2140/2020
Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: 1. Vorhaben 2020 - Barrierefreier Zugang Comedia Theater durch Anbau eines Aufzuges
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 2140/2020 Freigabedatum 05.08.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene, hier: 1. Vorhaben 2020 - Barrierefreier Zugang Comedia Theater durch Anbau eines Aufzuges Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel und die Bezuschussung des barrie- refreien Zugangs für das Comedia Theater im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in Teilplanzei- le 15 – Transferaufwendungen aus den “Bau – und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ im Jahr 2020 in Höhe des maximalen Förderbetrags von 70.000 €. Antragsteller max. Fördersumme Comedia Colonia Theater gGmbH Comedia Theater 70.000 Euro Sofern eine Änderung der Zuschussempfänger oder eine Änderung der Zuschusshöhe für die aufge- führten Zuschussempfänger, die 50 Prozent des Ursprungsbetrags übersteigt, von der Verwaltung beabsichtigt ist, bedarf es einer erneuten Beschlussfassung durch den Finanzausschuss. Ausschuss Kunst und Kultur 25.08.2020 Finanzausschuss 07.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 70.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2020/2021 sowie mittelfristiger Finanzplanung bis 2024 wurden in dem Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von jährlich 300.000 Euro für „Bau- und Infrastrukturbeihilfen für die freie Szene“ dauerhaft zur Verfü- gung gestellt. Mit Beschlussvorlage 4290/2018 wurden die formalen und inhaltlichen Kriterien für die Bezuschus- sung vom Finanzausschuss beschlossen. Formale Kriterien Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelle Arbeit nutzen. Wie bei allen Förderun- gen durch das Kulturamt wird die Förderung unabhängig von der Organisations- und Rechts- form des Antragstellers gewährt. Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstleri- sche Qualität und professionelle Umsetzung. Jede Förderung muss nachweislich für mindestens 5 Jahre für den Zuwendungszweck der kul- 3 turellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden. Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst. Inhaltliche Kriterien Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung bzw. Sicherstellung der Genehmigung als Versamm- lungsstätte am bzw. in das Gebäude (z.B. Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen). Sofern städ- tische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung des Vermieters für die notwendigen baulichen Maß- nahmen besteht. Bauliche Maßnahmen bzw. mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (z.B. mobile Tribüneneinbauten) Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung Mobile Technikausstattung bzw. nutzungsspezifische Technikeinbauten Grundsätzlich wird die Förderpraxis flexibel gehandhabt, analog des oben genannten Beschlusses 4290/2018. Dementsprechend schlägt die Verwaltung mit dieser Beschlussvorlage die Bezuschussung des Pro- jekts bis maximal 70.000 Euro vor. Das Vorhaben entspricht den Kriterien und es wurde eine nach- vollziehbare Kostenschätzung sowie eine ausgeglichene Finanzierungsplanung nachgewiesen. Bisher wurden in 2020 keine Projekte abgelehnt. Es liegen aktuell auch keine weiteren derartigen Anfragen zur Förderung in 2020 vor. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 70.000 Euro stehen im Teilergeb- nisplan 0416 - Kulturförderung, Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Jahr 2020 bereit. Die Umsetzung der vorliegenden Maßnahme „Barrierefreier Zugang - Anbau eines Behindertenauf- zuges an das Kinderkulturhaus“ aus den Mitteln dieses Förderbudgets dient der dringend notwendi- gen Struktursicherung des Comedia Colonia Theaters als Kinderkulturhaus der freien Szene. Bereits Ende November 2019 wurde seitens des Kulturamtes der „vorzeitige Maßnahmenbeginn“ genehmigt, damit erste vorbereitende Maßnahmen für eine spätere Umsetzung vorbereitet werden konnten. Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2140/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.08.2020
- Erstellt
- 15.07.2020 08:41