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BKA 0812

Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 04.06.2023 zum Reviervertrag 2.0

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 16.06.2023

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 16.06.2023, TOP 9.4

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 04.06.2023 zum Reviervertrag 2.0)

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4234 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0812 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 25.07.2023 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 16.06.2023 9.4 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss vom 04.06.2023 zum Reviervertrag 2.0 
 
Beschlussvorschlag: 
Zur Kenntnisnahme 
 
 
Erläuterungen: 
An der Beantwortung waren das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, das Minis-
terium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie das Ministerium für Wirt-
schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligt.  
 
 
Zu 1. Was ist mit dem allgemein formulierten Punkt 6 „Tragfähigen Flächenkonsens sichern“ 
des Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 gemeint? 
 
Dem begrenzten Flächenangebot im Rheinischen Revier stehen zahlreiche Nutzungsansprüche zur 
Bewältigung des Strukturwandels gegenüber. Dazu zählen beispielsweise die Weiterentwicklung 
des Biotopverbunds, der Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen und die Ausweisung weiterer Wirt-
schaftsflächen. Hierfür sind in der Region zeitnah mit Unterstützung des Landes geeignete konsen-
suale Lösungen auszuhandeln.  
 
 
Zu 2. Was ist konkret unter einer Entwicklung der Folgelandschaften entlang der Masterpläne 
der Umweltverbünde zu verstehen, wie sie unter Punkt 8 „Wiederherstellung der Raumquali-
tät in den besonders betroffenen Kommunen“ des Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 angege-
ben ist?

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss BKA 0812 Seite 2 von 2 
Die Landesregierung erarbeitet aktuell ein Unterstützungsangebot für die Tagebauumfeldverbünde 
zur Förderung und Umsetzung von Projekten der Inwertsetzung der Tagebaufolgelandschaften.  
 
 
Zu 3. Wie wird eine intakte ökologische Umwelt definiert, die unter Punkt 9 „Wiederherstel -
lung einer intakten ökologischen Umwelt“ des Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 als wesent-
licher Erfolgsfaktor für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bezeichnet wird? 
 
Hierunter wird die gezielte Wiederherstellung, Entwicklung, Ergänzung und Sicherung einer qualita-
tiv hochwertigen grün-blauen Infrastruktur, mit dem Biotopverbund als Grundstruktur, verstanden. 
Dies beinhaltet, dass Biodiversität und Ökosysteme so naturnah wie möglich und intakt sind. Nur 
intakte, gesunde Ökosysteme können ihre Funktionen und Leistungen erbringen. Hier bietet die Be-
endigung der Tagebaue großes Potenzial. Beispielsweise, wenn Fließgewässer und Uferbereiche 
naturnah entwickelt oder wenn im Bereich der Restseen Potenziale für Natur auf Zeit und rekulti -
vierte Standorte für den Natur- und Artenschutz genutzt werden. Aber auch Flächen in Agrarland -
schaft und im Siedlungsbereich können zur grünen Infrastruktur und insbesondere zur Biotopvernet-
zung durch den Erhalt, Schutz und, falls erforderlich, der Neuschaffung von Verbund-, Vernetzungs- 
und landschaftsplanerisch relevanten Strukturelementen (z.B. Streuobstbestände, Feldgehölze, 
Baumreihen, Hecken, Feldraine, Säume) beitragen. Eine Grundlage der Wiederherstellung einer 
intakten ökologischen Umwelt ist ein nachhaltig funktionierender Wasserhaushalt, insbesondere bei 
Grund- und Fließgewässern. 
 
 
Zu 4. In welcher Art und Weise wird der sich immer stärker bemerkbare Klimawandel, der in 
Punkt 11 „Veränderungen des nutzbaren Wasserdargebotes frühzeitig mit einbeziehen“ des 
Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 nicht benannt wird, trotzdem oder gerade wegen seiner 
Wichtigkeit mit einbezogen? 
 
Der Klimawandel ist insbesondere in Bezug auf den Wasserhaushalt des Rheinischen Reviers ge -
nau zu beobachten und in die Planungen miteinzubeziehen. Die Betrachtungen finden vorwiegend 
in den einzelnen wasserrechtlichen Verfahren statt. Vor dem Hintergrund der Restseebefüllung mit 
Rheinwasser werden aktuell beim LANUV Klimadaten ausgewertet, die vom DAS-Basisdient (ange-
siedelt bei der BfG) zur Verfügung gestellt wurden. Die Ergebnisse der Auswertungen werden dem 
Braunkohlenausschuss mit dem Jahresbericht zum Monitoring Garzweiler II zur Verfügung gestellt. 
 
Anlage(n): 
1. Anfrage DIE LINKE._ Reviervertrag 2.0  - 16.06.2023.docx

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Anfrage DIE LINKE._ Reviervertrag 2.0 - 16.06.2023.docx)

2942 Zeichen

im Braunkohlenausschuss 
Zeughausstraße2- 10 
50667 Köln            
 
                                                                                                  
                                                                                                                           
Herrn Stefan Götz 
Vorsitzender des 
Braunkohlenausschusses 
Bezirksregierung Köln                                                                                                 Köln, den 04.06.2023 
50606 Köln 
 
 
 
 
 
Sehr geehrter Herr Götz, 
ich bitte Sie, die nachfolgende Anfrage  der LINKEN. im Braunkohlenausschuss in die 
Tagesordnung der Sitzung am 16.06.2023 aufzunehmen. 
 
Reviervertrag 2.0 
Am 30.05.2023 wurde feierlich der Reviervertrag 2.0 unterzeichnet. Mit ihm besiegelten die 
Landesregierung NRW, sowie der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung der 
Zukunftsagentur Rheinisches Revier ihr Vorhaben den Strukturwandel und eine gute Zukunft 
für das Rheinische Revier zielorientiert zu gestalten. 
Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, wie die IHK Köln, die das zeitliche Vorhaben als 
unrealistisches einstuft und den Revierplan 1.0, den Vorläufer aus 2021, schon als sehr 
ambitioniert ansah.  
Naturschutzverbände, Klimaaktivist*innen und kirchliche Gruppen protestierten am Tag der 
Unterzeichnung in Düsseldorf gegen die Braunkohlepolitik der Landesregierung. Sie sind u.a. 
der  Meinung, dass die Weichenstellungen nicht ausreichen, um das Braunkohlenrevier 
zukunftsfähig aufzustellen. 
 
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/reviervertrag-strukturwandel-rheinisches-
revier-100.html 
https://www.rheinisches-revier.de/wp-content/uploads/2023/05/Reviervertrag-
2.0_Stand_30.05.2023.pdf

In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1.  Was ist mit dem  allgemein formulierten Punkt 6  Tragfähigen Flächenkonsens sichern        
     des Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 gemeint? 
        
2.  Was ist konkret unter einer Entwicklung der Folgelandschaften entlang der  
     Masterpläne der Umweltverbünde zu verstehen, wie sie unter Punkt 8  
      Wiederherstellung der Raumqualität in den besonders betroffenen Kommunen des  
      Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 angegeben ist? 
 
3.  Wie wird eine intakte ökologische Umwelt definiert, die unter Punkt 9 Wiederherstellung  
     einer intakten ökologischen Umwelt des Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 als wesentlicher  
     Erfolgsfaktor für den Strukturwandel im Rheinischen Revier bezeichnet wird? 
 
4.  In welcher Art und Weise wird der sich immer stärker bemerkbare Klimawandel, der  in          
     Punkt 11  Veränderungen des nutzbaren Wasserdargebotes frühzeitig mit einbeziehen des  
     Abschnitts 1 im Reviervertrag 2.0 nicht benannt wird, trotzdem oder gerade wegen seiner  
     Wichtigkeit mit einbezogen? 
 
 
 
 
             Beate Hane-Knoll   
             DIE LINKE. im Braunkohlenausschuss

Beratungsverlauf (1)

16.06.2023 Braunkohlenausschuss
TOP 9.4
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
BKA 0812
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
16.06.2023
Erstellt
06.06.2023 10:04