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0816/2023

Dekarbonisierung bei der RheinEnergie AG und im Stadtwerke-Konzern

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 06.03.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 09.03.2023, TOP 8.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

10532 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 06.03.2023 
 0816/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 09.03.2023 
 
Dekarbonisierung bei der RheinEnergie AG und im Stadtwerke-Konzern 
In der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 26.01.2023 wurde anlässlich 
der Mitteilungsvorlage „Dekarbonisierung bei der RheinEnergie AG und im Stadtwerke -
Konzern / 0264/0223“ um schriftliche Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
1. Welche Herangehensweise wurde für den THG Footprint gewählt: Financial Control 
oder Operational Control Approach? 
 
2. Welche Emissionen sind im Scope 3 enthalten? Die Grafik auf Seite 2 mit allen 15 
Kategorien suggeriert, dass alle enthalten sind. Die Grafik auf Seite 5 spricht nur von 
Vertrieb Strom und Gas. 
 
3. Bitte stellen Sie die Scope 3 Emissionen nach allen 15 Ka tegorien aufgeschlüsselt 
da, für SWK gesamt und RheinEnergie separat.  
 
4. Wie berechnen Sie Scope 3 Emissionen aus der Stromnutzung? Zu welchem Ergeb-
nis kommen Sie? 
 
5. Bitte erläutern Sie die Maßnahmen 1, 2 und 4 der SWK und stellen die Methodik dar, 
wie Sie zu den errechneten Einsparungen gelangen. 
 
6. Bitte erläutern Sie die Maßnahme 2 und 3 der RheinEnergie und stelle die Methodik 
dar, wie Sie zu den errechneten Einsparungen gelangen. verschiedener Fragen gebe-
ten. Auf den Auszug zu TOP 7.9 aus dem Entwurf der Niederschrift zur v. g. Sitzung 
(Anlage 2) wird verwiesen. Die Verwaltung hat hierzu die Stadtwerke Köln GmbH 
bzw. die RheinEnergie AG um Stellungnahme gebeten. 
 
Die Verwaltung hatte hierzu die Stadtwerke Köln GmbH bzw. die RheinEnergie AG um Stel-
lungnahme gebeten. Deren bereits zum Finanzausschuss am 06.02.20023 vorgelegte Antwort 
lautete wie Folgt: 
 
Zu Frage 1:  
 
„Die Bilanzierung erfolgt nach dem Ansatz der „Operation Control“.“ 
 
Zu Frage 2: 
 
„In Scope 3 werden bislang die Emissionen aus den  Vorketten der Energieträger (3.3) sowie 
dem Gasvertrieb (3.11) bilanziert. Diese machen den signifikanten Anteil der Scope 3 Emissi-
onen der RheinEnergie aus.“

2 
 
 
Zu Frage 3: 
 
Scope 3 gem. GHG THG Emissionen in 2021 [t] 
3.3 Vorketten Energieträger 1.068.000 
3.3 Vorketten Stromvertrieb 2.200.000 
3.11 Gasvertrieb 1.130.000 
 
Weitere Kategorien in Scope 3 werden bislang nicht bilanziert. 
 
Zu Frage 4: 
 
„Gemäß dem marktbasierten Ansatz bilanziert die RheinEnergie den Strom entsprechend der 
Stromkennzeichnung des Lieferanten zuzüglich Vorketten. Für Ökostrom werden hier nur die 
Vorkettenemissionen bilanziert.“ 
 
Zu Frage 5: 
 
„KVB: Umstellung von Diesel- auf E-Bus-Betrieb 
Der Berechnung der eingesparten CO 2e-Emissionen liegt das bis 2026 geplante Um -
rüstprogramm der dieselbetriebenen Busse auf batterieelektrischen Antrieb zugrunde. Die 
KVB beschafft ausschließlich CO2e-neutralen Strom bei der RheinEnergie, daher ist der reine 
Fahrbetrieb der Busse im Vergleich zu den vorherigen Dieselbussen ebenfalls CO 2e-neutral. 
Durch die neuen E-Busse verringert sich der Dieselverbrauch der KVB in den jeweiligen Jah-
ren. 
 
WSK: Tarifumstellung Gasversorgung 
Dargestellt ist die CO 2e-Einsparung, die sich durch die Tarifumstellung der Gas -
Versorgungsverträge ergibt. Im Jahr 2022 wurden die Versorgungsverträge der WSK Objekte 
umgestellt. Die RheinEnergie als Versorgungsunternehmen erwirbt für die Gas Verbräuche 
CO2e-Gutschriften aus nachgeprüften, weltweiten CO2e-Minderungsprojekten, die dem Gold-
Standard oder VCS-Label genügen, somit wird der verursachte C0 2e-Ausstoß ausgeglichen. 
Für die Herleitung der Einsparung wurden die CO 2e-Emission anhand der durchschnittlichen 
Verbräuche der Objekte und dem Emissionsfaktor für Gas ermittelt.  
 
AWB: Nachhaltige Antriebe im Fuhrpark 
Die Einsparungen für direkte CO 2e-Emissionen aus dem Betrieb von Fahrzeugen ergibt sich 
aus der Nutzung von Biogas und Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Dadurch werden 
die CO2e-Emissionen aus konventionellen Antrieben eingespart. Rechnerisch werden die Ein-
sparungen durch die eingesparte Menge an Kraft-stoff und den hinterlegten CO2e-Werten für 
die Verbrennung der Kraftstoffe ermittelt. 
 
NetCologne: Energieeffizienzmaßnahmen an Standorten, Betriebsanlagen sowie Fuhr-
park u. Energieeinkauf 
 
- Fuhrpark: Teile des Fuhrparks werden auf E-Mobilität umgestellt 
- Energieeinkauf: Umstellung auf Grünstrom für alle Technikstandorte 
- Energieeffizienz: Abbau Alttechnik und bei Erneuerung von Altanlagen (z.B. Klima -
technik), Investition in energieeffiziente Anlagen 
 
- Weitere Maßnahmen:  
o Errichtung einer PV Anlage auf dem Vorplatz der Zentrale in Ossendorf zur Versor-
gung von 16 E -Lademöglichkeiten (Planung 2023, Genehmigung des Vermieters 
steht noch aus). 
o Errichtung des Neubaus des Rechenzentrums in Lövenich unter nachhaltigen Ge-
sichtspunkten: u.a. PV Anlagen zur anteiligen Stromversorgung des Rechenzent-

3 
 
rums, Nutzung der Abwärme zum Heizen der Büroräumlichkeiten, Einsatz sehr effizi-
enter Anlagen zur Klimatisierung (Stichwort Freie Kühlung).“ 
 
Zu Frage 6: 
 
„Zu 2: Die Maßnahme „Ökoproduk tvermarktung B2B Endkunden“ bezieht sich auf Produkte, 
die die RheinEnergie Großkunden vermarktet. Die Einsparung an THG-Emissionen ergibt sich 
aus der Gegenüberstellung des bisherigen Strommix bzw. Erdgas zu einem Ökostromprodukt 
bzw. Ökogas für die entsprechend abgesetzten Mengen. 
 
Zu 3: Die Maßnahme „Modernisierung GuD Merkenich“ umfasst die Stilllegung der Braunkoh-
le-Wirbelschicht KWK -Anlage (Block 6) und der Modernisierung der bestehenden GuD Mer-
kenich. In den letzten Jahren wies Block 6 CO 2-Emissionen von über 300.000 t/a aus. Zum 
Ausgleich der durch die Stilllegung wegfallenden Prozessdampf - und Fernwärme-Mengen 
kommt es zu einer anderen Fahrweise im Anlagenverbund, insbesondere zu einem Mehrbe-
trieb der GuD Merkenich. Für die Betrachtung ist ebenfalls der durch die Mehrproduktion der 
GuD Anlage verdrängte Strommix hinzuzuziehen. Die Abschätzung einer Einsparung von ins-
gesamt rund 200.000 t ist konservativ gerechnet.“ 
 
 
Im Rahmen der Beratung im Finanzausschuss am 06.02.2023 haben sich zu den o.a. Fragen 
bzw. Antworten folgende Nachfragen ergeben, zu welchen die RheinEnergie wie folgt Stellung 
genommen hat: 
 
Nachfrage zu Frage 1: 
 
Sie geben an, dass der "Operational Control Approach" gewählt wurde. Das heißt, in 
die Berichterstattung werden die Emissionen einbezogen, über die direkte Kontrolle 
besteht.  
 
1. Gilt das sowohl für SWK als auch für RheinEnergie? 
 
Antwort RheinEnergie: 
 
„Dies gilt für die RheinEnergie. 
 
Für die SWK wird gerade eine Vereinheitlichung der Bilanzierungsansätze und der Standards 
erarbeitet.“ 
 
2. Z.B. für das Kraftwerk in Rostock, welches nach unserer Information nicht von 
RheinEnergie sondern von EnBW betriebe n wird, dürften keine Emissionen in der 
THG-Bilanz auftauchen.  
 
Antwort RheinEnergie: 
 
„Es ist richtig, dass die RheinEnergie <50 % an dem Kraftwerk in Rostock hält. In der konsoli-
dierten Darstellung mit der SWK wurden diese Emissionen dennoch bewusst ant eilig bei der 
RheinEnergie mit aufgeführt. Die Emissionen aus der Kraftwerksbeteiligung in Rostock ma-
chen einen wesentlichen Anteil der Gesamtemissionen in Scope 1 aus und sollten nicht durch 
die Wahl des Bilanzierungsansatzes unberücksichtigt bleiben. Ohne die Kraftwerksbeteiligung 
in Rostock bilanziert die RheinEnergie für 2021 rund 6,5 Mio. T CO2e.“ 
 
Nachfrage zu Frage 3: 
 
1. Sind dies die Emissionen der RheinEnergie oder der SWK? Je nach dem, was fehlt, 
bitte ergänzen Sie die Informationen für die jeweils andere Organisation.

4 
 
Antwort RheinEnergie: 
 
„Dargestellt sind die Scope 3 Emissionen der RheinEnergie für die bislang bilanzierten Berei-
che. Für weitere SWK -Unternehmen liegt bisher keine differenzierte Scope 3 Erhebung vor. 
Die Erfassung von Scope 3 Emissionen ist gemäß GHG-Protocol optional.“ 
 
2. Für die Vorkette Stromvertrieb werden 2,2 Mio. Tonnen CO2e angegeben. Sind das 
Emissionen aus der Vorkette von eingekauften Strommengen? Wenn nicht, bitte er-
läutern Sie die Methodik. 
 
Antwort RheinEnergie: 
 
„Korrekt. Dies sind Emissionen aus dem für die Kunden bezogenen Strom gemäß der Strom-
kennzeichnung der RheinEnergie.“ 
 
3. Ist eine Berichterstattung für Kategorien 1 "purchased goods and services" und 11 
"use of sold products" geplant? Diese beiden Kategor ien sind vermutlich sehr ge-
wichtig in der gesamten Betrachtung, insbesondere der Gasabsatz in Kategorie 11. 
 
Antwort RheinEnergie: 
 
„Durch die hohe energiebedingte Signifikanz der THG-Emissionen bei der RheinEnergie, liegt 
ein klarer Fokus auf der Bilanzierung energiebedingter Emissionen. Eine Wesentlichkeitsana-
lyse zur Bewertung der Scope 3 Kriterien wird für die nächste THG-Bilanz mit aufgenommen. 
 
Für bezogene Güter und Dienstleistungen (3.1) liegt bislang keine ausreichende Datenbasis – 
auch auf Seiten der Lieferanten – vor, um diese belastbar bilanzieren zu können. In einer Bi-
lanzierung, die überwiegend auf Annahmen beruht, sieht die RheinEnergie keinen Mehrwert.  
 
In der Kategorie 3.11 Nutzung der Verkauften Güter macht der Gasvertrieb an unsere Kunden 
mit den aufgeführten rd. 1,13 Mio. t CO2e in 2021 einen wesentlichen Anteil der THG Bilanz 
der RheinEnergie aus.“ 
 
Nachfrage zu Frage 5: 
 
1. WSK Tarifumstellung Gasversorgung: Nach GHG -Protocol müssen Emissionen in 
der Berichterstattung aufgeführt werden, auch wenn Offsets erworben werden. Dies 
ist also keine Minderungsmaßnahme nach GHG-Protocol. 
 
Antwort RheinEnergie: 
 
„Die WSK wird diesen Punkt zukünftig klarer darstellen bzw. Kompensationsmaßnahmen ge-
trennt von den Minderungsmaßnahmen nach GHG-Protocol ausweisen.  
 
Für den Gebäudebestand der WSK werden zahlreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, 
neben Erhalt und Verbe sserung der Gebäudesubstanz auch energetische Sanierungen an 
den Objekten (Austausch der Fenster, Erneuerung/Ertüchtigung WDVS, Dämmung Kellerde-
cke, Erneuerung Anlagentechnik, Anschluss an das Fernwärmenetz, Installation PV-Anlagen 
etc.). Ziel der energetischen Maßnahmen ist es, die Energieverbräuche zu senken und den 
Einsatz von fossiler Energie zu mindern. Die Sanierung und energetische Optimierung des 
Bestandes erfolgen sukzessive.  
 
Im Bestand der WSK befinden sich viele Objekte, die derzeit mit Erdgas versorgt werden. Für 
nicht vermeidbare Emissionen wird für diese Objekte die Möglichkeit der Kompensation ge-
wählt.“

5 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0816/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
06.03.2023
Erstellt
03.03.2023 09:50