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AN/1879/2017

Nah- und Fernwärme in Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 11.12.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.12.2017, TOP 2.2

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2037 Zeichen

Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:  
AN/1879/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss  
 
Nah- und Fernwärme in Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Kienitz, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Stadtentwicklungsausschusses zu nehmen: 
Die Gemeindeordnung NRW ermöglicht in §9, für Wohngebiete den Anschluss und die Benutzung 
von Fernwärme festzulegen. Mit demselben Paragraphen wird der Anschluss an „Wasserleitung, 
Kanalisation und ähnliche der Volksgesundheit dienende Einrichtungen“ vorgeschrieben. 
In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 
1. Welche Anbieter von Nah- und Fernwärme gibt es in Köln, welche Primärenergieträger 
werden verwendet und in welchen Wohngebieten besteht derzeit die Möglichkeit des 
Anschlusses an Nah- oder Fernwärme bzw. ist diese geplant? Wir bitten um eine 
Kartendarstellung. 
2. Wie beurteilt die Verwaltung unter Umweltgesichtspunkten (für die in Köln eingesetzten 
Primärenergieträger) die Nutzung von Nah- und Fernwärme gegenüber anderen Formen 
der Wärmeversorgung? 
3. Wie beurteilt die Verwaltung unter Kostengesichtspunkten für die Nutzer die Nutzung von 
Nah- und Fernwärme gegenüber anderen Formen der Wärmeversorgung? 
4. Für welche bestehenden Wohngebiete in Köln wird §9 hinsichtlich des Anschlusses Nah- 
oder Fernwärme angewandt? Für welche Wohngebiete in Planung ist ein Anschluss an

Nah- oder Fernwärme geplant und ist für diese Gebiete der Erlass eine Anwendung des §9 
GO NRW vorgesehen? 
5. Was sind die jeweiligen Gründe für die Anwendung bzw. Nichtanwendung des §9 GO 
NRW? 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1879/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
11.12.2017
Erstellt
11.12.2017 09:43