BKA 0812
Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 04.06.2023 zum Reviervertrag 2.0
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage DIE LINKE._ Reviervertrag 2.0 - 16.06.2023.docx)
2942 Zeichen
im Braunkohlenausschuss
Zeughausstraße2- 10
50667 Köln
Herrn Stefan Götz
Vorsitzender des
Braunkohlenausschusses
Bezirksregierung Köln Köln, den 04.06.2023
50606 Köln
Sehr geehrter Herr Götz,
ich bitte Sie, die nachfolgende Anfrage der LINKEN. im Braunkohlenausschuss in die
Tagesordnung der Sitzung am 16.06.2023 aufzunehmen.
Reviervertrag 2.0
Am 30.05.2023 wurde feierlich der Reviervertrag 2.0 unterzeichnet. Mit ihm besiegelten die
Landesregierung NRW, sowie der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der
Zukunftsagentur Rheinisches Revier ihr Vorhaben den Strukturwandel und eine gute Zukunft
für das Rheinische Revier zielorientiert zu gestalten.
Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, wie die IHK Köln, die das zeitliche Vorhaben als
unrealistisches einstuft und den Revierplan 1.0, den Vorläufer aus 2021, schon als sehr
ambitioniert ansah.
Naturschutzverbände, Klimaaktivist*innen und kirchliche Gruppen protestierten am Tag der
Unterzeichnung in Düsseldorf gegen die Braunkohlepolitik der Landesregierung. Sie sind u.a.
der Meinung, dass die Weichenstellungen nicht ausreichen, um das Braunkohlenrevier
zukunftsfähig aufzustellen.
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/reviervertrag-strukturwandel-rheinisches-
revier-100.html
https://www.rheinisches-revier.de/wp-content/uploads/2023/05/Reviervertrag-
2.0_Stand_30.05.2023.pdf
In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Was ist mit dem allgemein formulierten Punkt 6 Tragfähigen Flächenkonsens sichern
des Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 gemeint?
2. Was ist konkret unter einer Entwicklung der Folgelandschaften entlang der
Masterpläne der Umweltverbünde zu verstehen, wie sie unter Punkt 8
Wiederherstellung der Raumqualität in den besonders betroffenen Kommunen des
Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 angegeben ist?
3. Wie wird eine intakte ökologische Umwelt definiert, die unter Punkt 9 Wiederherstellung
einer intakten ökologischen Umwelt des Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 als wesentlicher
Erfolgsfaktor für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bezeichnet wird?
4. In welcher Art und Weise wird der sich immer stärker bemerkbare Klimawandel, der in
Punkt 11 Veränderungen des nutzbaren Wasserdargebotes frühzeitig mit einbeziehen des
Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 nicht benannt wird, trotzdem oder gerade wegen seiner
Wichtigkeit mit einbezogen?
Beate Hane-Knoll
DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0812
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 16.06.2023
- Erstellt
- 06.06.2023 10:04