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AN/0709/2024

Zu TOP 3.2 Strukturförderfonds 2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 30.04.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.04.2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3173 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Jugendhilfeausschusses 
Herrn Dr. Ralf Heinen 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0709/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 
 
Zu TOP 3.2 Strukturförderfonds 2024 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung 
in die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.04.2024 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
I. 
a) Die Fachausschüsse beschließen das anliegende Förderprogramm für Zuwendungen aus 
dem Strukturförderfonds des Amtes Kinder-, Jugend und Familie (Jugendamt) mit den nach-
folgenden Veränderungen:  
„Das Förderprogramm 2024 (Anhang 1) wird wie folgt geändert: 
„Fördergegenstand“,  
Gefördert werden: 
a) Nicht gedeckte Mehraufwendungen im Bereich der Energiekosten/Betriebskos-
ten (in Folge des Ukraine-Krieges): 
Energiekosten in diesem Sinne sind Heiz- und Stromkosten. Die Mehraufwendun-
gen ermitteln sich durch den im Förderzeitraum entstandenen Verbrauch in Ver-
bindung mit den gestiegenen Beschaffungskosten (Vergleichspreis 31.12.2021). 
 
b) Mehraufwendung im Bereich der Personalaufwendungen in Folge der Tarifstei-
gerungen“  
Als Mehraufwendungen gelten die Personalaufwendungen, die nicht bereits durch 
die Basisförderung abgedeckt sind.

- 2 - 
 
 
Auf der Basis des Förderprogramms können zusätzliche Mittel zunächst bis zu 
einer Höhe von maximal 10% der veranschlagten Gesamtfördersumme (die Ver-
anschlagungen von 2023 und 2024 beinhalten bereits angenommene Tarifstei-
gerungen) beantragt oder gefördert werden.“  
 
 
 
Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2024 werden im Teilergebnisplan des Amtes für 
Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604-Kinder- und Jugendarbeit in der Teil-
planzeile 15 (Transferaufwendungen) aus dem Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. 
 
II. bleibt unverändert 
 
III. Der Jugendhilfeausschuss erkennt die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offener 
Ganztagsschulen im Haushaltjahr 2024 an. Um die Strukturen des Offenen Ganztags auch 
in Hinblick auf den Rechtsanspruch zu stabilisieren, ist es Ziel, die Träger der OGS jeweils 
für das zweite Schulhalbjahr 2023/24 und das erste Schulhalbjahr 2024/25 pro Kind mit ei-
nem pauschalen Förderbetrag von mindestens 48 € zu unterstützen 
Entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel werden für das zweite Schulhalb-
jahr 2023/24 die 48 Euro pro Kind an die Träger ausgezahlt. 
 
Für das erste Schulhalbjahr 2024/25 fordern wir die Verwaltung auf, entsprechend des 
Ratsbeschlusses einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten und dem JHA vor der 
Sommerpause vorzulegen. Hierfür können auch Restmittel aus dem Strukturförder-
fonds verwendet werden.  
 
 
Begründung: 
 
Erfolgt mündlich 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer     gez. Niklas Kienitz 
GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

30.04.2024 Jugendhilfeausschuss
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0709/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
30.04.2024
Erstellt
30.04.2024 13:51