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Zu TOP 3.2 Strukturförderfonds 2024
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/0709/2024 vom 30.04.2024
Stand: Am 30.04.2024 im Jugendhilfeausschuss geändert beschlossen.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/die GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0709/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 Zu TOP 3.2 Strukturförderfonds 2024 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfassung in die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.04.2024 aufzunehmen: Beschluss: I. a) Die Fachausschüsse beschließen das anliegende Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds des Amtes Kinder-, Jugend und Familie (Jugendamt) mit den nach- folgenden Veränderungen: „Das Förderprogramm 2024 (Anhang 1) wird wie folgt geändert: „Fördergegenstand“, Gefördert werden: a) Nicht gedeckte Mehraufwendungen im Bereich der Energiekosten/Betriebskos- ten (in Folge des Ukraine-Krieges): Energiekosten in diesem Sinne sind Heiz- und Stromkosten. Die Mehraufwendun- gen ermitteln sich durch den im Förderzeitraum entstandenen Verbrauch in Ver- bindung mit den gestiegenen Beschaffungskosten (Vergleichspreis 31.12.2021). b) Mehraufwendung im Bereich der Personalaufwendungen in Folge der Tarifstei- gerungen“ Als Mehraufwendungen gelten die Personalaufwendungen, die nicht bereits durch die Basisförderung abgedeckt sind. - 2 - Auf der Basis des Förderprogramms können zusätzliche Mittel zunächst bis zu einer Höhe von maximal 10% der veranschlagten Gesamtfördersumme (die Ver- anschlagungen von 2023 und 2024 beinhalten bereits angenommene Tarifstei- gerungen) beantragt oder gefördert werden.“ Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2024 werden im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604-Kinder- und Jugendarbeit in der Teil- planzeile 15 (Transferaufwendungen) aus dem Strukturförderfonds zur Verfügung gestellt. II. bleibt unverändert III. Der Jugendhilfeausschuss erkennt die finanziellen Mehrbedarfe von Trägern Offener Ganztagsschulen im Haushaltjahr 2024 an. Um die Strukturen des Offenen Ganztags auch in Hinblick auf den Rechtsanspruch zu stabilisieren, ist es Ziel, die Träger der OGS jeweils für das zweite Schulhalbjahr 2023/24 und das erste Schulhalbjahr 2024/25 pro Kind mit ei- nem pauschalen Förderbetrag von mindestens 48 € zu unterstützen Entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel werden für das zweite Schulhalb- jahr 2023/24 die 48 Euro pro Kind an die Träger ausgezahlt. Für das erste Schulhalbjahr 2024/25 fordern wir die Verwaltung auf, entsprechend des Ratsbeschlusses einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten und dem JHA vor der Sommerpause vorzulegen. Hierfür können auch Restmittel aus dem Strukturförder- fonds verwendet werden. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNEN-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer
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