2006/0529
Bürgerpreis für soziale Verdienste
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2006/0529
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.08.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II Amt: Sozialverwaltung an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0529 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bürgerpreis für soziale Verdienste Vorlage vom: 16.08.2006 Beschlussvorschlag: Der Bürgerpreis für soziale Verdienste wird im Jahr 2006 den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern in der Freiwilligenagentur Darmstadt und den Pilotinnen und Piloten der Blinden- Tandemgruppe der VSG (Versehrtensportgemeinschaft) Darmstadt für ihr beispielhaftes ehrenamtliches soziales Engagement jeweils zur Hälfte zuerkannt. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 16. August 2006: Die Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten (Ehrungsordnung) vom 26. Mai 1989 sieht vor, einmal jährlich für beispielhafte Leistungen oder Anstrengungen auf dem Gebiet der ehrenamtlichen Sozialarbeit einen „Bürgerpreis für soziale Verdienste“ zu verleihen. Am 20. Juni 2006 entschied die Jury, der unter Vorsitz von Herrn Bürgermeister Glenz Frau Anne Frantz, Frau Edda Haack, Frau Gudrun Schneider, Herr Jochen Partsch und Herr Michael Weiß angehören, für die Verleihung des diesjährigen Bürgerpreises die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Freiwilligenagentur Darm- stadt und die Pilotinnen und Piloten der Blinden-Tandemgruppe der VSG (Versehrtensportgemeinschaft) Darmstadt vorzuschlagen. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freiwilligenagentur beraten Darm- städter Bürgerinnen und Bürger, die sich freiwillig engagieren möchten. Hierbei wird Hilfestel- lung geleistet, in welchen Bereichen und in welchem Umfang gearbeitet werden soll, welche Kompetenzen eingebracht werden und welche Gegenleistungen erwartet werden. Durch die Zusammenarbeit mit den Organisationen, die Ehrenamtliche einsetzen möchten, dient die Freiwilligenagentur als Anlaufstelle für alle auftauchenden Fragen sowohl für die Organisati- onen als auch für die Ehrenamtlichen. Außer bei der Unterstützung beim Management, der Hilfe bei der Einsatzplanung, der Organisation von Fort- und Weiterbildung, Beratung in Ver- sicherungsfragen und Praxisbegleitung werden auch Anstöße für innovative Ansätze gege- ben. Durch die Mitarbeit in der Clearingstelle als Dienstleister für Einsatzstellen und Zusam- menarbeit mit den Kommunen wird eine wichtige soziale Arbeit geleistet. Seit 1990 besteht die Tandemgruppe VSG Darmstadt, die speziell für sehbehinderte und blinde Mitmenschen gegründet wurde. Es finden regelmäßig Radtouren statt, um die einge- schränkte Mobilität der Behinderten zu verbessern. Die Pilotinnen und Piloten sitzen auf dem Tandem vorne und chauffieren den sehbehinderten oder blinden Menschen, der ebenfalls mit in die Pedale tritt. Die Fahrradtouren erstrecken sich über 20 bis 70 km, es findet jährlich auch eine 2-Tages-Tour statt. Bei den Ausfahrten ist eine Rundumbetreuung nötig sowie eine gute Organisation. Zur Zeit stehen 18 Räder zur Verfügung. Die Tandemgruppe der VSG Darmstadt finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Von den Sehbehinderten und Blinden wird nur ein ganz geringer Beitrag erhoben. Die ca. 25 ausschließlich ehrenamtlich arbeitenden aktiven Pilotinnen und Piloten arbeiten hervorragend und private Freundschaf- ten haben sich im Laufe der Jahre entwickelt. Die Jury zur Verleihung des Bürgerpreises hat sich in der Sitzung am 20. Juni 2006 einstim- mig dafür ausgesprochen, als Preisträger für den diesjährigen Bürgerpreis die seit Jahren ehrenamtlich in der Freiwilligenagentur der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt- Dieburg Arbeitenden und die Blinden-Tandemgruppe des VSG Darmstadt vorzuschlagen. 3 ... Sie haben sich durch mitmenschliches und bürgerschaftliches Verhalten verdient gemacht und damit in außergewöhnlichem Maße Tatkraft bewiesen und in der Öffentlichkeit ein Bei- spiel gesetzt. Die nach § 12 der Ehrungsordnung ausgesetzte Geldzuwendung (2500,00 Euro) wird in Form zweier Schecks übergeben. Die Ehrung wird am 18. Oktober 2006 im Ernst-Ludwig-Saal stattfinden. Darmstadt, den 16. August 2006 Ru/gö Nst.: 2176 Dezernat II Wolfgang Glenz Bürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0529
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.08.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00