Bereitstellung von Räumen für Kölner Schiedsleute
FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/0359/2021 vom 01.03.2021
Stand: Am 26.04.2021 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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FDP Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des AVR Herrn Bernd Petelkau Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 01.03.2021 AN/0359/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.03.2021 Bereitstellung von Räumen für Kölner Schiedsleute Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 08. März zu setzen. Die ehrenamtlichen Schiedspersonen in den Kölner Schiedsamtsbezirken müssen sich be- reits bei der Bewerbung dazu verpflichten in ihrer Privatwohnung einen separaten, ausrei- chend großen Raum für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung zu stellen. Das schreckt bereits viele potentielle Bewerberinnen und Bewerber ab. Oft können die privaten Räume auch nicht behindertengerecht erreicht werden. In vielen anderen Städten und Ge- meinden ist die Bereitstellung von Räumen durchaus üblich. In den insgesamt 23 Schied- samtsbezirken der Stadt Köln werden etwa 130 formelle Schlichtungsverhandlungen neben einer vielfachen Anzahl von informellen Verfahren im Jahr durchgeführt. Bisherige Bemü- hungen der Schiedspersonen entsprechende Räume zu erhalten waren bisher erfolglos. Während der Pandemie hat sich dies als besonders problematisch gezeigt, da die Einhaltung von notwendige Abständen in den Privaträumen i.d.R. nicht möglich ist. An den meisten Ver- handlungen nehmen neben den beiden Parteien auch deren Anwälte teil. Zudem sind auch weitere Personen (s.g. Beistände) zugelassen. Als Konsequenz daraus werden die meisten Verhandlungen nicht mehr terminiert, Schlichtungen können nicht durchgeführt werden und werden stattdessen vor Gericht getragen. Unter diesen Umständen können die Schiedsäm- ter in Köln ihren gesetzlichen Auftrag nur noch teilweise bis gar nicht erfüllen. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum ist es der Verwaltung der Stadt Köln grundsätzlich nicht möglich Schiedsper- sonen Räume für Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung zu stellen? FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 2. Was kann die Verwaltung tun, um die Bereitstellung von Räumen und Infrastruktur (Monitor und Drucker zum Anschluss an den privaten PC)in den jeweiligen Schied- samtsbezirken zu ermöglichen? 3. Welche Optionen in den jeweiligen Bezirken (z.B. in den Bezirksämtern) wären denk- bar? 4. Falls eine Bereitstellung nicht grundsätzlich möglich sein könnte, wäre dies zumindest begrenzt möglich (z.B. während einer Pandemie oder bei behindertengerechten An- forderungen)? 5. Warum ist eine Nutzung von Räumen in anderen städtischen Gebäuden, die nur temporär belegt sind wie z.B. VHS, Schulen, Bürgerhäusern und -zentren, nicht mög- lich? Mit freundlichen Grüßen, Gez. Ulrich Breite Volker Görzel Fraktionsgeschäftsführer Rechtspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf
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26.04.2021
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.2, Antrag / Anfrage.
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