Mandari Insight

1480/2023

Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne

Beschlussvorlage Ausschuss 15.05.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 25.05.2023, TOP 3.1

Konzept Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Konzept Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne

63739 Zeichen

Konzept zur Umsetzung des Antrages AN/1628/2022 des Rates (BAA) der Stadt 
Köln für ein Pilotprojekt zur Anschlussverpflichtung der Biotonne 
 
 
 
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Konzept zur Umsetzung eines Pilotprojekts zur  
Anschlussverpflichtung der Biotonne 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH und AVG Kompostierung GmbH 
 
(im Auftrag der Stadt Köln) 
 
Stand: 11. Mai 2023

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 1 
 
Management Summary 
Ratsantrag 
- Pilotprojekt zur Anschlussverpflichtung der Biotonne in ei-
nem oder mehreren Veedeln (Stadtteile) eines Bezirkes 
- Berücksichtigung heterogener Bebauung der Wohnstruk-
tur (Einfamilienhäuser sowie dichtbesiedelte Wohngebiete) 
- Begleitung durch eine Informationskampagne zur richtigen 
Mülltrennung 
- Prüfung, ob Beitritt zur Initiative #WIRFUERBIO sinnvoll ist 
Projektziele 
- Klärung, wie sich ein Anschluss- und Benutzungszwang 
unter Qualitätsgesichtspunkten auf stoffliche Verwertbar-
keit der Bioabfälle auswirkt bzw. bis zu welcher Anschluss-
quote stoffliche Verwertung möglich / sinnvoll ist 
- Erkenntnisse über Verhalten der Verpflichteten, mögliche 
Restriktionen, erforderliche Aufwände und Wirksamkeit 
von Qualitätskontrollen und Maßnahmen zur Öffentlich-
keitsarbeit 
Pilotgebiete 
- Stadteile Buchforst und Bickendorf 
- Auswahlkriterien: Aktueller Anschluss an die Biotonne, Be-
bauungsstruktur, Anschlussquote der Objekte von Woh-
nungsbaugesellschaften sowie logistische Umsetzbarkeit  
- Verpflichtete sind alle Grundstückseigentümer*innen und 
Mieter*innen in den Pilotgebieten, soweit sie nicht befreit 
werden. Ausgenommen sind Gewerbetreibende. 
Herausforderungen 
- rechtliche Rahmenbedingungen 
- Standplatzeinrichtung an Objekten 
- Pflichtvolumen Bioabfall 
- Separate Logistik für Pilotgebiete mit ca. 1.200 Objekten 
und ca. 36 Megagramm (Mg) pro Woche 
- Analyse der Bioabfälle (externe Begleitung)  
Projektzeitplan 
- Projektdauer 16 Monate (3 Phasen) 
- Möglicher Start ab 06/2023 
- Vorlage Ergebnisbericht Januar 2025 
Projektkosten 
- Projekt komplett gebührenfinanziert 
- Geschätzte Projektkosten ca. 1,5 Millionen Euro pro Jahr 
(isoliert, ohne Kompensationseffekte)

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 2 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
  
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ................................ ..... 3 
1.1 Abfallwirtschaftliche Betrachtung .................................................................................................. 3 
1.2 Auftrag ........................................................................................................................................... 4 
1.3 Interpretation des Auftrages .......................................................................................................... 5 
1.4 Ziele des Projektes ........................................................................................................................ 5 
2. Rechtliche Rahmenbedingungen ................................ ................................ .............. 6 
2.1 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................................ 6 
2.2 Rechtliche Fragestellungen Pilotprojekt ........................................................................................ 6 
2.3 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ....................................................................... 7 
3. Auswahlkriterien und Umsetzungsvarianten ................................ ........................... 9 
3.1 Auswahlkriterien ............................................................................................................................ 9 
3.1.1 Aktueller Anschluss an die Biotonne in möglichen Pilotgebieten ................................................. 9 
3.1.2 Bebauungsstruktur der möglichen Pilotgebiete ............................................................................ 9 
3.1.3 Anschlussquote der Objekte von Wohnungsbaugesellschaften in möglichen Pilotgebieten  ........ 9 
3.1.4 Logistische Umsetzbarkeit (AWB und AVG) ................................................................................. 9 
3.2 Umsetzungsvarianten .................................................................................................................. 10 
4. Pilotgebiete ................................ ................................ ................................ ................11 
4.1 Ergebnis der Stadtteilauswahl für das Pilotprojekt ...................................................................... 11 
4.2 Aktueller Anschluss an die Biotonne ........................................................................................... 11 
4.3 Bebauungsstruktur ...................................................................................................................... 11 
4.4 Anschlussquote Wohnungsbaugesellschaften ........................................................................... 12 
4.5 Logistik ........................................................................................................................................ 12 
5. Erfassung, Sammlung und Verwertung ................................ ................................ ...13 
5.1 Erfassung .................................................................................................................................... 13 
5.1.1 Pflichtvolumen Bioabfall .............................................................................................................. 13 
5.1.2 Behältersystem ............................................................................................................................ 13 
5.1.3 Unterflurbehälter .......................................................................................................................... 14 
5.1.4 Mindestbehältervolumen Restabfall ............................................................................................ 14 
5.1.5 Standplätze ................................................................................................................................. 15 
5.2 Sammlung ................................................................................................................................... 15 
5.3 Verwertung .................................................................................................................................. 15 
6. Öffentlichkeitsarbeit ................................ ................................ ................................ ..17 
6.1 Kommunikationskonzept ............................................................................................................. 17 
6.1.1 Allgemeine Informationen über das Pilotprojekt ......................................................................... 17 
6.1.2 Gezielte Informationen über das Pilotprojekt an die Verpflichteten ............................................ 17 
6.2 Vorsortiermöglichkeiten ............................................................................................................... 18 
6.3 #WIRFUERBIO ........................................................................................................................... 18 
7. Projektzeitplan ................................ ................................ ................................ ...........20 
7.1 Projektvorbereitung (7 Monate) ................................................................................................... 20 
7.2 Projektumsetzung (12 Monate) ................................................................................................... 20 
7.3 Projektabschluss (3 Monate) ....................................................................................................... 21 
7.4 Möglicher Zeitplan ....................................................................................................................... 22 
8. Projektkosten ................................ ................................ ................................ ............23

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 3 
1. Ausgangssituation 
1.1 Abfallwirtschaftliche Betrachtung 
Gemäß Abfallsatzung der Stadt Köln können Grundstückseigentümer*innen auf 
Wunsch und ohne zusätzliche Kosten an die Bioabfallsammlung angeschlossen wer-
den. Ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht bisher nicht. In den vergangenen 
Jahren konnte die Anschlussquote dank gezielter Maßnahmen kontinuierlich gestei-
gert werden, so dass aktuell eine Anschlussquote an die Biotonne in Höhe von  
65,76 % (Stand 2022) erreicht wird. 
 
 
Entwicklung der Anschlussquote an die Biotonne in Köln (Quelle1) 
 
Dabei variiert die Anschlussquote je nach Stadtteil zwischen 11 ,37 % und 89,76 % 
(siehe Anlage 1: Anschlussquote an die Biotonne;  Stand 31.12.2021). Für diese ext-
reme Bandbrei te gibt es eine Vielzahl von Gründen, die von Standortproblemen in 
hochverdichteten Stadtteilen bis zu Vorbehalten gegenüber der Biotonne (Geruchsbe-
lästigung, Ungeziefer, etc.) reichen. 
Grundsätzlich lässt sich aus den vorliegenden Daten jedoch ableiten, dass das größte 
Potenzial zur Erhöhung der Anschlussquote im Bereich der Bürger*innen liegt, die in 
Mehrfamilienhäuser und Großwohnanlagen wohnen. Diese Objekte befinden sich zu 
großen Teilen im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften. 
Ein vollständiger Anschluss, das heißt eine Anschlussquote von 100 %, erscheint je-
doch aufgrund verschiedenster Faktoren selbst bei Festsetzung eines Anschluss- und 
Benutzungszwangs als nicht realistisch erreichbares Ziel. Dies zeigen u.a. die Ergeb-
nisse aus vergleichbaren Städ ten, die bereits eine Pflichtbiotonne eingeführt haben. 
Gründe dafür sind u.a. Objekte, die nicht über genügend Platz für einen geeigneten 
Behälterstandort verfügen, Objekte, an denen aus unterschiedlichen Gründen die Ge-
trenntsammlung nicht durchsetzbar ist oder aufgrund zu erwartender schlechter Trenn-
qualität nicht sinnvoll ist, sowie eine genehmigte Eigenkompostierung. Aus diese n 
Gründen ist von einer durch Anschluss- und Benutzungszwang erreichbaren, stadt-
weiten Anschlussquote von maximal 90 % auszugehen. 
Gemäß der Hausmüllanalyse für das Stadtgebiet Köln im Jahr 2015 / 2016 lag der 
gewichtsbezogene Anteil organischer Abfälle im Hausmüll bei 36  %.2 Dies beinhaltet 
allerdings auch nicht stofflich verwertbare Bioabfälle wie z.B. verpackte Lebensmittel 
oder verunreinigte organische Materialien. Unter Berücksichtigung dieser nicht ver-
wertbaren Fraktionen, nicht vermeidbaren Fehlwürfen und einer maximal prognosti-
zierten Anschlussquote von 90 % ist davon auszugehen, dass die aus dem Hausmüll 
abzuschöpfende Biomasse unter diesem Wert liegt. 
In welcher Größenordnung der organische Anteil im Hausmüll durch die Einführung 
der Pflichtbiotonne sinken wird und welche Auswirkungen dies auf eine mögliche Ver-
änderung des Mindestbehältervolumens beim Restabfall hat, wird in diesem Pilotpro-
jekt nicht untersucht. 
                                              
1 4. Sachstandsbericht zum AWK, Mai 2023 
2 INFA. Hausmüllanalyse im Stadtgebiet Köln 2015 / 2016 – Vorstellung Untersuchungsergebnisse, S. 7 
Anschlussquote Biotonne 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Anschlussquote stadtweit 59,01% 60,23% 61,56% 63,25% 64,65% 65,76%
Veränderung zum Vorjahr - + 1,22% + 1,33% + 1,69% + 1,40% + 1,11%

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
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Allerdings ist aktuell eine neue Hausmüllanalyse in der Vorbereitung, deren Ergeb-
nisse im Jahre 2024 vorliegen werden. Dabei ist es angedacht, die Hausmüllanalyse 
so zu gestalten, dass der Restabfall vor und nach Beginn des Pilotprojektes Pflichtbi-
otonne ermittelt wird, um die Wirksamkeit der Anschlussverpflichtung messbar zu ma-
chen. Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt fließen daher in die künftige Ausgestaltung 
des Mindestbehältervolumens ein. 
Ein wesentlicher Faktor bei der Steigerung der Anschlussquote an die Bioabfallsamm-
lung ist die damit einhergehende Entwicklung des Störstoffanteiles. Aktuell beträgt der 
Störstoffanteil des bei der AVG Kompostierung zur Verwertung angelieferten Materials 
aus dem Kölner Stadtgebiet unter 1,0 %, so dass die rechtlich vorgeschriebenen Qua-
litätsanforderungen mit der eingesetzten Aufbereitungstechnik der Kompostierungsan-
lage erfüllt werden können und damit eine stoffliche Verwertung des Materials gege-
ben ist. 
Neben dem reinen prozentualen Anteil an Fremdstoffen im Bioabfall (Störstoff-
quote) ist auch die Zusammensetzung der im Bioabfall enthaltenen Fremdstoffe 
für die stoffliche Verwertung relevant, da bestimmte Materialien (z.B. Glas) gar 
nicht oder nur mit hohem Aufwand technisch zu entfernen sind. 
 
1.2 Auftrag 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln  (BAA) hat im Rahmen 
seiner Sitzung vom 29.09.2022 folgenden Beschluss gefasst (im Folgenden als Auf-
trag bezeichnet):  
„Beschluss: 
1. Die Stadt Köln startet ein Modellprojekt f ür eine Anschlussverpflichtung einer Bio-
tonne für alle Haushalte in einem Stadtbezirk. Die Verwaltung und AWB wählen 
hierfür ein oder mehrere Veedel eines Bezirkes aus, die möglichst heterogen hin-
sichtlich der Wohnstruktur sind (Einfamilienhäuser sowie dic htbesiedelte Wohnge-
biete). Dadurch soll insbesondere in Erfahrung gebracht werden, wie sich eine sol-
che Verpflichtung auf die Menge und Qualität des gesammelten Biomülls auswirkt. 
Privathaushalte, die sämtliche häuslichen Bioabfälle ordnungsgemäß und schadlos 
verwerten können (z.B. durch Kompostierung) sind der Verpflichtung auszuneh-
men. 
2. Dieses Modellprojekt wird von einer Informationskampagne zur richtigen Mülltren-
nung in dem entsprechenden Bezirk begleitet. Die AWB prüft, ob zu diesem Zweck 
ein Beitritt zur Initiative #WIRFUERBIO sinnvoll und hilfreich ist. 
Begründung: 
Bis zu 40 % des Kölner Restabfalls bestehen aus Bioabfall. Dieses energetische Po-
tential einer regenerativen Energiequelle darf in Zeiten des Klimanotstands nicht län-
ger ungenutzt bleiben. M it der neuen Vergärungsanlage kann dieses Potenzial best-
möglich verwertet wer den. Um nasse Speise - und Küchenabfälle möglichst effizient 
und klimafreundlich zu verwerten, sollten sie einer Kaskadennutzung zugeführt wer-
den. Dabei werden die organischen Rest e zunächst anaerob vergoren und die Gä r-
reste nachf olgend als Dünger (flüssig) ver wendet oder kompostiert (feste Bestand-
teile). Somit wird der Bioabfall einer Mehrfachnut zung unterzogen: Energetisch 
(Biogas) und stofflich (Gärreste bzw. Kompost). Durch die Nutzung von so hergestell-
tem Biodünger kann die Nutzung von Kunstdünger und somit die Ammoniakproduktion 
(heutzutage zum größten Teil basierend auf fossilen Rohstoffen) reduziert werden.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 5 
Durch die Pflicht zur Biotonne soll insbesondere allen Mieter*innen die Möglichkeit zur 
nachhaltigen Mülltrennung geboten werden. Bisher sind diese dazu von der Be reit-
schaft der Vermieter*innen abhängig. Außerdem soll ein Fehlen der Biotonne aus Be-
quemlichkeit, diese anzufordern, oder Unwissen über das kostenlose Angebot verhin-
dert werden.  
In NRW besteht bereits in 306 Kommunen - also 77 % der Gemeinden - ein Anschluss- 
und Benutzungszwang, Auch in Berlin wurde am 1.4.2019 eine verpflichtende Biomüll-
tonne eingeführt. 
Da eine ertragreiche Sammlung richtig sortierten Bioabfalls durch ein bloßes Vorhan-
densein der Biotonne alleine nicht möglich ist, kommt auch der Informationskampagne 
vor Ort eine große Bedeutung zu. In dem entsprechendem Bezirk sollen die Bewoh-
ner*innen darüber informiert werden, welcher Abfall in die Biotonne gehört.“ 3 
 
1.3 Interpretation des Auftrages 
Zur weiteren Konkretisierung haben der Eigenbetrieb der Stadt Köln und die AWB ge-
meinsam vorgeschlagen, ein Konzept zur Umsetzung des Pilot projektes auszuarbei-
ten und dem BAA  zur Genehmigung vorzulegen. Dieses Konzept wird hiermit vorge-
legt. 
Aus den 86 Stadtteilen der Stadt Köln werden zwei Stadtteile nach definierten Kriterien 
als Pilotgebiete im Sinne des Auftrages und damit dieses Konzepts ausgewählt.  
Verpflichtet im Sinne des Auftrages und damit dieses Konzepts sind alle Grundstück-
seigentümer*innen und Mieter*innen (im Folgenden gemeinsam „Verpflichtete“ ge-
nannt) der Pilotgebiete, soweit sie nicht aus guten Gründen von der Anschlusspflicht 
befreit werden oder eine Eigenkompostierung durchführen.  
Gewerbliche Anfallstellen werden im Rahmen des Pilotprojektes nicht verpflichtet. 
 
1.4 Ziele des Projektes 
Grundsätzlich soll durch das Pilotprojekt geklärt werden, wie sich ein Anschluss- und 
Benutzungszwang unter Qualitätsgesichtspunkten auf die stoffliche Verwertbarkeit der 
Bioabfälle auswirkt bzw. bis zu welche r Anschlussquote eine stoffliche Verwertung 
möglich oder sinnvoll ist.  Diesbezüglich sind folgende Fragen im Rahmen des Pilot-
projektes zu beantworten: 
- In welchem Maß steigt die Menge (M g) der erfassten Bioabfälle durch d en An-
schluss- und Benutzungszwang? 
- In welchem Maß verändert sich der Störstoffanteil in der erfassten Bioabfallfraktion 
durch den Anschluss- und Benutzungszwang? 
- Ist die im Rahmen de s Anschluss- und Benutzungszwangs gesammelte Bioabfall-
fraktion stofflich verwertbar und wenn ja, mit welchem zusätzlichen Aufwand? 
Darüber hinaus sollen Erkenntnisse über das Verhalten der Verpflichteten, mögliche 
Restriktionen bei der Aufstellung von Bioabfallbehältern, erforderliche Aufwände und 
Wirksamkeit von Qualitätskontrollen und Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit gewon-
nen werden. Mögliche Erfolgsfaktoren sollen dabei herausgearbeitet werden. 
                                              
3 AN/1628/2022

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
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2. Rechtliche Rahmenbedingungen 
2.1 Gesetzliche Grundlagen 
Eine Verpflichtung der Stadt Köln als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (öRE) 
zur Einführung eines A nschluss- und Benutzungszwanges für die Biotonne  besteht 
gemäß Einschätzung des Rechtsamtes der Stadt Köln sowie der AWB nicht: 
- Nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KrWG haben die öRE die angefallenen und überlas-
senen Bioabfälle getrennt zu sammeln. Diese Pflicht richtet sich ausdrücklich an die 
örE, nicht an die Grundstückseigentümer*innen.  
- Eine korrespondierende Pflicht der Grundstückseigentümer*innen, dem örE Bioab-
fälle zu überlassen, wird erst durch die Abfallsatzung hergestell t. Dies kann durch 
einen Anschluss- und Benutzungszwang erfolgen oder durch eine freiwillige Bio-
tonne mit der satzungsrechtlichen Vorgabe, eine aufgestellte Biotonne auch tat-
sächlich zu nutzen (vgl. § 6 Abs. 3 AbfS). 
- Aus § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KrWG lässt  sich nicht herleiten, dass der örE seiner 
Getrenntsammlungspflicht ausschließlich durch Anordnung eines Anschluss - und 
Benutzungszwanges genügt. Vielmehr kommt es darauf an, auf welche Weise er 
der Bioabfallmengen in seinem Entsorgungsgebiet mit hoher Ans chlussquote und 
hoher Bioabfallqualität habhaft werden kann. 
Neben der getrennten Erfassung von Bioabfällen ist die Stadt Köln als öffentlich-recht-
licher Entsorgungsträger verpflichtet, die überlassenen Bioabfälle aus privaten Haus-
haltungen vorrangig stofflich zu verwerten (§ 6 Abs. 1 KrWG, § 20 Abs. KrWG) . Die 
stoffliche Verwertung ist insbesondere davon abhängig, welchen Störstoffanteil (Fehl-
würfe, Verunreinigungen) der gesammelte Bioabfall enthält.  
Die im Mai 2023 in Kraft getretene novellierte Bioabfallverordnung (BioAbfV) verschärft 
die Qualitätsansprüche an Sammler, Aufbereiter und Behandler von Bioabfällen. We-
sentliche Aspekte der Änderungen an der Bioabfallverordnung sind die Einführung von 
Anforderungen an die weitere Entfrachtung der Abfälle von F remdbestandteilen und 
die Ausweitung auf Anwendungen wie den Garten- und Landschaftsbau. Ziel ist dabei 
vor allem die Reduzierung des Eintrages von Kunststoffen, aber auch von Glas und 
Metallen, in die Umwelt.  
In diesem Kontext ist die Beantwortung der Frage, wie sich durch die Einführung einer 
Pflichtbiotonne der Anteil der Störstoffe verändert, wichtig. Dies hat besondere Bedeu-
tung vor dem Hintergrund der novellierten Bioabfallverordnung, die z.B. für Kunststoffe 
aus Haushalten und Kleingewerbe einen Input-Anteil von 1 % („Kontrollwert“) festge-
setzt. Deshalb ist der Störstoffanteil an den aus den Pilotgebieten angelieferten Bio-
abfallmengen zu erfassen; zu Kontrollzwecken wird dieser Anteil auch bei den zurzeit 
schon auf freiwilliger Basis erfassten Bioabf allmengen in den Pilotgebieten erhoben 
werden. 
 
2.2 Rechtliche Fragestellungen Pilotprojekt 
Grundsätzlich ist die Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwang für Bioab-
fälle rechtlich möglich und geübte Praxis in vielen Kommunen in Deutschland. 
Die a) zeitlich begrenzte Anordnung eines Anschluss- und Benutzungszwanges für b) 
ausgewählte Grundstückseigentümer*innen im Rahmen eines Pilotprojektes stellt al-
lerdings eine andere Situation dar.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 7 
Zwar ist die Durchführung eines Pilotprojektes gemäß § 6 Abs. 4 der Kölner Abfallsat-
zung grundsätzlich möglich, aber im Gegensatz zu bereits in der Vergangenheit durch-
geführten Modellversuchen, bei denen den Eigentümer*innen die Teilnahme freige-
stellt war (z. B. bei der Einführung der Papiertonne), handelt es sich hierbei um eine 
verpflichtende Teilnahme an einem Pilotprojekt (Anschluss- und Benutzungszwang).  
Über ähnliche Pilotprojekte in anderen Städten liegen Stadt Köln und AWB keine In-
formationen vor, so dass hier Neuland beschritten wird. Nicht auszuschließen ist da-
her, dass sich Verpflichtete mit dem Argument zur Wehr setzen,  der Anschluss- und 
Benutzungszwang im Rahmen des Pilotprojektes verstoße gegen den Gleichheits-
grundsatz. 
Weiterhin sind alle Grundstückseigentümer*innen gemäß § 10 der Kölner Abfallsat-
zung verpflichtet, auf ihrem Grundstück einen Standplatz für die von ihnen in Anspruch 
genommenen Abfallbehälter nach den Vorschriften der Abfallsatzung auf eigene Kos-
ten (sofern diese unumgänglich anfallen) einzurichten. Das bedeutet, dass Stand-
plätze und Transportwege so anzulegen sind, dass die Behälter gefahrlos zur Entlee-
rung abgeholt und anschließend wieder zurückgestellt werden können.  
Im Fall der Anordnung eines Anschluss - und Benutzungszwang gilt dies ebenso für 
die Standorte für Bioabfallbehälter. Grundstückseigentümer*innen werden damit ggfs. 
zu baulichen Anpassungen ihrer Behälterstandorte verpflichtet. Die anfallenden Kos-
ten sind von den Eigentümer*innen zu tragen. Sofern die Standorte nach einem nega-
tiven Verlauf des Pilotprojekts in dieser Form nicht mehr benötigt werden, könnten Ei-
gentümer*innen Schadensersatzansprüche an die Stadt Köln stellen.  
Die Schadensersatzpflicht der Stadt Köln hängt in diesen Fällen davon ab, ob die Stadt 
Köln rechtmäßig gehandelt hat. Dies tut sie nur, wenn der Anschluss- und Benutzungs-
zwang dem Grunde nach rechtmäßig ist . Dennoch ist es ratsam, dafür Sorge zu tra-
gen, dass der Aufwand für die Herstellung eines satzungskonformen Standorts gering 
ist. 
Zur Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen empfiehlt es sich, für das Pilotpro-
jekt einen hohen Anteil an „freiwilligen“, das heißt mitwirkenden, Verpflichteten zu ge-
winnen und im Rahmen der Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang die Här-
tefallentscheidung großzügig im Sinne des Antragstellers auszulegen. 
Zwar entsteht durch diese Handhabung gegebenenfalls eine gewisse Unschärfe, al-
lerdings ist die Erkenntnis über die Anzahl und Gründe der Befreiungstatbestände 
auch als Erkenntnis aus diesem Projekt zu werten. 
 
2.3 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang 
Unter bestimmten Vorau ssetzungen können Grundstückseigentümer*innen vom An-
schluss- und Benutzungszwang befreit werden. 
Anmerkung: Gemäß § 7 der Kölner Abfallsatzung „kann eine Befreiung vom 
Anschluss- und Benutzungszwang erteilt werden, wenn dieser zu einer unzu-
mutbaren Härte für den Überlassungspflichtigen / die Überlassungspflichtige 
führen würde und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder Besei-
tigung nach den §§ 7 ff. KrWG gewährleistet ist.“ 
Dazu müssen die Grundstückseigentümer*innen die Gründe schriftlich in einem Antrag 
darlegen. Das Antragsformular wird auf der Internetseite der AWB zum Download be-
reitgestellt und in Ausnahmefällen auch postalisch zugestellt.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 8 
Die AWB prüft die Begründung, nimmt im Zweifelsfall die Situation vor Ort in Augen-
schein und entscheidet , ob einer Befreiung zugestimmt werden kann. Die Entschei-
dungen über die Befreiung erfolgen in Abstimmung mit dem Eigenbetrieb.  
Dabei wird festgehalten, inwiefern der Befreiungstatbestand nach Einschätzung des 
Eigenbetriebes und der AWB  
- auch im Rahmen de r Anordnung eines stadtweiten Anschluss - und Benutzungs-
zwangs zum Tragen kommt oder  
- nur im Rahmen des Pilotprojektes gewährt wird. 
Eigenkompostierer nach § 7 der Kölner Abfallsatzung sind grundsätzlich von der Ver-
pflichtung befreit. 
Anmerkung: Im Rahmen der Konzeption des Pilotprojektes wurde davon aus-
gegangen, dass die Bearbeitung der Anträge im Wesentlichen mit den beste-
henden Ressourcen in der Verwaltung und bei der AWB erfolgen kann . Sollte 
sich dies in der Praxis anders darstellen, d. h. die Anzahl der zu bearbeitenden 
Anträge ein gewisses Maß überschreiten, muss auf diese Situation entspre-
chend, z.B. durch eine zeitliche Verschiebung des Projektbeginns, reagiert wer-
den.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 9 
3. Auswahlkriterien und Umsetzungsvarianten 
Zur Auswahl der Pilotgebiete wurden nachfolgende Auswahlkriterien festgelegt. Wei-
terhin wurden mehrere Umsetzungsvarianten geprüft.  
 
3.1 Auswahlkriterien 
3.1.1 Aktueller Anschluss an die Biotonne in möglichen Pilotgebieten 
Es wurden ausschließlich Stadtteile mit einer Anschlussquote an die Biotonne von klei-
ner als 50 % in Betracht gezogen. 
 
3.1.2 Bebauungsstruktur der möglichen Pilotgebiete 
Die Pilotgebiete sollten eine gemischte Wohnbebauung aufweisen und neben Groß-
wohneinheiten und Einfamilienhäusern auch die mittleren Gebäudestrukturen  (Mehr-
familienhäuser) in ausreichender Form repräsentieren.  
Ausgehend von Untersuchungen in anderen Kommunen, die einen um ein Vielfaches 
höheren Störstoffanteil im Bioabfall aus Mehrfamilienhäusern und Großwohnanlagen 
konstatieren, sollte bei der Auswahl zudem ein Stadtteil m it einem höheren Anteil an 
Mehrfamilienhäusern und Großwohnanlagen (im Vergleich zum stadtweit en Durch-
schnitt) identifiziert werden, um diese Erkenntnis für Köln zu verifizieren bzw. zu wi-
derlegen. 
Letztendlich sollte die Bebauungsstruktur in den Pilotgebieten möglichst repräsentativ 
für Köln stehen. 
 
3.1.3 Anschlussquote der Objekte von Wohnungsbaugesellschaften in mögli-
chen Pilotgebieten 
Wie bereits festgestellt liegt das größte Potenzial zur Erhöhung der Anschlussquote 
im Bereich der Bürgerinnen, die in Mehrfamilienhäusern und Großwohnanlagen woh-
nen. Da diese Objekte sich zu großen Teilen im Eigentum von Wohnungsbaugesell-
schaften befinden, denen als Grundstückseigentümer*innen die Entscheidung über die 
Bestellung einer Biotonne obliegt, erscheint es sinnvoll, d iese eng in das Pilotprojekt 
einzubeziehen.  
Im Vorfeld des Auswahlverfahrens wurden daher Gespräche mit mehreren Wohnungs-
baugesellschaften geführt, um diese für eine proaktive, freiwillige Mitwirkung zu gewin-
nen. Dem liegt die Einschätzung zu Grunde, dass  die Unterstützung der Eigentüme-
rinnen als erfolgskritisch für die Umsetzung des Projektes (u. a. kurzfristige 
Projektumsetzung, Behälterstandplatzauswahl, Ansprache der Mieter*innen, Bereit-
schaft zur Mitwirkung)  bewertet wird. Zu beachten ist, dass  eine Mitwirkungsbereit-
schaft der Wohnungsbaugesellschaften als Grundstückseigentümer*innen nicht mit ei-
ner Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft der Mieter*innen gleichzusetzen ist. 
 
3.1.4 Logistische Umsetzbarkeit (AWB und AVG) 
Die Sammeltouren der AWB orientieren sich grundsätzlich nicht an S tadtteilen, das 
heißt, Touren werden Stadtteil -übergreifend gefahren. Um valide Aussagen über die 
Qualität der gesammelten Bioabfälle in den möglichen Pilotgebieten machen zu kön-
nen, ist eine „stadtteil-scharfe“ Sammlung jedoch notwendig. Für das Pilotprojekt muss 
daher die Logistik der AWB angepasst werden können.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
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Die Zwischenlagerung der Bioabfälle für die Analyse und die anschließende Kompos-
tierung der Bioabfälle kann insbesondere auch aus emissionsschutzrechtlichen Grün-
den nur am Standort in Köln-Niehl in der Kompostierungsanlage selbst realisiert wer-
den. Die Zwischenlagerung der Bioabfälle am rechtsrheinischen Standort  der AVG 
Ressourcen in Heumar wäre mit baulichen Anpassungen verbunden, da dort  insbe-
sondere gemischte Gewerbeabfälle verwertet werden und die Gefahr besteht, dass 
die Bioabfälle verunreinigt werden könnten. Zudem würde sich der logistische Aufwand 
dadurch erhöhen, dass die Abfälle nach der Zwischenlagerung zur Verwertung in die 
Kompostierungsanlage nach Niehl transportiert werden müssten. 
Neben der grundsätzlichen abfallwirtschaftlichen Eignung der der Kompostierungsan-
lage gibt es hinsichtlich der Kapazität bei Annahme und separater Lagerung zur an-
schließenden Begutachtung Einschränkungen. Die Kapazitätsgrenze der AVG für die 
separate Lagerung liegt bei ca. 15 Mg pro Tag. Dies hat zur Folge, dass die Größe der 
Stadtteile und damit die täglich gesammelte Menge bei der Auswahl zu berücksichti-
gen ist. 
Um eine möglichst kostengünstige und umweltschonende Umsetzung zu g ewährleis-
ten, wurde das Kriterium Nähe zu den operativen Standorten ebenfalls in die Auswahl 
einbezogen. 
Zur Erhöhung der Akzeptanz des Pilotprojektes sollte zudem sowohl ein linksrheini-
scher als auch ein rechtsrheinischer Stadtteil ausgewählt werden. 
 
3.2 Umsetzungsvarianten 
Grundsätzlich wurden drei Umsetzungsvarianten in Betracht gezogen: 
Variante 1 sah den  verpflichtenden Anschluss aller Objekte in den  ausgewählten 
Stadtteilen vor. Diese sollten ausschließlich nach den Kriterien aktueller Anschluss an 
die Biotonne, Bebauungsstruktur und logistische Umsetzbarkeit ausgewählt werden.  
Einen kooperativen Ansatz sah die Variante nicht vor. 
Variante 2 sah einen stadtweiten Anschluss verschiedener Wohnquartiere von Woh-
nungsbaugesellschaften vor, die bereit wären, si ch freiwillig an dem Pilotprojekt zu 
beteiligen. Dies käme einem kooperativen, eher freiwilligen Ansatz nahe, würde aller-
dings die anderen Auswahlkriterien sowie den Kriterien des A uftrages nur unzu-
reichend berücksichtigen. 
Variante 3 sah vor, neben den Kriterien aktueller Anschluss an die Biotonne, Bebau-
ungsstruktur und logistische Umsetzbarkeit zwei Stadtteile mit einem möglichst hohen 
Anteil an Objekten von Wohnungsbaugesellschaften anzuschließen, die sich freiwillig 
an dem Pilotprojekt beteiligen.  
Ausgewählt wurde Variante 3, da diese die Vorgaben des A uftrages, die definierten 
Auswahlkriterien und die Mitwirkung der Verpflichteten am besten vereint. Variante 3 
dient als Grundlage für die weitere Konzeption.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 11 
4. Pilotgebiete 
4.1 Ergebnis der Stadtteilauswahl für das Pilotprojekt 
Basierend auf den zuvor definierten Auswahlkriterien wurden der  
- linksrheinische Stadtteil Bickendorf und  
- der rechtsrheinische Stadtteil Buchforst  
als Pilotgebiete ausgewählt. 
 
4.2 Aktueller Anschluss an die Biotonne 
Beide Stadtteile liegen deutlich unter dem stadtweiten Durchschnitt und entsprechen 
mit einer Anschlussquote kleiner 50 % dem definierten Auswahlkriterium. 
 
 
Anzahl und Anschlussquote der an die Biotonne angeschlossenen Adressen in den Pilotgebieten und der  
Stadt Köln im Ganzen (Quelle4) 
 
Anmerkung: Die Anschlussquote an die Biotonne wurde aus dem aktuellen Da-
tenbestand der AWB ermittelt (Stand 05.01.2022). Die Anschlussquote errech-
net sich aus der Anzahl der Adressen mit Biotonnenbestellung im Verhältnis zur 
Gesamtzahl der Adressen mit Restabfallanschluss. 
 
4.3 Bebauungsstruktur 
Die Bebauungsstruktur beider Stadtteile weist sowohl Einfamilienhäuser, mittlere Ge-
bäudestrukturen (Mehrfamilienhäuser) sowie Großwohneinheiten auf  und kann somit 
als gemischte Bebauungsstruktur bezeichne t werden. Der Stadtteil Bickendorf weist 
eine ähnliche Bebauungsstruktur wie die Stadt Köln in ihrer Gesamtheit auf und kann 
daher mit Bezug auf dieses Auswahlkriterium als repräsentativ angesehen werden. 
Der Stadtteil Buchforst hat einen deutlich höheren Anteil an Mehrfamilienhäusern und 
erfüllt damit das Kriterium höherer Anteil an Mehrfamilienhäusern. 
 
 
Anzahl und prozentuale Verteilung der Wohneinheiten in den Pilotgebieten und der Stadt Köln im Ganzen (Quelle5) 
(1) Wohngebäude ohne Wohnheime 
(2) Wohneinheiten 
                                              
4 Auswertung Bestandsdaten AWB; Stand 05.01.2022 
5 Auswertung Bestandsdaten Stadt Köln 
Stadtteil Anzahl Adressen gesamt Anzahl angeschlossener 
Adressen
Anschlussquote
Stk Stk %
Bickendorf 1.648 790 47,9%
Buchforst 449 95 21,2%
Köln gesamt 132.346 85.557 64,7%
1 WE (2) 2 WE (2) 3-6 WE (2) 7-12 WE (2) >12 WE (2)
Anzahl (Stk) 1.850 916 126 372 375 61
Anteil (%) 100% 49,5% 6,8% 20,1% 20,3% 3,3%
Anzahl (Stk) 568 166 13 58 313 18
Anteil (%) 100% 29,2% 2,3% 10,2% 55,1% 3,2%
Anzahl (Stk) 138.954 69.845 12.978 29.006 21.230 5.895
Anteil (%) 100% 50,3% 9,3% 20,9% 15,3% 4,2%
Köln gesamt
Bickendorf
Buchforst
davon Wohngebäude mitStadtteil Gesamt (1)

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 12 
4.4 Anschlussquote Wohnungsbaugesellschaften 
In Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Wohnungsbaugesellschaften, der GAG und 
der Gemeinnützige n Wohnungs-Genossenschaft 1897 Köln rrh. eG , wurden unter-
schiedliche Stadtteile hinsichtlich des Anteils der im Eigentum der beiden Gesellschaf-
ten an nicht angeschlossenen Objekten analysiert. 
Die Daten zeigen, dass in den beiden Stadtteilen der Anteil der nicht angeschlossenen 
Adressen zu ca. 50  % bzw. ca. 90 % auf die Wohnungsbaugesellschaften entfällt. In 
Summe könnten über 60 % der anzuschließenden Adressen über die beiden Woh-
nungsbaugesellschaften angeschlossen werden. 
 
 
Anzahl und prozentuale Verteilung der nicht angeschlossenen Adressen in den Pilotgebieten (Quelle6) 
(1) Wohnungsbaugesellschaften 
 
4.5 Logistik 
Die ausgewählten Stadtteile liegen beide in der Nähe der links- und rechtsrheinischen 
Betriebsstätten der AWB. Des Weiteren ist der Standort der AVG in Niehl logistisch 
gut erreichbar. Beide Stadtteile können in separaten Touren durch die AWB gesam-
melt werden. Die maximale tägliche Annahmekapazität von 15 Mg der AVG wird nicht 
überschritten. 
 
  
Standorte der AWB und AVG sowie Pilotgebiete 
                                              
6 Auswertung Bestandsdaten AWB und der Wohnungsbaugesellschaften GAG und Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft 
1897 Köln rrh. eG 
Stadtteil Anzahl Adressen (in Stk) Anteil (in %)
Gesamt mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne
Gesamt davon 
WBG (1)
davon 
Andere
Gesamt davon 
WBG (1)
davon 
Andere
Bickendorf 1.648 790 858 433 425 47,9% 52,1% 50,5% 49,5%
Buchforst 449 95 354 305 49 21,2% 78,8% 86,2% 13,8%
Total 2.097 885 1.212 738 474 42,2% 57,8% 60,9% 39,1%

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 13 
5. Erfassung, Sammlung und Verwertung 
5.1 Erfassung 
Da das Pilotprojekt - analog zur Nutzung des Restabfallbehälters - die Grundstücksei-
gentümer*innen verpflichtet, sind auch die Rahmenbedingung en der Nutzung ver-
pflichtend festzulegen.  
Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Mindestgröße der zu nutzenden Behäl-
ter („Pflichtvolumen“ analog Mindestlitermaßstab beim Rest abfallbehälter) sowie die 
satzungskonforme Standplatzherrichtung. 
 
5.1.1 Pflichtvolumen Bioabfall 
Wie bereits ausgeführt, liegt das tatsächliche Potential der aus dem Hausmüll abzu-
schöpfenden, stofflich verwertbaren organischen Masse aus unterschiedlichen Grün-
den unter dem bei der Hausmüllanalyse für das Stadtgebiet Köln im Jahr 2015/2016 
festgestelltem gewichtsbezogene Anteil organischer Abfälle von 36 %. 
Es ist davon auszugehen, dass durch den Anschluss- und Benutzungszwang und das 
daraus resultierende Nutzerverhalten im Pilotproj ekt mit weiteren Potentialeinbußen 
zu rechnen ist. Für das Pilotprojekt wird daher prognostiziert, dass maximal ca. 50  % 
des theoretischen Potentials von 36  % der stofflich verwertbaren organischen Masse 
aus der Restabfalltonne über die neu aufgestellten Biotonnen erfasst werden können. 
Somit entfallen rund 20 % des Restabfallvolumens und bilden den Biovolumenansatz. 
Zur Ermittlung des zur Verfügung gestellten Pflichtvolumens ist folglich die Größe des 
Restabfallbehälters mit dem Faktor 0,2 zu multiplizieren und auf das nächsthöhere im 
Rahmen des Pilotprojekts angebotene Behältervolumen aufzurunden. 
 
5.1.2 Behältersystem 
Zurzeit bietet die Stadt Köln Bioabfallbehälter in den Größen 60, 80, 120, 240, 500 und 
660 Liter an, wobei für Kellerstandorte nur Bioabfallbehälter in den Größen 60 und 80 
Liter zur Auswahl stehen.  
Dabei erhalten Nutzer der Biobehälter je Restabfallbehälter einen Biobehälter, dessen 
maximale Größe sich an der Größe des Restabfallbehälters orientiert. Bei Restabfall-
behältern bis zu 240 Litern (MGB, zweirädrig) wird maximal ein Biobehälter der Größe 
240 Litern (MGB, zweirädrig) und bei Restabfallbehältern ab 500 Litern (MGB, vierräd-
rig) werden Biobehälter der Größen 60, 80, 120, 240, 500 oder 660 Liter in Kombina-
tion und Summe maximal bis zum Volumen der Restabfallbehälter zur Verfügung ge-
stellt. 
Anmerkung: vorstehende Regelung liegt im Ermessen des öRE und ist in dieser 
Form nicht in der Abfallsatzung hinterlegt. 
Für das Pilotprojekt werden abweichend von der geübten Praxis  ausschließlich  
120 Liter- und 240 Liter-Behälter, an Kellerstandorten ausschließlich 80 Liter-Behälter 
angeboten. Dies ist u. a. begründet durch: 
- nachweislich geringere Fehlwurfquote bei kleineren Behältern, 
- Fehlwurfkontrollen sind leichter durchzuführen, 
- Standplätze für kleine Behälter sind leichter zu schaffen, 
- durch Reduktion der Behältervielfalt wird die Beschaffungs - und Austauschlogistik 
deutlich vereinfacht und beschleunigt, 
- Wahlmöglichkeiten beschränken sich auf Anzahl der Behälter, so dass die Erstaus-
stattung an Komplexität verliert,

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 14 
- die meisten Objekte können mit ein bis zwei dieser Behälter ausreichend ange-
schlossen werden. 
Damit ergibt sich auf Basis des unter 5.1 .1 hergeleiteten Pflichtvolumens folgende 
Ausstattung je Standort und Restabfallbehälter: 
 
Pflichtbiovolumen im Pilotprojekt (Bemessung nach Restabfallvolumen) 
Sofern im Rahmen des Pilotprojektes realisierbar, wird auf Wunsch Mehrvolumen zur 
Verfügung gestellt. 
 
5.1.3 Unterflurbehälter 
Die Entsorgung von Bioabfällen über Unterflurbehälter wurde bisher von der AWB 
nicht angeboten. Eine grundsätzliche Prüfung hinsichtlich der Erweiterung des Ange-
botes ist geplant. 
Da in der Regel an Unterflurbehälterstandorten keine weiteren Behälterstandorte vor-
gesehen sind und in den ausgewählten Pilotgebieten nur ein in der Umsetzung befind-
licher Standort existiert, ist es zu empfehlen, Unterflurbehälterstandorte von der An-
schlusspflicht im Rahmen des Pilotprojektes auszunehmen. 
Anmerkung: Im Stadtteil Bickendorf ist derzeit ein Standort mit Unterflurbehäl-
tern (UFB) geplant, der noch in diesem Jahr umgesetzt werden soll. An diesem 
Standort mit 93 Wohneinheiten ist kein Standort für weitere Behältersysteme 
vorgesehen. Im Stadtteil Buchforst existiert kein Standort mit Unterflurbehältern. 
 
5.1.4 Mindestbehältervolumen Restabfall 
Der Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne kann gemäß „§ 8 Bemessung 
des Behältervolumens“ der Kölner Abfallsatzung zu einer Reduktion des Mindestbe-
hältervolumens beim Restabfallbehälter führen. Der Antrag ist durch die Grundstücks-
eigentümer*innen im üblichen Verfahren zu stellen und durch die AWB nach Prüfung 
freizugeben.  
 
Restabfall Bioabfall
Vorhandene
Behältergröße Behältertyp Rechnerisches 
Pflichtvolumen
Bereitgestellte
Behältergröße
1.110 l MGB, vierädrig je 220 l
770 l MGB, vierädrig je 154 l
660 l MGB, vierädrig je 132 l
500 l MGB, vierädrig je 100 l
240 l MGB, zweirädrig je 48 l
180 l MGB, zweirädrig je 36 l
120 l MGB, zweirädrig je 24 l
80 l MGB, zweirädrig je 16 l
60 l MGB, zweirädrig je 12 l
40 l MGB, zweirädrig je 8 l
30 l MGB, zweirädrig je 6 l
20 l MGB, zweirädrig je 4 l
110 l (Kellerstandort) Ringtonne je 22 l
70 l (Kellerstandort) Ringtonne je 14 l
je 240 l
je 120 l
je 80 l

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 15 
5.1.5 Standplätze 
Standplätze sind satzungsgemäß vorzuhalten und im Zweifelsfall vom Eigentümer 
baulich herzustellen. Das bedeutet, dass Standplätze und Transportwege so anzule-
gen sind, dass die Behälter gefahrlos zur Entleerung abgeholt und anschließend wie-
der zurückgestellt werden können.  
Die Analyse der Bestandsdaten hat ergeben, dass an mindestens einem Drittel der 
Standorte in den Pilotgebieten aktuell zusätzlicher Platz für die Biotonne(n ) fehlt, da 
die vorhandenen Tonnen in Müllboxen oder Einhausungen untergebracht sind. Hier 
müssen die Grundstückseigentümer*innen Möglichkeiten finden, gegebenenfalls in-
vestieren und benötigen zur Herstellung der Standplätze einen entsprechenden zeitli-
chen Vorlauf. Die Standortberatung der AWB wird bei der Erstellung der Standortkon-
zepte maßgeblich beteiligt und wird die Grundstückseigentümer*innen beraten. 
 
5.2 Sammlung 
Die bisherige Einstufung der beiden Pilotgebiete in Voll- und Teilservicegebiete bleibt 
unverändert. 
Abweichend von der Regelabfuhr der B iotonne, die in den Monaten Dezember bis 
Februar 14 -tägig und in den verbleibenden Monaten wöchentlich erfolgt, wird die 
Sammlung in den beiden Pilotgebieten ganzjährig wöchentlich erfolgen. 
Ausgehend vom maximalen Potential nutzen aktuell ca. 1.200 Adressen in beiden Pi-
lotgebieten keine Biotonne. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Behälterge-
wicht von 30 kg je Behälter und wöchentlicher Leerung über alle Behältergrößen ergibt 
sich somit eine geschätzte wöchentliche Sammelmenge von ca. 36 Mg (täglich ca. 7 
Mg) in den Pilotgebieten. 
Vor der Leerung der Behälter wird eine Qualitätssicherung mittels Sichtkontrollen er-
folgen. Je nach Projektfortschritt werden fehlbefüllte Behälter nicht geleert und mit Auf-
klebern (Information und Hinweis zur Nachsortierung bzw. kostenpflichtigen Restab-
fallleerung) versehen. 
Der Vollständigkeit halber soll an dieser Stelle aufgezeigt werden, dass durch den Ein-
satz von Detektionssystemen (automatisches Erkennung von Fehlwürfen), Transpon-
derchips und / oder künstliche Intelligenz die Qualitätssicherung optimiert werden 
kann. Dies ist auf Grund der kurzfristigen Umsetzung des Pilotprojektes und der erfor-
derlichen Investitionen jedoch eine Option für die Zukunft. 
 
5.3 Verwertung 
Ein wesentliches Ziel des Pilotprojektes ist es, zu untersuchen i n welchem Maß  der 
Anteil der erfassten Bioabfälle durch den Anschluss - und Benutzungszwang steigt, in 
welchem Maß sich d er Störstoffanteil erhöht und damit eine stoffliche Verwertbarkeit 
der Gesamtmengen erschwert wird. 
Zu diesem Zweck werden die Bioabfälle in den Pilotgebieten gesondert gesammelt 
und bei der AVG Kompostierung separat angenommen, um sie vor der Verwertung 
untersuchen zu können. Die Störstoffanalyse erfolgt durch ein externes, unabhängiges 
Institut, welches die in den Pilotgebieten gesammelten Bioabfälle auf ihre Zusammen-
setzung sowie auf den Störstoffanteil während der unterschiedlichen Projektphasen 
analysiert. 
Um die Veränderungen im Laufe der Zeit erfassen und bewerten zu können, sol lte 
daher zunächst d er jeweilige spezifische Störstoffanteil für die beiden Stadtteile  (im

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 16 
Status quo) erfasst werden. Dieser Wert kann dann als Grundlage für weitere Unter-
suchungen herangezogen werden. Im nä chsten Schritt wird die Situation nach dem 
Anschluss- und Benutzungszwang, jedoch ohne Kontrollen und Gegenmaßnahmen 
betrachtet. In einem weiteren Schritt (siehe dazu auch Kapitel 7 ) kann dann der Ein-
fluss einzelner Maßnahmen wie Qualitätskontrollen, Aufklärung etc. erfasst und vergli-
chen werden.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 17 
6. Öffentlichkeitsarbeit 
6.1 Kommunikationskonzept 
Maßgeblich für den Erfolg des Projektes ist, dass sich alle Verpflichteten abgeholt und 
ausreichend informiert fühlen. Um dies zu garantieren, ist eine gut geplante Kommu-
nikationskampagne mit definierten Zielgruppen und einem konkreten Zeitplan notwen-
dig. Diese gilt es nach der der Freigabe des Konzeptes zu entwickeln und umzusetzen.  
 
6.1.1 Allgemeine Informationen über das Pilotprojekt 
Unmittelbar nach der Freigabe des Konzeptes werden die Öffentlichkeit und damit alle 
Kölner Bürger*innen  über das Pilotprojekt informiert. Dazu könnten die folgenden 
Kommunikationskanäle bedient werden: 
- Pressearbeit, wie z. B. Presseevent und Pressemitteilungen, 
- Social Media (auch kanalübergreifend zwischen Stadt Köln, AWB und AVG), 
- digitale Werbemittel, Print-Werbemittel wie Flyer und Aushänge, 
- Website(n) der Stadt Köln, AWB und AVG. 
Ziel ist es  in dieser Phase , den Sinn der getrennten Sammlung von Bioabfällen im 
Allgemeinen und das Anliegen des Pilotp rojektes im Besonderen zu kommunizieren 
sowie Verpflichtete frühzeitig zu informieren. Dabei sollten die Kampagnen so gestaltet 
werden, dass sich alle Kölner Bürger*innen angesprochen fühlen und somit ein positi-
ver Gesamteffekt erzielt werden kann , der den weiteren Ausbau der Bioabfallsamm-
lung durch weitere freiwillige Nutzer*innen oder bei einem  späteren stadtweiten An-
schluss- und Benutzungszwang fördert. 
Darüber hinaus erhalten d ie betroffenen Grundstückseigentümer*innen zeitnah eine 
schriftliche Information verbunden mit dem Angebot einer Beratung und der Aufforde-
rung, entsprechende Standplätze herzurichten. 
 
6.1.2 Gezielte Informationen über das Pilotprojekt an die Verpflichteten 
Im Vorfeld der Umsetzung werden alle Verpflichteten direkt angesprochen und infor-
miert. Mögliche Kommunikationsmaßnahmen sind:  
- (mehrsprachige) Flyer / Anschreiben mit umfassenden Informationen, die an alle 
Haushalte verteilt werden, 
- (mehrsprachige) Plakate, die an geeigneten Stellen in den Stadtteilen  ausgehängt 
werden, 
- Einsatz von Promotion-Teams, die in den Stadtteilen als konkrete Ansprechpartner 
für eventuelle Fragen zur Verfügung stehen sowie Tipps zum Trennen, Befüllen etc. 
der Biotonne geben, 
- Informationsveranstaltungen für Verpflichtete in den Pilotgebieten. 
Darüber hinaus soll während des gesamten Projektzeitraumes sichergestellt werden, 
dass die Verpflichteten durch den Kundenservice der AWB telefonisch und per Mail 
schnell und unkompliziert konkret auf ihre Belange zugesc hnittene Informationen er-
halten (z. B. durch eine separate Beratungshotline oder E-Mail-Adresse). 
Das detaillierte Kommunikationskonzept ist nach Freigabe des Konzeptes noch in Ab-
stimmung mit allen Beteiligten (Stadt Köln, Wohnungsbaugesellschaften, AVG, AWB) 
zu erstellen.  
Um von den Erfahrungen anderer Großstädte (z. B. Berlin, Hamburg) bei der Einfüh-
rung der Pflichtbiotonne zu profitieren , ist ein kurzfristiger Erfahrungsaustausch ge-
plant.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 18 
6.2 Vorsortiermöglichkeiten 
Im Rahmen des Pilotprojektes sollte die Bereitstellung von Vorsortiermöglichkeiten als 
Mittel zur Steigerung der Attraktivität d er Nutzung der Biotonne in Betracht gezogen 
werden. Vorsortiermöglichkeiten wie z. B. recycelbare Papierbeutel oder kleinere „Bio-
Eimer“ können dazu beitragen, dass die Abfalltrennung an der Anfallstelle (in der Re-
gel im Wohnraum) praxistauglich unterstützt wird.  
Aus einem Erfahrungsaustausch mit vier anderer Großstädte geht hervor, dass drei 
von den vier Städten Vorsortiermöglichkeiten anbieten: 
- Die Stadt Hamburg (Stadtreinigung Hamburg) bietet auf allen Recyclinghöfen  kos-
tenpflichtig „Bio-Eimer“ mit Deckel zur Vorsortierung von Bioabfällen (10 Liter, 30 x 
23 x 28 cm) i nklusive 30 biologisch abbaubaren Papierbeutel an. Diese bestehen 
aus Recyclingpapier und sind mit einer Wachsschicht überzogen. Ohne Eimer erhält 
jeder Haushalt pro Kalenderjahr 30 dieser Papiertüten kostenlos mit einem Coupon, 
der auf der Homepage heruntergeladen werden kann. Mit dem ausgedruckten Cou-
pon können die Papierbeutel bei einer Hamburger Drogeriekette oder auf den Re-
cyclinghöfen abgeholt werden. 
- Die Stadt Berlin (BSR) bietet koste npflichtig Vorsortierbehälter und biologisch ab-
baubare Papierbeutel zum Verkauf an. Die Luftschlitze im Behälter in Kombination 
mit biologisch abbaubaren Papierbeuteln sorgen dafür, dass der Inhalt schnell trock-
net und weni ger Gerüche verbreitet.  Die Papierbeutel bestehen aus Recyclingpa-
pier, sind mit einem speziellen Wachs beschichtet und dadurch besonders nass - 
und reißfest. 
- Die Stadt München (AWM) bietet den Bürgern einen kleinen Bio -Eimer kostenfrei 
zur Abholung an. 
- Die Stadt Frankfurt (FES) bietet den Bürgern keine Vorsortierbehältnisse an. 
Nach erster Einschätzung erscheint die kostenfreie Bereitstellung von Bio -Eimer (10 
Liter) im Rahmen des Pilotprojektes sinnvoll , während der Einsatz von Papierbeuteln 
eher kritisch gesehen wird . Kompostierungsversuche der AVG mit wachsbeschichte-
ten Papierbeuteln haben nicht zu den gewünschten Erfolgen geführt. Die AVG steht 
daher aus Qualitätssicherungsgründen dem Einsatz derartiger Beutel skeptisch ge-
genüber; dies insbesondere auch aufgrund der Zahl der zu erwartend en Papiertüten. 
Eine abschließende Prüfung wird noch vorgenommen. 
 
6.3 #WIRFUERBIO 
Der Ratsantrag enthält ergänzend den Prüfauftrag, ob ein „Beitritt zur Initiative #WIR-
FUERBIO sinnvoll und nützlich“ für die Umsetzung dieses Pilotprojektes ist. 
Bei #WIRFUERBIO handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der über cross-
mediale Kommunikationsmittel, finanziert durch seine Mitglieder, über das Thema 
Störstoffe im Bioabfall informiert. Der Verein tritt dabei als Absender der Informationen 
an die Verpflichteten auf. 
#WIRFUERBIO hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Störstoffgehalt in der Biotonne 
zu minimieren, damit daraus hochwertiger Biokompost produziert werden kann. Als 
wesentliches Problem wird dabei Plastik im Bioabfall benannt, explizit die Plastiktüte.7 
Eine Teilnahme an der Aktion # WIRFUERBIO im Rahmen des Pilotprojektes wird je-
doch nicht empfohlen, da 
                                              
7 https://www.wirfuerbio.de/die-kampagne/ziele/

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 19 
- sich die Inhalte der Kommunikationskampagne von #WIRFUERBIO insbesondere 
an die Zielgruppe richten, die bereits eine Biotonne nutzt, 
- der Schwerpunkt der Komm unikation von WIRFUERBIO auf dem Thema „Plastik-
tüten“ in der Biotonne liegt. Die Kampagne erklärt, warum keine Plastiktüten oder 
Bio-Plastiktüten in die Biotonne gehören. Dies ist jedoch in Bezug auf das Projekt-
ziel ein Schritt zu weit in der Kommunikation, denn die Kölner Bürger*innen müssen 
mit den Kommunikationsmaßnahmen an einer anderen Stelle (grundsätzliche Ak-
zeptanz der Abfalltrennung) abgeholt werden; 
- in diesem Stadium der Einführung der Biopflichttonne in den Pilotgebieten die Stadt 
Köln bzw. die AWB Absender der Kampagnen sein sollte. Es sollte vermieden wer-
den, die Verpflichteten durch unterschiedliche Absender zu irritieren bzw. zu verun-
sichern. 
Grundsätzlich kann #WIRFUERBIO sicherlich  einen Mehrwert  bieten. Eine erneute 
Prüfung wird daher zu einem späteren Zeitpunkt empfohlen.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 20 
7. Projektzeitplan 
Das Pilotprojekt ist drei Phasen unterteilt. Insgesamt beträgt der Zeitrahmen für das 
Pilotprojekt über alle Phasen mindestens 16 Monate ab Freigabe des Konzeptes durch 
den BAA, wobei sich Phasen zeitlich überschneiden können. 
 
7.1 Projektvorbereitung (7 Monate) 
In diese Phase fallen alle vorbereitenden Tätigkeiten, die essentiell für einen erfolgrei-
chen Projektverlauf sind. 
- Kommunikationskonzept:  
Wie bereits beschrieben, muss das Kommunikationskonzept noch entwickelt und 
detailliert ausgearbeitet werden. Bei der Umsetzung des Konzeptes ist zu berück-
sichtigen, dass externe Dritte (Gestaltung, Druck, Medien ) einen entsprechenden 
zeitlichen Vorlauf benötigen. Darüber hinaus muss eine frühzeitige Information der 
Verpflichteten in Form von Anschreiben, Informationsveranstaltungen oder Kam-
pagnen, ggfs. mehrfach und mehrsprachig, gewährleisten werden. 
- Vorarbeiten Grundstückseigentümer*innen:  
Insbesondere vor dem Hintergrund der rechtlichen Einschätzung (siehe Ziffer 2 ) 
empfiehlt es sich, Grundstückseigentümer*innen ausreichend Zeit zur Vorbereitung 
zu geben. Für die gegebenenfalls erforderliche bauliche Herrichtung von Standplät-
zen, die Begehung der Objekte durch die Standortberatung der AWB und die Bear-
beitung von Ant rägen zur Eigenkompostierung oder Anschlussbefreiung sollte ein 
ausreichender zeitlicher Vorlauf bestehen. 
- Vorbereitung Logistik:  
Neben der Umstellung der betroffenen Touren ist die Beschaffung und insbeson-
dere Auslieferung von mehr als 1.200 zusätzlichen  Behältern zu bewerkstelligen. 
Gegebenenfalls müssen Fahrzeuge beschafft und Personal (Fahrer / Lader, Quali-
tätssicherung) rekrutiert werden. 
- Vorbereitung Analyse:  
Die für die Zwischenlagerung der gesammelten Bioabfälle  erforderlichen Flächen 
müssen von der AVG Kompostierung vorbereitet werden. Darüber hinaus muss ein 
externer Dienstleister für die Analyse ermittelt und beauftragt werden. 
Eine Vorlaufzeit von sieben Monaten nach de r Entscheidung über das vorliegende 
Konzept ist demzufolge als sehr ambitioniert einzuordnen. 
 
7.2 Projektumsetzung (12 Monate) 
In der operativen Umsetzung müssen alle Vegetationsperioden abgedeckt werden, um 
ein aussagefähiges Ergebnis zu erhalten. Daraus ergibt sich eine Dauer von mindes-
tens 12 Monaten für die Projektumsetzung. Die Projektumsetzung erfolgt in drei Schrit-
ten: 
- Ermittlung stadtteilspezifischer Basiswerte (3 Monate):  
Um einen stadtteilspezifischen Ausgangswert (Basiswert) für die abschließende 
Evaluierung des Projektes zu ermitteln, werden die derzeit freiwillig anges chlosse-
nen Haushalte in dieser Phase ohne zwangsangeschlossene Behälter  abgefahren 
und nach Ortsteilen getrennt analysiert. In dieser Projektphase wird in den Pilotge-

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
Seite 21 
bieten bereits separat gesammelt. Auf diese Weise kann der aktuelle stadtteil-spe-
zifische Störstoffanteil sowie die gesammelte Menge ermittelt werden.  Die Dauer 
von drei Monaten ergibt sich, um auch Aussagen über das Nutzerverhalten bei wö-
chentlicher Abfuhr im Dezember treffen zu können. 
- Ermittlung stadtteilspezifischer Werte mit Anschlusspfli cht ohne Qualitätskontrolle 
(3 Monate) 
Im Anschluss werden alle Objekte in beiden Stadtteile mit Pflichtbehältern ausge-
stattet und drei Monate lang ohne Qualitätskontrolle gesammelt und analysiert. Auf 
diese Weise sollen Erkenntnisse über das Nutzerverhalten ohne Kontrolleffekte ge-
wonnen werden. Da zu Beginn dieser Phase mit Anlaufschwierigkeiten zu rechnen 
ist, erscheint eine Dauer von drei Monaten sinnvoll, um valide Aussagen über das 
Nutzerverhalten zu gewinnen. 
- Ermittlung stadtteil spezifischer Werte mi t Anschlusspflicht und Qualitätskontrolle  
(6 Monate) 
In der letzten operativen Phase werden Qualitätskontrollen durch die AWB in Form 
von Sichtkontrollen während der Sammlung durchgeführt. Ziel ist es, Fehlwürfe und 
Fehlverhalten aufzudecken, zu beraten u nd in letzter Konsequenz fehlbefüllte Be-
hälter nicht zu leeren und mit einem entsprechenden Hinweisen zu versehen . Die 
Dauer der Phase erstreckt sich über sechs Monate, so dass mindestens zwei Jah-
reszeiten erfasst werden. 
 
7.3 Projektabschluss (3 Monate) 
Nach dem offiziellen Abschluss der operativen Pilotphase werden alle gesammelten 
Erkenntnisse und Informationen bewertet und in einem Abschlussbericht zusammen-
gefasst, der dem BAA vorgelegt wird. Der Abschlussbericht wird eine Handlungsemp-
fehlung hinsichtlich des weiteren Ausbaus der Bioabfallsammlung enthalten, über die 
der BAA bzw. Rat zu entscheiden hat. Dies kann z um Beispiel der Rückzug der Be-
hälter aus den Pilotstadtteilen sein oder die stadtweite Einführung eines Anschluss - 
und Benutzungszwanges für die Biotonne ab dem Gebührenjahr 2026. 
Das operative Projekt endet allerdings nicht automatisch mit Beginn dieser Phase. Je 
nach Projekterfolg ist abzustimmen, wie bis zu einer abschließenden Entscheidung 
des Rates mit dem Anschluss - und Benutzungszwanges in den Pilotgebi eten in der 
Übergangsphase umzugehen ist.

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
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7.4 Möglicher Zeitplan 
Sofern der BAA am 25.05.2023 das vorliegende Konzept beschließt, könnte der Zeit-
plan für die Umsetzung wie folgt aussehen: 
- Projektvorbereitung (7 Monate) 06/2023 – 12/2023 
- Projektumsetzung (12 Monate): 10/2023 – 09/2024 
- Projektabschluss (3 Monate) 10/2024 – 12/2024 
 
 
Möglicher Projekt Zeitplan ab Juni 2023 
Projektzeitplan
Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz
Pilotprojekt Pflichtbiotonne 
Konzeption …
Konzepterstellung (Umsetzung) …
Konzeptvorstellung BAA 25.05.
Projektvorbereitung
Projektumsetzung
Ermittlung Basiswerte
Ermittlung Werte mit A+B-Zwang ohne QS
Ermittlung Werte mit A+B-Zwang mit QS …
Projektabschluss
Auswertung und Berichterstellung
Vorstellung BAA X
2023 2024 2025
…

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
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8. Projektkosten 
Die gesamten Projektkosten werden über die Abfallgebühren finanziert und können im 
Rahmen der Gebührenkalkulation 2024 / 2025 berücksichtigt werden. Im Wesentlichen 
handelt es sich dabei um folgende Mehrkosten bei AWB und AVG: 
- Logistikkosten, 
- Verwertungskosten, 
- Kosten für zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen, 
- Kosten für die Beauftragung eines externen Gutachters (Analyse Bioabfall), 
- sonstige Projektkosten (separate Touren, Umschlag / Lagerung, Qualitätssiche-
rung, Vorsortiergefäße etc.). 
Die Kosten für die Sammlung (Logistik) und Verwertung der Bioabfälle werden über 
die vertraglich vereinbarten Entgelte der AWB ( zusätzliche Leerungen) und der AV G 
(Mehrmengen) abgedeckt. 
Die Mehrkosten für zusätzliche Kommunikationsmaßnahmen, die Beauftragung eines 
externen Gutachters sowie die sonstigen Projektkosten können zum aktuellen Zeit-
punkt nur grob abgeschätzt werden. 
Basierend auf ersten Hochrechnungen (Basis Abfallgebühren 2023) kann von Projekt-
kosten in Höhe von ca. 1,5 Millionen € pro Jahr ausgegangen werden, wobei ca. Zwei-
drittel der Kosten auf die Posten zusätzliche Logistik und Verwertung entfallen. 
Isoliert betrachtet führt dies zu einem Anstieg bei den Abfallgebühren (< 1 %), sofern 
diese Maßnahme nicht durch andere Effekte wie z. B. Reduktion der Restabfallmen-
gen oder Kostenreduktionen bei der Verwertung des Bioabfalles kompensiert wird.  
 
Anlagen: 
- Anlage 1: Liste aktuelle Anschlussquoten Biotonne je Stadtteil

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
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Anlage 1 zum Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur  
Anschlussverpflichtung der Biotonne 
 
 
 
 
Bezirk Stadtteil Anzahl Adressen mit 
Restmüllanschluss
Adressen mit Bestellung 
Biotonne Anschlussgrad Biotonne
1-9 Köln gesamt: 132.346 85.557 64,65%
1 Altstadt/Nord 2.278 259 11,37%
1 Altstadt/Süd 2.302 375 16,29%
1 Neustadt/Nord 1.930 372 19,27%
1 Neustadt/Süd 2.343 455 19,42%
9 Buchforst 449 95 21,16%
8 Kalk 1.502 362 24,10%
1 Deutz 1.148 299 26,05%
4 Ehrenfeld 2.849 763 26,78%
8 Humboldt/Gremberg 911 246 27,00%
2 Zollstock 1.306 452 34,61%
6 Chorweiler 456 168 36,84%
5 Nippes 3.056 1.144 37,43%
9 Mülheim 3.117 1.296 41,58%
3 Sülz 2.809 1.191 42,40%
2 Raderberg 362 158 43,65%
8 Höhenberg 821 375 45,68%
2 Bayenthal 764 363 47,51%
3 Braunsfeld 1.174 559 47,61%
5 Weidenpesch 917 438 47,76%
4 Bickendorf 1.648 790 47,94%
4 Neuehrenfeld 2.161 1.041 48,17%
8 Vingst 766 384 50,13%
5 Bilderstöckchen 1.205 611 50,71%
7 Gremberghoven 410 214 52,20%
5 Riehl 689 370 53,70%
3 Klettenberg 1.060 596 56,23%
5 Niehl 2.011 1.132 56,29%
4 Ossendorf 1.559 881 56,51%
5 Mauenheim 787 454 57,69%
3 Lindenthal 3.462 2.141 61,84%
9 Buchheim 1.039 647 62,27%
7 Porz 1.669 1.071 64,17%
9 Stammheim 982 647 65,89%
7 Ensen 1.106 760 68,72%
7 Eil 1.588 1.102 69,40%
7 Urbach 1.559 1.082 69,40%
7 Wahnheide 1.255 875 69,72%
4 Bocklemünd/Mengenich 1.178 829 70,37%
7 Westhoven 830 590 71,08%
7 Lind 780 556 71,28%
9 Holweide 2.585 1.854 71,72%
7 Poll 1.706 1.228 71,98%
Anschlussquote: Bestellungen bezogen auf Adressen, Stand: 05.01.2022

Konzept zur Umsetzung des Pilotprojekts zur Anschlussverpflichtung der Biotonne  
  
 
 
  
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Bezirk Stadtteil Anzahl Adressen mit 
Restmüllanschluss
Adressen mit Bestellung 
Biotonne Anschlussgrad Biotonne
1-9 Köln gesamt: 132.346 85.557 64,65%
6 Lindweiler 569 411 72,23%
6 Volkhoven/Weiler 829 599 72,26%
6 Seeberg 837 611 73,00%
2 Raderthal 709 518 73,06%
8 Neubrück 835 611 73,17%
6 Pesch 1.990 1.460 73,37%
7 Zündorf 2.442 1.798 73,63%
7 Grengel 974 728 74,74%
8 Ostheim 1.438 1.100 76,50%
2 Marienburg 886 682 76,98%
7 Wahn 1.306 1.012 77,49%
3 Müngersdorf 1.609 1.251 77,75%
6 Worringen 2.055 1.600 77,86%
8 Merheim 1.777 1.385 77,94%
7 Elsdorf 322 251 77,95%
9 Dünnwald 1.881 1.470 78,15%
6 Blumenberg 821 642 78,20%
9 Dellbrück 4.166 3.265 78,37%
9 Flittard 1.309 1.033 78,92%
6 Merkenich 1.250 987 78,96%
5 Longerich 2.762 2.183 79,04%
3 Weiden 2.244 1.775 79,10%
2 Rodenkirchen 3.191 2.542 79,66%
2 Godorf 604 484 80,13%
8 Rath/Heumar 2.912 2.338 80,29%
6 Esch/Auweiler 1.944 1.571 80,81%
3 Junkersdorf 2.632 2.153 81,80%
8 Brück 2.163 1.785 82,52%
2 Immendorf 442 365 82,58%
2 Hahnwald 809 674 83,31%
6 Roggendorf/Thenhoven 903 762 84,39%
4 Vogelsang 1.817 1.534 84,42%
2 Sürth 2.190 1.852 84,57%
2 Rondorf 2.374 2.018 85,00%
9 Höhenhaus 3.364 2.866 85,20%
6 Heimersdorf 1.505 1.296 86,11%
3 Lövenich 2.367 2.046 86,44%
7 Langel 1.021 886 86,78%
3 Widdersdorf 3.017 2.647 87,74%
2 Weiß 1.519 1.338 88,08%
6 Fühlingen 508 448 88,19%
2 Meschenich 1.192 1.057 88,67%
7 Libur 332 298 89,76%

Beschlussvorlage Ausschuss

5671 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1480/2023 
Freigabedatum 
 15.05.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne  
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beschließt die Durchführung 
des Pilotprojekts für eine Anschlussverpflichtung der Biotonne in den Stadtteilen Bickendorf 
und Buchheim gemäß dem in Anlage beigefügten Konzept. 
 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 25.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beauftragte die Stadt Köln und 
die AWB GmbH in der Sitzung vom 29.09.2022 (AN/1628/2022) mit der Durchführung eines 
Pilotprojekts für eine Anschlussverpflichtung der Biotonne. 
 
Der Ausbau der Bioabfallsammlung ist ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung und Verringerung 
unnötiger Restabfälle, da biogene Abfälle ohne Biotonne über den Restabfall in der Restmüll-
verbrennungsanlage entsorgt werden. 
 
Bislang wird die Biotonne in Köln auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen. Mit diesem 
System konnte der Anschlussgrad bisher jedes Jahr auf stadtweit aktuell rund 66 % gesteigert 
werden, bei einer hohen Sammelqualität mit einem Störstoffgehalt von weniger als 1 %. 
 
Entscheidend für einen Anschluss- und Benutzungszwang sind die faktischen Umsetzungs-
möglichkeiten vor Ort am jeweiligen Grundstück sowie die erzielbare Mehrmenge an Bioabfäl-
len und erreichbare Sammelqualität für eine möglichst hochwertige Verwertung der Bioabfälle. 
 
Das Pilotprojekt soll am 01.10.2023 starten und bis 30.09.2024 durchgeführt werden. Vorlau-
fend sind vorbereitende Arbeiten ab dem 01.06.2023 durchzuführen. Die neuen Biotonnen 
werden ab dem 01.01.2024 aufgestellt. Der Ergebnisbericht soll Anfang 2025 vorliegen. 
 
Das Pilotprojekt soll in den Stadtteilen Buchforst und Bickendorf durchgeführt und durch ein 
Bündel von verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen begleitet werden. Die Kampagne 
#WIRFUERBIO eignet sich nach Auffassung von Verwaltung und AWB nicht. 
 
Die Pilotgebiete weisen einen Anschlussgrad an die Biotonne von weniger als 50 % auf und 
können hinsichtlich ihrer Struktur als repräsentativ für Köln betrachtet werden. Insbesondere 
weisen sie mit ihren Anteilen an Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen bzw. Mietswohnun-
gen jene Strukturen auf, bei denen der Anschlussgrad stadtweit am niedrigsten ist. Darüber 
hinaus bietet die Lage der Pilotgebiete logistische Vorteile. 
 
Eine Mitwirkungsbereitschaft von Wohnungsbaugesellschaften, die in diesen Pilotgebieten 
über einen Wohnungsbestand verfügen, wird als wichtig erachtet. Die GAG Köln AG und die 
Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft 1897 Köln rrh. eG haben in Gesprächen ihre Be-
reitschaft zur Unterstützung des Pilotprojekts signalisiert. Dieser Kooperationswille zur Durch-
führung des Pilotprojektes sagt noch nichts über die Akzeptanz und Mitwirkungsbereitschaft 
der Bewohner*innen bzw. Mieter*innen aus. 
 
Rechtliche Aspekte bei der Durchführung des Pilotprojektes wurden eingehend betrachtet, 
ihnen wird im Bedarfsfall mit einem entsprechenden angepassten Umgang bzw. Vorgehen ge-
genüber Betroffenen begegnet. 
 
In den Pilotgebieten wird ein Potential zum Anschluss von mehr als eintausend Grundstücken 
an die Biotonne gesehen. Es wird eine Sammelmenge von bis zu rund 7 Tonnen pro Tag und 
36 Tonnen pro Woche geschätzt. Damit wären grob geschätzt in der Projektlaufzeit 1.400

3 
Tonnen erzielbar. 
 
Zum Einsatz kommen sollen Biotonnen mit Behältergrößen von 120 und 240 Litern, für Keller-
standorte von 80 Litern. Für die Projektlaufzeit wird an allen Grundstücken (auch bei bereits 
vorhandenen Biotonnen) auch im Winter eine wöchentliche Leerung vorgenommen (normaler-
weise 14-tägig). Dies soll die Akzeptanz des Pilotprojekts erhöhen. 
 
Um belastbare Erkenntnisse und Erfahrungen zu generieren, werden die Pilotgebiete mit einer 
separaten Sammellogistik durch die AWB bedient. Die in den Pilotgebieten gesammelten Ma-
terialien werden am Standort der AVG durch einen externen, unabhängigen Gutachter unter-
sucht, um die Sammelqualität zu bestimmen. 
 
Die Kosten für die Durchführung des Pilotprojekts werden auf insgesamt rund 1,5 Mio. € pro 
Jahr geschätzt und sind grundsätzlich gebührenfähig (separate Logistik, enge kommunikative 
Begleitung, gutachterliche Qualitätsbetrachtung usw.). Etwaige kompensierende Kostende-
ckungsbeiträge, z. B. durch zusätzliche Erlöse aus der verwerteten Mehrmenge an Bioabfall, 
einen günstigeren Verwertungspreis für Bioabfall und/oder weniger zu entsorgende Restab-
fallmenge, sind dabei nicht berücksichtigt. 
 
Im Ergebnis des Pilotprojekts soll eine Empfehlung abgegeben werden, ob ein Anschluss- und 
Benutzungszwang für die Biotonne in Köln stadtweit eingeführt und per Abfallsatzung geregelt 
werden sollte.  
 
 
Begründung für den Klimaschutz: 
 
Mit dem Ausbau der Bioabfallsammlung über den Anschluss von Grundstücken, die noch 
nicht an die Bioabfallsammlung angeschlossen sind, werden dem Restabfall biogene Abfälle 
entzogen, die zu hochwertigem Kompost, Dünger und Biogas verwertet werden können, an-
statt als Restabfall unter Freisetzung von CO2 verbrannt zu werden und für die Herstellung der 
Verwertungsprodukte klimawirksame Primärrohstoffe einzusetzen. 
 
 
Anlage 
 
Konzept Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne

Beratungsverlauf (1)

25.05.2023 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1480/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.05.2023
Erstellt
03.05.2023 21:44