2009/0276
Soziale Wohnraumförderung; Bereitstellung von zwei Darlehen für die Bauprojekte der Stiftung Hofgut Oberfeld in der Erbacher Straße 125 C + 125 D in Darmstadt
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HOFGUT OBERFELD Wohnen und Arbeiten für Menschen mit und ohne Behinderungen 1. Behindertenarbeit auf Hofqgut Oberfeld - die beteiligten Organisationen Auf dem Hofgut Oberfeld planen die Stiftung Hofgut Oberfeld und der Heydenmühle e.V. die Schaffung von insgesamt 24 Wohnplätzen und 30 Werkstattplätzen für behinderte Menschen, in enger Abstimmung mit der Stadt Darmstadt, dem Landeswohlfahrtsverband und dem hessischen Sozialministerium. Die 24 Wohnplätze unterteilen sich in 12 Plätze Stationär Begleitetes Wohnen und 12 Plätze Ambulant Betreutes Wohnen. Ergänzend entsteht Wohnraum für Mitarbeiter des Heydenmühle e.V.. Die Stiftung Hofgut Oberfeld, als Eigentümerin des Hofgutes, wird Bauherrin und später Vermieterin, der Heydenmühle e.V. wird Betreiber der Wohn- und Werkstattplätze. Beide Organisationen haben ihre Zusammenarbeit in einer „Kooperationsvereinbarung“ festgeschrieben (dem HSM und LWV vorgelegt am 05.06.2007). Der Elternverein „Lebensweg e.V.“ unterstützt als Förderverein das Projekt. Seine Aktion „Echo Hilft“ mit der Darmstädter Tageszeitung hat unserem Vorhaben zu einer großen öffentliche Aufmerksamkeit verholfen. Das Interesse und Wohlwollen vieler Menschen in der Region drückt sich nicht zuletzt in der sehr erfolgreichen Spendensammlung des Lebensweg e.V. aus. 2. Konzeptioneller Überblick Auf dem Hofgut Oberfeld wird eine Hofgemeinschaft von Menschen mit und ohne Behinderungen entstehen, ein Treffpunkt für jene Menschen, die dort ihren Lebensmittelpunkt haben und für Besucher und Freunde. So kann das Hofgut am Oberfeld zu einem besonderen kulturellen Ort für die Region werden. Wir sehen in jedem Menschen dessen Einzigartigkeit und Entwicklungsfähigkeit, unabhängig von den Erschwernissen oder Behinderungen, die zu seinem Leben gehören. Wir verstehen uns als partnerschaftliche Begleiter von Menschen, deren persönlichste Wünsche und Intentionen wir versuchen wahrzunehmen, zu verstehen und in die Förderung ihrer Entwicklung mit einzubeziehen. Wir achten jeden als gleichwertigen Mitmenschen und sind uns bewusst, dass der, dem wir Hilfe zukommen lassen, auch unsere Entwicklung fördert und unser Leben bereichert. Unsere Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen baut auf dem anthroposophischen Menschenbild auf. Zur Förderung eines integrativen Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderung soll am Hofgut eine Einrichtung geschaffen werden, die einen Lebensort und eine Arbeitsgemeinschaft für Menschen bildet. Die Lebensgestaltung der Bewohner mit Begleitungsbedarf und der Mitarbeiter im Umgang miteinander geschieht in Achtung vor dem Menschen als körperliches, seelisches und geistiges Wesen mit einem nicht von der Behinderung betroffenen unversehrten geistigen Wesenskern. Onitn A vmn 2 Durch das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung ist ein hohes Maß an Lebensqualität möglich. Im gemeinsamen rhythmischen Erleben des Tages-, Wochen- und Jahreslaufes mit den christlichen Festeszeiten bildet sich die Gemeinschaft. Dem gegenüber steht der einzelne Mensch mit seinen individuellen Entwicklungsbedürfnissen, zu deren Entfaltung er persönlichen Freiraum benötigt und Unterstützung erhält. Die für Bewohner/innen wie Mitarbeitende überschaubaren Haus- und Wohngemeinschaften sollen dem Einzelnen ein Leben in der Gemeinschaft gleichermaßen ermöglichen wie ihm auch persönlichen Rückzugsraum bieten. Eingebunden in das Gesamtkonzept eines ökologischen Landwirtschaftsbetriebs mit Direktvermarktung selbst erzeugter und hochwertiger ökologischer Produkte aus der Region sollen auf dem Hofgut 30 Arbeitsplätze für Menschen mit geistiger Behinderung als Zweigstelle der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) an der Heydenmühle in Otzberg-Lengfeld entstehen. Die therapeutischen Qualitäten landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Arbeitsprozesse, insbesondere der Umgang mit und das unmittelbare Erleben von Großvieh und anderen Tieren auf dem Bauernhof, können hier ideal mit dem Ziel der Eingliederung behinderter Menschen verbunden werden. So soll die Gemeinschaft am Hofgut für viele verschiedene Menschen ein echtes „Zuhause“ werden. 3. Das Wohnangebot Die geplanten 24 Wohnplätze für Menschen mit Behinderung untergliedern sich in 12 Plätze Stationär Begleitetes Wohnen (SBW) und 12 Plätze Ambulant Betreutes Wohnen (ABW). In einem geplanten Neubau auf dem Hofgut sollen 12 Plätze SBW und 7 Plätze ABW unter einem Dach entstehen. Hierbei wird planerisch eine räumliche Trennung der Bereiche (z.B. durch verschiedene Etagen) umgesetzt werden. Die weiteren 5 Plätze des ABW sollen in Bestandsbauten des Hofgutes errichtet werden. 3.1 Stationär Begleitetes Wohnen (SBW) Das SBW soll als Hausgemeinschaft verwirklicht werden, wie sie z.B. an der Heydenmühle in ähnlicher Form bereits existiert. 12 Bewohner/innen sollen in einem Haus zusammenleben. Diese große Zahl von Bewohner/innen in einem Haus streben wir an, um sowohl den Bau als auch den Betrieb möglichst wirtschaftlich durchführen zu können. Wir möchten jedoch angesichts der Bewohnerzahl das persönliche Wohnumfeld für den Einzelnen attraktiv und individuell gestalten. Zwei der Plätze planen wir für Rollstuhlfahrer, so dass wir von einem Gesamtflächenbedarf von insgesamt 500 qm Nettogrundfläche ausgehen (10 x 40 qm + 2x 50 qm). Onitn 9 umn 2 3.2 Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) Das ABW wird in einem nachbarschaftlichen Verhältnis zum SBW realisiert. So sollen auch die Bewohner/innen des ABW eingeladen werden, sich als Teil der Hofgemeinschaft zu verstehen. Für die 7 Plätze des ABW, die im Neubau errichtet werden, ist die Schaffung von drei 1-er Appartements und zwei 2-er Appartements geplant. Die 5 Plätze im zu renovierenden Altbestand des Hofgutes sollen durch die Schaffung eines 1-er Appartement und zwei 2-er Appartements umgesetzt werden. Im Alten Milchhaus möchten wir kurzfristig den Wohnraum für 4 Menschen schaffen. Diese Pioniergruppe soll für weitere Menschen mit Behinderung und nicht zuletzt für Spender und die Öffentlichkeit den Beginn des Wohnangebotes auf dem Hofgut zeigen. In Anlehnung an die Bestimmungen zur sozialen Wohnraumförderung im Mietwohnungsbau planen wir die Wohnflächen im Neubau für die 1-er Appartements bis 45 qm und für die 2-er Appartements bis 60 qm Auch in den Bestandsgebäuden soll versucht werden die förderfähigen Wohnflächen einzuhalten. 3.3 Wohnraum für Mitarbeiter Als ergänzendes Angebot zu den Wohn- und Arbeitsplätzen für behinderte Menschen soll auf dem Hofgut auch Wohnraum für Mitarbeiter geschaffen werden. Dieser wird in Abhängigkeit der noch zu erfolgenden Planung voraussichtlicht räumlich über dem Werkstattbereich angeordnet werden. / 25.04.2008 J.Leitner Onitn 2 vumn 2
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.07.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Wohnungs- wesen Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0276 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Soziale Wohnraumförderung; Bereitstellung von zwei Darlehen für die Bauprojekte der Stiftung Hofgut Oberfeld in der Erbacher Straße 125 C + 125 D in Darmstadt Vorlage vom: 29.06.2009 Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Darmstadt fördert im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die im Miet- wohnungsbau von der Stiftung Hofgut Oberfeld geplanten Bauvorhaben in der Erbacher Straße 125 C mit 2 Wohnungen und 125 D mit 5 Wohnungen durch die Bereitstellung städtischer Darlehen in Höhe von 30.000,00 Euro und 75.000,00 Euro. 2. Die Stadt übernimmt in Höhe vorrangiger Förderungsmittel des Landes Hessen sowohl von bis zu 121.400,00 Euro als auch von bis zu 289.700,00 Euro je eine Kommunalbürg- schaft und stimmt der vorzeitigen Valutierung der Förderungsmittel durch die Lan- destreuhandstelle Hessen zu. Da es sich um eine Maßnahme des Städte- und Wohnungsbaus handelt, ist gemäß § 104 Abs. 2 in Verbindung mit § 104 Abs. 4 HGO zur Übernahme dieser Bürgschaften keine Zustimmung des Regierungspräsidenten erforderlich. 3. Zur Sicherheit der städtischen Bürgschaften erfolgen die Grundbucheintragungen zu 2 ... Gunsten der Stadt in Höhe der beiden Baudarlehen des Landes Hessen an Stelle der Landestreuhandstelle Hessen an erster Stelle, wobei ein Vorrang von bis zu 775.000,00 Euro zu Gunsten erforderlicher Kapitalmarktmittel eingeräumt wird. 4. Im Zuge der Finanzierungsbete iligung erhält die Stadt Darmstadt das Belegungsrecht an den geförderten Wohnungen für die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung von 20 Jahren. Es ist vorgesehen dieses Belegungsrecht in Verbindung mit der Stiftung Hofgut Oberfeld und/oder dem Verein Heydenmühle e.V. - Ambulant betreutes Wohnen am Hof- gut Oberfeld - wahrzunehmen. 5. Die Darlehen werden für die Dauer des Belegungsrechtes zinslos bei 100 %iger Auszah- lung und mit einer jährlichen Tilgung von 1 % gewährt. Daneben wird ein jährlicher Ver- waltungskostenbeitrag von 0,3 % der Darlehenssumme erhoben. Danach gelten die Dar- lehensbedingungen des Landesdarlehens auch als Grundlage für das städtische Darle- hen. 6. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Kostenstelle 910-020-1000 unter der Investiti- onsnummer 08020-9001 bereit. Anlagen: Hofgut Oberfeld Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 29. Juni 2009 Begründung: Die Stiftung Oberfeld und der Verein Heydenmühle e.V. planen auf dem Hofgut Oberfeld die Schaffung von insgesamt 24 Wohnplätzen und 30 Werkstättenplätzen für behinderte Men- schen. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die beigefügte Konzeption verwiesen (An- lage). Ein Teil dieser Wohnungen soll im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet wer- den. Dazu hat das Land Hessen mit Erlass vom 6. November 2008 für das Programmjahr 2008 Mittel zur Förderung der geplanten Bauvorhaben wie folgt bereitgestellt: • für die Errichtung von 2 Wohnungen durch Ausbau des historischen Milchhauses ein Landesdarlehen von 121.400,00 Euro (Erbacher Straße 125 C) • und für den Neubau von 5 geförderten Wohnung ein Landesdarlehen von 289.700,00 Euro (Erbacher Straße 125 D) zusammen 7 geförderte Mietwohnungen mit Landesdarlehen über 411.100,00 Euro. Bedingung des Landes Hessen für die Bereitstellung der zinsgünstigen Baudarlehen ist, dass sich die Gemeinde angemessen an der Finanzierung bete iligt, mindestens mit 10.000,00 Euro je Wohneinheit, und zwar zu Konditionen, die gegenüber den Landesmitteln nicht ungünstiger sind. Wie bereits bei früheren Projekten fordert die Landestreuhandstelle Hessen eine Kommunal- bürgschaft in Höhe der Förderungsmittel des Landes Hessen als Sicherheit. Aus der Wirt- schaftlichkeitsberechnung für die Projekte ergibt sich, dass die Rückzahlung der Förde- rungsmittel des Landes als gesichert anzusehen ist. Gleiches gilt für vorrangige Darlehen der Banken und die städtischen Darlehen. Insoweit erscheint die Übernahme der Bürgschaften als unbedenklich. Sie sind notwendig, um die Finanzierung der Projekte zu sichern. Durch die Zustimmung der Stadt zur vorzeitigen Valutierung der Baudarlehen des Landes können erhebliche Kosten, die sonst zur Zwischenfinanzierung erforderlich würden, einge- spart werden. Wegen der städtischen Kommunalbürgschaften verzichtet die Landesbank auf eine dingliche Sicherung ihrer Forderungen. Die Stiftung Hofgut Oberfeld hat der Stadt daher die Beleihung des Objektes an Stelle des Landes angeboten. Davon soll Gebrauch gemacht werden. Dabei sollen Fremdmittel der Banken von bis zu 775.000,00 Euro, die zur Finanzierung der freifi- nanzierten Wohnungen und Wohnheimplätze benötigt werden, den städtischen Forderungen im Grundbuch vorgehen. Nach den Förderrichtlinien des Landes unterliegen die neu errichteten Wohnungen einer Mietpreisbindung. Die höchstzulässige Miete darf die ortsübliche Miete, abzüglich 15 % nicht überschreiten. Diese liegt bei dem geplanten Bauvorhaben bei durchschnittlich ca. 8,00 Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche. Durch die städti- sche Finanzierungsbeteiligung in Höhe von 105.000,00 Euro wird diese Miete auf 6,00 Eu- ro/qm gesenkt. Daneben unterliegen die Wohnungen einer Belegungsbindung. Durch ihre Beteiligung si- chert sich die Stadt Darmstadt auf die Dauer von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit ein Bele- 4 ... gungsrecht für Wohnungssuchende, die die Einkommensgrenze nach dem Wohnraumförde- rungsgesetz nicht überschreiten. Es ist vorgesehen, dieses Belegungsrecht in Verbindung mit der Stiftung Hofgut Oberfeld und dem Verein Heydenmühle e.V. - Ambulant Betreutes Wohnen am Hofgut Oberfeld - wahrzunehmen. Nach der Konzeption sollen die geförderten Wohnungen Menschen mit Be- hinderungen überlassen werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die Belegung der Wohnungen in erster Linie von dort erfolgt, wobei Bürgerinnen und Bürgern aus Darmstadt der Vorrang einzuräumen ist. Durch den Abschluss des Mietvertrages wird keine Verpflich- tung zur Betreuung durch den Verein Heydenmühle e.V. begründet. Die Bewohnerinnen und Bewohner können diese Angebote annehmen, sind ansonsten aber frei in ihren Entschei- dungen hinsichtlich der persönlichen Betreuung. Ersatzweise können von der städtischen Wohnungsvermittlungsstelle, für die Dauer des Be- legungsrechtes an den 7 geförderten Wohnungen, Wohnungssuchende benannt werden. Die Darlehensbedingungen des Landes sehen nach Ablauf der Bindungen eine kapital- marktübliche Verzinsung, mindestens jedoch 2,5 % p. a., vor. Diese Konditionen sollten auch dem städtischen Darlehen zugrunde gelegt werden. Sofern die wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse es erfordern, kann zum gegebenen Zeitpunkt auch über eine Verlängerung der Laufzeit der Bindungen und die Verzinsung des städtischen Darlehens verhandelt werden. Darmstadt, 29. Juni 2009 64 bin Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Jochen Partsch Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Erbacher Straße 125C
- Am Oberfeld
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0276
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 29.06.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00