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V/0829/2007

Bauvorhaben Schulstraße

Vorlagen 15.10.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 18.10.2007, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

12988 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bauvorhaben Schulstraße 
1. Kenntnisnahme der Niederschrift der Bürgerinformation vom 11.10.2007  
2. Beschluss über die Inhalte der politischen Anträge  
3. Beschluss über die Inhalte der Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW 
4. Beschluss über die städtebauliche Planung, Stand: Oktober 2007 
5. Beschluss über die Anträge bzw. Anregungen 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Niederschrift bzw. die Stellungnahmen der Öffentlichkeit in der Bürgerinformation am 
11.10.2007 werden zur Kenntnis genommen.  
 
2. Über die zum Projekt eingebrachten Anträge der CDU vom 15.08.2007 und der SPD vom 
23.08.2007 an den ASSVW sowie über den an den ASSVW verwiesenen Ratsantrag von 
Bündnis90/DieGrünen/GAL vom 17.08.2007 (Anlagen 1.1 – 1.3) wird wie folgt Beschluss ge-
fasst: 
 
2.1  Den folgenden Anträgen wird gefolgt
: 
  2.1.1 ein Verkehrsgutachten zu erstellen (CDU, SPD, B90/Grüne/GAL), 
  2.1.2 die Uppenbergstraße aufzuweiten (CDU, SPD), 
2.1.3 den Baukörper am Spielplatz und die finanziellen Auswirkungen eines Ver-
zichts zu überprüfen (CDU, SPD), 
2.1.4 sechs Wohneinheiten behindertengerecht, die übrigen weitestgehend barrie-
refrei zu erstellen (CDU), 
2.1.5 die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen (SPD, B90/Grüne/GAL), 
2.1.6 sicherzustellen, dass die städtebaulichen Vorgaben (s. Anlage 1.3) und 
wohnungspolitischen Ziele des Landeswettbewerbs im weiteren Verfahren 
ungeschmälert realisiert werden (B90/Grüne/GAL), 
2.1.7 die Planungsinhalte und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung durch 
Beschluss der Ratsgremien politisch zu legitimieren und rechtlich gegenüber 
den Investoren durch einen städtebaulichen Vertrag verbindlich zu machen 
(B90/Grüne/GAL). 
 
2.2  Den folgenden Anträgen wird teilweise bzw. indirekt gefolgt
: 
2.2.1 die Mehrbelastung durch den motorisierten Verkehr zu verringern (SPD) 
Vorlagen-Nr.: 
V/0829/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau  Voss-Schiffmann 
Ruf: 
492 61 22 
E-Mail: 
Voss-Schiffmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
13.10.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
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2.2.2 den Ziel- und Quellverkehr des Bauvorhabens so zu führen, dass die Ver-
kehrssituation nicht noch mehr belastet wird und die Bewohner vor Immissi-
onen geschützt werden (B90/Grüne/GAL).  
 
2.3  Nach sorgfältiger Prüfung wird den folgenden Anträgen nicht gefolgt
: 
2.3.1 das Verkehrsgutachten durch Externe erstellen zu lassen (B90/Grüne/GAL). 
 
3. Über die Inhalte der Anregung der Bürgerinitiative „Lebenswertes Kreuzviertel“ nach § 24 GO 
NRW Nr. 77/2007 einschließlich der Ergänzung (Anlagen 1.4 und 1.5) wird wie folgt Beschluss 
gefasst: 
  
3.1  Den folgenden Anregungen wird gefolgt : 
3.1.1 ein Verkehrsgutachten zu erstellen (vgl. 2.1.1). 
3.1.2 die Bürgerinnen und Bürger aktiv in den Planungsprozess mit einzubinden 
(vgl. 2.1.5). 
 
3.2  Der Anregung, den alten Baumbestand zu erhalten, wird teilweise gefolgt
.  
 
3.3  Nach sorgfältiger Prüfung wird den folgenden Anregungen nicht gefolgt : 
3.3.1 die Aufstellung eines Bebauungsplans zu beschließen, 
3.3.2 ein Klimagutachten zu erstellen, 
3.3.3 die Bebauung auf 60 Wohneinheiten zu begrenzen, 
3.3.4 die Erschließung der Tiefgarage ausschließlich über die Grevener Straße zu 
planen. 
 
4. Die gemäß den Beschlussvorschlägen unter 2. und 3. sowie dem Vorschlag der Verwaltung in 
der Sitzung des ASSVW am 18.10.2007 modifizier te städtebauliche Planung wird als Grundla-
ge für die weitere Planung und Umsetzung des Bauvorhabens beschlossen. 
 
5. Die unter 2. und 3. genannten Anträge bzw. Anregungen sind damit erledigt. 
 
Begründung: 
 
1. Die in der Veranstaltung vom 11.10.2007 geäußerten Bedenken und Anregungen sind zum 
großen Teil bereits in der 1. Bürgerinformation am 12.06.2007 vorgetragen worden und wurden 
insoweit von der Politik durch die unter 1. genannten Anträge bereits aufgegriffen. Zum andern 
Teil waren sie schon Gegenstand der Bürgeranregung nach § 24 GO NRW  und werden damit 
unter Beschlusspunkt 3. behandelt. 
 
2. a) Förmliche Anträge von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
 
Die Inhalte der Anträge sind mit dem Bericht der Verwaltung in der Sitzung des ASSVW am 
13.09.2007 ausführlich abgearbeitet worden (s. Tischvorlage Sachstandsbericht der Ver-
waltung in der Sitzung des ASSVW am 13.09.2007 zu TOP 6.1.). Die in der Anlage 2 zum 
Sachstandsbericht vorgelegte Verkehrsuntersuchung stellt fest, dass der Gesamtverkehr 
aus vorhandenen und zu erwartenden Kfz-Fahrten insgesamt ein Verkehrsaufkommen dar-
stellt, das als weiterhin niedrig zu betrachten ist und in den vorhandenen verkehrsberuhig-
ten Anliegerstraßen angemessen abgewickelt werden kann. 
 
Über die Stellungnahmen und Vorschläge der Verwaltung ist in der Sitzung nicht entschie-
den, sondern vielmehr zunächst in den Ratsfraktionen beraten worden. Als Ergebnis dieser 
Beratungen wurde die am 13.09.2007 dargestellte Planung (Anlage 3.1) - wenngleich mit 
begleitenden Anforderungen (s. 2. b) - befürwortet und zur Vorstellung in einer 2. Bürger-
versammlung freigegeben. Mit diesem Votum ist inhaltlich folgender Sachstand erreicht: 
 
Die Verkehrserschließung erfolgt weiterhin dezentral sowohl von der Grevener Straße als

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auch aus dem Quartier. Die damit verbundene größtmögliche Akzeptanz der Tiefgaragen 
soll in der weiteren Planung baulich optimiert werden. Damit wird gewährleistet, dass die 
Anliegerstraßen nur durch einfachen Ziel- und Quellverkehr und nicht, wie bei einer von der 
Grevener Straße aus zentral erschlossenen Tiefgaragenlösung zu erwarten, durch zusätzli-
chen, ziellosen Parksuchverkehr belastet werden. Dem Anliegen der Anträge von SPD und 
B 90/Grüne/GAL ist damit zumindest teilweise bzw. indirekt Rechnung getragen. 
 
Die Bauflucht an der Uppenbergstraße wird so zurückgenommen, dass die nördlichen bei-
den großen Bäume stehen bleiben können. Damit wird der stadtbildprägende Baumbestand 
entlang den öffentlichen Straßen weitgehend erhalten. Der Baukörper am Spielplatz bleibt 
wie geplant zur Gliederung der privaten und öffentlichen Freiräume bestehen.  
 
Die städtebaulichen und wohnungspolitischen Ziele des Landeswettbewerbs, einschließlich 
der Verpflichtung zum Bau von sechs behindertengerechten Wohnungen, werden verbind-
lich gesichert. Der ASSVW als zuständiges Ratsgremium entscheidet mit den Beschluss-
punkten 2., 3. und  4. über die Planungsinhalte und die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbetei-
ligung. 
 
Damit sind alle Intentionen der politischen Anträge erfasst und inhaltlich in dem fachlich 
vertretbaren Umfang erfüllt. Der weitergehenden Forderung von B 90/Grüne/GAL nach ex-
terner Vergabe des Verkehrsgutachtens wird nicht gefolgt, da die Methodik der Bestands-
erhebung und Prognose wie auch die Erfassung der Grundlagendaten fachlich anerkannten 
und gerichtlich belastbaren Regeln folgen und die Qualität der Untersuchung damit vom 
Ersteller unabhängig ist. 
 
b)  Stellungnahmen der Ratsfraktionen im Nachgang zur Sitzung 
 
Das von der SPD angeregte externe Rechtsgutachten zum Erfordernis eines Bebauungs-
planverfahrens wurde durch die Kanzlei Baumeister erstellt und den Fraktionen bereits zu-
gesandt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Vorhaben nach allen Kriterien des § 34 
Baugesetzbuch (BauGB) in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung 
ohne Einschränkungen über die vorhandenen Straßen gesichert ist und ein Planerfordernis 
somit nicht besteht. Das gesamte Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich nach § 34 (1) 
BauGB zulässig und genehmigungsfähig. 
 
Die übrigen im Nachgang zur Sitzung am 13.09.2007 erfolgten Stellungnahmen der Rats-
fraktionen werden Gegenstand der mündlichen Erörterung in der Sitzung. Über sie wird 
ggfs Beschluss gefasst, sofern entsprechende Anträge gestellt werden. 
 
3. Die Anregungen der Bürgerinitiative lagen zur Sitzung des ASSVW am 23.08.2007 bereits vor 
und wurden inhaltlich mit den Berichten der Verwaltung in den Sitzungen des ASSVW am 
23.08.2007 (s. Anlage zum Protokoll der Sitzung) sowie am 13.09.2007 behandelt (s. Tischvor-
lage Sachstandsbericht der Verwaltung zu TOP 6.1.). Auf die in beiden Berichten dargelegte 
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange wird insofern verwiesen. Zusammenfassend 
sind für den Entscheidungsvorschlag folgende Erwägungen maßgebend: 
 
Mit der Rücknahme der Bauflucht an der Uppenbergstraße wird der Baumbestand auf dem 
Grundstück, der die öffentlichen Straßenräume prägt, weitgehend erhalten. Für die im Innern 
des Grundstücks durch eine Bebauung unvermeidbar entfallenden Bäume werden Ersatz-
pflanzungen vorgenommen, die ringförmige Anordnung der Tiefgaragen lässt dies zu. Mit die-
ser „grünen Lunge“ folgt das Konzept den Zielen der Bebauungspläne Nr. 479, 480, 481 für 
das Kreuzviertel.  
 
Die Anwohnerschaft ist in einer frühzeitigen und in einer weiteren Informationsveranstaltung 
jeweils mit anschließender Abwägung und Vorlage gegenüber dem Ausschuss ebenso beteiligt 
worden wie dies nach § 3 BauGB im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens möglich wäre.

- 4 - 
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Anzumerken ist hier insbesondere, dass im vorliegenden Fall bei Aufstellung eines Bebau-
ungsplans eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13 a BauGB planungsrecht-
lich regelmäßig nicht geboten wäre. Im Gegenteil, sie wäre aufgrund der Vorschriften des § 13 
a BauGB ausdrücklich nicht vorgesehen. 
 
Der Aufstellung eines Bebauungsplans bedarf es auch i.  Ü. nicht (s. o.). Die mit dem geforder-
ten Klimagutachten und der geforderten Reduzierung der Wohnungszahl angestrebte Verringe-
rung der Bebauungsdichte widerspricht dem im Baugesetzbuch verankerten Gebot, Bauflä-
chen vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung zu aktivieren. Die schon mit der 
Wettbewerbsauslobung beschlossene urbane Dichte ist zudem integraler Bestandteil des Lan-
deswettbewerbs und der Idee der Integration von Älteren und Menschen mit Behinderungen in 
innenstadtnahe und gewachsene Stadtteile wie das Kreuzviertel. 
 
Das ursprüngliche Konzept, eine zentrale Tiefga rage ausschließlich von der Grevener Straße 
zu erschließen, hat sich bei näherer Betrachtung im Hinblick auf das Ziel, die Anliegerstraßen 
nicht unnötig mit Verkehr zu belasten, als unzureichend erwiesen. Es birgt im Gegenteil die 
Gefahr, dass die Stellplatzlösung nicht angenommen und dadurch noch mehr ungerichteter 
Parksuchverkehr in das Quartier gezogen wird. 
 
So verständlich die Skepsis und Sorge von Anwohnern gegenüber der Neubebauung von lan-
ge ungenutzten Grundstücken auch ist, so muss doch nach allen fachlichen und rechtlichen 
Kriterien, auch im innerstädtischen Vergleich und im Vergleich zur Belastung von neu geplan-
ten Wohnstraßen in Baugebieten, festgestellt werden, dass weder die bestehende Verkehrsbe-
lastung noch die Verkehrszunahme aus dem B auvorhaben zu unzumutbaren Verhältnissen 
führen. Auch darf nicht übersehen werden, dass die früheren Schulnutzungen bereits Ziel- und 
Quellverkehr erzeugt haben. 
 
Die von der Bürgerinitiative vertretene Annahme eines gefährlichen verkehrlichen Missstandes 
und einer Beeinträchtigung von Lebensqualität durch eine zu massive Bebauung ist aus fachli-
cher Sicht nicht gerechtfertigt und nicht objektiv quantifizierbar.  
 
4. Um einen möglichst breiten und abschließend en Konsens über die Planung zu ermöglichen, 
hat die Verwaltung gemeinsam mit den Investoren geprüft, ob ähnlich wie an der Uppen-
bergstraße auch an der Altumstraße eine Rücknahme der Bauflucht machbar ist, ohne den 
Wettbewerbsentwurf einschneidend zu verändern. Als Ergebnis wird vorgeschlagen, durch Pa-
rallelverschiebung des nördlichen Ensembles einschließlich des privaten Innenhofs in Richtung 
Süden auch an der Altumstraße eine Vorgartenzone zu schaffen, in der, soweit technisch mög-
lich, der vorhandene große Baum erhalten bleiben kann.  
 
Damit sind zusätzlich zur ohnehin zweifelsfreien Einfügung des Vorhabens in die Umgebung in 
planungsrechtlicher Hinsicht auch alle erdenklichen städtebaulichen und stadtgestalterischen 
Anpassungen im Zusammenhang der Erhaltungssatzung Nordviertel vollzogen. Die Lösung 
wird derzeit überprüft. Die aktualisierte städtebauliche Planung wird in der Sitzung vorgestellt. 
 
 
I.V.    Anlagen:  
1. Anträge aus Politik und Bürgerschaft 
1.1 CDU vom 15.08.2007 
gez.    1.2 SPD vom 23.08.2007 
Schultheiß   1.3 Bündnis90/Die Grünen/GAL A-R/030/2007 vom 17.08.2007 
Stadtdirektor   1.4 Anregung Nr. 77/2007 nach § 24 GO NRW vom 14.08.2007  
1.5 Ergänzung zur Anregung 77/2007 
2. Niederschrift über die Bürgerinformation am 11.10.2007 
3. Städtebauliche Planung Stand September 2007

Anlage 1

2526 Zeichen

Anlage 1.1.: 
 
 
 
 
 
  
15. August 2007 
 
 
 
 
Antrag 
 
 
Rahmenbedingungen für das Bauprojekt Schulstraße 
 
 
 
Der Planungsausschuss möge beschließen: 
 
 
1. Die Verwaltung erstellt ein Verkehrsgutachten, u m die verkehrlichen Auswirkungen der  
geplanten Bebauung und die Frage der verkehrlichen Erschließung nochmals zu klären. 
 
2. Die Verwaltung prüft, ob der gesamte Baukörper „ auf der vorhandenen Fläche“ - zu  
Lasten der neuen Nord/Süd-Erschließungsstraße – so verschoben werden kann, dass  
die Uppenbergstraße eine Aufweitung erfährt. 
 
3. Die Verwaltung prüft, ob auf die vorgesehene Inn enbebauung verzichtet werden kann  
und welche finanziellen Auswirkungen dies hat. 
 
4. Die drei beteiligten Wohnungsgesellschaften erst ellen insgesamt sechs  
behindertengerechte Wohnungen gemäß DIN. Die übrigen Wohnungen werden 
 möglichst 
 barrierefrei erstellt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de

Anlage 1.2.: 
 
                                             SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
 
spdfrak@muenster.de  
 www.spd-muenster.de  
 
23.08.2007 
 
 
Bebauung an der Schulstraße verträglich gestalten 
 
 
Antrag  
 
Der Planungsausschuss möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Bebauungskonzeption der Investorengemeinschaft 
Schulstraße auf den Prüfstand zu stellen und mit den Investoren Veränderungen mit folgenden 
Zielsetzungen zu verhandeln: 
 
1. Verringerung der baulichen Dichte: Insbesondere durch eine Veränderung der Planung ent- 
lang der Uppenbergstraße (durch eine Vergrößerung des Abstandes zur gegenüber liegen- 
den Bebauung) sowie im Blockinnenbereich (Überprüfung des hier vorgesehenen Gebäu- 
deblocks); damit verbunden mehr Grün.     
 
2. Verringerung der mit dem Bauvorhaben einhergehen den Mehrbelastung durch den motori- 
sierten Verkehr auf den Anliegerstraßen im Kreuzviertel (Stichwort Tiefgaragenzufahrt). Als 
Entscheidungsgrundlage ist die Erstellung eines Verkehrsgutachtens sinnvoll.  
 
3. Verstärkte Einbeziehung der Anwohner/innen in de n weiteren Planungsprozess („Runder 
Tisch“).    
 
 
Begründung: erfolgt mündlich. 
 
 
Wolfgang Heuer 
und Fraktion

Anlage 1.3.:

Anlage 1.4.: 
Anregung Nr. 77/2007

Anlage 1.5.: 
Ergänzung zur Anregung Nr. 77/2007

Anlage 2

26552 Zeichen

13. Oktober 2007 
 
 
 
Niederschrift über die 2. Bürgerversammlung  
zum Wohnprojekt Schulstraße 
 
 
 
 
Stadtbezirk: 
 
 
 
 
 
Münster-Mitte 
Anlass: 
 
 
 
 
 
Vorstellung des überarbeiteten städtebaulichen 
Konzepts zum Bauvorhaben „Junges Quartier 
für das Wohnen im Alter“ an der Schulstraße 
 
 
Zeit: 
 
 
 
 
 
11.10.2007, 18.00 Uhr 
Ort: 
 
 
 
 
 
 
Pascal-Gymnasium, Uppenkampstiege, Münster 
 
Teilnehmer:  
 
 
 
 
 
ca. 130 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: 
 
 
 
 
 
 
Herr Fischer-Baumeister,  
Bezirksvorsteher 
Vertreter der Verwaltung: 
 
 
 
 
 
 
Herr Schowe, Frau Voss-Schiffmann, Herr Be- 
wernitz, 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ver- 
kehrsplanung

2 
 
Der Bezirksvorsteher des Stadtbezirkes Münster-Mitt e, Herr Fischer-Baumeister, begrüßt die an- 
wesenden Bürgerinnen und Bürger, erläutert Anlass u nd Ablauf der Veranstaltung und stellt die 
Beteiligten vor. Der Abend diene der weiteren Infor mation der Bürgerschaft über den aktuellen 
Stand der Planung und über die Veränderungen, die s ich aus den Anregungen der Bürgerinnen 
und Bürger sowie aus der Politik in der Planung erg eben hätten. Nach der Vorstellung der Inhalte 
gebe es die Möglichkeit, ausführlich Fragen zu stel len und die Inhalte zu erörtern. Herr Fischer-
Baumeister wies darauf hin, dass eine Videopräsenta tion der Bürgerinitiative nicht möglich sowie 
Bild- und Tonaufzeichnungen untersagt seien. Es han dele sich um eine Veranstaltung der Stadt- 
verwaltung. Eine vorherige Klärung des Anliegens mit der Verwaltung sei auch nicht erfolgt. 
 
Herr Schowe erläutert daraufhin den weiteren Ablauf des Abends und geht zu Beginn zunächst auf 
grundlegende Aspekte ein. Ziel der Bürgerinformation sei auch die Klarstellung von Planungsinhal- 
ten, die in der Öffentlichkeit zum Teil unzutreffend eingesetzt worden seien.  
Hierzu zähle insbesondere die Frage nach der Anzahl  der Wohnungen. Eine maximale oder er- 
wünschte Anzahl von 60 Wohnungen sei nie im Gespräc h gewesen, die Zahl der Wohnungen der 
29 Wettbewerbsarbeiten lag zwischen 54 bis 140 Wohn ungen. Im Übrigen sah der aus dem Wett- 
bewerb als Sieger hervorgegangene Entwurf 60 Wohnun gen auf fast derselben Bruttogeschossflä- 
che (BGF: 12.000m²) vor, auf der die aktuelle Planu ng 115 Wohnungen unterbringe (BGF: 
14.500m²). 
Die Vorstellung des Entwurfs des Architekturbüros B erg in der Bürgerversammlung vom 12.06.07 
zeigte erste Annäherungen an die Fragen zu Grundris sen, Zugängen und der Frage der Tiefgara- 
genzufahrt(en), in der ein dezentrales Konzept verf olgt wurde. Dies sei die einzige Stelle, die nicht 
mit der Wettbewerbsauslobung übereinstimme, denn do rt wurde eine zentrale Tiefgarage mit einer 
Zufahrt von der Grevener Straße vorgesehen. Die Ent scheidung für eine dezentrale Lösung sei 
aus verschiedenen Gründen gefallen: Zunächst stelle  bei einer großen, zentralen Tiefgarage die 
Erreichbarkeit der Zufahrt ein Problem dar, da nur von rechts hinein und nach rechts hinaus gefah- 
ren werden könne. Vom Ring kommende Nutzer beispiel sweise seien gezwungen erhebliche Um- 
wege von mehreren 100 m zu fahren, um die Tiefgarag e zu erreichen. Kleinere, den Wohngebäu- 
den klar zugeordnete Tiefgaragen erhöhten aus Nutze rsicht ihren Gebrauchswert, da sie über- 
sichtlicher seien und dezentrale Zugänge zu den Geb äuden ermöglichten, so dass u.a. die Entste- 
hung von Angsträumen verringert werde. 
Anhand von Schnittzeichnungen macht Herr Schowe deu tlich, dass die Höhenentwicklung der 
Neubebauung sich an der in der Umgebung vorhandenen  Bebauung orientiere und sie nicht über- 
schreite. Auch die geplante Dichte der Bebauung sei  mit den im Quartier vorhandenen Strukturen 
verträglich. 
 
Herr Schowe weist darauf hin, dass seit Juni versch iedene Aspekte der Planung intensiv geprüft 
würden und nennt die wichtigsten Punkte, die die Fr aktionen nach der Sitzung des Planungsaus- 
schusses am 23.08.07 durch die Verwaltung bearbeitet sehen wollten. Hierzu zählten:  
- die Erstellung eines Verkehrsgutachtens,  
- die Stellung der Baukörper,  
- die Prüfung des Baukörpers am Spielplatz,  
- die Sicherstellung der Unterbringung von sechs be hindertengerechten Wohnungen sowie  
- die Sicherstellung einer intensiven Bürgerbeteili gung.  
Alle Punkte seien durch die Verwaltung bearbeitet w orden, die Ergebnisse würden im Folgenden 
präsentiert. 
 
Der Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung des Land es Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 
24.08.07 fordere,  
- ein Bebauungsplanverfahren,  
- eine Beschränkung der Anzahl der Wohnungen auf 60 ,  
- eine zentrale Tiefgarage mit Zufahrt von der Grev ener Straße,  
- einen Erhalt des alten Baumbestandes und 
- eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

3 
Auch diese Punkte seien gründlich untersucht worden , zur Klärung der Frage nach der Planerfor- 
dernis sei ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden, dessen Ergebnis nächste 
Woche rechtzeitig zur Sitzung des Planungsausschuss es vorliegen werde. Nach den bereits vor- 
liegenden Informationen unterstütze das Gutachten d ie Meinung der Stadtverwaltung, dass ein 
Bebauungsplan nicht erforderlich sei, die Begründung dafür sei in der nächsten Woche verfügbar. 
Herr Schowe erklärt, dass nach der letzten Sitzung des Planungsausschusses die Fraktionen Mei- 
nungsbilder abgeben hätten. Dabei habe es bis dato keine weiteren Anregungen von Seiten der 
CDU / FDP gegeben. Die SPD rege ein Rechtsgutachten , die Prüfung, ob die Verlegung einer wei- 
teren Tiefgaragenzufahrt in die Grevener Straße mög lich sei, sowie eine Überprüfung der Baukör- 
per in der Altumstraße an. Von den Bündnis 90/Die G rünen/GAL werde ein externes Verkehrsgut- 
achten, ein Bebauungsplanverfahren sowie eine Sicherung der Qualitäten des Projektes erwartet. 
 
Im Anschluss an diese Einführung stellt Frau Voss-S chiffmann den aktuellen Stand der Planung 
vor und orientiert sich dabei insbesondere an den Aspekten Zahl der Wohnungen, Bruttogeschoss- 
fläche, Verkehr und Planerfordernis. Sie beginnt mi t der Aufteilung der Parkplätze und erläutert die 
zukünftige Aufteilung der oberirdischen und der in die Tiefgaragen verlegten Stellplätze. Alle heute 
vorhandenen Stellplätze blieben demzufolge erhalten , die Zahl der für das Projekt erforderlichen 
Stellplätze sei ebenfalls untergebracht. Ausschließ lich das wilde Parken auf dem ehemaligen 
Schulhof entfalle ersatzlos.  
Dann geht Frau Voss-Schiffmann auf die Verkehrsunte rsuchung ein, deren Grundlage eine Be- 
standsermittlung per Handzählung sei. Die zur Hochr echnung verwendeten Daten seien für Müns- 
ter statistisch abgesichert, das Vorgehen entsprech e der guten Praxis. Ausgegangen wurde bei 
der Untersuchung von einem „worst case“-Szenario, d .h. der vom Projekt zu erwartende Verkehr 
sei zu dem heute bestehenden hinzugerechnet worden,  ohne z.B. den Entfall der wilden Parkplät- 
ze als entlastenden Effekt zu berücksichtigen. Im E rgebnis komme die Untersuchung zu dem 
Schluss, dass mit einer zusätzlichen Belastung von maximal 40 KFZ in der Spitzenstunde zu rech- 
nen sei, die in den vorhandenen Straßen gut zu bewältigen sei. 
 
Herr Schowe ergänzt die einzelnen Annahmen der Verk ehrsuntersuchung und erläutert ihr Zu- 
standekommen. Grundlage der Berechnung seien 115 ne ue Wohnungen, die typische Belegung in 
Münster läge bei 1,9 Personen pro Wohnung, somit kä men ca. 219 neue Bewohnern in das Quar- 
tier. Durchschnittlich lege eine Person 3,5 Wege pr o Tag zurück, insgesamt also 767 Wege am 
Tag. Davon würden 32% mit dem KFZ zurückgelegt, 68%  der Wege auf andere Art bewältigt. Zu 
den mit dem KFZ zurückgelegten 246 Wegen würden Auf schläge für Besucher- und Lieferverkehr 
sowie für die Spitzenstunde addiert, so dass man in  der Spitzenstunde schließlich mit einem zu- 
sätzlichen Verkehr von maximal 40 KFZ rechnen müsse.  
 
Aufgrund zahlreicher Wortmeldungen und Zwischenrufe  schlägt Herr Fischer-Baumeister vor, die 
Vorstellung der überarbeiteten Planung an dieser St elle zu unterbrechen und die Diskussion zum 
Thema Verkehr direkt zu eröffnen. Er bittet die Anw esenden, Fragen zu stellen und ihre Meinun- 
gen zu äußern. 
 
Von wie vielen PKW geht die Verwaltung pro Tag und pro Neubauwohnung aus? 
 
Herr Schowe antwortet, dass pro Neubauwohnung mit e inem PKW gerechnet werde, hinzu kämen 
weitere ca. 30 Stellplätze als Angebot für das Quartier (Quartiersgarage).. 
 
Im Quartier herrsche bereits jetzt ein hoher Parkdr uck, der durch das Kino Schlosstheater 
und temporäre Veranstaltungen wie dem Send noch zus ätzlich erhöhen werde. Für die 
Bewohner sei es abends kaum möglich einen Parkplatz  zu finden. Die Situation sei durch 
die vielen parkenden Autos, für die Müllabfuhr oder  bei etwaigen Einsätzen der Feuerwehr 
heute schon schwierig.  
 
Ist in der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt, das s das Postmonopol bald fallen werde? 
Wenn demnächst viele Anbieter die Zustellung übernä hmen, werde der Verkehr im Gebiet 
sicherlich zunehmen.

4 
Herr Schowe erwidert, dass diese Frage im Rahmen de r Untersuchung nicht berücksichtigt wurde, 
da die Entwicklung nicht abzusehen sei. Es gebe bei spielsweise auch Packstationen, die ebenfalls 
einen Einfluss auf die Verkehrsmenge hätten. 
 
Die Untersuchung gehe von einem KFZ-Anteil von 32% aus, der modal split für die gesam- 
te Stadt Münster läge aber bei ca. 42%. Auf welcher  Grundlage wurde die kleinere Zahl 
verwendet? 
 
Herr Schowe erläutert, dass der KFZ-Anteil in den e inzelnen Stadtgebieten schwanke. Aber auch 
wenn man die Zahl für die Gesamtstadt nähme, schlüge sie auf das Ergebnis nicht durch. Bei einer 
Straßenbreite von 4,50 m läge in der Schulstraße di e Belastungsgrenze sogar bei bis zu 400 
KFZ/h. Die Prognose bleibe mit rund 160 KFZ/h deutlich unter dieser Zahl. 
 
In einer Veranstaltung der Stadt zum Kreuzviertel i m Jahr 2000 sei bereits damals von ei- 
nem hohen Parkdruck im Quartier gesprochen worden ( 3% tagsüber, 7% abends höher). 
Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen seien insgesamt er folgreich, aber der Individualver- 
kehr nehme wieder zu, und das sei im Quartier zu sp üren. Wie stellt sich die Stadt die Or- 
ganisation des Verkehrs vor diesem Hintergrund vor,  wenn nicht die Belange der Investo- 
ren, sondern die der Bewohner an erster Stelle stünden? 
 
Das Kreuzviertel sei geprägt von oberirdischem Park en, Tiefgaragen gebe es so gut wie 
gar nicht. Der geplante Bau von Tiefgaragen verleih e dem Quartier den Charakter eines 
„Bunkerviertels“ und werde im Kreuzviertel selbst, letztendlich aber auch in der Gesamt- 
stadt, zu einem Verlust von Lebensqualität führen. 
 
Herr Schowe nennt die für alle Neubauprojekte gelte nde Vorgabe, dass die Stellplätze auf dem 
Grundstück des Vorhabens selbst untergebracht werde n müssen. Durch das Projekt entstehe also 
kein zusätzlicher oberirdischer Parkdruck. 
 
Eine zentrale, große Tiefgarage mag ein Angstraum s ein, da aber ein adäquates Angebot 
an Stellplätzen oberirdisch gar nicht vorhanden sei , werde die zentrale Tiefgarage zwangs- 
läufig angenommen werden. 
 
Herr Schowe stellt klar, dass aus Nutzersicht eine zentrale Tiefgarage weniger attraktiv sei als 
mehrere kleine, übersichtliche und klar den Gebäude n zugeordnete Tiefgaragen. Die Erreichbar- 
keit spiele dabei eine sehr große Rolle. Lange An- und Abfahrtswege sowie die geringere Attrakti- 
vität der zentralen Tiefgarage führen letztendlich sogar zu einer Zunahme des Verkehrs im Quar- 
tier, weil zunächst oberirdisch in Gebäudenähe ein Parkplatz gesucht werde. Die im Projekt be- 
sonders angesprochene Zielgruppe älterer Menschen u nd von Menschen mit Behinderungen rea- 
giere darauf besonders sensibel. Auch ihre Bedürfnisse müssten Berücksichtigung finden. 
 
Wie wird der Verkehr in der Bauphase organisiert? 
 
Herr Schowe erklärt, dass es ein Baustellenkonzept zurzeit noch nicht gebe. Es werde jedoch 
rechtzeitig eines erstellt werden. Natürlich müsse man in der Bauphase, in einer sich verändern- 
den Stadt, mit Einschränkungen und Belästigungen re chnen, die ein verantwortungsvoller Bauherr 
durch entsprechende Planung so gering wie möglich halten würde. 
 
Am Knotenpunkt Lazarettstraße/Steinfurter Straße ko mme es durch kurze Grünphasen be- 
reits jetzt morgens zu langen Rückstaus in der Laza rettstraße und in der Schulstraße. Die- 
se Situation verschärfe sich noch, wenn mehr Verkehr im Quartier entsteht. 
 
Herr Schowe antwortet, dass ein Mehr von max. 40 KF Z in der Spitzenstunde keine problemati- 
sche Zunahme sei. Außerdem werde der Verkehr auch ü ber andere Straßen abfließen können, 
nicht nur über den Knotenpunkt Lazarettstraße/Stein furter Straße, sondern auch in Richtung Mel- 
chersstraße.

5 
Insgesamt sei die Planung für die Neubebauung viel zu dicht, die daraus resultierende Ver- 
kehrszunahme sei unzumutbar, die Problematik werde nicht ernst genommen. 
 
Wie sieht die weitere Konzeption zur Abwicklung des  Verkehrs aus? Letztendlich gehe der 
ganze Verkehr doch über die Schulstraße. 
 
Herr Schowe stellt klar, dass die aktuell vorhandene Verkehrsführung bestehen bleibe. 
 
Die Schulstraße sei in Höhe „Mutter Birken“ heute schon eine Engstelle. Die Verkehrssitua- 
tion an dieser Stelle sei besonders abends schwieri g, eine weitere Zunahme wäre unzu- 
mutbar. Statistisch sei dies vielleicht möglich, praktisch aber nicht. 
 
Eine Verkehrszählung per Hand und statistische Date n mögen Ergebnisse bringen, aber 
die Realität sehe anders aus. Eine Tiefgarage, ersc hlossen von der Grevener Straße näh- 
me den Verkehr aus dem Quartier. 
 
Herr Schowe betont, dass in einer Tempo-30-Zone bei  einer Fahrbahnbreite in der Schulstraße 
von 4,50 m auch Begegnungsverkehre bei angepasster Geschwindigkeit problemlos möglich sei- 
en. Die Zählung per Hand und die statistischen Para meter entsprächen der Praxis und würden 
auch von externen Gutachtern nicht anders angewandt . Eine ausschließliche Zu- und Abfahrt der 
Tiefgarage an der Grevener Straße bedeute für die N utzer weite Umwege und mache die Tiefga- 
rage unpraktisch. Erst dadurch komme es aufgrund fe hlender Akzeptanz zu einem erhöhten Park- 
druck im Quartier. 
 
Was passiert, wenn das Verkehrskonzept nicht funkti oniert? Ist auch über andere Alternati- 
ven nachgedacht worden? Beispielsweise könne man an  der Grevener Straße auf der Flä- 
che der ehemaligen Tankstelle ein Parkhaus errichten. 
 
Methodik und Vorgehen der Verwaltung gingen am Ziel  vorbei. Angsträume existierten 
nicht, es gebe genügend funktionierende große Tiefg aragen wie z.B. in Kinderhaus, wo 
auch eine Tiefgarage für 100 oder mehr Wohnungen gebaut worden sei.. 
 
Es gehe nicht nur um die Verkehrsmenge, sondern auc h um den Verkehrsdruck. Und da 
habe das vorliegende Konzept kein Ventil zur Steuerung geschaffen. 
 
Herr Schowe antwortet: Die grundsätzliche Frage ble ibt, ob das Mehr an Verkehr im Quartier zu 
bewältigen ist. Analyse und Prognose bejahen diese Frage. 
 
Ist die Erschließung des Quartiers über die Grevener Straße möglich? 
 
Frau Voss-Schiffmann erläutert, dass sie in einem V orentwurf vor dem Wettbewerb eine Erschlie- 
ßung von der Grevener Straße ausprobiert habe, alle rdings sei sie durch die fachlichen Hinweise 
der Verkehrsplaner dazu gebracht worden, dieses Kon zept zu überdenken und auch sie habe ihre 
Meinung geändert, da das Projekt mit einem deutlich en Akzent auch auf ältere Menschen und 
Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sei, müsste n sich ihre Bedürfnisse auch im Vorhaben 
widerspiegeln. Für diese Menschen werde nicht nur e ine große, unübersichtliche Tiefgarage als 
Angstraum empfunden, sie seien in besonderem Maße a uch auf Parkplätze in der Nähe ihrer 
Wohnungen angewiesen. 
 
Prinzipiell sei doch die große Tiefgaragenlösung mö glich, ausschlaggebend seien nur die 
Interessen der Investoren, die die höheren Kosten, die eine große Tiefgarage verursache, 
vermeiden wollen. 
 
Frau Voss-Schiffmann versichert, dass dieser Aspekt  bereits im Vorfeld untersucht wurde und für 
die Entscheidung nicht relevant gewesen sei.

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Herr Fischer-Baumeister bittet um die letzten Wortm eldungen zum Thema Verkehr, damit auch 
Zeit bleibe für die weiteren Aspekte der Planung, die bisher noch nicht angesprochen wurden.  
 
Durch die dezentrale Lösung werde der Angstraum nur  auf die Quartiersstraßen verlagert. 
Durch das Mehr an Verkehr dort seien die Schul- und  Spielwege der Kinder nicht mehr si- 
cher, mehr Unfälle seien die Folge. Gibt es Konzept e, den Verkehrsdruck auf den Straßen 
zu reduzieren? 
 
Auf welcher Grundlage wird von einem Stellplatz pro Neubauwohnung ausgegangen? 
 
Herr Schowe nennt die Grundlagen für die Berechnung  der notwendigen Stellplätze, diese seien in 
den Wettbewerbsunterlagen sowie der Bauordnung von Nordrhein-Westfalen zu finden. Zu den 
Stellplätzen der Wohnungen kämen noch die ca. 30 Pa rkplätze für Besucher hinzu. Beim Thema 
Angstraum müsse man unterscheiden zwischen der Frag e der Verkehrssicherheit und Unfallpro- 
phylaxe und der Frage der sozialen bzw. persönliche n Sicherheit, wie sie sich im Angstraum aus- 
drücke. Beide Fragen berührten ganz verschiedene Th emenkomplexe. Die Verkehrssicherheit 
werde bereits dadurch erhöht, dass eine Tempo-30-Zo ne im Quartier ausgewiesen sei und diese 
eine angepasste Fahrweise erfordere, gerade auch bei engeren Querschnitten. 
 
Herr Fischer-Baumeister beendet damit die Diskussio n zum Thema Verkehr und bittet um Fragen 
und Meinungen zu weiteren Themen. 
 
Was bedeutet eine Bruttogeschossfläche von 14.500m² , und wie steht diese Zahl im Zu- 
sammenhang mit der Anzahl der Wohnungen von 60 bis 120? 
 
Herr Schowe erklärt, die Bruttogeschossfläche (BGF) sei die erzielbare Geschossfläche bei Errich- 
tung eines oder mehrerer Gebäude. In den Wettbewerb sunterlagen wurde die BGF als Zielgröße 
mit maximal 14.500m² angegeben. Ziehe man von diese r Zahl ca. 20% ab, erhalte man die unge- 
fähre Wohnfläche. In diesem Fall wären das ca. 11.0 00m², was bei 115 Wohnungen rein rechne- 
risch einer Wohnfläche pro Wohnung von ca. 90m² entspreche. 
 
Welcher Maßstab für die Ausnutzung wird bei einer G rundstücksfläche von ca. 9.300m² 
angelegt? Steht der Faktor von 1,6 (die Geschossflä chenzahl, GFZ) in Relation zum Be- 
stand im Kreuzviertel? Die Bürgerinitiative rechnet ein Plus von ca. 50% aus. 
 
In den angrenzenden Quartieren wurden GFZ von 0,5 b is 0,9 von der Bürgerinitiative er- 
rechnet. Wie kommt die Verwaltung auf die in der Planung vorgesehene Dichte? 
 
Herr Schowe antwortet, dass auch im Bestand des Kre uzviertels die GFZ um die 1,6 betrage, teil- 
weise sogar noch deutlich höher läge. Des Weiteren seien GFZ und BGF als rechnerische Werte 
bei einem nach § 34 BauGB zu beurteilendem Vorhaben  nicht relevant. Hier seien Kriterien wie 
zum Beispiel die tatsächliche Höhe der geplanten Be bauung, Art und Maß der Nutzung und ihr 
Einfügen in die nähere Umgebung ausschlaggebend. Di e gebotene Einfügung des Neuen in das 
Bestehende bedeute, dass neue Bauvorhaben sich in d ie bestehende Struktur einfügen müssen 
und den Rahmen nicht sprengen dürfen 
 
Der angelegte Maßstab stimme nicht. 
 
Herr Schowe weist noch einmal darauf hin, dass im R ahmen der Genehmigung nach § 34 BauGB 
viele relevante Faktoren geprüft würden. In einem B ebauungsplanverfahren könnten dagegen je 
nach Zielsetzung ganz andere Dichten bzw. Geschosszahlen, auch höhere, festgesetzt werden. 
 
Gerade deswegen sei ein B-Planverfahren notwendig, damit Maßstäbe transparent festge- 
legt und die Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Pl anung beteiligt werden können. So hät- 
ten die Bürgerinnen und Bürger keinen Einfluss.

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Herr Schowe erinnert daran, dass eine Beteiligung d er Bürgerinnen und Bürger doch sehr wohl 
stattfinde. Alles Gesagte werde protokolliert, in d en Planungsprozess aufgenommen und abgewo- 
gen – ähnlich wie im B-Planverfahren.  
 
Die Aufstellung eines B-Plans sei aus verschiedenen  Gründen geboten: Im Jahr 2000 habe 
Herr Joksch die Aufstellung eines B-Plans für das G ebiet versprochen. Im Jahr 2005 habe 
Herr Krause als Abteilungsleiter im Rahmen der Bürg erbeteiligung zu den drei B-Plänen 
zum Schutz der Innenbereiche zugesagt, dass ein B-P lan für das Schulstraßendreieck auf- 
gestellt werde. Schließlich erfolgte die Wettbewerbsausschreibung auf Basis des § 34, aber 
mit dem Zusatz, einen B-Plan aufzustellen, wenn es zu Problemen komme. 
Im Verfahren nach § 34 blieben die Ratsmitglieder z udem außen vor, nur die Verwaltung 
entscheide. Ein B-Plan sei schließlich nach der Ver waltungsgerichtsordnung (VwGO) an- 
fechtbar, eine Planung wie die hier vorgestellte würde vor Gericht wohl nicht durchkommen. 
Die Frage sei auch, warum nicht bereits 2005 das Ge biet mit in den Geltungsbereich der B-
Pläne aufgenommen wurde.  
 
Herr Fischer-Baumeister erwidert, er habe damals eb enfalls die Veranstaltungen zu den genann- 
ten B-Planverfahren geleitet und erinnere sich nich t an eine hohe Beteiligung. Es seien zu den 
Terminen nur jeweils 20 bis 25 Personen erschienen, starken Widerstand habe es nicht gegeben. 
 
Herr Schowe ergänzt, dass die  Bürgerversammlungen zum Wohnprojekt an der Schulstraße an- 
geboten würden, weil es Verwaltung und Politik um d ie Information im Quartier und um die Mei- 
nung der Bürgerinnen und Bürger gehe. Auch bei dies em Projekt könne die Politik selbstverständ- 
lich steuern und sie nehme die verschiedenen Meinun gsäußerungen wahr und berücksichtige sie 
bei ihren Entscheidungen. Ein B-Plan werde immer da nn erforderlich, wenn es keinen Rahmen 
gebe, der als Maßstab dienen könnte. In diesem Fall  gebe es aber einen solchen Rahmen. Im Üb- 
rigen waren 2005 noch überhaupt keine konkreten Zie le für die Fläche definiert. Deshalb sei das 
Grundstück auch nicht in den Geltungsbereich des benachbarten B-Plans aufgenommen worden. 
 
Warum muss diese Freifläche bebaut und damit zerstö rt werden? Mit dem Projekt werde 
Wohnqualität vernichtet. 
 
 (Anmerkung: Auf eine erneute Darlegung der Ziele u nd Zwecke wurde verzichtet.) 
 
Herr Fischer-Baumeister regt an, mit der Vorstellun g des überarbeiteten Konzepts fortzufahren. 
Frau Voss-Schiffmann erläutert daraufhin anhand von  Planzeichnungen die neue Lage des Bau- 
körpers an der Uppenbergstraße. Da eine Verschiebun g des gesamten Komplexes nur zum Weg- 
fall von Stellplätzen, aber nicht gleichzeitig zu e iner substanziellen Verbesserung der Situation in 
der Uppenbergstraße führe, sei das Einrücken der Ge bäude entlang der alten Flucht der Uppen- 
bergstraße geprüft worden. Dadurch werde an der Upp enbergstraße der Querschnitt im hinteren 
Bereich aufgeweitet und könnten zwei alte Bäume erh alten werden. Die Funktion einer „Grünen 
Lunge“ werde durch die Pflanzung neuer Bäume im Blockinnenbereich unterstützt. 
 
Es seien ca. 32 Bäume vorhanden, von denen acht erhalten bleiben sollen. Durch eine bes- 
sere Anordnung der Gebäude müssten aber noch weniger Bäume gefällt werden. Ist im Be- 
reich der Altumstraße der Erhalt weiterer Bäume z.B . durch das Einrücken der Gebäude 
möglich? 
 
Herr Schowe nahm die Anregung auf und wies darauf h in, dass dieser Aspekt im weiteren Pla- 
nungsverlauf geprüft werde. 
 
Frau Voss-Schiffmann fährt mit der Vorstellung der Planung fort und geht auf den Baukörper am 
Spielplatz ein. Sie weist darauf hin, dass das Gebä ude nicht aus wirtschaftlichen, sondern aus rein 
städtebaulich motivierten Aspekten an dieser Stelle vorgesehen sei. Der Verzicht auf das Gebäude 
mache für die Investorengemeinschaft wirtschaftlich  gesehen keinen Unterschied, da der Verlust 
zu Lasten der Stadt gehe. Es entfielen nur ca. 4 Wo hnungen. Auch der Vergleich der Baumassen 
mit und ohne den Baukörper zeige keine signifikante  Veränderung. Städtebaulich übernehme der

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Baukörper jedoch eine wichtige Funktion indem er fü r eine Trennung des öffentlichen Bereichs mit 
dem Spielplatz vom privaten Blockinnenbereich sorge . Seine Lage an einer öffentlichen Fläche mit 
dem Spielplatz zeige auch, dass es sich bei dem Geb äude nicht um eine Bebauung im Blockin- 
nenbereich handele. Außerdem gebe es im Kreuzvierte l bereits ähnliche Situationen, z.B. im Block 
Studtstraße/Lazarettstraße, in dessen Innenbereich ein Gebäude ebenfalls einen Spielplatz vom 
privaten Blockinnenbereich trenne. 
 
Auch in der Altumstraße gebe es zwei erhaltenswerte  Bäume. Es solle überprüft werden, 
ob diese erhalten werden können. Außerdem gebe es z wei weitere Bäume im Innenbereich 
der Fläche, die erhalten werden sollten und durch d ie Baukörper im Innenbereich entfielen. 
Diese Baukörper müssten gerade hinsichtlich des Erh alts der Funktion einer „Grünen Lun- 
ge“ überprüft werden. 
 
An der Ulrichstraße mit einem B-Plan vier kleine Ge bäude im Blockinnenbereich zugelas- 
sen worden, die GFZ läge bei ca. 0,9. Oberbürgermei ster Dr. Tillmann habe damals zuge- 
sichert, dass es im Kreuzviertel zu keiner weiteren  Verdichtung komme. Die aktuelle Pla- 
nung habe aber eine Dichte, die es sonst im Kreuzviertel nirgendwo gebe. 
 
Frau Voss-Schiffmann erwidert richtig stellend, das s an der Stelle des diskutierten Baukörpers 
heute kein Baum vorhanden sei. Des Weiteren seien w ährend der Bearbeitung der drei B-Pläne 
2005 auch Untersuchungen zur Dichte im Kreuzviertel  vorgenommen worden, die teilweise sogar 
eine GFZ von 2,0 und mehr ergeben hätten. Nur ein B eispiel dafür sei ein Baublock an der Zu- 
hornstraße. 
 
Können die Vorgärten in der Altumstraße erhalten und erweitert werden? 
 
Herr Schowe versichert, dass dies bereits von der Verwaltung geprüft werde. 
 
Tiefgaragen seien immer ein Angstraum, unabhängig von ihrer Größe. 
 
Herr Schowe verweist erneut auf die Bedeutung der G röße und Übersichtlichkeit von Tiefgaragen, 
die eine wichtige Rolle für die Akzeptanz einer Tie fgarage darstellten. Eine überschaubare Tiefga- 
rage ohne Winkel werde einfach besser angenommen. 
 
Alle Hinweise und Anregungen der Bürger würden von der Verwaltung nur mit Statistiken 
und Entwürfen vom Reißbrett abgehandelt und nicht e ntsprechend gewürdigt. Das Vorge- 
hen sei nicht angemessen. 
 
Herr Fischer-Baumeister versichert, dass alle Anreg ungen ernst genommen und in das Protokoll 
aufgenommen würden. Er schließt die Veranstaltung um 20.25 Uhr. 
 
(Anmerkung: Die Veranstaltung verlief über weite Strecken in angespannter Atmosphäre.) 
 
 
 
 
 
 
gez.        gez. 
...........................................................   ........................................ ................... 
Peter Fischer-Baumeister     Arend Bewernitz 
Bezirksvorsteher      Schriftführer

Anlage 3

86 Zeichen

	


		

	




Beratungsverlauf (1)

18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Uppenbergstraße
  • Mauritzstraße 7
  • Münzstraße 15
  • Schulstraße 1
  • Grevener Straße
  • Altumstraße
  • Studtstraße
  • Ulrichstraße
  • Steinfurter Straße
  • Uppenkampstiege
  • Bergstraße
  • Hornstraße
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0829/2007
Typ
Vorlagen
Datum
15.10.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37