V/0863/2018
B-Plan Nr. 584: Roxel - Westlich Autobahn A1/Südlich Nottulner Landweg - Erschließung
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BV_West_V_0863_BPlan_584_Strassenbau_Anlage_1
431 Zeichen
Plot 02.10.2018 Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)16/05410941 Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.Tiefbauamt0ÝQVWHUGHQ Nottulner Landwegsuedl. _ westl. A1 05075 Bebauungsplannummer 584 Stadtteil RoxelBezirk West 0DÀVWDEAusbauquerschnitte Sept. 2018*U×VFKNH(EELQJ3HWHUVHQSept. 2018DreyerSept. 2018Petersen gez. Reloe
BV_West_V_0863_BPlan_584_Strassenbau_Anlage_2
901 Zeichen
Plot 02.10.2018 Nr. 1 2 3 4 5 $UWGHU¥QGHUXQJName Datum Blatt Nr.:6WU6FKOÝVVHOAnlage Nr.:Plan Nr.:Projekt Nr.: 1 (1)16/05410940 0DÀVWDELageplan 1 : 250Datum Name bearbeitet gezeichnet JHSUÝIWgenehmigt :i. A.Tiefbauamt Lageplan 0ÝQVWHUGHQ Sept. 2018*U×VFKNH(EELQJ3HWHUVHQSept. 2018DreyerNottulner Landwegsuedl. _ westl. A1 05075 /ÅQJHQ+×KHQBebauungsplannummer 584 Stadtteil RoxelBezirk West Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte +×KH +×KH 11 212 Asphalt AsphaltBetonplatten 24/24/8 cm Verbundsteinpflaster *UÝQIOÅFKH *UÝQIOÅFKH 78.51 78.51 1112 XQEHIHVWLJWH)OÅFKH19 2bBetonplatten 30/30 cm Legende vorhanden: geplant: Rinnenablauf 36Betonstein anthrazit 20/10/8 cm Betonstein grau 20/10/8 cm Betonplatten aufnehmen und neu verlegen Leuchte Sept. 2018Petersen %DXPHQWIÅOOWBaum gez. Reloe
BV_West_V_0863_BPlan_584_Strassenbau_Anlage_DIN_A_4_Nr_1
484 Zeichen
Plot 02.10.2018 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 (1) 16/054 10941 Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. Tiefbauamt Münster, den 01.10.2018 Nottulner Landweg suedl. _ westl. A1 05075 Bebauungsplannummer 584 Stadtteil Roxel Bezirk West Maßstab 1 : 50 Ausbauquerschnitte Sept. 2018 Gröschke-Ebbing / Petersen Sept. 2018 Dreyer Sept. 2018 Petersen gez. Reloe
Anlage A
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Anlage A zur V/0863/2018 Kurzüberblick Gem. Wohnbaulandprogramm soll der rechtskräftige B-Plan 584: Roxel – Westlich Autobahn A1/Südlich Nottulner Landweg verkehrstechnisch erschlossen und der vorh. Nottulner Landweg im Bereich der Erschließung ausgebaut werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet Umsetzung des Wohnbaulandprogrammes. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von mehreren Millionen Euro zu kal- kulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
BV_West_V_0863_BPlan_584_Strassenbau_Anlage_DIN_A_4_Nr_2
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Plot 02.10.2018 Nr. 1 2 3 4 5 Art der Änderung Name Datum Blatt Nr.: Str. Schlüssel: Anlage Nr.: Plan Nr.: Projekt Nr. : 1 (1) 16/054 10940 Maßstab Lageplan 1 : 250 Datum Name bearbeitet gezeichnet geprüft genehmigt : i. A. Tiefbauamt Lageplan Münster, den 01.10.2018 Sept. 2018 Gröschke-Ebbing / Petersen Sept. 2018 Dreyer Nottulner Landweg suedl. _ westl. A1 05075 Längen 1 : / Höhen 1 : Bebauungsplannummer 584 Stadtteil Roxel Bezirk West Baum Rinnenablauf Seitenablauf Schieberkappe Wasser Unterflurhydrant Schachtdeckel Leuchte Höhe Höhe 11 2 12 Asphalt Asphalt Betonplatten 24/24/8 cm Verbundsteinpflaster Grünfläche Grünfläche 78.51 78.51 11 12 unbefestigte Fläche 19 2b Betonplatten 30/30 cm Legende vorhanden: geplant: Rinnenablauf 3 6 Betonstein anthrazit 20/10/8 cm Betonstein grau 20/10/8 cm Betonplatten aufnehmen und neu verlegen Leuchte Sept. 2018 Petersen Baum entfällt Baum gez. Reloe
Beschlussvorlage
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V/0863/2018
V/0863/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
B-Plan Nr. 584: Roxel - Westlich Autobahn A1/Südlich Nottulner Landweg - Erschließung
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10940 Blatt 1(1) und
Ausbauquerschnitt Nr. 10941 vom 02.10.2018) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Müns ter Baukosten in Höhe von ca. 35 0.000 € ent-
stehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 350.000 €.
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibungen von rd. 8.750 € und Unterhaltungskosten
von rd. 3.500 € an.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe
1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen
Investitionsmaßnah-
me
4231 Nottulner Landweg, südl.
/ westl. A1, BG
Auszahlungen
2019
2020
250.000
100.000
Einzahlungen 0004 Erschließungsbeiträge nach
BauGB
2021 350.000
Saldo 0
Tiefbauamt
20.11.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
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Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 bei der o. g.
Produktgruppe teilweise veranschlagt. Die darüber hinaus erforderlichen Mittel werden über ein Ver-
änderungsblatt veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
Begründung
1. Voraussetzungen
Der Bebauungsplan Nr. 584 : Roxel - Westlich Autobahn A1/Südlich Nottulner Landweg ist mit Sat-
zungsbeschluss des Rates der Stadt Münster am 29.09.2017 rechtskräftig geworden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die Erschließungsstraße des allgemeinen Wohngebietes wird als „Tempo 30 Zone“ in einer Sta n-
dardbauweise mit Asphalt hergestellt. Die 6,50 m breite Haupterschließungsstraße (Planstraße A)
bindet im Norden an den Nottulner Landweg an. Auf der Ostseite werden 2 m breite Längsstellplätze
mit einem sich zur neuen Wohnbebauung anschließenden 2,50 m breiten Gehweg erstmalig herg e-
stellt. Innerhalb der Erschließungsstraße wird die Straßenbeleuchtung durch eine Straßenleuchte
sichergestellt.
Auf der Südseite des Nottul ner Landweg werden erstmalig Stellplätze und ein Gehweg hergestellt.
Die vorhandenen Bäume werden gefällt und nach Abschluss der Arbeiten neu gepflanzt. Der Gehweg
erhält eine Breite von 2,00 m und eine Befestigung in Standardbauweise mit 24/24/8 Betonplat ten.
Die Senkrechtstellplätze werden 4,30 m tief zuzüglich 0,70 m Überhangstreifen hergestellt. Beides
wird in Standardbauweise mit Betonverbundstein- bzw. Betonrechteckpflaster hergestellt.
Die Straßenbeleuchtung Nottulner Landweg wird infolge der Herstellung der Stellplätze versetzt.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt.
3. Ausschreibung und Bau
Der Bau ist nach der öffentlichen Ausschreibung ab dem 2. Quartal 2019 vorgesehen. Die Dauer die-
ser Arbeiten wird auf ca. 4 Monate veranschlagt.
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt.
Ungeachtet der Leitungsneuverlegungen im Zuge der Neubebauung sind nach dem derzeitigen Pl a-
nungsstand seitens der Versorgungsunternehmen keine weiteren Maßnahmen geplant.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Der Bebauungsplan Nr. 584, Roxel – westl. Autobahn A1 / südlich Nottulner Landweg sieht eine vo r-
habenbezogene Erschließung der Grundstücksflächen vor, die eine Erweiterung im Bereich des Not-
tulner Landweges und den Neubau einer zusätzlichen Stichstraße erforderlich macht. Im Zuge der
Grundstücksvermarktung sind diese Erschließungskosten zu refinanzieren.
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5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Ergänzende liegenschaftliche Regelungen über den Grunderwerb des Planungsbereiches hinaus sind
nicht erforderlich. Der Besitzübergang erfolgte bereits.
Die Anwohner und Eigentümer werden entspre chend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
Im Vorfeld des Straßenausbaus werden auch Kanalbauarbeiten durchgeführt. Diese werden in einer
gesonderten Beschlussvorlage an den AUKB unter Anhörung der BV-West behandelt.
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/0864/2018.
I.V.
gez.
Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Lageplan 10490 Blatt 1(1)
Ausbauquerschnitte 10491 Blatt 1(1)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Nottulner Landweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0863/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37