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0173/2024

Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim für die Vergabe bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln-Mülheim für das Jahr 2024

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.01.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 29.01.2024, TOP 9.1.3

Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim bezirksorientierte Mittel 2024

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim bezirksorientierte Mittel 2024

9054 Zeichen

Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim für die Vergabe 
bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW 
im Stadtbezirk Köln-Mülheim für das Jahr 2024 
 
Welches Ziel wird mit dem Förderprogramm verfolgt? 
Ziel der bezirklichen Förderung ist grundsätzlich die Anschub- oder Ergänzungsfinanzierung 
von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht verwirklicht werden könnten. 
 
Welchem Handlungsfeld ist das Förderprogramm zugeordnet und welche Zielgruppen, 
Maßnahmen sowie Inhalte sollen unterstützt bzw. gefördert werden? 
 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Mülheim (Buchforst, Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, 
Flittard, Höhenhaus, Holweide, Mülheim, Stammheim) schwerpunktmäßig dazu beitragen, 
nachhaltige soziale Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Jugend und 
Familie, Heimatpflege/Brauchtum, Integration, Leben im öffentlichen Raum, Ökologie, 
Seniorinnen und Senioren, Sportpflege/Sportförderung sowie Stadtgestaltung zu 
ermöglichen. 
Gefördert werden nur Maßnahmen für den Stadtbezirk Mülheim. 
 
Welches Finanzvolumen umfasst das Förderprogramm? 
Das Finanzvolumen für das Jahr 2024 beträgt insgesamt 188.600 Euro. 
 
Wie hoch ist das Fördervolumen für die einzelnen Fördermaßnahmen ? 
Das Fördervolumen für einzelne Fördermaßnahmen beläuft sich grundsätzlich auf maximal 
10.000 Euro. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung sofern hierzu ein 
besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 
Die Förderung erfolgt durch Fehlbedarfsfinanzierung. 
 
Wer ist antragsberechtigt? Besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung? 
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus bezirksbezogenen Haushaltsmitteln besteht 
nicht. 
 
Welche Laufzeit hat das Förderprogramm? 
Das Förderprogramm hat eine Laufzeit vom 01.01. bis zum 31.12.2024

Was ist förderfähig? 
Eine Bezuschussung für bereits durchgeführte Projekte, Maßnahmen oder Beschaffungen ist 
grundsätzlich ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung sofern 
hierzu ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt. 
Nicht zuschussfähig sind Maßnahmen für private Zwecke sowie gewinnorientierte oder 
gewerbliche Maßnahmen.  
Nicht gefördert werden Maßnahmen die rassistisch, sexistisch oder menschenverachtend 
sind, sowie Maßnahmen, deren Veranstalter*innen diese Ansichten vertreten. 
Weitere nicht zuwendungsfähige Posten sind: 
• Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung 
• Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
• Spenden an Dritte 
• Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des 
Zuwendungsempfängers entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, 
Bußgelder) 
 
Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? 
 
1. Der Antrag ist online zu stellen (https://foerdermittel.stadt-koeln.de/). 
 
2. Jedem Antrag ist eine möglichst detaillierte tabellarische Kosten- und 
Einnahmenübersicht beizufügen. Zusätzliche Erläuterungen zum Projekt können 
ebenfalls angehangen werden.  
 
3. Anträge, die nicht vollständig ausgefüllt sind, werden nicht in die Beratung 
aufgenommen. 
 
Muss ein Eigenanteil erbracht werden? 
Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. 
Ein angemessener Eigenanteil i.H.v. 10 % bis 5.000 Euro beantragter Zuschusssumme und 
i.H.v. 20 % ab 5.001 Euro bis 10.000 Euro beantragter Zuschusssumme sollte gewährleistet 
und ausgewiesen sein. 
Ehrenamtliche Eigenleistungen können hierbei in Form von persönlicher Arbeitsleistung 
pauschal i.H.v. 10 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt werden. Sofern die 
Arbeitsleistung eine besondere Qualifikation erfordert, kann im angemessenen Umfang ein 
höherer Betrag bis maximal 20 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde anerkannt werden.

Wer entscheidet über die Förderung? 
Entscheidungsbefugt ist alleine die Bezirksvertretung Mülheim nach folgendem 
Verfahren: 
Ein Arbeitskreis der Bezirksvertretung Mülheim (bestehend aus den gemeldeten Mitgliedern 
der Fraktionen der Bezirksvertretung) unter der Leitung des Bezirksbürgermeisters berät die 
Zuschussanträge vor. Auf Grundlage dieser Vorberatung fertigt die Verwaltung eine 
Beschlussvorlage für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung.  
 
Der Zuschuss wird durch Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim gewährt. Der Beschluss 
steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat der Stadt Köln die bezirksorientierten Mittel in 
ausreichender Höhe zur Verfügung stellt. Auch Ablehnungen werden in den Beschluss 
aufgenommen. 
Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann der Zuschuss in Teilbeträgen beziehungsweise 
auch erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung ausgezahlt werden. 
Aufgrund der Entscheidung der Bezirksvertretung fertigt das Bürgeramt einen 
Bewilligungsbescheid und veranlasst die Auszahlung der Fördermittel. 
 
Bis wann sollte ein Zuschussantrag vorliegen? 
Die Bezirksvertretung entscheidet in der Regel einmal jährlich über die Vergabe der 
Fördermittel. 
 
Für die rechtzeitige Beratung in den Sitzungen ist der folgende Stichtag (Eingang beim 
Bezirksbürgermeister) maßgeblich: 
31.03.2024 
 
Wie bemisst sich die Wirkung des Förderprogramms? 
Die Zuschussempfängerin/der Zuschussempfänger hat innerhalb von drei Monaten nach 
Ablauf der Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus 
haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, einen 
Sachbericht vorzulegen. In diesem sind der Vollzug der Maßnahme und die Verwendung der 
Förderung darzustellen. Des Weiteren ist darzustellen ob und in welchem Umfang das Ziel 
der Förderung – gemäß dem Förderantrag und – bescheid – erreicht worden ist.  
 
Welche Mitteilungspflichten gibt es? In welchen Fällen muss ein Zuschuss 
zurückgezahlt werden?: 
Der/die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich mindestens 
mitzuteilen, wenn: 
• das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird, 
• der Förderzweck bzw. die geförderte Maßnahme entgegen des Antrages geändert wird, 
• der/die Fördermittelempfänger/in seine Tätigkeit einstellt/seine Rechtsform ändert oder sich 
Beteiligungsverhältnisse ändern und 
• die Fördermittel nicht verbraucht werden oder die Finanzierung sich ändert.

Falls nach Durchführung der Maßnahme ein Überschuss entstanden sein sollte, ist der 
Zuschuss grundsätzlich in ganzer Höhe, mindestens aber in Höhe des ausgewiesenen 
Überschusses, zurückzuzahlen.  
Die Zuschüsse können auch zurückgefordert werden, wenn die Mittel nicht entsprechend 
dem Förderzweck eingesetzt wurden und die Bezirksvertretung dies vorher nicht genehmigt 
hat oder der/die Fördermittelempfänger/in nachträglich nicht die Fördervoraussetzungen 
erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. 
 
Müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden? 
Bei Einzelzuwendungen bis 10.000 Euro soll die/der Zuschussempfänger/in einen 
vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis in Form einer detaillierten 
Einzelauflistung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten und 
Finanzierungsplanes ohne Vorlage von Belegen einreichen. Darüber hinaus ist die 
sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die/der Empfänger/in ist 
verpflichtet, die Belege über die verschiedenen Posten 10 Jahre aufzubewahren und der 
Bezirksvertretung/der Stadt Köln auf Verlangen vorzuzeigen.  
Bei Einzelzuwendungen über 10.000 Euro oder wenn ein/e Antragssteller/in das erste Mal 
bei der Bezirksvertretung Mülheim einen Antrag auf Fördermittel stellt, wird eine vertiefte 
Prüfung anhand von Originalbelegen durchgeführt. 
Ferner behält sich die Bezirksvertretung / die Stadt Köln vor, bei einzelnen geförderten 
Projekten die Belege anzufordern und eine vertiefte Prüfung durchzuführen (Stichproben). 
Wenn Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht vollständig drei Monate nach Ablauf der 
Maßnahme bzw. nach Auszahlung der Förderung, sofern die Auszahlung aus 
haushaltsrechtlichen Gründen erst nach Durchführung der Maßnahme erfolgen kann, 
vorgelegt werden, kann der ausgezahlte Zuschuss zurückgefordert werden. 
 
Was muss sonst noch beachtet werden? 
1. Bei öffentlichen Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit den bewilligten 
bezirksorientierten Mitteln stehen, ist vorher eine Einladung an die Bezirksvertretung 
Mülheim (vertreten durch den Bezirksbürgermeister) zu senden. 
 
2. Im Rahmen der Veranstaltung, in allen Druckschriften und bei Veröffentlichungen in 
elektronischer Form in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt beziehungsweise 
der geförderten Maßnahme ist auf die Unterstützung der Bezirksvertretung Mülheim 
ausdrücklich mit Beachflags sowie der Formulierung „gefördert mit Mitteln des 
Stadtbezirks Mülheim“ und/oder mit dem entsprechenden Logo hinzuweisen. Das 
Logo und die Beachflags können beim Bürgeramt angefordert werden  
 
3. Unberührt von den vorstehenden Regelungen des bezirklichen Förderprogramms 
gelten im Übrigen die städtischen Haushaltsvorschriften und 
Bewirtschaftungsgrundsätze.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2471 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0173/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm der Bezirksvertretung Mülheim für die Vergabe bezirksorientierter 
Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NW im Stadtbezirk Köln-Mülheim für das Jahr 2024
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt das bezirkliche Förderprogramm für die Vergabe 
bezirksorientierter Haushaltsmittel gemäß § 37 (3) GO NRW für das Jahr 2024 (Anlage 1). 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 29.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  188.600 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat der Bezirksvertretung Mülheim bezirksorientierte Haushaltsmittel 
gem. §37 (3) GO NRW für das Jahr 2024 in Höhe von 188.600 Euro bereitgestellt. 
Diese Mittel werden von der Bezirksvertretung Mülheim zur Anschub- oder Ergänzungsfinan-
zierung von bezirklichen Projekten, die ohne diese Förderung nicht verwirklicht werden könn-
ten, verwendet. 
Die Förderung soll im Stadtbezirk Mülheim (Buchforst, Buchhheim, Dellbrück, Dünnwald, 
Flittard, Höhenhaus, Holweide, Mülheim, Stammheim) schwerpunktmäßig dazu beitragen, 
nachhaltige soziale Sicherungen und Entwicklungen in den Bereichen Kultur, Jugend und Fa-
milie, Heimatpflege/Brauchtum, Integration, Leben im öffentlichen Raum, Ökologie, Seniorin-
nen und Senioren, Sportpflege/Sportförderung sowie Stadtgestaltung zu ermöglichen. 
Zur Erreichung dieser strategischen Ziele der Bezirksvertretung hat die Verwaltung für das 
Jahr 2024 das beigefügte Förderprogramm (vgl. Anlage 1) erarbeitet. 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

29.01.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0173/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.01.2024
Erstellt
11.01.2024 11:45