0411/2024
Beantwortung einer Anfrage (BV) zum "Sachstand der Bebauung des B-Plan-Gebietes Poller Damm"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1: gemeinschaftliche Wohnbauprojekte
164 Zeichen
Mittelpunkt: 359284, 5641955 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 22.02.2024Seite 1 / 1 Anlage 1: gemeinschaftliche Wohnbauprojekte
Anlage 2: Bauträger
19 Zeichen
Anlage 2: Bauträger
Beantwortung einer Anfrage (BV)
3461 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 0411/2024 Freigabedatum 29.02.2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftso rdnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 Beantwortung einer Anfrage (BV) zum "Sachstand der Bebauung des B-Plan-Gebietes Poller Damm" In der Sitzung der BV 7 am 1. Februar 2024 hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz folgende Fragen zum Thema „Sachstand der Bebauung des B-Plan-Gebietes Poller Damm“ an die Verwaltung gerichtet (AN/0112/2024): a) Wie ist der Stand der Konzeptausschreibung und wann wird eine Entscheidung über die Vergabe erfolgen? b) Erfolgt die Vermarktung lediglich über einen Bauträger oder ist vorgesehen, mehrere Bauträger zu berücksichtigen? c) Wann ist realistisch mit einem Baubeginn der Ein- und Zweifamilienhäuser zu rech- nen? d) Wie ist der Zeitplan für die Errichtung der laut B-Plan vorgesehenen KiTa im Bauge- biet? Antwort der Verwaltung: Zu a) Die Vergabe der städtischen Flächen erfolgt sowohl an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte (Anlage 1) als auch an Bauträger (Anlage 2). Für die Flächen, die für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte vorgesehen sind, existiert eine Machbarkeitsstudie, die Grundlage einer Bauvoranfrage ist. Sobald die Rückmeldung zur Bauvoranfrage und die (aufgrund der Machbarkeitsstudie) aktualisierte Wertermittlung vor- liegt, werden die Ausschreibungen erfolgen. Die Machbarkeitsstudie wird Bestandteil der Kon- zeptausschreibung werden und soll eine mögliche Bebauung (keine verbindliche Vorgabe) zur Orientierung für die Bewerber sein. Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates ist die Ausschreibung im Rahmen der Konzept- vergabe an Bauträger für das 3. Quartal 2024 geplant. Zu b) Die für Bauträger vorgesehenen Flächen umfassen insgesamt 25 Wohnbaugrundstücke. Wie aus der Anlage 2 ersichtlich, wurden diese hierzu zunächst auf zwei Projekte aufgeteilt, um sie an ein oder zwei Bewerber in separaten Konzeptausschreibungen zu vermarkten. 2 Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass bei beiden Ausschreibungen ein einheitliches Kon- zept zur Anwendung kommt, falls es für das Baugebiet gewünscht wird bzw. es sich um das „Siegerkonzept“ handelt. Zu c) Eine realistische Einschätzung zum Baubeginn kann seitens der Verwaltung nicht abgegeben werden, da der Baubeginn u. a. auch vom Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung ab- hängt. Generell wird im Rahmen der Vergabe von Grundstücken im Einfamilienhausbereich von ei- ner Bauverpflichtungsfrist von 2 ½ Jahren ab Vertragsabschluss ausgegangen. Aufgrund der Größe des Plangebietes ist auch eine größere Zeitspanne von 3 ½ Jahren denkbar bis die Häuser bezugsfertig sind. Hinzu kommt hier allerdings die Unsicherheit im Wohnungsbausek- tor, sodass aus Sicht der Verwaltung auch hier keine realistische Einschätzung abgegeben werden kann. Zu d) Die Grundstücksflächen parallel zum Poller Damm müssen teilweise noch freigestellt werden. Es ist geplant, im Herbst 2024 diverse Rückschnitte des Aufwuchses sowie den Rückbau der ehemaligen Trasse der Straße „Im Wasserfeld“ durchzuführen. Verwaltungsintern werden der- zeit die Eckdaten für das Exposé abgestimmt. Es besteht mit der Fachverwaltung Konsens, dass die Errichtung der Kita mit dem Bau der Wohnhäuser zeitlich koordiniert wird. Anlagen Anlage 1 Lageplan der gemeinschaftlichen Wohnbauprojekte Anlage 2 Lageplan Bauträger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0411/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 25.01.2024 11:28