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1635/2022

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Vorlaufgrün an Ampeln für Radfahrende und zu Fuß Gehende (AZ: 02-1600-182-20)

Beschlussvorlage Ausschuss 15.06.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 31.10.2022, TOP 2.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2101 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/642 
 
Vorlagen-Nummer 
 1635/2022 
Freigabedatum 
 15.06.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Vorlaufgrün an Ampeln für Radfahrende und zu Fuß 
Gehende (AZ: 02-1600-182-20) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die 
Eingabe. Der Anregung wird entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung entsprochen. 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.09.2022

2 
Begründung: 
Der Petent regt an, das Vorlaufgrün für Radfahrende und Fußgänger*innen bei der Planung und dem 
Bau von Lichtsignalanlagen im Kölner Stadtgebiet konsequent zu berücksichtigen (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Verwaltung bedankt sich für die Ausführungen des Petenten. 
 
Auch heute wird an Kölner Lichtsignalanlagen Vorlaufgrün für den Fuß- und Radverkehr geschaltet, 
wenn sich dieser auf baulichen Wegen parallel zum Fahrverkehr bewegt. Üblich ist eine Vorlaufzeit 
von ein bis zwei Sekunden. Wird kein Vorlaufgrün geschaltet, starten die Grünzeiten entsprechend 
der Richtlinie für Lichtsignalanlagen auf jeden Fall gleichzeitig, so dass der querende Fuß- und Rad-
verkehr für den abbiegenden Fahrverkehr gut sichtbar wird, da dieser die Konfliktfläche zuerst er-
reicht.  
 
Wird der Radverkehr jedoch gemeinsam mit dem übrigen Fahrverkehr auf der Straße geführt, steht 
ihm in der Regel eine vorgezogene Aufstellfläche zur Verfügung. Dies hat den Vorteil, dass sich die 
Radfahrenden direkt vor dem wartenden motorisierten Fahrverkehr aufhalten und gut wahrgenommen 
werden. Sie müssen die Signalisierung des Fahrverkehrs beachten und haben kein eigenes Signal.  
 
Das Problem „Toter Winkel“ lässt sich mit dem Vorlaufgrün nicht beheben, da gefährliche Situationen 
während der gesamten Grünzeit auftreten können. Hier hilft nur achtsames Fahren und gegenseitige 
Rücksichtnahme. 
 
Anlage 
Eingabe

Anlage- Eingabe.docx

2557 Zeichen

Köln, 23.09.2020
Oberbürgermeisterin Henriette Reker
per E-Mail: 
henriette.reker@stadt-koeln.de 
Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung 
Berücksichtigung des „Vorlaufgrün“ für Radfahrende und Fußgänger*innen bei der Planung 
von Lichtsignalanlagen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
Sehr geehrte Ratsmitglieder*innen,
die Stadt Köln hat sich zum Ziel genommen, die zukünftige Mobilitätsentwicklung an den 
Leitzielen von „Köln mobil 2025“ auszurichten.
Demnach ist in den nächsten Jahren mit einem deutlich höheren Anteil an Radfahrenden und 
Fußgänger*innen in Köln zu rechnen.
Leider steigt, mit dem höheren Anteil der sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmer, die 
Anzahl der Unfälle.
Ein besondere Unfallgefahr geht von Kreuzungen, insbesondere von Kreuzungen mit 
Lichtsignalanlagen aus.
Andere Großstädte, wie Münster oder Berlin, planen das sogenannte „Vorlaufgrün“ zur 
Vermeidung von Unfällen, unter Beteiligung von Radfahrenden und Fußgänger*innen, bereits seit 
Jahren erfolgreich ein.
Das Vorlaufgrün ermöglicht es dem nicht motorisierten Verkehr, bereits einige Sekunden vor den 
motorisierten Kraftfahrzeugen loszufahren bzw. loszugehen und somit in das Blickfeld des 
motorisierten Verkehrs zu rücken. Der „tote Winkel“ wird durch dieses eigene Signal an der 
Lichtsignalanlage effektiv verhindert.
Die frühere Grünschaltung geht grundsätzlich zu Lasten der Grünphase des motorisierten 
Verkehrs.
Sowohl das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, als auch die 
Unfallkasse NRW sprechen sich eindeutig für das Vorlaufgrün aus:
https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/forschung/schwerpunktthemen/kreuzungsdesign
https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/praevention_in_nrw/
praevention_nrw_12.pdf
Nähere Information zum Einsatz in den bereits anwendenden Großstädten sind hier abrufbar: 
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/61_verkehrsplanung/pdf/
signale_radverkehr.pdf
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/sicherheit/fahrrad_abbiegen/download/
leitfaden_sicher_geradeaus_druck.pdf
Seite  von 1 2
Anlage

Ich rege an, das Vorlaufgrün für Radfahrende und Fußgänger*innen, bei der Planung und dem Bau 
von Lichtsignalanlagen im Kölner Stadtgebiet konsequent zu berücksichtigen.	
In den nächsten Jahren muss eine Vielzahl der Kölner Lichtsignalanlagen ausgetauscht werden. 
Schalten Sie jetzt auf „Grün“ für Radfahrende und Fußgänger*innen!	
Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung.	
Freundliche Grüße aus Sülz	
Seite  von 2 2

Beratungsverlauf (1)

31.10.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1635/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.06.2022
Erstellt
13.05.2022 11:10