3966/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Moselstraße und Entschärfung Kreuzung Mosel-, Pfälzer- und Saarstraße (Az.: 02-1600-214/18)
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Anlage 1- Eingabe
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Bezirksbürgermeister Herr Andreas Hupke Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstrasse 8 50667 Köln Betrifft: Köln Neustadt Süd Köln, den 6.November 2018 - Antrag für eine Verkehrsberuhigung der Moselstrasse (50674 Köln) im Abschnitt Luxemburger- bis Pfälzerstrasse - Entschärfung der Gefahrenkreuzung Mosel-, Pfälzer- und Saarstrasse (50674 Köln) Sehr geehrter Bezirksbürgermeister Herr Hupke, wir brauchen Ihre Hilfe .... Wir möchten aus unten genannten Gründen 1. die Einrichtung einer mindestens Tempo 30 Zone und weiteren baulichen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Moselstrasse (50674, Abschnitt Luxemburger bis Pfälzerstrasse) sowie · 2. eine bauliche Umgestaltung zur Entschärfung der Gefahrenkreuzung Mosel-, Pfälzer, und Saarstrasse (50674) beantragen. Anlage 1 1 2 l Gerne laden wir Sie zu einer Ortsbesichtigung und einer gemeinsamen Begehung ein und freuen uns, wenn Sie si.ch unserer Sache annehmen und umsetzen. Mit freundlichen Grüssen 3
Anlage 3- Eingabe
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l.-2� Stadt Köln Eingang 1 6. Okt. 2019 I Der BezirksbürgermeisterBezirksrathaus lnru::nst.ar/t Köln, den 13.Oktober 2019 Bezirksbürgermeister Herr Andreas Hupke, Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstrasse 8 50667 Köln Betrifft: - Antrag für eine Verkehrsberuhigung der Moselstrasse (50674 Köln) im Abschnitt Luxemburger- bis Pfälzerstrasse - Entschärfung der Gefahrenkreuzung Mosel-, Pfälzer- und Saarstrasse (50674 Köln) Sehr geehrter Herr Hupke1 in unserem Namen und denen unserer Nachbarschaft möchten wir Sie um Unterstützung bitten. Wir sind eine fünfköpfige Familie mit drei kleinen Kindern, welche hier in unmittelbarer Nähe in die Schule beziehungsweise in den Kindergarten gehen. Daher brauchen wir hier dringend eine Verkehrsberuhigung in der Moselstrasse (50674, Abschnitt Luxemburger- Pfälzerstrasse) und eine Entschärfung der Gefahrenkreuzung (Mosel- Pfälzer- Saarstrasse). Die Sachsenring, der parallel zu unserer Strasse verläuft, ist nun 30er Zone, verfügt über Radaranlagen, ist auf eine Spur verengt worden und verfügt über grosszügige Radwege. Al;\ '1 - L 1 Anlage 3 2 2 Begründung zu 2.: - durch die unübersichtliche Grösse der Fünf-Fahrbahn-Kreuzung birgt das Queren sowohl als Autofahrer, jedoch besonders als Fahrradfahrer und Fussgänger besonders grosse Gefahren. - durch eine scharfe Kurve innerhalb des Kreuzungsbereiches übersehen Autofahrer häufig die dahinterliegenden Zebrastreifen und kommen nicht rechtzeitig zum Stehen. - die grosse Freifläche innerhalb des Kreuzungsbereiches wird vermehrt als Parkfläche missbraucht, was besonders bei Dunkelheit unübersehbare Gefahren verursacht. Fazit: Um die Gefährdung von Kindern, Radfahrern und Fussgängern zu reduzieren, muss in diesem Kreuzungsbereich eine bauliche Veränderung stattfinden. Hier bietet sich in erster Linie ein Kreisverkehr an, der das Tempo der durchfahrenden Kraftfahrzeuge erheblich verringern würde, jedoch auch den Kreuzungsbereich wesentlich übersichtlicher machen würde. Ein Kreisverkehr oder auch nur eine Verkleinerung des Kreuzungsbereiches würde auch das Wildparken verhindern und somit den Kreuzungsbereich sicherer machen. Gerne laden wir Sie zu einer Ortsbesichtigung und einer gemeinsamen Begehung ein und freuen uns, wenn Sie sich unserer Sache annehmen und zeitnah umsetzen. Mit freundlichen Grüssen - 3 3
Anlage 4- Polizeibericht
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r, .1 Polizeikommissar PP Köln, PI 1, PW Nord POLIZEI· Nordrhein-Westfalen Köln Köln, 27.01.2019 Anlage: Lichtbilder Bericht über regelmäßige Verkehrsbehinderung an die Stadt Köln Ersuchen und Anregung über Verbesserung der Beschilderung bzgl. Parken Pfälzer Straße/ Saarstr. Sehr geehrte Damen und Herren, Am 27.01.2019 erhielten die Beamten Schog, PK; Fuhländer, PK'in den Einsatz Verkehrsbehinderung an der Pfälzer Straße/ Saarstraße .. An der Einsatzörtlichkeit trafen die Beamten im Bereich der Kreuzung das abgestellte Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen DAU-CE 900. Das Fahrzeug mitten auf der Fahrbahn. Zuvor waren neben dem Pkw vermutlich weitere Fahrzeuge abgestellt. Zum Einsatzzeitpunkt stand der oben angegebene Pkw nun allein mitten auf der Fahrbahn. Das letzte Fahrzeug blockierte die Richtungsfahrbahn Richtung Dasselstraße und zwang die aus Richtung Eifelpatz kommenden Fahrzeuge das Fahrzeug zu umfahren. Es ist anzunehmen, dass die Verantwortliche des Fahrzeuges sich über ihr Fehlverhalten nicht im Klaren war. Um weitere Verkehrsbehinderungen zu vermeiden, wird durch den Unterzeichner angeregt, dass Parken an der Örtlichkeit durch Bodenmarkierungen oder sonstige Verkehrszeichen deutlicher zu untersagen, damit solche Behinderungen unterbleiben und die Richtungsfahrbahn nicht aus Unwissenheit durch Fahrzeugverantwortliche blockiert wird. Eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wurde gefertigt. Lichtbilder zur Veranschaulichung liegend dem Bericht bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 Vorlagen-Nummer 3966/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Verkehrsberuhigung Moselstraße und Entschärfung Kreuzung Mosel-, Pfälzer- und Saarstraße (Az.: 02-1600-214/18) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung: 1. Die Moselstraße sowie die Pfälzer Straße zwischen Luxemburger Straße und Eifelstraße/Eifelplatz analog zur Volksgartenstraße in die bestehende Tempo 30-Zone aufzunehmen unter Voraussetzung einer provisorischen Umgestaltung des Knotenpunktes Moselstraße/Pfälzer Straße/Saarstraße. 2. Die Planung einer endgültigen Umgestaltung des Knotenpunktes Moselstraße/Pfälzer Stra- ße/Saarstraße als Projekt in das Arbeitsprogram aufzunehmen. Alternative: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe, nimmt die Bürgereingaben und Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und entscheidet, die derzeitige Situation beizubehalten. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 2 Begründung: Die Petenten wünschen sich verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Moselstraße und am Knoten- punkt Moselstraße/Pfälzer Straße/Saarstraße und schlagen dabei mehrere Optimierungsansätze vor (s. Anlagen 1-3). Zusätzlich zu diesen drei Eingaben liegen noch drei weitere Eingaben gleichen In- halts vor. Stellungnahme der Verwaltung: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf der Moselstraße zurzeit auf 50 km/h beschränkt. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung folgt der Argumentation des Petenten und befürwortet eine Reduktion der Geschwindigkeit, da es sich bei den Straßen und Routen Moselstraße, Pfälzer Straße und Saarstraße um Schulwege handelt. Die Moselstraße wurde seinerseits aufgrund des hohen An- teils an Durchgangsverkehr nicht die Tempo 30-Zone aufgenommen. Vergleichende Verkehrszählun- gen zeigen nun, dass zwischen 2010 und 2016 die Verkehrsbelastung auf der Moselstraße um 1.300 Kfz/24h gesunken ist. Es ist davon auszugehen, dass der Durchgangsverkehr im Zuge dieses Rück- gangs ebenfalls deutlich gesunken ist, sodass die Aufnahme in die Tempo 30-Zone nun durchgeführt werden sollte. Mit Einrichtung der 30 km/h Begrenzung auf den Ringen, besteht darüber hinaus die Gefahr, dass die parallel zu den Ringen liegende Moselstraße mit 50 km/h als Ausweichstrecke be- nutzt wird. Eine Regelung mittels Einzelbeschilderung 30 km/h ist nicht möglich, da sich nach aktueller Auffas- sung der Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von streckenbezoge- nen Geschwindigkeitsbegrenzungen in erster Linie auf die Bereiche der benutzten Eingänge von schützenswerten Einrichtungen, wie z. B. Schulen, Kindergärten und Altenheime erstrecken sollte. Dieser Geschwindigkeitsbereich ist dabei zudem in der Regel auf den unmittelbaren Bereich der Ein- richtung auf insgesamt 300 Meter Länge zu begrenzen. Diese Voraussetzungen treffen in der Örtlich- keit Moselstraße nicht zu. Die Aufnahme in die Tempo 30-Zone kann jedoch erst erfolgen, wenn die bestehende Vorfahrtsrege- lung im Knotenpunkt Moselstraße/Pfälzer Straße/Saarstraße aufgehoben wird. Dies wäre mittels „Rechts-vor-Links-Regelung“ oder durch „bauliche Anpassung“ möglich. Bei dem Knotenpunkt handelt es sich um einen übergroßen Kreuzungsbereich mit einer Fläche von knapp 700 m². Alle Straßen an diesem Knotenpunkt sind in beide Richtungen befahrbar. Die Saar- straße läuft in einem Spitzenwinkel auf die Pfälzer Straße zu, bei einer „Rechts-vor-links-Regelung“ müsste ein Autofahrender auf der Pfälzer Straße einem anderen Autofahrenden auf der Saarstraße Vorfahrt gewähren. Der aus der Saarstraße Ausfahrende müsste dabei gleichzeitig auf die ebenso Spitzwinklig einführende nördliche Pfälzer Straße Vorfahrt gewähren. Gleichzeitig müssten die Auto- fahrenden auf die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden achten. Die Vorfahrtslage wäre aufgrund der Größe des Knotenpunkts und der spitzwinklig zulaufenden Straßen in der heutigen Dimension unklar, nicht eindeutig und somit nicht verkehrssicher. Des Weiteren liegt ein Bericht der Polizei vor, in dem auf „regelmäßige Verkehrsbehinderungen“ und ein Fehlverhalten der Autofahrenden, das auf den überdimensionierten Raum des Knotens zurückzu- führen ist, innerhalb des Knotenpunkts hingewiesen wird (siehe Anlage 4), welches die Verkehrssi- cherheit aufgrund verdeckter Sichtbereiche beeinträchtigt. An der Kreuzung Moselstraße/Pfälzer Straße/Saarstraße wurden bereits an allen Knotenpunktarmen Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eingerichtet, um die Sicherheit der Querung, auch für die zur Schule gehenden Kinder, zu erhöhen. Aus allen oben genannten Gründen ist die Aufhebung der Vorfahrtregelung ohne Umgestaltung des Kreuzungsbereichs aus Verkehrssicherheitsgründen nicht möglich. Hierzu wird die Verwaltung kurz- fristig eine provisorische (z. B. Markierung, Einengung mittels Pfosten etc.) Umgestaltung („Straf- fung“) der Kreuzung ausarbeiten. Die Umsetzung soll in einem Zuge zusammen mit der Aufnahme der Moselstraße in die Tempo 30-Zone erfolgen. Darüber wird die Bezirksvertretung Innenstadt ent- sprechend informiert. Die Prüfung und Planung einer endgültigen langfristigen Umgestaltung des Kreuzungsbereiches ist aufwändig. Hierfür benötigt die Verwaltung, wie im Beschlussvorschlag angegeben, einen politischen 3 Auftrag. Das durch den Petenten vorgeschlagene Verlegen des heute halbseitigen Gehwegparkens auf der Moselstraße auf die Fahrbahn wurde durch die Verwaltung geprüft. Durch das Verlegen des Parkens auf die Fahrbahn würde sich die Fahrbahn von heute 6,30 m auf 5,30 m reduzieren. Für die gegen- überliegenden Querparkplätze sind zum Ein- und Ausparken Rückstoßtiefen von 6 m erforderlich. Bei der Verlegung der Stellplätze auf die Fahrbahn wäre diese Rückstoßtiefe nicht gegeben, sodass das halbseitige Gehwegparken nicht auf die Fahrbahn verlegt werden kann. Mit dem heute bestehenden halbseitigen Gehwegparken ist der Gehweg mit 2,00 m ausreichend breit. Die vom Petenten vorgeschlagene Einführung einer Einbahnstraße in der Moselstraße würde die Er- reichbarkeit für Anliegende deutlich verschlechtern und zu erhöhten Umwegfahrten führen, sodass dieser Vorschlag nicht weiter in Betracht gezogen wird. Anlagen Anlage 1-3: Eingaben Anlage 4: Polizeibericht
Anlage 2 - Eingabe
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h&/stadtKöln Eingang 1 0, Okt. 2019 1 Der ßezirksbürgermeistE" Bezirksrathaus lnnenst Köln, den 6.Oktober 2019 Bezirksbürgermeister Herr Andreas Hupke, Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstrasse 8 50667 Köln Betrifft: - Antrag für eine Verkehrsberuhigung der Moselstrasse (50674 Köln) im Abschnitt Luxemburger- bis Pfälzerstrasse - Entschärfung der Gefahrenkreuzung Mosel-, Pfälzer- und Saarstrasse (50674 Köln) Sehr geehrter Herr Hupke, in meinem Namen und denen meiner Nachbarn möchte ich Sie um Unterstützung bitten. Wir brauchen dringend eine Verkehrsberuhigung in der Moselstrasse (50674, Abschnitt Luxemburger- Pfälzerstrasse) und eine Entschärfung der Gefahrenkreuzung (Mosel- Pfälzer- Saarstrasse). Die Ringe sind nun 30er Zone, verfügen über Radaranlagen, sind auf eine Spur verengt worden und verfügen über grosszügige Radwege. Das ist einerseits toll, hat jedoch die Situation in unserer Strasse verschlimmert, da nun der Verkehr ausweicht und bei uns in hoher Geschwindigkeit stattfindet. i Anlage 2 1 2 Begründung zu 2.: - durch die unübersichtliche Grösse der Fünf-Fahrbahn-Kreuzung birgt das Queren sowohl als Autofahrer, jedoch besonders als Fahrradfahrer und Fussgänger besonders grosse Gefahren. - durch eine scharfe Kurve innerhalb des Kreuzungsbereiches übersehen Autofahrer häufig die dahinterliegenden Zebrastreifen und kommen nicht rechtzeitig zum Stehen. - die grosse Freifläche innerhalb des Kreuzungsbereiches wird vermehrt als Parkfläche missbraucht, was besonders bei Dunkelheit unübersehbare Gefahren verursacht. Fazit: Um die Gefährdung von Kindern, Radfahrern und Fussgängern zu reduzieren, muss in diesem Kreuzungsbereich eine bauliche Veränderung stattfinden. Hier bietet sich in erster Linie ein Kreisverkehr an, der das Tempo der durchfahrenden Kraftfahrzeuge erheblich verringern würde, jedoch auch den Kreuzungsbereich wesentlich übersichtlicher machen würde. Ein Kreisverkehr oder auch nur eine Verkleinerung des Kreuzungsbereiches würde auch das Wildparken verhindern und somit den Kreuzungsbereich sicherer machen. Gerne laden wir Sie zu einer Ortsbesichtigung und einer gemeinsamen Begehung ein und freuen uns, wenn Sie sich unserer Sache annehmen und zeitnah umsetzen. Mit freundlichen Grüssen 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Saarstraße
- Ludwigstraße 8
- Moselstraße
- Pfälzer Straße
- Volksgartenstraße
- Luxemburger Straße
- Dasselstraße
- Eifelstraße
- Saar Straße
- Sachsenring
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Details
- Aktenzeichen
- 3966/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 29.11.2019
- Erstellt
- 13.11.2019 14:34