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3120/2018

Bauvorhaben Subbelratherstraße 436; Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen; Fällung 6 Bäume im Landschaftschutzgebiet L 14 "Takufeld/ Rochuspark"

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.09.2018

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 08.10.2018, TOP 3.1

1_Bestandsplan Subbelrather Straße

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2_Maßnahmenplan_Subbelrather Straße

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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1_Bestandsplan Subbelrather Straße

1281 Zeichen

its: aum 3)
@® BF32 Einzelbaum, standorttypisch, mittleres Baumholz, BW 17

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77 LEGENDE
1 Bestand _(naturr

@ BF42 Einzelbaum, standortfremd, mittleres Baumholz, BW 15

|] HM 2 Parks, Grünanlagen mit altem Baumbestand, BW 16
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I HN 1 Geschlossene Bebauung, Innenstadt (City), BW 1

Sonstige Planzeichen

a um  Umgrenzung Plangebiet (Grünflächen in öffentlicher Parkanlage)

X Fällung von Bäumen

Beeinträchtigung von Baumkronen

Umgrenzung geplante Baugrube (Berliner Verbau) mit
vorliegendem Wurzelschutzgraben (Querschnitt siehe Skizze)

Landschaftsschutzgebiet (L 14) "Takufeld / Rochuspark"
nachrichtl. Übernahme aus dem Landschaftsplan der Stadt Köln vom 28. April 1991

tigung der Baumkronen
Einbringen von Bohrpfählen
X mit H-Trägern für den Berliner
7. Nerbau. Hochbinden und Wegbinden
von Ästen ist zu bevorzugen.

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Plangrundlage: WvM Immobilien + Projektentwicklung GmbH
Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Daten sind Eigentum des Ing.-Büro Ingrid Rietmann. Kein Teil
ieser Zeichnung darf in irgendeiner Form (Drucl ie, Mikrofilm oder einem andere:

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inter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt
ight 2018 (©)

2_Maßnahmenplan_Subbelrather Straße

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LEGENDE

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ielfältigt oder verbreitet werden.

. 44.191 26 26, FAX. 91 2627
info@buero-rietmann.de .buero-rietmann.de
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Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Daten si
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 3120/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bauvorhaben Subbelratherstraße 436; Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen; Fällung 6 Bäume 
 
Hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der durch das Bauvorhaben verbundenen Fäl-
lung von 6 Bäumen, sowie dem Hoch- und Wegbinden bzw. dem leichten Rückschnitt von Ästen in-
nerhalb der beeinträchtigten Kronen im Landschaftsschutzgebiet L14 „Takufeld/Rochuspark“ an der 
Grenze zum Grundstück Subbelrather Straße 436 einverstanden. 
 
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. 
 
 
Alternative: 
 
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 
BNatSchG ab. 
 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 08.10.2018

2 
Begründung: 
 
Beschreibung der Maßnahme: 
 
Der Vorhabenträger plant die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in 4 Bauteilen an 
der Subbelrather Straße 436. Für den Bau ist zunächst der Abriss mehrerer Gebäude (Wohnhaus 
und Einkaufsmarkt) im baulichen Innenbereich notwendig. Anschließend soll eine ca. 4 m tiefe Bau-
grube für den Bau der Tiefgarage und der Gebäudekeller auf dem Baugrundstück ausgehoben wer-
den.  
Die Sicherung der Baugrubenwände zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet und Gehölzbe-
stand soll durch einen ‚Berliner Verbau‘ gewährleistet werden. Hierzu werden ca. 9 m lange H-
Stahlträger durch Rammen oder Bohren in den Boden gebracht und anschließend parallel zur Aus-
schachtung Holzbohlen zwischen den H-Trägern eingeschoben. Die Höhe der Ausschachtung beträgt 
zwischen 4-6 m Tiefe.  
Auf dem städtischen Nachbargrundstück stocken grenznah Bäume mit überwiegend mittlerem Baum-
holz. Die Bäume sind Teil eines wegebegleitenden Gehölzstreifens in einer öffentlichen Parkanlage 
im Landschaftsschutzgebiet L14 „Takufeld/Rochuspark“.  
Durch die geplanten Bautätigkeiten werden Bäume beeinträchtigt, sodass die Fällung von 6 Bäumen 
durch den Abbruch des Trafohäuschens sowie das Hoch- und Wegbinden oder ggf. ein leichter 
Rückschnitt von Ästen innerhalb der beeinträchtigten Kronen erforderlich wird.  
 
Aus Gründen der Eingriffsminimierung wurde bereits eine Verschiebung der Tiefgaragenrampe im 
mittleren und nördlichen Baufeld nach Osten vorgenommen, wodurch weitere Gehölzfällungen bzw. –
eingriffe vermieden werden konnten.  
Ein Gutachterbüro wurde beauftragt, zu diesem Vorhaben eine Landschaftspflegerische Kurzaussage 
und eine Artenschutzrechtliche Prüfung des Eingriffs in den Gehölzbestand im Landschaftsschutzge-
biet zu erstellen.  
 
 
Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: 
 
Im Zuge der Herstellung der Baugrube und dem Abbruch des Trafohäuschens wird aufgrund der 
räumlichen Nähe der Bauarbeiten die Fällung von 5 standortfremden Götterbäumen (Ailanthus altis-
sima) und einer standorttypischen Gewöhnlichen Esche (Fraxinus excelsior) erforderlich. 
 
Im Vorfeld haben bereits Umplanungen stattgefunden, die den Rand der Baugrube für die Herstellung 
der geplanten Tiefgarage zu einem Großteil weiter nach Osten versetzt hatten. So kann die Fällung 
weiterer Bäume verhindert werden. Die insgesamt 6 zu fällenden Bäume werden durch eine Fachfir-
ma so entnommen, dass keine weiteren Bäume beschädigt werden.  
 
Die Wurzelstubben müssen im Boden verbleiben, um den Eingriff möglichst gering zu halten. Ein Ab-
fräsen bis auf Geländeniveau mit einer Wurzelfräse ist jedoch möglich. Aufgrund der Kleinflächigkeit 
des Eingriffsbereichs und der Nähe zu den geplanten Neubauten wird auf eine Neupflanzung von 
Bäumen an dieser Stelle verzichtet. Eine Wiederherstellung mit standorttypischen Gebüschen und 
Sträuchern ist vorgesehen. 
Sträucher und Heister, die nicht dauerhaft in ihrem Bestand beeinträchtigt werden und rückschnittge-
eignet sind, sind auf den Stock zu setzen, um ein späteres Wiederaustreiben zu ermöglichen. 
 
Zum Schutz weiterer Bäume wird gegen den Berliner Verbau der geplanten Baugrube ein ca. 0,80 m 
breiter Wurzelschutzgraben mit einer verlorenen Schalung hergestellt. Die Ausschachtung hat von 
Hand und mit Kleingeräten zu erfolgen. Wenn erforderlich, dürfen Wurzeln nur schneidend durch-
trennt werden. Schnittstellen sind mit einem scharfen Messer zu glätten. Der Wurzelschutzgraben ist 
anschließend mit vegetationsfähigem Material (Korngestuft 0/32 cm, bestehend aus einem Gemisch 
aus Sand, Kompost, Lava und Oberboden) wieder zu befüllen.  
 
Die Flächeninanspruchnahme ist bei den Fäll- und Rodungsarbeiten so gering wie möglich zu halten. 
Über die im Bestands- und Konfliktplan eingetragenen zu fällenden Bäume hinaus dürfen keine weite-
ren Flächen für die Baumaßnahme in Anspruch genommen werden.

3 
 
Die Pflanzung von neuen Bäumen im Plangebiet als Ausgleich für den Eingriff in den Gehölzstreifen 
der städtischen Grünfläche ist aufgrund der grenznahen Bebauung nicht möglich. 
Die Parkfläche im Bereich der zu fällenden Bäume soll daher mit schattenverträglichen stand-
orttypischen Sträuchern wiederhergestellt werden.  
Da ein Ausgleich nicht möglich ist, ist nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und 
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln ein Ersatzgeld zu zahlen.  
 
Durch die Fällung der 6 Bäume und die Beeinträchtigung von Baumkronen weiterer Bäume kommt es 
zu einem Kompensationsbedarf in Höhe von 7.089 BW-Punkten, die über ein Ersatzgeld i.H.v. 
43.961,55 € ausgeglichen werden.  
 
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
 
Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde liegen nach Festlegung der oben erläuterten 
Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 67 (1) Nr. 2 
BNatSchG vor, da durch die Verschiebung der Tiefgaragenrampe der Eingriff wesentlich minimiert 
wird. Der Abriss des Trafohäuschens ist nicht zu verhindern und die 6 Bäume können somit nicht er-
halten werden. Die Versagung einer Befreiung würde zu einer nicht zumutbaren Belastung führen und 
somit ist der Eingriff in das Schutzgebiet mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege 
vereinbar.  
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
1.- Bestandsplan und Konfliktplan Subbelrather Str. 436 
2.- Maßnahmenplan Subbelrather Str. 436

Beratungsverlauf (1)

08.10.2018 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Subbelrather Straße 436
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
3120/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.09.2018
Erstellt
20.09.2018 14:33