V/0829/2007
Bauvorhaben Schulstraße
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Beschlussvorlage
12988 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bauvorhaben Schulstraße 1. Kenntnisnahme der Niederschrift der Bürgerinformation vom 11.10.2007 2. Beschluss über die Inhalte der politischen Anträge 3. Beschluss über die Inhalte der Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW 4. Beschluss über die städtebauliche Planung, Stand: Oktober 2007 5. Beschluss über die Anträge bzw. Anregungen Beratungsfolge 18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Niederschrift bzw. die Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Bürgerinformation am 11.10.2007 werden zur Kenntnis genommen. 2. Über die zum Projekt eingebrachten Anträge der CDU vom 15.08.2007 und der SPD vom 23.08.2007 an den ASSVW sowie über den an den ASSVW verwiesenen Ratsantrag von Bündnis90/DieGrünen/GAL vom 17.08.2007 (Anlagen 1.1 – 1.3) wird wie folgt Beschluss ge- fasst: 2.1 Den folgenden Anträgen wird gefolgt : 2.1.1 ein Verkehrsgutachten zu erstellen (CDU, SPD, B90/Grüne/GAL), 2.1.2 die Uppenbergstraße aufzuweiten (CDU, SPD), 2.1.3 den Baukörper am Spielplatz und die finanziellen Auswirkungen eines Ver- zichts zu überprüfen (CDU, SPD), 2.1.4 sechs Wohneinheiten behindertengerecht, die übrigen weitestgehend barrie- refrei zu erstellen (CDU), 2.1.5 die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen (SPD, B90/Grüne/GAL), 2.1.6 sicherzustellen, dass die städtebaulichen Vorgaben (s. Anlage 1.3) und wohnungspolitischen Ziele des Landeswettbewerbs im weiteren Verfahren ungeschmälert realisiert werden (B90/Grüne/GAL), 2.1.7 die Planungsinhalte und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung durch Beschluss der Ratsgremien politisch zu legitimieren und rechtlich gegenüber den Investoren durch einen städtebaulichen Vertrag verbindlich zu machen (B90/Grüne/GAL). 2.2 Den folgenden Anträgen wird teilweise bzw. indirekt gefolgt : 2.2.1 die Mehrbelastung durch den motorisierten Verkehr zu verringern (SPD) Vorlagen-Nr.: V/0829/2007 Auskunft erteilt: Frau Voss-Schiffmann Ruf: 492 61 22 E-Mail: Voss-Schiffmann@stadt-muenster.de Datum: 13.10.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 2.2.2 den Ziel- und Quellverkehr des Bauvorhabens so zu führen, dass die Ver- kehrssituation nicht noch mehr belastet wird und die Bewohner vor Immissi- onen geschützt werden (B90/Grüne/GAL). 2.3 Nach sorgfältiger Prüfung wird den folgenden Anträgen nicht gefolgt : 2.3.1 das Verkehrsgutachten durch Externe erstellen zu lassen (B90/Grüne/GAL). 3. Über die Inhalte der Anregung der Bürgerinitiative „Lebenswertes Kreuzviertel“ nach § 24 GO NRW Nr. 77/2007 einschließlich der Ergänzung (Anlagen 1.4 und 1.5) wird wie folgt Beschluss gefasst: 3.1 Den folgenden Anregungen wird gefolgt : 3.1.1 ein Verkehrsgutachten zu erstellen (vgl. 2.1.1). 3.1.2 die Bürgerinnen und Bürger aktiv in den Planungsprozess mit einzubinden (vgl. 2.1.5). 3.2 Der Anregung, den alten Baumbestand zu erhalten, wird teilweise gefolgt . 3.3 Nach sorgfältiger Prüfung wird den folgenden Anregungen nicht gefolgt : 3.3.1 die Aufstellung eines Bebauungsplans zu beschließen, 3.3.2 ein Klimagutachten zu erstellen, 3.3.3 die Bebauung auf 60 Wohneinheiten zu begrenzen, 3.3.4 die Erschließung der Tiefgarage ausschließlich über die Grevener Straße zu planen. 4. Die gemäß den Beschlussvorschlägen unter 2. und 3. sowie dem Vorschlag der Verwaltung in der Sitzung des ASSVW am 18.10.2007 modifizier te städtebauliche Planung wird als Grundla- ge für die weitere Planung und Umsetzung des Bauvorhabens beschlossen. 5. Die unter 2. und 3. genannten Anträge bzw. Anregungen sind damit erledigt. Begründung: 1. Die in der Veranstaltung vom 11.10.2007 geäußerten Bedenken und Anregungen sind zum großen Teil bereits in der 1. Bürgerinformation am 12.06.2007 vorgetragen worden und wurden insoweit von der Politik durch die unter 1. genannten Anträge bereits aufgegriffen. Zum andern Teil waren sie schon Gegenstand der Bürgeranregung nach § 24 GO NRW und werden damit unter Beschlusspunkt 3. behandelt. 2. a) Förmliche Anträge von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL Die Inhalte der Anträge sind mit dem Bericht der Verwaltung in der Sitzung des ASSVW am 13.09.2007 ausführlich abgearbeitet worden (s. Tischvorlage Sachstandsbericht der Ver- waltung in der Sitzung des ASSVW am 13.09.2007 zu TOP 6.1.). Die in der Anlage 2 zum Sachstandsbericht vorgelegte Verkehrsuntersuchung stellt fest, dass der Gesamtverkehr aus vorhandenen und zu erwartenden Kfz-Fahrten insgesamt ein Verkehrsaufkommen dar- stellt, das als weiterhin niedrig zu betrachten ist und in den vorhandenen verkehrsberuhig- ten Anliegerstraßen angemessen abgewickelt werden kann. Über die Stellungnahmen und Vorschläge der Verwaltung ist in der Sitzung nicht entschie- den, sondern vielmehr zunächst in den Ratsfraktionen beraten worden. Als Ergebnis dieser Beratungen wurde die am 13.09.2007 dargestellte Planung (Anlage 3.1) - wenngleich mit begleitenden Anforderungen (s. 2. b) - befürwortet und zur Vorstellung in einer 2. Bürger- versammlung freigegeben. Mit diesem Votum ist inhaltlich folgender Sachstand erreicht: Die Verkehrserschließung erfolgt weiterhin dezentral sowohl von der Grevener Straße als - 3 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. auch aus dem Quartier. Die damit verbundene größtmögliche Akzeptanz der Tiefgaragen soll in der weiteren Planung baulich optimiert werden. Damit wird gewährleistet, dass die Anliegerstraßen nur durch einfachen Ziel- und Quellverkehr und nicht, wie bei einer von der Grevener Straße aus zentral erschlossenen Tiefgaragenlösung zu erwarten, durch zusätzli- chen, ziellosen Parksuchverkehr belastet werden. Dem Anliegen der Anträge von SPD und B 90/Grüne/GAL ist damit zumindest teilweise bzw. indirekt Rechnung getragen. Die Bauflucht an der Uppenbergstraße wird so zurückgenommen, dass die nördlichen bei- den großen Bäume stehen bleiben können. Damit wird der stadtbildprägende Baumbestand entlang den öffentlichen Straßen weitgehend erhalten. Der Baukörper am Spielplatz bleibt wie geplant zur Gliederung der privaten und öffentlichen Freiräume bestehen. Die städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele des Landeswettbewerbs, einschließlich der Verpflichtung zum Bau von sechs behindertengerechten Wohnungen, werden verbind- lich gesichert. Der ASSVW als zuständiges Ratsgremium entscheidet mit den Beschluss- punkten 2., 3. und 4. über die Planungsinhalte und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbetei- ligung. Damit sind alle Intentionen der politischen Anträge erfasst und inhaltlich in dem fachlich vertretbaren Umfang erfüllt. Der weitergehenden Forderung von B 90/Grüne/GAL nach ex- terner Vergabe des Verkehrsgutachtens wird nicht gefolgt, da die Methodik der Bestands- erhebung und Prognose wie auch die Erfassung der Grundlagendaten fachlich anerkannten und gerichtlich belastbaren Regeln folgen und die Qualität der Untersuchung damit vom Ersteller unabhängig ist. b) Stellungnahmen der Ratsfraktionen im Nachgang zur Sitzung Das von der SPD angeregte externe Rechtsgutachten zum Erfordernis eines Bebauungs- planverfahrens wurde durch die Kanzlei Baumeister erstellt und den Fraktionen bereits zu- gesandt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben nach allen Kriterien des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung ohne Einschränkungen über die vorhandenen Straßen gesichert ist und ein Planerfordernis somit nicht besteht. Das gesamte Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich nach § 34 (1) BauGB zulässig und genehmigungsfähig. Die übrigen im Nachgang zur Sitzung am 13.09.2007 erfolgten Stellungnahmen der Rats- fraktionen werden Gegenstand der mündlichen Erörterung in der Sitzung. Über sie wird ggfs Beschluss gefasst, sofern entsprechende Anträge gestellt werden. 3. Die Anregungen der Bürgerinitiative lagen zur Sitzung des ASSVW am 23.08.2007 bereits vor und wurden inhaltlich mit den Berichten der Verwaltung in den Sitzungen des ASSVW am 23.08.2007 (s. Anlage zum Protokoll der Sitzung) sowie am 13.09.2007 behandelt (s. Tischvor- lage Sachstandsbericht der Verwaltung zu TOP 6.1.). Auf die in beiden Berichten dargelegte Abwägung der privaten und öffentlichen Belange wird insofern verwiesen. Zusammenfassend sind für den Entscheidungsvorschlag folgende Erwägungen maßgebend: Mit der Rücknahme der Bauflucht an der Uppenbergstraße wird der Baumbestand auf dem Grundstück, der die öffentlichen Straßenräume prägt, weitgehend erhalten. Für die im Innern des Grundstücks durch eine Bebauung unvermeidbar entfallenden Bäume werden Ersatz- pflanzungen vorgenommen, die ringförmige Anordnung der Tiefgaragen lässt dies zu. Mit die- ser „grünen Lunge“ folgt das Konzept den Zielen der Bebauungspläne Nr. 479, 480, 481 für das Kreuzviertel. Die Anwohnerschaft ist in einer frühzeitigen und in einer weiteren Informationsveranstaltung jeweils mit anschließender Abwägung und Vorlage gegenüber dem Ausschuss ebenso beteiligt worden wie dies nach § 3 BauGB im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens möglich wäre. - 4 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Anzumerken ist hier insbesondere, dass im vorliegenden Fall bei Aufstellung eines Bebau- ungsplans eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a BauGB planungsrecht- lich regelmäßig nicht geboten wäre. Im Gegenteil, sie wäre aufgrund der Vorschriften des § 13 a BauGB ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Aufstellung eines Bebauungsplans bedarf es auch i. Ü. nicht (s. o.). Die mit dem geforder- ten Klimagutachten und der geforderten Reduzierung der Wohnungszahl angestrebte Verringe- rung der Bebauungsdichte widerspricht dem im Baugesetzbuch verankerten Gebot, Bauflä- chen vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung zu aktivieren. Die schon mit der Wettbewerbsauslobung beschlossene urbane Dichte ist zudem integraler Bestandteil des Lan- deswettbewerbs und der Idee der Integration von Älteren und Menschen mit Behinderungen in innenstadtnahe und gewachsene Stadtteile wie das Kreuzviertel. Das ursprüngliche Konzept, eine zentrale Tiefga rage ausschließlich von der Grevener Straße zu erschließen, hat sich bei näherer Betrachtung im Hinblick auf das Ziel, die Anliegerstraßen nicht unnötig mit Verkehr zu belasten, als unzureichend erwiesen. Es birgt im Gegenteil die Gefahr, dass die Stellplatzlösung nicht angenommen und dadurch noch mehr ungerichteter Parksuchverkehr in das Quartier gezogen wird. So verständlich die Skepsis und Sorge von Anwohnern gegenüber der Neubebauung von lan- ge ungenutzten Grundstücken auch ist, so muss doch nach allen fachlichen und rechtlichen Kriterien, auch im innerstädtischen Vergleich und im Vergleich zur Belastung von neu geplan- ten Wohnstraßen in Baugebieten, festgestellt werden, dass weder die bestehende Verkehrsbe- lastung noch die Verkehrszunahme aus dem B auvorhaben zu unzumutbaren Verhältnissen führen. Auch darf nicht übersehen werden, dass die früheren Schulnutzungen bereits Ziel- und Quellverkehr erzeugt haben. Die von der Bürgerinitiative vertretene Annahme eines gefährlichen verkehrlichen Missstandes und einer Beeinträchtigung von Lebensqualität durch eine zu massive Bebauung ist aus fachli- cher Sicht nicht gerechtfertigt und nicht objektiv quantifizierbar. 4. Um einen möglichst breiten und abschließend en Konsens über die Planung zu ermöglichen, hat die Verwaltung gemeinsam mit den Investoren geprüft, ob ähnlich wie an der Uppen- bergstraße auch an der Altumstraße eine Rücknahme der Bauflucht machbar ist, ohne den Wettbewerbsentwurf einschneidend zu verändern. Als Ergebnis wird vorgeschlagen, durch Pa- rallelverschiebung des nördlichen Ensembles einschließlich des privaten Innenhofs in Richtung Süden auch an der Altumstraße eine Vorgartenzone zu schaffen, in der, soweit technisch mög- lich, der vorhandene große Baum erhalten bleiben kann. Damit sind zusätzlich zur ohnehin zweifelsfreien Einfügung des Vorhabens in die Umgebung in planungsrechtlicher Hinsicht auch alle erdenklichen städtebaulichen und stadtgestalterischen Anpassungen im Zusammenhang der Erhaltungssatzung Nordviertel vollzogen. Die Lösung wird derzeit überprüft. Die aktualisierte städtebauliche Planung wird in der Sitzung vorgestellt. I.V. Anlagen: 1. Anträge aus Politik und Bürgerschaft 1.1 CDU vom 15.08.2007 gez. 1.2 SPD vom 23.08.2007 Schultheiß 1.3 Bündnis90/Die Grünen/GAL A-R/030/2007 vom 17.08.2007 Stadtdirektor 1.4 Anregung Nr. 77/2007 nach § 24 GO NRW vom 14.08.2007 1.5 Ergänzung zur Anregung 77/2007 2. Niederschrift über die Bürgerinformation am 11.10.2007 3. Städtebauliche Planung Stand September 2007
Anlage 1
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Anlage 1.1.:
15. August 2007
Antrag
Rahmenbedingungen für das Bauprojekt Schulstraße
Der Planungsausschuss möge beschließen:
1. Die Verwaltung erstellt ein Verkehrsgutachten, u m die verkehrlichen Auswirkungen der
geplanten Bebauung und die Frage der verkehrlichen Erschließung nochmals zu klären.
2. Die Verwaltung prüft, ob der gesamte Baukörper „ auf der vorhandenen Fläche“ - zu
Lasten der neuen Nord/Süd-Erschließungsstraße – so verschoben werden kann, dass
die Uppenbergstraße eine Aufweitung erfährt.
3. Die Verwaltung prüft, ob auf die vorgesehene Inn enbebauung verzichtet werden kann
und welche finanziellen Auswirkungen dies hat.
4. Die drei beteiligten Wohnungsgesellschaften erst ellen insgesamt sechs
behindertengerechte Wohnungen gemäß DIN. Die übrigen Wohnungen werden
möglichst
barrierefrei erstellt.
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
Anlage 1.2.:
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
23.08.2007
Bebauung an der Schulstraße verträglich gestalten
Antrag
Der Planungsausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Bebauungskonzeption der Investorengemeinschaft
Schulstraße auf den Prüfstand zu stellen und mit den Investoren Veränderungen mit folgenden
Zielsetzungen zu verhandeln:
1. Verringerung der baulichen Dichte: Insbesondere durch eine Veränderung der Planung ent-
lang der Uppenbergstraße (durch eine Vergrößerung des Abstandes zur gegenüber liegen-
den Bebauung) sowie im Blockinnenbereich (Überprüfung des hier vorgesehenen Gebäu-
deblocks); damit verbunden mehr Grün.
2. Verringerung der mit dem Bauvorhaben einhergehen den Mehrbelastung durch den motori-
sierten Verkehr auf den Anliegerstraßen im Kreuzviertel (Stichwort Tiefgaragenzufahrt). Als
Entscheidungsgrundlage ist die Erstellung eines Verkehrsgutachtens sinnvoll.
3. Verstärkte Einbeziehung der Anwohner/innen in de n weiteren Planungsprozess („Runder
Tisch“).
Begründung: erfolgt mündlich.
Wolfgang Heuer
und Fraktion
Anlage 1.3.:
Anlage 1.4.:
Anregung Nr. 77/2007
Anlage 1.5.:
Ergänzung zur Anregung Nr. 77/2007
Anlage 2
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13. Oktober 2007 Niederschrift über die 2. Bürgerversammlung zum Wohnprojekt Schulstraße Stadtbezirk: Münster-Mitte Anlass: Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen Konzepts zum Bauvorhaben „Junges Quartier für das Wohnen im Alter“ an der Schulstraße Zeit: 11.10.2007, 18.00 Uhr Ort: Pascal-Gymnasium, Uppenkampstiege, Münster Teilnehmer: ca. 130 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Fischer-Baumeister, Bezirksvorsteher Vertreter der Verwaltung: Herr Schowe, Frau Voss-Schiffmann, Herr Be- wernitz, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- kehrsplanung 2 Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Münster-Mitt e, Herr Fischer-Baumeister, begrüßt die an- wesenden Bürgerinnen und Bürger, erläutert Anlass u nd Ablauf der Veranstaltung und stellt die Beteiligten vor. Der Abend diene der weiteren Infor mation der Bürgerschaft über den aktuellen Stand der Planung und über die Veränderungen, die s ich aus den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger sowie aus der Politik in der Planung erg eben hätten. Nach der Vorstellung der Inhalte gebe es die Möglichkeit, ausführlich Fragen zu stel len und die Inhalte zu erörtern. Herr Fischer- Baumeister wies darauf hin, dass eine Videopräsenta tion der Bürgerinitiative nicht möglich sowie Bild- und Tonaufzeichnungen untersagt seien. Es han dele sich um eine Veranstaltung der Stadt- verwaltung. Eine vorherige Klärung des Anliegens mit der Verwaltung sei auch nicht erfolgt. Herr Schowe erläutert daraufhin den weiteren Ablauf des Abends und geht zu Beginn zunächst auf grundlegende Aspekte ein. Ziel der Bürgerinformation sei auch die Klarstellung von Planungsinhal- ten, die in der Öffentlichkeit zum Teil unzutreffend eingesetzt worden seien. Hierzu zähle insbesondere die Frage nach der Anzahl der Wohnungen. Eine maximale oder er- wünschte Anzahl von 60 Wohnungen sei nie im Gespräc h gewesen, die Zahl der Wohnungen der 29 Wettbewerbsarbeiten lag zwischen 54 bis 140 Wohn ungen. Im Übrigen sah der aus dem Wett- bewerb als Sieger hervorgegangene Entwurf 60 Wohnun gen auf fast derselben Bruttogeschossflä- che (BGF: 12.000m²) vor, auf der die aktuelle Planu ng 115 Wohnungen unterbringe (BGF: 14.500m²). Die Vorstellung des Entwurfs des Architekturbüros B erg in der Bürgerversammlung vom 12.06.07 zeigte erste Annäherungen an die Fragen zu Grundris sen, Zugängen und der Frage der Tiefgara- genzufahrt(en), in der ein dezentrales Konzept verf olgt wurde. Dies sei die einzige Stelle, die nicht mit der Wettbewerbsauslobung übereinstimme, denn do rt wurde eine zentrale Tiefgarage mit einer Zufahrt von der Grevener Straße vorgesehen. Die Ent scheidung für eine dezentrale Lösung sei aus verschiedenen Gründen gefallen: Zunächst stelle bei einer großen, zentralen Tiefgarage die Erreichbarkeit der Zufahrt ein Problem dar, da nur von rechts hinein und nach rechts hinaus gefah- ren werden könne. Vom Ring kommende Nutzer beispiel sweise seien gezwungen erhebliche Um- wege von mehreren 100 m zu fahren, um die Tiefgarag e zu erreichen. Kleinere, den Wohngebäu- den klar zugeordnete Tiefgaragen erhöhten aus Nutze rsicht ihren Gebrauchswert, da sie über- sichtlicher seien und dezentrale Zugänge zu den Geb äuden ermöglichten, so dass u.a. die Entste- hung von Angsträumen verringert werde. Anhand von Schnittzeichnungen macht Herr Schowe deu tlich, dass die Höhenentwicklung der Neubebauung sich an der in der Umgebung vorhandenen Bebauung orientiere und sie nicht über- schreite. Auch die geplante Dichte der Bebauung sei mit den im Quartier vorhandenen Strukturen verträglich. Herr Schowe weist darauf hin, dass seit Juni versch iedene Aspekte der Planung intensiv geprüft würden und nennt die wichtigsten Punkte, die die Fr aktionen nach der Sitzung des Planungsaus- schusses am 23.08.07 durch die Verwaltung bearbeitet sehen wollten. Hierzu zählten: - die Erstellung eines Verkehrsgutachtens, - die Stellung der Baukörper, - die Prüfung des Baukörpers am Spielplatz, - die Sicherstellung der Unterbringung von sechs be hindertengerechten Wohnungen sowie - die Sicherstellung einer intensiven Bürgerbeteili gung. Alle Punkte seien durch die Verwaltung bearbeitet w orden, die Ergebnisse würden im Folgenden präsentiert. Der Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Land es Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 24.08.07 fordere, - ein Bebauungsplanverfahren, - eine Beschränkung der Anzahl der Wohnungen auf 60 , - eine zentrale Tiefgarage mit Zufahrt von der Grev ener Straße, - einen Erhalt des alten Baumbestandes und - eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. 3 Auch diese Punkte seien gründlich untersucht worden , zur Klärung der Frage nach der Planerfor- dernis sei ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden, dessen Ergebnis nächste Woche rechtzeitig zur Sitzung des Planungsausschuss es vorliegen werde. Nach den bereits vor- liegenden Informationen unterstütze das Gutachten d ie Meinung der Stadtverwaltung, dass ein Bebauungsplan nicht erforderlich sei, die Begründung dafür sei in der nächsten Woche verfügbar. Herr Schowe erklärt, dass nach der letzten Sitzung des Planungsausschusses die Fraktionen Mei- nungsbilder abgeben hätten. Dabei habe es bis dato keine weiteren Anregungen von Seiten der CDU / FDP gegeben. Die SPD rege ein Rechtsgutachten , die Prüfung, ob die Verlegung einer wei- teren Tiefgaragenzufahrt in die Grevener Straße mög lich sei, sowie eine Überprüfung der Baukör- per in der Altumstraße an. Von den Bündnis 90/Die G rünen/GAL werde ein externes Verkehrsgut- achten, ein Bebauungsplanverfahren sowie eine Sicherung der Qualitäten des Projektes erwartet. Im Anschluss an diese Einführung stellt Frau Voss-S chiffmann den aktuellen Stand der Planung vor und orientiert sich dabei insbesondere an den Aspekten Zahl der Wohnungen, Bruttogeschoss- fläche, Verkehr und Planerfordernis. Sie beginnt mi t der Aufteilung der Parkplätze und erläutert die zukünftige Aufteilung der oberirdischen und der in die Tiefgaragen verlegten Stellplätze. Alle heute vorhandenen Stellplätze blieben demzufolge erhalten , die Zahl der für das Projekt erforderlichen Stellplätze sei ebenfalls untergebracht. Ausschließ lich das wilde Parken auf dem ehemaligen Schulhof entfalle ersatzlos. Dann geht Frau Voss-Schiffmann auf die Verkehrsunte rsuchung ein, deren Grundlage eine Be- standsermittlung per Handzählung sei. Die zur Hochr echnung verwendeten Daten seien für Müns- ter statistisch abgesichert, das Vorgehen entsprech e der guten Praxis. Ausgegangen wurde bei der Untersuchung von einem „worst case“-Szenario, d .h. der vom Projekt zu erwartende Verkehr sei zu dem heute bestehenden hinzugerechnet worden, ohne z.B. den Entfall der wilden Parkplät- ze als entlastenden Effekt zu berücksichtigen. Im E rgebnis komme die Untersuchung zu dem Schluss, dass mit einer zusätzlichen Belastung von maximal 40 KFZ in der Spitzenstunde zu rech- nen sei, die in den vorhandenen Straßen gut zu bewältigen sei. Herr Schowe ergänzt die einzelnen Annahmen der Verk ehrsuntersuchung und erläutert ihr Zu- standekommen. Grundlage der Berechnung seien 115 ne ue Wohnungen, die typische Belegung in Münster läge bei 1,9 Personen pro Wohnung, somit kä men ca. 219 neue Bewohnern in das Quar- tier. Durchschnittlich lege eine Person 3,5 Wege pr o Tag zurück, insgesamt also 767 Wege am Tag. Davon würden 32% mit dem KFZ zurückgelegt, 68% der Wege auf andere Art bewältigt. Zu den mit dem KFZ zurückgelegten 246 Wegen würden Auf schläge für Besucher- und Lieferverkehr sowie für die Spitzenstunde addiert, so dass man in der Spitzenstunde schließlich mit einem zu- sätzlichen Verkehr von maximal 40 KFZ rechnen müsse. Aufgrund zahlreicher Wortmeldungen und Zwischenrufe schlägt Herr Fischer-Baumeister vor, die Vorstellung der überarbeiteten Planung an dieser St elle zu unterbrechen und die Diskussion zum Thema Verkehr direkt zu eröffnen. Er bittet die Anw esenden, Fragen zu stellen und ihre Meinun- gen zu äußern. Von wie vielen PKW geht die Verwaltung pro Tag und pro Neubauwohnung aus? Herr Schowe antwortet, dass pro Neubauwohnung mit e inem PKW gerechnet werde, hinzu kämen weitere ca. 30 Stellplätze als Angebot für das Quartier (Quartiersgarage).. Im Quartier herrsche bereits jetzt ein hoher Parkdr uck, der durch das Kino Schlosstheater und temporäre Veranstaltungen wie dem Send noch zus ätzlich erhöhen werde. Für die Bewohner sei es abends kaum möglich einen Parkplatz zu finden. Die Situation sei durch die vielen parkenden Autos, für die Müllabfuhr oder bei etwaigen Einsätzen der Feuerwehr heute schon schwierig. Ist in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt, das s das Postmonopol bald fallen werde? Wenn demnächst viele Anbieter die Zustellung übernä hmen, werde der Verkehr im Gebiet sicherlich zunehmen. 4 Herr Schowe erwidert, dass diese Frage im Rahmen de r Untersuchung nicht berücksichtigt wurde, da die Entwicklung nicht abzusehen sei. Es gebe bei spielsweise auch Packstationen, die ebenfalls einen Einfluss auf die Verkehrsmenge hätten. Die Untersuchung gehe von einem KFZ-Anteil von 32% aus, der modal split für die gesam- te Stadt Münster läge aber bei ca. 42%. Auf welcher Grundlage wurde die kleinere Zahl verwendet? Herr Schowe erläutert, dass der KFZ-Anteil in den e inzelnen Stadtgebieten schwanke. Aber auch wenn man die Zahl für die Gesamtstadt nähme, schlüge sie auf das Ergebnis nicht durch. Bei einer Straßenbreite von 4,50 m läge in der Schulstraße di e Belastungsgrenze sogar bei bis zu 400 KFZ/h. Die Prognose bleibe mit rund 160 KFZ/h deutlich unter dieser Zahl. In einer Veranstaltung der Stadt zum Kreuzviertel i m Jahr 2000 sei bereits damals von ei- nem hohen Parkdruck im Quartier gesprochen worden ( 3% tagsüber, 7% abends höher). Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen seien insgesamt er folgreich, aber der Individualver- kehr nehme wieder zu, und das sei im Quartier zu sp üren. Wie stellt sich die Stadt die Or- ganisation des Verkehrs vor diesem Hintergrund vor, wenn nicht die Belange der Investo- ren, sondern die der Bewohner an erster Stelle stünden? Das Kreuzviertel sei geprägt von oberirdischem Park en, Tiefgaragen gebe es so gut wie gar nicht. Der geplante Bau von Tiefgaragen verleih e dem Quartier den Charakter eines „Bunkerviertels“ und werde im Kreuzviertel selbst, letztendlich aber auch in der Gesamt- stadt, zu einem Verlust von Lebensqualität führen. Herr Schowe nennt die für alle Neubauprojekte gelte nde Vorgabe, dass die Stellplätze auf dem Grundstück des Vorhabens selbst untergebracht werde n müssen. Durch das Projekt entstehe also kein zusätzlicher oberirdischer Parkdruck. Eine zentrale, große Tiefgarage mag ein Angstraum s ein, da aber ein adäquates Angebot an Stellplätzen oberirdisch gar nicht vorhanden sei , werde die zentrale Tiefgarage zwangs- läufig angenommen werden. Herr Schowe stellt klar, dass aus Nutzersicht eine zentrale Tiefgarage weniger attraktiv sei als mehrere kleine, übersichtliche und klar den Gebäude n zugeordnete Tiefgaragen. Die Erreichbar- keit spiele dabei eine sehr große Rolle. Lange An- und Abfahrtswege sowie die geringere Attrakti- vität der zentralen Tiefgarage führen letztendlich sogar zu einer Zunahme des Verkehrs im Quar- tier, weil zunächst oberirdisch in Gebäudenähe ein Parkplatz gesucht werde. Die im Projekt be- sonders angesprochene Zielgruppe älterer Menschen u nd von Menschen mit Behinderungen rea- giere darauf besonders sensibel. Auch ihre Bedürfnisse müssten Berücksichtigung finden. Wie wird der Verkehr in der Bauphase organisiert? Herr Schowe erklärt, dass es ein Baustellenkonzept zurzeit noch nicht gebe. Es werde jedoch rechtzeitig eines erstellt werden. Natürlich müsse man in der Bauphase, in einer sich verändern- den Stadt, mit Einschränkungen und Belästigungen re chnen, die ein verantwortungsvoller Bauherr durch entsprechende Planung so gering wie möglich halten würde. Am Knotenpunkt Lazarettstraße/Steinfurter Straße ko mme es durch kurze Grünphasen be- reits jetzt morgens zu langen Rückstaus in der Laza rettstraße und in der Schulstraße. Die- se Situation verschärfe sich noch, wenn mehr Verkehr im Quartier entsteht. Herr Schowe antwortet, dass ein Mehr von max. 40 KF Z in der Spitzenstunde keine problemati- sche Zunahme sei. Außerdem werde der Verkehr auch ü ber andere Straßen abfließen können, nicht nur über den Knotenpunkt Lazarettstraße/Stein furter Straße, sondern auch in Richtung Mel- chersstraße. 5 Insgesamt sei die Planung für die Neubebauung viel zu dicht, die daraus resultierende Ver- kehrszunahme sei unzumutbar, die Problematik werde nicht ernst genommen. Wie sieht die weitere Konzeption zur Abwicklung des Verkehrs aus? Letztendlich gehe der ganze Verkehr doch über die Schulstraße. Herr Schowe stellt klar, dass die aktuell vorhandene Verkehrsführung bestehen bleibe. Die Schulstraße sei in Höhe „Mutter Birken“ heute schon eine Engstelle. Die Verkehrssitua- tion an dieser Stelle sei besonders abends schwieri g, eine weitere Zunahme wäre unzu- mutbar. Statistisch sei dies vielleicht möglich, praktisch aber nicht. Eine Verkehrszählung per Hand und statistische Date n mögen Ergebnisse bringen, aber die Realität sehe anders aus. Eine Tiefgarage, ersc hlossen von der Grevener Straße näh- me den Verkehr aus dem Quartier. Herr Schowe betont, dass in einer Tempo-30-Zone bei einer Fahrbahnbreite in der Schulstraße von 4,50 m auch Begegnungsverkehre bei angepasster Geschwindigkeit problemlos möglich sei- en. Die Zählung per Hand und die statistischen Para meter entsprächen der Praxis und würden auch von externen Gutachtern nicht anders angewandt . Eine ausschließliche Zu- und Abfahrt der Tiefgarage an der Grevener Straße bedeute für die N utzer weite Umwege und mache die Tiefga- rage unpraktisch. Erst dadurch komme es aufgrund fe hlender Akzeptanz zu einem erhöhten Park- druck im Quartier. Was passiert, wenn das Verkehrskonzept nicht funkti oniert? Ist auch über andere Alternati- ven nachgedacht worden? Beispielsweise könne man an der Grevener Straße auf der Flä- che der ehemaligen Tankstelle ein Parkhaus errichten. Methodik und Vorgehen der Verwaltung gingen am Ziel vorbei. Angsträume existierten nicht, es gebe genügend funktionierende große Tiefg aragen wie z.B. in Kinderhaus, wo auch eine Tiefgarage für 100 oder mehr Wohnungen gebaut worden sei.. Es gehe nicht nur um die Verkehrsmenge, sondern auc h um den Verkehrsdruck. Und da habe das vorliegende Konzept kein Ventil zur Steuerung geschaffen. Herr Schowe antwortet: Die grundsätzliche Frage ble ibt, ob das Mehr an Verkehr im Quartier zu bewältigen ist. Analyse und Prognose bejahen diese Frage. Ist die Erschließung des Quartiers über die Grevener Straße möglich? Frau Voss-Schiffmann erläutert, dass sie in einem V orentwurf vor dem Wettbewerb eine Erschlie- ßung von der Grevener Straße ausprobiert habe, alle rdings sei sie durch die fachlichen Hinweise der Verkehrsplaner dazu gebracht worden, dieses Kon zept zu überdenken und auch sie habe ihre Meinung geändert, da das Projekt mit einem deutlich en Akzent auch auf ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sei, müsste n sich ihre Bedürfnisse auch im Vorhaben widerspiegeln. Für diese Menschen werde nicht nur e ine große, unübersichtliche Tiefgarage als Angstraum empfunden, sie seien in besonderem Maße a uch auf Parkplätze in der Nähe ihrer Wohnungen angewiesen. Prinzipiell sei doch die große Tiefgaragenlösung mö glich, ausschlaggebend seien nur die Interessen der Investoren, die die höheren Kosten, die eine große Tiefgarage verursache, vermeiden wollen. Frau Voss-Schiffmann versichert, dass dieser Aspekt bereits im Vorfeld untersucht wurde und für die Entscheidung nicht relevant gewesen sei. 6 Herr Fischer-Baumeister bittet um die letzten Wortm eldungen zum Thema Verkehr, damit auch Zeit bleibe für die weiteren Aspekte der Planung, die bisher noch nicht angesprochen wurden. Durch die dezentrale Lösung werde der Angstraum nur auf die Quartiersstraßen verlagert. Durch das Mehr an Verkehr dort seien die Schul- und Spielwege der Kinder nicht mehr si- cher, mehr Unfälle seien die Folge. Gibt es Konzept e, den Verkehrsdruck auf den Straßen zu reduzieren? Auf welcher Grundlage wird von einem Stellplatz pro Neubauwohnung ausgegangen? Herr Schowe nennt die Grundlagen für die Berechnung der notwendigen Stellplätze, diese seien in den Wettbewerbsunterlagen sowie der Bauordnung von Nordrhein-Westfalen zu finden. Zu den Stellplätzen der Wohnungen kämen noch die ca. 30 Pa rkplätze für Besucher hinzu. Beim Thema Angstraum müsse man unterscheiden zwischen der Frag e der Verkehrssicherheit und Unfallpro- phylaxe und der Frage der sozialen bzw. persönliche n Sicherheit, wie sie sich im Angstraum aus- drücke. Beide Fragen berührten ganz verschiedene Th emenkomplexe. Die Verkehrssicherheit werde bereits dadurch erhöht, dass eine Tempo-30-Zo ne im Quartier ausgewiesen sei und diese eine angepasste Fahrweise erfordere, gerade auch bei engeren Querschnitten. Herr Fischer-Baumeister beendet damit die Diskussio n zum Thema Verkehr und bittet um Fragen und Meinungen zu weiteren Themen. Was bedeutet eine Bruttogeschossfläche von 14.500m² , und wie steht diese Zahl im Zu- sammenhang mit der Anzahl der Wohnungen von 60 bis 120? Herr Schowe erklärt, die Bruttogeschossfläche (BGF) sei die erzielbare Geschossfläche bei Errich- tung eines oder mehrerer Gebäude. In den Wettbewerb sunterlagen wurde die BGF als Zielgröße mit maximal 14.500m² angegeben. Ziehe man von diese r Zahl ca. 20% ab, erhalte man die unge- fähre Wohnfläche. In diesem Fall wären das ca. 11.0 00m², was bei 115 Wohnungen rein rechne- risch einer Wohnfläche pro Wohnung von ca. 90m² entspreche. Welcher Maßstab für die Ausnutzung wird bei einer G rundstücksfläche von ca. 9.300m² angelegt? Steht der Faktor von 1,6 (die Geschossflä chenzahl, GFZ) in Relation zum Be- stand im Kreuzviertel? Die Bürgerinitiative rechnet ein Plus von ca. 50% aus. In den angrenzenden Quartieren wurden GFZ von 0,5 b is 0,9 von der Bürgerinitiative er- rechnet. Wie kommt die Verwaltung auf die in der Planung vorgesehene Dichte? Herr Schowe antwortet, dass auch im Bestand des Kre uzviertels die GFZ um die 1,6 betrage, teil- weise sogar noch deutlich höher läge. Des Weiteren seien GFZ und BGF als rechnerische Werte bei einem nach § 34 BauGB zu beurteilendem Vorhaben nicht relevant. Hier seien Kriterien wie zum Beispiel die tatsächliche Höhe der geplanten Be bauung, Art und Maß der Nutzung und ihr Einfügen in die nähere Umgebung ausschlaggebend. Di e gebotene Einfügung des Neuen in das Bestehende bedeute, dass neue Bauvorhaben sich in d ie bestehende Struktur einfügen müssen und den Rahmen nicht sprengen dürfen Der angelegte Maßstab stimme nicht. Herr Schowe weist noch einmal darauf hin, dass im R ahmen der Genehmigung nach § 34 BauGB viele relevante Faktoren geprüft würden. In einem B ebauungsplanverfahren könnten dagegen je nach Zielsetzung ganz andere Dichten bzw. Geschosszahlen, auch höhere, festgesetzt werden. Gerade deswegen sei ein B-Planverfahren notwendig, damit Maßstäbe transparent festge- legt und die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Pl anung beteiligt werden können. So hät- ten die Bürgerinnen und Bürger keinen Einfluss. 7 Herr Schowe erinnert daran, dass eine Beteiligung d er Bürgerinnen und Bürger doch sehr wohl stattfinde. Alles Gesagte werde protokolliert, in d en Planungsprozess aufgenommen und abgewo- gen – ähnlich wie im B-Planverfahren. Die Aufstellung eines B-Plans sei aus verschiedenen Gründen geboten: Im Jahr 2000 habe Herr Joksch die Aufstellung eines B-Plans für das G ebiet versprochen. Im Jahr 2005 habe Herr Krause als Abteilungsleiter im Rahmen der Bürg erbeteiligung zu den drei B-Plänen zum Schutz der Innenbereiche zugesagt, dass ein B-P lan für das Schulstraßendreieck auf- gestellt werde. Schließlich erfolgte die Wettbewerbsausschreibung auf Basis des § 34, aber mit dem Zusatz, einen B-Plan aufzustellen, wenn es zu Problemen komme. Im Verfahren nach § 34 blieben die Ratsmitglieder z udem außen vor, nur die Verwaltung entscheide. Ein B-Plan sei schließlich nach der Ver waltungsgerichtsordnung (VwGO) an- fechtbar, eine Planung wie die hier vorgestellte würde vor Gericht wohl nicht durchkommen. Die Frage sei auch, warum nicht bereits 2005 das Ge biet mit in den Geltungsbereich der B- Pläne aufgenommen wurde. Herr Fischer-Baumeister erwidert, er habe damals eb enfalls die Veranstaltungen zu den genann- ten B-Planverfahren geleitet und erinnere sich nich t an eine hohe Beteiligung. Es seien zu den Terminen nur jeweils 20 bis 25 Personen erschienen, starken Widerstand habe es nicht gegeben. Herr Schowe ergänzt, dass die Bürgerversammlungen zum Wohnprojekt an der Schulstraße an- geboten würden, weil es Verwaltung und Politik um d ie Information im Quartier und um die Mei- nung der Bürgerinnen und Bürger gehe. Auch bei dies em Projekt könne die Politik selbstverständ- lich steuern und sie nehme die verschiedenen Meinun gsäußerungen wahr und berücksichtige sie bei ihren Entscheidungen. Ein B-Plan werde immer da nn erforderlich, wenn es keinen Rahmen gebe, der als Maßstab dienen könnte. In diesem Fall gebe es aber einen solchen Rahmen. Im Üb- rigen waren 2005 noch überhaupt keine konkreten Zie le für die Fläche definiert. Deshalb sei das Grundstück auch nicht in den Geltungsbereich des benachbarten B-Plans aufgenommen worden. Warum muss diese Freifläche bebaut und damit zerstö rt werden? Mit dem Projekt werde Wohnqualität vernichtet. (Anmerkung: Auf eine erneute Darlegung der Ziele u nd Zwecke wurde verzichtet.) Herr Fischer-Baumeister regt an, mit der Vorstellun g des überarbeiteten Konzepts fortzufahren. Frau Voss-Schiffmann erläutert daraufhin anhand von Planzeichnungen die neue Lage des Bau- körpers an der Uppenbergstraße. Da eine Verschiebun g des gesamten Komplexes nur zum Weg- fall von Stellplätzen, aber nicht gleichzeitig zu e iner substanziellen Verbesserung der Situation in der Uppenbergstraße führe, sei das Einrücken der Ge bäude entlang der alten Flucht der Uppen- bergstraße geprüft worden. Dadurch werde an der Upp enbergstraße der Querschnitt im hinteren Bereich aufgeweitet und könnten zwei alte Bäume erh alten werden. Die Funktion einer „Grünen Lunge“ werde durch die Pflanzung neuer Bäume im Blockinnenbereich unterstützt. Es seien ca. 32 Bäume vorhanden, von denen acht erhalten bleiben sollen. Durch eine bes- sere Anordnung der Gebäude müssten aber noch weniger Bäume gefällt werden. Ist im Be- reich der Altumstraße der Erhalt weiterer Bäume z.B . durch das Einrücken der Gebäude möglich? Herr Schowe nahm die Anregung auf und wies darauf h in, dass dieser Aspekt im weiteren Pla- nungsverlauf geprüft werde. Frau Voss-Schiffmann fährt mit der Vorstellung der Planung fort und geht auf den Baukörper am Spielplatz ein. Sie weist darauf hin, dass das Gebä ude nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus rein städtebaulich motivierten Aspekten an dieser Stelle vorgesehen sei. Der Verzicht auf das Gebäude mache für die Investorengemeinschaft wirtschaftlich gesehen keinen Unterschied, da der Verlust zu Lasten der Stadt gehe. Es entfielen nur ca. 4 Wo hnungen. Auch der Vergleich der Baumassen mit und ohne den Baukörper zeige keine signifikante Veränderung. Städtebaulich übernehme der 8 Baukörper jedoch eine wichtige Funktion indem er fü r eine Trennung des öffentlichen Bereichs mit dem Spielplatz vom privaten Blockinnenbereich sorge . Seine Lage an einer öffentlichen Fläche mit dem Spielplatz zeige auch, dass es sich bei dem Geb äude nicht um eine Bebauung im Blockin- nenbereich handele. Außerdem gebe es im Kreuzvierte l bereits ähnliche Situationen, z.B. im Block Studtstraße/Lazarettstraße, in dessen Innenbereich ein Gebäude ebenfalls einen Spielplatz vom privaten Blockinnenbereich trenne. Auch in der Altumstraße gebe es zwei erhaltenswerte Bäume. Es solle überprüft werden, ob diese erhalten werden können. Außerdem gebe es z wei weitere Bäume im Innenbereich der Fläche, die erhalten werden sollten und durch d ie Baukörper im Innenbereich entfielen. Diese Baukörper müssten gerade hinsichtlich des Erh alts der Funktion einer „Grünen Lun- ge“ überprüft werden. An der Ulrichstraße mit einem B-Plan vier kleine Ge bäude im Blockinnenbereich zugelas- sen worden, die GFZ läge bei ca. 0,9. Oberbürgermei ster Dr. Tillmann habe damals zuge- sichert, dass es im Kreuzviertel zu keiner weiteren Verdichtung komme. Die aktuelle Pla- nung habe aber eine Dichte, die es sonst im Kreuzviertel nirgendwo gebe. Frau Voss-Schiffmann erwidert richtig stellend, das s an der Stelle des diskutierten Baukörpers heute kein Baum vorhanden sei. Des Weiteren seien w ährend der Bearbeitung der drei B-Pläne 2005 auch Untersuchungen zur Dichte im Kreuzviertel vorgenommen worden, die teilweise sogar eine GFZ von 2,0 und mehr ergeben hätten. Nur ein B eispiel dafür sei ein Baublock an der Zu- hornstraße. Können die Vorgärten in der Altumstraße erhalten und erweitert werden? Herr Schowe versichert, dass dies bereits von der Verwaltung geprüft werde. Tiefgaragen seien immer ein Angstraum, unabhängig von ihrer Größe. Herr Schowe verweist erneut auf die Bedeutung der G röße und Übersichtlichkeit von Tiefgaragen, die eine wichtige Rolle für die Akzeptanz einer Tie fgarage darstellten. Eine überschaubare Tiefga- rage ohne Winkel werde einfach besser angenommen. Alle Hinweise und Anregungen der Bürger würden von der Verwaltung nur mit Statistiken und Entwürfen vom Reißbrett abgehandelt und nicht e ntsprechend gewürdigt. Das Vorge- hen sei nicht angemessen. Herr Fischer-Baumeister versichert, dass alle Anreg ungen ernst genommen und in das Protokoll aufgenommen würden. Er schließt die Veranstaltung um 20.25 Uhr. (Anmerkung: Die Veranstaltung verlief über weite Strecken in angespannter Atmosphäre.) gez. gez. ........................................................... ........................................ ................... Peter Fischer-Baumeister Arend Bewernitz Bezirksvorsteher Schriftführer
Anlage 3
86 Zeichen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Uppenbergstraße
- Mauritzstraße 7
- Münzstraße 15
- Schulstraße 1
- Grevener Straße
- Altumstraße
- Studtstraße
- Ulrichstraße
- Steinfurter Straße
- Uppenkampstiege
- Bergstraße
- Hornstraße
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0829/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37