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AN/0359/2021

Bereitstellung von Räumen für Kölner Schiedsleute

FDP/KSG Anfrage nach § 4 01.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 26.04.2021, TOP 6.2

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

3311 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.03.2021 
AN/0359/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 08.03.2021 
 
Bereitstellung von Räumen für Kölner Schiedsleute 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung 
der kommenden Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales am 08. März zu setzen. 
 
Die ehrenamtlichen Schiedspersonen in den Kölner Schiedsamtsbezirken müssen sich be-
reits bei der Bewerbung dazu verpflichten in ihrer Privatwohnung einen separaten, ausrei-
chend großen Raum für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung zu stellen. Das 
schreckt bereits viele potentielle Bewerberinnen und Bewerber ab. Oft können die privaten 
Räume auch nicht behindertengerecht erreicht werden. In vielen anderen Städten und Ge-
meinden ist die Bereitstellung von Räumen durchaus üblich. In den insgesamt 23 Schied-
samtsbezirken der Stadt Köln werden etwa 130 formelle Schlichtungsverhandlungen neben 
einer vielfachen Anzahl von informellen Verfahren im Jahr durchgeführt. Bisherige Bemü-
hungen der Schiedspersonen entsprechende Räume zu erhalten waren bisher erfolglos.  
 
Während der Pandemie hat sich dies als besonders problematisch gezeigt, da die Einhaltung 
von notwendige Abständen in den Privaträumen i.d.R. nicht möglich ist. An den meisten Ver-
handlungen nehmen neben den beiden Parteien auch deren Anwälte teil. Zudem sind auch 
weitere Personen (s.g. Beistände) zugelassen. Als Konsequenz daraus werden die meisten 
Verhandlungen nicht mehr terminiert, Schlichtungen können nicht durchgeführt werden und 
werden stattdessen vor Gericht getragen. Unter diesen Umständen können die Schiedsäm-
ter in Köln ihren gesetzlichen Auftrag nur noch teilweise bis gar nicht erfüllen.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Warum ist es der Verwaltung der Stadt Köln grundsätzlich nicht möglich Schiedsper-
sonen Räume für Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung zu stellen?  
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
2. Was kann die Verwaltung tun, um die Bereitstellung von Räumen und Infrastruktur 
(Monitor und Drucker zum Anschluss an den privaten PC)in den jeweiligen Schied-
samtsbezirken zu ermöglichen? 
3. Welche Optionen in den jeweiligen Bezirken (z.B. in den Bezirksämtern) wären denk-
bar? 
4. Falls eine Bereitstellung nicht grundsätzlich möglich sein könnte, wäre dies zumindest 
begrenzt möglich (z.B. während einer Pandemie oder bei behindertengerechten An-
forderungen)?  
5. Warum ist eine Nutzung von Räumen in anderen städtischen Gebäuden, die nur 
temporär belegt sind wie z.B. VHS, Schulen, Bürgerhäusern und -zentren, nicht mög-
lich? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
 
Gez. Ulrich Breite      Volker Görzel 
Fraktionsgeschäftsführer     Rechtspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

26.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.2 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0359/2021
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
01.03.2021
Erstellt
24.02.2021 12:59