AN/0328/2026
Prüfung der Errichtung einer Sporthalle (Dreifachturnhalle) im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Campina-Geländes an der Geldernstraße
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Antrag nach § 3 (CDU BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Neusser Str. 450 50733 Köln Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester - Rathaus- Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.02.2026 AN/0328/2026 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Prüfung der Errichtung einer Sporthalle (Dreifachturnhalle) im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Campina-Geländes an der Geldernstraße - Antrag der CDU - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Bezirksvertretung möge beschließen: Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Zuge der städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Campina-Geländes an der Geldernstraße im Stadt- teil Bilderstöckchen die Errichtung einer Sporthalle, vorzugsweise einer Dreifachturnhalle, realisier- bar ist. Im Rahmen der Prüfung sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: – der akute sowie perspektivische Bedarf an Hallenkapazitäten für den organisierten Vereins- sport im Stadtbezirk Nippes sowie in angrenzenden Stadtteilen, – die Eignung des Standortes hinsichtlich Flächenverfügbarkeit, Erschließung, Immissions- schutz und städtebaulicher Einbindung, – die Einordnung einer Sporthalle als Bestandteil der vorgesehenen gemischten Nutzung (soziale und infrastrukturelle Versorgung des Quartiers), CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln – mögliche Kooperations- und Finanzierungsmodelle unter Einbeziehung der zuständigen städtischen Fachämter, – eine frühzeitige Beteiligung der Sportverwaltung sowie – sofern sachlich angezeigt – des Sportausschusses. Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bezirksvertretung Nippes in geeigneter Form darzustellen und in das laufende Bebauungsplanverfahren beziehungsweise in die weitere städtebauliche Ent- wicklung des Areals einzubeziehen. Begründung: Der Stadtbezirk Nippes ist durch ein ausgeprägtes und vielfältiges Vereinsleben gekennzeichnet. Gleichzeitig besteht seit geraumer Zeit ein erheblicher Mangel an verfügbaren Hallenzeiten, insbe- sondere für den Breiten-, Kinder- und Jugendsport. Zahlreiche Vereine stoßen bereits heute an ihre Kapazitätsgrenzen; eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten, Wartelisten und Ausweichlösun- gen in andere Stadtbezirke sind die Folge. Auch stadtweit ist ein struktureller Mangel an Sporthallen, insbesondere an größeren, flexibel nutz- baren Hallen, bekannt. Der Ausbau und die Sicherung von Sportinfrastruktur sind daher zentrale Bausteine einer nachhaltigen Stadtentwicklung und leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration, Gesundheitsförderung und Stärkung des Ehrenamts. Mit der Konversion des ehemaligen Campina-Geländes an der Geldernstraße ergibt sich eine sel- tene Gelegenheit, im Rahmen einer großflächigen städtebaulichen Entwicklung soziale Infrastruk- tur frühzeitig mitzudenken und bedarfsgerecht zu integrieren. Für das Areal ist eine gemischte Nut- zung vorgesehen, in deren Kontext auch Sportnutzungen sinnvoll verortet werden können. Insbe- sondere die Errichtung einer Dreifachturnhalle bietet erhebliche Vorteile: Sie ermöglicht eine paral- lele Nutzung durch mehrere Vereine, schafft flexible Kapazitäten für unterschiedliche Sportarten und kann eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung für den organisierten Vereinssport entfalten. Wird die Möglichkeit einer solchen Nutzung nicht frühzeitig geprüft, besteht die Gefahr, dass durch spätere bauliche Festlegungen oder Flächenverfügbarkeiten eine Realisierung dauerhaft ausge- schlossen wird. Eine nachträgliche Integration von Sportinfrastruktur wäre dann nur mit erheblichem Mehraufwand oder nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund erscheint es fachlich geboten, bereits im aktuellen Stadium der städtebau- lichen Planung eine ernsthafte und ergebnisoffene Prüfung der Errichtung einer Sporthalle, vor- zugsweise einer Dreifachturnhalle, auf dem ehemaligen Campina-Gelände vorzunehmen und die Ergebnisse in das weitere Bebauungsplanverfahren einzubeziehen. gez. Schmitz gez. Hanna
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0328/2026
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
- Datum
- 26.02.2026
- Erstellt
- 26.02.2026 17:47