3932/2019
Wiedererrichtung einer Kindertagesstätte in der Eschenbachstr.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/514 AN/1506/2019 Vorlagen-Nummer 3932/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 14.11.2019 Antrag gem. §3 der Geschäftsordnung des Rates Die CDU-Fraktion hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksver- tretung Nippes am 14.11.2019 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, sehr dringend eine Kindertagestätte auf dem ehemaligen Grundstück der Kita Eschenbachstr. 60 in Köln Bilderstöckchen zu errichten. Wir nehmen hierbei Bezug auf den von uns am 28.01.2016 einstimmig beschlossenen Antrag. Gleichzeitig wird der Rat gebeten, die notwendigen Haushaltsmittel bereit zu stellen. Begründung: Die Kita wurde 2013 aufgrund der Gefahr eines Einsturzes abgerissen. Die Stadt Köln signalisierte zu jedem Zeitpunkt, dass eine neue Kita an derselben Stelle errichtet werden soll. Zwei Anfragen der CDU-Fraktion Nippes wurden in 2012 und 2013 dementsprechend beantwortet. Die Rede war von einer fünfgruppigen Kindertagestätte. Darüber hinaus hat der ehemalige Leiter der Gebäudewirtschaft, Herr Rummel, gegenüber der WDR- Lokalzeit im September 2013 bestätigt, dass beabsichtigt ist, die Kita in der Eschenbachstr.60 sehr zeitnah im Modulbau neu zu errichten, da dies entsprechend einer in Auftrag gegebenen Machbar- keitsstudie eine umsetzbare Lösung sei. Im April 2016 erhielten wir entgegen unseres Beschlusses die Mitteilung der Verwaltung, dass ein Neubau nicht wirtschaftlich wäre. Das Gebäude müsste auf zehn Meter tiefen Bohrpfählen gegründet, und ein „Geogitter“ in den Boden eingebaut werden, um Sackungen zu verhindern. Zähneknirschend haben wir diese Feststellung akzeptiert und im Zuge des Klimanotstandes in der Septembersitzung 2019 der BV Nippes stattdessen beschließen wollen, zahlreiche Bäume sowie Wildblumen auf dem Gelände zu pflanzen. In der gleichen Sitzung erhielten wir allerdings die Mitteilung der Verwaltung, dass nun – entgegen ihrer bisherigen Auffassung, doch die Bauliche Nutzung des Geländes möglich ist und auch ohne unser Wissen konkret geprüft wird. „Die Verwaltung prüft, ob das Grundstück für eine sonstige soziale Nutzung – etwa eine Einrichtung zur Betreuung minderjähriger Mütter – oder alternativ eine Wohnbe- bauung in Betracht kommt“, so das Liegenschaftsamt, das die Fläche zwischenzeitlich aus dem Be- stand der Gebäudewirtschaft übernommen hat. Laut erster Einschätzung sei eine Bebauung nun doch möglich, wenn man das Erdreich bis auf sieben Meter Tiefe mit Auffüllmaterial verfülle oder Gründungspfähle verwende. Für einen bloßen Wald sei das Areal zu schade, denn es liege in einem voll entschlossenen Viertel; wenn man nicht hier baue, müsse man anderswo unberührte Fläche ver- 2 siegeln, so das Amt. Für den Bau einer Kita muss also dasselbe gelten, und da wir diese nach wie vor an dieser Stelle möchten und diese auch dringend benötigt wird, kommen wir zurück zu unserem Antrag von 2016 mit der dringenden Aufforderung diesen Beschluss endlich umzusetzen, und den Vertreterinnen und Ver- treter der BV Nippes, sowie den Bürgerinnen und Bürgern im Bilderstöckchen, das jahrelange Katz und Maus Spiel seitens der Verwaltung endgültig zu ersparen. Die Bevölkerung in Köln soll in den nächsten Jahren drastisch steigen und die Geburtenrate ist in den letzten Jahren wieder deutlich gestiegen. Um der bereits jetzt existierende Kinderbetreuungsversor- gungslücke in Köln Bilderstöckchen entgegenzuwirken, ist der Bau einer Kita in der Eschenbachstra- ße daher zwingend notwendig! Stellungnahme der Verwaltung: Es ist richtig, dass das Grundstück Eschenbachstr. 60 zwischenzeitlich aus dem Sondervermögen der Gebäudewirtschaft an das Liegenschaftsamt übertragen wurde. Um Möglichkeiten der weiteren Verwendung und Bebauung der Fläche abzuklären, werden derzeit durch das Umweltamt aktuelle Bodenuntersuchungen durchgeführt. Der unteren Bodenschutzbehörde liegen für die Altlastenver- dachtsfläche 50704 Am Bilderstöckchen/Longericher Straße Anhaltspunkte vor, die orientierende Untersuchungen nach § 9.1 Bundes-Bodenschutzgesetz nach sich ziehen. Im Rahmen von Bau- grunduntersuchungen wurden wiederholt mächtige Auffüllungen gefunden. Ziel der Untersuchungen ist es, mögliche Gefahren, die durch den Boden ausgehen und auf den Menschen und/oder das Grundwasser einwirken, zu erkennen bzw. auszuschließen. Anhand des Bodengutachtens wäre grundsätzlich eine Bebauung z. B. durch die Abgrabung des Auf- füllmaterials bis zu ca. 7 m Tiefe, der Verwendung von Bohrpfählen, Tiefankern usw. vorstellbar. In den Bodenuntersuchungen wurde jedoch auch festgestellt, dass eine schädliche Bodenveränderung nicht ausgeschlossen werden kann, durch die eine Gefahr für das Grundwasser bestehen könnte. Zur Klärung sind weitere Detailuntersuchungen durch die Untere Bodenschutzbehörde notwendig. Eine endgültige Aussage zur Bebaubarkeit der Fläche und ggf. damit verbundenen weiteren erforderlichen Maßnahmen ist daher erst nach Abschluss der Untersuchungen möglich.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3932/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 13.11.2019
- Erstellt
- 12.11.2019 09:59