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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Vorlaufgrün an Ampeln für Radfahrende und zu Fuß Gehende (AZ: 02-1600-182-20)

Beschlussvorlage Ausschuss 1635/2022 vom 15.06.2022

Stand: Am 31.10.2022 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/642 Vorlagen-Nummer 1635/2022 Freigabedatum 15.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Vorlaufgrün an Ampeln für Radfahrende und zu Fuß Gehende (AZ: 02-1600-182-20) Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Der Anregung wird entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung entsprochen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 05.09.2022 2 Begründung: Der Petent regt an, das Vorlaufgrün für Radfahrende und Fußgänger*innen bei der Planung und dem Bau von Lichtsignalanlagen im Kölner Stadtgebiet konsequent zu berücksichtigen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung bedankt sich für die Ausführungen des Petenten. Auch heute wird an Kölner Lichtsignalanlagen Vorlaufgrün für den Fuß- und Radverkehr geschaltet, wenn sich dieser auf baulichen Wegen parallel zum Fahrverkehr bewegt. Üblich ist eine Vorlaufzeit von ein bis zwei Sekunden. Wird kein Vorlaufgrün geschaltet, starten die Grünzeiten entsprechend der Richtlinie für Lichtsignalanlagen auf jeden Fall gleichzeitig, so dass der querende Fuß- und Rad- verkehr für den abbiegenden Fahrverkehr gut sichtbar wird, da dieser die Konfliktfläche zuerst er- reicht. Wird der Radverkehr jedoch gemeinsam mit dem übrigen Fahrverkehr auf der Straße geführt, steht ihm in der Regel eine vorgezogene Aufstellfläche zur Verfügung. Dies hat den Vorteil, dass sich die Radfahrenden direkt vor dem wartenden motorisierten Fahrverkehr aufhalten und gut wahrgenommen werden. Sie müssen die Signalisierung des Fahrverkehrs beachten und haben kein eigenes Signal. Das Problem „Toter Winkel“ lässt sich mit dem Vorlaufgrün nicht beheben, da gefährliche Situationen während der gesamten Grünzeit auftreten können. Hier hilft nur achtsames Fahren und gegenseitige Rücksichtnahme. Anlage Eingabe
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    Köln, 23.09.2020 Oberbürgermeisterin Henriette Reker per E-Mail: henriette.reker@stadt-koeln.de Bürgeranregung nach §24 Gemeindeordnung Berücksichtigung des „Vorlaufgrün“ für Radfahrende und Fußgänger*innen bei der Planung von Lichtsignalanlagen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, Sehr geehrte Ratsmitglieder*innen, die Stadt Köln hat sich zum Ziel genommen, die zukünftige Mobilitätsentwicklung an den Leitzielen von „Köln mobil 2025“ auszurichten. Demnach ist in den nächsten Jahren mit einem deutlich höheren Anteil an Radfahrenden und Fußgänger*innen in Köln zu rechnen. Leider steigt, mit dem höheren Anteil der sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmer, die Anzahl der Unfälle. Ein besondere Unfallgefahr geht von Kreuzungen, insbesondere von Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen aus. Andere Großstädte, wie Münster oder Berlin, planen das sogenannte „Vorlaufgrün“ zur Vermeidung von Unfällen, unter Beteiligung von Radfahrenden und Fußgänger*innen, bereits seit Jahren erfolgreich ein. Das Vorlaufgrün ermöglicht es dem nicht motorisierten Verkehr, bereits einige Sekunden vor den motorisierten Kraftfahrzeugen loszufahren bzw. loszugehen und somit in das Blickfeld des motorisierten Verkehrs zu rücken. Der „tote Winkel“ wird durch dieses eigene Signal an der Lichtsignalanlage effektiv verhindert. Die frühere Grünschaltung geht grundsätzlich zu Lasten der Grünphase des motorisierten Verkehrs. Sowohl das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, als auch die Unfallkasse NRW sprechen sich eindeutig für das Vorlaufgrün aus: https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/forschung/schwerpunktthemen/kreuzungsdesign https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/praevention_in_nrw/ praevention_nrw_12.pdf Nähere Information zum Einsatz in den bereits anwendenden Großstädten sind hier abrufbar: https://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/61_verkehrsplanung/pdf/ signale_radverkehr.pdf https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/politik_planung/sicherheit/fahrrad_abbiegen/download/ leitfaden_sicher_geradeaus_druck.pdf Seite von 1 2 Anlage Ich rege an, das Vorlaufgrün für Radfahrende und Fußgänger*innen, bei der Planung und dem Bau von Lichtsignalanlagen im Kölner Stadtgebiet konsequent zu berücksichtigen. In den nächsten Jahren muss eine Vielzahl der Kölner Lichtsignalanlagen ausgetauscht werden. Schalten Sie jetzt auf „Grün“ für Radfahrende und Fußgänger*innen! Ich freue mich auf Ihre Zustimmung zu meiner Anregung. Freundliche Grüße aus Sülz Seite von 2 2

Beratungsverlauf

  1. 31.10.2022

    Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden

    TOP 2.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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