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0411/2024

Beantwortung einer Anfrage (BV) zum "Sachstand der Bebauung des B-Plan-Gebietes Poller Damm"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 14.03.2024, TOP 9.1.2

Anlage 1: gemeinschaftliche Wohnbauprojekte

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Anlage 2: Bauträger

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

Anlage 1: gemeinschaftliche Wohnbauprojekte

164 Zeichen

Mittelpunkt: 359284, 5641955
1:1000
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 22.02.2024Seite 1 / 1
Anlage 1: gemeinschaftliche Wohnbauprojekte

Anlage 2: Bauträger

19 Zeichen

Anlage 2: Bauträger

Beantwortung einer Anfrage (BV)

3461 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 0411/2024 
Freigabedatum 29.02.2024  
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftso rdnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 14.03.2024 
 
Beantwortung einer Anfrage (BV) zum "Sachstand der Bebauung des B-Plan-Gebietes 
Poller Damm" 
In der Sitzung der BV 7 am 1. Februar 2024 hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Porz folgende Fragen zum Thema „Sachstand der Bebauung des B-Plan-Gebietes Poller 
Damm“ an die Verwaltung gerichtet (AN/0112/2024): 
 
a) Wie ist der Stand der Konzeptausschreibung und wann wird eine Entscheidung über 
die Vergabe erfolgen? 
b) Erfolgt die Vermarktung lediglich über einen Bauträger oder ist vorgesehen, mehrere 
Bauträger zu berücksichtigen? 
c) Wann ist realistisch mit einem Baubeginn der Ein- und Zweifamilienhäuser zu rech-
nen? 
d) Wie ist der Zeitplan für die Errichtung der laut B-Plan vorgesehenen KiTa im Bauge-
biet? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu a) 
Die Vergabe der städtischen Flächen erfolgt sowohl an gemeinschaftliche Wohnbauprojekte 
(Anlage 1) als auch an Bauträger (Anlage 2). 
 
Für die Flächen, die für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte vorgesehen sind, existiert eine 
Machbarkeitsstudie, die Grundlage einer Bauvoranfrage ist. Sobald die Rückmeldung zur 
Bauvoranfrage und die (aufgrund der Machbarkeitsstudie) aktualisierte Wertermittlung vor-
liegt, werden die Ausschreibungen erfolgen. Die Machbarkeitsstudie wird Bestandteil der Kon-
zeptausschreibung werden und soll eine mögliche Bebauung (keine verbindliche Vorgabe) zur 
Orientierung für die Bewerber sein.  
 
Vorbehaltlich der Zustimmung des Rates ist die Ausschreibung im Rahmen der Konzept-
vergabe an Bauträger für das 3. Quartal 2024 geplant. 
 
 
Zu b) 
Die für Bauträger vorgesehenen Flächen umfassen insgesamt 25 Wohnbaugrundstücke. Wie 
aus der Anlage 2 ersichtlich, wurden diese hierzu zunächst auf zwei Projekte aufgeteilt, um 
sie an ein oder zwei Bewerber in separaten Konzeptausschreibungen zu vermarkten.

2 
 
Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass bei beiden Ausschreibungen ein einheitliches Kon-
zept zur Anwendung kommt, falls es für das Baugebiet gewünscht wird bzw. es sich um das 
„Siegerkonzept“ handelt. 
 
 
Zu c) 
Eine realistische Einschätzung zum Baubeginn kann seitens der Verwaltung nicht abgegeben 
werden, da der Baubeginn u. a. auch vom Zeitpunkt der Erteilung einer Baugenehmigung ab-
hängt.  
 
Generell wird im Rahmen der Vergabe von Grundstücken im Einfamilienhausbereich von ei-
ner Bauverpflichtungsfrist von 2 ½ Jahren ab Vertragsabschluss ausgegangen. Aufgrund der 
Größe des Plangebietes ist auch eine größere Zeitspanne von 3 ½ Jahren denkbar bis die 
Häuser bezugsfertig sind. Hinzu kommt hier allerdings die Unsicherheit im Wohnungsbausek-
tor, sodass aus Sicht der Verwaltung auch hier keine realistische Einschätzung abgegeben 
werden kann. 
 
 
Zu d) 
Die Grundstücksflächen parallel zum Poller Damm müssen teilweise noch freigestellt werden. 
Es ist geplant, im Herbst 2024 diverse Rückschnitte des Aufwuchses sowie den Rückbau der 
ehemaligen Trasse der Straße „Im Wasserfeld“ durchzuführen. Verwaltungsintern werden der-
zeit die Eckdaten für das Exposé abgestimmt. Es besteht mit der Fachverwaltung Konsens, 
dass die Errichtung der Kita mit dem Bau der Wohnhäuser zeitlich koordiniert wird. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Lageplan der gemeinschaftlichen Wohnbauprojekte 
Anlage 2 Lageplan Bauträger

Beratungsverlauf (1)

14.03.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0411/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.02.2024
Erstellt
25.01.2024 11:28