1485/2018
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Widdersdorfer Straße über die HGK-Trasse.
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Anlage 3, Auszug Bezirksvertretung 3 vom 05.11.2018
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Anlage 3 Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221)221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 07.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.11.2018 öffentlich 9.2.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterver- kehr Köln AG (HGK) 1485/2018 Beschluss: Verwaltungsvorlage geschoben auf Sitzung 10.12.2018 Verweisung auf die nächste Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 07.11.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.11.2018 öffentlich Verweisung in den Rahmenplanungsbeirat mit Erläuterungen zu TOP 9.2.2 Ersatzneubau Brücke Widdersdorfer Straße (Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion, von Herrn Müller/Die Linke, von Herrn Kaspar/FDP und von Herrn Kremers/FWK) AN/1452/2018 Beschluss: Wir verweisen die Vorlage in den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf /Ehrenfeld und bitten um Beantwortung folgender Fragen zu diesem Sitzungstermin und für die nachfolgenden Sitzungen der BV3, BV4 und Verkehrs- und Finanzaus- schuss Im Rahmenplan Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ist die HGK-Trasse als Stadtbahn vorgesehen. Dafür muss ein zweites Gleis verlegt werden. Warum wird diese Tatsa- che in der Vorlage und in der Planung ignoriert? Ursprünglich war auch eine Radwegtrasse entlang der HGK Trasse geplant. Wurde diese Planung aufgegeben? Die beiden BV´en haben schon einmal einem Abriss und Neubau einer HGK-Brücke zugestimmt. Der Abriss erfolgte zügig, vom Neubau ist bisher wenig bekannt. Wann wird die Brücke für den Rad- und Fußverkehr über die Weinsbergstraße fertig gestellt und eingeweiht? Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Frau Klein (Grüne), Herr Fiedler (SPD)
Anlage 1 Stellungnahme RPA
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“Anlage 1- Stellungnahme RPA vom 09.04.2018 I Stadt Köln Ni j 0A 14 06.04.2018 143 Eingang 11, yh 208 ‘Herr Sahin 31428 N, nn und Stadtb; nos hr A | e.08 69 Brücke Widdersdorfer Straße/ Ehrenfeld über der HGK-Trasse Bedarfsprüfung für die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Planung des Abbruchs und Ersatzneubaus; RPA-Nr.: 2018/0438. 256% eingereichte Kosten [netto]: 1.003.000 € bisher bestätigte Kosten [netto]: 840.788 € Sehr geehrte Damen und Herren, für die Planung und Ausführung des Ersatzneubaus der Straßenbrücke Widdersdorfer Stra- ße über der HGK-Trasse legt das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Bedarfs- prüfung für verschiedene freiberufliche Ingenieurleistungen mit einem Gesamtvolumen von rund 1.003.000,- € netto vor, um den erforderlichen Bedarfsfeststellungsbeschluss herbeizu- führen. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird dem Bedarf dem Grunde, je- doch nicht der Höhe nach zugestimmt. Am 26.03.18 wurde die vom Fachamt durchgeführte Phase 0 und am 04.03.18 der Bericht zur Bauwerksprüfung nachgereicht. Per Mail vom 05.04.18 informiert 69, dass mit der Ände- rung des 814 Eisenbahnkreuzungsgesetz die Unterhaltungslast voll auf die Stadt überge- gangen ist. In einer weiteren Mail vom 05.04.18 erklärt 69 detaillierter und für das RPA nachvollziehbar, warum ein doppelter Ansatz der Herstellkosten gewählt wurde. Anmerkungen: Die Vergabe der künftigen Ingenieurleistungen ist monetär in die Planungs- und Bauphase aufgeteilt. Die Honorare wurden weitestgehend plausibel dargestellt. Gleichwohl sind folgen- de Positionen nicht ausreichend begründet oder nicht anerkennbar: - Für den Bodengutachter und die Verkehrsplanung fehlen jeweils Leistungbeschreibung und Kostenzusammenstellung. Das RPA bittet dies in einer Bedarfsprüfung nachzuholen, da beide Leistungsbilder, entsprechend bisherigen angegebenen Kosten, die Vorlagepflicht beim RPA erreicht haben. - Der Umbauzuschlag kann nicht anerkannt werden, da es sich um einen Ersatzneubau handelt. 12 SE Weiter geht 14 davon aus, dass durch den „erhöhten“ Kostenansatz mit 5.000 €/m? auch die Technische Ausrüstung durch die Leistungserbringung des Objektplaners Ingenieurbau abgedeckt ist und somit kein zusätzliches Gewerk ausgeschrieben wird. Da die Stadtverwaltung noch keine Erfahrung mit der Anwendung der BIM-Methodik und somit keine Kostenvergleiche hat, kann der hier ausgewiesene Betrag in Höhe von circa 100.000 € von 14 mitgetragen werden. In der Anlage senden wir Ihnen die zur Prüfung eingereichten Unterlagen (Anschreiben 69, Übersicht Planungskosten, händische Grundrisszeichnung, Bedarfsprüfungsvordruck, Ter- minplan und Bestandsplan) zurück. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen f Mom
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
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Dezernat, Dienststelle
III/69/690/2
Vorlagen-Nummer
1485/2018
Stand: 19.12.2025
Sachstandsbericht
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke
Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)
Beschluss:
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Wid-
dersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) in Köln-Eh-
renfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung sicherzustellen und
die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten.
2. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im Teilfinanzplan 1202 -
Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei
der Finanzstelle 6901-1202-0-0600 - Neubau Brücke Widdersdorfer Straße/KFBE, Hj.
2018.
3. Zur Vermeidung unnötiger Einschränkungen im Verkehrsnetz für den Zeitraum der Erstel-
lung des dargestellten Brückenneubaus wird eine übergreifende Koordination aller geplan-
ten Baumaßnahmen im umliegenden Straßennetz gefordert (insbesondere Neubau An-
schluss Stolberger Straße / Militärring sowie Umbau Knoten Aachener Straße / Militärring).
In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die hohe Bedeutung einer zeitnahen Um-
setzung der Maßnahme zum Anschluss der Stolberger Straße an den Militärring mit der
verbundenen Ertüchtigung des Knotens Aachener Straße / Militärring hingewiesen.
Besonderes Augenmerk soll hierbei auf den Anschluss Stolberger Straße / Militärring ge-
legt werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
07.03.2025
Das Projekt Brücke Widdersdorfer Straße befindet sich im Abschluss der Entwurfsphase.
17.12.2025
Das Projekt Brücke Widdersdorfer Straße befindet sich im Abschluss der Entwurfsphase.
Nächste Schritte:
2
07.03.2025
Der Entwurf soll zum 2. Quartal 2025 fertig gestellt werden, so dass der Baubeschluss 2025
eingeholt werden kann. Mit dem Abbruch/Bau der Brücke soll 2027 begonnen werden.
Die Brücke wird in zwei Abschnitten gebaut. Jeder Bauabschnitt dauert circa 1 Jahr. Zunächst
wird der südliche Teil abgebrochen, der Verkehr wird in dieser Zeit über den verbleibenden
nördlichen Teil geführt. Nach Fertigstellung des südlichen Brückenabschnittes wird der Ver-
kehr dann über die neue Brückenhälfte geführt.
Bevor mit dem Abbruch/Bau der Brücke begonnen werden kann, müssen die Leitungen im
Brückenkörper aus dem Baufeld verlegt werden. Hierzu wird zum einen durch die Versor-
gungsträger ein Leitungsdüker hergestellt, der Starkstromkabel unter dem Bauwerk führt und
zum anderen wird eine provisorische Leitungsbrücke neben der Brücke angeordnet. Mit dem
Bau des Leitungsdükers wird im Januar 2026 begonnen, der Bau dauert ca. 12 Monate.
17.12.2025
Der Entwurf wurde zum 4. Quartal 2025 fertig gestellt. Der Genehmigungslauf erfolgt im 1.
Quartal 2026. Der Baubeschluss wird im 2. Quartal 2026 eingeholt. Mit dem Abbruch/Bau der
Brücke soll 2027 begonnen werden.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
15.09.2026
Anlage 8, Vorabauszug Finanzausschuss 17.12.2018
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Anlage 8 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 18.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.12.2018 öffentlich 10.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterver- kehr Köln AG (HGK) 1485/2018 Beschluss: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages in der Fassung des Verkehrsausschusses: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterver kehr Köln AG (HGK) in Köln -Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die F i- nanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubere i- ten. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Fre i- gabe v on investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im Tei l- finanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszah- lung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901 -1202-0-0600 - Neubau Brücke Widdersdorfer Straße/KFBE, Hj. 2018. 3. Zur Vermeidung unnötiger Einschränkungen im Verkehrsnetz für den Zeit - raum der Erstellung des dargestellten Brückenneubaus wird eine übergre i- fende Koordination aller geplanten Baumaßnahmen im umliegenden Str a- ßennetz gefordert (insbesondere Neubau Anschl uss Stolberger Straße / Mili- tärring sowie Umbau Knoten Aachener Straße / Militärring). In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die hohe Bedeutung einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme zum Anschluss der Stolberger Straße an den Militärring mit der ver bundenen Ertüchtigung des Knotens Aachener Straße / Militärring hingewiesen. Besonderes Augenmerk soll hierbei auf den Anschluss Stolberger Straße / Militärring gelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 Übersicht
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Aufbau:ca. 60mm Gußasphaltca. 15mm Zementputzca. 1,75 % GefälleKabelschächte mit Stromleitungen belegt.Vermutlich in Sandauffüllung.Art der Abdeckung unbekannt.Aufbau:ca. 60mm Asphaltfeinschichtca. 100 bis 160mm Basaltpflasterca. 60 bis 100mm Sand/Kiessand/Zementgemischca. 30mm Schutzschicht aus Mörtel mit Maschendrahteinlageca. 10mm Teeranstrich mit Filzeinlageca. 15mm ZementputzKabelschächte mit Stromleitungen belegt.Vermutlich in Sandauffüllung.Art der Abdeckung unbekannt.Aufbau:ca. 30mm Gußasphaltca. 15mm Zementputzca. 1,17 % Gefälle8x Rohre DN50Colt 3 Rohre belegt8x Rohre TelekomRohrbrücke fürGasleitungen Füllstabgeländer Füllstabgeländerca.+51,93ca.+51,87ca.+51,89ca.+51,96ca.+51,88ca.+51,86ca.+51,95 +51,04 Durchfahrtshöhe+51,04 Durchfahrtshöhe+51,04 Durchfahrtshöhe Widerlager mit Flügelwand Widdersdorfer Straße GehwegRadweg GehwegRadwegParkstreifen 3,95 5,97 5301513510 20 2032151355103780828265606060606060606060606060606060606060658073737373737337 89~1,51 20,06 20,46 10,14 ca.+53,08 ca.+53,02 Wasserleitung Kanalsohle +44,08 +46,13 +51,04 Durchfahrtshöhe +51,93 UKF +43,83Kanal 60x120 Flügelwand Flügelwand Füllstabgeländer +46,12+46,14+45,80+46,09 OK Geländer +53,08GefälleGefälleOK Geländer +52,79 OK Geländer +52,89+51,83 +51,99 +51,91 Betonstütze Betonstütze Ruhrgas-ThyssengasBetreiber GEW 1.59 45 601.291.104.228.902.65 2.254.004.91 2.27 2.276.64 1.091.09 4,45 4,451,59 51.4851.41 51.65 46.0851.9847.5545.90 51.9051.94 51.91 51.8951.9051.8151.78 51.6251.58 50.62 51.4551.5851.70 51.91 51.80 51.9951.83 51.6051.67 45.7851.43 51.9551.9351.8551.8851.9651.91 51.6351.66 52.3451.2651.2451.2351.57 52.2651.43 51.73 46.03 P DurchfahrtshöheRohrbrückeDurchfahrtshöheRohrbrückeDurchfahrtshöheRohrbrückeDurchfahrtshöheRohrbrückeFlügelwand Flügelwand Flügelwand A Flügelwand A Widdersdorfer Straße B B 1,59 1,098,901,09 65,05° 1,5920,46 3773737373737380656060606060606060606060606060606060606582828037NP45NP55NP55NP55 DIFF 47,5 B NP45NP47,5NP47,5NP47,5NP47,5NP47,5NP55 Rohrbrücke fürGasleitungen 51.4851.41 51.65 46.0851.9847.5545.90 51.9051.94 51.91 51.8951.9051.8151.78 51.6251.58 50.62 51.4551.5851.70 51.91 51.80 51.9951.83 51.6051.67 45.7851.43 51.9551.9351.8551.8851.9651.91 51.6351.66 52.3451.2651.2451.2351.57 52.2651.43 51.73 46.03 RadwegGehwegRadwegGehweg RadwegGehwegParkstreifen RadwegGehweg PRichtungMilitärringstraße RichtungWeinsbergstraße GeländerhöheOK. +53.08 GeländerhöheOK. +53.02GeländerhöheOK. +52.81 GeländerhöheOK. +52.92 DurchfahrtshöheRohrbrückeDurchfahrtshöheRohrbrückeDurchfahrtshöheRohrbrückeDurchfahrtshöheRohrbrücke Ruhrgas-ThyssengasBetreiber GEWG500 St/SwFlügelwand Flügelwand FlügelwandFlügelwand Kanal 60x120StraßenachseWiddersdorfer StraßeA A B B GefälleGefälleGefälle Gefälle EinfahrtAsphaltAsphaltVerbundpflasterung AsphaltAsphaltAsphaltVerbundpflasterungBetonplatten 20/40Betonplatten 40/40 Betonplatten 20/40Betonplatten 40/40 65,05° 2,101,652,22 8,901,09 1,091,59 1,5920,06 5,97 10,14 3,9520 20 Rohrbrücke fürGasleitungen Deckenuntersicht M.1:100 Schnitt B-B M.1:50 'LHGDUJHVWHOOWH9HUPHVVHUJUXQGODJHLVWGHUDNWXHOOH6WDQGYRP0lU]$SULO Planverfasser/in : Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträgefreigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge Datum / Unterschrift Datum / UnterschriftEinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträge EinträgeEinträgeübernommen keineEinträgeDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Stadt KölnAmt 690 Stadt KölnStadt KölnAmt 67Stadt KölnAmt 66 StraßenbrückeWiddersdorfer Straße gepr.gez.bearb.DatumName Plan-Nr. IndexZeichnungsnummerStatusPlantypInhalt N Maßstab:Blattgröße:Bauwerks-Nr (HGK)Planinhalt: DatumNameArt der Abstimmung / Dienststelle Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen BGRGR+QSGrundlagenermittlung:Deckenuntersicht,Straßenaufsicht,Schnitte,Fotos0001V- freigegebenmit Einträgen freigegebenohne EinträgeStadt KölnAmt 690/2 Datum / Unterschrift Stadt KölnAmt 26StEB KVB AGAmt 69/692 Planstufe:BESTAND Planskizze: Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung Bauwerk: Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. 6WDGW.|OQ$PWIU%UFNHQXQG6WDGWEDKQEDXStadthaus Deutz - WestgebäudeWilly-Brandt-Platz 250679 Köln Datum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Phase ---- - 20.09.2017Que1:100; 1:501050x8104.0119.0 %H]XJVV\VWHP*.+|KHQVWDWXV+6 Schnitt A-A M.1:50 PlanvereinbarungV-PV-LP-0001 Bestandsdaten:Bauart:Walzträger in BetonBrückenklasse:30 / 30Einzelstützweiten:10,66 mGesamtlänge zw. Endauflagern:10,66 mLichte Weite zw. Widerlagern: 8,90 mKleinste Lichte Höhe:ca. 4,91 mKreuzungswinkel (Grad):65,4165°Breite zw. Geländer:20,06 mBrückenfläche:249,13 m²Fahrbahnbelag:ca. 60 mm AsphaltfeinschichtGeh- und Radwegbelag:ca. 30 mm Gußasphalt / BetonplattenUnterbau:Widerlager mit FlügelwändenAbsturzsicherung:Füllstabgeländer, Höhe: 1,00mBaujahr:1918 Blickrichtung West Blickrichtung Ost 6WUDHQDXIVLFKW M.1:100
Anlage 7, Auszug aus dem Verkehrsausschuss vom 11.12.2018
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1 Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 13.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 11.12.2018 öffentlich 4.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterver- kehr Köln AG (HGK) 1485/2018 Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat – unter Berücksichtigung der Be- schlüsse der BV Lindenthal und Ehrenfeld - wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) in Köln-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Fi- nanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzuberei- ten. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Frei- gabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im Teil- finanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszah- lung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0600 - Neubau Brücke Widdersdorfer Straße/KFBE, Hj. 2018. 3. Zur Vermeidung unnötiger Einschränkungen im Verkehrsnetz für den Zeit- raum der Erstellung des dargestellten Brückenneubaus wird eine übergrei- fende Koordination aller geplanten Baumaßnahmen im umliegenden Stra- ßennetz gefordert (insbesondere Neubau Anschluss Stolberger Straße / Mili- tärring sowie Umbau Knoten Aachener Straße / Militärring). In diesem Zusammenhang wird noch einmal auf die hohe Bedeutung einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme zum Anschluss der Stolberger Straße an den Militärring mit der verbundenen Ertüchtigung des Knotens Aachener 2 Straße / Militärring hingewiesen. Besonderes Augenmerk soll hierbei auf den Anschluss Stolberger Straße / Militärring gelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 1485/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Widdersdor- fer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) in Köln-Ehrenfeld durchzu- führen und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung sicherzustellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Freigabe von investi- ven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tun- nel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0600 - Neubau Brücke Widdersdorfer Straße/KFBE, Hj. 2018. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Lindenthal und die Bezirksvertretung Ehrenfeld der Vorlage uneingeschränkt zustimmen. Alternative: Es besteht keine Alternative zum Planungsbeschluss, da auf die Brücke aus verkehrlichen Gründen nicht verzichtet werden kann. Verkehrsausschuss 11.09.2018 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 27.11.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 10.12.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.12.2018 Verkehrsausschuss 11.12.2018 Finanzausschuss 17.12.2018 Rat 18.12.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Stadt Köln plant die vorhandene Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) abzureißen und durch einen Neubau an gleicher Stelle zu ersetzen. Lage Das Bauwerk befindet sich in Ehrenfeld (Bezirk Ehrenfeld) an der Grenze zum Stadtteil Müngersdorf (Bezirk Lindenthal). Es überführt die Widdersdorfer Straße über einen Geländeeinschnitt einer Bahntrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) der Strecke Niehl-Benzelrath bei km 10,857. Das unmittelbare Umfeld der Brücke wird überwiegend gewerblich genutzt. Vorhandenes Bauwerk Die Straßenbrücke mit beidseitigen Geh- und Radwegen wurde im Zeitraum von 1916 bis 1918 er- richtet. Es handelt sich um einen Einfeldträger mit einer Stützweite von 10,60 m. Der Brückenüberbau wurde in Verbundbauweise (Walzträger in Beton, kurz WIB) hergestellt. Ursprünglich besaß die Brü- cke einen gepflasterten Straßenbelag. Nachträglich wurde eine Gussasphaltschicht aufgebracht. In dem Überbau wurden Aussparungen für die Versorgungsleitungen (Medienleitungen, Strom, Wasser) vorgesehen. Gasleitungen befinden sich auf einer getrennt angeordneten Rohrbrücke, parallel zur Straßenbrücke. Die Brückenfundamente wurden als Schwergewichtswände mit unbewehrtem Beton erstellt. Entlang der Widdersdorfer Straße verläuft ein Abwasserkanal. Dieser unterquert die Gleis- trasse, die Brückenfundamente sind örtlich ausgespart. Für jede Fahrtrichtung stehen ein Gehweg, ein Radweg, ein Parkstreifen und eine einspurige Fahrbahn zur Verfügung. Insgesamt ist die Brücke 20,10 m breit. 3 Bauwerksschäden In dem Prüfbericht von September 2016 zur regelmäßigen Bauwerksuntersuchung gemäß DIN 1076 wurde das Bauwerk mit einer Zustandsnote von 3,5 bewertet, wobei die Note 1 einen sehr guten und die Note 4 einen ungenügenden Bauwerkszustand beschreibt. Aufgrund der zahlreichen Bauwerks- schäden und baulichen Defizite, u.a. Betonabplatzungen, Risse in den Wänden, Fehlstellen im Fun- damentbereich, beschädigte Fahrbahn, durchfeuchteter Überbau, Korrosionsschäden an den Walz- trägern und an den Geländern sowie schadhafte Geländerverankerungen ergibt sich ein umfassender Handlungsbedarf. Eine Sanierung der Brücke ist auf Grund des Bauwerksalters von über 100 Jahren und den Bestandsschäden nicht wirtschaftlich. Seitens der Verwaltung wird daher ein zeitnaher Rückbau/Ersatzneubau für notwendig gehalten. Planung des Brückenneubaus Der Neubau soll auf Grundlage folgender Randbedingungen geplant werden: • Die neue Brücke wird an der gleichen Stelle wieder errichtet. Die Bau- und Durchfahrtshöhen bleiben erhalten. Die Verkehrsflächen der Brücke entsprechen den Erfordernissen und sind dem vorhandenen Straßenzug angepasst. Die Überfahrbarkeit für Schwerlastverkehr wird be- rücksichtigt. • Für die Bauzeit muss der Verkehr aufrechterhalten werden. Die Einschränkungen für alle Ver- kehrsteilnehmer und Anlieger sollen verträglich gehalten werden. Auf Grund der baulichen Gegebenheiten bietet sich die Möglichkeit die Brücke abschnittsweise rückzubauen und neu zu errichten. Pilotprojekt der Verwaltungsreform #wirfürdiestadt Bei dem Projekt Brücke Widdersdorfer Straße soll die BIM-Methodik im Rahmen der Verwaltungsre- form zusätzlich zur konventionellen Planung angewendet und erprobt werden. BIM steht für Building Information Modeling (deutsch: Gebäudedatenmodellierung). Diese Methode beschreibt eine soft- waregestützte, optimierte Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauwerken. Die Bauwerke werden von den Fachplanern digital modelliert, wobei die Bauteile mit Informationen belegt werden. Als Ergebnis wird ein Gesamtkoordinationsmodell für die Ausführung erstellt. Das ganzheitliche Ge- samtmodell macht Planungsfehler früher sichtbar. Dadurch können Kosten und Termine besser ein- gehalten werden. Am Projektende entsteht ein digitales „As-Built“-Modell für die Bauwerksunterhal- tung. Unterstützt wird die Verwaltung durch einen BIM-Berater und eine Rechtsberatung. Aufgrund der vorhandenen komplexen Randbedingungen (Versorgungsleitungen im Brückenüberbau, Querung der Bahntrasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG) und der überschaubaren Bauwerksabmessun- gen bietet sich dieses Projekt für die erste BIM-Planung des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadt- bahnbau besonders an. Zeitplanung Nach einer EU-weiten Ausschreibung der Planungsleistungen soll mit der Planung Anfang 2019 be- gonnen werden. Eine Fertigstellung des Brückenbaus wird im Jahr 2024 angestrebt. Externe Vergaben Mit diesem Beschluss soll die Planung des Brückenneubaus, die aus Kapazitätsgründen extern ver- geben werden muss, sichergestellt werden. Folgende Planungs- und Baunebenleistungen sollen ver- geben werden: • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen • Fachplanung Tragwerksplanung • Projektsteuerung • Bauüberwachung/Bauoberleitung • Prüfingenieurleistungen • Baugrund-/Bodengutachten • Baustoffuntersuchungen 4 • Beweissicherung • Sicherheits- und Gesundheitskoordinator • Erdungs- und Blitzschutzarbeiten • Grünplanung • Verkehrsplanung • Kanaluntersuchung • BIM-Management • Rechtsberatung BIM-Methodik Die baureife Planung wird im Rahmen des Baubeschlussverfahrens zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Rechnungsprüfungsamt Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 09.04.2018 unter der RPA-Nr.: 2018/0564 anerkannt. Das Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Kosten für Gutachten zum Baugrund und zum Verkehr nicht an- erkannt. Da beide Gutachten für die Brückenplanung unerlässlich sind und Erfahrungswerte zu der Honorarhöhe aus vergleichbaren Bauvorhaben vorliegen, wird vorgeschlagen die Honorarkosten wei- terhin anzusetzen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung einschließlich Kostenzusammenstellung wird im Rahmen der öffentlichen Ausschreibungen dieser Planungsleistungen erstellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat weiterhin den Kostenansatz für einen Umbauzuschlag nicht aner- kannt. Gemäß der anzuwendenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist der Umbauzuschlag unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades bei der Betrachtung der zu erhal- tenden Bausubstanz zu vereinbaren. Aufgrund des beengten Baufeldes bleiben voraussichtlich Bau- werksreste der Brücke erhalten, die in die Planung integriert werden müssen. Daher ist ein Umbauzu- schlag zu gewähren, wobei die Zuschlagshöhe im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung der Pla- nungsleistungen noch abschließend verhandelt wird. Bau- und Planungskosten Für den Brückenneubau einschließlich der Anpassung des Straßenraums werden derzeit Gesamt- baukosten in Höhe von ca. 4.200.000 Mio. € brutto angesetzt. Hinzu kommen Planungskosten in Hö- he von ca. 1.200.000 Mio. € brutto. Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Auf Grund der Kostenqualität „Kostenannahme“ können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichun- gen von bis zu 40% ergeben. Finanzierung Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planung sind im Hpl. 2018 inkl. mittelfristiger Finanzplanung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel. Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0600 – Neubau Brücke Widdersdorfer Straße/KFBE veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2018 steht eine Auszahlungsermächtigung in Höhe von insgesamt 100.000 € zur Verfügung. Die für die Bauausführung erforderlichen Investitionsmittel werden in zeitlicher Abhängigkeit vom noch zu fassenden Baubeschluss im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens künftiger Haushaltsjahre berücksichtigt. IVC: Die Maßnahme wurde dem Investitionscontrolling (IVC) in Form des Beschlussvorschlages vorge- stellt. Da der geplante Abriss und Neubau im Vergleich zur Sanierung für den Individualverkehr die bessere und für die Stadt Köln die wirtschaftlichere Lösung darstellt, wurde vor Einleitung des Pla- nungsbeschlussverfahrens auf eine Beratung und Beschlussfassung im IVC-Verfahren verzichtet. 5 Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. Anlagen: Anlage 1 – Stellungnahme RPA vom 09.04.2018 Anlage 2 - Übersichtslageplan
Anlage 5, Auszug aus der BV 4 vom 03.12.2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt-koeln.de Datum: 04.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 36. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 03.12.2018 öffentlich 10.4 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) 1485/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) in Köln-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung sicherzu- stellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0600 - Neubau Brücke Widdersdorfer Straße/KFBE, Hj. 2018. 3. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld fordert zur Vermeidung unnötiger Einschränkun- gen im Verkehrsnetz für den Zeitraum der Erstellung des dargestellten Brücken- neubaus eine übergreifende Koordination aller geplanten Baumaßnahmen im um- liegenden Straßennetz (insbesondere Neubau Anschluss Stolberger Straße / Militär- ring sowie Umbau Knoten Aachener Straße / Militärring). In diesem Zusammenhang verweist die Bezirksvertretung noch einmal auf die hohe Bedeutung einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme zum Anschluss der Stolber- ger Straße an den Militärring mit der verbundenen Ertüchtigung des Knotens Aachener Straße / Militärring. Besonderes Augenmerk soll hierbei auf den Anschluss Stolberger Straße / Militär- ring gelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4 - Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 4 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) hier: Gemeinsamer Antrag CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Lothar Müller / Die Linke, Gerd Kaspar / FDP in der Bezirksvertretung Lindenthal vom 27.10.2018 Mit dem im Betreff genannten Schreiben beantragen die Petenten die Verweisung der Vorlage in den Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld und bitten um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Im Rahmenplan Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ist die HGK-Trasse als Stadtbahn vorgesehen. Dafür muss ein zweites Gleis verlegt werden. Warum wird diese Tatsache in der Vorlage und in der Planung ignoriert? 2. Ursprünglich war auch eine Radwegtrasse entlang der HGK Trasse geplant. Wurde diese Planung aufgegeben? 3. Welche Zeitplanung vom Abriss bis zum Neubau gibt es? Antwort der Verwaltung: Der Rahmenplanungsbeirat wurde in die Beratungsfolge aufgenommen. Eine Behandlung der Vorla- ge erfolgt in der Sitzung am 27.11.2018. Antwort zu Frage 1: Das vorhandene Brückenbauwerk überspannte vormals eine zweigleisige HGK-Bahntrasse, ein Gleis wurde aus betrieblichen Gründen zurückgebaut. Der Rahmenplan Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld zur Nutzung der Bahntrasse für die Stadtbahn wurde berücksichtigt. Die neue Brücke wird die vorhandenen Durchfahrtsabmessungen (in Breite und Höhe) beibehalten, sodass auch zukünftig, ggfs. bei der Nutzung als Stadtbahn, ein zweigleisiger Betrieb möglich ist. Antwort zu Frage 2: Das Konzept der begrünten Fuß- und Radwege aus der Rahmenplanung Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld wurde berücksichtigt, allerdings wurde bereits in der Vorlage 3521/2013 sowie zu der Anfrage-Nr. III/02 (2015) von der Verwaltung ausgeführt, dass eine Umsetzung des nördlichen Teils der Maßnahme E, vom Gleisdreieck zur Widdersdorfer Straße, aufgrund der Bebau- ung mit dem ‚Mercedes-Center‘, nicht mehr realisierbar ist, sodass hier kein Konflikt mit dem Ersatz- neubau der Brücke besteht. Antwort zu Frage 3: Eine Fertigstellung des Brückenneubaus wird im Jahr 2024 angestrebt. Bei einer avisierten Bauzeit von 24 Monaten wird die Brücke 2022 abgebrochen.
Anlage 6, Auszug aus der BV 3 vom 10.12.18
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 11.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 10.12.2018 öffentlich 9.2.2 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterver- kehr Köln AG (HGK) 1485/2018 Geänderter Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke Widdersdorfer Straße über die Trasse der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) in Köln-Ehrenfeld durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die Finanzierung sicherzu- stellen und die Maßnahme bis zur Ausschreibung vorzubereiten. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 100.000 € im Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-0-0600 - Neubau Brücke Widdersdorfer Straße/KFBE, Hj. 2018. 3. Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert zur Vermeidung unnötiger Einschränkun- gen im Verkehrsnetz für den Zeitraum der Erstellung des dargestellten Brücken- neubaus eine übergreifende Koordination aller geplanten Baumaßnahmen im um- liegenden Straßennetz (insbesondere Neubau Anschluss Stolberger Stra- ße/Militärring sowie Umbau Knoten Aachener Straße/Militärring). In diesem Zusammenhang verweist der Beirat noch einmal auf die hohe Bedeutung einer zeitnahen Umsetzung der Maßnahme zum Anschluss der Stolberger Straße an den Militärring mit der verbundenen Ertüchtigung des Knotens Aachener Stra- ße/Militärring." Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen: Nicht anwesend: Frau Albat, Herr Fiedler (beide SPD), Herr Kaspar (FDP)
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1485/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.12.2018
- Erstellt
- 04.05.2018 08:25