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3932/2019

Wiedererrichtung einer Kindertagesstätte in der Eschenbachstr.

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 13.11.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 14.11.2019, TOP 10.2.10

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

5162 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/514 
AN/1506/2019 
Vorlagen-Nummer 
 3932/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 
 
Antrag gem. §3 der Geschäftsordnung des Rates 
Die CDU-Fraktion hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver-
tretung Nippes am 14.11.2019 zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, sehr dringend eine Kindertagestätte auf dem ehemaligen Grundstück 
der Kita Eschenbachstr. 60 in Köln Bilderstöckchen zu errichten. Wir nehmen hierbei Bezug auf den 
von uns am 28.01.2016 einstimmig beschlossenen Antrag. 
 
Gleichzeitig wird der Rat gebeten, die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen. 
 
Begründung:  
 
Die Kita wurde 2013 aufgrund der Gefahr eines Einsturzes abgerissen. Die Stadt Köln signalisierte zu 
jedem Zeitpunkt, dass eine neue Kita an derselben Stelle errichtet werden soll. Zwei Anfragen der 
CDU-Fraktion Nippes wurden in 2012 und 2013 dementsprechend beantwortet. Die Rede war von 
einer fünfgruppigen Kindertagestätte.  
 
Darüber hinaus hat der ehemalige Leiter der Gebäudewirtschaft, Herr Rummel, gegenüber der WDR-
Lokalzeit im September 2013 bestätigt, dass beabsichtigt ist, die Kita in der Eschenbachstr.60 sehr 
zeitnah im Modulbau neu zu errichten, da dies entsprechend einer in Auftrag gegebenen Machbar-
keitsstudie eine umsetzbare Lösung sei.  
 
Im April 2016 erhielten wir entgegen unseres Beschlusses die Mitteilung der Verwaltung, dass ein 
Neubau nicht wirtschaftlich wäre. Das Gebäude müsste auf zehn Meter tiefen Bohrpfählen gegründet, 
und ein „Geogitter“ in den Boden eingebaut werden, um Sackungen zu verhindern.  
 
Zähneknirschend haben wir diese Feststellung akzeptiert und im Zuge des Klimanotstandes in der 
Septembersitzung 2019 der BV Nippes stattdessen beschließen wollen, zahlreiche Bäume sowie 
Wildblumen auf dem Gelände zu pflanzen. 
 
In der gleichen Sitzung erhielten wir allerdings die Mitteilung der Verwaltung, dass nun – entgegen 
ihrer bisherigen Auffassung, doch die Bauliche Nutzung des Geländes möglich ist und auch ohne 
unser Wissen konkret geprüft wird. „Die Verwaltung prüft, ob das Grundstück für eine sonstige soziale 
Nutzung – etwa eine Einrichtung zur Betreuung minderjähriger Mütter – oder alternativ eine Wohnbe-
bauung in Betracht kommt“, so das Liegenschaftsamt, das die Fläche zwischenzeitlich aus dem Be-
stand der Gebäudewirtschaft übernommen hat. Laut erster Einschätzung sei eine Bebauung nun 
doch möglich, wenn man das Erdreich bis auf sieben Meter Tiefe mit Auffüllmaterial verfülle oder 
Gründungspfähle verwende. Für einen bloßen Wald sei das Areal zu schade, denn es liege in einem 
voll entschlossenen Viertel; wenn man nicht hier baue, müsse man anderswo unberührte Fläche ver-

2 
 
siegeln, so das Amt. 
 
Für den Bau einer Kita muss also dasselbe gelten, und da wir diese nach wie vor an dieser Stelle 
möchten und diese auch dringend benötigt wird, kommen wir zurück zu unserem Antrag von 2016 mit 
der dringenden Aufforderung diesen Beschluss endlich umzusetzen, und den Vertreterinnen und Ver-
treter der BV Nippes, sowie den Bürgerinnen und Bürgern im Bilderstöckchen, das jahrelange Katz 
und Maus Spiel seitens der Verwaltung endgültig zu ersparen. 
 
Die Bevölkerung in Köln soll in den nächsten Jahren drastisch steigen und die Geburtenrate ist in den 
letzten Jahren wieder deutlich gestiegen. Um der bereits jetzt existierende Kinderbetreuungsversor-
gungslücke in Köln Bilderstöckchen entgegenzuwirken, ist der Bau einer Kita in der Eschenbachstra-
ße daher zwingend notwendig! 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Es ist richtig, dass das Grundstück Eschenbachstr. 60 zwischenzeitlich aus dem Sondervermögen 
der Gebäudewirtschaft an das Liegenschaftsamt übertragen wurde. Um Möglichkeiten der weiteren 
Verwendung und Bebauung der Fläche abzuklären, werden derzeit durch das Umweltamt aktuelle 
Bodenuntersuchungen durchgeführt. Der unteren Bodenschutzbehörde liegen für die Altlastenver-
dachtsfläche 50704 Am Bilderstöckchen/Longericher Straße Anhaltspunkte vor, die orientierende 
Untersuchungen nach § 9.1 Bundes-Bodenschutzgesetz nach sich ziehen. Im Rahmen von Bau-
grunduntersuchungen wurden wiederholt mächtige Auffüllungen gefunden. Ziel der Untersuchungen 
ist es, mögliche Gefahren, die durch den Boden ausgehen und auf den Menschen und/oder das 
Grundwasser einwirken, zu erkennen bzw. auszuschließen. 
 
Anhand des Bodengutachtens wäre grundsätzlich eine Bebauung z. B. durch die Abgrabung des Auf-
füllmaterials bis zu ca. 7 m Tiefe, der Verwendung von Bohrpfählen, Tiefankern usw. vorstellbar. In 
den Bodenuntersuchungen wurde jedoch auch festgestellt, dass eine schädliche Bodenveränderung 
nicht ausgeschlossen werden kann, durch die eine Gefahr für das Grundwasser bestehen könnte. Zur 
Klärung sind weitere Detailuntersuchungen durch die Untere Bodenschutzbehörde notwendig. Eine 
endgültige Aussage zur Bebaubarkeit der Fläche und ggf. damit verbundenen weiteren erforderlichen 
Maßnahmen ist daher erst nach Abschluss der Untersuchungen möglich.

Beratungsverlauf (1)

14.11.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3932/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
13.11.2019
Erstellt
12.11.2019 09:59