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0167/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt aus der Sitzung des Ausschuss Klima Umwelt und Grün vom 30.01.2025 (AN/1674/2024) betreffend "Ausbreitung der Nil- und Kanadagänse in Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 30.01.2025

Anlage 1 Abschlussbericht Gänsezählung 2024

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 Abschlussbericht Gänsezählung 2024

4325 Zeichen

Zur Situation von Kanadagans und Nilgans an Kölner Stadtgewässern 
 
Ergebnisse der Bestandszählungen zur Brutzeit und Auswirkung des Gelegemanagements 
 
 
Betrachtete Gewässer: 
 
Teich Ebertplatz 
Mediaparkgewässer 
Aachener Weiher 
Gewässer an Universitätsbibliothek 
Lindenthaler Kanäle 
Stadtwaldgewässer 
 
(Bestandserfassung: Zählungen wöchentlich im Zeitraum 15.2. bis 15.5. der Jahre 2023 und 2024) 
 
Ergebnisse 
 
Bestand:  
 
Kanadagans: 
 
Betrachtet man alle Gewässer gemeinsam, so ist die Anzahl der auf dem Wasser und auf den 
benachbarten Wiesenflächen angetroffenen Kanadagänse von 2023 auf 2024 um etwa 10 % von 
durchschnittlich 129 auf durchschnittlich 114 Tiere je Zähltermin zurückgegangen. Zu beachten ist 
jedoch, dass die Anzahl im Mediapark um etwa 1/3 von durchschnittlich etwa 30 auf 
durchschnittlich etwa 40 Tiere angestiegen ist. Dort wird offenbar weiterhin massiv gefüttert, 
wodurch diese Zunahme zu erklären ist. Entsprechend kann man sagen, dass der 
Kanadagansbestand zur Brutzeit an den übrigen Gewässern demnach um etwa 20 % abgenommen 
hat. 
 
Nilgans:  
 
An allen Gewässern zusammen ist der Bestand der Nilgans in gleichen Zeitraum massiv von 
durchschnittlich 33 Tieren je Zähltermin in 2023 auf durchschnittlich 77 Tiere 2024 angestiegen. 
Diese Erhöhung ist ausschließlich auf die 2024 erhebliche Mehrpräsenz der Art im Wildparkgelände 
Lindenthal zurückzuführen. Während 2023 im Durchschnitt maximal 10 Individuen je Zähltermin 
angetroffen wurden, waren es 2024 im Durchschnitt 40 (!) Tiere. Diese Entwicklung beruht auf dem 
massiven Futterangebot durch Besucher, aber auch auf dem Futter in den Trögen der eigentlichen 
Wildparkbewohner.  
Unmittelbar an den Gewässern ist der Nilgansbestand im Wesentlichen gleichbleibend. 
 
 
 
Nester und Gelege: 
 
(Eientnahmen: Mediapark: komplette Entnahme, Restgewässer: Belassen von 1 Ei je Gelege im 
Nest) 
 
Kanadagans:

2024 wurden 44 Kanadagansnester an den Gewässern festgestellt, aus denen 296 Eier entnommen 
wurden. 25 Eier wurden markiert und in dem jeweiligen Nest belassen. Aus diesen Eiern schlüpfte 
nur ein einziges Küken. Verbliebene Einzeleier wurden, wie schon in 2023 festgestellt wurde, 
praktisch nicht weiterbebrütet. 2023 waren es 46 Nester mit 312 entnommenen Eiern.  
Hier macht es erneut Sinn, die Situation im Mediapark getrennt zu betrachten: während dort 2023 
noch 16 Nester mit insgesamt 152 Eiern festgestellt wurden, waren es 2024 22 Nester mit insgesamt 
193 Eiern. 
Auch an diesem Punkt ermöglicht die starke Zufütterung durch Fremdpersonen einen deutlichen 
Anstieg der Reproduktionsaktivität der Gänse. Dem kann durch das Gelegemanagement nur 
insofern begegnet werden, dass die Familienverbände ausbleiben und so eine zeitweise 
Mehrverkotung des Geländes durch Junggänse verhindert wird. 
Auf der anderen Seite wird deutlich, dass die Reproduktionsaktivität der Kanadagans an den 
übrigen Gewässern im Jahresvergleich erheblich abgenommen hat.  
 
Im Gegensatz zu 2023 wurden in 2024 nun aber drei Kanadagansfamilien beobachtet, die an den 
Gewässern erschienen, obwohl die zugehörigen Altvögel nicht am Gewässer selbst gebrütet hatten. 
Im Einzelnen waren dies am Stadtwaldgewässer eine Familie mit zwei Küken und am Aachener 
Weiher zwei Familien mit einmal 2 und einmal 4 Küken.  
In anderen Kommunen wird bereits beobachtet, dass die Kanadagans – wie die Nilgans – 
zunehmend abseits der Gewässer brütet. Dies könnte bereits eine Reaktion auf das 
Gelegemanagement sein. Ob dieses dadurch in den Folgejahren zunehmend unterlaufen wird, muss 
weiter beobachtet werden. Aktuell ist der Effekt noch unbedeutend. 
 
Nilgans: 
 
Im Untersuchungszeitraum wurden unmittelbar an den Gewässern vier Nilgansbruten festgestellt, 
aus denen insgesamt 23 Eier entnommen wurden. Die vier zurückgelassenen Eier wurden danach 
nicht weiterbebrütet. 
 
Da zahlreiche Nilgansbruten nicht an den Gewässern selbst, sondern in unbekanntem Gelände 
stattfinden, kam es auch 2024 wieder zu einer Zuwanderung einiger Nilgansfamilien. Verglichen 
mit dem potentiellen Einfluss der Kanadagans ist der der Nilgans an diesem Punkt aber weiter 
unbedeutend. Eine Ortung der Ursprungsgelege, aus denen sich die später am Gewässer 
anzutreffenden Jungen entwickeln, ist nur in Ausnahmefällen möglich. 
 
 
Köln, 1.6.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5318 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/670/1 
AN/1674/2024 
Vorlagen-Nummer 23.01.2025 
 0167/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.01.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU 
und Volt aus der Sitzung des Ausschuss Klima Umwelt und Grün vom 30.01.2025 
(AN/1674/2024) betreffend "Ausbreitung der Nil- und Kanadagänse in Köln" 
1. Wie stark ist die Population der Nil- und Kanadagänse seit der Zählung 
2021 (vgl. 2488/2022) gewachsen?  
 
Gezählt wurde und wird nur an den innerstädtischen Hotspots, sodass keine Zahlen 
für das gesamte Stadtgebiet vorliegen. An den Hotspots (Aachner Weiher, Claren-
bachkanal, Ebertplatz/ Theodor-Heuss-Park, Gewässer Universität- & Stadtbibliothek, 
Kalscheurer Weiher, Mediaparkgewässer, Rautenstrauch-Kanal, Stadtwaldweiher) hat 
der Kanadagansbestand insgesamt um 10 % abgenommen. Wenn man den Media-
park herausrechnet, ist der Bestand sogar um 20 % gesunken, da dort der Bestand 
aufgrund der hohen Zufütterung durch die Bevölkerung leider gestiegen ist. Um einen 
größeren Rückgang zu erwirken, muss die Gelegeentnahme noch über einen länge-
ren Zeitraum erfolgen als die bisherigen zwei Jahre. 
 
Konkrete Zahlen zu den Gänsen und den entnommenen Eiern an den Hotspots sind 
dem Abschlussbericht zu entnehmen (Anlage 1). 
 
 
2. Im Gutachten des Planungsbüros Sterna (vgl. TOP C am 29.9.2022) aus 
dem Jahr 2022 ist ausgeführt, dass perspektivisch der Einzelabschuss 
von Nilgänsen erforderlich werden kann, wenn sie Greifvogelhorste er-
obern. War dies mittlerweile erforderlich oder ist es geplant?  
 
Einzelabschüsse von Gänsen finden nur in den äußeren Jagdbezirken statt. Die Beja-
gung im befriedeten Bezirk kann nur mit Sondergenehmigung der Jagdbehörde erfol-
gen und würde nur vergrämende Einzelabschüsse zulassen. Dies ist bisher nicht er-
folgt.  
 
Grüngürtel, Decksteiner Weiher und Fühlinger See sind städtische Eigenjagdbezirke, 
wo eine Bejagung rechtlich zwar erlaubt wäre, aber praktisch keine Bejagung erfolgt, 
da die Umgebung zu stark frequentiert wird.

2 
 
Die Bejagung der Kanada- und Nilgänse ist in den letzten drei Jahren gestiegen.  
Jagdjahr 2021/2022: 143 Kanadagänse und 211 Nilgänse 
Jagdjahr 2022/2023: 129 Kanadagänse und 243 Nilgänse  
Jagdjahr 2023/2024: 164 Kanadagänse und 357 Nilgänse. 
 
Greifvogelhorste werden zwar teilweise von Nilgänsen erobert, es finden aber auch 
Rückeroberungen statt. 
 
  
3. Trotz des Gelegemanagements scheinen sich die Populationen weiter zu 
vergrößern und über die Stadt auszudehnen. Welche Städte in NRW ha-
ben Erfahrungen mit dem Einfangen und der Bejagung der Gänse ge-
macht? Wie könnte das Einfangen oder eine Bejagung in Köln erfolgen?  
 
Ein gutes und nachhaltiges Gelegemanagement muss über einen längeren Zeitraum 
laufen, um langfristig positive Ergebnisse zu erzielen. Bislang wurden erst zu zwei 
Brutzeiten Eier entnommen. 
 
Alle Städte am Rhein bejagen die Gänse in den Jagdbezirken. Fälle von großen Ein-
fangaktionen sind nicht bekannt.  
 
Hier eine kurze Darstellung der gesetzlichen Grundlagen für die Bejagung: 
Nach § 1 Abs. 4 Bundesjagdgesetz (BJG) umfasst die Jagdausübung das Aufsuchen, 
Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Einfangen von Wild ist folglich Jagd. Das 
Aneignungsrecht hat der Eigentümer der Grundfläche, also hier die Stadt Köln. 
Nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 BNatSchG ist es verboten, wildlebende Tiere ohne ver-
nünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Der vernünftige Grund ist da-
bei regelmäßig die Verwertung des Tieres als Nahrung. Somit müssen gefangene 
Gänse nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschlachtet und verwertet 
werden. 
 
Der Jagdbeirat der Stadt Köln ist sich darin einig, dass das Einfangen an der Umset-
zung scheitern würde. Es ist aus Tierschutzgründen sehr schwierig und es wird sich 
mutmaßlich kein Schlachtbetrieb finden, welcher bereit wäre, in diesem Umfang Wild-
gänse zu schlachten. Für den Schlachtbetrieb besteht hier zum Beispiel ein erhöhtes 
Risiko, sich Seuchen wie die Vogelgrippe in den Betrieb zu holen.  
  
  
4. Mit welchen Maßnahmen und daraus resultierend welchen Kosten kann 
eine Einschränkung der Kanada- und Nilgansbestände auf ein für unsere 
Parks verträgliches Maß erreicht werden? 
 
Als Stadt wurden ämterübergreifend folgende Maßnahmen des Gänsemanagements 
eruiert: 
 
1. Gelegeentnahme an den Brutplätzen (derzeit an acht innerstädtischen Wei-
hern) 
2. Ausmachen und Reinigen von großen widerrechtlichen Futterstellen 
3. Vergrämung durch Greifvögel (findet bisher nicht statt) 
4. Vergrämung durch Einzelabschüsse im befriedeten Bezirk (findet bisher nicht 
statt) 
5. Dezimierende Bejagung in den Jagdbezirken an den Stadträndern 
6. Monitoring 
7. Gestalterische Veränderung der Aufenthaltsbereiche, beispielsweise das Gras 
hochwachsen lassen oder Brutplätze unattraktiv machen (in Planung)

3 
 
 
Nur die gleichzeitige Anwendung mehrerer Maßnahmen wird langfristig einen Unter-
schied bewirken. 
 
Alle Maßnahmen erfolgen ohne zusätzliche Kosten, mit Ausnahme des Monitorings 
und der Gelegeentnahme, welche jährlich mit etwa 20.000 € zu Buche schlagen. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlage 1: Abschlussbericht Gänsezählung 2024

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0167/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.01.2025
Erstellt
15.01.2025 13:38