Erg.). Er umfasst auch das Handlungsfeld Gesundheit – mit dem Leitziel, dass alle Einrichtungen und Dienste des Gesundheitswesens in Münster für alle Menschen zugänglich sind. Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) hat am 22.11.2013 die 22. Entschließung mit dem Titel „Von der Integration zur Inklusion: Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen verbessern“ verabschiedet. Ziel ist es, langfristig eine wohnortnahe, barrierefreie und flächendeckende Versorgung mit Präventions-, Rehabilitations-, Pflege- und allgemeinen Gesundheitsangeboten sicherzustellen, die für Menschen mit und ohne Behinderungen zugänglich sind. Sieben Handlungsfelder mit Handlungsempfehlungen zur Erreichung dieses Zieles werden formuliert: 1. Sicherstellung eines gleichberechtigten wohnortnahen Zugangs 2. Schaffung verlässlicher, bedarfs- und bedürfnisgerechter Strukturen 3. Nutzerorientierung, Selbstbestimmung und Partizipation fördern 4. Beseitigung von Schnittstellenproblemen 5. Qualifizierung für einen vorurteilsfreien und gleichberechtigten Umgang 6. Ausbau von Gesundheitsförderung und Prävention 7. Unterstützung durch kommunale Gesundheitskonferenzen Die Gesundheitskonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 09.04.2014 mit dem Schwerpunktthema „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Münster“ befasst. Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Gesundheitsbereichen, aus der Arbeitsgruppe Wohnen, Pflege, Gesundheit der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen des Rates der Stadt Münster sowie der Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster haben Probleme und Handlungsbedarfe in der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit 4 Behinderung aufgezeigt. Vorgestellt wurden auch bereits vorhandene Aktivitäten zur Verbesserung der Situation. So hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe deutlich gemacht, dass sich die Ärzteschaft bereits seit Jahren mit dem Thema befasst: „Der 113. Deutsche Ärztetag sieht die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung der Konvention durch die Ärzteschaft und unterstützt uneingeschränkt die Forderung der Konvention nach einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen, die der Qualität und dem Standard der Versorgung von Menschen ohne Behinderungen entspricht. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und die volle und gleichberechtigte Teilhabe. [ ….] Die Umsetzung der Konvention erfordert eine dauerhafte öffentliche Auseinandersetzung und Reflektion. Bereits auf dem 112. Deutschen Ärztetag 2009 wurden die Verantwortung der Ärzteschaft bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und die vielfältigen Ursachen für die Defizite in der medizinischen Versorgung von Menschen mit Behinderungen aufgezeigt. Auf dem Weg zu einer konsequenten Umsetzung der Konvention im Gesundheitswesen müssen konkrete Vorschläge realisierbarer Maßnahmen aufgezeigt werden, die sich insbesondere an den in der Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission herausgehobenen Bereichen, wie z.B. Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzte, Anreize für eine barrierefreie Ausstattung von Praxen und Kliniken, assistive Technologien und spezifische Versorgungsforschung, orientieren. Vor diesem Hintergrund unterstützt und begrüßt der Deutsche Ärztetag den Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer zur Erarbeitung eines Positionspapiers „Medizinische Behandlung und Betreuung von Menschen mit Behinderung“. Dabei spricht sich der Deutsche Ärztetag zugleich nachdrücklich dafür aus, dass die Umsetzung der Konvention durch die Ärzteschaft unter Wahrung des notwendigen Augenmaßes erfolgen muss: Eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen kann nicht allein durch die Ärzteschaft gewährleistet werden. Der erhöhte Aufwand an Zeit und Ressourcen muss durch organisatorische und strukturelle Anpassungen im Gesundheitswesen entsprechend flankiert und finanziert werden.“ (Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2010) Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat über ihre Ansätze zur Umsetzung der BRK berichtet: Das Ziel der Barrierefreiheit von Praxen soll durch Appell und Beratung bei Bestandspraxen, Förderdarlehen und Beratungsstellen für Umbauten erreicht werden. Bessere Information und Koordination sollen durch die Aktualisierung der Internet- Suchfunktion, ein Überleitungs-Management sowie mehr Fortbildungsangebote für Ärztinnen und Ärzte und medizinische Fachangestellte gewährleistet werden. Das Ziel der Versorgungsverbesserung will die KVWL durch folgende Projekte erreichen: Projekt „Aufsuchende Versorgung in Wohngruppen und beschützenden Werkstätten“ sowie spezialisierte, interdisziplinäre Versorgungszentren. Die Überprüfung bestehender Vergütungssysteme und Berücksichtigung des Mehraufwandes und eine Einbeziehung in die Leitlinien zur Gesundheitsversorgung 5 sind weitere Bausteine zur Versorgungsverbesserung für Menschen mit Behinderungen. Zur Schaffung interdisziplinärer Versorgungszentren hat der Bundesgesetzgeber im Sommer 2015 das Sozialgesetzbuch V (SGB V) durch die neue Regelung des § 119 c „Medizinische Behandlungszentren“ ergänzt. Danach ist es künftig möglich, dass der örtlich zuständige Zulassungsausschuss gem. § 96 SGB V spezialisierte medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen zur ambulanten Behandlung (MZEB) ermächtigen kann. Das Alexianer-Krankenhaus strebt in enger Kooperation mit den somatischen Krankenhäusern der Alexianer Misericordia GmbH, dem Clemenshospital und der Raphaelsklinik in Münster die Zulassung als MZEB an. Diese Entwicklungen zeigen, dass es mit Blick auf die in der UN-BRK genannten Ziele einerseits Bemühungen gibt, das bestehende Versorgungsangebot barrierefrei auszurichten und andererseits dort, wo erforderlich, spezialisierte Angebote für Menschen mit Behinderung aufzubauen. Als ein Ergebnis ihrer Schwerpunktsitzung vom 09.04.2014 hat die Gesundheitskonferenz beschlossen, eine Projektgruppe zu bilden, in der Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung in Münster erarbeitet werden sollen. Die Projektgruppe hat sich dafür entschieden, ausgehend von den Zielen, die in den Empfehlungen der Landesgesundheitskonferenz und im Aktionsplan der Stadt Münster genannt werden, möglichst konkrete Teilziele und Handlungs- empfehlungen zu entwickeln. Diese Handlungsempfehlungen haben daher nicht den Anspruch, alle Aspekte aufzuzeigen, die zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen in Münster führen könnten. Hier ist auch zu beachten, dass es sich bei „Menschen mit Behinderung“ nicht um eine homogene Gruppe handelt, sondern um Menschen, die je nach Art der Behinderung, Geschlecht, Migrationsvorgeschichte oder Alter einen höchst unterschiedlichen Bedarf haben. Im Zuge der Etatberatungen zum Haushaltsplan 2015 hat der Rat der Stadt Münster 25.000 € für die Förderung von Projekten zur Beförderung einer inklusiven barrierefreien Gesundheitsversorgung in Münster – erste Umsetzung des Aktionsplans „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt“ bereitgestellt. Die Projektgruppe hat sich dafür ausgesprochen, diese Mittel für die Erarbeitung eines Gesundheitswegweisers in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten und die Aktualisierung der Daten zur Barrierefreiheit von Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen in der KOMM-Datenbank einzusetzen (siehe dazu entsprechende Maßnahmen, S. 8, 9 und 11). 6 Teilziel 1: Alle im Gesundheitswesen Tätigen sind in der Lage, Menschen mit Behinderungen genauso umfassend und individuell zu behandeln und zu versorgen, wie Menschen ohne Behinderungen. Aus-, Weiter- und Fortbildung werden entsprechend weiterentwickelt. Eine wichtige Grundlage ist die Aus-, Weiter- und Fortbildung der in der Patientenversorgung Tätigen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung mit einer angemessenen Haltung zu begegnen und behindertenspezifische Kenntnisse zu vermitteln. Dazu gehört auch das Wissen darüber, an welche Stellen in Münster man sich bei speziellen Fragestellungen oder Unterstützungsbedarf wenden kann. Mit ihrer 22. Entschließung hat die Landesgesundheitskonferenz die Hochschulen des Landes und die für die berufliche Weiter- und Fortbildung zuständigen Institutionen darum gebeten, den Themen Behinderung und Inklusion in der Ausbildung und in der Forschung stärkeres Gewicht zu verleihen und frühzeitig durch berufsgruppenübergreifende und praxisbezogene Lehrveranstaltungen aufzugreifen. Von der Bundesärztekammer wurde 2011 eine 50stündige strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Betreuung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung“ erstellt. Einzelne Aspekte aus dem Curriculum werden in Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen- Lippe aufgegriffen, wie z. B. „Ausgewählte psychiatrische Aspekte bei Menschen mit geistiger Behinderung“. Daneben wurde 2014 von der Ärztekammer Westfalen-Lippe ein Aktionsjahr „Demenz im Blick“ durchgeführt mit zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte und Arztfachhelferinnen. Die Projektgruppe hat sich zu diesem Thema mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen für Gesundheitsberufe und der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde ausgetauscht. Ergebnisse: 1. Es gibt bundesweite Curricula, die bestimmte Stundenkontingente für bestimmte Themenschwerpunkte vorschreiben. Z. B. 500 Stunden für pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Schulen für Gesundheitsfachberufe können selber durch eine besondere Schwerpunktsetzung weitere 200 Stunden ergänzen. Neben einer angemessenen Haltung gegenüber Menschen mit Behinderungen, fundierten Kenntnissen über deren besondere Belange sowie für die Versorgung erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen kommt der Vermittlung kommunikativer Kompetenzen besondere Bedeutung zu. 2. Das derzeit für dieses Thema verfügbare Stundenkontingent erscheint der Projektgruppe, aber auch den Vertreterinnen und Vertretern der Schulen selber, zu gering. 3. Viele Schülerinnen und Schüler fühlen sich in der praktischen Ausbildung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen überfordert. Deshalb empfiehlt es sich, mehr praktische Einheiten mit entsprechender Unterstützung durch die Lehrkräfte anzubieten. 4. Aufgrund der notwendigen breit angelegten Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Gesundheits- und Krankenpfleger mit erheblicher Lerndichte ist eine Intensivierung des Themas „Menschen mit Behinderungen“ in den Weiterbildungsangeboten wichtig. Ein solches Angebot wäre auch für die bereits examinierten Fachkräfte wichtig. 7 Handlungsempfehlungen Liste mit Kontaktpersonen bei speziellen Fragestellungen Eine Liste mit wichtigen Kontaktpersonen in Münster würde Ausbildungsverantwortlichen im Gesundheitswesen bei speziellen Fragen helfen oder mögliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus der Selbsthilfe/Behindertenhilfe für Schulungen benennen. Die Projektgruppe hat eine entsprechende Liste bereits zusammengestellt. Sie ist als Anlage beigefügt und soll von den Mitgliedern der Gesundheitskonferenz an ihre Einrichtungen weitergegeben werden. An der Umsetzung Beteiligte Schulen für Gesundheitsfachberufe Hochschulen Ärztekammer Westfalen-Lippe und Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Krankenhausträger Krankenkassen Innerbetriebliche Fortbildungen Aufforderung an die Krankenhausträger, bei innerbetrieblichen Fortbildungen darauf Wert zu legen, dass Besonderheiten bei Versorgung und Pflege von Menschen mit Behinderungen vermittelt werden. Es sollte auch auf Hilfen wie z. B. die Unterstützte Kommunikation hingewiesen werden. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus der Selbsthilfe und Behindertenhilfe sind bereit, an den Fortbildungen mitzuwirken (siehe u.a. Liste der Kontaktpersonen). An der Umsetzung Beteiligte Krankenhausträger Fortbildungen bei Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Ärztekammer Westfalen-Lippe und Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe werden gebeten, weiter Fortbildungen für die Ärzteschaft und das medizinische Fachpersonal zu dem Thema anzubieten. An der Umsetzung Beteiligte: Ärztekammer Westfalen-Lippe Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Hochschulausbildungen Mit ihrer 22. Entschließung hat die Landesgesundheitskonferenz die Hochschulen des Landes und die für die berufliche Weiter- und Fortbildung zuständigen Institutionen darum gebeten, den Themen Behinderung und Inklusion in der Ausbildung und in der Forschung stärkeres Gewicht zu verleihen und frühzeitig durch berufsgruppenübergreifende und praxisbezogene Lehrveranstaltungen aufzugreifen. An der Katholischen Hochschule NRW gibt es bereits ein Wahlmodul „Menschen mit Behinderung“ im dualen Modellstudiengang BA Pflege. Ähnliche Angebote sollten auch in anderen Studiengängen gemacht werden. 8 Die Geschäftsstelle soll im Namen der Gesundheitskonferenz ein Schreiben an alle Hochschulen in Münster verfassen, in dem die Notwendigkeit der Umsetzung des Appells der Landesgesundheitskonferenz unterstrichen wird. An der Umsetzung Beteiligte Hochschulen in Münster mit Fachbereichen Medizin, Psychologie, Pflegewissen- schaft usw. Teilziel 2: Für wichtige gesundheitliche Themen gibt es zielgruppenspezifische und nutzerfreundliche Patienteninformationen Auch ein blinder Mensch kann psychisch krank werden oder ein geistig behinderter Mensch kann an Brustkrebs erkranken. Deshalb ist die Entwicklung zielgruppenspezifischer und nutzerfreundlicher Angebote der Patienteninformation und –beratung für Menschen mit Behinderung wichtig. Dazu gehören Informationen in Leichter Sprache, Verwendung alternativer Kommunikationsformen, Kommunikationstafeln oder Informationsdarstellung in Piktogrammen und leicht verständliche und barrierefreie Informationen im Internet. Bereits jetzt bietet das Gesundheitsamt auf seiner Homepage eine Datenbank mit Ansprechpartnern zu verschiedenen Themen unter „Psychische Gesundheit“ und „Angebote in Münster“ an, die fortlaufend aktualisiert wird. Hier können Betroffene, Angehörige und Betreuende Informationen finden. http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/psychische- gesundheit/sozialpsychiatrischer-dienst/sozialpsychiatrische-hilfen.html Handlungsempfehlungen Fachtage oder Infoveranstaltungen Fachtage oder Infoveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen, Betreuerinnen und Betreuer, Assistenzpersonen und Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen sollten über Materialien, Flyer, Infos im Internet, Präventionsprogramme und besondere Arzt- und Therapeutenpraxen informieren. Im Rahmen eines solchen Fachtages soll der Gesundheitswegweiser für Menschen mit Lernschwierigkeiten (s. S. 9) vorgestellt werden. Für die Durchführung des Fachtages werden 5.000 € aus den Projektmitteln des Rates (s. S. 5) genutzt werden. An der Umsetzung Beteiligte Katholische Hochschule Stadt Münster Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten und Sozialamt Betreuungsvereine Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster 9 Gesundheitswegweiser in Leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten Um Menschen mit Behinderungen und den Menschen, die sie unterstützen, Handlungsanleitungen bei gesundheitlichen Problemen aufzuzeigen und ihnen die Orientierung im Gesundheitswesen in Münster zu erleichtern, soll ein „Gesundheitswegweiser für Menschen mit Lernschwierigkeiten“ mit Münster- spezifischen Informationen erstellt werden. Seine Weiterentwicklung oder eine Übertragung auf andere Zielgruppen soll von den Erfahrungen abhängig gemacht werden. Der Wegweiser soll Informationen zu speziell auf Menschen mit Behinderung ausgerichteter Diagnostik, Behandlung und Vorbeugung (medizinische und therapeutische Angebote, ggf. Pflege, Kliniken, Gesundheitssport, Beratung und Schulung), Informationen zur Barrierefreiheit und eine Auflistung verfügbarer Gesundheitsinformationen in einfacher bzw. Leichter Sprache enthalten. Wünschenswert wäre daneben ein Kapitel mit allgemeinen Gesundheitsinformationen in Leichter Sprache. Der Wegweiser soll in gedruckter Form und als Internetversion verbreitet werden. Eine Masterstudentin der Katholischen Hochschule wird einen solchen Wegweiser im Rahmen ihrer Masterarbeit und eines Werkvertrages erstellen. Für Entwicklung, Gestaltung und Druck werden 12.000 € aus den Projektmitteln des Rates (s. S. 5) bereitgestellt. An der Umsetzung Beteiligte Stadt Münster Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten und Sozialamt Katholische Hochschule NRW Broschüren und Bücher in Leichter Sprache Bereits existierende Broschüren und Bücher zu gesundheitlichen Themen in Leichter Sprache sollten an geeigneter Stelle ausgelegt werden (z. B. Stadtbücherei, Rubrik „Leichte Sprache“, Einrichtungen der Behindertenhilfe). Hierzu könnten auch Informationen aus anderen Städten übernommen und ggfls. mit münsterspezifischen Informationen ergänzt werden. An der Umsetzung Beteiligte Stadt Münster Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Sozialamt Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster Teilziel 3: Kliniken, Apotheken, Arzt- und Therapiepraxen sind barrierefrei Eine barrierefreie Gestaltung von Praxen und Kliniken ist eine wesentliche Voraussetzung, um Menschen mit Behinderung den Zugang zum System der gesundheitlichen Versorgung zu ermöglichen. Bei Neubauten sind die Vorgaben der Landesbauordnung zu beachten. § 55 Absatz 1 der Bauordnung NRW sieht vor, dass bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, in den dem allgemeinen 10 Besucherverkehr dienenden Teilen von Menschen mit Behinderung, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. Der Begriff der Barrierefreiheit berücksichtigt die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Dazu gehören Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung oder motorischen, kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Es geht also nicht nur darum, dass eine Praxis oder Apotheke mit dem Rollstuhl zugänglich ist, sondern es sind auch weitere Aspekte wie z.B. eine kontrastreiche Gestaltung und raumakustische Belange zu berücksichtigen. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der DIN 18040-1 (Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude). Die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) wirkt seit langem darauf hin, dass die Barrierefreiheit bei Neubauten umfassend berücksichtigt und auch in bestehenden Gebäuden verbessert wird. Dazu hat die Arbeitsgruppe Wohnen, Pflege, Gesundheit (AG 2) der KIB Checklisten für die barrierefreie Gestaltung von Krankhäusern (einschließlich Informationen für die Behandlung von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern) und Apotheken entwickelt und nutzt diese, um z.B. in Gesprächen in Krankenhäusern konkret aufzuzeigen, wo Optimierungsbedarf besteht. Die AG 2 steht allen interessierten Einrichtungen der gesundheitlichen Versorgung in Münster für eine Beratung zur barrierefreien Gestaltung zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch Vereine von Menschen mit Behinderung in Münster bereit, zu einzelnen Aspekten, so zum Beispiel zur Gestaltung für blinde oder hörbehinderte Menschen umfassend zu beraten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat 2013 eine Broschüre für Praxen „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis“ heraus gegeben, die nicht nur bauliche Problemstellen in den Blick nimmt, sondern auch die Kommunikation mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Auch von der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe wurde 2016 eine Broschüre über den barrierefreien Ausbau von Arztpraxen herausgegeben. Solange die Barrierefreiheit nicht vollständig umgesetzt ist, ist es besonders wichtig, dass Informationen über die Barrierefreiheit von Praxen zu finden sind, die ein Mensch besuchen möchte, der darauf angewiesen ist. Auf der Internetseite http://www.aekwl.de kann über den Navigationspunkt „Arztsuche“ u. a. nach Barrierefreiheit von Praxen gesucht werden. Die Daten der Internetseite www.kvwl.de werden mit Hilfe eines im Juli von der KVWL versandten Fragebogens ab September aktualisiert. Weitere Informationen über die Barrierefreiheit von Praxen in Münster bietet die KOMM-Datenbank (www.muenster-barrierefrei.de ). In die KOMM-Datenbank kann jede Praxis freiwillig aufgenommen werden, auch Privatpraxen und solche, die nicht als barrierefrei im Sinne der Datenerfassung der KVWL gelten. Zur Erläuterung: KOMM-Münster - Kommunikations- und Orientierungshilfen für mobilitätsbehinderte Menschen - ist ein Stadtführer für die Stadt Münster mit Informationen für Menschen mit Behinderungen. 11 Kernstück von KOMM-Münster ist eine Datenbank, die Informationen über die Zugänglichkeit von Gaststätten, Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen, Behörden usw. in Münster enthält. Bei der Erhebung der Daten werden die Bedarfe von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigt. Wer die Datenbank nutzt, kann sich gezielt Einrichtungen anzeigen lassen, die den persönlichen Anforderungen an die Zugänglichkeit entsprechen (z.B. Einrichtungen, die vollständig mit dem Rollstuhl zugänglich sind; Einrichtungen, die über Technik für schwerhörige Menschen verfügen). Zu jeder Einrichtung geben Piktogramme eine kurze Übersicht über die Zugänglichkeit. Zu vielen Einrichtungen gibt es darüber hinaus genauere Informationen z.B. Türbreiten, Maße der Aufzüge, Bewegungsflächen, Blindenleitsysteme usw. Diese Informationen werden vor Ort von geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins Zugvogel e.V. (ein Projektpartner von KOMM Münster) erhoben. Dieses Angebot ist für die Praxen kostenlos. Die Praxen werden über die Veröffentlichung der Daten informiert und gebeten, ggf. Änderungs- und Ergänzungswünsche mitzuteilen. Gleichzeitig haben die Praxen auch die Möglichkeit, sich zum Thema Barrierefreiheit von Mitarbeitenden des Vereins Zugvogel informieren zu lassen. Zugvogel gibt erste Informationen zur barrierefreien Gestaltung und vermittelt bei Interesse / Bedarf gezielt an Arbeitsgruppen der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt Münster oder Vereine und Selbsthilfegruppen weiter. Die bisher vorliegenden Informationen zu vielen Praxen wurden anhand eines vereinfachten Fragebogens schriftlich erhoben. Diese Informationen wurden in der KOMM-Datenbank mit dem Hinweis „Selbstauskunft“ gekennzeichnet. Somit ermöglicht KOMM Münster sowohl einen schnellen und einfachen Überblick über die Zugänglichkeit als auch bei Bedarf eine detaillierte Information. Die Einrichtungen können auch im interaktiven Stadtplan angezeigt werden. KOMM-Münster bietet neben der Datenbank u. a. auch einen Terminkalender mit Hinweisen zu Veranstaltungen rund um das Thema Behinderung in Münster. Ferner können Interessierte über die Mailing-Liste aktuelle Informationen erhalten und weitergeben. KOMM ist ein Projekt in Trägerschaft der kommunalen Stiftung Siverdes und des Institutes für Geographie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster in Kooperation mit der Koordinierungsstelle für Behindertenfragen der Stadt Münster. Die KOMM-Internetseite wurde 2009 und 2014 mit finanzieller und organisatorischer Unterstützung der Hüffer-Stiftung neu aufgebaut und aktualisiert. Handlungsempfehlungen Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen Die Kassenärztliche Vereinigung WL und die Ärztekammer Westfalen-Lippe sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL und die Zahnärztekammer WL stellen auf ihrer jeweiligen Homepage und auf Anfrage Informationen über die Barrierefreiheit von Praxen zur Verfügung. 12 https://www.kvwl.de/earzt/ und http://www.aekwl.de https://www.zahnaerzte-wl.de/ Diese Informationsangebote sollten weiter ausgebaut werden. Ähnliche Angebote sollten auch für therapeutische Praxen aufgebaut werden. An der Umsetzung Beteiligte Kassenärztliche Vereinigung WL Ärztekammer WL Kassenzahnärztliche Vereinigung WL Zahnärztekammer WL Zusammenschlüsse der Anbieter von therapeutischer Versorgung, z.B. PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V., Verbände der Heilmittelerbringer Aktualisierung und Ausbau der Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen in der KOMM-Datenbank 8.000 € aus den Projektmitteln des Rates (s. S. 5), werden für die Aktualisierung und Ergänzung der Angaben zu Arzt- und Zahnarztpraxen sowie zu therapeutischen Praxen in der KOMM-Datenbank eingesetzt. An der Umsetzung Beteiligte Zugvogel e.V. Stadt Münster Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Sozialamt Verbände der Heilmittelerbringer PsychotherapeutInnen-Netzwerk Münster und Münsterland e.V. Teilziel 4: Es gibt ausreichende Präventionsprogramme gegen Bewegungsmangel, Sucht, Stress und schlechte Ernährung für Menschen mit Behinderungen Es ist zu prüfen, wie die Fördermöglichkeiten des neuen Präventionsgesetzes genutzt werden können, um die Bemühungen zu unterstützen, Präventionsprogramme in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder durch Vereine und Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen durchzuführen. Die Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster und die Selbstvertretungsgruppe WiM (Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten in Münster) führten am 04. Mai 2016 im Stadtweinhaus einen Gesundheitstag in Leichter Sprache durch. Die Erfahrungen mit diesem Tag sollen bei der Umsetzung der folgenden Handlungsempfehlungen berücksichtigt werden. Handlungsempfehlungen Zielgruppenorientierte Präventionsprogramme für Menschen mit Behinderung Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie Anbieter von Präventionsprogrammen bieten verstärkt Präventionsprogramme für Menschen mit Behinderung an. 13 An der Umsetzung Beteiligte Wohnheime Werkstätten Stadtsportbund Familienbildungsstätten Selbsthilfegruppen Vereine von Menschen mit Behinderung Informationsveranstaltungen zur möglichen Zusammenarbeit von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und den Krankenkassen Damit die Möglichkeiten des Aufbaus von Projekten für Menschen mit geistiger Behinderung unter Mitwirkung von Krankenkassen verdeutlicht werden, sollte die „Regionalkonferenz zur Weiterentwicklung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung in Münster“ in einer ihrer nächsten Sitzungen informiert werden. Als Referentin steht aus der Projektgruppe Frau Jöhring von der IKK-Classic zur Verfügung. Ergänzung: Die Sitzung hat am 30.09.2016 stattgefunden. An der Umsetzung Beteiligte Krankenkassen Einrichtungen der Eingliederungshilfe Teilziel 5: In allen Quartieren der Stadt Münster sind Strukturen der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung für Menschen mit Behinderungen vorhanden Die Stadtverwaltung Münster, hier das Sozialamt, Fachstelle Grundsatzfragen und Sozialplanung, entwickelt derzeit nach Maßgabe des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0835/2013 vom 11.12.2013 einen „Masterplan Quartier – Versorgungssicherheit für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf“, der voraussichtlich bis Ende 2016 vorliegen wird. Ausgehen soll dieser von einem gesamtstädtischen Konzept für eine kleinteilige, quartiersorientierte Neuausrichtung, Verdichtung und Vernetzung der Hilfs- und Unterstützungsangebote für eine alternde Bevölkerung. Parallel wird in dem Gebiet Hiltrup-Ost gefördert durch das Land NRW exemplarisch eine partizipative „Altengerechte Quartiersentwicklung“ zur Stärkung und Sicherung der Versorgung und Infrastrukturen erprobt. Ab dem Frühjahr 2016 folgen weitere Quartiere(bspw. Bereich Aaseestadt/Pluggendorf). Alle Bewohnerinnen und Bewohner, insbesondere diejenigen, die verstärkt auf den Nahraum um ihre Wohnung angewiesen sind, sollen in diesen Prozessen teilhaben und profitieren. Im Blick stehen, neben Älteren und Pflegebedürftigen, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und andere Personen mit Unterstützungsbedarf. Auf der Quartiersebene kann auf die individuellen Beeinträchtigungen eingegangen werden. Auf gesamtstädtischer Ebene sollen durch den Masterplan Quartier mehr und mehr Akteure für die Philosophie dieser kleinteiligen Entwicklung gewonnen werden. Der Masterplan wird mögliche Schwächen der Versorgung, auch im Bereich der gesundheitlichen Versorgung, aber auch besondere Potenziale aufzeigen. Dazu gehört z. B. die Idee der „Quartiersstützpunkte“ des Ambulante Dienste e.V. – integrierter Einrichtungen für ambulante Pflege, Begegnung und Beratung, die auch 14 an neue Wohnformen angedockt werden können. Auch die Ärztekammer Westfalen- Lippe konnte schon für den Masterplan Quartier gewonnen werden, um gemeinsam über neue dezentrale und aufsuchende Formen medizinischer Versorgung nachzudenken. Handlungsempfehlungen Unterstützung bei der Umsetzung des Masterplanes Quartier Alle Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz prüfen nach Vorliegen des Masterplanes Quartier, in wie weit sie bei der Umsetzung und Weiterentwicklung unterstützen können. An der Umsetzung Beteiligte Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster Perspektiven Die Ärztekammer Nordrhein führt seit Juni 2015 bis Ende 2016 das Projekt „Aufsuchende Versorgung in Wohngruppen und beschützenden Werkstätten“ in Oberhausen und Witten durch. Ein Teil der Menschen mit Behinderung aus verschiedenen Wohnstätten und Werkstätten wird dort vor Ort untersucht. Hierbei geht es hauptsächlich um Vorsorgeuntersuchungen bei geistig behinderten Menschen. Ein anderer Teil dieser Menschen soll an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte verwiesen werden. Nach der Auswertung des Projektes sollte geprüft werden, ob eine Übertragung auf Münster sinnvoll und möglich ist. Nach Verabschiedung durch die Gesundheitskonferenz ist beabsichtigt, eine Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen in Leichter Sprache zu erstellen. Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung in Münster Information und Beratung/Kontaktstellen für spezielle Themen (zusammengestellt von der Projektgruppe „Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen“ der Kommunalen Gesundheitskonferenz Münster, Stand 11.05.2016) Menschen mit Sehbehinderungen: Beratungsstelle für Sehbehinderte der Akademie des Sehens e. V. Frau Berger/ Frau Witt FranziskusCarré Hohenzollernring 70 48145 Münster Tel. 02 51/9 87 64 64 E-Mail: sehen-ev@versanet.de www.muenster.org/ads Beratungsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster Frau Kirsch Friesenring 32 – 34 (Gebäude des Diakonischen Werks e.V.) 48147 Münster Tel. 02 51/98 74 71 1 E-Mail: bsv@muenster.de Beratungsstelle der Pro Retina Deutschland e. V., Region Münsterland/Hamm Universitäts-Augenklinik Münster Raum 212, 2. OG Domagkstr. 15 48149 Münster Tel. 02 51/83-5 60 01 E-Mail: proretina-muenster@t-online.de Menschen mit Hörbehinderungen PARISOZIAL MÜNSTERLAND - Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen Frau Lißeck Dahlweg 112 48153 Münster Telefon: 02 51/61 85-1 24 Mobil: 01 73/9 94 56 97 E-Mail: hoerbehindert-ms@parisozial.de www.parisozial-muensterland.de Frau Lißeck verfügt über Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) 1 Deutscher Schwerhörigenbund, Ortsverein Münster und Münsterland e.V. Westfalenstraße 197 48165 Münster Tel. 0 25 01/82 18 Fax 0 25 01/92 71 22 Bildtelefon: 02501-92 71 33 E-Mail: muenster.hoerbehinderte@web.de Internet: www.schwerhoerigen-netz.de/DSBMUENSTER/ Liste der Gebärdensprachdolmetscher/-innen in Münster: http://www.muenster-barrierefrei.de/publikationen Menschen mit geistiger Behinderung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Ortsvereinigung Münster e. V. Windthorststr. 7 48143 Münster Telefon: 02 51/ 53 906-0 E-Mail: info@lebenshilfe-muenster.de www.lebenshilfe-muenster.de Die Lebenshilfe Münster ist eine S elbsthilfe- und Elternvereinigung sowie Träger von Diensten und Leistungen für Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien. Weitere Träger von Diensten und Leistungen für Menschen mit geistiger Behinde rung sind im Einrichtungsverzeichnis der LWL-Behindertenhilfe Westfalen zu finden: http://www.lwl.org/zedweb/ Information, Beratung und Schulung zu Leichter Sprache in Münster: Holtz & Faust GbR Achtermannstraße 12 48143 Münster Tel. 02 51/39 99 73 06 Fax 02 51/9 87 96 89 E-Mail: info@holtz-und-faust.de www.holtz-und-faust.de/ Menschen mit psychischer Erkrankung Stadt Münster, Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Sozialpsychiatrischer Dienst Stühmerweg 8 48147 Münster Telefon: 0251 4 92-53 60 Telefax: 0251 4 92-79 28 E-Mail:sozialpsychiatrie@stadt-muenster.de http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/psychische-gesundheit/sozialpsychiatrischer- dienst.html 2 Psycho-Soziales Zentrum gGmbH Kontakt- und Beratungsstelle Geiststraße 37 48151 Münster Tel. 02 51/3 99 37-0 Fax 02 51/3 99 37-23 E-Mail: psz@muenster.de Internet: www.psz-muenster.de Einen Überblick über weitere Angebote für Menschen mit psychischer Erkrankung und ihre Angehörigen in Münster gibt es auf der Internetseite des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten der Stadt Münster: http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/psychische-gesundheit/sozialpsychiatrischer- dienst/sozialpsychiatrische-hilfen.html Menschen mit Suchterkrankung Einen Überblick über Angebote für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung und ihre Angehörigen in Münster gibt es auf der Internetseite des Amtes für Gesundheit, Vet erinär- und Lebensmittelangelegenheiten der Stadt Münster: http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/psychische-gesundheit/sozialpsychiatrischer- dienst/sozialpsychiatrische-hilfen/spezifische-angebote.html#c10525 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Suchtberatung Beratungsstelle Mitte Josefstraße 2 48151 Münster Tel. 02 51/5 30 09-3 41 Fax 02 51/5 30 09-3 11 E-Mail: suchtberatung@caritas-ms.de Internet: www.caritas-ms.de Beratungsstelle Gievenbeck Heinrich-Ebel-Straße 41 48161 Münster Tel. 02 51/8 71 04-0 Fax 02 51/8 71 04-21 E-Mail: beratungsstelle.gievenbeck@caritas-ms.de Beratungsstelle Hiltrup Westfalenstraße 197 48165 Münster Tel. 0 25 01/27 64-0 Fax 0 25 01/27 64-25 E-Mail: beratungsstelle.hiltrup@caritas-ms.de Beratungsstelle Kinderhaus Idenbrockplatz 8 48159 Münster Tel. 02 51/2 63 35-0 Fax 02 51/2 63 35-21 E-Mail: beratungsstelle.kinderhaus@caritas-ms.de 3 Diakonie Münster Beratungs- und BildungsCentrum Suchtberatung Hörsterplatz 2b 48147 Münster Tel. 02 51/4 90 15-0 Fax 02 51/4 90 15-30 Internet: www.diakonie-muenster.de Drogenhilfe Münster Schorlemerstraße 8 48143 Münster Tel. 02 51/4 92-51 73 Fax 02 51/4 92-77 82 E-Mail: drobs@stadt-muenster.de Internet: www.stadt-muenster.de/drogenhilfe Menschen mit Multipler Sklerose Multiple Sklerose Gesellschaft Münster e.V. Beratungsstelle Maximilianstraße 13 48147 Münster Telefon: 0251 232313 E-Mail: info@ms-muenster.de www.ms-muenster.de Menschen mit Demenzerkrankung Der „Wegweiser Demenz“ für die Stadt Münster informiert über die Beratungs-. Und Un- terstützungsangebote in Münster http://www.demenz-service-muenster.de/nachricht/items/wegweiser-demenz- muenster.html Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung/chronischer Erkrankung Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster Paritätisches Zentrum Dahlweg 112 48153 Münster Telefon: 60 93 32 30 Telefax: 61 85 11 2 E-Mail: selbsthilfe-muenster@paritaet-nrw.org www.selbsthilfe-muenster.de Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster informiert über bestehende Gruppen in Münster und unterstützt Interessierte bei der Gründung neuer Gruppen. 4 Kinder und Jugendliche mit Behinderung Beratungsstelle Frühe Hilfen Stadt Münster, Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Stolbergstr. 2 a 48147 Münster http://www.stadt-muenster.de/gesundheit/kinder-und-jugendgesundheit/beratungsstelle- fruehe-hilfen.html Tel. 0251 4 92-54 44 Fax 0251 4 92-79 36 E-Mail: FrueheHilfen@stadt-muenster.de Sozialpädiatrisches Zentrum der Universitäts-Kinderklinik Münster Tel. 0251 834 7700 oder über die neuropädiatrische Ambulanz http://klinikum.uni-muenster.de/index.php?id=7123 Weitere Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen Einen Überblick über alle Informations- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung in Münster (Schwerbehindertenausweis, Pflege, Wohnen, Arbeit, Mobilität, Freizeit usw.) gibt die Broschüre: Selbstbestimmt leben mit Behinderung, Infos zu Beratungsangeboten: http://www.muenster- barrierefrei.de/_pdf/publikationen/Selbstbestimmt_leben_mit_behinderung.pdf Weitere Informationen zu Angeboten für Menschen mit Behinderungen in Münster: Stadt Münster, Sozialamt, Fachstelle Hilfen für Menschen mit Behinderungen Frau Rüter/ Frau Stehling Hafenstraße 8, 48153 Münster Telefon: 02 51/4 92-50 27 / 02 51/ 4 92 59 94 Fax: 02 51/4 92-79 01 E-Mail: rueterd@stadt-muenster.de, stehling@stadt-muenster.de http://www.stadt-muenster.de/sozialamt/menschen-mit-behinderungen/gleichstellung-und- teilhabe.html Spezielle Angebote: Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen in Münster (Allgemein- und Fachmedizin, Logopädie, Ergo-, Physio- und Psychotherapie) KOMM Münster Datenbank: http://www.muenster- barrierefrei.de/datenbank/suchergebnis.php?dbSuche[gesundheit]=on 5 Konrad-Morgenroth-Förderergesellschaft e.V.: Zahnärzteverzeichnis für Menschen mit Behinderungen: Die Konrad-Morgenroth-Förderergesellschaft stellt im Einvernehmen mit der Zahnärzte- kammer Westfalen-Lippe ein auf dem neuesten Stand befindliches Verzeichnis aller im Kammerbezirk existierenden Behandlungszentren, Kliniken und Praxen zur Verfügung, in denen die zahnärztliche Versorgung geistig und körperlich behinderter Menschen möglich ist. http://www.kmfg.de/behandlungszentren.html Netzwerk “Assistive Technologien und Unterstützte Kommunikation in Münster und Umgebung c/o. Stift Tilbeck GmbH, Cornelia Döhling Tilbeck 2, 48329 Havixbeck Telefon: 0 25 07/9 81-1 97 Telefax: 0 25 07/9 81-7 70 E-Mail: Doehling.C@stift-tilbeck.de www.stift-tilbeck.de Informationen zum Netzwerk und Kontakt zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern: http://www.gesellschaft-uk.de/index.php/service/uk-netzwerke/18-netzwerk-assistive- technologien-und-unterstuetzte-kommunikation-in-muenster-und-umgebung pro familia Beratungsstelle Münster Ludgeriplatz 12 48153 Münster Tel. 02 51/4 58 58 Fax 02 51/5 42 80 E-Mail: muenster@profamilia.de www.profamilia.de - höhenverstellbarer gynäkologischer Stuhl (Hinweis: Informationen zu höhenverstellbaren gynäkologischen Stühlen in Arztpraxen werden in die KOMM-Datenbank aufgenommen) - Beratung zu Verhütung, Schwangerschaft, vorgeburtlichen Untersuchungen auch für Frauen mit Lernschwierigkeiten Rückmeldungen zu dieser Zusammenstellung Wenn Sie Anregungen oder Änderungswünsche zu dieser Zusammenstellung haben, lassen Sie es uns wissen: Stadt Münster, Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten Geschäftsstelle der Gesundheitskonferenz Brigitte Kempe Tel. 02 51/4 92 53 06 E-Mail: gesundheitskonferenz@stadt-muenster.de 6
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (20)
- Domagkstraße 15
- Westfalenstraße 197
- Windthorststraße 7
- Achtermannstraße 12
- Geiststraße 37
- Josefstraße 2
- Heinrich-Ebel-Straße 41
- Schorlemerstraße 8
- Maximilianstraße 13
- Stolbergstraße 2a
- Hafenstraße 8
- Hohenzollernring 70
- Friesenring 32
- Dahlweg 112
- Stühmerweg 8
- Idenbrockplatz 8
- Hörsterplatz 2b
- Ludgeriplatz 12
- Pluggendorf
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0148/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37