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AN/0328/2026

Prüfung der Errichtung einer Sporthalle (Dreifachturnhalle) im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Campina-Geländes an der Geldernstraße

Antrag nach § 3 BV5 (CDU) 26.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 12.03.2026, TOP 8.1.8

Antrag nach § 3 (CDU BV5)

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Antrag nach § 3 (CDU BV5)

4456 Zeichen

Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Neusser Str. 450 
50733 Köln 
Herrn 
Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
- Rathaus-  
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.02.2026 
AN/0328/2026 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Prüfung der Errichtung einer Sporthalle (Dreifachturnhalle) im Rahmen der städtebaulichen 
Entwicklung des ehemaligen Campina-Geländes an der Geldernstraße 
- Antrag der CDU - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bürgermeister,  
 
die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Zuge der 
städtebaulichen Entwicklung des ehemaligen Campina-Geländes an der Geldernstraße im Stadt-
teil Bilderstöckchen die Errichtung einer Sporthalle, vorzugsweise einer Dreifachturnhalle, realisier-
bar ist. 
 
Im Rahmen der Prüfung sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: 
 
– der akute sowie perspektivische Bedarf an Hallenkapazitäten für den organisierten Vereins-
sport im Stadtbezirk Nippes sowie in angrenzenden Stadtteilen, 
– die Eignung des Standortes hinsichtlich Flächenverfügbarkeit, Erschließung, Immissions-
schutz und städtebaulicher Einbindung, 
– die Einordnung einer Sporthalle als Bestandteil der vorgesehenen gemischten Nutzung 
(soziale und infrastrukturelle Versorgung des Quartiers), 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes 
Bezirksrathaus Nippes 
Neusser Straße 450 
50733 Köln 
Tel: 0221-221 95 305 
Fax: 0221-221 95 394 
 
www.fraktion.cdu-koeln.de 
cdu-bv5@stadt-koeln.de 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes   
Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln

– mögliche Kooperations- und Finanzierungsmodelle unter Einbeziehung der zuständigen 
städtischen Fachämter, 
– eine frühzeitige Beteiligung der Sportverwaltung sowie – sofern sachlich angezeigt – des 
Sportausschusses. 
 
Die Ergebnisse der Prüfung sind der Bezirksvertretung Nippes in geeigneter Form darzustellen 
und in das laufende Bebauungsplanverfahren beziehungsweise in die weitere städtebauliche Ent-
wicklung des Areals einzubeziehen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Stadtbezirk Nippes ist durch ein ausgeprägtes und vielfältiges Vereinsleben gekennzeichnet. 
Gleichzeitig besteht seit geraumer Zeit ein erheblicher Mangel an verfügbaren Hallenzeiten, insbe-
sondere für den Breiten-, Kinder- und Jugendsport. Zahlreiche Vereine stoßen bereits heute an 
ihre Kapazitätsgrenzen; eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten, Wartelisten und Ausweichlösun-
gen in andere Stadtbezirke sind die Folge. 
 
Auch stadtweit ist ein struktureller Mangel an Sporthallen, insbesondere an größeren, flexibel nutz-
baren Hallen, bekannt. Der Ausbau und die Sicherung von Sportinfrastruktur sind daher zentrale 
Bausteine einer nachhaltigen Stadtentwicklung und leisten einen wichtigen Beitrag zur sozialen 
Integration, Gesundheitsförderung und Stärkung des Ehrenamts. 
 
Mit der Konversion des ehemaligen Campina-Geländes an der Geldernstraße ergibt sich eine sel-
tene Gelegenheit, im Rahmen einer großflächigen städtebaulichen Entwicklung soziale Infrastruk-
tur frühzeitig mitzudenken und bedarfsgerecht zu integrieren. Für das Areal ist eine gemischte Nut-
zung vorgesehen, in deren Kontext auch Sportnutzungen sinnvoll verortet werden können. Insbe-
sondere die Errichtung einer Dreifachturnhalle bietet erhebliche Vorteile: Sie ermöglicht eine paral-
lele Nutzung durch mehrere Vereine, schafft flexible Kapazitäten für unterschiedliche Sportarten 
und kann eine über den Stadtbezirk hinausgehende Bedeutung für den organisierten Vereinssport 
entfalten. 
 
Wird die Möglichkeit einer solchen Nutzung nicht frühzeitig geprüft, besteht die Gefahr, dass durch 
spätere bauliche Festlegungen oder Flächenverfügbarkeiten eine Realisierung dauerhaft ausge-
schlossen wird. 
 
Eine nachträgliche Integration von Sportinfrastruktur wäre dann nur mit erheblichem Mehraufwand 
oder nicht mehr möglich. 
 
Vor diesem Hintergrund erscheint es fachlich geboten, bereits im aktuellen Stadium der städtebau-
lichen Planung eine ernsthafte und ergebnisoffene Prüfung der Errichtung einer Sporthalle, vor-
zugsweise einer Dreifachturnhalle, auf dem ehemaligen Campina-Gelände vorzunehmen und die 
Ergebnisse in das weitere Bebauungsplanverfahren einzubeziehen. 
 
 
 
gez. Schmitz     gez. Hanna

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/0328/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (CDU)
Datum
26.02.2026
Erstellt
26.02.2026 17:47