3120/2018
Bauvorhaben Subbelratherstraße 436; Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen; Fällung 6 Bäume im Landschaftschutzgebiet L 14 "Takufeld/ Rochuspark"
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1_Bestandsplan Subbelrather Straße
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its: aum 3) @® BF32 Einzelbaum, standorttypisch, mittleres Baumholz, BW 17 CE 77 LEGENDE 1 Bestand _(naturr @ BF42 Einzelbaum, standortfremd, mittleres Baumholz, BW 15 |] HM 2 Parks, Grünanlagen mit altem Baumbestand, BW 16 \ I HN 1 Geschlossene Bebauung, Innenstadt (City), BW 1 Sonstige Planzeichen a um Umgrenzung Plangebiet (Grünflächen in öffentlicher Parkanlage) X Fällung von Bäumen Beeinträchtigung von Baumkronen Umgrenzung geplante Baugrube (Berliner Verbau) mit vorliegendem Wurzelschutzgraben (Querschnitt siehe Skizze) Landschaftsschutzgebiet (L 14) "Takufeld / Rochuspark" nachrichtl. Übernahme aus dem Landschaftsplan der Stadt Köln vom 28. April 1991 tigung der Baumkronen Einbringen von Bohrpfählen X mit H-Trägern für den Berliner 7. Nerbau. Hochbinden und Wegbinden von Ästen ist zu bevorzugen. _ Si / E D Aue Din L Un aubbaum., N ' Q D 7, Y Z 0 i DA, N % | I D; H V, = NT, P GG A A ud ietmann.de www.buero-rietmann.de Plangrundlage: WvM Immobilien + Projektentwicklung GmbH Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Daten sind Eigentum des Ing.-Büro Ingrid Rietmann. Kein Teil ieser Zeichnung darf in irgendeiner Form (Drucl ie, Mikrofilm oder einem andere: e inter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt ight 2018 (©)
2_Maßnahmenplan_Subbelrather Straße
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/571 Vorlagen-Nummer 3120/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bauvorhaben Subbelratherstraße 436; Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen; Fällung 6 Bäume Hier: Erteilung einer Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der durch das Bauvorhaben verbundenen Fäl- lung von 6 Bäumen, sowie dem Hoch- und Wegbinden bzw. dem leichten Rückschnitt von Ästen in- nerhalb der beeinträchtigten Kronen im Landschaftsschutzgebiet L14 „Takufeld/Rochuspark“ an der Grenze zum Grundstück Subbelrather Straße 436 einverstanden. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu. Alternative: Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde lehnt die beabsichtigte Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG ab. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 08.10.2018 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Der Vorhabenträger plant die Errichtung von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage in 4 Bauteilen an der Subbelrather Straße 436. Für den Bau ist zunächst der Abriss mehrerer Gebäude (Wohnhaus und Einkaufsmarkt) im baulichen Innenbereich notwendig. Anschließend soll eine ca. 4 m tiefe Bau- grube für den Bau der Tiefgarage und der Gebäudekeller auf dem Baugrundstück ausgehoben wer- den. Die Sicherung der Baugrubenwände zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet und Gehölzbe- stand soll durch einen ‚Berliner Verbau‘ gewährleistet werden. Hierzu werden ca. 9 m lange H- Stahlträger durch Rammen oder Bohren in den Boden gebracht und anschließend parallel zur Aus- schachtung Holzbohlen zwischen den H-Trägern eingeschoben. Die Höhe der Ausschachtung beträgt zwischen 4-6 m Tiefe. Auf dem städtischen Nachbargrundstück stocken grenznah Bäume mit überwiegend mittlerem Baum- holz. Die Bäume sind Teil eines wegebegleitenden Gehölzstreifens in einer öffentlichen Parkanlage im Landschaftsschutzgebiet L14 „Takufeld/Rochuspark“. Durch die geplanten Bautätigkeiten werden Bäume beeinträchtigt, sodass die Fällung von 6 Bäumen durch den Abbruch des Trafohäuschens sowie das Hoch- und Wegbinden oder ggf. ein leichter Rückschnitt von Ästen innerhalb der beeinträchtigten Kronen erforderlich wird. Aus Gründen der Eingriffsminimierung wurde bereits eine Verschiebung der Tiefgaragenrampe im mittleren und nördlichen Baufeld nach Osten vorgenommen, wodurch weitere Gehölzfällungen bzw. – eingriffe vermieden werden konnten. Ein Gutachterbüro wurde beauftragt, zu diesem Vorhaben eine Landschaftspflegerische Kurzaussage und eine Artenschutzrechtliche Prüfung des Eingriffs in den Gehölzbestand im Landschaftsschutzge- biet zu erstellen. Vermeidung / Verminderung und Eingriff / Kompensation: Im Zuge der Herstellung der Baugrube und dem Abbruch des Trafohäuschens wird aufgrund der räumlichen Nähe der Bauarbeiten die Fällung von 5 standortfremden Götterbäumen (Ailanthus altis- sima) und einer standorttypischen Gewöhnlichen Esche (Fraxinus excelsior) erforderlich. Im Vorfeld haben bereits Umplanungen stattgefunden, die den Rand der Baugrube für die Herstellung der geplanten Tiefgarage zu einem Großteil weiter nach Osten versetzt hatten. So kann die Fällung weiterer Bäume verhindert werden. Die insgesamt 6 zu fällenden Bäume werden durch eine Fachfir- ma so entnommen, dass keine weiteren Bäume beschädigt werden. Die Wurzelstubben müssen im Boden verbleiben, um den Eingriff möglichst gering zu halten. Ein Ab- fräsen bis auf Geländeniveau mit einer Wurzelfräse ist jedoch möglich. Aufgrund der Kleinflächigkeit des Eingriffsbereichs und der Nähe zu den geplanten Neubauten wird auf eine Neupflanzung von Bäumen an dieser Stelle verzichtet. Eine Wiederherstellung mit standorttypischen Gebüschen und Sträuchern ist vorgesehen. Sträucher und Heister, die nicht dauerhaft in ihrem Bestand beeinträchtigt werden und rückschnittge- eignet sind, sind auf den Stock zu setzen, um ein späteres Wiederaustreiben zu ermöglichen. Zum Schutz weiterer Bäume wird gegen den Berliner Verbau der geplanten Baugrube ein ca. 0,80 m breiter Wurzelschutzgraben mit einer verlorenen Schalung hergestellt. Die Ausschachtung hat von Hand und mit Kleingeräten zu erfolgen. Wenn erforderlich, dürfen Wurzeln nur schneidend durch- trennt werden. Schnittstellen sind mit einem scharfen Messer zu glätten. Der Wurzelschutzgraben ist anschließend mit vegetationsfähigem Material (Korngestuft 0/32 cm, bestehend aus einem Gemisch aus Sand, Kompost, Lava und Oberboden) wieder zu befüllen. Die Flächeninanspruchnahme ist bei den Fäll- und Rodungsarbeiten so gering wie möglich zu halten. Über die im Bestands- und Konfliktplan eingetragenen zu fällenden Bäume hinaus dürfen keine weite- ren Flächen für die Baumaßnahme in Anspruch genommen werden. 3 Die Pflanzung von neuen Bäumen im Plangebiet als Ausgleich für den Eingriff in den Gehölzstreifen der städtischen Grünfläche ist aufgrund der grenznahen Bebauung nicht möglich. Die Parkfläche im Bereich der zu fällenden Bäume soll daher mit schattenverträglichen stand- orttypischen Sträuchern wiederhergestellt werden. Da ein Ausgleich nicht möglich ist, ist nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln ein Ersatzgeld zu zahlen. Durch die Fällung der 6 Bäume und die Beeinträchtigung von Baumkronen weiterer Bäume kommt es zu einem Kompensationsbedarf in Höhe von 7.089 BW-Punkten, die über ein Ersatzgeld i.H.v. 43.961,55 € ausgeglichen werden. Befreiungsvoraussetzungen: Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde liegen nach Festlegung der oben erläuterten Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen die Befreiungsvoraussetzungen gem. § 67 (1) Nr. 2 BNatSchG vor, da durch die Verschiebung der Tiefgaragenrampe der Eingriff wesentlich minimiert wird. Der Abriss des Trafohäuschens ist nicht zu verhindern und die 6 Bäume können somit nicht er- halten werden. Die Versagung einer Befreiung würde zu einer nicht zumutbaren Belastung führen und somit ist der Eingriff in das Schutzgebiet mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar. Anlagen: 1.- Bestandsplan und Konfliktplan Subbelrather Str. 436 2.- Maßnahmenplan Subbelrather Str. 436
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Subbelrather Straße 436
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 3120/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.09.2018
- Erstellt
- 20.09.2018 14:33