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2140/2020

Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: 1. Vorhaben 2020 - Barrierefreier Zugang Comedia Theater durch Anbau eines Aufzuges

Beschlussvorlage Ausschuss 05.08.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 07.09.2020, TOP 10.23

Anlage 2 - Geänderter Beschluss Kulturausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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2140-2020 Anlage Bezuschussung Baumaßnahmen 2020, 1. Vorhaben 2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

5302 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 2140/2020 
Freigabedatum 05.08.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, 
hier: 1. Vorhaben 2020 - Barrierefreier Zugang Comedia Theater durch Anbau eines Aufzuges 
Beschlussorgan 
Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung des barrie-
refreien Zugangs für das Comedia Theater im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teilplanzei-
le 15 – Transferaufwendungen aus den “Bau – und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ im Jahr 
2020 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 70.000 €. 
 
Antragsteller         max. Fördersumme 
Comedia Colonia Theater gGmbH  Comedia Theater  70.000 Euro 
 
Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge-
führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung 
beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. 
 
 
 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 
Finanzausschuss 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  70.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 
wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe 
von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfü-
gung gestellt.  
 
Mit Beschlussvorlage 4290/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus-
sung vom Finanzausschuss beschlossen.  
 
 
Formale Kriterien 
 Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische 
Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Wie bei allen Förderun-
gen durch das Kulturamt wird die Förderung unabhängig von der Organisations- und Rechts-
form des Antragstellers gewährt. 
 Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstleri-
sche Qualität und professionelle Umsetzung. 
 Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kul-

3 
turellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art 
der Maßnahme vereinbart werden. 
 Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 
100.000 Euro bezuschusst. 
 
 
Inhaltliche Kriterien 
 Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versamm-
lungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). Sofern städ-
tische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus 
dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maß-
nahmen besteht.  
 Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung 
(z.B. mobile Tribüneneinbauten) 
 Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung 
 Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten 
 
Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des oben genannten Beschlusses 
4290/2018. 
 
Dementsprechend schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung des Pro-
jekts bis maximal 70.000 Euro vor. Das Vorhaben entspricht den Kriterien und es wurde eine nach-
vollziehbare Kostenschätzung sowie eine ausgeglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen.  
 
Bisher wurden in 2020 keine Projekte abgelehnt.  
Es liegen aktuell auch keine weiteren derartigen Anfragen zur Förderung in 2020 vor.  
 
 
Finanzierung: 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 70.000 Euro stehen im Teilergeb-
nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2020 bereit. 
Die Umsetzung der vorliegenden Maßnahme „Barrierefreier Zugang  - Anbau eines Behindertenauf-
zuges an das Kinderkulturhaus“ aus den Mitteln dieses Förderbudgets dient der dringend notwendi-
gen Struktursicherung des Comedia Colonia Theaters als Kinderkulturhaus der freien Szene.  
Bereits Ende November 2019 wurde seitens des Kulturamtes der „vorzeitige Maßnahmenbeginn“ 
genehmigt, damit erste vorbereitende Maßnahmen für eine spätere Umsetzung vorbereitet werden 
konnten.  
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

25.08.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Finanzausschuss
TOP 10.23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2140/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.08.2020
Erstellt
15.07.2020 08:41