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0288/2021

Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Schienenpersonennahverkehrs-Verbindungen (SPNV) zwischen Köln und Remscheid/Solingen sowie zwischen Opladen und Solingen/Düsseldorf (S1/S17)

Mitteilung Ausschuss 22.02.2021

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage- Zusammenfassung Machbarkeitsstudie

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Mitteilung Ausschuss

1469 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer  22.02.2021 
 0288/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.03.2021 
 
Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der Schienenpersonennahverkehrs-Verbindungen 
(SPNV) zwischen Köln und Remscheid/Solingen sowie zwischen Opladen und 
Solingen/Düsseldorf (S1/S17) 
Die Verwaltung informiert durch die beigefügte Anlage über den aktuellen Stand der Untersuchungen 
hinsichtlich einer Verbesserung der SPNV-Verbindungen zwischen Köln und Remscheid/Solingen 
sowie zwischen Opladen und Solingen/Düsseldorf. Die Untersuchung wurde unter Beteiligung mehre-
re betroffener Kommunen von den beiden Aufgabenträgern Nahverkehr Rheinland  GmbH (NVR) 
und Verkehrsverbund Rhein -Ruhr AöR (VRR) beauftragt.  
 
Die Ergebnisse der durchgeführten Betriebsstudie zu Verlängerungen der S-Bahnlinien S1 bzw. S17 
sowie das geplante weitere Vorgehen ist der Anlage zu entnehmen.  
 
Aufgrund des auch für Kölner Bürgerinnen und Bürger positiven Nutzens einer besseren Anbindung 
an die rechtsrheinisch nördlich gelegenen Städte, wird die Verwaltung zum weiteren Vorgehen und 
zur Beteiligung an der auf die Betriebsstudie aufbauenden Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit den 
beiden Aufgabenträgern eine gesonderte Beschlussvorlage voraussichtlich im zweiten oder dritten 
Quartal 2021 in die politischen Gremien geben. 
 
 
Anlage 
Zusammenfassung Machbarkeitsstudie 
 
 
Gez. Blome

Anlage- Zusammenfassung Machbarkeitsstudie

5238 Zeichen

Machbarkeitsstudie zur Verbesserung der SPNV-Verbindungen 
zwischen Opladen und Solingen / Düsseldorf sowie zwischen 
Remscheid/Solingen und Köln 
Die beiden Aufgabenträger N VR und VRR AöR sind von mehreren Kommunen gebeten 
worden zu untersuchen, wie die Angebote des SPNV (Schienenpersonennahverkehr) im 
verbundgrenzüberschreitenden Verkehr zwischen Solingen, Remscheid und Leverkusen - 
Opladen und in die Oberzentren Düsseldorf und Köln verbessert werden können  und dies 
anhand einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen .  
Daher haben sich NVR und VRR AöR gemeinsam verständigt, im Vorgriff auf die 
Machbarkeitsstudie alle im Raum stehenden Überlegungen in einer vorgeschalteten 
Betriebsstudie auf Realisierbarkeit und Sinnfälligkeit zu überprüfen, da alle zu befahrenden 
Strecken im Betrachtungsraum bereits aktuell sehr intensiv durch Fern -, Regional - und 
Güterverkehre sehr stark ausgelastet sind und die Knotenbereiche Düsseldorf und Köln 
ebenfalls überlastet sind und daher extrem wenig Spielra um für zusätzliche Angebote 
zulassen. 
Diese Studie ist inzwischen abgeschlossen Die Ergebnisse wurden den Gebietskörperschaften 
des Untersuchungsraums in einer Präsenz -Hybridveranstaltung am 16.11.2020 im Hause 
NVR GmbH, Köln, vorgestellt. 
Folgende Varianten zur betrieblichen Machbarkeit wurden untersucht: 
• Variante 1: Verlängerung der S1 oder S7 über Solingen hinaus nach Opladen und Köln
• Variante 2: Neue SPNV -Linie von Düsseldorf Hbf  nach Opladen entlang der
Güterstrecke Duisburg-Wedau – Troisdorf
• Variante 3: Flügelzugkonzept der RB48 in Solingen mit Zugteil nach Wuppertal -
Oberbarmen und Zugteil nach Düsseldorf Hbf
• Variante 4: Direktverbindung Remscheid – Solingen – Köln
Als Fazit wurde festgestellt, dass mit einer die S -Bahn-Systeme Köln und Düsseldorf über 
Solingen verbindenden S-Bahn-Linie gemäß Variante 1  die Wünsche aller beteiligten 
Gebietskörperschaften sehr weitgehend erfüllbar sind. Hierzu wird vorgeschlagen, die nach 
der aktuellen Zielnetzkonzeption in Köln endende S 17 (Bonn – Köln) mit einem 
Lückenschluss zwischen Köln Messe/Deutz und Solingen über Opladen zu verlängern und von 
dort als  Linie S 1 nach Düsseldorf (-Duisburg ff) weiterzuführen. Nördlich von Köln-Mülheim 
bis Opladen wird die Führung der S 17 auf eigener Infrastruktur entlang der heutigen 
Güterzugstrecke Troisdorf – Duisburg-Wedau vorgeschlagen.  Mit ausgewählten neuen S -
Bahn-Stationen können heute nicht erschlossene Wohngebiete erstmals schnelle 
Schienenanbindungen nach Köln und Leverkusen/Solingen/Düsseldorf erhalten , was 
zusätzliche Nachfrage generiert . Eine Mitbenutzung der Güterzugstrecke ist aufgrund der 
bereits aktuell hohen Streckenauslastung nicht möglich  und würde einen qualitativ 
hochwertigen pünktlichen S-Bahn-Verkehr nicht zulassen. 
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Nördlich von Opladen schlägt der Gutachter den Neubau einer eingleisigen S-Bahn-Strecke 
zwischen Opladen und Solingen entlang der Bestandsstrecke vor. Zwischen Opladen und 
Solingen ist neben Leichlingen ein weiterer Halt im Fahrplan möglich, dessen Lage im 
Rahmen der noch durchzuführende Machbarkeitsstudie zu definieren ist. 
In Solingen trifft die S 17 genau die Trasse der heutigen S 1 im VRR und kann so problemlos 
nach Düsseldorf verlängert werden. Mit dieser Vorzugsvariante entstehen daher sehr 
attraktive Direktverbindungen von Opladen nach Düsseldorf und von Hilden nach Köln. Alle 
Bestandsangebote auf den Linien RB 48 und RE 7 sollen erhalten bleiben.  
Die geprüften Konzepte der Varianten 2 und 3 , insbesondere das Aufteilen und 
Zusammenfügen von Zügen im Bahnhof Solingen, stellten sich als nicht sinnvoll bzw. 
infrastrukturell-betrieblich als nicht realisierbar heraus (hohe Streckenauslastung,  dichte 
Zugfolge, fehlende Zeitfenster, Fahrstrassenausschlüsse, fehlende Weichenverbindungen 
etc.) 
Auch die erneut untersuchte umsteigefreie Direktverbindung von Remscheid nach Köln 
(Variante 4) lässt sich nicht sinnvoll realisieren; selbst mit einer neu zu errichtenden 
Verbindungskurve unter Umfahrung des Bahnsteigbereichs von Solingen gibt es keine 
Fahrlage, die eine kürzere Fahrzeit ermöglicht, als die aktuelle Umsteigeverbindung. 
Abgesehen davon sind die Trassierungsprobleme im überlasteten Knoten Köln nicht gelöst. 
Im nächsten Schritt soll auf Basis der Vorzugsvariante 1 die Machbarkeitsstudie beauftragt 
werden, die aus den Bestandteilen „Bautechnische Untersuchung“, „Verkehrliche 
Untersuchung und Wirkungsanalyse“ sowie der „Kosten-Nutzen-Analyse“ in Form einer 
vereinfachten „Standardisierten Bewertung“ besteht. Gerade der letzte Schritt ist 
erforderlich, um den Fördergebern Land NRW und Bund die Förderwürdigkeit des Projektes 
bei positivem Nutzen-Kosten-Indikator nachzuweisen und die Projektrealisierung 
einzuleiten. 
Die Leistungsbeschreibung zur Machbarkeitsstudie wird in Kürze erstellt und abgestimmt. 
Nach abschließender Sicherstellung der gemeinschaftlichen Finanzierung wird das 
Vergabeverfahren eingeleitet. Die Machbarkeitsstudie wird von einem in regelmäßigen 
Abständen tagenden Arbeitskreis der Beteiligten begleitet. Dabei werden NVR und VRR die 
beteiligten Gebietskörperschaften wie gewohnt eng einbinden und über die Ergebnisse 
regelmäßig berichten.  
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Beratungsverlauf (1)

02.03.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0288/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.02.2021
Erstellt
26.01.2021 15:13