A-O/0006/2024
Bebauungsplan 562, Pflanzung einer Obstwiese im Neubaugebiet Kirschgarten
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Interfraktioneller Antrag A-O/0006/2024
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A-0/0006/2024 Freie Demokraten BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN S PD #WIRINMÜNSTER Interfraktioneller Antrag Münster, 22.05.2024 Bebauungsplan 562 „Handorf-Hobbeltstraße/Kirschgarten/Heriburgstraße“ Obstwiese auf der mittig gelegenen Grünfläche Wir beantragen, auf der mittig gelegenen Grünfläche eine Obstwiese zu pflanzen. Es sollen pflegeleichte Obstbäume gepflanzt werden (z.B. Äpfel, Birnen). Maßnahmen zur Pflege von Wiese und Bäumen sind mehrmals jährlich einzuplanen und durchzuführen. Die Anpflanzung der Obstbäume soll die Anzahl der Ökopunkte für die Kompensationsfläche erhöhen. Begründung: Mit dem Änderungsantrag V/0596/2022 wurden die Straßennamen für das Baugebiet wie folgt festgelegt: Am Heimathaus Wiggersbusch An der Obstwiese Der Bereich der mittig gelegenen Grünfläche soll aus Sicht der BV Ost mit Obstbäumen bepflanzt werden. Wir bitten die Wohn + Stadtbau GmbH und das Grünflächenamt, dieses bei der Planung zu berücksichtigen. Für die Fraktionen Stefan Gottkehaskamp, CDU Monika Pander, Bündnis 90/Die Grünen Prof. Dr. Peter Wagner, SPD Kurt Moths, FDP
Stellungnahme zum Antrag A-O/0006/2024
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67.21.0114 24.06.2024 Achim Sailer 6728 Stadt Münsie ster Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Ost 01. Juli 2024 Bezirksverwaltung Münster-Ost Antrag Ifd.Nr. A-0/0006/2024, Interfraktioneller Antrag in der Bezirksvertretung Münster- Ost , „Bebauungsplan 562, Pflanzung einer Obstwiese im Neubaugebiet Kirschgarten“' In dem Antrag wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob auf der zentral im Baugebiet Handorf Kirschgarten (Bebauungsplan Nr. 562) eine Obstwiese angelegt werden kann. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Ziel der grünordnerischen Planung ist die Sicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen freiraumplanerischen Strukturen. Dies beinhaltet die Erschließung des Plangebiets durch FuR- und Radwegeverbindungen, die Renaturierung des Juffernbachs, die ‚Sicherung des erhaltenswerten Baumbestands sowie die Verortung eines Spielplatzes im Plangebiet. Der durch die Planung von 180 Wohneinheiten ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielflächen wird durch die Errichtung eines Spielplatzes in der „Grünen Mitte“ des Bebauungsplans mit einer Größe von ca. 2.850 m? gedeckt. Die Öffentliche Grünfläche hat eine Bruttogröße von 3.500 m?. Abzüglich der Fläche für den Spielplatz und notwendiger Wegeverbindungen verbleibt keine ausreichend große Fläche für die Anlage einer Obstwiese. Im Übrigen wird bei der Gestaltung von Spielplätzen auf die Pflanzung von veredelten Obstbäumen aus Sicherheits- und Hygienegründen grundsätzlich verzichtet. Driesch
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Hobbeltstraße
- Heriburgstraße
- Kirschgarten
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Details
- Aktenzeichen
- A-O/0006/2024
- Typ
- Antrag an die BV Ost
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 04.06.2024 10:59