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0910/2021

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; hier: "Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH

Beschlussvorlage Ausschuss 23.03.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 27.04.2021, TOP 2.1.4

Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH

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Anlage 2 TrägerkonzeptderKolpingJGD2020

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Anlage 3 fachlich päd. Konzept außerschulisch Kolping

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Anlage 5 An_jedem_Tag_Kinder_aktiv_schuetzen_Kolping

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Anlage 4 Konzeption mittelfrist. Freiw.dienst Kolping

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Anlage 6_Empfehlung_zum_Schutz_von_Kindeswohl_2019_Kolping

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH

17589 Zeichen

Gesellschaftsvertrag
der

Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH
(vormals: Kolpingwerk Deutschland gGmbH)

81
Firma, Sitz
1)

Die Firma der Gesellschaft lautet: Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige
GmbH

(2)
Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.
82
Gegenstand des Unternehmens
(1)

Die Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH ist einer der Rechtsträger
des Kolpingwerkes Deutschland.

Die Gesellschaft verfolgt folgende Zwecke:

- die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, der Jugend- und der
Erwachsenenarbeit und -bildung durch Wahrnehmung religiöser, jugend-
pflegerischer und jugenderzieherischer, gesellschaftlicher, kultureller und
berufsbildender Aufgaben,

- die Förderung der Altenhilfe,

- die Förderung der Völkerverständigung sowie

- die Förderung der Sozial- und Entwicklungshilfe

auf kirchlicher und gesellschaftspolitischer Grundlage.

.2.
(2)

Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht
durch:

Die Gesellschaft bietet den Mitgliedern der Kolpingsfamilien und anderen Perso-
nen Hilfen zur Persönlichkeitsentfaltung i.S.d. Leitbildes des Kolpingwerkes
Deutschland unter besondere Betonung einer umfassenden Bildung an.

Die Förderung der Völkerverständigung und der Sozial- und Entwicklungshilfe
wird insbesondere verwirklicht durch Veranstaltungen von Jugendgemein-
schaftsdiensten sowie Unterstützung entsprechender Einrichtungen im Bereich
des Kolpingwerkes.

83
Gemeinnützigkeit

(1)

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2)

Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt-
schaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und
in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten.

8)

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden,

Bi

84
Stammkapital, Einlagen

)

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EURO 50.000,00 (in Worten: Fünf-
zigtausend EURO).

(2)

Die Einziehung von Geschäftsanteilen mit Zustimmung des betroffenen Gesell-
schafters ist zulässig. Im Falle der Einziehung erhält der betroffene Gesellschaf-
ter nur seine eingezahlten Kapitalanteile (Bareinlagen) und Beträge in Höhe des
gemeinen Wertes der von ihm geleisteten Sacheinlagen im Zeitpunkt der Leis-
tung zurück. Darüber hinaus steht ihm eine Abfindung nicht zu.

85
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

86
Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft sind: a) der/die Geschäftsführer,
b) die Gesellschafterversammlung,
c) der Aufsichtsrat.

87
Vertretung der Gesellschaft, Geschäftsführung

N)

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäfts-
führer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein.

Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Ge-
schäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Pro-
kuristen vertreten.

A
(2)

Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss Geschäftsführern die al-
leinige Vertretungsbefugnis erteilen und/oder Geschäftsführer von den Be-
schränkungen des $ 181 BGB befreien.

(3)

Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Gesellschaft verpflichtet, diejenigen Be-
schränkungen einzuhalten, die ihnen vom Gesetz, durch diesen Gesellschafts-
vertrag, durch Beschlüsse des Gesellschafters oder durch eine Geschäftsord-
nung auferlegt oder in dem mit ihnen geschlossenen Anstellungsvertrag enthal-
ten sind,

(4)

Die Geschäftsführer sind an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebun-
den. Die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung ist in den ge-
setzlich vorgesehenen Fällen sowie für nachfolgend aufgeführte Geschäfte er-
forderlich:

a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, grundstücksglei-
chen Rechten und Gebäuden;

b) Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen und Beteiligungen daran
sowie die Veräußerung von eigenen Geschäftsanteilen der Gesellschaft;

c) Veräußerung oder Verpachtung des eigenen Unternehmens oder von Be-
trieben im Ganzen oder zum Teil;

d) Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen sowie Einrichtung
und Auflösung von Aufgabenbereichen, Abteilungen, Referaten sowie Auf-
gabe eines bisherigen Geschäftszweigs;

e) Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen und
Kooperationsverträgen mit anderen Unternehmen;

f) Ausübung von Gesellschafterrechten in Tochtergesellschaften. Die Gesell-
schafterversammlung beschließt über die Zustimmung mit derjenigen
Mehrheit, die für den jeweiligen Gegenstand nach dem Gesetz bezie-
hungsweise nach der Satzung des Tochterunternehmens erforderlich ist.

a

In Fällen, in denen die Ausübung von Gesellschafterrechten dringend er-
forderlich ist, können Gesellschafterrechte auch ohne vorherige Zustim-
mung der Gesellschafterversammlung ausgeübt werden. Über solche
Maßnahmen sind die Gesellschafter unverzüglich schriftlich zu unterrich-
ten. Dringlichkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die unverzüg-
liche Ausübung von Gesellschafterrechten erforderlich ist, um eine Gefahr
oder einen Schaden für das betroffene Unternehmen abzuwenden oder
wenn dem Unternehmen bei nicht rechtzeitiger Ausübung der Gesellschaf-
terrechte ein Rechtsverlust droht.

(5)

Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass die Geschäftsführer für
weitere Geschäfte der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Ge-
sellschafterversammlung bedürfen. Der Katalog der zustimmungsbedürftigen
Geschäfte ist Bestandteil einer Geschäftsordnung, die die Gesellschafter geson-
dert beschließen.

Die vorstehend zu Ziffern (4) und (5) bestimmten Zustimmungserfordernisse gel-
ten auch für Geschäfte, über die die Gesellschaft als Gesellschafterin anderer
Gesellschaften zu beschließen hat.

(6)

Die Geschäftsführer können vom Wettbewerbsverbot, auch unentgeltlich, ganz
oder teilweise befreit werden. Die Einzelheiten insbesondere hinsichtlich der Ab-
grenzung, auch bezüglich eines eventuellen Entgeltes, können in einem einfa-
chen Gesellschafterbeschluss bzw. nach Beschlussfassung der Gesellschafter-
versammlung im Geschäftsführerdienstvertrag ohne notarielle Beurkundung und
mit einfacher Mehrheit festgelegt werden.

88
Gesellschafterversammlung

(1)

Eine Gesellschafterversammlung ist zu berufen, wenn eine Beschlussfassung
erforderlich wird, wenn die Einberufung aus einem sonstigen Grund im Interesse
der Gesellschaft liegt oder wenn mindestens drei Gesellschafter dies schriftlich
verlangen.

-6-

Jährlich ist zumindest eine Gesellschafterversammlung in den ersten neun Mo-
naten des Geschäftsjahres einzuberufen. Die Einberufung zu den Gesellschaf-
terversammlungen erfolgt durch den oder die Geschäftsführer durch einfachen
Brief oder Email unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung. Zwischen Ab-
sendung des einfachen Briefes und der Gesellschafterversammlung muss eine
Frist von mindestens zwei Wochen liegen.

(2)
Der Bestimmung der Gesellschafterversammlung unterliegen insbesondere:

a) Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergeb-
nisses.

b) Die Entscheidung über die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach In-
ternationalen Rechnungslegungsstandards (8 325 Abs. 2a HGB) und über
die Billigung des von der Geschäftsführung aufgestellten Abschlusses.

c) Die Billigung eines von den Geschäftsführern aufgestellten Konzernab-
schlusses.

d) Die Einforderung der Einlagen.
e) Die Rückzahlung von Nachschüssen.

f) Die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschäftsan-
teilen.

9) Die Bestellung sowie die Abberufung der Geschäftsführer sowie die Ent-
lastung derselben und die Wahl sowie die Abberufung der Aufsichtsrats-
mitglieder sowie die Entlastung derselben.

h) Die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum
gesamten Geschäftsbetrieb.

i) Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft aus
der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesell-
schafter zustehen.

) Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und über den Stellenplan.

k) Die Wahl des Abschlussprüfers und des Beraters in steuerlichen Fragen.

-7-

Der Gesellschafterversammlung obliegt darüber hinaus die Beschlussfassung
über alle ihr sonst gesetzlich oder nach dieser Satzung obliegenden Gegenstän-
de, soweit sie nicht dem Aufsichtsrat übertragen ist.

(3)

Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 50 %
des Stammkapitals'vertreten sind. Sind weniger als 50 % des Stammkapitals ver-
treten, ist unter Beachtung der Ziffer (1) unverzüglich eine neue Gesellschafter-
versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht
auf das vertretene Stammkapital beschlussfähig, falls hierauf in der Einberufung
hingewiesen wird.

Beschlüsse kommen mit einfacher Mehrheit der Stimmen zustande, soweit die
Satzung oder das Gesetz nicht eine größere Mehrheit vorschreiben.

Eine Satzungsänderung bedarf einer % Mehrheit. Eine Änderung des Gesell-
schaftszwecks bedarf eines einstimmigen Beschlusses.

(4)
Je € 1,-- eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme.
(5)

Gesellschafterbeschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren oder per
Telefax oder E-Mail gefasst werden, wenn alle Gesellschafter dem Verfahren zu-
stimmen. Das abweichende Beschlussverfahren, die Zustimmung des Gesell-
schafters hierzu und das Beschlussergebnis sind in einer Niederschrift festzustel-
len. Die Niederschrift ist durch einen Geschäftsführer zu unterzeichnen.

(6)

Über alle Gesellschafterbeschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die von
mindestens einem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.

-8-

89

Aufsichtsrat

1)

.Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Tätigkeit der Geschäftsführung zu überwa-
chen und die Geschäftsführung in wichtigen Angelegenheiten der Gesellschaft
zu beraten.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die folgenden Befugnisse:

a) Den Geschäftsführern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft
gerichtlich und außergerichtlich., Das Recht des Gesellschafters der Ge-
schäftsführung aufgrund Beschlussfassung durch die Gesellschafterver-
sammlung Weisungen zu erteilen, bleibt unberührt.

b) Beschlussfassung über die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnah-
men, soweit die Gesellschafterversammlung dies im Rahmen einer Ge-
schäftsordnung gemäß $ 7 der Satzung beschließt.

c) Wird It. Gesellschafterbeschluss keine externe Abschlussprüfung durchge-
führt und ist eine solche auch nicht erforderlich, obliegt es dem Aufsichts-
rat, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die Richtigkeit des
von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschlusses zu prüfen.

d) Der Aufsichtsrat prüft die Einhaltung der Satzung und der Beschlusslagen
des Aufsichtsrats und der SEREBATTAT ETESTHREEN durch die Ge-
schäftsführer.

Der Aufsichtsrat erstattet der Gesellschafterversammlung schriftlich und münd-
lich Bericht über seine Tätigkeit und über das Ergebnis der Abschlussprüfung
und legt den Gesellschaftern den Bericht des Abschlussprüfers vor. Der Bericht
soll der Gesellschafterversammlung ein zutreffendes Bild von der Geschäftsfüh-
rung vermitteln.

(2)

Für die Vertretung der Gesellschaft, soweit diese dem Aufsichtsrat nach Maßga-
be der Ziffer (1) a) übertragen ist, gilt folgendes:

Ist eine Willenserklärung gegenüber der Gesellschaft abzugeben, genügt die Ab-
gabe der Willenserklärung gegenüber einem Aufsichtsratsmitglied.

Ge

Die Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis steht insoweit dem Aufsichts-
rat insgesamt zu. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass der
Aufsichtsrat für bestimmte Geschäfte der Zustimmung der Gesellschafterver-
sammlung bedarf.

Im Außenverhältnis sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende darf seine
Vertretungsmacht nur ausüben, wenn der Vorsitzende verhindert ist; die Wirk-
samkeit der Vertretung durch den stellvertretenden Vorsitzenden nach außen
bleibt hiervon unberührt.

8)

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 und maximal 8 Personen. Der Auf-
sichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden
Vorsitzenden mit der Mehrheit der Stimmen.

(4)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der
Aufsichtsrat bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Gewählt werden kann, wer Mitglied des Deutsche Kolpingsfamilie e. V. ist. Endet
die Mitgliedschaft eines Aufsichtsratsmitglieds im Deutsche Kolpingsfamilie e. V.,
endet sein Aufsichtsratsmandat.

Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vorzeitig aus, ist für die verbleibende Amtszeit
auf der nächsten Gesellschafterversammlung ein Aufsichtsratsmitglied nachzu-
wählen.

(&)

Der Aufsichtsrat kommt mindestens einmal im Quartal zusammen. Die Sitzungen
werden durch den Vorsitzenden oder während seiner Abwesenheit durch den
stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann die
Einberufung einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung verlangen.

Für die Beschlussfassung gelten die Regelungen über die Gesellschafterver-
sammlung entsprechend mit der Maßgabe, dass jedem Aufsichtsratsmitglied ei-
ne Stimme zusteht. Der Aufsichtsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben,
welche die Einzelheiten regelt.

-10-
(6)

Der Aufsichtsrat hat Anspruch auf Erstattung seiner nachgewiesenen Auslagen.
Die Auslagen müssen angemessen sein und dürfen die Grenzen der Einkom-
mensteuer-/ Lohnsteuerrichtlinien nicht übersteigen.

Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass der Aufsichtsrat zusätz-
lich zur Auslagenerstattung für seine Tätigkeit eine in Anbetracht der Gemeinnüt-
zigkeit angemessene Vergütung erhält.

810
Bekanntmachungen der Gesellschaft

Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bun-
desanzeiger.

811
Liquidation, Wegfall des Gesellschaftszwecks
(1)

Zu einem Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft bedarf es einer %
Mehrheit. Die Gesellschaft wird außer in den Fällen eines Auf-
lösungsbeschlusses der Gesellschafter auch dann aufgelöst, wenn über den
Wegfall steuerbegünstigter Zwecke der Gesellschaft eine bestandskräftige Ent-
scheidung der Finanzverwaltung oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

(2)

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die Ge-
schäftsführer als Liquidatoren, soweit sie nicht durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung anderen Personen übertragen wird. Für die Geschäftsführung
der Liquidatoren gilt $ 7 entsprechend.

8)

An die Gesellschafter dürfen im Rahmen der Liquidation nur ihre eingezahlten
Kapitalanteile (Bareinlagen) und Beträge in Höhe des gemeinen Werts der von
ihnen geleisteten Sacheinlagen im Zeitpunkt der Leistung zurückbezahlt werden.
Im Übrigen fällt das Vermögen der Gesellschaft an das Kolpingwerk Deutschland

sl

mit Sitz in Köln, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtä-
tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Sollte das Kolpingwerk Deutsch-
land zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existieren oder nicht mehr als gemeinnützig
anerkannt sein, tritt an seine Stelle die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk
Deutschland.

812
Verwendung des Ergebnisses

(1)

Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Ge-
sellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft er-
halten. Gewinne sind vielmehr nach Absatz 2 einer Rücklage zuzuführen oder
auf neue Rechnung vorzutragen. Werden Gewinne auf neue Rechnung vorge-
tragen, so sind sie im nachfolgenden Geschäftsjahr ausschließlich und unmittel-
bar zu dem Gesellschaftszweck zu verwenden oder einer zweckgebundenen
Rücklage nach Absatz 2 zuzuführen.

(2)
Die Gesellschafterversammlung kann beschließen:

a) in dem jeweils für die Steuervergünstigung unschädlichen Umfang den
Überschuss der Einnahmen über die Kosten aus Vermögensverwaltung
und darüber hinaus in dem jeweils für die Steuervergünstigung unschädli-
chen Umfang sonstige zeitnah zu verwendende Mittel einer freien Rückla-
ge (Gewinnrücklage) zuzuführen,

b) in dem jeweils für die Steuervergünstigung unschädlichen Umfang die Mit-
tel der Gesellschaft (Gesellschafterzuschüsse und Erträge, wie z. B. aus
Spenden und sonstigen Zuwendungen) einer zweckgebundenen Rücklage
(Gewinn- bzw. Kapitalrücklage) zuzuführen, wenn und solange dies erfor-
derlich ist, damit die Gesellschaft ihre Zwecke nachhaltig erfüllen kann,
insbesondere zur Finanzierung langfristiger Förderungsvorhaben; der
Verwendungszweck ist bei der Rücklagenbildung oder -zuführung von der
Gesellschafterversammlung zu bestimmen.

(8)

Die Zuwendungen von Mitteln an eine andere gemeinnützige Körperschaft (auch
an gemeinnützige Gesellschafter) zur Verwendung für den in $ 2 genannten Ge-

-12-

sellschaftszweck oder für steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke ist zulässig.
Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht
überwiegen. :

813
Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ungültig sein, so
bleibt der Vertrag im übrigen gültig.

In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung des Gesellschaftsvertrages
so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung be-
absichtigte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes .
gilt, wenn der Gesellschaftsvertrag Lücken aufweist. -

Anlage 2 TrägerkonzeptderKolpingJGD2020

67033 Zeichen

Trägerkonzept  
Kolpingwerk Deutschland gGmbH  
Workcamps 
 
1. TRÄGERPHILOSOPHIE UND DEREN UMSETZUNG .........................  3 
1.1. KOLPING IN 12 SÄTZEN ................................ ................................ ................................ ........ 3 
1.2.  DAS INTERNATIONALE KOLPINGWERK IN 53 LÄNDERN DER ERDE ................................ ....... 3 
1.3. WAS STECKT HINTER DER IDEE DER WORKCAMPS? ................................ ..............................  5 
1.4.  PÄDAGOGISCHES GRUNDSATZKONZEPT FÜR DIE ARBEIT DER KOLPING 
       JUGENDGEMEINSCHAFTSDIENSTE ................................ ................................ ........................  5 
1.4.1. Ziele der Kolping Jugendgemeinschaftsdienste ................................ ................................ .. 5 
1.4.2. Ziele im Hinblick auf Teilnehmer*innen ................................ ................................ ........... 6 
1.4.3. Ziele im Hinblick auf Projektpartner*innen ................................ ................................ ....... 7 
1.4.4. Ziele im Hinblick auf ehrenamtliche Workcampleiter*innen ................................ .............  7 
1.4.5. Ziele im Hinblick auf den Verband ................................ ................................ ....................  8 
1.4.6. Ziele im Hinblick auf die Gestaltung der internationalen Jugendarbeit ...............................  8 
1.5. UMSETZUNG DER ZIELE ................................ ................................ ................................ ....... 8 
1.5.1. Im Hinblick auf Teilnehmer*innen ................................ ................................ ....................  8 
1.5.2. Im Hinblick auf Projektpartner*innen ................................ ................................ ................  8 
1.5.3. Im Hinblick auf  die Workcampleitung ................................ ................................ ..............  8 
1.5.4. Im Hinblick auf den Verband ................................ ................................ ..........................  10 
1.5.5. Gestaltung der internationalen Jugendarbeit................................ ................................ ..... 11 
2.  INTERESSEN DER ZIELGRUPPEN ................................ ................................ ...............  11 
2.1. UMSETZUNG DER ZIELE DER KOLPING JGD IM HINBIICK AUF DIE JUGENDLICHEN ..............  11 
2.1.1. Teilnehmer*innenauswahl ................................ ................................ ...............................  11 
2.1.2. Teilnehmer*innenvorbereitung ................................ ................................ ........................  11 
2.1.3. Teilnehmer*innenbetreuung ................................ ................................ ............................  12 
2.1.4. Teilnehmer*innennachbereitung ................................ ................................ ......................  13 
3.    PROGRAMMINHALTE / THEMEN ................................ .............................  13 
4.__PARTNERORGANISATIONEN / PARTNERLÄNDER .......................  14

1 
1 
4.1. PROJEKTAUSWAHL ................................ ................................ ................................ .............  14 
4.2. PROJEKTVORBEREITUNG ................................ ................................ ................................ .... 15 
4.3. PROJEKTDURCHFÜHRUNG / -BETREUUNG ................................ ................................ ........... 15 
4.4. PROJEKTNACHBEREITUNG ................................ ................................ ................................ .. 15 
4.5. PROJEKTENTWICKLUNG ................................ ................................ ................................ ..... 16 
4.6. NAMEN, KURZBEZEICHNUNG, LAND DER PARTNERORGANISATIONEN ................................  16 
4.6.1. Europa ................................ ................................ ................................ ............................  16 
4.6.2. Israel ................................ ................................ ................................ ...............................  16 
4.6.3. Übersee (sog. Entwicklungsländer) ................................ ................................ .................  16 
4.6.4. NORDAMERIKA ................................ ................................ ................................ ...............  17 
4.7.    REGIONALE SCHWERPUNKTE ................................ ................................ ..............................  17 
4.7.1. EUROPA:  SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN BEWUSSTSEINS ................................ .......... 18 
4.7.2.     DEUTSCH-ISRAELISCHER JUGENDAUSTAUSCH ................................ ................................ . 18 
4.7.3. ÜBERSEE: ZUSAMMENARBEIT MIT SOG. ENTWICKLUNGSLÄNDERN ................................ ..... 18 
5.     ERFAHRUNGEN / AUSWERTUNG ................................ ................................ ................  20 
5.1. TEILNEHMER*INNEN ................................ ................................ ................................ .......... 20 
5.2. PROJEKTPARTNER*INNEN ................................ ................................ ................................ .. 21 
5.3.     LEITER*INNEN ................................ ................................ ................................ ...................  21 
5.4. PROJEKTAUSWAHL ................................ ................................ ................................ .............  21 
5.5. VERWALTUNGSAUFWAND ................................ ................................ ................................ .. 21 
5.6. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ................................ ................................ ................................ .. 21 
6.    PERSPEKTIVEN / WEITERENTWICKLUNG ................................ ........ 22 
7.     SONSTIGES: UMSETZUNG DER POLITISCHEN ZIELE DER 
REGIERUNG / DER LÄNDER / DER ORGANISATION ............................  22 
7.1. AUFGABEN VON BESONDERER BEDEUTUNG DER KJP-RICHTLINIEN ................................ .... 23 
7.1.1. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ................................ ..............................  23 
7.1.2 Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen und Jungen;  
 Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen / Gender Mainstreaming ....................  23 
7.1.3. Berücksichtigung der Belange junger Menschen mit Behinderung ................................ ... 24 
7.1.4. Partizipation von Jugendlichen ................................ ................................ ........................  24 
7.1.5. Soziale und berufliche Integration ................................ ................................ ...................  24 
7.1.6. Förderung eines demokratischen Wertebewusstseins ................................ .......................  24 
7.1.7. Vermittlung von Medienkompetenz ................................ ................................ ................  24 
7.1.8. Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ................................ .................  25 
7.2. ANDERE ................................ ................................ ................................ .............................  25 
7.2.1. Gegenmaßnahmen in Deutschland ................................ ................................ ...................  25 
7.2.2. Länder ................................ ................................ ................................ ............................  25

2 
2 
        
 
 
 
  
 
 
 
 
 
 
gefördert durch:

3 
3 
 
1. Trägerphilosophie und deren Umsetzung 
 
Zum Einstieg in den Punkt der Trägerphilosophie möchten wir hier auf die 
Kurzeinführung „Kolping in 12 Sätzen“ hinweisen. Sie verdeutlicht die 
grundsätzliche Einstellung unserer offenen Arbeit auch im Bereich der 
internationalen Jugendarbeit. 
 
1.1. Kolping in 12 Sätzen 
 
 Wir laden ein und machen Mut zur Gemeinschaft. 
 Wir handeln im Auftrag Jesu Christi. 
 Wir nehmen uns Adolph Kolping zum Vorbild. 
 Wir sind in der Kirche zu Hause. 
 Wir sind eine generationenübergreifende familienhafte Gemeinschaft. 
 Wir prägen als katholischer Sozialverband die Gesellschaft mit. 
 Wir begleiten Menschen in ihrer persönlichen und beruflichen Bildung. 
 Wir eröffnen Perspektiven für junge Menschen. 
 Wir vertreten ein christliches Arbeitsverständnis. 
 Wir verstehen uns als Anwalt für Familie. 
 Wir spannen ein weltweites Netz der Partnerschaft. 
 Wir leben verantwortlich und handeln solidarisch. 
 
 
1.2.  Das internationale Kolpingwerk in 53 Ländern der Erde 
 
"Das Kolpingwerk ist die von Adolph Kolping gegründete und g eprägte katholische 
familienhafte und lebensbegleitende Bildungs- und Aktionsgemeinschaft" (aus § 1, 
Programm des Internationalen Kolpingwerkes). 
 
"Als weltweite Gemeinschaft sieht das Kolpingwerk eine besondere Aufgabe 
in der Pflege und Förderung internationaler Zusammenarbeit und Solidarität, 
auch und gerade im Ve rband selbst"  (aus § 2, Programm des internationalen 
Kolpingwerkes). 
 
Das Kolpingwerk ist seit Gründung des Verbandes ein internationaler Verband 
gewesen. Schon Adolph Kolping legte durch die Grü ndung von Gesellenvereinen 
in verschi edenen Ländern Europas hier die Grundlagen. Doch trotz dieser 
geschichtlichen Tradition hat die Internationalität des Verbandes in den letzten 
Jahren eine neue D imension bekommen. War der Verband über mehr als 
einhundert Jahre hinweg in seiner Verbreitung doch schwerpunktmäßig auf 
Europa, und hier vor allem auf das deutsc hsprachige Europa beschränkt, so 
arbeitet das Kolpingwerk seit Anfang der 70er Jahre nun auch in ganz anderen 
Kulturbereichen und konnte sich auch in Af rika, Asien und Lateinamerika 
ausbreiten. 
 
Diese gewachsene Internationalität hat auch zu einer größeren Vielfalt im 
Kolpingwerk geführt. In den verschiedenen Ländern sind aufgrund der 
unterschiedlichen gesel lschaftlichen, politischen, kulturellen und reli giösen

4 
4 
Situationen auch die Arbeitsschwe rpunkte des Verbandes verschieden, doch gibt 
es bei aller Unterschiedlichkeit der Arbeit eine Fülle von Gemeinsamkeiten. 
 
Gemeinsam ist allen Kolpingsfamilien die Ausrichtung ihrer Arbeit an den 
Vorstellungen und dem  persönlichen Beispiel ihres Gründers Adolph Kolping. 
Darüber hinaus vers uchen alle Gruppen, durch ihre Aktivitäten die Mitglieder zu 
befähigen, sich als Christen in der Welt zu bewähren und an der ständigen 
Erneuerung und Humanisierung der Gesellschaft mitzuwirken. 
 
Das starke Wachstum des Internationalen Kolpingwerkes in vielen Teilen der Welt 
zeigt, wie sehr die Zielsetzung des Verbandes auch heute noch Menschen 
begeistern und motivieren kann. Dabei ist es nicht ohne Belang, dass das 
Kolpingwerk seiner u rsprünglichen Aufgabe treu geblieben ist. Adolph Kolping 
verstand sein Werk auch nicht zuletzt als Beitrag zur Lösung der sozialen Frage. 
Die im engeren Sinne verstandene soziale Frage ist heute für die industrialisierten 
Staaten nicht mehr das entscheiden de Problem. Die wachsende Kluft zwischen 
den Industriestaaten und den Entwicklungsländern, die sogenannte "Internationale 
soziale Frage", wird dagegen zu einer immer größeren Herausforderung. 
 
Das Internationale Kolpingwerk hat sich dieser Herausforderung gestellt. Die 
Kolpingsfamilien der Industriestaaten und die der Entwicklungsländer unterstützen 
sich in partnerschaftlicher Weise bei der Lösung der anstehenden Probleme. 
 
Das immer dichter werdende Netz der Kolpingsfamilien ermöglicht es, dass die 
internationale Zusammenarbeit und Solidarität im Kolpingwerk weiterwachsen und 
das Kolpin gwerk ein lebendiger, ausstrahlungsfähiger, internationaler katholisch -
sozialer Verband bleibt. 
 
Heute zählt das Internationale Kolpingwerk etwa 450.000 Mitglieder in etwa 50 00 
örtlichen Kolpingsfamilien in 53 Ländern der Erde.  
 
Etwa die Hälfte der weltweiten Mitglieder stellt das Kolpingwerk Deutschland.  
 
Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste (JGD) sind eine Abteilung des 
Kolpingwerk Deutschland. In der Anlage legen wir da s neue Leitbild des 
Kolpingwerk Deutschlands bei. In dem Kapitel „Unser Handeln: Wir bauen an der 
Einen Welt“, finden Sie auf Seite 16, Nr. 92 den folgenden Passus, der besonders 
auf die Jugendgemeinschaftsdienste des Kolpingwerkes zutrifft: 
 
„Kolping ist durch partnerschaftliche Kontakte und Projekte mit Menschen aus 
vielen Ländern verbunden. Im Internationalen Kolpingwerk ist hierdurch ein enges 
Netz von Beziehungen entstanden, wobei wir die Begegnung junger Menschen 
besonders fördern“.

5 
5 
1.3. Was steckt hinter der Idee der Workcamps? 
 
Ausgehend vom Programm des deutschen Zentralverbandes des Kolpingwerkes, 
kurz "Paderborner Programm" genannt, Ziffer 50, sehen wir als Verband eine 
besondere Verpflichtung in der Weiterentwicklung der sozialen Dienste f ür Frieden 
und Versöhnung. 
Als ein solcher Dienst sind die Jugendgemeinschaftsdienste zu verstehen. Sie 
sind deshalb als gemeinnützige Abteilung des Deutschen Kolpingwerkes in ihrem 
Angebot offen für Verbandsmitglieder und Nichtmitglieder, Katholiken und 
Nichtkatholiken, weibliche und männliche Teilnehmer*innen. 
 
Wir führen unsere Workcamps im Ausland nicht durch, um mit Abenteuern zu 
locken und durch die Reiseangebote von Problemen in unserem eigenen Land 
abzulenken. Wir wollen bei unseren Teilnehmer*innen, wie auch den Partnern 
versuchen Schwellen und Vorurteile abzubauen, soziales Bewusstsein zu 
schaffen oder zu verstärken und das soziale Handeln unterstützen. So glauben 
wir, dass die Verständigung zwischen den Völkern besser wird und dadurch 
wichtige und  notwendige Schritte für ein friedvolles Zusa mmenleben der 
Menschen getan werden. 
 
Unsere Maßnahmen sollen allen Beteiligten die Möglichkeit geben mehr über das 
Alltagsleben, die Probleme, Initi ativen und die konkrete Lebenssituation zu 
erfahren, und so di e Voraussetzungen für gegenseit iges Lernen der 
unterschiedlichen Kulturen schaffen. 
 
Die Arbeit der JGD wird maßgeblich durch die  ehrenamtlichen Leiter*innen 
geprägt.  
 
1.4.  Pädagogisches Grundsatzkonzept für die Arbeit der Kolping 
Jugendgemeinschaftsdienste  
 
1.4.1. Ziele der Kolping Jugendgemeinschaftsdienste 
 
Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste, der Kolpingwerk Deutschland gGmbH 
in ihrer heutigen Form und inhaltlichen Ausrichtung haben sich aus der 1953 
gestarteten Aktion „Versöhnung über den Gräbern “, mit dem Ziel der 
Wiederannäherung deutscher und französischer Jugendlicher in der 
Nachkriegszeit, entwickelt. Seit dem hat die Idee der Völkerverständigung durch 
Begegnung und gemeinsame Arbeit an einem gemeinnützigen Projekt eine 
Ausweitung erfahren. Heute bezieht sich dieser Gedanke der Völkerverständigung 
auf alle Völker, Nationen, Religionen und Kulturen und ist extra breit auf der 
Grundlage der Aktivitäten des Internationalen Kolpingwerkes angelegt. 
 
Ziel der JGD ist es heute durch internationale, in terkulturelle Jugendarbeit 
weiterhin einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten. Die Angebote sollen 
dazu beitragen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Bewusstsein für 
soziale und gesellschaftliche Probleme zu schaffen und sie zur Übernahme 
sozialer Verantwortung in der Gesellschaft anzuregen.  
Als Teil eines katholischen Sozialverbandes sehen die JGD es auch als ihren 
Auftrag, durch internationale Verständigung zur Konkretisierung christlicher

6 
6 
Anliegen beizutragen und ihre Arbeit im Sinne der  Programme der Kolpingwerk 
Deutschland gGmbH und des Internationalen Kolpingwerkes zu gestalten.  
Durch den Kontakt mit anderen Kulturen und Gesellschaftsordnungen soll eine 
Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation initiiert bzw. gefördert 
werden. Toleranz und Verständnis für andere Kulturen und dadurch auch 
gegenüber ausländischen MitbürgerInnen in Deutschland werden gestärkt. Ein 
Verständnis für globale Vernetzungen und Zusammenhänge wird geweckt bzw. 
gefördert. Begegnung und Austausch sollen na ch Möglichkeit auf dem Prinzip der 
Gegenseitigkeit beruhen. In diesem Sinne ist die Förderung von Besuchen von 
Gruppen ausländischer Projektpartner in Deutschland integraler Bestandteil der 
internationalen Arbeit der JGD. Insbesondere soll die Rückbegegnun g im Rahmen 
der Europäischen Jugendwochen gestärkt und möglichst vielen Gruppen 
ermöglicht werden.  
Durch die bewusste Gestaltung der Begegnungs- und Reiseprogramme soll einem 
bedingungslosen Konsum von Kultur und Natur und der Vereinnahmung der 
Gastgeber entgegengewirkt werden. 
 
Für die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ländergruppen werden 
zusätzlich folgende Schwerpunkte gesetzt: 
 
Regionale Schwerpunkte: Europa, Israel, Übersee   siehe Punkt 6 
 
Eine weitere Aufgabe ist es die Angebote den aktuellen B edürfnissen und 
Möglichkeiten entsprechend weiter zu entwickeln. Für die nächsten Jahre sollen 
hier folgende Schwerpunkte gesetzt werden: 
 
Siehe Punkt 7 
 
Weiterhin soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu einer 
sinnvollen, inhaltlich aus gerichteten Urlaubsgestaltung geboten werden, die eine 
Alternative zu herkömmlichen, kommerziellen Reiseangeboten darstellt.  
 
Die Angebote der JGD sind offen für Jugendliche und junge Erwachsene.  
Für Maßnahmen, die durch Mittel des Bundesministeriums für  Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend gefördert werden, gelten die für eine Förderung festgelegten 
Altersgrenzen und Bedingungen des Zuschussgebers. 
 
Zurzeit besteht das Angebot der JGD aus internationalen Jugendbegegnungen in 
Deutschland und einer Vielfalt an Workcamp-Angeboten im Ausland. 
Im Folgenden sind zunächst für diesen Bereich die Zielsetzungen mit 
Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen dargestellt. 
 
1.4.2. Ziele im Hinblick auf Teilnehmer*innen 
 
 Ermöglichung von kurz - und mittelfristigen Aufen thalten im Ausland mit 
sinnvoller, gemeinnütziger Beschäftigung und Kontakt zur lokalen Bevölkerung. 
 Motivation zur Auseinandersetzung mit einer anderen Kultur, Religion oder 
allgemein einer anderen Lebenseinstellung.

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7 
 Ein passendes Umfeld (Setting) schaff en, welches das Erkennen und 
Reflektieren eigener Stereotypen und Vorurteilen in Bezug auf alles „Fremde“ 
möglich macht.  
 Ermöglichung der Erfahrung, das andere Maßstäbe und Kulturstandards 
gleichberechtigt neben den Eigenen existieren und existieren können. 
 Motivation zur Übernahme sozialer Verantwortung durch gemeinnützige Arbeit 
vor Ort und der Auseinandersetzung mit der Bedeutung dieser Arbeit für eine 
Entwicklung vor Ort.  
 Motivation zur Übernahme sozialer Verantwortung in Deutschland nach 
Beendigung der Reise. 
 Motivation zur Leitung eine Workcamps im Folgejahr und evtl. zur Teilnahme 
an einem längerfristigen Dienst im Ausland. 
 Ermöglichung von Gruppenerfahrungen: Erlernen und Erfahren von 
demokratischen, gemeinschaftlichen Strukturen in Auseinandersetz ung und 
Konfrontation innerhalb der Gruppe und mit den Menschen vor Ort. 
 
1.4.3. Ziele im Hinblick auf Projektpartner*innen 
 
 Unterstützung bei gemeinnütziger Arbeit (Diskussion, Beratung und Abgleich) 
 Ermöglichung interkultureller Erfahrung und Abbau von Vorurtei len gegenüber 
Deutschen und Deutschland 
 Aufbau von langfristigen und nachhaltigen Partnerstrukturen 
 
1.4.4. Ziele im Hinblick auf ehrenamtliche Workcampleiter*innen 
 
Zur bestmöglichen Umsetzung der Ziele unter Punkt 1.4.1. und 1.4.2. sind 
Anleitung und Unterstütz ung der Teilnehmer*innen durch eine Workcampleitung 
unerlässlich. Hier liegt der Frauenanteil etwas über dem Männeranteil. 
Die Vorbereitung und Ausbildung der Leitung soll nicht nur Mittel zum Zweck der 
optimalen Teilnehmer*innenbetreuung sein, sondern auc h zur beruflichen 
Qualifizierung und persönlichen Weiterentwicklung der Leiter*innen selbst 
beitragen: Die Sozialkompetenz der Workcamp leiter*innen soll verfeinert werden. 
Auch soll die/der Leiter*in lernen, in Stresssituationen ruhig und kompetent zu 
agieren. Durch die dem/der Leiter*in übertragenen Aufgaben wird er motiviert 
Verantwortung zu übernehmen, seine kommunikativen Fähigkeiten 
(Wahrnehmung der Teilnehmer*innen und Projektpartner, Lösungsfindung) 
auszubauen und seine Kenntnisse bzgl. Methodenvielf alt, Landeskunde und 
Sprache zu erweitern. 
 
Die Vermittlung von Zielen der JGD und Befähigung zur Weitervermittlung dieser 
Ziele im In- und Ausland ist ein wichtiger Aspekt. Die WorkcampLeiter*innen sollen 
somit zu Multiplikatoren der o. g. Ziele der JGD werden. 
 
Die JGD vermitteln Qualifikationen und Kompetenzen, die zu einer beruflichen und 
/ oder persönlichen Weiterentwicklung beitragen. Dies beinhaltet die Ausstellung 
von Zeugnissen über ehrenamtliches und soziales Engagement, sowie über 
qualifizierte pädagogische Mitarbeit.

8 
8 
1.4.5. Ziele im Hinblick auf den Verband 
 
 Unterstützung bei der Durchführung von Workcamps und internationalen 
Jugendbegegnungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung wie der oben 
Beschriebenen. 
 Stärkung der internationalen Jugendarbeit im Verband. 
 Repräsentation des Verbandes und seiner Ziele (gemäss Programm IKF und 
DKF) nach außen und dadurch Imagepflege und Motivation zur Mitgliedschaft. 
 
1.4.6. Ziele im Hinblick auf die Gestaltung der internationalen Jugendarbeit 
 
 Aktive Mitgestaltung der  internationalen Jugendarbeit und der öffentlichen 
Förderung auf Bundesebene, insbesondere der jugendpolitischen 
Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern 
 
1.5. Umsetzung der Ziele 
 
1.5.1. Im Hinblick auf Teilnehmer*innen 
 
Siehe Punkt 2 
 
 
1.5.2. Im Hinblick auf Projektpartner 
 
Siehe Punkt 4 
 
1.5.3. Im Hinblick auf  die Workcampleitung 
 
1.5.3.1.  AUSWAHL DER LEITER*INNEN 
 
Die Auswahl der ehrenamtlichen WorkcampInnen erfolgt nach Gesichtspunkten 
der persönlichen und pädagogischen Eignung für die Leitung einer Gruppe, 
eigenen Kultur- und Reiseerfahrungen, sowie Kenntnissen über Zielland und 
Sprache. 
Von den Leitern wird erwartet, dass sie sich mit den Zielen der JGD und des 
Kolpingwerkes identifizieren und bereit sind diese weiterzuvermitteln. 
 
1.5.3.2.  AUSBILDUNG DER WORKCAMPLEITER*INNEN 
 
Die WorkcampLeiter*innen erhalten von den JGD eine Ausbildung, die sie in die 
Lage versetzt o. g. Ziele umzusetzen und eine Gruppe zu leiten. Die Ausbildung 
umfasst folgende Teilbereiche: 
1. Information über Ziele und Inhalte der Arbeit der JGD und des 
Kolpingwerkes. 
2. Vermittlung von Grundkenntnissen der Gruppenpädagogik, 
Kommunikation, sowie interkulturellen Pädagogik. 
3. Vermittlung von Kenntnissen über Vorbereitung und Aufbau eines Vor - 
bzw. Nachbereitungsseminars: u. a. welche Methode für welchen  
Teilnehmer*innen / Gruppe wann angewendet werden kann / sollte. 
(zielgruppen- u. maßnahmenspezifische Methodenvielfalt). Auf allen

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9 
Seminaren (Info -, Schulung -, Nachbereitung -) werden verschiedene 
Methoden angewendet und besprochen. 
4. Vermittlung der rechtli chen und versicherungsrechtlichen Situation im 
Umgang mit den Teilnehmer*innenn. 
5. Medizinische Grundkenntnisse in relevanten Bereichen, die nicht durch 
einen Standard Erste-Hilfe-Kurs abgedeckt werden. 
6. Anleitung zum Anfertigen nötiger Berichte, Abrechnungen  e. t. c., sowie 
Tipps und Tricks für die Werbung für das „eigene“ Workcamp, z. B. 
Erstellen eines Aushangs (Flyer), Kontakte zu Zeitungen... 
7. Eine Zusatzausbildung (Vertiefungseinheiten) für die Sensibilisierung und 
entsprechende Vorbereitung der Workcamp Leiter*innen für spezielle 
Bereiche: Israel (z. B. interreligiöser Dialog), sog. Entwicklungsländer (z. 
B. Konfrontation mit Armut), Europäische Jugendwochen / Workcamps 
(z. B. Stärkung des Europäischen Bewusstseins). 
8. Vermittlung von Kenntnissen des Kinder - und Jugendplanes des Bundes 
dem Grunde nach, wie auch im Spezifischen auf die förderrechtliche 
Relevanz. 
Die WorkcampLeiter*innen nehmen mehrmals an der Schulung teil, da sich immer 
wieder Änderungen ergeben und sie selbst eigene Erfahrungen an neue Leite r 
weitergeben können. 
 
1.5.3.3. LEITUNGSTEAM DER WORKCAMPLEITER*INNEN 
 
Leiter*innen, die sich in besonderer Weise durch ihre u. a. sozialpädagogischen, 
sozialkompetenten oder organisatorischen Fähigkeiten qualifiziert haben, können 
in unserem Leitungsteam mitarbeiten.  
Die Schulung der neuen Leiter*innen wird von diesem Leitungsteam bestehend 
aus ca. 8 ehren - u. hauptamtlichen Personen vorbereitet, durchgeführt und 
evaluiert. Es herrscht in der Regel ein kooperativer und partizipatorischer 
Leitungsstil. Die Aufgabenverteilung wird bei einem Vorbereitungstreffen geregelt 
und wird nach außen transparent. Zusätzlich sind auch „erfahrene“ Leiter*innen 
während der Seminare anwesend, die ihre Erfahrungen an die neuen Leiter 
weitergeben. Die TeamerInnen nehmen an W eiterbildungsveranstaltungen bzgl. 
der intern. Jugendarbeit sowohl der JGD selbst als auch anderer Träger teil. 
Entsprechende Informationen werden z. B. per E -Mail weitergeleitet. Teilweise 
können Kosten übernommen werden. 
 
1.5.3.4. BETREUUNG DER WORKCAMPLEITER*INNEN 
 
Die Leiter*innen werden von den Jugendgemeinschaftsdiensten im Rahmen einer 
Schulungswoche auf die Leitungsaufgaben vorbereitet, verpflichten sich aber auch 
dazu sich selbst vor allem in den folgenden Bereichen vorzubereiten: 
1. Erste Hilfe 
2. Kultureller, religiöser, gesellschaftlicher und politischer Hintergrund des 
jeweiligen Reiselandes 
3. Sprachkenntnisse 
4. Landeskunde

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10 
Zu Jahresbeginn erhalten die Workcamp Leiter*innen eine Infomappe zu ihrem 
jeweiligen Projekt. Im Anschluss daran sollen sich die Lei ter durch regelmäßigen 
Kontakt mit den JGD über den aktuellen Stand der Absprachen informieren.  
Die JGD stehen den Leitern bei Fragen oder Problemen im Rahmen des 
Workcamps zur Verfügung. (Auch während der Projektzeit.) 
Einmal jährlich wählen die Workcamp Leiter*innen eine Interessenvertretung von 3 
Personen.  
Aufgaben dieses Gremiums sind: 
 
1. Vertretung der Leiter*inneninteressen gegenüber den JGD 
2. Vermittlung zwischen Leitern und den JGD im Konfliktfall 
3. Unterstützung der JGD bei der Durchführung der Ausbildungsseminare 
4. Unterstützung der JGD bei konzeptioneller Weiterentwicklung 
 
 
1.5.3.5. NACHBEREITUNG DER WORKCAMPLEITER*INNEN  
 
Die Auswertung und Beurteilung der Arbeit der Leiter*innen erfolgt anhand: 
1. der nach Beendigung der Maßnahme anzufertigenden Berichte, 
2. der Auswertungsbögen der Teilnehmer*innen, 
3. der Maßnahmenevaluierung im Rahmen eines jährlichen 
Nachbereitungsseminars für WorkcampLeiter*innen, 
4. Berichte der Projektpartner. 
 
Basierend auf der Auswertung werden ggf. Verbesserungen für die 
Zusammenarbeit mit den Leitern erarbeitet. 
 
1.5.4. Im Hinblick auf den Verband 
 
VERMITTLUNG VON PROJEKTPARTNERN 
Für Gruppen aus dem Verband, die eine Maßnahme im Sinne der o. g. Ziele 
durchführen wollen, kann der Kontakt zu einem entsprechenden Projektpartner 
hergestellt werden. 
 
WORKCAMPLEITER*INNENAUSBILDUNG 
Verbandsmitglieder die eine Maßnahme im Sinne der o. g. Ziele durchführen 
wollen, können an den Schulungen für WorkcampLeiter*innen teilnehmen. 
 
ZUSCHUSSVERMITTLUNG 
Für Maßnahmen von Verbandsgruppen können von den JG D Zuschüsse des KJP 
des Bundes beantragt werden. 
 
ZUR VERFÜGUNG STELLEN VON EIGENEN MATERIALIEN 
Materialien und Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung von 
Maßnahmen in o. g. Sinne nötig oder hilfreich sind, können Verbandsgruppen zur 
Verfügung gestellt werden. 
 
VERBANDLICHE PROJEKTE 
Unterstützung bei der Umsetzung verbandlicher Ziele im Rahmen der Projekte.

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1.5.5. Gestaltung der internationalen Jugendarbeit 
 
 Aktive Mitgestaltung der internationalen Jugendarbeit und der öffentlichen 
Förderung auf Bundesebene durch Mitarbeit in relevanten Gremien und in 
Zusammenarbeit mit der Trägerkonferenz der Internationalen 
Jugendgemeinschafts und Jugendsozialdienste, dem BMFSFJ, EU -Gremien 
und anderen relevanten Institutionen wie z. B. AKLHÜ und IJAB. 
 Zusammenarbeit mit innerverbandlichen Jugendreferaten auf Bundes -, 
Landes- und DV-Ebene, sowie „Eine Welt“-Initiativen. 
2. Interessen der Zielgruppen 
 
Unsere immer schneller zusammenwachsende Welt erfordert Erfahrung im 
interkulturellen Umgang miteinander, Neu gier und der Wille nach Partizipation am 
Weltgeschehen und an gesellschaftspolitischen Fragestellungen werden von 
Jugendlichen angefragt und sind immer mehr Voraussetzung für das spätere 
Berufsleben. 
Workcamps bieten hier eine gute Möglichkeit erste Erfahr ungen zu sammeln. 
Zudem haben Jugendliche hier die Chance sich in einem relativ geschützten 
Rahmen auszuprobieren, die eigenen Grenzen kennenzulernen und mehr über 
sich selbst, die eigenen Werte und ihre Welt zu erfahren.  
 
2.1. Umsetzung der Ziele der Kolping JGD im HinbIick auf die 
Jugendlichen 
 
Die Kolping JGD setzen Ihre Ziele im Hinblick auf die Teilnehmer*innen unter 
Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer*innen wie folgt um: 
 
2.1.1. Teilnehmer*innenauswahl 
 
Die Angebote der JGD richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter 
von 16 -26 Jahren.  Gesetzliche Beschränkungen für unter 18 -jährige und andere 
Verhaltensregeln werden auf der Leiter*innenschulung und auf dem 
Vorbereitungsseminar besprochen und während des Workcamps berücksicht igt. 
Die Teilnehmer*innen müssen bereit sein, diesen zu entsprechen. 
 
Bei nicht geförderten Maßnahmen werden die Altersgrenze, bzw. andere 
Einschränkungen den Anforderungen entsprechend von den JGD festgelegt, 
insbesondere dann, wenn es z. B. um einen Fach kräfteeinsatz in von 
Katastrophen heimgesuchten Gebieten oder berufs - und fachspezifische 
Anforderungen geht. 
 
Die Workcamps werden offen ausgeschrieben, so dass meist eine Mischung der 
Geschlechter automatisch entsteht.  
 
 
2.1.2. Teilnehmer*innenvorbereitung 
 
Um die genannten Zielsetzungen erfüllen zu können, ist eine fundierte inhaltliche 
Vorbereitung der Teilnehmer*innen auf Projektort, kulturelle, religiöse,

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gesellschaftliche und politische Gegebenheiten vor Ort sowie interkulturelle 
Begegnungen notwendig. Dies geschieht in drei Schritten: 
 Die Teilnehmer*innen werden bei Anmeldung zunächst durch Bereitstellung 
einer Broschüre über Projektland und -hintergrund sowie über die jeweilige 
Projekt- und Landesproblematik informiert (siehe Anlagen). Durch diese 
Vorabinformation ist eine Basis geschaffen, auf die das Vorbereitungsseminar, 
welches ca. 4 Wochen vor Beginn des Workcamps stattfindet, aufbaut. Hier 
werden die in der Broschüre angerissenen Punkte vertieft. Insbesondere 
werden die Teilnehmer*innen auf die Begegnung mit einer anderen Kultur und 
damit verbundene interkulturelle Prozesse (Verhaltensregeln ebenso wie einen 
möglichen Kulturschock) sowie auf globale Zusammenhänge, dargestellt am 
Beispiel des jeweiligen Landes und konkret des Projektes, vorberei tet. Die 
Seminare werden gefördert aus Mitteln des BMFSFJ (KJP) bzw. BMZ.  
 
Der zweite Schritt ist dann das Vorbereitungsseminar selbst. Dort wird neben den 
schon genannten Punkten, auf Folgendes eingegangen: 
 Erwartungen und Befürchtungen der Teilnehmer*innen, (Klarstellung von 
falschen Vorstellungen im Vorfeld) 
 Kulturschock 
 Der Prozess des Interkulturellen Lernens wird u. a. mit Hilfe einer Simulation 
verdeutlicht. 
 Eigene Erarbeitung von workcamprelevaten Themen 
 Verdeutlichung der Zielsetzung und Arbeit de r JGD, Überblick über das 
Kolpingwerk 
 Kennenlernen der anderen Teilnehmer*innen und des/der Leiter*in und 
Klärung der Aufgabenverteilung 
 Kenntnisse der Landessprache sind Bedingung für die Teilnahme. Diese 
können bei der Vorbereitung nur aufgefrischt werden.  
 
Um die interkulturellen Begegnungen am Projektort zu erleichtern, ist es ein 
großer Vorteil, wenn die Teilnehmer*innen sich vor Reisebeginn kennenlernen und 
Gruppenprozesse somit schon vor der Ankunft im Gastland initiiert sind.  
Die Vorbereitungswoch enenden werden von den jeweils verantwortlichen 
Projektleitern und den Vorjahresleitern inhaltlich vorbereitet und durchgeführt. Die 
organisatorische Abwicklung liegt in den Händen der JGD.  
 
Als dritten Schritt steht den Teilnehmer*innen der / die  Workcampleiter*innen für 
alle Fragen rund um das Workcamp mit Rat und Tat, per Mail oder auch 
telefonisch zur Seite. So gibt er z. B. Tipps über interessante Literatur zum 
Reiseland, über Organisatorisches (z. B. Packlisten) und vieles mehr. 
 
2.1.3. Teilnehmer*innenbetreuung 
 
Die Betreuung der Teilnehmer*innen während der Maßnahme erfolgt durch die/ 
den Workcampleiter*innen sowie die/ den  verantwortlichen Projektpartner *in des 
Gastlandes.  
Im Workcamp hat die/der Leiter*in weniger die Aufgabe eines Animateurs und 
Übersetzers, als eines Ansprechpartners und Initiators für Lern - und 
Erfahrungsprozesse der Teilnehmer*innen. Sie / er ist Bindeglied zwischen

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13 
Projektpartner und Gruppe und ist angehalten die Teilnehmer*innen bei 
Begegnungen zu unterstützen und im Sinne der o. g. Ziele anzuleiten.  
Sowohl während der Freizeit im Rahmen des Projektes, als auch während der 
freien Woche im Anschluss an den Aufenthalt im Projekt, die vor allem Alltag und 
Kultur näherbringen und vertiefen sollen, werden die Teilnehmer*innen durch die 
Leitung in der Gestaltung der Freizeit unterstützt. Grundsätzlich ist anzustreben, 
dass die deutsche Gruppe gemeinsam mit der Partnergruppe die letzte Woche 
verbringt. Grundsätzlich sind bei der Betreuung das Jugendschutzgesetz und die 
Gesetzgebung des jeweiligen Gastlandes zu beachten. 
 
2.1.4. Teilnehmer*innennachbereitung 
 
Zur Umsetzung der o. g. Ziele, insbesondere zur Übernahme sozialer 
Verantwortung nach Beendigung der Reise, ist eine inhaltliche Nachbereitung der 
Teilnehmer*innen unverzichtbar. Viele der neuen Eindrücke werden erst nach der 
Rückkehr verarbeitet. Oft löst auch die Reise selbst erst ein Interesse oder eine 
Bereitschaft zum persönlichen Engagement aus. Dieses nach der Reise frei 
werdende Potential wird im Rahmen eines Wochenendsemina rs reflektiert und 
Möglichkeiten zur Fortführung des im Projekt initiierten Engagements werden 
aufgezeigt (z. B. Mitarbeit in einem „Eine Welt“ Kreis, Vorträge z. B. in der Schule, 
Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben in sozialen Einrichtungen, Übernahme 
langfristiger Dienste, etc.). 
Eine wichtige Zielsetzung ist, die Teilnehmer*innen bei der Bewältigung ihrer 
gemachten Erfahrungen zu unterstützen (insbesondere: Konfrontation mit Armut 
und Infragestellung des eigenen Wertesystems) und sie zur Übernahme 
ehrenamtlicher Aufgaben in der eigenen Gesellschaft zu motivieren. Durch eine 
gemeinsame Auswertung mit Teilnehmer*innen, die an Workcamps in 
unterschiedlichen Ländern partizipiert haben, können weitere globale 
Zusammenhänge und Unterschiede herausgearbeitet werden.  
 
Nach Abschluss eines Workcamps nutzen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, 
sich ihr soziales Engagement im Ausland bescheinigen zu lassen, sei es für 
Studienbewerbungen oder für berufsbezogene Bewerbungen. Es zeigt den immer 
höheren Stellenwert, den  Auslanderfahrungen und soziales Engagement 
einnehmen. 
3. Programminhalte / Themen 
 
Anders als bei einer Studienre ise, in der von e inem Ort zum anderen gereist wird, 
und nach 10 Tagen oft die Aufnahm efähigkeit und Sensibilität bereits erschöpft 
sind, halten w ir uns schwerpunktmäßig an einem Ort auf und tauchen hier in das 
Alltagsleben der Menschen ein, wodurch ein Erleben der anderen Kultur möglich 
wird. Während ca. 3 Wochen leben und arbeiten die ca. 10  - 12 Teilnehmer*innen 
(inkl. ein/e Leiter*in) aus Deutsc hland und dem Gastland so weit wie möglich 
zusammen. Art und Umfang der Arbeit sind von Projekt zu Projekt ve rschieden. In 
diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die Arbeit sinnvoll sein sollte und von 
den Teilnehmern nicht als bloße „Beschäftigungsthera pie“ angesehen wird. 
Ausreichende Freiräume für interkulturelle Lernprozesse sind sowohl während der 
Arbeit (meist vormittags) als auch in der Freizeit (nachmittags, abends u. am 
Wochenende) vorhanden. Abendliche Besprechungen geben Raum für die

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14 
Teilnehmer*innen, ihre Erfahrungen zu reflektieren und Programmabläufe zu 
modifizieren. Regelmäßige Besprechungen mit den Leitern der Partnergruppe 
verbessern den Ablauf der Maßnahme.  
 
In Kolping -Projekten arbeiten die Teilnehmer*innen an Projekten der 
Kolpingsfamilien mit. Generell sind wir, unsere Projektpartner und Leiter bemüht, 
die Programme entsprechend den Bedürfnissen und Interessen der 
Teilnehmer*innen zu erstellen.  
 
Alle Tätigkeiten können von den Mitgliedern der Partnerorganisation bzw. den 
Bewohnern der Partnergemeinde selbst erledigt werden. Wir betreiben also keine 
„sog. Entwicklungshilfe“. Diese können und wollen wir nicht leisten. Wir 
partizipieren, wir "helfen" nicht!  
Dabei werden je nach Bedarf, die ind ividuellen Fähigkeiten der Teilnehmer*innen 
(z. B. handwerkliches Geschick, pädagogische oder musische Kenntnisse, 
Kreativität) eingebracht. 
 
Die Arbeit ist ein Teil des Alltags und  Mittel zur Kommunikation , um auf diese 
Weise etwas realistischer die Lebenssituation unserer Partner zu erfahren und ei n 
Stück ihres Alltags mit ihnen zu leben und zu erleben. 
 
Themenschwerpunkte der Arbeit sind: 
 
Ökologie / Umweltschutz: Wiederaufforstung: Mangroven, Bäume 
    Solarlampen, Aufklärung 
Handwerk:   Anlegen von Wegen, Restaurierung von Gebäuden 
    Kunsthandwerk 
Soziale Projekte:  (Waisen-, Schul-) Kinderbetreuung, Integration, Frieden 
Landwirtschaft:  Feldarbeit, ökologischer Anbau 
Bildung:   für Kinder, Frauen und benachteiligte Gruppen 
    Politische Bildung 
Archäologie:   Ausgrabungen 
Tiere:    Tierheim, Reservate, Tierschutzorganisationen 
Begegnung:   Europäische Jugendwochen  
 
Durch die ständig wechselnden Bedürfnisse der Teilnehmer*innen sind wir bemüht 
unser Angebot kontinuierlich anzupassen.  
4. Partnerorganisationen / Partnerländer 
 
4.1. Projektauswahl 
 
Als Projektpartner soll grundsätzlich eine gemeinnützige Einrichtung angestrebt 
werden. Deren Trägerphilosophie sollte mit der der Kolping JGD vereinbar sein. 
Auch ist es sinnvoll, wenn bei der Partnerorganisation ehrenamtliche Strukturen 
vorzufinden sind.  
 
Der Projektpartner muss die Möglichkeit haben, den Teilnehmer*innen eine 
angemessene Unterkunft und eine sinnvolle Tätigkeit zu bieten. Darüber hinaus 
muss er über ausreichend zeitliche Ressourcen für die Betreuung der Gruppe

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15 
verfügen. Die Rahmenbedingu ngen zur Durchführung eines Austausches in o. g. 
Sinne müssen gegeben sein. Es soll die Möglichkeit bestehen, im Rahmen der 
Arbeit, in der Begegnung und während der Freizeit Kontakt zur lokalen 
Bevölkerung zu bekommen und dadurch einen Einblick in Lebensum stände, 
Kultur, Religion, etc. zu erhalten. Ferner sollen für die Teilnehmer*innen Sinn und 
Ziel der Arbeit erkennbar und nachvollziehbar sein. 
 
Der Projektpartner sollte an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des 
Projektes interessiert sein und offen  seine Meinung / Bedenken äußern können. 
Dies kann durch persönlichen Kontakt erreicht werden. Erst wenn ein 
beiderseitiges Vertrauen aufgebaut wird, sind die Voraussetzungen für 
Transparenz, Gleichwertigkeit und eine sinnvolle Zusammenarbeit geschaffen.  
 
4.2. Projektvorbereitung 
 
Der Projektpartner soll auf die Zusammenarbeit mit der Gruppe und die 
Erwartungen der JGD vorbereitet werden. Dies geschieht durch: 
 wenn möglich, persönliche Gespräche und konzeptionelle 
Absprachen im Rahmen eines vorbereitenden 
Fachkräfteaustausches, 
 intensive Information bzw. Absprache über pädagogische Ziele / 
konkrete Ziele der einzelnen Maßnahmen, Arbeitsweise der JGD 
sowie organisatorische Absprachen in schriftlicher Form, 
 wenn möglich, Kontakte zu anderen Projekten die scho n Erfahrung 
in der Zusammenarbeit mit den JGD haben, 
 falls vorhanden, Ausnutzung der Kontaktmöglichkeiten innerhalb des 
internationalen Kolpingwerk. 
 
4.3. Projektdurchführung / -betreuung 
 
Während des Aufenthaltes der Gruppe im Projekt steht die Workcample itung der 
JGD dem Projektpartner ständig als Ansprechpartner zur Verfügung.  
Erwartungen der Teilnehmer*innen, Projektpartnern und der Workcampleitung 
können so ausgetauscht, besprochen und angeglichen werden. 
 
Der Ablauf der Projektarbeit soll von Projekt partner und Workcampleitung 
gemeinsam, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und den 
Fähigkeiten der Teilnehmer*innen, festgelegt werden. 
 
4.4. Projektnachbereitung 
 
Die Projektnachbereitung soll auf folgenden Grundlagen erfolgen: 
1. schriftliche Berichte der Workcampleitung 
2. mündliche Berichte der Leiter*innen u. a. auf dem 
Nachbereitungsseminar der Leiter*innen 
3. Teilnehmer*innenauswertungsbögen 
4. mündliche Berichte der Teilnehmer*innen auf dem Nachbereitungstreffen 
der Workcampteilnehmer*innen 
5. Projektpartnerfragebögen, zusätzlich persönliche Nachfrage über 
Projektverlauf beim Projektpartner

16 
16 
Diese Unterlagen werden gesammelt, evaluiert und gemeinsam mit dem 
ehrenamtlichen Leitungsteam und ggf. den Leiter*innen besprochen. 
 
4.5. Projektentwicklung 
 
Aufbauend auf den im Rahmen der Projektnachbereitung gewonnenen 
Erkenntnissen über den Verlauf des Projekts sollen ggf. Verbesserungsvorschläge 
für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit erarbeitet werden. 
 
4.6. Namen, Kurzbezeichnung, Land der Partnerorganisationen 
 
4.6.1. Europa 
 
British Trust for Conservation Volunteers (Umweltschutz)  England 
CVNI Conservation Vounteers Northern Ireland (Umweltschutz) Nordirland 
Fundaja Wspólna Europa (Stiftung gemeinsames Europa)  Polen 
Jacqueline Donoyan (Naturpark Ebrodelta)    Spanien 
Kloster Osek         Tschech. Rep. 
Ligue pour la Protection des Oiseaux     Frankreich 
Lina Buzelyt (Begegnung)       Litauen 
Natalia Bagrova (Lehrerin am Gymnasium der Uni St. Petersburg) Russland 
Youth Travel Circle (Jugendorgan., soziale und kulturelle Proj.) Malta 
Michalis G. Chimarrides (Kulturzentrum)    Zypern 
Jalos Aktiv (Kunsthandwerk)      Zypern 
Parteneapolis soc.coop. sociale a r.l.* (Jugendorganisation)  Italien 
 
4.6.2. Israel 
 
Neve Shalom (Friedensprojekt, Schule)      Israel 
Hebrew University of Jerusalem, Inst. f. Archäologie (Ausgrabungen) Israel 
Kibbuz Sha’ar Hagolan         Israel 
Auguste Victoria Foundation, (Evangel. Pilger-Zentrum)   Israel 
Talitha Kumi (Schule)        Israel 
 
4.6.3. Übersee (sog. Entwicklungsländer) 
 
4.6.3.1.  LATEINAMERIKA 
 
Kolping:  Dom. Republik, Brasilien, Mexiko, Peru, Paraguay, Ecuador, Chile, 
Uruguay, Argentinien 
Institucion Kolping de Uruguay: Augustín Aishemberg  Uruguay 
Asociacion Familia Kolping Capiovi: Emilio Briggiler    Argentinien 
Obra Kolping de Bonao: Eugenio De Jesus Jimenez    Dom. Republik 
Fundacion Hogar Valle Feliz (Kinderheim)    Ecuador 
Fundacion Golondrinas (Schutz d. Primärwald, Bildung der Bauern) Ecuador 
Fundacion de Defensa Ecológica, Schutz d. Mangroven, Aufforstung  Ecuador 
Instituto cubano de Amistad con los pueblos ICAP (nachhaltige Landwirtschaft) Kuba 
Obra Kolping da Bahia: Nevidalva N. Santos      Brasilien 
Obra Kolping del Peru (soziale Projekte)     Peru 
Parroqui San Felipe Apostol (Pfarrei, Ferienprogramm f. Benachteiligte) Peru

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Calpulli de los Ninos (Straßenkinderprojekt)     Mexiko 
 
4.6.3.2.  AFRIKA 
 
Kolping in       Kenia, Tansania, Südafrika, Nigeria 
ARA Agricultural and Rural Development Associocion   
(NGO, f. Verbesserung der Lebenssbedingungen auf dem Land)  Ghana 
Clive Barry (Kolping Dyselsdorp)       Südafrika 
CYDA Cameron Youth Dream Associacion  
(NGO, f. Verbesserung der Lebensbedingungen auf dem Land)  Kamerun 
Immaculate Heart Juniorate (Schwesternschule)    Kenia 
Bethzatha Community Information Centre (Aidsaufklärung, Waisenkinder) Kenia 
Mary Oloo, Krankenstation       Kenia 
Kenya Episcopal Conference (Aufbau einer Schwesternschule)  Kenia 
Catholic Mission Nyang’oma (Missionsstation: Schulen, Waisenhaus) Kenia 
Pfarrei Sega (Schule, Krankenstation)      Kenia 
Timau Girls Secondary School (Schule, Krankenstation, Kindergarten) Kenia 
Kunihira T. William (Partnerschaftsprojekt)     Uganda 
VAD (Volontaires en action pour le dévelopment au Togo, 
 internationale Jugendprogramme im ländlichen Raum)   Togo 
Vie libre et positive (Anti-Drogen, Aufforstung, Landwirtschaft)   Togo 
C. A. T. S. Kinder Allianz f. Tradition u. Soz. Engagement (Jugenclub, Restauration)  Ägypten 
 
4.6.3.3.  ASIEN 
 
Kolping in        Philippinen, Indien,  
JJS Jagrata Juba Shangh (Bildung Frauen, Kinder)   Bangladesch 
Mati e.V. (Frauenförderung)      Bangladesch 
Pondicherry Multipurpose Social Service Society (Soziale Projekte) Indien 
Win Centre (Unterstützung von Frauen)     Indien 
Kolping India: Fr. Sunny Arakal (Begegnung)    Indien 
Shanti-Sewa-Griha (Friedens-Dienst-Station f. Leprakranke) Nepal 
Mangropir Development Program (Station f. Leprakranke)  Pakistan 
Fatima Center for Human Development  (Waisenkinder)  Philippinen 
Village Community Galoa (Dorf mit Subsistenzwirtschaft)  Fidschi 
 
4.6.4. Nordamerika 
 
Habitat for Humanity (Hausbau für Obdachlose)   USA  
Aspen Valley Wildlife Sanctuary (Tierheim)    Kanada 
 
4.7. Regionale Schwerpunkte 
 
Die Schwerpunkte der internationalen Jugendarbeit der Kolping 
Jugendgemeinschaftsdienste gliedern sich in ver schiedene Bereiche, die jeweils 
eine eigene Ausrichtung haben.  
Das Ziel der Workcamps in Übersee wurde schon 1968 so formuliert:  
 
„Es geht um die Bewusstseinsstärkung und Beteiligung junger Menschen an 
der Lösung sozialer Probleme, sowohl in unserer Gese llschaft, als auch 
weltweit.“

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Diese Aussage hat auch heute nicht an Aktualität verloren und die Auswahl und 
Gestaltung der Workcamps der Kolping Jugendgemeinschaftsdienste, sowie die 
Vor- und Nachbereitung stehen im Zeichen dieser Maxime.  
Durch die Auseinandersetzung mit der jeweiligen Arbeit der Projektpartner, die an 
den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert ist, ist auch eine Auseinandersetzung 
mit der Problematik des Landes möglich und ein Vergleich mit der eigenen 
Lebenssituation kann integraler Be standteil des Workcamps sein. Ziel ist es, 
Jugendliche in allen gesellschaftlichen Gruppierungen anzusprechen und ihnen 
die Angebote der Kolping JGD zugänglich zu machen. 
 
Die Kolping JGD schreiben ihre Workcamps offen aus und sprechen damit 
bundesweit Jug endliche an (vgl. 1.3.). Um möglichst viele Jugendliche zu 
erreichen und ihnen die o. g. Ziele zu vermitteln ist es notwendig, eine Vielzahl 
inhaltlicher und länderspezifischer Schwerpunkte zu setzen. Die Auswahl der 
Projektpartner richtet sich daher nicht  nur nach dem Zielland, sondern vor allem 
danach, ob es im Rahmen der Workcamps möglich ist, den Teilnehmer*innenn die 
jeweiligen kulturellen und regionalen Eigenheiten und Problematiken des Landes 
zu verdeutlichen. 
 
4.7.1. Europa:  Schaffung eines europäischen Bewusstseins  
Konkret soll durch gemeinsames Arbeiten die Erfahrung ermöglicht werden, dass 
trotz sprachlicher und kultureller Unterschiede etwas Gemeinsames geschaffen 
werden kann und das trotz Vernetzungen kulturelle Eigenständigkeit und 
kulturelles Selbstbewusstsein bestehen kann. Für Osteuropa soll zusätzlich daran 
gearbeitet werden, ein Verständnis für die Tragweite der gesellschaftlichen und 
wirtschaftlichen Umbrüche und die damit verbundenen Probleme zu schaffen. 
Durch Projekte im ökologischen Bereich soll auch hier ein Bewusstsein für globale 
Zusammenhänge und damit für die Bedeutung einer länderübergreifenden Lösung 
geweckt werden. 
 
4.7.2. Deutsch-Israelischer Jugendaustausch 
Israel / Nahost:  Der Schwerpunkt soll hier auf der speziellen Proble matik der 
DEU-ISR Beziehungen, auf dem Hintergrund der deutschen Geschichte liegen. 
Besonderer Schwerpunkt soll der Friedensprozess in Nahost und die damit 
verbundenen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche der betroffenen Menschen 
sein. Die Vermittlung von Hintergrundwissen und die Begegnung mit den 
betroffenen Menschen soll ein Verständnis für diese spezielle Problematik fördern.  
Die verschiedenen Projektpartner der Kolping JGD haben unterschiedliche 
Schwerpunkte in ihrer Arbeit. Gemein ist ihnen aber, das s eine Konfrontation der 
Teilnehmer*innen mit der dt. Geschichte im Rahmen der erarbeiteten Programme 
möglich und gewollt ist, ebenso wie die Darstellung der Komplexität des Nahost -
Friedensprozesses. Auf diesen beiden Themen liegt auch der Schwerpunkt der 
intensiven Vor- und Nachbereitung, die eine nachhaltige Auseinandersetzung mit 
diesem Thema fördern will. Leider kann aufgrund der aktuellen politischen Lage 
der Jugendaustausch mit Israel nicht durchgeführt werden. 
 
4.7.3. Übersee: Zusammenarbeit mit den Ländern des globalen Südens 
Die Bewusstseinsstärkung und die Beteiligung junger Menschen an der Lösung 
des sozialen Problems - im Sinne der entwicklungspolitischen Leitlinien des

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Kolpingwerkes - soll unter besonderer Berücksichtigung des jugendpolitischen 
Aspektes gefördert werden.  
Entsprechend der Ausrichtung des SEK (Sozial - und Entwicklungshilfe e. V. des 
Kolpingwerkes) ist die Mehrzahl der Workcamps der JGD in Bildungseinrichtungen 
angesiedelt, da hier erfahrungsgemäss auch die Voraussetzungen für eine n 
Austausch besonders gut sind:  
 Eine Partnergruppe ist durch das Vorhandensein der Auszubildenden, bzw. 
Kursteilnehmer*innen vorhanden.  
 Durch die Auseinandersetzung mit der jeweiligen Bildungsarbeit der 
Projektpartner, die an den Bedürfnissen der Bevölke rung orientiert ist, ist auch 
eine Auseinandersetzung mit der Problematik des Landes möglich und ein 
Vergleich mit der eigenen Lebenssituation kann integraler Bestandteil des 
Workcamps sein. Dieser Vergleich macht ein Heranführen an die 
Entwicklungsproblematik möglich, da ein Bezug hergestellt werden kann und 
birgt somit auch gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Beschäftigung mit 
diesem Thema.  
 Der Sinn der gemeinsamen Arbeit ist leicht ersichtlich, was zur Motivation 
innerhalb der Kürze der zur Verfüg ung stehenden Zeit eine wichtige 
Voraussetzung ist. 
 Die Partnergruppe besteht in der Regel schon vor Beginn des Workcamps und 
kann so auch auf die Begegnung vorbereitet werden. Durch die Teilnahme an 
einer Bildungsmaßnahme herrscht i. d. R. eine gewisse Of fenheit Neuem 
gegenüber und auch die Aufnahmebereitschaft für die deutsche Gruppe und 
deren Kultur ist gegeben. 
 
Die Arbeit der JGD ist dabei generell so ausgerichtet, dass auch bei Workcamps, 
die nicht in Kooperation mit einer Bildungsstätte stattfinden, die oben 
beschriebenen Vorteile und Gesichtspunkte als Grundlage angestrebt werden. Die 
von den JGD ausgebildeten ehrenamtlichen Leiter der Workcamps sind dabei 
angehalten (und entsprechend geschult) die folgenden Aspekte eines Workcamps 
zu verwirklichen, die auch im pädagogischen Grundsatzkonzept der JGD 
dargestellt sind: 
 Die dt. Teilnehmer*innen sollen die Möglichkeit haben einen Einblick in das 
Leben einer anderen Kultur zu bekommen. Dabei sollen Unterschiede zur 
eigenen Kultur deutlich werden. Durch die  Konfrontation mit einem anderen 
Wertesystem sollen die eigenen Werte und vor allem deren alleinige Gültigkeit 
hinterfragt werden. 
 Der / die Projektpartner*in soll ebenso die Möglichkeit erhalten einen Einblick 
in die Kultur und das Wertesystem der dt. Teilnehmer*innen zu bekommen (z. 
B. Rolle von Frau und Mann in unserer Gesellschaft, Sozialgefälle, 
Sozialsystem). Ein weiteres Ziel ist es falschen Deutschlandbildern (vor allem 
den bestehenden Images vom Paradies-Deutschland contra Negativimage des 
Nazideutschland) entgegenzuwirken. 
 Die gemeinsame Arbeit soll zielorientiert und von Nutzen für den / die  
Projektpartner*in sein sowie den Rahmen für einen Austausch bieten.  
 
Nachhaltigkeit ist sowohl bei der Projektarbeit mit dem Partner, als auch im 
Hinblick auf die Wirkung der Workcamps auf die Teilnehmer*innen angestrebt. In 
diesem Sinne wird von den Projektpartner*innen erwartet, dass die geplante Arbeit 
entweder dauerhaft weitergeführt oder eine bleibende Wirkung erzielt wird. Alle

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Projekte der JGD sind auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegt. Sowohl die 
Arbeit der Workcampgruppen wird fortgeführt und ebenso ein wiederholter 
Austausch angestrebt, um Lernprozesse zu fördern und zu vertiefen. In diesem 
Sinne ist auch ein fortlaufender Austausch der Wor kcampleiter*innen 
gewährleistet, so dass Informationen der Vorjahre weitergeleitet und im Folgejahr 
verwendet werden können.  
Im Hinblick auf die Teilnehmer*innen wird versucht, durch die Einbettung in eine 
fundierte Vor- und Nachbereitung, die Bewusstsein swerdung zu begleiten und für 
ein nachhaltiges Engagement für ein Projekt, bzw. für die Thematik des Projektes, 
sowie die Eine Welt Thematik zu motivieren. 
5. Erfahrungen / Auswertung  
 
5.1. Teilnehmer*innen  
 
 Während des Workcamps werden täglich Reflexionsrunden mit den 
Teilnehmer*innenn durchgeführt. In wöchentlichen Besprechnungen mit der 
Partnergruppe (bei Bedarf wird der Turnus modifiziert) können alle Beteiligten 
sich über den Verlauf und evtl. Veränderungen des Programms austauschen.  
Am Ende des Workca mps findet ein Evaluierungsgespräch mit allen Personen 
statt. 
 Im Anschluss des Workcamps füllen die Teilnehmer*innen einen 
Auswertungsbogen aus. So hat der / die einzelne Teilnehmende  auch die 
Möglichkeit sich anonym zu äußern. Dieser Fragebogen wird zusam men mit 
den ehrenamtlichen Leitern ausgewertet.  
 Die Teilnehmer*innen des Workcamps treffen sich nach der Rückkehr an 
einem Wochenende zusammen mit der/dem Leiter*in zur Nachbereitung. 
 Alle ehrenamtlichen Leiter nehmen an einem Nachbereitungsseminar teil. 
Dabei werden die Erfahrungen von den Workcamps und die Informationen des 
Nachbereitungsseminars zusammengetragen. Die Reflexion der gemachten 
Erfahrungen in Kleingruppen ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Gemeinsam 
werden evtl. Veränderungen der Projekte des kommenden Jahres besprochen.  
 Zu Gender-Mainstreaming siehe Punkt 8 
 Teilnehmer*innen, deren Eltern die gesamte Reise finanzieren, sind oft 
schwieriger zur Mitarbeit zu motivieren und für die Ziele eines Workcamps zu 
begeistern als Teilnehmer*innen, die da s Workcamp selbst finanzieren. Durch 
höhere Zuschüsse des BMFSFJ könnten mehr für junge Menschen, besonders 
aus einfachen Verhältnissen, angesprochen werden. 
 Die Bedürfnisse der Teilnehmer*innen sind nicht konform mit den Zielen der 
Bundesregierung in Bezug auf die Zielregion. Siehe Punkt 8. 
 In der Regel machen wir gute Erfahrungen mit den Teilnehmer*innen. Aber 
auch „Problemfälle“ sehen wir als unsere Zielgruppe an. Gruppenreisen in 
Form von Workcamps sind für diese Teilnehmer*innen besonders wertvoll. Auf 
den Nachbereitungsseminaren zeigt sich, dass alle Teilnehmer*innen von 
ihrem Aufenthalt im Work camp profitieren. Zudem wird die Bereitschaft zu 
ehrenamtlichem Engagement u. a. bei den Kolping JGD als ehrenamtliche/r 
Leiter*in und Teamer *innen für Schulung en und Seminare durch 
entsprechende Vorbilder angeregt.

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5.2. Projektpartner*innen 
 
Nach Ablauf der Maßnahme füllen die Projektpartner*innen einen Fragebogen zu 
dem Ablauf des Workcamps aus. Er muss auf jede /n Projektpartner*in individuell 
zugeschnitten s ein und kulturelle Unterschiede, Bildungsstand usw. 
berücksichtigen. Daher erläutert der deutsche Leiter dem Projektpartner die 
einzelnen Fragen. 
 
Die Zusamm enarbeit mit den Projektpartner*innen  funktioniert i. d. R. gut. Sie 
freuen sich auf die Erfahrunge n mit einer neuen interessierten Gruppe und sind 
gerne bereit, die Gruppe in ihr Leben zu integrieren. 
Bei den Übersee -Workcamps ist es für die Partnergruppe oft der einzig mögliche 
Kontakt nach Europa.  
 
Trotz aller positiver Erfahrungen sind wir uns natü rlich bewusst, dass durch die 
Anwesenheit unserer Gruppe auch Probleme auftreten können. So z. B. schon, 
wenn männliche Teilnehmer entgegen der Tradition des Gastlandes helfen 
abzuwaschen. Auch kann es zu zwischenmenschlichen Problemen kommen. I. d. 
R. sin d Probleme und / oder Unstimmigkeiten durch Gespräche zu lösen. Falls 
dies nicht möglich ist und es keine, für beide Seiten akzeptable Lösung gibt, 
stellen wir als Konsequenz den Austausch mit den betreffenden Partnerprojekten 
ein.  
 
5.3. Leiter*innen 
Die ehrenamtlichen Leiter*innen werden während einer Schulungswoche auf das 
Workcamp vorbereitet. Siehe Punkt 1.5.3.2.. 
 
Zusätzlich bieten wir Teamer*innenschulungen für das ehren- und hauptamtliche 
Führungsteam an.  
 
5.4. Projektauswahl  
Siehe Punkt 8. 
 
5.5. Verwaltungsaufwand 
Der Verwaltungsaufwand ist bei gleichbleibend geringer Personalkapazität 
gestiegen. Immer weniger Zeit bleibt für die eigentliche inhaltliche Arbeit, die auch 
der Qualitätssicherung dient. Wir hoffen, dass die Fort - u. Weiterentwicklung des 
KJP zur mehrfach angekündigten und unbedingt notwendigen 
Verwaltungsvereinfachung führt. In diesen Prozess sollten die Träger der intern. 
Jugendarbeit einbezogen werden. 
 
5.6. Öffentlichkeitsarbeit 
Die Kolping JGD nutzen für die Öffentilchkeitsarbeit v erschiedene Kanäle. Neben 
Prinzmedien und Anzeigen in verschiedenen zielgruppenrelevanten Publikationen 
werden vor allem die Social Media Kanäle wie Instagram, Facebook und YouTube 
genutzt. Zudem stellen wir unsere Programme auf diversen Messen wie z.B. 
Wege ins Ausland oder Informationstagen der Arbeitsagenturen und Schulen ovr. 
In den letzten Jahren wurden ebenso Kurzfilme erstellt, die über unsere 
Programme informieren sollen . In Planung sind Unterreichtseinheiten für die 
Sekundarstufe zu Themen wie Anti rassismus, Trankulturelle Kommunikation,

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Gendergerechtigkeit sowie globales Lernen. Diese sollen von ehrenamtlichen 
Teamenden durchgeführt werden mit dem Hinweis auf die Teilnahme an den 
Programmen der Kolping JGD.  Auch unsere ehrenamtlichen Leiter*innen 
betreiben gezielte Werbung für ihr Projekt sowie für die Workcamps der JGD im 
Allgemeinen. 
  
6. Perspektiven / Weiterentwicklung 
 
Unsere Angebote entwickeln wir entsprechend den aktuellen Bedürfnissen und 
Möglichkeiten weiter. Für die nächsten Jahre sollen hie r folgende Schwerpunkte 
gesetzt werden: 
 
 Neben dem Prozess des interkulturellen Lernens soll künftig der interreligiöse 
Dialog stärker auf den Leiter*innenschulungen und den 
Vorbereitungsseminaren berücksichtigt werden. Unterschiedliche Religionen 
waren sc hon immer ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitungsseminare. 
Jedoch erhält dieses Thema aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage noch 
mehr Bedeutung. 
 Flexibilisierung der Angebote um den unterschiedlichen Ansprüchen und 
Erwartungen der Teilnehmer*innen einer Maßnahme gerecht zu werden. In 
diesem Sinne ist auch ein Ausbau der Vielfalt der Angebote geboten. 
Anzustreben ist der Aufbau mittelfristiger Dienste.  
 Künftig soll versucht werden, verstärkt Partner aus dem Kolpingwerk selbst als 
Projektpartner zu  gewinnen. Zu diesen besteht ein permanenter Kontakt. 
Durch eine Vielzahl von Besuchen ist eine erhöhte Transparenz gegeben. 
 Stärkung der Projekte im Bereich Umweltschutz / Ökologie und eine 
Ausrichtung dieser Programme auf die Ermöglichung erlebnisorienti erter 
Naturerfahrungen mit dem Ziel die Natur als schützenswert zu erfahren. 
 Erweiterung der europäischen Projekte zur Förderung des 
Zusammengehörigkeitsgefühls als Europäer. Auch soll dem Trend zum 
Ferntourismus entgegengewirkt werden.  
 Um Projekte verant wortungsbewusst vorbereiten und durchführen zu können 
und dauerhaft Qualitätssicherung zu gewährleisten, ist ein direkter, 
persönlicher Kontakt zum Projektpartner, zur inhaltlichen und 
organisatorischen Planung der Programme notwendig. Die Kommunikation mi t 
den Projektpartnern wird derzeit mit Hilfe eines Fragebogens zur Evaluation 
der Workcamps verstärkt. 
7. Sonstiges: Umsetzung der politischen Ziele der Regierung / 
der Länder / der Organisation 
 
Die politischen Ziele der Kolping JGD und deren Umsetzung sind unter Punkt 1 
erläutert worden. Wir versuchen die politischen Ziele der Regierung in unser 
Gesamtkonzept zu integrieren, sofern dies nicht bereits der Fall ist.

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7.1. Aufgaben von besonderer Bedeutung der KJP-Richtlinien 
 
7.1.1. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe 
 
Siehe auch Punkt 1.4. Umsetzung der Ziele im Hinblick auf die Workcampleitung. 
 
Auf einem dreitägigen Informationsseminar im Herbst jeden Jahres werden 
ehrenamtliche Leiter*innen über den Ablauf der Workcamps informiert und 
anschließend ausgewählt. 
 
Die Qualifizierung ehrenamtlicher Workcamp leiter*innen erfolgt bei den Kolping 
JGD auf der Schulungswoche im Frühjahr jeden Jahres. An dieser 
Schulungswoche nehmen nicht nur neue Leiter*innen, sondern auch Leiter*innen 
die schon mehrmals eine Maßnahme geleitet haben, teil.  
 
Zur Vorbereitung der Workcamp teilnehmer*innen führen die ehrenamtlichen 
Leiter*innen ein Vorbereitungsseminar durch. Das Handwerkszeug für Aufbau, 
Gestaltung und Durchführung eines Vorbereitungsseminars erhalten die 
Leiter*innen während der Schulungswoche.  
Da sich einige Pädagogikstudenten und qualifizierte Personen der Kinder - und 
Jugendhilfe unter den Leiter*innen und Teamer*innen befinden, ist sichergestellt, 
dass die Programme der Seminare ständig überarbeitet werden.  
 
Im Anschluss an die Workcamps findet ein Nachbereitungsseminar sowohl für 
die Leiter*innen als auch für die Teilnehmer*innen statt.  
 
Nach Abschluss des Workcamps füllen die Teilnehmer*innen einen 
Auswertungsbogen aus. Dieser wird ausgewertet und sinnvo lle Anregungen 
daraus werden umgesetzt. 
Materialien der Vorbereitung und Durchführung der Seminare werden für 
Kolpingsfamilien und andere Organisationen und Publikationen zur Verfügung 
gestellt.  
 
7.1.2 Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen  und 
Jungen; Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen / Gender 
Mainstreaming 
 
An unseren Workcamps nehmen sowohl Frauen als auch Männer teil. Der 
Frauenanteil ist jedoch höher. Wir versuchen mehr Männer für unsere Workcamps 
zu begeistern. 
 
Hauptberuflich sind derzeit acht Frauen für die JGD tätig und in diesem Sinne mit 
der Organisation der Workcamps und Freiwilligendienste beauftragt: 
 1 Referentin für in ternationale Jugengbegegnungen und internationale 
Freiwilligendienste 
 3 Referent*innen für internationale Freiwilligendienste 
 1 Sachberarbeiterin für internationale Freiwilligendienste 
 2 Kurzzeitpraktikant*innen,  
 1 Reiseverkehrskauffrau  
 1 Abteilungsleiterin.

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7.1.3. Berücksichtigung der Belange junger Menschen mit Behinderung 
 
Soweit es im Projekto rt möglich ist, können auch junge Menschen mit 
Behinderung an unseren Workcamps teilnehmen. In der Praxis sind dies meistens 
Lernbehinderungen und krankheitsbedingte Einschränkungen wie z. B. 
Mukowiscidose und Diabetis  aber es haben auch bereits Teilnehmen de im 
Rollstuhl teilgenommen. Unter anderen konnte bereits erfolgreich ein Workcamp 
für gehörlose und hörende Teilnehmer*innen stattfinden. 
 
7.1.4. Partizipation von Jugendlichen 
 
Unsere Maßnahmen sind hauptsächlich für 16 bis 26 -jährige Teilnehmer*innen 
aller Bildungswege. Da die Teilnehmer*innen sich in Eigeninitiative zu einem 
Workcamp anmelden versuchen wir durch gezielte Werbung an (Berufs -)Schulen, 
Arbeitsämtern, Universitäten, Instituten und sonstigen Einrichtungen der 
Jugendarbeit (Jugendinformation szentren) möglichst vielen Jugendlichen unsere 
Angebote zu unterbreiten. 
 
Die Teilnehmer*innen gestalten, unter Anleitung sowohl die Vor - u. 
Nachbereitungsseminare (z. B. in Form von Referaten und Rollenspielen) als auch 
den Ablauf der Maßnahme selbst mit.  
 
7.1.5. Soziale und berufliche Integration 
 
Die Teilnehmer*innen, Leiter*innen, die Partnergruppe und der Projektpartner 
kommen aus allen sozialen und beruflichen Schichten der Bevölkerung. Alle 
arbeiten gleichberechtigt an einem gemeinsamen Projekt.  
 
7.1.6. Förderung eines demokratischen Wertebewusstseins 
 
Das demokratische Wertebewusstsein der Teilnehmer*innen wird sowohl durch 
demokratische Entscheidungsprozesse innerhalb der Gruppe als auch durch die 
Auseinandersetzung mit diesem The ma in Bezug auf d as Gastland / die 
Partnergruppe gefördert. Speziell in Partnerländern wie z. B. Kuba, Russland, 
Pakistan und Bangladesch werden die unterschiedlichen Werte stark thematisiert. 
Die Benachteiligung von Frauen ist in fast allen Workcamps Ursache intensiver 
Diskussionen. 
 
7.1.7. Vermittlung von Medienkompetenz 
 
Die K orrespondenz zwischen den Leiter*innen, Projektpart ner*innen, den 
Teilnehmer*innen und den Kolping JGD erfolgt zu e inem großen Teil mittels E -
Mail und sozialen Medien.  
 
Die Kommunikation der Teilne hmenden untereinander erfolgt vorwiegend über 
soziale Medien. Hier wird auch der sichere Umgang mit sozialen Medien 
thematisiert. Bei Interesse können die Teilnehmenden Filme / Videos erstellen und 
diese veröffentlichen.

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Ein weiterer Bereich der Medienko mpetenz ist das Erstellen von Blogs und das 
Erlernen von Fairem Berichten. 
 
 
7.1.8. Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund 
 
Leider melden sich kaum Jugendliche mit Migrationshintergrund für die Teilnahme 
an einem Workcamp an. Dies kann mehr ere Gründe haben: Sprachprobleme, 
geringe zur Verfügung stehende finanzielle Mittel, Zeit.... 
 
7.2.  Andere 
 
7.2.1. Gegenmaßnahmen in Deutschland 
 
Das Kolpingwerk führt diverse Gegenmaßnahmen mit ausländischen Partnern in 
Deutschland durch, die es in der Regel selbst finanziert. 
Mitglieder von Kolpingsfamilien, die an einem unserer Workcamps teilgenommen 
haben, sind häufig daran interessiert einen Gegenbesuch in Deutschland zu 
organisieren.  
Die Kolping JGD animieren sie dazu und unterstützen sie dabei.  
 
Leider sind die öffentlichen Zuschüsse nur sehr gering. Da unsere Partner die 
zusätzlichen Kosten nicht aufbringen können, sammeln Kolpingsfamilien Spenden, 
um den Aufenthalt der ausländischen Partnergruppe zu finanzieren. Daher können 
diese Maßnahmen weiterhin auch nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. 
Positiv wäre, wenn die Kolpingsfamilien und Diozösanverbände des 
Kolpingwerkes mit höheren Zuschüssen zur verstärkten Durchführung von 
Gegenmaßnahmen angeregt werden könnten. 
 
7.2.2. Länder 
 
Da wir unser e Maßnahmen in einem Katalog offerieren und die Mehrzahl der 
Teilnehmer*innen nicht aus dem Verband selbst kommt, bestimmen die Interessen 
der Teilnehmer*innen ganz deutlich den Trend. Dieser geht zurz eit sehr stark in 
Richtung der Länder des globalen nach Übersee.  
 
Wir versuchen, diesem Trend entgegenzuwirken, indem wir interessante Projekte 
in Europa suchen. Jedoch werden unsere Angebote z. B. in Osteuropa (Kroatien, 
Tschechien, Polen, Russland) kaum nachgefragt. In Länder wie Frankreich und 
Spanien reisen die Jugendlichen dagegen oft auf „eigene Faust“.

Anlage 3 fachlich päd. Konzept außerschulisch Kolping

34031 Zeichen

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Kolping

Jugendgemeinschaftsdienste

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

am Beispiel eines Workcamps in Tansania Bukoba

RAL

N
Katholisches Jugendreisen \)
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} Yı öt y HR Bundesministerium für
zn (>) wirtschaftliche Zusammenarbeit
WR und Entwicklung
BAG kunssnces menschen

Vorbereitung

Vorbereitung für die dt. Teilnehmenden

« Die Projektleitung nimmt schon im Vorfeld zu jedem/r einzelnen Teilnehmer*innen
Kontakt auf. Wenn alle Teilnehmenden des Austauschs feststehen können sich
virtuelle Gruppen bilden, in denen ein erstes Kennenlemen sowie ein erster Austausch
stattfinden kann. Hier können je nach Vorkenntnissen der Teilnehmenden auch schon
Informationen und Überlegungen zu den SDGs ausgetaucht und angeregt werden.
Auch die erste Vernetzung mit der tansanischen Partnergruppe kann bereits hier
stattfinden. Dies kann über Skype, Videos oder Clouds stattfinden.

e Ca. 6 Wochen vor der Begegnung findet für alle Teilnehmer*innen ein
Vorbereitungswochenende statt, welches diese über das Projekt in Tansania informiert
und sie darauf vorbereitet. Themen auf diesem Seminar sind Afrika, Tansania
(Landeskunde, Wirtschaft, Religion, Geographie, Politik, Kultur, Stellung der Frau...),
Sinn und Zweck eines Workcamps, Entwicklungspolitik, Sicherheit, Medizinisches und
Informationen über das Projekt in Bukoba. Dieses Wochenende bietet neben vielen
Informationen die Gelegenheit, sich kennen zu lernen, einzustimmen und Anregungen

al

yo

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

zu holen. Es besteht die Möglichkeit eine/n exteme/n Referent*innen hinzuzuziehen,
die bereits in Tansania (Bukoba) war oder auch den aktuellen Süd-Nord-Freiwilligen
(hier möchten wir den Synergieeffekt nutzen und auch die Möglichkeit Menschen zu
vernetzen sowie positive Synergien zu erzeugen) und der Transfer sehr wichtig.
Ebenso werden aktuelle Themen besprochen, die für das Workcamp von Bedeutung
sind und Interkulturelles Lemen fördern.

« Um die Teilnehmenden bezüglich der SDGs auf den gleichen Wissensstand zu
bringen, soll auf dem Workshop neben einer allgemeine Vorstellung der SDGs eine
intensive Auseinandersetzung mit dem Ziel Nr. 3 Healthy Life / Gesundes Leben
stattfinden. Die Teilnehmenden sollen die Unterziele kennenlernen und sich mit den
Unterzielen wie z.B. HIV-/Aids-Prävention, Reduktion von Alkohol und
Tablettenkonsum sowie Umweltverschmutzung auseinandersetzen. Die Jugendlichen
sollen durch diverse Methoden angeregt werden, Ideen aus ihrer persönlichen
Lebensumwelt zu den Unterzielen zu entwickeln um z.B. jugendgerechte
Präventionsstrategien umzusetzen.

Methoden

Die Vorbereitung ist gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Methoden: _
In der Vorbereitungsphase werden folgende pädagogische Methoden durchgeführt:

" Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden durch die Projektleitung per E-Mail

"  3-tägiger Workshop zur Vorbereitung der dt. Teilnehmenden auf die Begegnung vier
Wochen vor der Ausreise

= Austausch und Kommunikation via E-Mail, WhatsApp, und anderen neuen Medien

Auf dem Workshop können folgende Methoden angewandt werden:

Bereitstellung von Informationsmaterial

Selbständiges Erarbeiten von ausgewählten Themen (Referate)

Kleingruppenarbeit, die partizipatives Arbeiten der TN zulässt

Plenumsdiskussionen

Globales Lemen insbesondere in Bezug auf die Sustainable Development Goals

(SDG) der Agenda 30

" Rollenspiele, welche die Begegnung mit der tansanischen Kultur erleichtern sollen,
z. B. zum Thema Umgang von Frauen und Männern, Begrüßung, Höflichkeit...

"= Kennenlern- und Bewegungsspiele, die der Gruppe helfen sollen, sich kennen zu
lernen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln

" Die Gruppe entwirft zudem einen Brief / Video / E-Mail an die Partnergruppe, in dem

sie sich vorstellt und erste Kontakte mit der Partnergruppe knüpft.

Einsatz von Medien: Fotos, Filme, Musik, Präsentationen

Einstieg in eine Arbeitseinheit / in ein Thema: Warming up, Brainstorming

Spiele

Bilder malen

Impulsplakate

Vortrag

Video / Film

Traumreise / Meditation

Textarbeit

Visualisieren

Intensive Auseinandersetzung mit einem Thema

Kleingruppenarbeit

Planspiele

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Rollenspiele

Textarbeit

Diskussionen: Plenumsdiskussion, Podiumsdiskussion
Fishbowl

Metaplan als stumme Diskussion, Schreibgespräche
Schwerpunkte finden / sortieren

Interessenspunkte verteilen

Visualisieren

Ergebnisse visualisieren

Flipchart

auf Karteikarten schreiben

Plakate

Overhead

Collage

Auswertung

plus / minus Plakate

Inhalt des Workshops für die deutschen TN

Leitfaden siehe Anlage 1

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Vorbereitung der Partnergruppe in Tansania

Vorbereitung
Der tansanische Projektpartner wählt die teilnehmenden Jugendlichen aus.

Einige der tansanischen Teilnehmenden lernen bereits im Vorfeld der Maßnahme deutsch, da
sie sehr oft an einem Süd-Nord Freiwilligendienst Interesse haben.

Wenn alle Teilnehmenden des Austauschs feststehen kann ein erstes Kennenlernen sowie
ein erster Austausch stattfinden kann. Hier können je nach Vorkenntnissen der Teilnehmenden
auch schon Informationen und Überlegungen zu den SDGs ausgetaucht und angeregt werden.
Auch die erste Vernetzung mit der deutschen Partnergruppe über die neuen Medien ist
möglich. Hier kann z.B. mit Vidos, Skype oder Clouds gearbeitet werden.

Ca. 6 Wochen vor der Maßnahme findet für die tansanischen Teilnehmer*innen ein
Vorbereitungswochenende / Workshop statt, welcher diese über das Austauschprogramm im
Generellen, das Workcamp in Tansania und die deutsche Kultur im Speziellen informiert und
sie-darauf vorbereitet.

Themen auf diesem Seminar sind Deutschland, Kulturelles, Sinn und Zweck eines
Workcamps, Information zu SDGs, Informationen über das Projekt in Bukoba sowie bereits
Checklisten und Informationen zum Gegenbesuch in Deutschland. Dieses Seminar bietet
neben vielen Informationen die Gelegenheit, sich kennen zu lernen, einzustimmen und
Anregungen zu holen. Ebenso werden aktuelle Themen besprochen, die für das Workcamp
von Bedeutung sind und Interkulturelles Lernen fördern.

Um die Teilnehmenden bezüglich der SDGs auf den gleichen Wissensstand zu bringen, soll
auf dem Workshop neben einer allgemeinen Vorstellung der SDGs eine intensive
Auseinandersetzung mit dem Ziel Nr. 3 Healthy Life / Gesundes Leben stattfinden. Die
Teilnehmenden sollen die Unterziele kennenlemen und sich mit den Unterzielen wie z.B. HIV-
/Aids-Prävention, Reduktion von Alkohol und Tablettenkonsum sowie Umweltverschmutzung
auseinandersetzen. Die Jugendlichen sollen durch diverse Methoden angeregt werden, Ideen
aus ihrer persönlichen Lebensumwelt zu den Unterzielen zu entwickeln um z.B.
jugendgerechte Präventionsstrategien umzusetzen. Der tansanische Partner würde hier gerne
den Focus auf HIV-Prävention legen, da Teile der Partnergruppe der Kakaogruppe angehören,
die ihren Focus auf HIV-Prävention durch Tanz und Musik legt.

Die Vorbereitung von Partnergruppen sehen wir als eine neue Herausforderung an, in der wir
in den vergangenen Jahren erste Erfahrungen durch Mentoren- und Partnertrainings gemacht
haben. Für uns ist es wichtig Ressource - Personen vor Ort zu nutzen, um hier erste
Erfahrungen zu sammeln und die Vorbereitung der Partnergruppe effektiv gestalten zu
können. Angedacht ist die Nutzung von Synergieeffekten durch unsere Partnerschaftsarbeit.
Konkret können weltwärts Freiwillige, die in Bukoba ihren Dienst leisten als Referent*innen
und Ressource-Personen sowie ehemalige Süd-Nord-Freiwillige für das Seminar eingeladen
werden.

Methoden

Die Vorbereitung ist gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Methoden:
In der Vorbereitungsphase werden folgende pädagogische Methoden durchgeführt:

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden durch die Projektleitung per E-Mail
3-tägiger Workshop zur Vorbereitung der dt. Teilnehmenden auf die Begegnung vier
Wochen vor der Ausreise

Austausch und Kommunikation via E-Mail, WhatsApp, und anderen neuen Medien

Auf dem Workshop können folgende Methoden angewandt werden:

Bereitstellung von Informationsmaterial

Selbständiges Erarbeiten von ausgewählten Themen (Referate)
Kleingruppenarbeit, die partizipatives Arbeiten der TN zulässt
Plenumsdiskussionen

Globales Lernen insbesondere in Bezug auf die Sustainable Development Goals
(SDG) der Agenda 30

Rollenspiele, welche die Begegnung mit der deutschen Kultur erleichtern sollen,
z. B. zum Thema Umgang von Frauen und Männern, Begrüßung, Höflichkeit...
Kennenlem- und Bewegungsspiele, die der Gruppe helfen sollen, sich kennen zu
lernen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln

Die Gruppe entwirft zudem einen Brief an die Partnergruppe, in dem sie sich vorstellt
und erste Kontakte mit der Partnergruppe knüpft.

Checklisten ;

Einsatz von Medien: Fotos, Filme, Musik, Präsentationen

Einstieg in eine Arbeitseinheit / in ein Thema: Warming up, Brainstorming
Spiele

Bilder malen

Impulsplakate

Vortrag

Video, / Film, Dia

Traumreise / Meditation

Textarbeit

Visualisieren

Kleingruppenarbeit

Planspiele

Rollenspiele

Textarbeit

Diskussionen: Plenumsdiskussion, Podiumsdiskussion

Fishbowl

Metaplan als stumme Diskussion

Schwerpunkte finden / sortieren, Interessenspunkte verteilen

Visualisieren

Ergebnisse visualisieren

Flipchart

auf Karteikarten schreiben

Plakate / plus / minus Plakate

Overhead

Collage

Auswertung

Inhalt des Workshops für die tansanische TN

Leitfaden siehe Anlage 2

Yı

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Erste Begegnung

Projekt:

Die Zusammenarbeit mit Kolping Tansania besteht im Workcampbereich seit 1997. Daneben
hat sich die verbandsinterne Partnerschaft zu Kolping Tansania entwickelt, was eine
besondere Verbindung zum Projekt bedeutet. Um die lokalen Lebensbedingungen im Bereich
Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zu verbessern, hat der Projektpartner aus Bukoba
verschiedene Projekte initiiert. Es gibt ein Solarprojekt, welches zu einem landesweiten
Bewusstsein für Ökologie und Umweltschutz beitragen soll. Die Teilnehmer*innen können sich
dabei am Aufbau bzw. der Reparatur der Anlagen beteiligen. Des Weiteren werden
umliegende Dörfer im landwirtschaftlichen Anbau unterstützt. Dort können die
Teilnehmer*innen in diversen Projekten mitarbeiten: einem Kindergarten, einer Grundschule
und einem Waisenhaus. In der Landwirtschaft kann auf Obstplantagen, einer Kaffeeplantage,
der Süßkartoffelernte und bei der Bananenweinproduktion mitgeholfen werden. Die
Musikgruppe „KAKAO" setzt sich in Kindergärten und Schulen für die Aidsaufklärung ein hier
kann auch ein gemeinsamer Ansatzpunkt des Unterziels HIV/Aidsprävention sein, da die
Teilnehmenden sich hier aktiv beteiligen können. Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Vorschule.
Neben der eigenen Gestaltung von einzelnen Unterrichtseinheiten findet hier auch ein
Austausch .mit den lokalen Lehrkräften im pädagogischen Bereich statt (auch hier können
Präventionskonzepte entwickelt und im weiteren Verlauf des Projekts umgesetzt werden),
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Kolping Hotel mitzuwirken. In diesem Hotel werden
junge Menschen kompetent ausgebildet. Auch hier wäre es denkbar zu den Unterzielen kreativ
zu arbeiten und mit den Auszubildenden gemeinsam ein Theater oder ähnliches zu entwickeln.
Die Jugendlichen können zusammen mit dem / der tansanischen Partner*innen an der
Rezeption, in der Küche oder im Service arbeiten. Das Hotel ist eine einkommenschaffende
Maßnahme für die Kolpingsfamilie.

Die Unterbringung erfolgt z.B. in einem von einer Gastfamilie bewirtschafteten Haus im Dorf.
Durch das enge Zusammenleben mit den Bewohnern wird eine schnelle Kontaktaufnahme
und Integration gewährleistet. Um Verständigungsschwierigkeiten entgegenzukommen, kann
die Gruppe nachmittags projektbegleitend Swahili Unterricht nehmen bzw. ein Sprachtandem
Swahili — Deutsch stattfinden.

Die Mahlzeiten werden in der Regel zusammen eingenommen oder es besteht auch die
Möglichkeit, für die Teilnehmenden ab- und zu bei den Familien der Projektmitarbeiter*innen
zu essen oder mit ihren tansanischen Arbeitskolleg*innen zusammen in die Stadt zu gehen,
um weiteren Freunden oder Verwandten vorgestellt zu werden. Dadurch ergeben sich im
Laufe der Zeit intensive Freundschaften und ein sehr lebendiger Kontakt.

Neben dem Erleben der tansanischen Kultur ist es geplant durchgehend mit der Partnergruppe
zu den Unterzielen HIV-Prävention, Reduktion von Alkohol- und Tablettenkonsum sowie
Umweltverschmutzung zu arbeiten. Die Jugendlichen sollen sich hier jedoch selbst
Schwerpunkte setzen und kreative Ideen entwickeln die z.B. jugendgerechte
Präventionsstrategien durch z.B. Theater und Musikworkshops sein können. Das Projekt bietet
aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sowie den Teilnehmenden aus der
Musikgruppe Kakao (diese beschäftigt sich mit AIDS- / HIV Prävention) eine ideale Basis um
konkrete Berührungspunkte und Ansätze zu den Unterzielen zu finden und in die Diskussion
und methodische Arbeit sowie die Umsetzung dieser einzusteigen.

Kurz- und mittelfristige Ziele

Im Vordergrund steht der direkte soziale Kontakt mit den Bewohner*innen. Durch die Mitarbeit
in den verschiedenen Bereichen von Kolping Tansania bekommen die Teilnehmer*innen einen
Eindruck davon, welche unterschiedlichen Kulturstandards in beiden Ländern existieren. Es

6

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

entwickelt sich ein interkultureller Austausch und der Prozess des interkulturellen Lemens wird
angeregt. Die Teilnehmer*innen müssen sich den Lebens- und Arbeitsweisen anpassen und
lernen flexibel und offen gegenüber neuen ungewohnten Situationen und Menschen zu
reagieren. Sie bekommen einen Eindruck davon, welche unterschiedlichen Problembereiche
in Schule und Ausbildung, nachhaltiger Landwirtschaft und Nutzung natürlicher Ressourcen
bestehen. Ebenso wird der Zusammenhang zwischen gesellschaftlichen und ökologischen
Problemen verdeutlicht. (Bsp.: Arbeitslosigkeit, Mangel an bebaubarem Land > Rodung >
Erosion, Brennholzmangel, Vernichtung anderer natürlicher Ressourcen wie z. B.
Artenvielfalt). Die Tansanier*innen der Partnergruppe erfahren, wie bei uns mit
Umweltproblemen umgegangen wird und wie sich ein Umweltbewusstsein in der Bevölkerung
entwickelt. Die gemeinsame Arbeit mit der tansanischen Bevölkerung ist Mittel zudem Zweck,
bessere Kennenlern- und Kommunikationsmöglichkeiten zu entfalten. Hierbei kommen immer
neue Fragen und Themen auf. Diese werden entweder in regelmäßigen Reflexionsrunden mit
dem / der Leiter*in oder in offenen Diskussionen mit Projektpartner und Dorfbewohner*innen
besprochen. Die Teilnehmer*‘innen werden so dazu angehalten, sich mit der fremden Kultur,
ihren Werten und Normen, aber auch mit ihrer eigenen kulturellen Prägung, mit dem eigenen
Deutschsein und dessen Vor- und Nachteilen auseinander zu setzen. Durch die gemeinsamen
Gespräche entwickeln die Teilnehmer*innen Respekt und Akzeptanz gegenüber dem
Fremden. Im Rahmen dieser Völkerverständigung wird ein soziales Bewusstsein für die
Menschen einer anderen Kultur geweckt.

Das enge Zusammenleben und eine aktive Auseinandersetzung, sowohl mit den anderen
Teilnehmer*innen, als auch mit der anderen Kultur, fordert und fördert wichtige soziale
Kompetenzen. Konflikte müssen ausgetragen und bestimmte Regeln des Zusammenlebens
eingehalten werden. Auch Stärken und Schwächen Einzelner müssen Berücksichtigung
finden. Die Übernahme von Verantwortung und Rücksichtnahme wird erlernt. Gleichzeitig wird
bei vielen gemeinsamen Aktivitäten festgestellt, dass nur gemeinsames Handeln und
Kooperation zum gewünschten Erfolg führt.

Gemeinsame Auseinandersetzung und Erarbeitung von jugendgerechten
Präventionsstrategien zum Ziel Nr. 3 gute Gesundheitsversorgung. Hier soll zusammen mit
der Gruppe Kakao, die sich bereits für HIV-/ Aids Aufklärung einsetzt an neuen
jugendgerechten Strategien zur HIV/AIDS Aufklärung sowie Information zu
Suchtmittelmissbrauch (Tabak- und Alkohol) gearbeitet werden. Die Teilnehmenden könnten

Langfristige Ziele

Die Maßnahme stellt eine Möglichkeit dar, auf die Herausforderungen einer multikulturellen
Gesellschaft einzugehen. Das Bewusstsein bei den Jugendlichen für gesellschaftliche,
politische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge und Anliegen im globalen Kontext soll
gefördert werden. Die Vermittlung interkultureller Erfahrungen durch persönliche Begegnung
zwischen jungen Menschen verschiedener Nationalitäten, verbunden mit einer anderen Werte-
und Sozialstruktur, hat zum Ziel, das gegenseitige Verständnis und die Toleranz zu verbessern
und Vorurteile zu relativieren, nicht zuletzt im Hinblick auf die hier lebenden ausländischen
Mitbürger*innen. Die Teilnehmer*innen sollen ein Gespür für die Heterogenität von kulturellen
Gruppen entwickeln.

Unterstützt durch weiterführende Maßnahmen (z. B. Spendenaktion oder Vortragsabend) im
Heimatort soll auf diese Weise auch das Umfeld der Teilnehmer*innen an diesen Erfahrungen
partizipieren.

Die Teilnehmer*innen sollen zur persönlichen Mitarbeit und Mobilität in einer
zusammenwachsenden Staatengemeinschaft sowie zur Zusammenarbeit über Grenzen
hinweg motiviert werden.

Die Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu aktiven,
kritischen Mitgliedern der Gesellschaft, indem sie soziales Lernen, Mitbestimmung und die

IB)

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, fördert. Sie übt
damit direkten Einfluss auf das alltägliche Leben der Jugendlichen aus.

Die jungen Menschen lernen aber auch, über ihr unmittelbares Umfeld hinauszusehen, sich
als Europäer und als solche in die ganze Welt eingebunden zu erleben.

Das Projekt schafft gute Ausgangsbedingungen für den späteren Berufseinstieg. Die
Teilnehmer*innen werden in ihrer Selbstkompetenz und Sozialkompetenz gefördert, die neben
den Auslandserfahrungen eine immer größere Rolle spielen.

Auseinandersetzung und Multiplikatoren Funktion in Bezug auf eine nachhaltigere
Lebensführung. Hier sollen die Teilnehmenden durch die intensive Auseinandersetzung mit
den erarbeiteten Konzepten Veränderungen im eigenen Lebensradius sowie in der
Partnerschaftsarbeit erreichen.

Methoden

Eigene und gemeinsame intensive Vorbereitung auf das Workcamp (siehe Vorbereitung)
Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft im Dorf

Einbindung der TN in den Dorf- und Projektalltag

Intensiver Austausch mit der Dorfjugend und den Kolpingmitgliedern

Einblick in die verschiedenen Projekte der Kolpingsfamilie Bukoba (Selbsthilfeprojekte)
Einblick in andere soziale Organisationen vor Ort z. B. Krankenstation,
Behindertenwerkstatt, Waisenhaus, Schulen

Teilnahme an Gemeinschaftsprojekten im Dorf

Gemeinsame Durchführung von Workshops (HIV-Projekt, fairer Handel)

Soziale Aktivitäten (z. B. Englischunterricht)

Gemeinsames Freizeitprogramm (Spiele, Fußballturniere, Gesellschaftsspielen, Musik
und Tanz)

Deutscher Abend

Angeleitete Diskussionsrunden

Globales Lemen insbesondere in Bezug auf die Sustainable Development Goals (SDG)
der Agenda 30

Regelmäßige Evaluations- und Auswertungsgespräche

Evtl. Durchführung des Kompetenznachweises International

Musik /Theaterprojekt zur HIV-Prävention bzw. Alkohol- und Tabakkonsum

Aktionen zur Verbesserung der Müllsituation / Prävention, Aktion, Umsetzung, Schulung

vvvvvrv

vvv vvvv

vvvv

Programmablauf:

Ankunftsphase/ Eingewöhnung, Kennenlernen des Projektpartners und der]
Kennenlernphase Partnergruppe sowie der Kolpingfamilie, Orientierung im Projektort,
Besichtigung der verschiedenen Arbeitsbereiche, Gemeinsame
Programmplanung, Willkommensfeier, Einführung zu SDGs und im
Speziellen SDG 3, Sichtung der in der Vorbereitung erarbeiteten
Inhalte und Ideen.

Arbeitsphase Nach persönlichen Interessen und Fähigkeiten ist das Arbeiten in
08:00 — 13:00 verschiedenen Projektbereichen möglich: Aufbau und Wartung
häuslicher Solaranlagen (Solarprojekt) in umliegenden Dörfern;
Unterricht im Kindergarten-Vorschule, Grundschule,

Aidsprävention mit der Musikgruppe „KAKAO"; ökologische
Landwirtschaft, z. B. Kompost anlegen, Bananenbäume pflanzen;
handwerkliche Tätigkeiten; Mitarbeit im Kolping „Guesthouse“, der
Schreinerei oder der Druckerei.

8

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Geplant sind regelmäßige Workshopeinheiten zum SDG-Thema
„gute Gesundheitsversorgung“ und Arbeit an einem oder an
mehreren gesammelten Projektideen zur Auseinandersetzung und
Umsetzung der gewählten Unterziele, ein Ergebnis könnte z.B. ein
gemeinsames Theaterstück zur HIV / Aids Prävention oder
Suchtmittelmissbrauch sein.

Lern- und
Reflexionsphase

Regelmäßige Reflexionsgespräche sowohl in der deutschen
Gruppe, als auch zusammen mit den tansanischen Jugendlichen,

Schlussauswertung mit den Projektpartnern am Ende des
Projektes. Organisation von Aktionen, wie z. B. tansanischer Tag,
deutscher Tag, Besuche unterschiedlicher Institutionen, z. B.
Vanillefarm, Agricultural Show, HIV-Projekt, Überlegungen zur
Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen und deren
Einbindung in das Projekt, Einheiten zum Globalen Lernen
insbesondere in Bezug auf die Sustainable Development Goals
(SDG) der Agenda 30.

Wochenende /

Die Teilnehmer*innen bringen ihre Fähigkeiten, Interessen und
Freizeit: E

Wünsche auch in die Freizeitgestaltung ein, z. B. Volleyball,
Gesellschaftsspiele, Musik und Tanz mit der Musikgruppe
„KAKAO“, Ausflüge in die Umgebung, z. B. zu dem Murchison
Falls National Park oder in die Städte in der Umgebung zu einem
Einkaufsbummel. Es kann hier auch ein Workshop oder eine
‚Aktion in Zusammenhang mit dem SGD 3 stattfinden an denen die
Gemeinde / Kinder / Einrichtungen vor Ort beteiligt sind.

Abschiedsphase: Gemeinsame Kurzexkursion mit der Partnergruppe. Abschiedsfest
und Abschlussevaluation zusammen mit Projektpartner und der
Partnergruppe.

Planung und Ideensammlung für die Weiterarbeit mit dem SDG Ziel
gute Gesundheitsversorgung (HIV I Aidsprävention,

Suchtmittelmissbrauch während der Zwischenphase.

Diskussionen über politische, kulturelle und religiöse Themen, |

Anmerkung: Ein genaueres Programm kann noch nicht mitgeliefert werden, da
die TN die Möglichkeit haben sollen, partizipativ zusammen mit der
Partnergruppe die detaillierte Gestaltung zu übernehmen. Im
Rahmen der Auseinandersetzung und Arbeit mit den SDGs soll den
Teilnehmenden auch die Möglichkeit der Partizipation gelassen
werden eigene kreative Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Im
Vorfeld wollen wir lediglich Beispiele und Anregungen geben. Die
eigentlichen Projektideen sollen jedoch von den dt. und

an den örtlichen Ressourcen und Gegebenheiten orientieren.

tansanischen Jugendlichen selbst entwickelt werden und sich en]

YY

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Zwischenphase

In der Zwischenphase soll das Erlebte im Gespräch mit Familie und Freunden sowie den
anderen Gruppenmitgliedern (deutschen und tansanischen Teilnehmenden) reflektiert werden
sowie auch an den begonnenen Projekten weitergearbeitet werden. Die neuen Medien helfen
den Teilnehmenden aus beiden Ländern untereinander in Kontakt zu bleiben und sich weiter
auszutauschen, dies kann z.B. in Tandems passieren.

Konkret können erste Ergebnisse bereits auf lokalen Ebenen umgesetzt werden oder eben mit
Hilfe von neuen Medien wie z.B. Skype, Facebook, WhatsApp, Googlegroups und clouds
weitergearbeitet werden. Hier kommt es darauf an wie den tansanischen Teilnehmenden
Zugang zu den sozialen Medien sowie zu Internet haben. Evtl. gilt es auch kreative Lösungen
zu entwickeln.

Eine Idee wäre z.B., dass sich die deutschen Teilnehmenden in Einrichtungen die in der HIV-
Aids und Suchtprävention aktiv sind oder auch in Organisationen in ihrer lokalen Umgebung
über Konzepte zum Thema jugendgerechte Präventionsstrategien informieren. Es können.
Erfahrungen aus der Zeit in Tansania eingebracht werden und Projektideen auf lokaler Ebene
entwickelt werden.

Die tansanische Partnergruppe kann in Bukoba an den begonnenen Projekten weiterarbeiten
und im Rahmen von Theaterarbeit oder Workshops in den lokalen Projekten das Thema
weiterentwickeln.

Die neu gewonnenen Erfahrungen der beiden Gruppen können dann in die virtuellen
Arbeitsgruppen eingebracht werden, diskutiert und es können gemeinsame Arbeitsschritte
für die restliche Projektzeit festgelegt werden.

Des Weiteren besteht in der Zwischenphase die Möglichkeit, die interkulturelle und
landeskundliche Vorbereitung der Partnergruppe z.B. in den Tandems über die sozialen
Medien fortzuführen. Dies kann z.B. durch kleine Videos, Quizfragen, „Brief“-freundschaften,
gemeinsame Tagebucheinträge oder ähnliches geschehen.

Einige Wochen vor der zweiten Begegnung findet dann sowohl für die deutschen als auch
die tansanischen Teilnehmenden ein weiteres Seminar statt. Dieses dient sowohl zur
Reflektion der ersten Begegnung als auch zur Vorbereitung der zweiten Begegnung.

Pädagogische Methoden für beide Gruppen

Bereitstellung von Informationsmaterial

Selbständiges Erarbeiten von ausgewählten Themen (Referate)

Kleingruppenarbeit, die partizipatives Arbeiten der TN zulässt

Plenumsdiskussionen

Rollenspiele, welche die Begegnung mit der tansanischen Kultur erleichtern sollen,

z. B. zum Thema Umgang Frauen und Männer, Begrüßung, Höflichkeit...

=  Kennenlem- und Bewegungsspiele, die der Gruppe helfen sollen, sich kennen zu
lernen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln

= Die Gruppe entwirft zudem einen Brief / Video / E-Mail an die Partnergruppe, in dem

sie sich vorstellt und erste Kontakte mit der Partnergruppe knüpft.

" Einsatz von Medien: Fotos, Filme, Musik, Präsentationen

= Einstieg in eine Arbeitseinheit / in ein Thema: Warming up, Brainstorming
" Spiele

= Bilder malen

10

Ki

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Impulsplakate

Vortrag

Video, / Film, Dia

Traumreise / Meditation
Textarbeit

Visualisieren

Intensive Auseinandersetzung mit einem Thema
Kleingruppenarbeit

Planspiele

Rollenspiele

Textarbeit

Diskussionen: Plenumsdiskussion, Podiumsdiskussion
FishbowIl

Metaplan als stumme Diskussion
Schwerpunkte finden / sortieren
Interessenspunkte verteilen
Visualisieren

Ergebnisse visualisieren
Flipchart

auf Karteikarten schreiben
Plakate

Overhead

Collage

Auswertung

plus / minus Plakate

Besuch von Einrichtungen

Deutschland

Kontakt über neue Medien (E-Mail, Skype, Facebook, WhatsApp u. ähnliches)
Workshop zur Vorbereitung auf die intem. Jugendwochen / Rückbegegnung
Rollenspiele

Projektarbeit

Informationen / Handout/ Präsentationen

Spiele

Reflexionen

Leitfaden siehe Anlage 3

Tansania

Kontakt über neue Medien (E-Mail, Skype, Facebook, WhatsApp u. ähnliches)
Workshop zur Vorbereitung auf die intern. Jugendwochen / Rückbegegnung
Rollenspiele

Projektarbeit

Informationen / Handout/ Präsentationen

Spiele

Reflexionen

Leitfaden siehe Anlage 4

11

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Zweite Begegnung

Pädagogische Methoden

Folgende Methoden sind für die gemeinsame Begegnung in Deutschland vorgesehen:

Images of our nations: Participants of one country will provide information about their
political system, school system, geography and about historical facts. It will be
presented in form of a gallery-presentation. The participants of each country will guide
the others through their country gallery. You should make up your mind at home what
you would like to present and what you need to bring with you, e.g photos.
International Dinner: Nations groups will prepare a typical dinner from your country to
all the participants. Recipes and ideas will be prepared in advance.

Families: A family is a small group of participants from different nationalities. The
families will reappear throughout the weeks. In these subgroups we want to discuss
and learn about our different values or points of view. This will take place by the means
of cooperation games, discussions and other intercultural methods.

Visitor's day: Guests are invited to visit and spend a day with the group.(for example
former volunteers or Workcamp participants, office staff, family and friends)
Cooperation: Different kinds of organizations who are settled in Kronberg will do some
activities with us. That could be cultural, sportive or creative actions.

Workshop: We will prepare different workshops for the participants from whom you
will choose what you would like to do.. If you have any special skills and can do a
workshop for the other participants (e.g. juggling, dancing, arts...) you are most
welcome!

Global Learning with the aim of setting own goals according to the Sustainable
Development Goals (SDG) of the Agenda 30 and putting measures what to do in order
to reach this goals. Although using creative methods like street-theater.

Excursions: In the end there might be an excursion to Hamburg because the Diocesan
Association of Kolping Hamburg is the official partner of Kolping Tanzania. So this
might be a good possibility to strengthen the partnership.

12

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Ablauf zweite Begegnung

Date Morning Afternoon Evening
Sunday, 06" Arrival in Germany Arrival of the German Welcome to the Youth
August participants Weeks

Holy Service |
Monday, 07% Outdoor games Get to know Kronberg Family Culture |
August
Tuesday, 08" | Work on SDG 3 Social work Image of our Nation

number 3 healthy living
conditions

August Summarizing the acitivities and Preparation: Image of our
results which have been done Nation
from beginning to know, planning
coming activities — |
Wednesday, Cooperation: Art Cooperation: Art Bonfire
| og" August
Thursday, 10" | Day trip: Frankfurt: excursion to | Day trip: Frankfurt Games-night
August an organization which works in
be prevention on HIV / Aids
Friday, 11 "d | Workshops I: concerning goal | Role-play International Dinner
August Outdoor-night

Saturday. 121

August

August
Sunday, 13% | Family Culture Il

Hiking

Hiking

Movie night

bi]
|

prevention

Cooperation: Youth Kronberg /
playing theater in terms of HIV | Holy Service

Karaoke Evening

Monday, 14

August

Tuesday, 15"

Visitors day

Visitors day

Family Culture Ill

Workshops II

Role-play

"Wanna bet...?"

August concerning goal number 3

IB healthy living conditions
Wednesday, | Voluntary Work / SDG Goals Voluntary Work / SDG Goals International Dinner
16 August Surprise

|

living conditons

Thursday, 18" | Day trip: „UN Action Day trip: „UN Action Bonfire
August Campaign“ in Bonn Campaign“ in Bonn

NFrasy; 19 Social Work: in Organisations Hiking Wellness
August working in the field of healthy

Saturday, 20'

Project Presentation SDG Goal

Reflexion: where we are and how

Beach-party

August Number 3 Healty Living Conditons | do we go on with our "healthy

living “project, Good-bye
Sunday, 21" Departure to your next F
August destination

13

(e

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

Nachbereitung
Pädagogische Methoden
«e Hauptmethode Nachbereitungsseminar für deutsche / tansanische TN

Ein Programmpunkt wird der Rückblick auf die Arbeit mit den SDG 3 Gesund leben sein. Die
Teilnehmenden sollen mit etwas Abstand zu den Begegnungen noch einmal die Möglichkeit
haben, die Projektzeit Revue passieren zu lassen. Dies kann ihn einer Art Projektfluss
passieren, entweder als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit. Mit Hilfe des Flusses kann
auch die Zielerreichung / anfängliche Erwartungen und Ideen überprüft werden.

Ebenso sollen die Teilnehmenden überlegen, welche Ergebnisse, Ideen sie in ihrem
persönlichen Alltag umsetzen, weiterverfolgen möchten und welche Möglichkeiten es gibt als
Multiplikator*innen tätig zu werden.

Hier wiederum werden partizipative Methoden durchgeführt:

« aktive Präsentationen von Teilnehmenden zu bestimmten Themen des Austauschs in
Form von kleinen Filmen / PowerPoint oder anderen kreativen Möglichkeiten
Interaktive Workshops

Informationsrunden / Infomaterial zu entwicklungspolitischen und globalen Themen
externe Referenten zu bestimmten Themen

Auswertung der Erfahrungen und Themen im Bezug auf die Sustainable
Development Goals (SDG) der Agenda 30

«  Kleingruppenrunden

* Reflexionsgespräche

« Multimediale Methoden: Skype, Video

Des Weiteren haben die Teilnehmenden zukünftig die Möglichkeit ehrenamtlich bei den
Kolping JGD / oder Kolping Tansania tätig zu werden. Möglichkeiten können auf dem
Seminar aufgezeigt und entwickelt werden.

Beschreiben der Aktivitäten

Hier wird beispielshaft ein Programmvorschlag für ein Nachbereitungsseminar für die dt.
Teilnehmenden angefügt. Dieses könnte in ähnlicher / leicht abgewandelter Form auch in
Tansania stattfinden.

Das Programm des Seminars ist nur angerissen, da es den Interessen und Bedürfnissen der

Teilnehmenden entsprechen soll, diese können auf den internationalen Jugendwochen und
in der Reflexion noch einmal abgefragt werden.

14

Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch

FREITAG

a

11:00 Uhr Workshop: Antirassismus

14.00 Uhr „Zirkeltraining“ zu verschiedenen Themen

Mit Kaffeepause

17:00 Uhr Planspiel
19:00 Uhr Vorbereitung des gemeinsamen Abends
20.00 Uhr Internationaler Abend mit Buffet

Ab 07.30 Uhr Frühstück

09.15 Uhr Welt-Cafe In kleinen Gesprächsgruppen soll es um folgende Themen
gehen:

®e Wege ins Ausland

e Ehrenamtliches Engagement & Workcampleiter

« Zivilcourage

«  Entwicklungszusammenarbeit

« Welche Unterziele unseres Selbstgesetzten SDG Ziels haben wir

erreicht, warum und warum nicht? i

Was kann und möchte ich in meinem eigenen Alltag ände
15

m?

Yr

Anlage 5 An_jedem_Tag_Kinder_aktiv_schuetzen_Kolping

118095 Zeichen

An jedem Tag
Kinder aktiv schützen

Vorwort 4
Kindeswohlgefährdung - was ist das? 5
Grundbedürfnisse von Kindern 5
Die Definition von Kindeswohlgefährdung 6
Formen von Kindeswohlgefährdung 8
Wo werden Grenzen verletzt? 9
Wo wird Kindeswohl gefährdet? Wer sind die Täter/innen? 10
Welche Anzeichen für Kindeswohlgefährdung gibt es? 12
Welche dauerhaften Folgen entstehen aus psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt? 14
Rechtliche Hintergründe 14
Was können wir tun? 17
Prävention 17
Wie können wir Kinder in der Wahrnehmung ihrer Kinderrechte stärken und schützen? 18
Verhaltenskodex 19
Was heißt das konkret? 21
Beispiele - Wenn etwas passiert ist 23
Krisenleitfaden 25
Und jetzt will auch die Presse etwas wissen 32
Wer oder was sind Vertrauenspersonen? 32
Und was passiert danach? - Was folgen kann 35
Und jetzt ganz praktisch! 37
Gruppenstundenvorschläge zu diesen Themen 37
Checkliste für Ferienfreizeiten 54
Schlusswort 64
Kontaktstellen 65
Weiterführende Literaturhinweise + Linkliste 66
Literaturverzeichnis/Quellen 66
Danksagung 68
Impressum 70 3
An jedem Tag
Kinder aktiv schützen

4
Wir sind ein Jugendverband in dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Gemeinschaft 
erleben. Wir setzen uns für das Wohl von Kindern und Jugendlichen ein. Daher ist uns die 
Prävention jeglicher Form von Kindeswohlgefährdung ein wichtiges Ziel. Das beginnt in der 
wöchentlichen Gruppenstunde oder in der jährlichen Ferienfreizeit und endet in politischen 
Stellungnahmen der Bundesebene. 
Diese Handreichung soll euch vor Ort unterstützen das Thema Schutz des Kindeswohls gut 
und fundiert anzugehen, bietet einen Leitfaden und Hilfestellungen für den Notfall und legt 
euch generell die Prävention ans Herz.
Der Verhaltenskodex der Kolpingjugend zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung bietet 
Anregung und Hilfe, wie sich Mitglieder und Interessierte in der Gemeinschaft der Kolping-
jugend angemessen verhalten können. 
Trotzdem müssen wir uns als Kolpingjugend bewusst sein, dass Kindeswohlgefährdung auch 
in unserem Verband vorkommen kann und unsere Mitglieder damit konfrontiert werden. 
Ein weiterer Grund für die Beschäftigung mit diesem Thema ist unser Verbandsgründer Adolph 
Kolping. Für ihn standen die soziale Sicherheit und die angemessene Bildung von jungen 
Menschen im Mittelpunkt seines Handelns und Wirkens. Als Kolpingjugend wollen wir den 
Kindern und Jugendlichen in unserem Verband mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln 
und den je eigenen Möglichkeiten Sicherheit bieten. Im Sinne des Bildungsgedankens Kolpings 
wollen wir durch Präventionsangebote Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärken. 
Dazu informieren wir euch, was Kindeswohlgefährdung überhaupt ist, wie ihr sie erkennt, was 
ihr präventiv und im Ernstfall tun könnt, wie ihr das Thema in die Gruppenstunden einbringt 
und was ihr bei Ferienfreizeiten beachten solltet.
Wir wünschen euch Mut und Spaß dabei, das Thema anzugehen und umzusetzen! 
Köln, Juni 2012
Florian Liening-Ewert
Bundesleiter
Sonja Bradl
 Leitung Bundesjugendreferat
Vorwort
Warum wir Kinder 
aktiv schützen

5
Kindeswohlgefährdung-
was ist das?
Grundbedürfnisse
Eine Definition, die das Wohl des Kindes beschreibt, gibt es nicht. Aber die Grundbedürfnisse 
von Kindern sind gut darzustellen - klar ist, eine Einschränkung der Grundbedürfnisse gefährdet 
das Wohl des Kindes.
Wenn Kinder entsprechend ihres Alters ausreichend Fürsorge, Zuwendung und Förderung 
erfahren, geht es ihnen gut. Ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohl ist dann sicher-
gestellt. Es sind so Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sie überleben und sich zu 
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können.
Alle Kinder haben bestimmte Grundbedürfnisse, deren Befriedigung für ihr Überleben und ihre 
gesunde Entwicklung notwendig ist. Dazu gehören: 
Physiologische Bedürfnisse. Sie brauchen Nahrung, Hygiene, einen Schlaf-Ruhe-Rhythmus 
und körperliche Zuwendung. 
Ein Bedürfnis nach Sicherheit. Sie brauchen Schutz vor körperlichen und seelischen Krank-
heiten, Natureinwirkungen und materiellen Unsicherheiten. 
Ein Bedürfnis nach einfühlendem Verständnis und sozialer Bindung. Sie brauchen 
einfühlsame Bezugspersonen, den Dialog, die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft. 
Ein Bedürfnis nach Wertschätzung. Sie brauchen eine Anerkennung als seelisch und 
körperlich wertvoller Mensch. 
Ein Bedürfnis nach Anregung, Spiel- und Leistungsförderung. Sie brauchen eine 
positive Unterstützung ihrer natürlichen Neugierde und ihres Forschungsdrangs. 
Ein Bedürfnis nach Selbstverwirklichung. Sie brauchen Begleitung und Hilfestellung bei 
der Bewältigung von Lebensängsten sowie Unterstützung in der Entwicklung von Bedürfnissen, 
1
Fertigkeiten, Bewertungen und Gefühlen.
1
  Bundschuh, C. (2007)
Kinder schützen -
Eine Information für Gruppenleiter/innen
verbandlicher Jugendgruppen
Düsseldorf/Münster:
Hrsg. vom BDKJ NRW in Zusammenarbeit mit der
Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder-
und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V.

2
 Jugendhilfe der Stadt Herzogenrath, 
kommunaler Arbeitskreis Schule (2005)
Kindeswohlgefährdung - Was kann ich tun? 
Eine Hilfestellung des kommunalen 
Arbeitskreises Schule
3
 Bundesgerichtshof (1956)
Beschluss vom 14. Juli 1956
IV ZB 32/56, FamRZ 1956, 350
Definition von 
Kindeswohlgefährdung
6
Im Unterschied zu Erwachsenen fehlen Kindern noch die Fähigkeiten und Fertigkeiten, um aus 
eigener Kraft die gerade genannten Grundbedürfnisse zu erfüllen. Es ist daher Aufgabe ihrer 
Eltern und Bezugspersonen (z.B. Verwandte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, etc.), 
durch eine altersgemäße Betreuung und Erziehung dafür Sorge zu tragen.
Nicht immer kommen Eltern oder Bezugspersonen ihrer Aufgabe zum Wohle der ihnen 
anvertrauten Kinder nach. Vielmehr begegnen uns immer wieder junge Menschen, deren 
Wohlergehen durch gravierende Mangelerfahrungen oder Gewalterlebnisse gefährdet ist. 
Am Anfang ist es nun erst einmal wichtig zu wissen, was denn Kindeswohlgefährdung 
überhaupt ist und sein kann.
Der Bundesgerichtshof hat sich schon 1956 mit genau diesem Thema beschäftigt. Demnach 
liegt eine Kindeswohlgefährdung dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl 
eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern, von Personensorgeberechtigten oder 
Dritten gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen 
in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben beziehungsweise haben können. 
2, 3
Einfach gesagt - wenn die Grundbedürfnisse, die Kinder haben, missachtet werden.  
Im Einzelnen wird zwischen folgenden Eingriffen in das Kindeswohl unterschieden:  
Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung ist eine andauernde oder wiederholte 
Unterlassung fürsorglichen Handelns. Normalerweise sollten die Eltern (beziehungsweise 
sorgeberechtigte oder sorgeverantwortliche Personen) die seelische und körperliche 
Versorgung des Kindes gewährleisten. 
Die Unterlassung dieser Versorgung kann aktiv (also bewusst) oder passiv (aufgrund 
unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens) erfolgen. 
Kindesvernachlässigung

7
Diese chronische Unterversorgung des Kindes hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine 
körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden und bleibenden 
Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen.
Kindesvernachlässigung weist auf eine Beziehungsstörung zwischen Eltern und Kindern hin. 
Diese Beziehungsstörung kann für einen Säugling oder ein Kleinkind lebensgefährliche Formen 
annehmen.
Passive Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung entsteht aus mangelnder Einsicht, 
Nichterkennen von Bedarfssituationen oder unzureichenden Handlungsmöglichkeiten der 
sorgeberechtigten Personen (z.B. Alleinlassen des Kindes über eine unangemessen lange Zeit, 
Vergessen von notwendigen Versorgungsleistungen, unzureichende Pflege, Mangelernährung 
etc.).
Aktive Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung ist die wissentliche Verweigerung von 
Handlungen, welche als nachvollziehbarer Bedarf für ein Kind erkannt werden (Verweigerung 
von Versorgung, Körperhygiene, Nahrung, Schutz etc.).
Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne einer Vernachlässigung liegt dann vor, wenn über eine 
längere Zeit bestimmte Versorgungsleistungen materieller, emotionaler und kognitiver Art 
4
ausbleiben und diese das Kind schädigen.
Unter Kindesmisshandlung versteht man die Gesundheitsschädigung (z.B. durch Zufügen 
körperlicher oder seelischer Qualen) oder Überanstrengung eines Kindes oder Jugendlichen, 
die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und das Wohl und die 
Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht. Es findet hier also körperliche und psychische 
Gewalt statt.
4
  Gesundheitsberichterstattung 
des Bundes (kein Datum)
Kindesmisshandlung
Kindesmisshandlung

5
 Bundschuh, C. (2007)
Kinder schützen - 
Eine Information für Gruppenleiter/innen 
verbandlicher Jugendgruppen, S.9
6
 Eggers, C. (1994)
Seelische Misshandlung von Kindern
Der Kinderarzt, 25, S. 748 - 755
7
 Vgl. Techniker Krankenkasse, 
Landesvertretung NRW (kein Datum)
Gewalt gegen Kinder: "Körperliche Gewalt"
Formen von 
Kindeswohlgefährdung
8
Körperliche Gewalt ist eine massive Form der Gewalt gegen Kinder, bei der mit Absicht 
körperliche Verletzungen herbeigeführt oder mindestens in Kauf genommen werden. Dazu 
zählen zum Beispiel Prügel, Schläge mit Gegenständen, Kneifen, Treten, massives Schütteln 
des Kindes oder Verbrennen. Das Kind kann durch diese Verletzungen bleibende körperliche, 
geistige und seelische Schäden davontragen oder in Extremfällen daran sterben. 
Auch Erziehungsgewalt ist eine Form der körperlichen Gewalt. Erziehungsgewalt meint 
körperliche und seelische Bestrafungen durch Eltern oder andere Bezugspersonen eines 
Kindes, die das Kind erniedrigen und herabwürdigen. Dazu gehören beispielsweise 
5
Ohrfeigen, Anschreien oder Beschimpfungen .
Psychische oder seelische Gewalt ist ebenfalls eine Form der Misshandlung von Kindern, 
bei der mit Absicht seelische Verletzungen herbeigeführt oder mindestens in Kauf genommen 
werden. Seelische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren 
Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen 
und dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden 
6
Persönlichkeit behindern.“  Hierzu zählen zum Beispiel verbale Abwertungen und Demüti-
gungen, die dem Kind das beständige Gefühl vermitteln, wertlos zu sein. Äußerungen wie 
beispielsweise „es ginge uns allen besser, wenn wir dich nicht hätten“, aber auch überhöhte 
Erwartungen an das Kind, die es nicht erfüllen kann, oder unangemessene schulische, 
sportliche und künstlerische Anforderungen, die das Kind überfordern, fallen hierunter. 
Ebenso ist die Einengung kindlicher Erfahrungsräume wie das Verbot von sozialen Kontakten 
und auch das fortlaufende Ignorieren eines Kindes darunter zu fassen.
Kindern Angst zu machen, zum Beispiel durch das Einsperren in einen dunklen Raum, 
Alleinlassen, Drohungen, Anbinden oder auch durch nicht nachvollziehbare Wutanfälle der 
7
Eltern, sind ebenfalls Formen von psychischer Gewalt.  
DV Limburg

9
  Bundschuh, C. (2007)
Kinder schützen -
Eine Information für Gruppenleiter/innen
verbandlicher Jugendgruppen
9
„Mädchen und Jungen werden auch für die Bedürfnisse der Eltern missbraucht, indem sie 
gezwungen werden, sich elterliche Streitereien anzuhören oder sie in Beziehungskonflikten 
instrumentalisiert werden. Aber auch überbehütendes und überfürsorgliches Verhalten kann 
zu seelischer Gewalt werden, wenn dadurch das Gefühl von Ohnmacht, Wertlosigkeit und 
8
Abhängigkeit vermittelt wird“.
Sexualisierte Gewalt ist dann gegeben, wenn ein erwachsener Mensch oder ein/e 
Jugendliche/r ein Mädchen oder einen Jungen, eine Frau oder einen Mann dazu benutzt, 
eigene sexuelle Bedürfnisse auszuleben. Der Täter/die Täterin nutzt die eigene Machtposition 
und die Abhängigkeit des Opfers aus und ignoriert dessen Grenzen. Als sexualisierte Gewalt 
gelten Küssen, Berührungen im Intimbereich und Geschlechtsverkehr. Aber auch anzügliche 
Witze, unangemessene Bemerkungen über den Körper des Kindes oder das Zugänglich-
machen erotischer bzw. pornografischer Magazine, Filme oder Internetseiten werden als 
gewaltförmiges Handeln eingestuft.
Kinder haben eine eigene kindliche Sexualität, sie können aber dem, was Erwachsene mit 
ihren Handlungen bezwecken, aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes nicht wissent-
lich zustimmen. Vielmehr nutzt die ältere Person in diesem Fall die körperliche und psychische 
Unterlegenheit des Kindes aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. 
Es geht also um ein Macht- und Autoritätsverhältnis, das missbraucht und ausgenutzt wird. 
9
Das gilt natürlich auch bei Kindern und/oder Jugendlichen untereinander.
„Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen, die deren persönliche Grenzen überschreiten. Sie verletzen die Grenzen zwi-
schen den Generationen, den Geschlechtern und/oder einzelnen Personen. Verübt werden 
Grenzverletzungen sowohl von erwachsenen Frauen, Männern und Jugendlichen, die mit 
8
 Techniker Krankenkasse, 
Landesvertretung NRW. (kein Datum)
Gewalt gegen Kinder: "Körperliche Gewalt"
Wo werden 
Grenzen verletzt?

10
 Zartbitter e.V.; Enders, Ursula; Kossatz,
Yücel; Kelke, Martin; Eberhardt, Bernd (2010) 
Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, 
Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen 
der Gewalt im pädagogischen Alltag
S. 1
11
 Vgl. Zartbitter e.V.; Enders, Ursula; Kossatz,
Yücel; Kelke, Martin; Eberhardt, Bernd (2010)
Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, 
Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen 
der Gewalt im pädagogischen Alltag
10
Betreuungs- oder Versorgungsaufgaben beauftragt wurden, als auch von gleichaltrigen oder 
10
älteren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“
Grenzverletzendes Verhalten kann unabsichtlich verübt werden, kann aber auch ein Übergriff 
sein, der aus unzureichendem Respekt gegenüber Mädchen und Jungen erfolgt. Unter 
Umständen ist dies sogar ein erster Schritt, mit dessen Hilfe Täter/innen testen, ob Kinder 
11
und Jugendliche für weitergehende sexuelle Handlungen in Frage kommen!
Also Vorsicht…
eine anzügliche Bemerkung, ein Klaps auf den Po oder auch ein sexualisierter Witz stellt eine 
Grenzverletzung und damit eine Form von sexualisierter Gewalt dar! 
Wo Grenzverletzungen geduldet werden, entsteht ein Klima, das Täter/innen anlockt. Wir 
müssen also in der Kolpingjugend darauf achten, auch grenzverletzendes Verhalten nicht 
einfach durchgehen zu lassen, sondern offen anzusprechen, uns auch bei unabsichtlichem 
Verhalten zu entschuldigen und Übergriffen Einhalt zu gebieten.
Um Kinder sinnvoll schützen zu können, ist die Beschäftigung mit Strategien von Täterinnen 
und Tätern unerlässlich.
Kindeswohlgefährdung durch körperliche Gewalt findet meist im sozialen Nahraum (Familie, 
Verwandtschaft, …) statt. Nach Angaben der Polizei bekommt die Mehrheit der Kinder eine 
sogenannte minderschwere Form physischer Erziehungsgewalt zu spüren. Damit sind etwa 
leichte Ohrfeigen oder ein Klaps gemeint. Etwa 10-15% der Eltern wenden schwerwiegender 
und häufiger Gewalt in Form von körperlicher Bestrafung an. Zur Vernachlässigung gibt es 
kaum repräsentative Daten oder Untersuchungsergebnisse in Deutschland. Geschätzt wird, 
dass 5-10% aller Kinder bis 6 Jahren (ca. 250.000!) vernachlässigt werden. Diese Zahlen 
umfassen nur die Fälle die bei der Polizei gemeldet werden, die Dunkelziffer liegt vermutlich 
Wo wird Kindeswohl 
gefährdet? 
Wer sind die Täter/innen?

14
  vgl. Zartbitter e.V.; Enders, Ursula 
(03. November 2011)
Zu schön, um wahr zu sein...
11
noch deutlich höher. Auch sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird 
12
zum größten Teil im sozialen Nahraum des Kindes oder Jugendlichen ausgeübt.
In den zentralen Befunden einer 2011 erschienenen Studie des Kriminologischen 
Forschungsinstitut Niedersachsen, lassen sich dazu deutliche Zahlen finden: 
„Die häufigsten Tätergruppen sind beim sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt 
bekannte männliche Personen (bei männlichen Betroffenen zu 25,3%, bei weiblichen 
zu 44,0%) und männliche Familienangehörige (bei männlichen Betroffenen 44,4%, 
bei weiblichen 39,6%). 
Der Großteil der Missbrauchstäter mit Körperkontakt stammt also entweder aus dem 
engen Familienkreis (insbesondere Onkel, Stiefväter, Väter) oder ist den Betroffenen 
bekannt (vor allem Erwachsene aus dem Umfeld der Eltern, Nachbarn, Freunde). 
Nur in knapp jedem vierten Fall […] handelt es sich bei den Tätern um männliche 
unbekannte Personen.
1,8% der weiblichen Betroffenen und 16,9% der männlichen berichten von weiblichen 
Tätern, d.h. Jungen sind von sexuellem Missbrauch mit Körperkontakt durch weibliche 
13
Täter weitaus häufiger betroffen als Mädchen.“
Bei der hier zitierten Studie wurde allerdings auf den weitläufigen Tatort Internet nicht 
eingegangen. Eine berechtigte Annahme ist, dass unter Einbeziehung dieses Bereichs 
14
die Missbrauchszahlen deutlich höher wären.
Zur psychischen Gewalt gibt es keine Zahlen und Fakten, doch jede Person kann sich 
vorstellen, was diese Form von Gewalt mit Kindern und Jugendlichen macht. Die Zahlen 
dazu, sowie die Täter/innen und Tatorte dürften nicht gravierend von den oben ge-
nannten Gewaltformen abweichen.
12
 Polizei. (2010)
Kindesschutz geht alle an -
Gemeinsam gegen Kindesmisshandlung 
und Vernachlässigung -
Präsentation zur Handreichung
13
 Stadler, L., Bieneck, S., & Pfeiffer, C. (2011)
Stellungnahme zu „sexueller Missbrauch -
Zentrale Befunde einer 2011 
durchgeführten Repräsentativ-Erhebung“

15
 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR) (2001)
Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- 
und Jugendarbeit - Basisinformation zum Thema 
"sexuelle Gewalt" Baustein 1
S. 10
12
Täterstrategien: Täterinnen und Täter nutzen bewusst und geplant die emotionale 
Abhängigkeit oder Bedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel der Macht-
ausübung über Schwächere aus und manipulieren damit ihr Opfer. Da die Kinder und 
Jugendlichen normalerweise die Täterin/den Täter kennen und ihr/ihm ebenso wie die 
Eltern vertrauen, gelingt es der Täterin/dem Täter über emotionale Zuwendung ihr/sein 
Ziel zu erreichen. Die Täterin/der Täter isoliert das Opfer zur Außenwelt hin, denn dem 
Kind wird häufig nicht sofort geglaubt und die Hemmschwelle für das betroffene Kind, 
eine bekannte oder gar verwandte Person zu belasten ist hoch.
Auch im Bekannten- und Freundeskreis ist die Beziehung zwischen Täter/-in und Opfer 
vor dem Missbrauch häufig so eng, dass Drohungen und körperliche Gewalt meist nicht 
15
nötig sind, um ein Schweigen des Kindes über den erlittenen Missbrauch zu erreichen.
Für uns bedeutet das, dass Tatort und Täter/innen durchaus auch in der Kolpingjugend 
vorhanden sein können. Gleichzeitig bietet uns dieses Wissen aber die Chance zu erhöhter 
Wachsamkeit und Handlungsfähigkeit. 
Anzeichen von Kindeswohlgefährdung lassen sich in verschiedenen Bereichen erkennen. 
Dabei treten meist mehrere Anzeichen gleichzeitig auf. Wenn das der Fall ist, solltet ihr 
genauer hinschauen. Natürlich kann auch mal eines dieser Anzeichen auftauchen, ohne 
dass das Kind Opfer von Kindeswohlgefährdung ist. Beispielsweise wenn ein Kind im Winter 
die Mütze einfach nur vergessen hat, oder wenn es vom Ballspielen blaue Flecken am 
Schienbein hat. 
Doch lieber geht man auch dieser Vermutung nach und wendet sich einmal zu viel an die 
Fachberatungsstelle oder die Vertrauensperson (siehe Seite 32), als etwas zu übersehen. 
In jedem Fall muss natürlich die Unschuldsvermutung gewahrt bleiben.
Welche Anzeichen für 
Kindeswohlgefährdung 
gibt es?

13
Körperlich 
• Falsche und/oder unzureichende Ernährung (Über- oder Untergewicht)
• Unangenehmer Geruch, schmutzige Kleidung
• Chronische Müdigkeit
• Nicht witterungsgerechte Kleidung
• Blaue Flecken, Blutergüsse, Narben, Verletzungen, unversorgte Wunden, Krankheitsanfälligkeit
• Beschwerden im Genitalbereich
• Körperliche Entwicklungsverzögerung
Kognitiv
• Eingeschränkte Reaktion auf optische und akustische Reize
• Wahrnehmungs- und Gedächtnisstörungen
• Konzentrationsschwäche
• Verzögerung der Sprach- und Intelligenzentwicklung
Psychisch
• Apathisch, traurig, aggressiv, schreckhaft, unruhig, schüchtern, ängstlich, verschlossen
• Angst vor Verlust
• Sich für das Verhalten der Eltern und/oder anderer Bezugspersonen schuldig fühlen
• Loyalitätskonflikte gegenüber Eltern
Sozial
• Hält keine Grenzen und Regeln ein
• Blickkontakt fehlt
• Beteiligt sich nicht an Aktivitäten
• Ist distanzlos oder lässt niemanden an sich heran
Anzeichen für 
Kindeswohlgefährdung

Weitere Auffälligkeiten
• Schlafstörungen, Essstörungen, Einnässen, Sprachstörungen, Selbstverletzungen, 
sexualisiertes Verhalten, Waschzwang
• Schulschwierigkeiten, Schulschwänzen
• Weglaufen, straffälliges Verhalten, Lügen, Weigerung nach Hause zu gehen
• Bericht über Gewalttätigkeiten in der Familie
16
• Extrem überangepasstes Verhalten
Die Folgen von Vernachlässigung und Gewalt sind vielfältig. Bei Misshandlungen und 
sexualisierter Gewalt kann es zu körperlichen Verletzungen oder Erkrankungen (wie 
Infektionen) kommen. Bei Vernachlässigung sind chronische Erkrankungen wie dauerhafte 
grippale Infekte oder Mangelerkrankungen möglich. Oft leiden Kinder unter den psycho-
17
somatischen  Folgeproblemen. Einige können beispielsweise nicht mehr ruhig schlafen und 
sind daher ständig übermüdet und unkonzentriert. Andere haben Essstörungen oder an-
dauernde diffuse Ängste. Manche Kinder zeigen in der Folge auch in ihrem sozialen Ver-
halten eine Veränderung. Sie fallen beispielsweise auf, weil sie häufig sehr aggressiv sind 
18
oder sehr distanzlos gegenüber anderen, vielleicht sogar völlig fremden Personen.  
Die Anzeichen für Kindeswohlgefährdung sind vielfältig, genauso wie die Folgen darauf. 
Jedes Kind, jede/r Jugendliche reagiert anders auf Eingriffe in ihre/seine Grundbedürfnisse. 
„Die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern ist zunächst Aufgabe der Eltern. 
Daneben tragen aber Staat und Gesellschaft Mitverantwortung für das Aufwachsen junger 
16
 Landesjugendring Thüringen e.V. et al.
(kein Datum)
Kindeswohlgefärdung
Welche dauerhaften 
Folgen entstehen aus 
psychischer, 
körperlicher und 
sexualisierter Gewalt?
18
 Bundschuh, C. (2007)
Kinder schützen - 
Eine Information für Gruppenleiter/innen 
verbandlicher Jugendgruppen. S.11
17
 Eine psychische Ursache, die sich körperlich 
auswirkt – z.B. Kinder, die Heimweh haben, 
klagen oft über Bauchschmerzen.
Rechtliche Hintergründe
Kinder- und Jugendhilfegesetz 
(Sozialgesetzbuch VIII)
14

15
Menschen. Sie setzen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer kinder- und familien-
19
freundlichen Umwelt.“
Die staatlichen Aufgaben, für deren Ausführung die Jugendämter zuständig sind, sind im Kinder- 
und Jugendhilfegesetz geregelt. Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehört unter anderem auch 
die Förderung der Jugendverbände als freie Träger der Jugendhilfe (§11, 12 SGB VIII). Als ein 
solcher Teil der Kinder- und Jugendhilfe leitet die Kolpingjugend den Auftrag ab, sich für den 
Schutz des Kindeswohls einzusetzen.
Der Paragraph 8a im Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt, wie bei konkreten Situationen, in 
denen das Kindeswohl gefährdet wird, vorgegangen werden muss und gibt dem Jugendamt 
die Möglichkeit gegen Kindeswohlgefährdung aktiv vorzugehen. Hier wird auch festgelegt, dass 
Vereinbarungen im Sinne dieses Paragraphen mit Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe 
abgeschlossen werden müssen. Diese Vereinbarungen sind mit der Kolpingjugend aus recht-
licher Sicht in der Regel nicht erforderlich, da unsere Maßnahmen und Veranstaltungen weder 
als Einrichtungen noch als Dienste zu bewerten sind und die Kolpingjugend somit nicht unter 
den beschriebenen Schutzauftrag fällt. 
Dies entbindet uns jedoch nicht von unserer moralischen Verantwortung für die uns anver-
trauten Kinder und Jugendlichen! Was sich aus den gesetzlichen Bestimmungen für uns ergibt, 
und was wir im Falle einer vermuteten oder bestätigten Kindeswohlgefährdung tun müssen 
beziehungsweise nicht tun müssen, ist in unserem Krisenleitfaden (siehe Seite 25) genauer 
beschrieben. Wichtig ist, dass es keine Verpflichtung zu einer Strafanzeige gibt. Sucht Rat bei 
einer Fachberatungsstelle.
Als Gruppenleitungen habt ihr aufgrund eurer Aufsichtspflicht und der tatsächlichen Betreuung 
während einer Veranstaltung eine gewisse Verantwortung für die von euch betreuten Kinder und 
Jugendlichen. „Daraus wächst aber keine strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Abwehr von 
20
Misshandlungen durch Eltern oder Dritte zu einer anderen Zeit und an einem anderen Ort (…).“
19
 Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (2010)
Kinder- und Jugendhilfe -
Achtes Buch Sozialgesetzbuch 
S.3
20
 Polizei (2010). 
Kinderschutz geht alle an! 
Gemeinsam gegen Kindesmisshandlung 
und Vernachlässigung. 
Eine Handreichung für Lehrkräfte, 
pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche 
in der Kinder- und Jugendarbeit 
S. 47

Strafbar würdet Ihr Euch nur machen, wenn ihr als Gruppenleiter/Gruppenleiterin eure 
Aufsichtspflicht verletzt und das Kind während der Dauer eurer Aufsicht misshandelt würde 
(fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen gemäß §§ 229, 13 StGB). Ein Kind, das zu 
Hause misshandelt wird, steht in dieser Zeit aber gerade nicht unter eurer Aufsicht. 
Grundsätzlich ist eine Datenweitergabe zulässig, wenn ihr den Verdacht habt, dass ein Kind oder 
Jugendliche/r Opfer von Körperverletzung oder Misshandlung wird, da sie eine Strafverfolgung 
ermöglicht. Dabei muss jedoch in jedem Fall in Absprache und in Einvernehmen mit dem 
betroffenen Kind/Jugendlichen gehandelt werden! Als Orientierungshilfe im Umgang mit Daten 
kann hierbei neben unserem Krisenleitfaden das Bundeskinderschutzgesetz dienen. Das Bundes-
kinderschutzgesetz erlaubt „ausdrücklich eine Datenweitergabe zum Zweck der Gefährdungs-
einschätzung, [schreibt] jedoch vor, persönliche Daten so sparsam wie möglich beziehungsweise 
21
nur anonymisiert weiterzugeben.“  Es ist sehr wichtig, dass ihr mit persönlichen Daten sehr 
sorgfältig umgeht. Auf keinen Fall dürfen solche Daten offen herumliegen. „Wenn [ihr euch] an 
diesen Grundsatz haltet, also mit Daten und Angaben sensibel umgehen und Daten nur nach 
Rücksprache mit Fachleuten weitergeben, besteht keine Gefahr, gegen Datenschutzvorschriften 
22
zu verstoßen.“
Das konkrete Vorgehen muss jedoch immer jeweils im Einzelfall entschieden werden. Für uns 
steht dabei das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen an erster Stelle. Es ist wichtig, 
zwischen strafbaren Kindeswohlgefährdungen und (sexualisierten) Grenzverletzungen zu unter-
scheiden. Während ersteres in jedem Fall gesetzlich verfolgt wird, erleben wir bei letzterem eine 
gesetzliche Grauzone. Nicht alles, was wir als grenzverletzend erleben, ist auch strafwürdig im 
Sinne unseres Rechtssystems. Grenzverletzendes Verhalten widerspricht jedoch in jedem Fall 
unserem Selbstverständnis als Kolpingjugend (siehe Verhaltenskodex, Seite 19) und hat bei uns 
keinen Raum. Deshalb stellen wir über den gesetzlichen Rahmen hinaus im Folgenden Regeln 
23
auf, die im Verband, auf Gruppenebene oder auf Freizeiten für alle Beteiligten verbindlich sind.
16
21 + 22
 Polizei (2010) 
Kinderschutz geht alle an! 
Gemeinsam gegen Kindesmisshandlung 
und Vernachlässigung. 
Eine Handreichung für Lehrkräfte, 
pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche 
in der Kinder- und Jugendarbeit 
S. 47
23
 vgl. Verband Christlicher Pfadfinderinnen 
und Pfadfinder; Gelhaar, Tim (2010) 
AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt. 
Eine Handreichung für Verantwortungsträgerinnen 
und -träger im VCP. S.25,26
DV Augsburg

17
Im Jugendschutzgesetz sind, wie der Name schon sagt, Regeln zum Schutz von Kindern und 
Jugendlichen aufgestellt. Hierbei geht es um die Bereiche Jugendschutz in der Öffentlichkeit 
(in Gaststätten, in Bezug auf Alkoholkonsum und Rauchen, bei Tanzveranstaltungen etc.) und 
Jugendschutz in den Medien. Diese Regeln gelten für uns als Jugendverband genauso wie für 
jede/n Einzelne/n. 
Der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches definiert, was als Straftaten im Bereich der sexuellen 
Selbstbestimmung geahndet wird. 
Ziel der Präventionsarbeit ist es, grundsätzlich ein wertschätzendes Klima im Verband zu schaffen, 
in dem erst gar nicht eine Gefährdung des Kindeswohls auftreten kann. Dabei werden alle Mit-
glieder flächendeckend für das Thema sensibilisiert, aufgeklärt und animiert über das eigene 
24
Verhalten nachzudenken. Diese Ebene nennt man die primäre Prävention.  Der Verhaltenskodex 
(siehe Seite 19) dient uns dazu als Grundlage. 
Die Präventionsarbeit setzt generell in einem Jugendverband verstärkt auf Aus- und Fortbildungs-
maßnahmen für ehrenamtliche und hauptberufliche Personen, mit dem Ziel, das Wissen im Ver-
band über das Thema zu erweitern. Darüber hinaus werden Werkzeuge an die Hand gegeben, 
wie beispielsweise kritische Situationen besser erkannt und verhindert werden können. So sollen 
auch Täterinnen und Täter über das Auftreten und Wirken der Mitglieder abgeschreckt werden.
Eine weitere Ebene der Präventionsarbeit setzt dann an, wenn es bereits zu Grenzverletzungen 
oder Missbrauch gekommen ist. Die sogenannte sekundäre Prävention hat das Ziel, dies mög-
lichst früh aufzudecken und zu beenden. 
Hierzu sind ebenfalls Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen des Gruppenleitungs-
kurses oder auch spezielle Maßnahmen) zu zählen, um Verantwortlichen in der Jugendverbands-
arbeit Handlungssicherheit zu geben.
24
 Vgl. May, A. (1997) 
Nein ist nicht genug - Prävention und Prophylaxe - 
Inhalte, Methoden und Materialien 
zum Fachgebiet Sexueller Missbrauch 
S. 24
Was können wir tun? 
Prävention
Jugendschutzgesetz
Strafgesetzbuch
Was wird unter Prävention 
bzw. Präventionsarbeit 
eigentlich verstanden?

Zum Schluss setzt die tertiäre Präventionsarbeit an. In dieser Stufe wird mit Personen 
gearbeitet, die Grenzverletzungen erleben mussten oder Opfer von Missbrauch wurden. 
Ziel ist die Aufarbeitung von erlebten Gewalterfahrungen. Solche Aufgaben können nicht 
im Rahmen von Gruppenstunden oder Jugendleitungsrunden behandelt werden - hierzu 
braucht es Fachleute. 
Langfristig soll der Einsatz von primären Präventionsmaßnahmen dazu führen, dass die 
25
sekundäre und tertiäre Präventionsarbeit unnötig wird.
Die Verantwortung für den Schutz von Kindern entsprechend den rechtlichen Vorschriften liegt 
stets bei den Erwachsenen, denen die Erziehung und Betreuung der Kinder obliegt, und nicht 
bei den Kindern! Wir können aber dazu beitragen, dass Mädchen und Jungen sich ermutigt 
fühlen, sich für ihre Bedürfnisse einzusetzen und Hilfe zu suchen, wenn sie in Gefahr sind.
Ein erster Schritt auf diesem Weg ist die Aufklärung der Kinder durch Gruppenleiterinnen und 
Gruppenleiter darüber, dass sie eigene Rechte haben und welche Rechte das sind. Diskutiert 
werden sollte mit den Kindern auch, was demzufolge nicht kindgerecht ist und was Mädchen 
und Jungen tun können, wenn jemand ihre Rechte verletzt. Wo können sie sich Hilfe holen? 
Wer sind mögliche Ansprechpartner/innen im Falle eines Falles?
Kinder brauchen Selbstvertrauen, um sich für ihre Rechte einzusetzen. Dieses Selbstvertrauen 
können wir innerhalb unserer verbandlichen Gruppenarbeit stärken, indem wir Kinder ernst 
nehmen, einbeziehen und mitbestimmen lassen, wie das Zusammensein gestaltet wird. So 
machen wir den Kindern ihre Mitentscheidungskompetenz bewusst, indem wir gemeinsam mit 
den Mädchen und Jungen entscheiden, wie das Programm der Gruppe aussehen soll, welche 
Regeln in der Gruppe gelten und ähnliches mehr. Die Beteiligung schult zudem die eigene 
Überzeugungskraft und nährt daher das Bewusstsein der Kinder, dass sie ihren Lebensalltag 
beeinflussen können. 
18
25
 Verband Christlicher Pfadfinderinnen 
und Pfadfinder; Gelhaar, Tim (2010) 
AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt. 
Eine Handreichung für Verantwortungsträgerinnen 
und -träger im VCP 
S. 25
Wie können wir Kinder 
in der Wahrnehmung 
ihrer Kinderrechte stärken 
und schützen? 26
Durch Aufklärung ...
... Beteiligung 
und Partizipation ...
26
 Bundschuh, C. (2007)
Kinder schützen - 
Eine Information für Gruppenleiter/innen 
verbandlicher Jugendgruppen 
S.11

19
Sich für die eigenen Belange einzusetzen, ist nicht immer leicht. Nicht zuletzt der bisweilen 
lautstarke oder handgreifliche Umgang von Erwachsenen mit Kindern zeigt: Es will gelernt 
sein, eigene Bedürfnisse und Anliegen gegenüber anderen angemessen zur Sprache zu 
bringen und Lösungen friedfertig auszuhandeln. Regelmäßige Gespräche innerhalb der Gruppe 
über Wünsche, aber auch über Unzufriedenheiten können ein wertvolles Übungsfeld sein. 
Dabei helfen festgelegte Regeln (beispielsweise Beschimpfungen werden nicht akzeptiert). 
Hilfreich kann je nach Alter der Kinder auch ein so genannter Kummerkasten sein. So erhalten 
die Kinder Gelegenheit, bei schwierigen Problemen auch anonym ihren Sorgen Luft zu machen 
und einen Lösungsprozess anzustoßen.
Im Praxisteil findet ihr Gruppenstundenvorschläge und eine Checkliste für Ferienfreizeiten, die 
diese Schwerpunkte aufgreifen.
eigene, unter Umständen bindende Selbstverpflichtungserklärungen für Mitarbeitende in der 
Kinder- und Jugendarbeit herausgegeben. Die Kolpingjugend will daher nicht noch eine 
weitere Selbstverpflichtungserklärung herausbringen. 
Der Verhaltenskodex soll die Einstellung der Kolpingjugend zum Thema Kindeswohl auf allen 
ihren strukturellen Ebenen wiedergeben, in alle Ebenen der Kolpingjugend hineinwirken und 
als Standpunkt der Kolpingjugend nach außen wirken.
Der Verhaltenskodex im Wortlaut:
Ausgehend vom christlichen Menschenbild und orientiert am Leitbild des Kolpingwerkes 
Deutschland tragen wir als Kolpingjugend die moralische Verpflichtung, das Wohl von jungen 
Menschen in unserem Handeln zu schützen.
Wir tragen zum Aufbau und zur Mitgestaltung einer Gesellschaft und Kultur bei, die in Verant-
wortung vor Gott auf der Achtung einer jeden Person, der sozialen Gerechtigkeit, dem Frieden 
und der Bewahrung der Schöpfung gründet.
Im Rahmen der Präventionsarbeit der Deutschen Bischofskonferenz haben viele Diözesen Verhaltenskodex
... Beschwerdemanagement

20
Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. In der 
Kolpingjugend respektieren wir die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der uns 
anvertrauten jungen Menschen sowie die je eigenen Grenzen unserer Engagierten. 
Wir nutzen auf keinen Fall geistige, körperliche und/oder rollenmäßige Überlegenheit aus.
Abwertendes Verhalten wird von uns thematisiert und nicht toleriert. 
Wir beziehen aktiv gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten - ob 
in Wort, Bild, Tat oder durch Gesten - Stellung. 
Wir unterstützen junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemein-
schaftsfähigen Persönlichkeiten. Wir treten für das Recht der Kinder und Jugendlichen auf 
seelische und körperliche Unversehrtheit ein und befähigen sie, auch selbst für dieses Recht 
einzutreten.
Das bedeutet für uns auch, Kindern und Jugendlichen zu helfen, die unter jeglicher Form einer 
Gefährdung zu leiden haben. Falls erforderlich, nehmen wir selbst Hilfe in Anspruch, etwa von 
einer Person unseres Vertrauens oder einer außenstehenden Person.
Wir sind uns unserer Vorbildfunktion gegenüber den uns anvertrauten jungen Menschen 
bewusst. Unser Handeln als Leitungspersonen ist nachvollziehbar und ehrlich. Wir nutzen 
keine Abhängigkeiten aus.
Wir als Kolpingjugend sind auf allen verbandlichen Ebenen bestrebt, unser eigenes Handeln 
wachsam zu beobachten, unser Verbandsleben kritisch zu reflektieren und daraus klare Po-
sitionen zu entwickeln, damit in der Kinder- und Jugendarbeit kein Platz für jegliche Formen 
der Kindeswohlgefährdung vorhanden ist. 
Als Kolpingjugend bieten unsere Verbandsstrukturen einen konstanten Rahmen, der uns 
Sicherheit bei Fragen, Problemen aber insbesondere auch bei Krisen gewährleistet. Dazu 
zählen Ansprechpartner, Vertrauenspersonen, Informationsketten oder Krisenleitfäden, die
Wir begegnen 
allen Menschen 
mit Respekt
1. 
Engagement 
für junge Menschen
2. 
Unterstützung im 
Verband und Einsatz 
für Kinder 
und Jugendliche
3.

21
uns bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung wichtige Unterstützung und Hilfe geben. 
Dabei geht es uns bei einem (Verdachts-)Fall nicht um die Aufklärung des Sachverhalts, dafür 
sind Institutionen wie Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, sondern um die 
Initiierung der notwendigen Hilfe für die betroffenen Personen sowie ein verantwortungsvoller 
Umgang mit dem Vorfall. 
Im Rahmen des Schutzes vor Kindeswohlgefährdungen ist unser zentrales Anliegen die Prävention. 
Diese gliedert sich in drei Bausteine, die ineinander greifen und dadurch erst wirksam werden: 
• Stärkung des Selbstwertgefühls der Kinder und Jugendlichen
• Sensibilisierung und Schulung unserer Gruppenleitungen und ehrenamtlichen 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Themas „Kindeswohl“ 
• Schaffung von strukturellen Rahmenbedingungen
Durch unterschiedliche präventive Angebote versuchen wir, junge Menschen darin zu unter-
stützen, ihre Identität als Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männer auszubilden, Selbst-
bewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. 
Ein Verhaltenskodex ist nur dann effektiv, wenn er nicht nur durch unterschiedliche Gremien 
beschlossen wurde, sondern wenn er auf allen Ebenen unseres Verbandes konkret gelebt wird. 
Dieser Abschnitt will euch Anregungen geben sowie Leitfragen liefern, anhand derer ihr den 
Umgang miteinander in der Kolpingjugend überprüfen und weiterentwickeln könnt: 
Der erste Absatz des Verhaltenskodex behandelt das Miteinander in der Kolpingjugend:
• Wie gehen wir miteinander um? Nehmen wir Rücksicht aufeinander? 
• Akzeptieren wir jede Person wie sie ist oder stellen wir Schwächen zur Schau? 
• Respektieren wir die Intimsphäre in unseren Reihen oder wecken wir bewusst oder 
unbewusst Schamgefühle?
4. Wir handeln präventiv
Was heißt das konkret

22
Absatz zwei behandelt unseren Einsatz für Kinder und Jugendliche:  
• Wie treten wir Kindern und Jugendlichen gegenüber auf? Wie behandeln wir sie? Nutzen 
wir mögliche Abhängigkeitsverhältnisse aus? 
• Ist unser Sprachgebrauch respektvoll und besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen 
angemessen? (Witze oder Wortwahl)
• Stellen unsere Angebote bzw. deren Inhalte eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen 
dar? (psychische bzw. physische Folgen)
• Wie verhalten wir uns gegenüber Erwachsenen, Eltern und anderen Personen, wenn etwas 
nicht mit kindgerechten Dingen zu geht? 
Unsere verbandlichen Strukturen bieten uns Hilfen im Rahmen des Schutzes vor 
Kindeswohlgefährdungen:
• Sind auf allen Ebenen der Kolpingjugend Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für den 
Schutz des Kindeswohls bekannt? (Bundesverband, Diözesanverband, Kolpingsfamilie/ 
Kolpingjugend vor Ort)
• Versuchen wir den Schutz des Kindeswohls auch in der Kolpingsfamilie zu thematisieren?
• Gehen wir vertrauensvoll mit Verdächtigungen, Vermutungen und Anschuldigungen um?
• Nehmen wir alle Kinder und Jugendliche ernst und bieten nach Möglichkeit unsere Hilfe an?
Unsere Angebote sollen Kinder sowie Jugendliche stärken und unsere Engagierten für 
dieses Thema sensibilisieren, damit der Schutz des Kindeswohls in der Kolpingjugend 
gewährleistet ist.
• Sind unsere Engagierten im Rahmen dieses Themenfeldes geschult?
• Machen wir selbst Angebote oder bieten wir mit Partnerinnen und Partnern Angebote zu 
diesem Thema an, um Kinder und Jugendliche zu stärken?
• Wissen wir, an wen wir uns wenden können, falls wir mit Kindeswohlgefährdungen in 
Berührung kommen? 
DV Augsburg

23
Beispiele -
Wenn etwas
passiert ist
Jetzt ist es passiert. Trotz unseres Verhaltenskodex und guter Präventionsarbeit, erzählt Dir ein 
Kind von einer Grenzverletzung oder einem Übergriff durch einen Betreuer/eine Betreuerin, ein 
anderes Gruppenkind oder jemand Außenstehendes. Die Frage, ob nun eine Grenzverletzung durch 
Gruppenleiter/innen oder auch durch Kinder untereinander absichtlich ist oder nicht, ist dabei oft-
mals schwer zu beantworten. Wichtig ist jetzt, dass Du als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter ein 
offenes Ohr für Deine Gruppenkinder hast und auch ihren Umgang miteinander im Blick behältst.
Jede Situation muss neu bewertet werden, es gibt leider keinen Leitfaden, der für jede mögliche 
Grenzverletzung pauschal angewendet werden kann. Im Folgenden findet ihr trotzdem ein paar 
Situationen beschrieben. Dazu wurden Fragen und Gedanken formuliert, die euch in ähnlichen 
Situationen die Entscheidung für eine angemessene Reaktion erleichtern können.
1) Bei einem Zeltlager fordert eine Gruppenleiterin die Teilnehmenden nach einem 
Geländespiel auf, sich nackt auszuziehen und untersucht die Mädchen und 
27
Jungen auf Zeckenbisse.  
Eine Untersuchung auf Zeckenbisse besonders nach z. B. einem Geländespiel im Wald ist eine 
notwendige Vorsichtsmaßnahme auf einer Ferienfreizeit. Dass dabei eine einzelne Betreuerin 
sowohl die Jungen als auch die Mädchen, womöglich noch zusammen, darum bittet, sich nackt 
auszuziehen, ist jedoch nicht im Sinne einer medizinisch sinnvollen Untersuchung, die dem 
Schutz des Kindes dient!
Wenn aber die Kinder auf jeden Fall auf Zecken untersucht werden müssen, können folgende 
Überlegungen hilfreich sein:
Ist eine Untersuchung durch eine Betreuerin/einen Betreuer absolut notwendig, weil die Teil-
nehmenden zum Beispiel noch sehr jung sind?
Kann die Untersuchung nicht besser, nach einer Einweisung, von guten Freunden geschlechter-
getrennt selbstständig vorgenommen werden?
Generell gilt: nicht gegen den Willen des Kindes handeln! 
27
  Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR)
(kein Datum)
Gruppenübung „Fiktive Fallbeispiele: 
Sexuelle Gewalt 
in der Kinder- und Jugendarbeit“

28
 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR) 
(kein Datum). 
Gruppenübung „Fiktive Fallbeispiele: 
Sexuelle Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“
24
2) Damian ist Jugendleiter und ein lustiger Kerl, immer für einen Spaß auf-
gelegt. Die Leidenschaft des l6-jährigen sind Badespiele. Hier hat er sich 
zum großen Spezialisten entwickelt. Wenn er im Schwimmbad ist - und das 
kommt oft vor - hat er immer eine Traube Kinder um sich. Es ist ein Riesen-
spaß. Markus hatte einmal das Gefühl, dass Damian sein Geschlechtsteil 
28
berührt hat.
Höre Markus zu und nimm ihn ernst! Bestärke ihn, auch in Zukunft keine Scheu zu haben 
jemandem mitzuteilen, dass eine Grenzverletzung stattgefunden hat. Wichtig ist aber auch, 
dass Du Damian nicht sofort unterstellst, er habe Markus im Spiel absichtlich berührt. Be-
halte die Aussage von Markus trotzdem im Hinterkopf und überlege, ob Du bereits andere 
Kommentare zum Verhalten Damians erzählt bekommen oder selbst etwas Ungewöhnliches 
beobachtet hast. War es der erste Vorfall, eventuell bei einem wilden Spiel im Wasser? Viel-
leicht sind die Spiele zu übermütig? Dann sollte Damian, ohne Bezug zu Markus Kommentar, 
zu ruhigeren Spielen oder mehr Achtsamkeit aufgefordert werden. Hol Dir im Zweifelsfall 
einfach noch eine andere Meinung, z. B. von Deiner Mit-Gruppenleiterin/Deinem Mit-Gruppen-
leiter oder einer Vertrauensperson ein.
3) Auf einer Ferienfreizeit haben mehrere der ältesten Teilnehmerinnen die 
Jugendzeitschrift „Bravo“ dabei. Vor dem Schlafengehen bitten die 13- bis 
14-jährigen Mädchen im 14er-Zimmer die Betreuerin, Auszüge daraus vorzu-
tragen. Bei den Fragen des Dr. Sommer-Teams fragt plötzlich eine 10-jährige 
Teilnehmerin, die ebenfalls in dem Zimmer schläft: „Was ist eigentlich „blasen?“
Als Betreuerin oder Betreuer solltest Du nicht aus der Zeitschrift vorlesen - Aufklärung ist 
nicht Deine Aufgabe! Es können dabei außerdem Themen zur Sprache kommen, die nicht 
dem Entwicklungsalter aller anwesenden Kinder entsprechen.

25
Krisenleitfaden
Allerdings gehören Fragen zur Sexualität auch zur kindlichen Entwicklung. Was also tun, wenn 
die Kinder sich zum Beispiel gegenseitig aus der Zeitung vorlesen und einander Fragen stellen? 
Es kann durchaus sinnvoll sein im Raum zu bleiben, um sicherzustellen, dass die Fragen in 
einer sprachlich und auch sachlich angemessenen Weise durch die anderen Mädchen beant-
wortet werden. So kannst Du auch eingreifen, wenn das Thema einzelne Kinder zu über-
fordern droht oder die jungen Teilnehmenden aus eigener Unwissenheit falsche Erklärungen 
abgeben. Bringe das Thema aber nicht zur Sprache, wenn es sich nicht aus der jeweiligen 
Situation heraus ergibt. 
4) Ein Vorstandsmitglied aus eurer Kolpingsfamilie unterstützt euch tatkräftig bei 
euren Aktionen, setzt sich im Vorstand für euch ein und ist bei vielen Veran-
staltungen der Kolpingjugend dabei. Zur Begrüßung umarmt er/sie euch 
Leiter/innen und drückt auch die Kinder. Einem deiner Kinder gefällt das nicht 
und es wendet sich an dich.
Als Betreuerin oder Betreuer solltest Du diese Beschwerde ernst nehmen und das Kind darin 
bestärken und unterstützen, gegenüber dem Vorstandsmitglied deutlich zu machen, dass es 
diese Art der Begrüßung nicht will. Körperliche Kontakte, z.B. in den Arm nehmen, müssen 
gewollt sein und dürfen ein sinnvolles Maß nicht überschreiten.
Ist die Begrüßungsform im normalen, regionalüblichen Rahmen? Wird darauf eingegangen, 
wenn eine Person eine enge Begrüßung nicht möchte? Wäre eventuell das Thema Nähe und 
Distanz ein Fortbildungsthema für den Vorstand der Kolpingsfamilie? 
Ein wertschätzender Umgang miteinander und ein offenes, angstfreies Klima ermöglicht es, 
unerwünschte Worte, Gesten und Situationen zu benennen.
Der Krisenleitfaden wurde bei der Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland 2011 
beschlossen und gilt nun für alle in der Kolpingjugend. Er kann allen Mitgliedern des Kolping-
werkes als Hilfestellung dienen, wenn etwas passiert - angefangen von der Grenzverletzung 
bis hin zum akuten Vorfall.

Was tun...
26
Dann heißt es: Nicht wegschauen, sondern hinschauen und aktiv werden! Auch die 
beste Vorbeugung und Stärkung der Kinder kann sie nicht umfassend vor Gefährdungen 
schützen.
Wenn wir als Jugendleiter/innen erfahren, dass ein Kind misshandelt oder missbraucht wird 
oder der Verdacht begründet scheint, dass ein Kind gravierenden Mangel im Elternhaus 
erleidet, wollen wir in der Regel so schnell wie möglich etwas tun. Wir sind unter Umständen 
entsetzt, vielleicht auch wütend und können die Vorstellung kaum aushalten, dass das Kind 
solche Erfahrungen machen musste und vielleicht gegenwärtig auch noch macht. 
Zum Wohle des Kindes ist es jetzt wichtig, nicht den Kopf zu verlieren. Kinder brauchen die 
Sicherheit, dass wir nicht voreilig, vielleicht sogar über ihren Kopf hinweg, sondern besonnen 
handeln. Das bedeutet im konkreten Fall: Erst einmal Ruhe bewahren und sich Unter-
stützung suchen.
Auch ist der eigene Schutz zu beachten. Stets gilt: Achte auf dich selbst! Mute dir 
nichts zu, was dich emotional und fachlich überfordert.
• Dazwischen gehen und die Situation mit den Beteiligten klären.
• Wiedergutmachung/Entschuldigung herbeiführen.
• Gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales 
Verhalten aktiv Stellung beziehen.
• Vorfall im Leitungsteam besprechen und abwägen, ob Aufarbeitung in der ganzen 
Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist, und ob Konsequenzen für die Urheber/innen 
zu ziehen sind.
... wenn etwas nicht 
mit kindgerechten 
Dingen zugeht?
… bei verbalen oder 
körperlichen Grenz-
verletzungen zwischen 
Teilnehmer/innen 
bei Gruppenstunden, 
Freizeiten oder sonstigen 
Veranstaltungen?

27
• Bei erheblichen Grenzverletzungen sollten auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten 
der Betroffenen informiert werden. Zur Vorbereitung auf so ein möglicherweise heikles 
Gespräch nimmst du am besten Kontakt zu einer Vertrauensperson (nähere Informationen 
und Kontaktdaten findest du auf der Notfall-Checkkarte und in der Handreichung) oder 
einer Fachberatungsstelle (siehe Adressen auf Seite 65).
• Wenn bereits Umgangsregeln mit der ganzen Gruppe erarbeitet wurden, darauf nochmal 
gezielt verweisen, ansonsten diese mit der ganzen Gruppe entwickeln.
Im Moment der Mitteilung:
• Wenn sich dir ein Kind anvertraut, nimm es ernst. Versichere ihr/ihm, dass sie/er keine 
Schuld an dem Vorfall trägt. Ergreife zweifelsfrei Partei für das Kind. Verwende keine 
„Warum“-Fragen, diese lösen leicht Schuldgefühle aus.
• Signalisiere, dass das Kind über das Erlebte sprechen darf, aber dränge es nicht und frage 
es nicht aus. Respektiere Widerstände, entwickle keinen Forscherdrang.
Verwende „Als-ob-Formulierungen“: „Du wirkst auf mich, als ob…“.
• Ermutige das Kind, sich dir mitzuteilen. Versichere, dass du das Gespräch vertraulich 
behandelst, aber erkläre auch, dass du dir Rat, Unterstützung und Hilfe holen wirst.
• Wenn ein Kind dir von einer kleineren Grenzüberschreitung erzählt, reagiere nicht mit
„ach, das macht doch nichts“ oder ähnlichem, sondern nimm das Kind ernst und höre 
ihr/ihm zu. Kinder erzählen zunächst nur einen kleinen Teil dessen, was ihnen widerfahren 
ist. Vermittle der/dem Betroffenen, dass du es aushältst, wovon sie/er dir erzählt. Wenn 
Kinder oder Jugendliche spüren, dass sie bei dir große Angst, Panik, Bestürzung oder 
übermäßige Betroffenheit auslösen, haben sie oft das Gefühl dich zu überfordern und 
ziehen sich dann wieder zurück.
... wenn ein Kind, eine 
Jugendliche oder ein 
Jugendlicher dir von 
sexuellen Übergriffen, 
Misshandlungen oder 
Vernachlässigungen 
erzählt?

28
• Versichere, dass du nichts unternehmen wirst, ohne es mit ihr/ihm und deiner 
Vertrauensperson abzusprechen.
• Respektiere Grenzen. Übe keinen Druck aus, auch keinen Lösungsdruck.
• Gib keine Versprechen, die du nicht einhalten kannst (z.B. niemandem davon zu erzählen).
Im Anschluss an die Mitteilung:
• Halte das Gespräch, die Fakten und die Situation schriftlich fest. Vermeide dabei eigene 
Interpretationen.
• Achte darauf, dass keine Verdachtsmomente zum potentiellen Täter/zur potentiellen Täterin 
vordringen, denn sie oder er könnte das Kind daraufhin verstärkt unter Druck setzen.
• Die Unschuldsvermutung muss auch in einem solchen Fall für eine Verdächtige/einen 
Verdächtigen gelten. So uneingeschränkt verwerflich eine solche Tat auch ist, so 
schwerwiegend ist es, einen Menschen unberechtigt oder voreilig diesem Verdacht 
auszusetzen. Damit können ganze Biographien zerstört werden, weil es fast unmöglich 
ist, einen solchen öffentlich gemachten Verdacht noch einmal gänzlich auszuräumen.
• Stelle sicher, dass sich das betroffene Kind durch Folgemaßnahmen nicht ausgegrenzt oder 
bestraft fühlt (z.B. durch eine Sonderbehandlung, Heimschicken, etc.).
• Behandle das Gespräch vertraulich. Erzähle nur denjenigen davon, bei denen es wichtig ist. 
• Nimm Kontakt auf zu einer Vertrauensperson und/oder zu einer Fachberatungsstelle. Du solltest 
dich zunächst beraten lassen, ohne der Fachstelle den Namen des betroffenen Kindes zu nennen.
• Biete dich weiter als Vertrauensperson für das Kind/den Jugendlichen an und begleite das
Kind/den Jugendlichen in eine Fachberatungsstelle oder sorge für eine andere für das Kind/ 
den Jugendlichen vertrauensvolle Begleitung.
• Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten.

29
... im Verdachtsfall?
Auf keinen Fall solltest du... 
• …die Eltern der/des Betroffenen gegen den Willen des Kindes oder Jugendlichen informieren,
• … die mutmaßliche Täterin oder den mutmaßlichen Täter informieren, 
• … ein gemeinsames Gespräch mit Betroffenen und mutmaßlichen Täterin/mutmaßlichem 
Täter initiieren,
• … nicht unbedacht die Polizei oder eine Behörde einschalten. Sobald die Polizei oder eine 
behördliche Einrichtung den Namen der Beteiligten erfährt, hat sie eine Ermittlungspflicht. 
Das kann den Betroffenen unter Umständen mehr schaden als ihnen helfen.
• …selbst versuchen, den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gezielt und systematisch 
abzuklären bzw. aufzudecken.
• Wieder lautet die Devise: Ruhe bewahren, nichts überstürzen! 
• Überlege, woher deine Vermutung bzw. der Verdacht kommt. Schreibe Anhaltspunkte für 
den Verdacht auf (Verdachtstagebuch!).
• Frage eine andere Person, der du vertraust, ob sie deine Wahrnehmung teilt.
• Konfrontiere auf keinen Fall die vermutliche Täterin oder den vermutlichen Täter, denn 
sie/er könnte das vermutete Opfer unter Druck setzen.
• Wenn sich dein Verdacht erhärtet, nimm Kontakt zu einer Fachberatungsstelle und/oder 
zu einer Vertrauensperson auf. Du solltest dich zunächst beraten lassen, ohne den Namen 
des betroffenen Kindes zu nennen.
• Auch hier gilt wieder, auf keinen Fall die Familie oder die Polizei zu informieren, wenn das 
nicht mit einer Vertrauensperson und/oder der Fachberatungsstelle und dem betroffenen 
Kind abgeklärt ist.

30
• Ganz wichtig: Ruhe bewahren! Überstürzte Aktionen können die Situation noch ver-
schlimmern. Unternimm nichts auf eigene Faust!
• Wirst du als Person ins Vertrauen gezogen, kannst du selbst in eine persönlich belastende 
Situation geraten.
• Erkenne und akzeptiere deine Grenzen und Möglichkeiten. Tue nichts, was du dir nicht 
zutraust. Nimm Kontakt mit der Vertrauensperson der Kolpingjugend in deiner Diözese 
und/oder einer Fachberatungsstelle auf (in diesem Fall sollte die Vertrauensperson den-
noch zumindest im Nachgang informiert werden). Nur bei akuten Notfällen musst du 
den tatsächlichen Namen des Kindes weitergeben.
• Sollte sich das Kind, der/die Jugendliche in einer aktuell bedrohlichen Situation befinden, 
sofort den Kindernotdienst bzw. das Jugendamt anrufen und die Vertrauensperson der 
Kolpingjungend in deiner Diözese informieren!
• Bei einem akuten Vorfall von Gewalt/Vergewaltigung: rufe eine (Not-)Ärztin/einen (Not-)Arzt 
und nach Absprache mit dieser/diesem und nur auf Wunsch des Opfers auch die Polizei. 
Damit sind die Erstversorgung und die Beweissicherung gewährleistet. Zudem informiere 
die Vertrauensperson.
• Ganz wichtig: Ruhe bewahren! 
• Überlege dir, woher kommt deine Vermutung oder dein Verdacht und schreibe die 
Anhaltspunkte auf.
• Dokumentiere deine Beobachtungen in einem Verdachtstagebuch. 
• Frage eine andere Person, der du vertraust, ob sie deine Wahrnehmung teilt.
… bei einem akuten 
Vorfall?
… bei einer vermutlichen 
Täterin oder einem 
vermutlichen Täter 
in den eigenen Reihen?

31
• Nimm Kontakt mit einer Vertrauensperson und/oder einer Fachberatungsstelle auf und 
sprich das weitere Vorgehen mit ihr ab. 
• Erzähle deine Verdächtigung nur denjenigen, bei denen es wichtig ist.
• Die Unschuldsvermutung muss auch in einem solchen Fall für eine Verdächtige/einen 
Verdächtigen gelten. So uneingeschränkt verwerflich eine solche Tat auch ist, so schwer-
wiegend ist es, einen Menschen unberechtigt oder voreilig diesem Verdacht auszusetzen. 
Damit können ganze Biographien zerstört werden, weil es fast unmöglich ist, einen solchen 
öffentlich gemachten Verdacht noch einmal gänzlich auszuräumen. 
• Wenn ein begründeter Verdacht besteht, sollte die Leiter/innentätigkeit ruhen bis der 
Verdacht geklärt ist. 
• Grundsätzlich gilt, dass Täterinnen und Täter nie freiwillig ihre Handlungen einstellen, 
auch nicht, wenn sie es versprochen haben. Eine weitere Mitarbeit ist um ihrer selbst 
und der anderen willen nicht möglich. 
Auf keinen Fall solltest du...
• …vorzeitig die verdächtige Person informieren oder versuchen, die Täterin/den Täter selbst 
zur Rede zu stellen. 
• … ein gemeinsames Gespräch mit Betroffenen und mutmaßlichen Täterin/mutmaßlichem 
Täter initiieren.
• … sofort die Polizei oder eine Behörde einschalten. Sobald die Polizei oder eine behördliche 
Einrichtung den Namen der Beteiligten erfährt, hat sie eine Ermittlungspflicht. Das kann 
den Betroffenen unter Umständen mehr schaden als ihnen helfen.
• …selbst versuchen, den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gezielt und systematisch 
abzuklären bzw. aufzudecken.

Und jetzt will auch 
die Presse etwas wissen
TIPP
Wer oder was 
sind Vertrauenspersonen?
32
Es gibt nur eine Person, die öffentlich auftritt - diese Verantwortung liegt nicht bei dir! 
Wende dich an dein Diözesanbüro der Kolpingjugend, den BDKJ Diözesanverband oder die 
Pressestelle des Kolpingwerkes Deutschland. Von dort erfährst du auch, welche Infos an die 
29
Öffentlichkeit gehen. Es wird eine Pressemitteilung erstellt, auf die du dann verweisen kannst.
Jeder Diözesanverband der Kolpingjugend bestimmt selbst, wer Vertrauensperson für das 
Handlungsfeld Schutz vor Kindeswohlgefährdung ist. Vertrauenspersonen können Ehren-
amtliche aus dem Diözesanverband sein, einzelne Personen aus der Diözesanleitung, die 
Jugendreferentin/der Jugendreferent oder auch Personen aus dem BDKJ oder den (Erz-) 
Bischöflichen Jugendämtern. 
Du findest die Nummer eurer Vertrauensperson im Diözesanverband auf deiner Notfall-
scheckkarte oder auch auf der Homepage deines Diözesanverbands. 
Damit du weißt, wer oder was Vertrauenspersonen sind, haben wir hier die wichtigsten 
Punkte der Arbeit der Vertrauenspersonen zusammengestellt: 
29
 Bundschuh, C. (2007)
Kinder schützen - 
Eine Information für Gruppenleiter/innen 
verbandlicher Jugendgruppen 
Hrsg. BDKJ im Erzbistum Berlin und 
Erzbischöfliches Amt für Jugendseelsorge. (2010) 
Was tun bei (Verdacht) auf Kindesmisshandlung, 
sexueller Gewalt oder Vernachlässigung?
Verband Christlicher Pfadfinderinnen und 
Pfadfinder; Gelhaar, Tim. (2010) 
AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt. 
Eine Handreichung für Verantwortungs-
trägerinnen und -träger im VCP
Verdachtstagebuch: 
Ein Verdachtstagebuch hilft, die eigenen Gedanken zu strukturieren und festzuhalten. 
Es ist bei möglichen Anzeigen unbedingt notwendig, zum Beispiel um Erzählungen des 
betroffenen Kindes zeitlich genau wiedergeben zu können. 
Ein Verdachtstagebuch muss enthalten: 
• Eine genaue Dokumentation des Verhaltens, der Beobachtung, des Berichts des 
betroffenen Kindes,
• Datum, Uhrzeit, Unterschrift der beteiligten Mitarbeitenden.

33
WICHTIG ist: Eure Vertrauensperson ist Experte/-in für ihr Jugendarbeits-Umfeld und die 
dortigen Strukturen. An sie könnt ihr euch mit Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten 
Situationen wenden.
Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist NICHT Aufgabe der Vertrauensperson. Es 
ist die Aufgabe von Profis, die Opfer zu betreuen, Täter/-innen zu beraten, therapeutisch 
aktiv oder ermittelnd tätig zu werden. 
Wofür ist eine Vertrauensperson in der Regel zuständig?
• Sie ist Kontaktperson bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und 
bei konkreten Fällen für:
- Mitglieder, Mitarbeiter/-innen, Jugendleiter/-innen und Leitungskräfte des Jugendverbands
- Kinder und Jugendliche als Schutzbefohlene des Verbands und deren Eltern
- Mitarbeiter/-innen von Fachberatungsstellen oder anderen externen Stellen, die von 
Täter/-innen aus Kreisen des Jugendverbandes erfahren
• Sie organisiert ein erstes internes Krisenmanagement, dazu gehört:
- Einbeziehung einer Fachberatungsstelle (diese stehen unter Schweigepflicht) zur Beratung 
des weiteren Vorgehens und evtl. zur Verdachtsabklärung, ggf. Vermittlung von 
professioneller Hilfe für den/die Anfragenden selbst
- Information an die Verantwortlichen, z.B. Vorstand, wenn nötig
- Herbeiführen einer Entscheidung über die nächsten Schritte 
- Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens
• Vernetzung:
- Kontaktpflege zu Fach- und Beratungsstellen
- Teilnahme an Vernetzungstreffen der Vertrauenspersonen
30
- Anregungen zu Präventionsmaßnahmen geben
30
  Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR) (2008) 
Leitfaden für die Einrichtung von 
Vertrauenspersonen in der 
Jugendarbeit in Bayern
DV Limburg

Mögliche Meldekette zum
Umgang mit einem
Verdacht bzw. Vorfall
34
Vertrauensperson
(VP) erfährt von einer Vermutung/einem Vorfall, schätzt die 
Meldung ein, dokumentiert sie, entscheidet über den nächsten 
Schritt, kooperiert mit Beratungsstelle und Leitung.
Vorstand/Leitung
wird von Vertrauensperson und 
der Beratungsstelle unterstützt.
Kooperation mit einer
Fachberatungsstelle.
Klären, inwieweit die Vermutung/ 
der Vorfall gemeldet werden muss/soll an:
Die nächste Ebene, Verband bzw. Jugendring 
(im Idealfall über die dortige Vertrauensperson)
Entsprechende externe Stellen, z.B.
- insofern erfahrene Fachkraft
- Jugendamt
- Polizei
Entscheidung bezüglich der verschiedenen Handlungsebenen, z.B.
- Was muss zum Schutz der/des Betroffenen unternommen werden?
- Wie wird mit dem/der Verdächtigen bzw. Täter/in umgegangen?
- Was muss aus Sicht/zum Schutz des Verbandes unternommen werden?
Wer ist jeweils in die Entscheidung 
mit einzubeziehen (z.B. Betroffene/r, Eltern...)?
Besprechung 
z.B. dieser Themen:
- Nächste Schritte, z.B.
- Weitere Recherche 
  zu der Vermutung?
- Umgang mit 
  Betroffenen, 
  Familie etc.?
- Mitarbeitergespräch?
- Persönliche 
  Unterstützung für 
  Vertrauenspersonen
- etc.
Grundsätzliche Absprache: Wann wird Vorstand/Leitung informiert?
31
 31
 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR)
(kein Datum)
Muster-Meldekette

35
Und was passiert danach? - 
Was folgen kann
Pädagogisches Gespräch
Die Vertrauensperson und/oder Fachstelle wurde eingeschaltet und dein Verdacht hat sich 
bestätigt - es kam zu einer Kindeswohlgefährdung in deinem Diözesanverband (DV), vielleicht 
sogar durch eine Person die du kennst. Wie geht es jetzt weiter?
Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage ist zuerst zu unterscheiden, ob es sich um eine 
oder einen ehrenamtlichen Mitarbeitende/n oder eine/einen Hauptberufliche/n handelt. Die 
hier vorgestellten Möglichkeiten stellen Empfehlungen dar, die bei Ehrenamtlichen je nach 
Sachverhalt eingeleitet werden können oder müssen. Sprecht euch mit der Vertrauensperson 
der Kolpingjugend eures DVs und/oder einer Fachberatungsstelle ab, was der konkreten 
Situation angemessen ist. Je nach Schwere des Vergehens kommt eine der folgenden 
Möglichkeiten in Betracht:
Diese Maßnahme empfiehlt sich besonders, wenn es zu einer Grenzverletzung gekommen ist, 
die nicht beabsichtigt war, z.B. wenn ein Spiel mit viel Körpereinsatz in der Gruppenstunde 
außer Kontrolle geraten ist. Vielleicht hat auch ein unbedachter Kommentar zum Aussehen, 
ein anzüglicher Witz oder der Kinoabend mit einem nicht altersgemäßen Film die zu betreuen-
den Kinder und Jugendlichen verunsichert, überfordert oder verletzt. Die Jugendleitung ist 
womöglich selbst erschrocken über ihr Handeln, aber, und das ist ganz wichtig: auch nicht 
beabsichtigte Grenzverletzungen können schwerwiegende und lang anhaltende Folgen für 
die Betroffenen haben!
Im Rahmen eines pädagogischen Gespräches, das zum Beispiel von der Vertrauensperson 
geführt werden kann, werden der Verhaltenskodex der Kolpingjugend und gegebenenfalls 
die Verhaltensregeln der jeweiligen Ortsgruppe durchgesprochen. Dabei wird gemeinsam das 
Verhalten der Täterin oder des Täters vor dem Hintergrund dieser Regeln bewertet. Ziel des 
Gespräches ist es, dass sie oder er versteht, warum ihr oder sein Handeln nicht angemessen 
und sogar schädlich für die Betroffenen war. Darüber hinaus soll sie oder er in Zukunft alles 
dafür tun, dass dieses Verhalten eine einmalige Sache bleibt.
TIPP
Ziehe zu diesem 
Gespräch 
jemanden aus der 
Beratungsstelle 
hinzu.

36
Natürlich wird auch besprochen, in welcher Form sich die Täterin oder der Täter bei den 
Betroffenen entschuldigt und wie sein/ihr Verhalten wiedergutgemacht wird. Die oder der 
Täter/in soll nach einem pädagogischen Gespräch weiter ihrer/seiner Aufgabe im Verband 
nachgehen können. Im besten Fall wird sie/er ihr/sein Verhalten von nun an bewusster zum 
Beispiel nach dem Verhaltenskodex ausrichten und selbst sensibler auch für Grenzverletzungen 
zum Beispiel innerhalb ihrer/seiner Jugendgruppe sein. 
Besteht der begründete Verdacht, dass ein/e Jugendleiter/in durch ihr/sein Verhalten ihren/ 
seinen zu betreuenden Kindern und Jugendlichen geschadet hat, so könnt ihr beschließen, 
die betreffende Person von ihren Aufgaben und Ämtern zu beurlauben. Es ist sowohl im Sinne 
der betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch der mutmaßliche/n Täterin/des Täters, dass 
erst restlos geklärt wird, was genau passiert ist und wie weiter verfahren werden muss, bevor 
die Täterin/der Täter und die Betroffenen wieder, im Rahmen zum Beispiel einer Gruppen-
stunde, aufeinander treffen.
Eine Beurlaubung ist kein endgültiger Ausschluss! Stellt sich der Verdacht doch nicht als wahr 
heraus oder kann in einem pädagogischem Gespräch geklärt werden, dass das Verhalten der 
betreffenden Person unbeabsichtigt war, so kann die Person, gegebenenfalls nach erfolgter 
Entschuldigung und Wiedergutmachung, ihre Aufgaben und Ämter wieder aufnehmen.
Wenn ein/e Gruppenleiter/in erwiesenermaßen sexualisierte Gewalt oder eine Kindesmiss-
handlung ausgeübt hat, so ist sie/er in der Kolpingjugend nicht mehr willkommen. Gemäß 
der Satzung des Kolpingwerks Deutschland kann ein Mitglied des Kolpingwerks Deutschland 
ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund oder eine gröbliche Schädigung des An-
sehens des Vereins oder des Namens Kolping vorliegt. Wird der Schutzraum für Kinder und 
Jugendliche, den wir ihnen bei der Kolpingjugend bieten möchten, verletzt und missbraucht, 
liegt eindeutig ein wichtiger Grund vor und es kann ein Ausschlussverfahren beantragt werden.
Beurlaubung
Verbands-
ausschlussverfahren

37
Personen, die nachgewiesenermaßen sexualisierte Gewalt in der Kolpingjugend ausgeübt 
haben, wird zusätzlich zum Ausschluss aus dem Kolpingwerk symbolisch die JuLeiCa entzogen. 
Die JuLeiCa weist schließlich nach, dass die Inhaberin oder der Inhaber in der Lage ist, 
verantwortungsvoll eine Gruppe zu führen - wer seine Position aber derart missbraucht, 
32
hat bewiesen, dass er oder sie genau dazu nicht in der Lage ist!
Vor Beginn der Gruppenstundenreihe ist ein Elterninfoabend sinnvoll.
Um Gruppenstunden zur Prävention von Kindeswohlgefährdung, also zur Stärkung von 
Kindern und Jugendlichen durchzuführen, raten wir, das Einverständnis der Eltern schriftlich 
einzuholen. Dies kann im Rahmen eines Infoabends geschehen. Beim Infoabend können den 
Eltern die Maßnahmen der Kolpingjugend zum Schutz des Kindeswohls (Handreichung „An 
jedem Tag - Kinder aktiv schützen“, Verhaltenskodex, Krisenleitfaden, Notfallscheckkarte, 
Vertrauenspersonen) sowie der geplante Ablauf und Inhalt der Gruppenstundenreihe 
vorgestellt werden. Haben Eltern noch offene Fragen, können diese geklärt werden. Für 
einen Elternbrief und eine Einverständniserklärung findet ihr Vorlagen auf Seite 62 und 63.
Pro Baustein ist eine halb- bis eineinhalbstündige Gruppenstunde zu veranschlagen. Eine 
solche Stunde beginnt idealerweise mit einem Einstieg (der ist gegebenenfalls beschrieben) 
oder einem Aufwärmspiel (dabei kann zum Beispiel ein bekanntes Kennenlernspiel, das 
Lieblingsspiel der Gruppe, oder der eventuell unten genannte Vorschlag genutzt werden). 
Danach kommt der jeweilige Baustein als Hauptteil. 
Zum Abschluss gibt es noch eine kurze altersgerechte Reflexion und/oder ein Aktionsspiel. 
Der Sinn eines solchen Ablaufs liegt darin, die Arbeit an diesem brisanten Thema in eine 
gründliche Vor- und Nachbereitung mit den Kindern oder Jugendlichen einzubetten. Bei der 
Umsetzung der Bausteine muss natürlich auf die besonderen Gegebenheiten in der Gruppe 
33
geachtet und die Anleitungen müssen entsprechend angepasst werden!
32 
Verband Christlicher Pfadfinderinnen
und Pfadfinder; Gelhaar, Tim. (2010)
AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt
 Eine Handreichung für Verantwortungs-
trägerinnen und -träger im VCP. S.34/35
33 
DPSG Bundesleitung (2007)
Aktiv gegen sexualisierte Gewalt -
Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen
und Leiter der Deutschen Pfafinderschaft
Sankt Georg (DPSG) S.20-21
Entzug des 
Mitarbeitendenstatus
Über die Gruppenstunde
Gruppenstunden-
vorschläge zu diesen 
Themen 
Und jetzt 
ganz praktisch!

Mein Körper gehört mir
38
Ziel: Die Kinder sollen sich bewusst werden, wie wichtig es ist, dass sich jedes 
Kind so kleiden darf, dass es sich wohlfühlt. 
Alter: 8-12 Jahre 
Gruppengröße: 6-14 Kinder 
Dauer: 90 Minuten 
Material: Kiste mit kleinem Spiegel (z. B.: Kosmetikspiegel oder Spiegelkachel), 
Arbeitsblatt (für jedes Kind kopiert) mit Bilder der Anziehkids 
(siehe Kopiervorlage), Farbstifte (Holzstifte), Scheren, große Papierrolle, 
Wachsmalstifte 
(15 Minuten) 
Alle Kinder sitzen im Kreis. Die Gruppenleitung zeigt den Kindern eine kleine Kiste und kündigt 
geheimnisvoll an, dass in dieser Kiste das Wertvollste der Welt ist. Die Kiste wird daraufhin im 
Kreis herumgegeben und jedes Kind darf sie einzeln öffnen und hineinschauen. Die Kiste ist 
leer, bis auf einen Spiegel, der am Boden befestigt ist. Wenn das Kind in den Spiegel schaut, 
sieht es „das Wertvollste auf der Welt“: sich selbst. Die Kinder erkennen, dass es nicht um 
Andere geht oder um etwas Abstraktes, das sie nichts angeht. Sie fühlen sich wertgeschätzt 
und spüren, dass sie selbst die Hauptperson sein dürfen. 
2. Hauptteil: Anziehkids (45 Minuten) 
Die Kinder bekommen das Arbeitsblatt mit einem Anziehkid und den Anziehsachen. Mit 
Farbstiften gestalten sie die Anziehkids und die Anziehsachen und schneiden sie aus. Nun 
können die Kinder ihre Figuren mit den Kleidungsstücken ihrer Wahl anziehen. In einer Art 
Modenschau stellen die Kinder ihre angezogenen Figuren einander vor. Ob die Kleidungsstücke 
besonders gut angemalt sind oder nicht, wird nicht bewertet. 
Ablauf:
1. Einstieg: Das Wertvollste auf der Welt

39
Die Gruppenleitung spricht mit den Kindern über die Anziehkids: Welche Körperteile der 
Anziehkids sind bedeckt? Welche Körperteile sind bei allen Kids bekleidet? Wie fühlen sich 
solche Kleidungsstücke an? Wo oder wann kleidet man sich mit mehr oder weniger langen 
Kleidungsstücken? Müssen es immer Markenklamotten sein? Variante: Die Kinder können 
weitere Anziehsachen malen und ausschneiden. Hinweis: Alle Körperteile können bei ihrem 
Namen genannt werden, auch die Genitalien. Wenn Kinder zu Lachen beginnen, kann das 
thematisiert werden (siehe Einleitung). Es kann sein, dass manche Kinder mit einfacher 
Kleidung kommen, da sie die Kleider ihrer Geschwister auftragen müssen oder da die Eltern 
bestimmen, was getragen werden soll. Diese Kinder sollen nicht bloßgestellt werden.
3. Abschluss: Jedes Kind hat das Recht sich so zu kleiden, wie es will um sich wohl 
zu fühlen. (30 Minuten) 
Die Kinder legen sich der Reihe nach auf große Papierbögen. Andere Kinder fahren mit Stiften 
den Körper auf dem Papier nach. Mit Wachsmalfarben darf jedes Kind sein Bild selber 
gestalten und sich die Kleidung seiner Wahl „anziehen“. Vorschlag: Die fertigen Bilder können 
im Gruppenraum aufgehängt werden. Außerdem kann in einer der folgenden Gruppenstunde 
eine Spiegelschachtel gebastelt werden um sich daran zu erinnern, dass ich „das Wertvollste 
34
auf der Welt“ bin. Variante: die Figuren können auch mit buntem Papier beklebt werden.
34
  Hrsg. Bund der Deutschen Katholischen Jugend 
in der Erzdiözese Freiburg
und Abteilung Jugendpastoral im 
Erzbischöflichen Seelsorgeamt (2009).
Schutz vor sexueller Gewalt - 
Gruppenstundenvorschläge 
S.4-7
DV Limburg

40
 Kathrin Schmider, 2009

41
Kathrin Schmider, 2009

TIPP
35
 DPSG Bundesleitung (2007)
Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - 
Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen und Leiter 
der Deutschen Pfafinderschaft 
Sankt Georg (DPSG) S.23
Positive oder negative
Gefühle
42
Ziel: Die Kinder sollen erkennen, welche Situationen positive oder negative 
Gefühle auslösen.
Alter: Ab 8 Jahren
Gruppengröße: 8-24 Kinder 
Dauer: 30-60 Minuten 
Material: Zettel mit Bildern von Kindern oder Jugendlichen in zur Thematik 
passenden Schlüsselsituationen
Ablauf:
In Kleingruppen zu maximal acht Kindern oder Jugendlichen legt eine Leiterin oder ein Leiter 
nacheinander ca. 12 Bilder aus, auf denen andere Kinder oder Jugendliche in Situationen 
abgebildet sind wie „Mit Mama im Bett kuscheln” oder „Von der Oma einen Kuss bekommen”.
In jeder Kleingruppe ist eine Leitungsperson dabei. 
Die Kinder oder Jugendlichen sollen sagen, was auf den Bildern passiert und wie sie sich an 
der Stelle der abgebildeten Kinder oder Jugendlichen fühlen würden.
Wichtig ist, dass jedes Kind oder Jugendlicher für sich entscheiden kann, ob es in der 
Situation positive oder negative Gefühle hätte. Die abgebildeten Situationen dürfen den 
Kindern keine Angst machen. 
Passende Bilder für Kinder und Jugendliche in folgenden Büchern:
„Schön & blöd. Ein Bilderbuch über schöne und blöde Gefühle” von Ursula Enders 
und Dorothee Wolters für Kinder von 8-12 Jahren
„Lass das, nimm die Finger weg!” von Ursula Enders, Ulfert Böhme, Dorothee Wolters, 
Verlag: Anrich-Verlag, ab 11 Jahren
„Auf den Spuren starker Mädchen. Cartoons für Mädchen - diesseits von Gut und Böse” 
von Irmgard Schaffrin und Dorothee Wolters, Verlag: Volksblatt-Verlag oder 
35
„Die Nachricht” von Zartbitter, Köln für Jugendliche, ab 14 Jahren.

TIPP
Ziel: Den Kindern bewusst machen, was gute oder schlechte
Geheimnisse sind.
Alter: Ab 8 Jahren, aber auch für deutlich Ältere
Gruppengröße: 8-24 Kinder 
Dauer: 30-60 Minuten 
Material: A2-Pappe mit sechs Beispielen für Geheimnisse,
Edding, Zettel, Stifte
Ablauf:
In Kleingruppen zu max. acht Kindern oder Jugendlichen legt eine Leiterin oder ein 
Leiter - gut leserlich auf einem A2-Pappbogen geschrieben - ca. sechs Beispiele für 
Geheimnisse hin, die Kinder oder Jugendliche vor anderen haben können wie, „Mein 
bester Freund und ich haben einen Schatz an einem geheimen Ort versteckt” oder 
„Ich habe in der Schule geschummelt” oder „Ich bade mit meinem Onkel” und liest 
diese laut vor. Wenn die Beispiele von allen verstanden werden, schreibt jedes Kind 
bzw. jeder Jugendliche für sich auf, was davon seiner Meinung nach gute oder 
schlechte Geheimnisse sind. Besonders griffig für Kinder ist die Formel „Gute 
Geheimnisse machen gute Gefühle, schlechte Geheimnisse machen schlechte 
Gefühle”. Anschließend tauschen sich die Kinder oder Jugendlichen darüber aus.
43
Gute oder schlechte
Geheimnisse
Auch hier gilt wieder, dass jedes Kind oder jede/r Jugendliche für sich entscheiden 
kann, ob es/er die Geheimnisse positiv oder negativ einordnet und die vorgegeben 
Beispiele dürfen keine Angst machen. Wenn möglich sollen die Kinder oder 
36
Jugendlichen die Beispiele auch durch eigene ergänzen.
36
 DPSG Bundesleitung (2007)
Aktiv gegen sexualisierte Gewalt -
Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen und Leiter
der Deutschen Pfafinderschaft 
Sankt Georg (DPSG) S.24

Nein sagen/
Hilfe holen
44
Ziel: Kinder lernen NEIN zu sagen, wenn sie etwas nicht möchten. Sie erfahren 
wo sie Hilfe erhalten, wenn jemand etwas mit ihnen gegen ihren Willen tut. 
Alter: 8-14 Jahre 
Gruppengröße: 6-14 Kinder 
Dauer: 90 Minuten 
Material: Werdarfwas (für jedes Kind kopiert, siehe Vorlage),
Werdarfwas vergrößert oder auf Flipchart-Papierbogen abgeschrieben, Stifte, 
Lückengedicht, Flyer und Infomaterial, wo es Hilfe gibt.
Ablauf: 
1. Einstieg: Die Nein-Welle (15 Minuten) 
Alle setzen sich in Kreisform auf Decken oder Stühle. Ein Kind sagt seinem Nachbarkind das 
Wort „Nein“ zu. Wie beim Spiel „Stille Post“ wird das Wort weitergegeben. Das Wort soll dabei 
immer lauter werden. Achtung: nicht ins Ohr brüllen! Das Spiel kann ein oder zweimal 
wiederholt werden. Dann fragt die Gruppenleitung, wie die Kinder das Lauterwerden 
empfunden haben. 
2. Hauptteil 1: Wer darf was? (45 Minuten) 
Jedes Kind bekommt das Arbeitsblatt „werdarfwas“. Die Fragen können gemeinsam gelesen 
werden um besonders jüngeren oder schwächeren Kindern die Aufgabe zu erleichtern. Die 
Kinder beantworten die Fragen alleine für sich, indem sie die für sich zutreffenden Antworten 
ankreuzen. Wenn jedes Kind die Fragen beantwortet hat, übertragen sie die Ergebnisse auf 
das große Arbeitsblatt oder den Flipchart-Papierbogen. Gemeinsam wird das Ergebnis 
betrachtet. Gleiche oder voneinander abweichende Antworten werden wahrgenommen. In 
einem Austausch können Kinder freiwillig sagen, wie sie geantwortet haben und weshalb sie 
ihre Kreuze so oder anders gemacht haben. Die Gruppenleitung kann Impulsfragen stellen wie:
DV Augsburg

45
 „Wieso kann ich etwas von einer Person zulassen, von einer anderen aber nicht?“ oder 
„Weshalb ist es sehr angenehm, wenn eine Person mich berührt, obwohl die gleiche Berührung 
von einer anderen Person unangenehm ist?“ Im Verlauf des Gespräches leitet die Gruppen-
leitung über zur Frage: „Was kannst du tun, wenn jemand etwas mit dir machen möchte, 
was du nicht magst?“ Kinder und Gruppenleitung suchen unterschiedliche Antworten. Die 
Antworten können auf einem großen Plakat gesammelt werden, das später im Gruppenraum 
aufgehängt wird. 
3. Hauptteil 2: Nein Sagen (15 Minuten) 
Das Plakat mit dem Lückengedicht wird in die Mitte gelegt. Die Kinder versuchen Wörter zu 
finden, die eingesetzt werden können. Wenn die Aufgabe für die Kinder zu schwer ist, gibt die 
Gruppenleitung die Wörter vor und die Kinder müssen sie nur noch sortieren. Zu dem fertigen 
Gedicht können sich die Kinder dann Gesten überlegen, die das Gesagte verdeutlichen. Das 
Gedicht kann dann mehrmals gemeinsam gesprochen werden. Das vervollständigte Gedicht 
kann schön ausgestaltet und im Gruppenraum aufgehängt werden. Um den Kindern zu 
verdeutlichen, dass sie wirklich „nein!“ sagen dürfen, kann das Plakat „Ich darf nein sagen!“ 
ebenfalls im Gruppenraum aufgehängt werden. 
4. Abschluss: Hilfe (15 Minuten) 
Die Gruppenleitung weist darauf hin, dass bloßes Neinsagen nicht immer hilft. Die Kinder 
erfahren dann aber, dass sie trotzdem Anderen nicht schutzlos ausgeliefert sind. Die Gruppen-
leitung verteilt die Flyer und das Infomaterial und schaut es mit den Kindern gemeinsam 
durch. Die Kinder sollen wissen, wo sie im Ernstfall Hilfe bekommen können. Zum Abschluss 
kann nochmal das Gedicht gemeinsam gelesen werden.

37
 Hrsg. Bund der Deutschen 
Katholischen Jugend in der Erzdiözese Freiburg 
und Abteilung Jugendpastoral im 
Erzbischöflichen Seelsorgeamt (2009) 
Schutz vor sexueller Gewalt - 
Gruppenstundenvorschläge S.4-7
38
 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR)
(Januar 2006)
Prävention vor sexueller Gewalt in der 
Kinder- und Jugendarbeit - Grundlagen 
und Methoden präventiver Arbeit Baustein 3
S.71
46
Ich sag „Nein“ 
Wir sind zwar .............................................. aber nicht ................................................... 
Soll etwas nicht ........................................... so machen wir ............................................
Wir sagen laut ............................................. denn wir sind ..............................................
Wörter zum Einsetzen: klein – Krach – sein – hellwach – schwach – Nein 
 37Idee aus: Präventionsbüro Petze: JA zum NEIN, Unterrichtsmaterialien für die Grundschule zur Prävention von sexueller Gewalt. Kiel 2004, S. 56
Wer darf was? Mutter?  Vater? …?
mich kämmen
mir ein Pflaster aufkleben
mir bei den Aufgaben helfen
mich mit Worten trösten
mich verhauen
mich knuddeln
mich ausschimpfen
von mir einen Kuss verlangen
mich baden oder abtrocknen
mich bei der Hand nehmen
mir einen Weg zeigen
mir etwas Hübsches schenken
mir etwas Schönes zeigen
mich im Auto mitnehmen
38
mich kitzeln
Vorlage: Lückengedicht
Vorlage: Wer darf was?

47
Wahrnehmen
(Gefühle/Körper/
Grenzen)
Ziel: Gefühle wahrnehmen, sensibel für eigene und fremde Grenzen werden 
Alter: Jugendliche ab 12 Jahre 
Gruppengröße: 6-14 Jugendliche 
Dauer: 90 Minuten 
Material: Smileyblatt (siehe Vorlage) und Briefumschlag - jeweils für jede Person, 
Scheren, Situationen für Grenzskala, Plakat „absolut okay“ und Plakat 
„Grenze überschritten“, Tabelle „Wer darf was?“ (siehe Vorlage) und Stift - 
jeweils für jede Person 
Ablauf:
1. Einstieg - Smileys (15 Minuten) 
Jede und jeder erhält ein Blatt mit Smileys, die unterschiedliche Gefühle ausdrücken und 
einen Briefumschlag mit dem eigenen Namen darauf. Die Smileys werden ausgeschnitten 
und folgende Frage wird gestellt: Mit welchem Gesicht kommst Du heute in die Gruppen-
stunde? Und warum? Jede und jeder sucht den passenden Smiley (maximal zwei Smileys) 
heraus. In einer ersten Runde sollen die unterschiedlichen Gesichter und das Warum 
vorgestellt werden. Fordert die einzelnen Gruppenmitglieder auf, zuerst für sich selbst 
nachzudenken; also zu versuchen, die eigenen Gefühle explizit wahrzunehmen und sie 
dann auszudrücken. 
Hinweis: In jeder Gruppe gibt es auch ruhigere Mitglieder. Wenn jemand nichts zu seiner 
aktuellen Stimmung sagen möchte, ist das auch okay. Nach dem Austausch packen alle 
ihre Smileys in ihren Umschlag. Alle Umschläge werden im Gruppenraum aufbewahrt. 
Hinweis: Diese Kurzreflexion kann zum Einstieg, aber auch zum Ende einer jeden Gruppen-
stunde genutzt werden.

48
Variante: Die Smileys werden groß kopiert oder ihr bastelt große Smileys, die dieselben 
Gefühle ausdrücken wie die auf der Vorlage. Diese könnt ihr im Gruppenraum aufhängen. 
Die einzelnen Gruppenmitglieder erhalten eine Wäscheklammer mit ihrem Namen. Die 
Fragestellung bleibt dieselbe wie oben. Dann bringen alle ihre Klammer an dem passenden 
Gesicht an und in einer kurzen Gesprächsrunde stellt jede und jeder sein Gesicht sowie das 
Warum vor. Die Smileys bleiben hängen, die Klammern sammelt ihr an einem neutralen Ort 
daneben. 
2. Hauptteil: Grenzverletzung (60 Minuten) 
Wo stehst Du? Auf einer fiktiven Skala im Raum, deren eines Ende „Das ist für mich absolut 
okay.“ ist und das andere Ende „Hier ist meine Grenze überschritten!“, sollen sich die Jugend-
lichen je nach ihrem Empfinden positionieren. Die Skala entsteht durch zwei Plakate „absolut 
okay“ und „Grenze überschritten“, die ihr im Raum als die Enden der Skala auslegt. Es sollte 
keine direkte Mitte geben. Die Gruppenmitglieder müssen wenigstens eine Tendenz andeuten, 
in welche Richtung ihr Empfinden geht. Nach der Positionierung geht der oder die Leitende 
jeweils zu einigen Einzelnen (niemals zu allen, nur zu ein oder zwei je Situation) und erkundigt 
sich, weshalb er oder sie sich genau hier platziert hat. Nach der Positionierung und der Befra-
gung Einzelner könnt ihr noch überlegen, was ihr in solchen Situationen machen könntet, 
damit keine Grenzverletzung passiert oder wie ihr euch im Moment der Grenzverletzung 
verhalten könntet, um diese zu bemerken. Hinweis: Diese Übung soll ganz explizit verdeut-
lichen, dass es je nach Person unterschiedliche Grenzen gibt und dass diese auch so respek-
tiert werden sollen. Was für die eine „Spaß“ oder „gar kein Problem“ ist, kann den anderen 
verletzen oder bloßstellen. Folgende Situationen zum Thema Grenzverletzung stehen zur 
Auswahl: Wählt hiervon drei oder vier Situationen aus und geht wie oben beschrieben vor.

49
- Ihr habt auf dem Lager Bodypainting gemacht. Alle Bilder davon werden am Elternabend 
über Beamer gezeigt. 
- Auf Eurem Lagerplatz gibt es wahnsinnig viele Zecken. Die Leiterinnen und Leiter haben 
beschlossen, dass sich jeden Abend alle absuchen lassen müssen. 
- Beim Überfall wirst Du aus dem Schlafsack gezogen und in den Wald verschleppt. 
- Am Ende der Freizeit wird Liegengebliebenes hoch gehalten, damit Einzelne ihre Sachen 
wieder zurück kriegen. Es ist auch getragene Unterwäsche dabei. 
3. Abschluss - Stopp sagen (15 Minuten) 
Bildet aus allen Jugendlichen zwei Reihen, die sich gegenüber stehen. Es gibt jetzt also immer 
zwei Jugendliche, die ein Paar bilden. Die beiden Reihen stehen in einem Abstand von circa 
fünf Metern und die Jugendlichen schauen ihre Gegenüber an. Auf ein Signal der Leiterin oder 
des Leiters gehen die Jugendlichen aus einer Reihe auf ihr jeweiliges Gegenüber zu. Die Ge-
schwindigkeit des Gehens bestimmen die Jugendlichen selbst. Das Gegenüber entscheidet, wie 
weit der Partner oder die Partnerin auf sie oder ihn zugehen darf, und zwar mit einem lauten 
Stopp! Wenn alle stehen, werden die Rollen getauscht. Jetzt dürfen die anderen losgehen und 
die, die zuvor gegangen sind, sagen Stopp! Es folgt auch hier eine kurze Auswertung. Dazu 
nutzt ihr diese Fragen: Wie hast Du gespürt, wann die Grenze für Dich zum Stopp sagen war? 
Hat Dein Partner den gleichen Abstand gewählt? War der Abstand für Dich okay? Fazit: Es 
genügt nicht, nur zu bemerken, dass es individuelle Grenzen gibt. Um Grenzverletzungen 
zu vermeiden, sollten alle versuchen, auch diese Verletzungen zu bemerken. Dazu ist aber 
genauso wichtig, andere darauf aufmerksam zu machen, wenn eigene Grenzen verletzt 
werden. Das kostet oft Überwindung und geht zum Beispiel mit einem klaren und recht-
39
zeitigen STOPP!
39
  Hrsg. Bund der Deutschen Katholischen 
Jugend in der Erzdiözese Freiburg 
und Abteilung Jugendpastoral im 
Erzbischöflichen Seelsorgeamt. (2009)
Schutz vor sexueller Gewalt - 
Gruppenstundenvorschläge
S.14 -21

50
Selbststärkung 
(Persönlichkeit)
Vorlage: Wer darf was? (siehe Seite 46)
Vorlage: Smileys
Ziel: sich selbst als Persönlichkeit positiv wahrnehmen, 
eigene Ressourcen kennen und benennen 
Alter: Jugendliche ab 12 Jahre 
Gruppengröße: 6-14 Jugendliche 
Dauer: 90 Minuten 
Material: Würfel, Würfelfragen (Kärtchen mit Augenzahlen auf der Rückseite) -
entweder selbst schreiben oder Vorlage kopieren, Filzstifte (je einen pro 
Person), DIN A4 Papier, Kreppklebeband, Smileys, Umschläge und Scheren, 
für die, die in Gruppenstunde 1 nicht da waren, Umschläge mit Smileys von 
denen, die da waren (Gruppenstunde 1) 
- Smileys zum kopieren
- einer der Smileys ist zum selbst gestalten

51
Ablauf:
1. Einstieg: Rush Hour in Tokyo (15 Minuten) 
Alle sitzen im Stuhlkreis, eine Person ist in der Mitte. In Tokyo sind gerade alle unterwegs, es 
ist Hauptverkehrszeit! Allerdings bewegen sich immer nur Leute mit gleichen Merkmalen… z.B. 
„Alle, die zwei Geschwister haben!“ oder „Alle, die gerne Fußball spielen!“ Wer in der Mitte 
steht sollte ein oder zwei solcher Sätze parat haben. Ist der Satz ausgesprochen, müssen alle, 
die zu dieser Personengruppe gehören, ihre Plätze wechseln und wer in der Mitte steht, sucht 
sich schnellstmöglich einen frei werdenden Platz. Daraufhin bleibt jemand anderes ohne Stuhl 
und fängt einen neuen Satz an: „Alle, die ...“ Was fällt Euch da alles ein? Wer nicht mehr 
weiter weiß, sagt „Rush Hour in Tokyo“ und alle müssen ihre Plätze wechseln! Hinweis: Wenn 
es passiert, dass eine Frage für jemanden peinlich ist oder dass jemand bloßgestellt wird, 
haltet den Spielfluss an und erklärt nochmal klar, dass es hier um Fragen nach äußeren 
Merkmalen und vor allem auch Eigenschaften geht. Diese sollen aber nicht in den Bereich 
„Grenze überschritten“ (siehe Gruppenstunde 1) fallen. Tipp zum Beenden des Spiels: Wenn 
ihr das Gefühl habt, es wird langweilig oder alle sind ausgepowert, bleibt bei einem Spielzug 
einfach selbst in der Mitte stehen und beendet dann das Spiel. 
2. Hauptteil: Wer bin ich? (60 Minuten) 
Ich und die Anderen! Würfelspiel in der Großgruppe. Setzt Euch an einen großen Tisch oder in 
einen Stuhlkreis. Legt die Würfelfragen mit den Augenzahlen nach oben in der Mitte aus. 
Reihum wird jetzt gewürfelt: Je nach Augenzahl wird die passende Fragekarte aufgedeckt und 
beantwortet: 
1) Ich kann etwas, was hier alle können! 2) Ich weiß etwas, was hier alle wissen! 
3) Ich bin etwas, was hier alle sind! 4) Ich kann etwas, was hier niemand kann! 
5) Ich weiß etwas, was hier niemand weiß! 6) Ich bin etwas, was hier niemand ist!

Diese Fragen sind für viele Jugendliche nicht einfach zu beantworten. Wenn ihr merkt, dass 
jemand ins Stocken gerät, dann öffnet die Frage in die Runde hinein. Dann kann die ganze 
Gruppe dem oder der Einzelnen beim Beantworten helfen! Ihr als Leitende könnt euch gut 
im Voraus schon Gedanken zu euren einzelnen Gruppenmitgliedern machen. Diese Gedanken 
könnt ihr dann hier einbringen. 
Warmer Regen: Jedes Gruppenmitglied erhält ein Blatt und einen Stift. Die Blätter werden sich 
gegenseitig mit Kreppklebeband auf den Rücken geklebt. Nun gehen alle im Raum herum und 
schreiben einander Rückmeldungen auf dieses Blatt. Die Rückmeldungen sind ganz persönlich 
und sollen nur eigene Wahrnehmungen beinhalten. Es dürfen nur positive Inhalte sein! Hier 
schenkt ihr Euch gegenseitig einen „warmen Regen“. 
a) Diese Übung darf keine Plattform bieten jemand anderem etwas „reinzudrücken“!
b) Erfahrungsgemäß gibt es bei dieser Übung Gruppenmitglieder, die sehr viele Kommentare 
erhalten und andere, die weniger Kommentare erhalten werden. Als Leitung solltet ihr darauf 
sensibel reagieren und auf jeden Fall jeder Person eine positive Rückmeldung schreiben. 
Wahlweise kann auch die Vereinbarung getroffen werden, dass alle allen einen kurzen 
positiven Inhalt schreiben.
c) Natürlich gibt es über alle Gruppenmitglieder nicht nur Positives sondern auch Negatives 
bzw. Kritisches zu sagen. Allerdings ist diese Übung ein „warmer Regen“ und soll absichtlich 
nur die positiven Eigenschaften der Person in den Mittelpunkt stellen. Folgende Impulssätze 
bieten einen guten Einstieg: 
- Das mag ich an Dir.
- Das gefällt mir an Dir. 
- Das kannst Du gut. 52
Hinweis:
(zu: „Ich und die Anderen!“)
Hinweis:
(zu: „Warmer Regen“)

53
Beendet den „warmen Regen“ langsam, wenn die meisten mit dem Schreiben fertig sind. 
Weißt zum Beispiel darauf hin, dass sie jetzt noch eine weitere Person aussuchen können und 
dann der „Regen“ zu Ende geht. Jetzt trefft euch im Kreis, hängt euch gegenseitig die Blätter 
vom Rücken ab und jeder und jede liest für sich die Rückmeldungen. Die Inhalte bleiben bei 
den Einzelnen, nur wenn es Fragen zum Verständnis von Rückmeldungen gibt, sollten sie hier 
gestellt werden. Die Gruppenmitglieder können diesen „warmen Regen“ jetzt einpacken und 
wenn es ihnen einmal nicht so gut geht, kann dieses eine gute Aufmunterung sein und ihnen 
zeigen, was sie alles können
3. Abschluss: Smileyrunde (15 Minuten) 
Mit den Smileys (siehe Gruppenstunde: Wahrnehmen). Wer noch keine hat, soll sie sich noch 
schnell ausschneiden! Die Fragestellung lautet dieses Mal: Mit welchem Gesicht gehe ich heute 
40
aus dieser Gruppenstunde heraus?
Vorlage zum Würfelspiel - Jugendliche Gruppenstunde 2
Kärtchen mit folgendem Text anfertigen und auf der Rückseite von 1 bis 6 durchnummerieren
40
  Hrsg. Bund der Deutschen Katholischen 
Jugend in der Erzdiözese Freiburg 
und Abteilung Jugendpastoral 
im Erzbischöflichen Seelsorgeamt. (2009)
Schutz vor sexueller Gewalt -
Gruppenstundenvorschläge
S.22-25
Ich kann etwas,
was hier alle können!
Ich weiß etwas,
was hier alle wissen!
Ich bin etwas,
was hier alle sind!
Ich kann etwas,
was hier niemand kann!
Ich weiß etwas,
was hier niemand weiß!
Ich bin etwas,
was hier niemand ist!

Checkliste 
für Ferienfreizeiten
54
Wenn man eine Ferienfreizeit organisiert, gibt es viel zu beachten. Neben der Programm-
planung und Rahmenpunkten wie Unterkunft und Verpflegung sollte auch das Thema „Kinder 
aktiv schützen“ seinen festen Platz finden.
Die vorliegende Checkliste soll eine Unterstützung bieten, den Schutz des Kindeswohls in der 
Vorbereitung und Durchführung zu verankern.
1. „Ein Plan muss her!“ - Schritte in der Vorbereitung
• Warum sollen wir uns darum jetzt auch noch kümmern? - Handlungsbedarf analysieren
• Um was geht es hier eigentlich? - Schulung von Betreuer/innen
• Ausgemacht! - Klare Vereinbarungen treffen für die Freizeit
• Da schau her! - Information für Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte
• Keine Panik in der Krise! - Krisenplan, Meldewege, Kontaktpersonen
2. „Auf geht's!“ - Maßnahmen während einer Ferienfreizeit
• Augen auf! - Reflexion und Kontrolle des eigenen Verhaltens
• Ohren auf! - Kindermitbestimmung bei Ferienfreizeiten
• Überlegt handeln! - Intervention bei Verdachtsfällen
3. „Das war's?“ - Nachbereitung von Ferienfreizeiten
• Was es noch zu sagen gibt. - 
Rückmeldungen von Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten
• Nochmal nachgedacht! - Reflexion des Betreuer/innenteams
DV Limburg

TIPP
55
„Ein Plan muss her!“
Schritte in der Vorbereitung
Eine gute Planung erspart viel Arbeit und Improvisationskunst. Das gilt auch für die Einbettung 
des Themas „Prävention sexueller Gewalt“. 
Also, auf geht's!
Warum sollen wir uns darum jetzt auch noch kümmern? -
Handlungsbedarf analysieren
Wenn man von einer Sache überzeugt ist, haben die folgenden Handlungen und Bemühungen 
eine viel intensivere Wirksamkeit, als wenn man einfach nur was macht, damit das auch 
gemacht ist. Für die Einbettung des Themas „Kinder aktiv schützen“ heißt das erst einmal 
den Handlungsbedarf zu analysieren.
Aufgabenstellungen für das Betreuer/innenteam:
1.) 10 Gründe, warum wir uns auf gar keinen Fall mit dem Thema „Kinder aktiv schützen“ 
in unserer Vorbereitung beschäftigen sollten.
2.) 10 Gründe, warum das Thema „Kinder aktiv schützen“ ein fester Bestandteil unserer 
Vorbereitungen sein sollte.
Nach dieser Aufgabe sind (hoffentlich) genug gute Gründe gefunden, warum man sich mit 
diesem Thema auseinandersetzen sollte.
Die 10 Gegenargumente zeigen bestimmt gut, welche Vorbehalte es gegenüber diesem 
Plan geben kann. Das ist wunderbar, denn so können Argumente gesucht werden, um 
auch die „Zweifelnden“ zu überzeugen.
Um was geht es hier eigentlich? - Schulung von Betreuer/innen
Damit Betreuer/innen Sicherheit in der Materie bekommen, brauchen sie Informationen. 
Eine Schulung soll den Betreuer/innen die Möglichkeit geben, Sachinformationen zu erhalten 
und ihre Rolle gegenüber den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen zu reflektieren.
Schulungen werden 
von den Präventionsstellen 
der Bistümer oder 
Fachberatungsstellen 
angeboten.

56
Inhalte der Schulung sollten sein:
• Definition von Kindeswohlgefährdung
• Zahlen und Fakten
• Formen der Kindeswohlgefährdung
• Strategien von Täter/innen
Ausgemacht! - Klare Vereinbarungen treffen für die Freizeit
Die Kolpingjugend hat einen Verhaltenskodex (siehe Seite 19) eingeführt. Der Verhaltens-
kodex schafft ein Bündnis der Verantwortung und ist eine Richtschnur für einen wert-
schätzenden und respektvollen Umgang untereinander.
Freizeiten stellen nicht nur im Jahresablauf ein Highlight da, sie sind auch eine besondere 
Herausforderung an Betreuer/innen. Um für solche individuellen Betreuungssituationen 
gut gerüstet zu sein, sind Zusatzregelungen eine gute Methode. Klare Regelungen geben 
Sicherheit und verkleinern die Grauzone zwischen normalem und grenzüberschreitendem 
Handeln.
Aufgabenstellung für das Betreuer/innenteam:
Fallen Euch Szenen auf einer Freizeit ein, wo es gut wäre, eine klare Vereinbarung bzgl. des 
Handelns zu treffen? Was können wir konkret vereinbaren, um Kinder und Jugendliche vor 
körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt zu schützen und uns als Betreuer/innen vor 
einem falschen Verdacht? Ganz konkrete Schutzvereinbarungen könnten zum Beispiel sein:
• Betreuer/innen duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.
• Betreuer/innen übernachten in getrennten Zimmern/Zelten, nicht mit den Kindern 
gemeinsam.

57
• Es gibt keine Geheimnisse mit Kindern, alle Absprachen können öffentlich gemacht werden.
• Körperliche Kontakte, z.B. in den Arm nehmen, müssen von den Kindern und Jugendlichen 
gewollt sein und dürfen ein sinnvolles Maß nicht überschreiten.
Da schau her! - Information für Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte
Vereinbarungen treffen ist eine super Geschichte, hier gilt: Information schafft Transparenz! Die 
zu betreuenden Kinder und Jugendlichen müssen darüber benachrichtigt werden, welche Regeln 
vereinbart wurden, damit sie dies bei Regelverstößen einordnen und auch berichten können.
Um in Sachen Prävention an einem Strang ziehen zu können und die Erziehungspartnerschaft 
zwischen Institution/Verband und Erziehungsberechtigten zu stärken, sollte auch ein Informations-
fluss bezüglich der Schutzvereinbarungen bestehen.
Schutzvereinbarungen sind nichts, wofür man sich schämen muss! Hier geht es nicht um einen 
Generalverdacht gegenüber allen Betreuer/innen, sondern um ein Qualitätsmerkmal für reflek-
tierte, respektvolle und wertschätzende Jugendarbeit!
Keine Panik in der Krise - Krisenplan, Meldewege, Kontaktpersonen
Eine vollkommene Absicherung ist leider auch mit der besten Präventionsarbeit nicht möglich. 
Deshalb muss gesichert werden, dass bei vagen und erhärteten Verdachtsfällen besonnen und 
verantwortungsbewusst gehandelt wird.
Dafür hat die Bundeskonferenz der Kolpingjugend 2011 einen Krisenleitfaden verabschiedet, 
den Du auf Seite 25 findest. 
Ihr solltet zumindest eine Ansprechperson vereinbaren, die im Krisenfall erreichbar ist und das 
Betreuer/innenteam unterstützen kann (hauptamtliche/r Mitarbeiter/in in der Jugendstelle, 
Missbrauchsbeauftragte/r der Diözese, Bildungsreferent/in des Verbandes, etc.). Eventuell wollt 
ihr ja selbst ein Krisenteam für den Fall der Fälle einrichten. Dazu fragt ihr am besten eure 
Vertrauensperson.

„Auf geht's!“
Maßnahmen während 
einer Ferienfreizeit 
58
Während einer Freizeit muss man so einiges im Auge behalten. Neben der Kontrolle, ob der 
Weg für die Geländerallye geeignet ist und der Frage, was es zum Essen gibt, sollte auch die 
Prävention nicht aus dem Blickfeld geraten. 
Kontrolle hat hier nichts mit Generalverdacht zu tun aber ähnlich, wie bei der Erfüllung der 
Aufsichtspflicht, die ja nicht einfach mit der Pflicht der Information zu Ende ist, gilt es auch im 
Sinne der Prävention von Kindeswohlgefährdung kontinuierlich das eigene Tun zu überprüfen. 
Ein Betreuer/innenteam sollte sich also folgende Fragen stellen: 
1. Information: Sind allen Betreuer/innen, Kindern und Jugendlichen die Schutz-
vereinbarungen bekannt? 
2. Kontrolle: Haben alle verstanden, was die Schutzvereinbarungen meinen? Halten sich 
die Betreuer/innen und Kinder und Jugendlichen an die Schutzvereinbarungen? 
3. Eingreifen von Fall zu Fall: Beobachtet ein/e Betreuer/in eine Grenzüberschreitung oder 
einen Regelverstoß, so hat dies auch, im angemessenen Maß, eine Intervention zur Folge. 
VOR-Sicht und RÜCK-Sicht sind hier die wichtigen Stichworte des Zusammenlebens. Es geht um 
ein vorausschauendes und überlegtes Handeln. Aber auch darum einzugreifen und aufzustehen, 
wenn es zu Grenzüberschreitungen kommt. Das fängt schon im Kleinen am Lagerfeuer an, wenn 
beispielsweise dreckige, sexistische Witze erzählt werden. Hier gilt es nicht einfach wegzuhören, 
sondern Stellung in Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen zu beziehen. 
Kinder und Jugendliche ernst nehmen mit Ihren Wünschen, Meinungen und Anliegen ist auch im 
Sinne der Prävention ein wichtiger Faktor. Durch das Einüben von Partizipation und Mitverant-
wortung erleben Kinder und Jugendliche, dass ihre Stimme bei Entscheidungen zählt. Dies fängt 
im Kleinen an, zum Beispiel bei einer „Jetzt rede Ich“ - Runde im Rahmen einer Ferienfreizeit, in 
der Kinder und Jugendliche Rückmeldungen zum Programm geben können. 
Augen auf! - Reflexion und Kontrolle des eigenen Verhaltens 
Ohren auf! - Kindermitbestimmung bei Ferienfreizeiten

59
Wichtig für das Betreuer/innenteam ist, diese Rückmeldungen auch wirklich ernst zu nehmen 
und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Wenn beispielsweise über die Hälfte der Teil-
nehmenden die Aufwärmspiele blöd finden und dies auch so artikulieren, ist es notwendig das 
Programm entsprechend zu ändern. 
Fragen, die sich Betreuer/innen stellen sollten, sind folgende: 
1. Wie können unsere Teilnehmer/innen auf den Ablauf der Freizeit Einfluss nehmen? 
2. Gibt es niedrigschwellige Angebote des Beschwerdemanagements (Kummer-Kasten, etc.)? 
3. Haben wir kompetente Ansprechpartner/innen für Verdachtsfälle und Vorfälle?
Überlegt handeln! - Intervention bei Verdachtsfällen 
Auch die beste Prävention lässt leider nicht ausschließen, dass es zu Vorfällen der Grenzüber-
schreitung, auch auf Ferienfreizeiten kommt. 
Wichtig für die Betreuer/innen ist Folgendes: 
1. Eigene Krise überwinden! Bei der Konfrontation mit sexuellen Grenzüberschreitungen 
sind Gefühle wie Ekel, Überforderung, Wut, etc. total normal! Wichtig ist, dass die
Betreuer/innen erst ihre eigenen Gefühle überwinden, bevor sie weitere Schritte einleiten. 
2. Ruhe bewahren! Das ist meist am schwierigsten zu befolgen, aber auch der wichtigste 
Rat. Übertriebener Rettungsaktionismus hilft Niemandem! 
3. Hilfe holen! Solche Situationen müssen von Betreuer/innen nicht alleine gemeistert 
werden! Der Krisenleitfaden auf Seite 25 gibt Euch klare Hilfestellung. Die ausge-
machten Ansprechpartner/innen sollen die Betreuer/innen unterstützen! 
Betreuer/innen sind keine kleinen Hobbypsychologen/innen! Krisenintervention ist Aufgabe 
von Profis und deshalb sollten sich Betreuer/innen so schnell wie möglich selbst Hilfe holen.

„Das war's?“
Nachbereitung von 
Ferienfreizeiten
60
Aus, Schluss und vorbei? Nach einer Ferienfreizeit ist man oft total fertig und einfach nur froh, 
wenn alles halbwegs wie geplant verlaufen ist. Um die gemachten Erfahrungen und Erlebnisse 
möglichst gewinnbringend für weitere Maßnahmen verwenden zu können, ist es gut zurück zu 
schauen und die Erkenntnisse zu dokumentieren.
Die Rückmeldungen von Teilnehmer/innen können auf ganz verschiedene Weise eingeholt 
werden. Neben einer klassischen Blitzlicht-Runde am Ende einer Freizeit würde auch die 
Möglichkeit bestehen, einen kurzen Rückmeldebogen zu entwerfen.
Während das Einfordern von Rückmeldungen von Teilnehmer/innen meist selbstverständlich 
ist, ist die Aufforderung an Erziehungsberechtigte, Rückmeldungen aus ihrer Sichtweise zu 
geben oft etwas Besonderes. Durch das konkrete Angebot für Erziehungsberechtige, ihre 
Einschätzungen zu schildern, wird nochmals die Erziehungspartnerschaft von Verband/ 
Institution und Erziehungsberechtigen betont.
1. Woran hat man gemerkt, dass die Betreuer/innen sich mit dem Thema „Kinder aktiv 
schützen“ auseinandergesetzt haben?
2. Waren Sie ausreichend über Abläufe, Ansprechpartner/innen, Ziel der Maßnahme und 
Vorgehensweise informiert?
3. Haben Sie noch Wünsche oder Anregungen an das Betreuer/innenteam?
Was es noch zu sagen gibt. - 
Rückmeldungen von Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten
Konkrete Fragen für Rückmeldungen in Bezug auf die Prävention sexueller Gewalt 
könnten sein:
Für Erziehungsberechtigte:

61
Für Teilnehmende: 
1. Wie gut konntest Du deine Wünsche und Bedürfnisse einbringen?
2. Hattest Du Ansprechpartner/innen für Deine Anliegen?
3. Die Betreuer/innen haben vereinbart besonders darauf zu achten, dass Deine Rechte 
respektiert werden. Was waren Deine persönlichen Erfahrungen hierzu?
Um die Erlebnisse und Erfahrungen gut zu verarbeiten und für die nächste Freizeit 
gewinnbringend einzusetzen, ist eine Reflexion wichtig.
Dabei sind folgende Aspekte zu reflektieren:
Von jede/r Betreuer/in persönlich:
1. Wie gut ist es mir gelungen, mich an die Schutzvereinbarungen zu halten?
2. Wie bin ich mit Grenzüberschreitungen umgegangen?
3. Was würde ich das nächste Mal anders machen?
Vom Betreuer/innenteam:
1. Wie gut haben die vereinbarten Schutzvereinbarungen gewirkt?
2. Konnten Grenzüberschreitungen offen angesprochen werden?
3. Welche Konsequenzen zieht Ihr für die nächste Freizeit?
Und dann kann es auch schon wieder von vorne losgehen! Präventionsmaßnahmen sind keine 
starren Vorgaben, die einmal beschlossen werden sollen und dann für alle Ewigkeit gelten. 
Regeln und Vereinbarungen müssen von den Beteiligten verstanden und akzeptiert werden. 
Abläufe und implementierte Schutzmaßnahmen müssen erst zur Selbstverständlichkeit werden, 
um ihre ganze Wirkung entfalten zu können. Mit jeder Freizeit können so auch die Abläufe im 
41
Bereich Prävention perfektioniert werden.  
Nochmal nachgedacht! - Reflexion des Betreuer/innenteams
41
  Hrsg. Landesstelle für 
Katholische Jugendarbeit in Bayern, 
Fachstelle Prävention sexueller Gewalt (2011)
Checkliste Ferienfreizeiten

Vorlage
Elterninfobrief
62
An die Eltern/Erziehungsberechtigten ...
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
Ihre Tochter/Ihr Sohn besucht die wöchentlichen Gruppenstunden der Kolpingjugend XY. In 
den nächste Wochen wollen wir uns in den Gruppenstunden mit dem Thema „Kinder stark 
machen“ auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung ist Teil der Maßnahmen für den 
Schutz des Kindeswohles, die die Kolpingjugend unter dem Titel „An jedem Tag - Kinder 
aktiv schützen“ bundesweit durchführt. 
Die Gruppenstundenreihe gliedert sich in folgende Einzelstunden:
- Mein Körper gehört mir
- Positive oder negative Gefühle (wann fühle ich mich wohl bzw. unwohl?)
- Nein sagen - Hilfe holen
- Wahrnehmen von Gefühlen und Grenzen
- Stärkung der Persönlichkeit
Um Sie noch weiter zu informieren und für Ihre Fragen zur Verfügung zu stehen, möchten wir 
Sie zu einem Elterninformationsabend am ... im ... einladen. Am Ende dieses Abends möchten 
wir Sie bitten, eine Einverständniserklärung darüber abzugeben, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn an 
diesen thematischen Gruppenstunden teilnehmen darf. 
Mit freundlichen Grüßen
Die Leitungsrunde der Kolpingjugend XY

63
Hiermit erlaube ich der/dem dafür geschulten Leiter/in
_________________________________________________________________
mit meinem Kind
_________________________________________________________________
die Durchführung einer Gruppenstundenreihe, in deren Verlauf mein Kind
sich mit folgenden Themen auseinandersetzen soll:
• Mein Körper gehört mir
• Positive oder negative Gefühle 
• Nein sagen - Hilfe holen
• Wahrnehmen von Gefühlen
• Stärkung der Persönlichkeit
______________________________________________________________________
Datum/Ort, Unterschrift
Vorlage
Einverständniserklärung

Schlusswort
64
„An jedem Tag - Kinder aktiv schützen!“ Ein ambitioniertes Ziel. Es soll Präventionsarbeit 
geleistet, ein Krisenleitfaden verinnerlicht, ein Verhaltenskodex umgesetzt, Kinder stark 
gemacht werden... Das klingt nach viel Arbeit. Bestimmt habt ihr aber beim Lesen der 
Handreichung gemerkt, dass vieles was da steht, bei euch schon zum Alltag gehört. 
Ihr setzt euch in eurer Freizeit dafür ein, dass Kinder und Jugendliche eine unbeschwerte 
Zeit in einer tollen Gemeinschaft erleben können. Das ist bereits ein Teil gelebter Prävention 
und aktiver Einsatz für das Wohl von Kindern und Jugendlichen! 
Als Gruppenleiter/innen habt ihr für eure Gruppenkinder ein offenes Ohr und seid so ein/e 
vertraute/r Ansprechpartner/in, die/der vielleicht noch vor den Eltern um Rat gefragt wird, 
wenn es Streit mit der besten Freundin gibt oder die gefürchtete Klassenarbeit ansteht. So 
werdet ihr vielleicht auch die erste Anlaufstelle, wenn einmal etwas nicht mit kindgerechten 
Dingen zugeht oder ihr macht selbst Beobachtungen, die auf eine Kindeswohlgefährdung 
hindeuten. Mit dieser Handreichung habt ihr nun ein Werkzeug in der Hand, mit dem ihr in 
solchen Situationen angemessen reagieren könnt, ohne euch selbst zu überfordern. 
Diese Handreichung soll euch aber auch darüber hinaus bei eurer Arbeit mit Kindern und 
Jugendlichen unterstützen und euch ermutigen, das Thema Kindeswohl aktiv anzugehen - 
nicht nur, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir wollen die uns anvertrauten Kinder 
und Jugendlichen stark machen. Das bedeutet aber nicht, dass sie selbst für ihren Schutz 
verantwortlich sind. Für den Schutz des Kindeswohls sind Erwachsene zuständig, das heißt 
ihr als Gruppenleiter/innen, die Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder, das heißt alle, 
die im Kolpingwerk Verantwortung tragen und alle, die darüber hinaus mit Kindern und 
Jugendlichen arbeiten.
Für den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen seid ihr nicht alleine verantwortlich,
ihr könnt aber euren Teil dazu beitragen, dass das Wohl von Kindern und Jugendlichen in 
unserem Verband jeden Tag Thema ist. Wir wünschen weiterhin viel Freude bei eurem 
Engagement in der Kolpingjugend, macht weiter so!
Eure AG Kindeswohl

65
Deutsche Gesellschaft 
für Prävention und Intervention 
bei Kindesmisshandlung 
und -vernachlässigung e.V
Sternstraße 58
40479 Düsseldorf
Tel.: 0211 - 4976 80 0
Fax: 0211 - 4976 80 20
E-Mail: info@dgfpi.de
www.dgfpi.de
Nationale Infoline, Netzwerk und 
Anlaufstelle zu sexueller Gewalt 
an Mädchen und Jungen 
N.I.N.A. e.V.
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Tel.: 01805 - 1234 65
Fax: 0431 - 70535018
E-Mail: mail@nina-info.de
Hier erhaltet ihr - unter der 
bundesweiten Nummer 01805 - 1234 65
Hilfe und Informationen. 
Direkt, unbürokratisch und auf Wunsch anonym.
Deutscher Kinderschutzbund 
Bundesverband e.V. 
Schöneberger Straße 15 
10963 Berlin
Tel.: 030 - 214 809 - 0 
Fax: 030 - 214 809 - 99 
E-Mail: info@dksb.de
www.dksb.de
Wildwasser e.V.
Unter www.wildwasser.de findet ihr 
Infos und Kontaktadressen für 
Beratungsstellen vor Ort. Im Forum 
könnt ihr euch informieren, austauschen 
und gegenseitig unterstützen.
Zartbitter Köln e.V.
Sachsenring 2-4
50677 Köln
Tel.: 0221 - 31 20 55
Fax: 0221 - 9 32 03 97
E-Mail: info@zartbitter.de
www.zartbitter.de
Kontaktstellen

Linkliste 
Literaturverzeichnis/
Quellen
66
Eine aktuelle Linkliste zum Thema findet ihr unter www.kolpingjugend.de 
Bundesgerichtshof. (1956). Beschluss vom 14. Juli 1956 - IV ZB 32/56, FamRZ 1956, 350.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2010). 
Kinder- und Jugendhilfe - Achtes Buch Sozialgesetzbuch. Berlin.
Bundschuh, C. (2007). Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen. 
Düsseldorf/Münster: Hrsg. vom BDKJ NRW in Zusammenarbeit mit der Katholischen Landesarbeitsgesmeinschaft 
Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V.
DPSG Bundesleitung. (2007). Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - 
Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen und Leiter der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG). Neuss.
Eggers, C. (1994). Seelische Misshandlung von Kindern. Der Kinderarzt, 25, S. 748 - 755.
Gesundheitsberichterstattung des Bundes. (kein Datum). Kindesmisshandlung. Abgerufen am 06. März 2012 von 
www.gbe-bund.de:http://www.gbebund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gasts&p_aid=&p_knoten=
FID&p_sprache=D&p_suchstring=8697::Mortalit%E4t
Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (2001). Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit - 
Basisinformation zum Thema "sexuelle Gewalt" Baustein 1. Abgerufen am 06. März 2012 von 
http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/BJR-Sexuelle%20Gewalt_Baustein_1.pdf
Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (Januar 2006). Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit - 
Grundlagen und Methoden präventiver Arbeit Baustein 3. Abgerufen am 06. März 2012 von 
www.praetect.de: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/BJR-Sexuelle%20Gewalt_Baustein_3.pdf
Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (2008). 
Leitfaden für die Einrichtung von Vertrauenspersonen in der Jugendarbeit in Bayern. Abgerufen am 07. März 2012 von 
www.praetect.de: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/BJR_Leitfaden_Vertrauenspersonen.pdf
Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (kein Datum). 
Gruppenübung „Fiktive Fallbeispiele: Sexuelle Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“. Abgerufen am 07. März 2012 
von www.praetect.de: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/Fiktive-Fallbeispiele.pdf

67
Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (kein Datum). Muster-Meldekette. Abgerufen am 07. März 2012 von 
www.praetect.de: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Muster-Meldekette.pdf
Hrsg. BDKJ im Erzbistum Berlin und Erzbischöfliches Amt für Jugendseelsorge. (2010). Was tun bei (Verdacht) auf 
Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung? Abgerufen am 07. März 2012 von 
www.bdkj-berlin.de: http://www.bdkj-berlin.de/uploads/media/2011_Merkblatt_MissbrauchWEB.pdf
Hrsg. Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese Freiburg und Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen 
Seelsorgeamt. (2009). Schutz vor sexueller Gewalt - Gruppenstundenvorschläge. Abgerufen am 06. März 2012 von 
www.kja-freiburg.de: http://www.kja-freiburg.de/efj/dcms/sites/kja/schutz/Download/Gruppenstundenvorschlaege.pdf
Hrsg. Landesstelle für Katholische Jugendarbeit in Bayern, Fachstelle Prävention sexueller Gewalt. (2011). 
Checkliste Ferienfreizeiten. München.
Jugendhilfe der Stadt Herzogenrath, kommunaler Arbeitskreis Schule. (2005). Kindeswohlgefährdung - Was kann ich tun? 
Eine Hilfestellung des kommunalen Arbeitskreises Schule. Abgerufen am 30. Oktober 2011 von 
www.herzogenrath.de: http://www.herzogenrath.de/mediathek/downloads/5_1_4_kindeswohlgefaehrdung.pdf
Landesjugendring Thüringen e.V. et al. (kein Datum). Kindeswohlgefährdung. Abgerufen am 31. Oktober 2011 von 
www.ljrt-online.de: http://www.ljrt-online.de/wDeutsch/download/publikationen/Flyer-Kindeswohlgefaehrdung.pdf
May, A. (1997). Nein ist nicht genug - Prävention und Prophylaxe - Inhalte, Methoden und Materialien zum Fachgebiet 
Sexueller Missbrauch. Ruhnmark: Donna Vita Verlag.
Polizei. (2010). Kinderschutz geht alle an! Gemeinsam gegen Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Eine Handreichung 
für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit. Abgerufen am 06. März 2012 
von www.polizei-beratung.de: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/details/7/44.html
Polizei. (2010). Kindesschutz geht alle an - Gemeinsam gegen Kindesmisshandlung und Vernachlässigung - 
Präsentation zur Handreichung. Abgerufen am 06. März 2012 von 
www.polizei-beratung.de: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/details/7/174.html
Stadler, L., Bieneck, S., & Pfeiffer, C. (2011). Stellungnahme zu „sexueller Missbrauch - Zentrale Befunde
Befunde einer 2011 durchgeführten Repräsentativ-Erhebung“. Abgerufen am 01. März 2012 von 
www.kfn.de: http://www.kfn.de/versions/kfn/assets/pressekonferenz18102011.pdf
Literaturverzeichnis/
Quellen

68
Literaturverzeichnis/
Quellen
Danksagung
Techniker Krankenkasse, Landesvertretung NRW. (kein Datum). Gewalt gegen Kinder: "Körperliche Gewalt". 
Abgerufen am 30. Oktober 2011 von www.gewalt-gegen-kinder.de: 
http://www.gewalt-gegen-kinder.de/index.php?option=com_content&view=article&id=13&Itemid=30
Techniker Krankenkasse, Landesvertretung NRW. (kein Datum). Gewalt gegen Kinder: "Seelische Gewalt". 
Abgerufen am 30. Oktober 2011 von www.gewalt-gegen-kinder.de: 
http://www.gewalt-gegen-kinder.de/index.php?option=com_content&view=article&id=13&Itemid=31
Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder; Gelhaar, Tim. (2010). AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt. 
Eine Handreichung für Verantwortungsträgerinnen und -träger im VCP. Kassel.
Zartbitter e.V.; Enders, Ursula. (03. November 2011). Zu schön, um wahr zu sein... 
Abgerufen am 06. März 2012 von www.zartbitter.de: 
http://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Aktuell/Stellungnahme_zu_KFN_03.11.2011.pdf
Zartbitter e.V.; Enders, Ursula; Kossatz, Yücel; Kelke, Martin; Eberhardt, Bernd. (2010). Zur Differenzierung zwischen 
Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag. 
Abgerufen am 06. März 2012 von www.praevention-bildung.dbk.de: 
http://www.praevention-bildung.dbk.de/fileadmin/redaktion/praevention/microsite/Downloads/Zartbitter_ 
GrenzuebergriffeStraftaten.pdf
Wir danken Rebecca Bauer, Stephanie Bury, Tobias Köster, Dorothea Mimberg, Stefanie Schulz 
und Marie-Christin Sommer sehr herzlich für die inhaltliche Erstellung dieser Handreichung. 
Ein weiter Dank geht an folgende Institutionen und Einrichtungen für die freundliche Über-
lassung von Textmaterial aus den jeweils genannten Arbeitshilfen:
DPSG Bundesleitung (Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen und 
Leiter der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG))

69
Bayerischer Jugendring (KdöR) (Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugend-
arbeit - Basisinformation zum Thema "sexuelle Gewalt" Baustein 1; Prävention vor sexueller 
Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit - Grundlagen und Methoden präventiver Arbeit 
Baustein 3; Leitfaden für die Einrichtung von Vertrauenspersonen in der Jugendarbeit in 
Bayern; Gruppenübung „Fiktive Fallbeispiele: Sexuelle Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“ 
und Muster-Meldekette)
Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Berlin und Erzbischöfliches Amt für 
Jugendseelsorge (Was tun bei (Verdacht) auf Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder 
Vernachlässigung?) 
Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese Freiburg und Abteilung Jugendpastoral 
im Erzbischöflichen Seelsorgeamt (Schutz vor sexueller Gewalt - Gruppenstundenvorschläge)
Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Landesverband Nordrhein-Westfalen in Zusammen-
arbeit mit der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-
Westfalen e.V. (Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher 
Jugendgruppen) 
Jugendhilfe der Stadt Herzogenrath, kommunaler Arbeitskreis Schule (Kindeswohlgefährdung - 
Was kann ich tun? Eine Hilfestellung des kommunalen Arbeitskreises Schule) 
Landesstelle für Katholische Jugendarbeit in Bayern, Fachstelle Prävention sexueller Gewalt  
(Checkliste Ferienfreizeiten) 
Landesjugendring Thüringen e.V. et al. (Kindeswohlgefährdung) 
Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder; Gelhaar, Tim. (AKTIV! gegen sexualisierte 
Gewalt. Eine Handreichung für Verantwortungsträgerinnen und -träger im VCP)
Danksagung

Herausgeber
Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland
Kolpingplatz 5-11 · 50667 Köln · Tel. 0221- 20701169
E-Mail: jugend@kolping.de · www.kolpingjugend.de
Redaktion
Sonja Bradl, Stefanie Schulz
Autorinnen und Autoren
Rebecca Bauer, Stephanie Bury, Tobias Köster, Dorothea Mimberg, 
Stefanie Schulz, Marie-Christin Sommer
Fotos 
Kolpingjugend DV Augsburg, Kolpingjugend DV Limburg, Fotolia
Gestaltung und Produktion
artservice und freunde · www.artserviceundfreunde.de
Auflage
5.000 Exemplare
Impressum
70

DV Limburg

Dieses Projekt wird gefördert vom:
Kolpingjugend 
im Kolpingwerk Deutschland
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel. 0221-20701169
E-Mail: jugend@kolping.de
www.kolpingjugend.de
DV Augsburg
DV Limburg
DV Limburg
DV Augsburg
DV Limburg
DV Augsburg
DV Limburg

Anlage 4 Konzeption mittelfrist. Freiw.dienst Kolping

26347 Zeichen

wwwkölpingigdide u

Kolping

Jugendgemeinschaftsdienste

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst

Entsendeorganisation

Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH
Jugendgemeinschaftsdienste

St.-Apern-Str. 32

50667 Köln

Tel.: 0221-20 70 11 21
E-Mail: mfd@kolping.de
Internet: www.kolping-jgd.de

Ansprechpartnerinnen: Annette Fuchs / Jana Kortum / Nina Herhalt / Simone Fuchs
Oktober 2020

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

N
weltwärts

Der Freiwilligendienst des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

R Bundesministerium für
ERS wirtschaftliche Zusammenarbeit

und Entwicklung

OUTGOING

Inhaltsverzeichnis

EINIEINHST... a ee nee 3
1. Ziele des Mittelfristigen Freiwilligendienstes ...........eeneeee 3
2. Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste..................aaaa. 3
3. Zielgruppe....unnsssessssenseesssnsensenssnsennnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnennnnennnnnennnnenenennnnnnnnennnnnnn 4
4. Ablauf des Freiwilligendienstes ...........uneeeeeeeneneneennennnnenneennnnen 4
41 Bewerbung... Nansissnennenennsnsneenneeheennennnsehnanesnnsnenrnne 4
4.2, - Auswähl.der des'Freiwilligenn..uesssensenuiuu nenn 5

4.3 Vorbereitung.
4.5 Ausreise ...........
4.6 Aufenthalt

4.7. Rückkehr.....nnnssesnsensenseenseessenssensennssnnsensssnnsenssennsnnssnnsnnnennsennsenssennnne 7
5. Die Rolle der beteiligten Parteien... 8
5.1 Die Rolle der Entsendeorganisation............eeeeeeeeeeeeneneeeneene 8
5.2 Die Rolle des Projektpartners ..........unaenseeeeeneeenennennnnnnnenenneennnnennnnneennennnnnnn 9
53  BDie:Rölle des’/'der Freiwilligen ....:..2:...uu..e.un.Aiennnen 10
6. Zusammenarbeit zwischen den Kolping JGD und den Projektpartner*innen ......11

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

Einleitung

Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste des Kolpingwerks Deutschland (JGD)
bieten seit 1953 Workcamps an. Das Kolpingwerk Deutschland ist Teil des
internationalen Kolpingwerks (Kolping International). -

Ein Workcamp ist eine Gruppenreise von ca. zehn jungen Menschen, die mit einer
ehrenamtlichen Projektleitung für 2 — 4 Wochen in eines unserer über 60 Projekte
weltweit reisen, um dort gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu leben und zu
arbeiten. Ziel der Workcamps ist es, mit Hilfe dieser interkulturellen Begegnung den
Prozess des interkulturellen Lernens anzustoßen und damit einen Beitrag zur
Völkerverständigung zu leisten.

Im Gegensatz zu der vergleichsweise kurzen Dauer eines Workcamps bieten die
Kolping JGD seit 2007 jungen Erwachsenen ab 18 Jahren die Möglichkeit, für einen
Zeitraum von 6 bis 12 Monaten aktiv in einem unserer Partnerprojekte mitzuarbeiten
und zu leben.

Seit 2008 sind die Kolping JGD anerkannte Entsendeorganisation des weltwärts-
Programms. Zurzeit sind 26 Freiwillige für eine Aufenthaltsdauer von 11 Monaten in
Afrika, Asien, Lateinamerika und Ozeanien tätig.

Als Lerndienst soll der Freiwilligendienst solidarisches Handeln ermöglichen und zu
einer Stärkung des entwicklungspolitischen Bewusstseins in unserer Gesellschaft
beitragen.

1. Ziele des Mittelfristigen Freiwilligendienstes

Der „Mittelfristige Freiwilligendienst‘ ist ein Programm, das der Förderung einer
entwicklungspolitischen Bildungsarbeit dienen soll. Den Freiwilligen soll es ermöglicht
werden, die Entwicklung zivilgesellschaftlicher Prozesse in der Gesellschaft der
Partnerländer sowie in unserer durch ihr „Mitleben und Mitarbeiten“ zu unterstützen.
Die Solidarität und Kooperation zwischen den Zivilgesellschaften soll gestärkt
werden.

Ein weiteres Anliegen unseres Mittelfristigen Freiwilligendienstes ist es, den
Freiwilligen selbst die Möglichkeit auf eine Erweiterung bzw. auf ein Erlernen
interkultureller Kompetenzen und das Erfahren von politischen, kulturellen und
sozialen Strukturen eines anderen Landes zu geben.

Dadurch rücken entwicklungspolitische Fragestellungen in unserer Gesellschaft
weiter ins Bewusstsein junger Menschen. „Globales Lernen“ erlebt der Freiwillige
selber und trägt es durch sein entwicklungspolitisches Engagement über den
Freiwilligendienst hinaus in die Gesellschaft hinein.

Die Umsetzung des Freiwilligendienstes erfolgt entsprechend der Richtlinien des
„weltwärts“-Programms des BMZ.

2. Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste

Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienstee sind Teil eines katholischen
Sozialverbands, der gegenüber Menschen anderer Konfessionen offen ist.

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

Die Kolping JGD sind eine Abteilung des Kolpingwerk Deutschland. Für die Kolping
JGD sind acht hauptamtliche Mitarbeiter*innen tätig: die Abteilungsleitung, eine
Fachreferentin für internationale Jugendbegegnungen mit pädagogischer
Ausbildung, drei Fachreferentinnen für internationale Freiwilligendienste, eine
Sachbearbeiterin für die internationalen Freiwilligendienste und eine
Reiseverkehrskauffrau. Des Weiteren bieten die Kolping JGD die Möglichkeit, im
Rahmen eines Praktikums die Strukturen der internationalen Jugendarbeit und der
Freiwilligenarbeit kennen zu lernen. Dieses Team gewährleistet eine qualifizierte und
hochwertige Betreuung der Freiwilligen und eine gute Zusammenarbeit mit den
Projektpartner*innen.

Die Kolping JGD können auf vielfältige Kompetenzen in der Organisation von
internationalen Jugendbegegnungen zurückgreifen und werden diese in die
Umsetzung des Freiwilligendienstes mit einfließen lassen. Durch Kolping
International stehen fundierte Kenntnisse der Entwicklungspolitik und weltweite
Strukturen (Projektpartner, Bildungshäuser, Referenten...) zur Verfügung.

Die Kolping JGD bringen sich aktiv in der Trägerlandschaft ein und sind Mitglied bei
verschiedenen Dachorganisationen, wie z. B. dem AKLHÜ und der kath. BAG
Freiwilligendienste, Bundesarbeitsgemeinschaft Internationale Soziale Dienste
(BISD), Plattform Personal, Bundesforum Kinder- u. Jugendreisen, BAG kath.
Jugendreisen, dem Qualitätszirkel West. Hier werden Informationen und Erfahrungen
ausgetauscht, um voneinander zu lernen und Synergien zu nutzen.

Bei dem Prozess der Qualitätsentwicklung z. B. des IJAB der Bundesrepublik
Deutschland arbeiten die Kolping JGD aktiv mit und überprüfen auf Grundlage dieser
Ergebnisse die Qualität ihrer Arbeit regelmäßig.

3. Zielgruppe

Der Mittelfristige Freiwilligendienst richtet sich an alle jungen Erwachsenen mit
deutscher Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht zwischen 18
Jahren, bzw. je nach Projekt 21 Jahren, und 28 Jahren, die Grundkenntnisse der
Verkehrssprache des jeweiligen Landes mit sich bringen und für 6 bis 24 Monate in
ein Projekt reisen möchten.

Die Freiwilligen haben einen Haupt- oder Realschulabschluss mit einer
abgeschlossenen Berufsausbildung, Fachhochschulreife, die allgemeine
Hochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss.

Sie sind engagiert, interessiert, verantwortungsbewusst und bereit unter einfachen
Lebensbedingungen zu leben.

Sie sind bereit sich in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Deutschland vor,
während und nach ihrem Dienst zu engagieren.

4. Ablauf des Freiwilligendienstes
Bewerbung

Der Bewerber*innen findet auf unserer Homepage alle Informationen zu unseren
Projekten, zur Organisation und zum Ablauf des Freiwilligendienstes. Auch die
Bewerbung zum Freiwilligendienst findet über die Homepage statt. Dort stehen die
Bewerbungsformulare in deutsch, englisch und spanisch zum Download bereit und

4

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[e 33

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

werden ausgefüllt einmal in Deutsch, einmal in der Sprache des Projektlandes per E-
Mail an die Kolping JGD geschickt. Die Bewerbungsunterlagen sollen ca. 9 Monate
vor der gewünschten Ausreise bei den Kolping JGD eingehen, damit sowohl dem /
der Freiwilligen, als auch den Kolping JGD genügend Zeit für eine umfassende
Vorbereitung des Freiwilligendienstes bleibt.

Auswahl der / des Freiwilligen

Unter den Bewerber*innen findet eine Auswahl statt, um eine möglichst große
Sicherheit zu erlangen, dass der / die Bewerber*in geeignet ist, einen
Freiwilligendienst erfolgreich zu absolvieren. Diese Auswahl vollzieht sich in
mehreren Schritten.

An Hand der Bewerbungsunterlagen, die speziell auf Motivation und Hintergründe
des / der Freiwilligen eingehen, wird eine erste Vorauswahl getroffen.

Überzeugen die Bewerbungsunterlagen des / der Freiwilligen, wird diese/r zu einem
Informations- und Auswahlseminar oder zu einem persönlichen Gespräch mit
Mitarbeiter*innen der Kolping JGD eingeladen. Auf dem Seminar oder im Gespräch
wird die Motivation des / der Freiwilligen noch einmal intensiv betrachtet und ihm / ihr
werden weitere Informationen über den Freiwilligendienst vermittelt. Es wird auf die
Erwartungen des / der Freiwilligen eingegangen und geprüft, ob eine realistische und
nicht überhöhte Erwartungshaltung vorliegt. Des Weiteren werden die persönlichen
Voraussetzungen, soweit möglich, mit unterschiedlichen Methoden geprüft.

Nach dieser Vorauswahl werden die Bewerbungsunterlagen unserem jeweiligen
Projektpartner*innen geschickt. Die Projektpartner*innen geben uns Rückmeldung,
ob der bzw. die jeweilige Freiwillige im Projekt aufgenommen werden kann dies von
Seiten der Partner*innen auch gewollt ist.

Dem / der Freiwilligen wird umgehend mitgeteilt, ob es zu einer Aufnahme durch die
Projektpartne*innen kommt.

In Absprache mit den Projektpartner*innen erhält der / die Freiwillige eine Zu- oder
Absage.

Zu den wichtigsten Kriterien, nach denen ein/e Freiwillige/r ausgewählt wird, zählen,
neben den unter 2. genannten Voraussetzungen:

® Mindestalter von 18 Jahren, bzw. je nach Altersangabe des Projektpartners
® Interesse für ein freiwilliges soziales Engagement

*e Sprachkenntnisse der Verkehrssprache des jeweiligen Landes

«e Auslandserfahrung

. Realistische Erwartungshaltung

° Interesse an Interkulturellem Lernen, Bildung und Kommunikation

+ Interesse an entwicklungspolitischen Themen

e Engagement, Flexibilität, Offenheit

« Problemlösungsfähigkeit und Reflektionsfähigkeit

° Fähigkeit zur Repräsentation des Landes im Projektland

« Fähigkeit und Wille, Gewohntes aufzugeben und sich auf Neues einzulassen

5

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

Selbstvertrauen, auch mit ungewohnten Situationen umgehen zu können
Verbindlicher Wille zum Lernen

Bereitschaft, sich im persönlich zumutbaren Rahmen um Spenden zur
Unterstützung des Freiwilligendienstes und des Partnerprojektes zu bemühen

Bereitschaft, monatlich einen Bericht, so wie einen abschließenden Bericht zu
erstellen

Bereitschaft, auch nach der Rückkehr aktiv zu einem besseren Verständnis
zwischen den Kulturen beizutragen

Vorbereitung

Der / Die Freiwillige nimmt an einem 10tägigen Vorbereitungsseminar in Deutschland
teil. Dabei wird der / die Freiwillige inhaltlich auf seinen / ihren Einsatz vorbereitet.
Das Vorbereitungsseminar wird hauptsächlich von den Kolping JGD selbst
durchgeführt oder kann in Ausnahmefällen entweder über „fid — Service- und
Beratungsstelle in der AGEH“ oder über einen anderen von uns anerkannten Träger
erfolgen.

Inhalte sind:

Erwartungsabklärung und Motivation für die Teilnahme am Freiwilligendienst
Stärkung des Bewusstseins über die eigene und deutsche Identität
Biographie Arbeit

Stärkung sozialer Kompetenzen in transkultureller Kommunikation und
Zusammenarbeit

Entwicklungspolitische Sensibilisierung, Auseinandersetzung mit
ausgewählten entwicklungspolitischen Fragestellungen

Ist weiß eine Farbe? — Einheit Antirassismus
Sexualiät und sexualisierter Gewalt
Faires Berichten

Erschließung internationaler sozialer Fragen und politischer
Handlungsmöglichkeiten

Landeskundliche Hintergründe, Lebensbedingungen im Projektland, Kulturelle
Hintergründe

Die Klärung von Zielen, Rollen und Aufgabenstellungen im jeweiligen
institutionellen Zusammenhang vor Ort

Informationen zum Umgang mit medizinischen Problemen und zur
Vorbeugung von Erkrankungen

Informationen zur Sicherheit und zum Krisenmanagement
Informationen über die Versicherung

Informationen zur Visabeschaffung

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

Während des Vorbereitungsseminars wird darauf geachtet, dass die Vorstellungen
und Erwartungen des / der Freiwilligen mit unseren übereinstimmen und ob eine
Entsendung für den / die Freiwillige/n, uns als Entsendeorganisation und unseren
Projektpartner*innen vertretbar erscheint. Dies dient als Überprüfung der bereits
gegeben Zusage.

Bei der organisatorischen Vorbereitung unterstützen die Kolping JGD den
Freiwilligen durch Informationen.

Bei Ankunft im Land erhält der / die Freiwillige eine min. 2-tägige Einführung in
Kultur, Verhaltensregeln und Besonderheiten des Projektlandes von den
Projektpartner*innen oder anderen geeigneten Organisationen und Personen vor Ort:

Planung

Nachdem der / die Freiwillige eine endgültige Zusage durch uns und den
Projektpartner erhalten hat, erhält der / die Freiwillige einen Vertrag zur Unterschrift,
eine Infomappe zu seinem / ihrem Projektland und dem Projekt mit der
Kontaktadresse der Projektpartner*innen und kann mit der Reiseplanung beginnen.
Dabei stehen die Kolping JGD sowie ehemalige Freiwillige dem / der Freiwilligen bei
Fragen zur Visabeschaffung etc. als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ausreise

Zu dem mit dem Projektpartner*innen abgesprochenen Termin reist der / die
Freiwillige aus und wird im Projektland von unserem Projektpartner in Empfang
genommen.

Aufenthalt

Während des Aufenthalts steht dem / der Freiwilligen im Projekt neben dem
Projektpartner*innen ein vorher im Vertrag genannte Anleiteitung bzw. Mentor*in zur
Seite.

Bis zur Hälfte der Aufenthaltszeit im Projekt soll ein 5-tägiges Zwischenseminar
stattfinden. Dabei soll der / die Freiwillige die Möglichkeit einer Reflexion seiner /
ihrer bisherigen Zeit haben und Zukunftsperspektiven für den zweiten Teil seines /
ihres Aufenthaltes entwickeln können.

Die Zwischenseminare werden zunächst in Kooperation mit anderen
Entsendeorganisationen durchgeführt. Die Kolping JGD führen eigene
Zwischenseminare für die Freiwilligen in Malawi, Ecuador und Thailand/ Vietnam
durch. Der / Die Freiwillige verpflichtet sich, während seines / ihres Aufenthalts
monatlich einen Bericht an die Kolping JGD bezüglich des Ablaufs seines / ihres
Freiwilligendienstes zu schicken.

Rückkehr

Nach Beendigung des Freiwilligendienstes nimmt der / die Freiwillige an einem min.
5tägigen Rückkehrerseminar teil. Ziel eines solchen Seminars ist es, einen
Erfahrungsaustausch zu persönlichen Erfahrungen, Konflikten und kulturellen
Begegnungen stattfinden zu lassen und den Aufenthalt zu reflektieren. Außerdem

7

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

sollen Ideen zu neuen Perspektiven und sozialpolitischen Engagement aufgegriffen
werden.

Nach erfolgreicher Beendigung des Freiwilligendienstes, einschließlich
Nachbereitungsseminar, erhält der / die Freiwillige ein Zertifikat von den Kolping
JGD.

Der / Die Freiwillige soll außerdem einen abschließenden Bericht zu seinem / ihrem
Dienst verfassen, in dem auch dargelegt wird, wie er / sie seine Erfahrungen in
einem künftigen entwicklungspolitischen Engagement umsetzen wird. Die Kolping
JGD unterstützen ihn / sie aktiv dabei Wege zu finden, seine / ihre Erfahrungen
nachhaltig zu verwerten.

Als Ehemalige soll sich der / die Freiwillige aktiv bei der Vorbereitung der zukünftigen
Freiwilligen einbringen. Des Weiteren kann der / die Freiwillige sich bei den
Vorbereitungsseminaren für die Workcamps in sein / ihr Projekt einbringen und seine
/ ihre Erfahrungen weitergeben.

Die Verknüpfung des Nachbereitungsseminars der Freiwilligen mit denen der
Workcampleiter*innen gibt dem / der Freiwilligen und ehrenamtlichen
Workcmapleiter*innen die Möglichkeit, sich über unterschiedliche Projekte
auszutauschen, seine / ihre Erfahrungen zu teilen und auch von anderen
Erfahrungen zu lernen. Die Programme der Kolping JGD können so in einen
Austausch treten und sich gegenseitig befruchten.

Das Nachbereitungsseminar für Teilnehmende der Workcamps bietet dem / der
Freiwilligen durch eine aktive Teilnahme die Chance sich tiefer gehend mit
entwicklungspolitischen Fragestellungen zu beschäftigen und zeigt weitere
Möglichkeiten des entwicklungspolitischen Engagements auf.

Durch diese unterschiedlichen Wege der Nachbereitung wird sicher gestellt, dass die
entwicklungspolitischen Ziele des Programms umgesetzt werden.

5. Die Rolle der beteiligten Parteien
Zu den beteiligten Parteien gehören
a) die Entsendeorganisation (Kolping Jugendgemeinschaftsdienste)
b) die Projektpartner*innen
c) der / die Freiwillige.

Die Rolle der Entsendeorganisation

Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste als Entsendeorganisation übernehmen
zunächst die Beraterrolle. Dies geschieht über Telefon, E-Mail-Kontakt. Dabei
werden organisatorische Dinge geklärt, die Erwartungen der Freiwilligen abgeklärt
und ‘Informationen über den Ablauf eines Freiwilligendienstes in den jeweiligen
Projekten vermittelt. Außerdem achten die JGD auf einen ständigen Austausch mit
den Partnerorganisationen.

Bei Eingang der Bewerbungsunterlagen für ein Projekt des Freiwilligendienstes
werden die Unterlagen von MitarbeiterInnen der JGD gesichtet und analysiert. Eine
erste Vorauswahl wird auf Grundlage der Bewerbung und des Motivationsschreiben
des / der Bewerberin getroffen.

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

Nach dam Informations- und Auswahlseminar oder einem persönlichen Gespräch mit
der/dem Freiwilligen und Mitarbeiter*nnen der Kolping JGD (vgl. 4.2) wird die
endgültige Entscheidung über eine Weitervermittlung an die Projektpartner*innen
gefällt.

Fällt diese positiv aus, werden die Unterlagen des Bewerbers / der Bewerberin an die
Projektpartner*innen weitergeleitet. Die Entsendeorganisation übernimmt nun die
Vermittlerrolle zwischen Bewerberi*nnen und den Projektpartner*innen. Sie steht bei
Fragen beiden Seiten als Ansprechpartner*in zur Verfügung und übermittelt auch die
Zustimmung oder Ablehnung der Projektpartner*in an die Bewerber*innen.

Stimmen die Projektpartner*innen einem Aufenthalt in seinem Projekt zu, hat die
Entsendeorganisation dafür Sorge zu tragen, dass die Bewerber*innen ausreichende
Vorbereitung für seinen / ihren Einsatz erhält.

Nach der erfolgreichen Teilnahme am Vorbereitungsseminar ist es Aufgabe der
. Entsendeorganisation, die Bewerber*innen die Daten der Projektpartner*innen zur
Kontaktaufnahme zu übermitteln sowie eine Informationsmappe für das jeweilige
Land zur Verfügung zu stellen. Diese wird aus ökologischen Gründen digital
übermittelt.

Die Entsendeorganisation sendet ausgewählten Freiwilligen einen Vertrag in
doppelter Ausführung zur Unterschrift zu.

Ein ausreichender Versicherungsschutz wird von der Entsendeorganisation für die
Freiwilligen abgeschlossen.

Die Entsendeorganisation steht den Freiwilligen weiterhin als Ansprechpartner zur
Seite. Dies ändert sich auch während des Aufenthaltes nicht. Die
Entsendeorganisation behält auch weiterhin die Vermittlerrolle bei.

Die Entsendeorganisation richtet ein Notfalltelefon ein, dass den Freiwilligen eine
Erreichbarkeit bei akuten Notfällen rund um die Uhr gewährleistet. Bei
Schwierigkeiten, die kein sofortiges Handeln erfordern, kann der / die Freiwillige sich
telefonisch in den Öffnungszeiten oder per E-Mail an das Büro der Kolping JGD
wenden. i

Nach Rückkehr der Freiwilligen sorgt die Entsendeorganisation für eine ausreichende
Nachbereitung der Freiwilligen. Dazu gehört auch das Aufzeigen von Möglichkeiten
der weiteren aktiven Einbindung in entwicklungspolitische Themen in der
Gesellschaft. Die Freiwilligen erhalten die Möglichkeit, sich mit ihren Erfahrungen
aktiv in der Arbeit der Entsendeorganisation einzubringen in dem sie z. B. an der
Vorbereitung und Begleitung von zukünftigen Freiwilligen mitwirken können.

Während des gesamten Zeitraums vor, während und nach dem Freiwilligendienst
steht die Entsendeorganisation in engem Kontakt mit den Projektpartner*innen.
Hierbei steht die Partnerorientierung im Vordergrund. In Absprache mit den
Projektpartner*innen stellt: die Entsendeorganisation sicher, dass die
Projektpartner*innen in der Lage ist, die an ihn gestellten Anforderungen (vgl. 5.2) zu
erfüllen. Die Entsendeorganisation sucht den Dialog mit den Projektpartne*innen und
stellt auf Grund dieser Absprachen die benötigten Ressourcen zur Verfügung.

Die Rolle der Projektpartner*innen

Als Projektpartner*innen kommen sowohl einzelne gemeinnützige Projekte in Frage,
als auch Freiwilligenorganisationen, die sich darauf spezialisiert haben, internationale

9

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

Freiwillige in Projekte vor Ort zu vermitteln und zu betreuen. Vor Aufnahme eines /
einer Freiwilligen setzt sich der Projektpartner*innen, u. a. mit Hilfe einer von den
Kolping JGD erstellten Infobroschüre mit den Zielen des Mittelfristigen
Freiwilligendienstes auseinander und bereitet eine Umsetzung dieser Ziele vor.

Die Projektpartner*innen als Empfänger von Freiwilligen werden zunächst in das
Auswahlverfahren der Freiwilligen stark miteinbezogen und die Entscheidung, ob und
welche Freiwilligen sie bei sich aufnehmen, hängt schlussendlich von ihnen ab.

Die Projektpartner*innen sind außerdem Vertragspartner*innen. Sie übernehmen die
Verantwortung für die Gewährleistung der Betreuung der Freiwilligen.

Des Weiteren gewährleisteten sie, dass im Projekt eine entsprechende, geeignete
Arbeit für die Freiwilligen vorhanden ist und eine Person den Freiwilligen als
Ansprechpartner*in im Projekt zur Verfügung steht. Die Arbeit der Freiwilligen darf
keine lokalen Arbeitsplätze ersetzen.

Außerdem sind die Projektpartner*innen für den Transport zum Projektort und die
Sicherung von Unterkunft und Verpflegung für die Freiwilligen gegen ein Entgelt
verantwortlich.

Neben den Ansprechpartner“innen am Arbeitsplatz tragen die Projektpartner*innen
dafür Sorge, dass die Freiwilligen eine Mentor*in zur Seite steht. Wenn möglich hat
diese Person keine Vorgesetztenfunktion für die Freiwilligen, so dass auch bei
Problemen am Arbeitsplatz ein offenes Gespräch möglich ist. Die Aufgaben der
Mentor*in umfassen die Betreuung und Begleitung der Freiwilligen. Er/ sie steht dem
Freiwilligen als Ansprechpartner*in zur Verfügung.

Die Projektpartner*in zeigt sich kooperativ bei der Kontaktaufnahme mit den
Freiwilligen, was die Planung der Anreise sowie den Aufenthalt angeht. Während des
Aufenthalts steht der / die von der Partnerorganisation benannte Mentor*in den
Freiwilligen zur Seite und unterstützt diese bei der Eingewöhnung in die fremde
Kultur, bei der Einarbeitung am Arbeitsplatz und ist bei Problemen ansprechbar.

Im Konfliktfall arbeiten die Projektpartner*innen gemeinsam mit den Freiwilligen und
dem / der Mentor‘in auf eine einvernehmliche Konfliktlösung hin. Die
Entsendeorganisation kann als Vermittler hinzugezogen werden.

Die Projektpartner*in steht vor und während des Aufenthalts in ständigem Austausch
mit der Entsendeorganisation.

Die Projektpartner*in arbeitet eng mit den Freiwilligen zusammen und bringt diesen
Wertschätzung und Anerkennung für ihr Engagement entgegen.

Die Rolle der Freiwilligen
Rolle der Freiwilligen vor dem Aufenthalt

Die Freiwilligen bereiteten sich sowohl mit den Seminarangeboten, als auch
selbständig auf ihren Aufenthalt vor. Dies beinhaltet u. a. die Vorbereitung auf das
Land, die Sprache, die Rolle als Freiwillige und das voraussichtliche Arbeitsfeld. Sie
treten in Kontakt mit den Vorfreiwilligen, die das Projekt kennen und erhalten so
Informationen über ihren Einsatzort.

Zur Unterstützung ihres Aufenthaltes und der Projektpartner*innen, setzten sich die
Freiwilligen dafür ein, einen Spenderkreis aufzubauen.

Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD

Rolle der Freiwilligen während des Aufenthaltes

Die Freiwillige verstehen sich als Lernende und werden auch als solche von der
Entsendeorganisation und den Projektpartner*innen angesehen. Trotzdem arbeiten
sie nach ihren Fähigkeiten engagiert im Projekt mit, ersetzen aber keine vollwertige
Arbeitskraft.

Die Freiwilligen sind bereit, Vollzeit zu arbeiten.

Durch einen sensibel geführten Austausch mit den Projektpartner*innen bringen die
Freiwilligen neue Ideen in das Projekt ein und erhalten Anregungen von den
Projektpartner*innen.

Die Freiwilligen passen sich den Lebensumständen im Projektland an und versucht
die Kultur zu erleben. Dies beinhaltet u. a., dass sie offen für neue Erfahrungen sind,
einen angemessenen Umgang mit ihrem Taschengeld ausüben und bereit sind, sich
auf einen einfachen Lebensstil einzulassen.

Rolle der Freiwilligen nach dem Aufenthalt

Die Freiwillige sind bereit, sich über den Dienst hinaus entwicklungspolitisch zu
engagieren, in dem sie hre Erfahrungen sowohl in der Entsendeorganisation
einbringen, als sich auch darüber hinaus in entwicklungspolitischen Feldern
engagieren.

6. Zusammenarbeit zwischen den Kolping JGD und dem
Projektpartner*innen

Die Kolping JGD und den Projektpartner*innen stehen in ständigem Austausch.
Dabei wird besonders Wert auf eine Partnerorientierung gelegt.

Vor Abschluss eines Vertrages prüfen die Kolping JGD, ob die Projektpartner*innen
den Anforderungen des Mittelfristigen Freiwilligendienstes gerecht werden kann und
sich mit den Zielen identifizieren kann. Dazu findet zunächst ein Austausch über die
Ziele und die Umsetzung des Programms statt. Die Projektpartner*innen füllen einen
Fragebogen aus, aus dem ersichtlich wird, was geleistet werden kann. Die Kolping
JGD unterstützt die Projektpartner*innen bei der Einrichtung neuer Freiwilligenstellen
mit ihrer Expertise.

In der Auswahl der / des Freiwilligen werden die Projektpartner*innen eingebunden.
Sie erhalten eine Empfehlung der Kolping JGD und entscheiden über Aufnahme oder
Nicht-Aufnahme.

In der Vorbereitung der. Freiwilligen werden die Projektpartner*innen regelmäßig über
den Verlauf informiert.

Während des Aufenthalts bleibt der Kontakt zwischen Projektpartner*innen und den
Kolping JGD bestehen. Die Kolping JGD werden regelmäßig über die / den
Freiwilligen informiert. Bei Problemen oder Schwierigkeiten informieren die
Projektpartner*innen die Kolping JGD umgehend.

Im gegenseitigen Austausch arbeiten die Projektpartner*innen und die Kolping JGD
ständig an der Verbesserung des Programms weiter.

Anlage 6_Empfehlung_zum_Schutz_von_Kindeswohl_2019_Kolping

31459 Zeichen

Schutz und Förderung des Wohls der Kinder und Jugend­
lichen sowie der erwachsenen Schutzbefohlenen ist eine 
zentrale Aufgabe!
Kindeswohl aktiv schützen
Empfehlungen zum Schutz des Kindeswohls sowie zur Prävention von 
sexuellem Missbrauch und zum Verhalten bei Missbrauchsfällen im  
Kolpingwerk Deutschland Von Ulrich Vollmer
„
Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019
Arbeitshilfe
12

Leitungsverantwortli­
che machen sich an­
greifbar, wenn sie Ver­
dachtsmomenten 
nicht nachgehen. Sie 
machen sich strafbar, 
wenn sie Taten decken.
VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN, MACHTSTRUKTUREN AUFBRECHEN
Entschlossenes gemeinsames Handeln, jetzt! – so for­
derte die Vollversammlung des Zentralkomitees der deut­
schen Katholiken (ZdK) zur vorliegenden Missbrauchsstu­
die im November 2018. Mit seiner Erklärung 
„Verantwortung übernehmen, Machtstrukturen aufbre­
chen“ hatte sich das Kolpingwerk Deutschland dazu be­
reits im September 2018 geäußert und u.a. festgestellt: 
„Keine Vertuschung mehr , keine Angst vor einer kri­
tischen Öffentlichkeit: Die Kirche muss an der Seite der 
Betroffenen stehen. Das ist ihre Verpflichtung.“ Hier der 
Wortlaut der Erklärung des Kolpingwerkes:
Keine Vertuschung mehr , keine Angst vor einer kritischen 
Öffentlichkeit: Die Kirche muss an der Seite der Betrof­
fenen stehen. Das ist ihre Verpflichtung.
Es ist gut, dass sich die deutschen Bischöfe gemeinsam 
den Ergebnissen der Missbrauchsstudie stellen, so bedrü­
ckend und beschämend es auch sein mag. Die jetzt vorlie­
gende Studie eröffnet einen schonungslosen Blick auf 
das furchtbare Leid unzähliger Menschen. Zukünftig ist 
ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen der Bi­
schöfe zwingend notwendig. Die Studie zeigt, dass dieses 
bislang nicht erfolgt ist. Zugleich müssen innerkirchliche 
Strukturen – unter Beachtung neuer theologischer Er­
kenntnisse – kritisch überprüft und notwendige Konse­
quenzen gezogen werden. Institutionalisierte Machtstruk­
turen bedingten nicht zuletzt ein geschlossenes System 
in der katholischen Kirche, in dessen Rahmen Missbrauch 
möglich war . Einen Generalverdacht kann und darf es 
gegenüber Seelsorgern nicht geben, aber: Nur ein Auf­
brechen von Strukturen und Machtasymmetrien wird 
letztendlich zu einer grundlegenden innerkirchlichen 
Reform führen. Weiterhin müssen Präventionsmaß­
nahmen für alle Männer und Frauen, die in der katho­
lischen Kirche mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, 
in Form von Sensibilisierung und Schulung sicherge­
stellt werden. Die von Papst Franziskus für Februar an­
gekündigte Konferenz aller Bischofskonferenzen zum 
Thema Missbrauch ist ein richtiger Schritt, da es an 
der Zeit ist, dass sich unsere Weltkirche diesem Pro­
blem stellt.
Wir wollen ein Miteinander in der Kirche, das als sol­
ches gemeinsam gelebt wird und sich in den kirch­
lichen Strukturen ausdrückt. Wir ermutigen die deut­
schen Bischöfe, offensiv – gemeinsam mit engagierten 
Laien in den Gremien der Mitverantwortung in den 
(Erz­) Bistümern vor Ort sowie unter Einbeziehung der 
Betroffenen – die anstehenden Fragen zu beraten und 
Konsequenzen zu ziehen. Das von den Deutschen Bi­
schöfen herausgegebene Impulspapier „Gemeinsam 
Kirche sein“ richtet sich u.a. an die Leitungsverant­
wortlichen in den (Erz­)Bistümern und Pfarreien, von 
kirchlichen Einrichtungen, Verbänden und Gemein­
schaften sowie in den Räten und an alle engagierte 
Gläubige. Es bietet eine gute Grundlage für eine breite 
Diskussion. Das Kolpingwerk ist bereit, sich in die not­
wendige Diskussion engagiert einzubringen.
„
Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland hat 
am 9. Juni 2018 neue Empfehlungen zum Schutz vor Kin­
deswohlgefährdung beschlossen. Sie treten an die Stelle 
der bereits im Jahr 2010 beschlossenen Empfehlungen.
W
eiterhin müssen Präventionsmaß-
nahmen für alle Männer und Frau-
en, die in der katholischen Kirche 
mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, in 
Form von Sensibilisierung und Schulung si-
chergestellt werden“, so fordert es das Kol-
pingwerk Deutschland in seiner Erklärung 
(siehe Kasten). Bereits im Jahr 2010 hatte das 
Kolpingwerk Deutschland erste „Empfehlun-
gen zur Vorbeugung von sexuellem Miss-
brauch und zum Verhalten bei Missbrauchs-
fällen“ veröffentlicht. Ergänzend zu den 
vorliegenden Empfehlungen wurde die Hand-
reichung „An jedem Tag Kinder aktiv schüt-
zen“ der Kolpingjugend im Kolpingwerk 
Deutschland zur Verfügung gestellt. 
Durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung von 
Klaudia Rudersdorf, stellvertretende Bundes-
vorsitzende, wurden diese Empfehlungen fort-
geschrieben und aktualisiert. Die Empfeh-
Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019
Arbeitshilfe
13

lungen – beschlossen durch den Bun des -
vor stand am 9. Juni 2018 – bieten Orientie-
rung und zeigen auf, wie zu handeln ist. An-
gesprochen sind alle Leitungskräfte und Man-
datsträger sowie ehrenamtliche und haupt -
berufliche Mitarbeitende. Der Schutz und die 
Förderung des Wohls der Kinder und Jugend-
lichen sowie der erwachsenen Schutzbefohle-
nen ist eine zentrale Aufgabe aller verbandli-
chen Gliederungen. 
Die Empfehlungen, die wir hier dokumen-
tieren, sind in der Rubrik Service unter Down-
load/Verbandliches abrufbar und werden zu-
dem in den „Kölner Schriften des Kolping wer-
kes Deutschland“ ver öffentlicht. Diese sind 
schriftlich im Bundessekretariat erhältlich. 
Ebenso kann die Handreichung „An jedem 
Tag Kinder aktiv schützen“ der Kolpingjugend 
im Kolpingwerk Deutschland zur Verfügung 
gestellt werden. Diese ist ebenfalls im Web 
unter https://bit.ly/2H8MngR abrufbar.
Auch der Wortlaut der Erklärung der Voll-
versammlung des Zentralkomitees der deut-
schen Katholiken (ZdK) „Entschlossenes ge-
meinsames Handeln, jetzt!“ ist unter https://
www.zdk.de/veroeffentlichungen/erklaerun-
gen/detail/Entschlossenes-gemeinsames-Han-
deln-jetzt--247N/  abrufbar.
Empfehlungen zum Schutz des Kindeswohls sowie zur 
Prä vention von sexuellem Missbrauch und zum Verhal­
ten bei Missbrauchsfällen im Kolpingwerk Deutschland 
Einführung
Mit diesen Empfehlungen wird das Ziel ver -
folgt, im Kolpingwerk Deutschland das Kin-
deswohl zu schützen sowie sexuellem Miss-
brauch im Verband und seinen verbandlichen 
Einrichtungen und Unternehmen vorzubeu-
gen. Sie bieten Orientierung und zeigen auf, 
wie zu handeln ist. Angesprochen sind alle 
Leitungskräfte und Mandatsträger/innen so-
wie ehrenamtliche und hauptberufliche Mit-
arbeitende. 
Der Schutz und die Förderung des Wohls 
der Kinder und Jugendlichen sowie erwach-
sener Schutzbefohlener ist eine zentrale Auf-
gabe aller verbandlichen Gliederungen – vor 
Ort in den Kolpingsfamilien, auf überörtli-
cher Ebene sowie in den Einrichtungen und 
Unternehmen im Kolpingwerk Deutschland. 
Dieses hat höchste Priorität, denn Kinder 
und Jugendliche sollen entsprechend ihres 
Alters ausreichend Fürsorge, Zuwendung 
und Förderung erfahren. Ihr körperliches, 
seelisches und geistiges Wohl ist sicherzu-
stellen. Nicht immer kommen Eltern und 
Sorgeberechtigte oder andere Bezugsperso-
nen ihrer Verpflichtung zum Wohle der ih-
nen anvertrauten Kinder und Jugendlichen 
zu handeln nach, obwohl diesen die Erzie-
hung und Förderung der Entwicklung als 
Aufgabe obliegt.
Diese Empfehlungen sollen dazu beitragen, 
das Thema offen zu diskutieren, sich präventiv 
mit strukturell bedingten Gefährdungsmo-
menten auseinanderzusetzen und zu verbind-
lichen Haltungen und Standards zu kommen. 
Zunächst sind hier dazu zentrale Begriffe zu 
klären, die ausführlich in der Handreichung 
„An jedem Tag Kinder aktiv schützen“ der Kol-
pingjugend im Kolpingwerk Deutschland dar-
gestellt sind:
Kindesvernachlässigung ist eine andauern-
de oder wiederholte Unterlassung fürsorgli-
chen Handelns. Normalerweise sollten die 
Eltern oder andere Sorgeberechtigte die seeli-
sche und körperliche Versorgung des Kindes 
gewährleisten. Die Unterlassung dieser Ver -
sorgung kann aktiv oder passiv erfolgen. Die-
se chronische Unterversorgung des Kindes 
hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine 
körperliche, geistige und seelische Entwick-
lung und kann zu gravierenden Schäden oder 
gar zum Tode des Kindes führen.
Unter Kindesmisshandlung versteht man die 
Gesundheitsschädigung z.B. durch Zufügen 
körperlicher oder seelischer Qualen oder 
Überanstrengung eines Kindes oder Jugendli-
chen, die zu Verletzungen, Entwicklungshem-
Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019
Arbeitshilfe
14

mungen oder sogar zum Tod führt und das 
Wohl und die Rechte eines Kindes beein-
trächtigt oder bedroht. Es findet hier also kör-
perliche und psychische Gewalt statt.
Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle 
Handlungen unter Ausnutzung von bestehen-
den Abhängigkeitsstrukturen. Dabei werden 
sexuelle Handlungen erfasst, die mit ver -
meintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung 
oder gegen den ausdrücklichen Willen der 
Schutzbefohlenen erfolgen. Als sexueller 
Missbrauch werden alle sexuellen Handlun-
gen gewertet, insbesondere das Anschauen 
von Sexvideos mit Kindern, Jugendlichen und 
erwachsenen Schutzbefohlenen, eindeutige 
Körperkontakte bis hin zur Vergewaltigung – 
auch innerhalb der Familie.
Überwiegend wird sexueller Missbrauch 
von so genannten Ersatzhandlungstäter/innen 
begangen. Diese Personen sind nicht auf Kin-
der fixiert und auch nicht an einer Beziehung 
zu ihnen interessiert, sondern nutzen beste-
hende Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse 
aus. 
Strafrechtliche Einordnung
Die staatlichen Aufgaben, für deren Ausfüh-
rung die Jugendämter zuständig sind, sind im 
Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Zu 
den Leistungen der Jugendhilfe gehört unter 
anderem auch die Förderung der Jugendver -
bände als freie Träger der Jugendhilfe (§§11, 
12 SGB VIII). Als ein solcher Teil der Kinder- 
und Jugendhilfe leitet das Kolpingwerk den 
Auftrag ab, sich für den Schutz des Kindes-
wohls einzusetzen.
Der Paragraph 8a im Kinder- und Jugendhil-
fegesetz regelt, wie bei konkreten Situationen, 
in denen das Kindeswohl gefährdet wird, vor-
gegangen werden muss und gibt dem Ju-
gendamt die Möglichkeit, gegen Kindeswohl-
gefährdung aktiv vorzugehen. Hier wird auch 
festgelegt, dass Vereinbarungen im Sinne die-
ses Paragraphen mit Einrichtungen und Diens-
ten der Jugendhilfe abgeschlossen werden 
müssen. Dieses trifft für viele verbandliche 
Gliederungen des Kolpingwerkes in der Regel 
nicht zu, da verbandliche Maßnahmen und 
Veranstaltungen weder als Einrichtungen 
noch als Dienste zu bewerten sind. Dies ent-
bindet die verbandlichen Gliederungen im 
Kolpingwerk jedoch nicht von ihrer morali-
schen Verantwortung für die ihnen anvertrau-
ten Kinder und Jugendlichen.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern und 
Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefoh-
lenen sowie andere Verstöße gegen die sexu-
elle Selbstbestimmung stellen erhebliche 
Straftaten dar, die strafrechtlich verfolgt wer -
den.
Liegt ein begründeter Verdacht einer sol-
chen Straftat vor, besteht in der Regel keine 
strafrechtlich bewehrte Anzeigepflicht. Ver -
antwortliche können sich aber dennoch straf-
rechtlich schuldig machen, wenn sie eine An-
zeige unterlassen und dies dazu führt, dass 
Täter eine ansonsten unterbundene Straftat 
begehen. Dies kann bis zum Vorwurf der Bei-
hilfe zu der betreffenden Straftat reichen. Das 
gilt auch für Fälle, in denen der oder die Ge-
schädigte darum gebeten hat, von einer An-
zeige abzusehen. Im Gespräch mit etwaigen 
Geschädigten muss beratend darauf hinge-
wirkt werden, dass einer Anzeige zugestimmt 
wird.
Sowohl der Opferschutz als auch das wohl-
verstandene Eigeninteresse gebieten deshalb, 
sehr früh den Kontakt zur Staatsanwaltschaft 
zu suchen. Als objektive Rechtsbehörde hat 
die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die 
Aufgabe, belastendes Material gegen etwaige 
Täter zusammenzutragen, sondern sie auch 
gegebenenfalls zu entlasten. Auch länger zu-
rückliegende Fälle („Altfälle“) sind bei Be-
kanntwerden an die Staatsanwaltschaft heran-
zutragen. Um das Risiko einer juristischen 
Fehleinschätzung zu vermeiden, ist die Fest-
stellung einer etwaigen Verjährung den Justiz-
behörden zu überlassen. Dieses dient zu-
gleich auch der Glaubwürdigkeit in der 
Öffentlichkeit, wenn bei Bekanntwerden von 
Missbrauchsfällen darauf hingewiesen wer -
den kann, dass diese der Staatsanwaltschaft 
bereits namhaft gemacht wurden.
Zusammenarbeit mit  
staatlichen Stellen
In der Kinder- und Jugendhilfe stehen ein-
schlägige fachliche Instrumente zur Verfü-
gung, die gemeinsam mit den Trägern der öf-
fentlichen Jugendhilfe entwickelt wurden. Zur 
Erfüllung des Schutzauftrages nach § 8a SGB 
VIII ist das zuständige Jugendamt bei der Ge-
fährdung des Kindeswohls einzuschalten. 
Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019
Arbeitshilfe
15

Im Zusammenspiel mit den Betroffenen, 
insbesondere mit den Personensorgeberech-
tigten und dem Jugendamt ist zu klären, wann 
die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten 
sind. In den anderen Arbeitsbereichen (Behin-
derten- und Altenhilfe) ist die Heimaufsicht 
einzubeziehen.
Empfehlungen zur Prävention  
von sexuellem Missbrauch
Verlässliche statistische Daten, wie häufig se-
xueller Missbrauch in den Diensten und Ein-
richtungen der freien und öffentlichen Träger 
– wie dem Kolpingwerk Deutschland – vor -
kommt, liegen nicht vor. Auch deshalb sind 
alle verbandlichen Gliederungen – ein-
schließlich der Kolpingsfamilien – sowie alle 
Einrichtungen und Unternehmen dazu aufge-
fordert sich mit der Thematik zu befassen, um 
dem bestehenden Risiko von sexuellen Über-
griffen durch ehrenamtliche und hauptberufli-
che Mitarbeitende, die in engem Kontakt mit 
Kindern und Jugendlichen oder erwachsenen 
Schutzbefohlenen stehen, vorzubeugen. 
Dabei gilt es, den Täterkreis differenziert zu 
betrachten: Personen mit pädophiler sexueller 
Orientierung wählen zu einem gewissen An-
teil bewusst oder unbewusst Berufe, in denen 
die Beziehungsarbeit eine wichtige Rolle 
spielt. Hier gilt es Vorkehrungen zu treffen, 
durch die es gelingt, diese Personen nicht ein-
zustellen. Ähnliche Vorsorge ist bei der Ge-
winnung von Ehrenamtlichen, Freiwilligen, 
Auszubildende im Praktikum und Honorar -
kräften angezeigt. Wichtig ist es aber auch, 
die Strukturen der verbandlichen Gliederun-
gen sowie der Einrichtungen und Unterneh-
men daraufhin zu prüfen, ob diese es unter -
stützen, dass eine Autoritätsposition oder ein 
Neben der Schulungs­
arbeit zum Schutz 
des Kindeswohls sind 
Führungszeugnisse 
Pflicht im Kolping­
werk.
Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019
Arbeitshilfe
16
Foto: Barbara Bechtloff

bestehendes Vertrauensverhältnis zu Kindern, 
Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefoh-
lenen missbraucht werden kann.
Die Annahme ist begründet, dass die beste 
Prävention darin besteht, dass in den ver -
bandlichen Gliederungen, Einrichtungen und 
Unternehmen ein Klima herrscht, in dem über 
Sexualität und die Gefahr des sexuellen Miss-
brauchs offen gesprochen werden kann. Die-
se Grundanforderung muss konzeptionell ab-
gesichert sein.
Personalakquise, Personal­
entwicklung, Personalführung
1.  Leitungsverantwortliche haben dafür Sorge 
zu tragen, dass ein Klima der Offenheit be-
steht und die Mitarbeitenden sicher sein 
können, dass sie Fragen des sexuellen Miss-
brauchs freimütig aussprechen und als Ge-
sprächsthema anmelden können. Außer -
dem müssen alle Mitarbeitende verpflichtet 
werden, einschlägige Wahrnehmungen und 
Beobachtungen ihren Leitungsverantwortli-
chen mitzuteilen. 
2.  Im Vorstellungsgespräch oder bei anderen 
Formen der Personalauswahl für berufliche 
und ehrenamtliche Mitarbeitende, die im 
Kontakt zu Kindern und erwachsenen Schutz-
befohlenen stehen, sowie im Dienstvertrag ist 
der Umgang mit sexuellem Missbrauch und 
dessen Sanktionierung konkret anzuspre-
chen. Dies kann möglicherweise dazu beitra-
gen, dass sich Bewerber/innen mit pädophiler 
sexueller Orientierung abschrecken lassen.
3.  Ein polizeiliches Führungszeugnis ist für 
hauptberufliche und hauptamtliche Mitar -
beitende obligatorisch einzufordern. Für 
den Personenkreis im kinder- und jugend-
nahen Bereich ist ein erweitertes Führungs-
zeugnis nach § 30a Bundeszentralregister -
gesetz (BZRG) einzufordern.
Umsetzungsleitfaden 
1.  Alle Leitungsverantwortlichen tragen dafür 
Sorge, dass in den verbandlichen Gliede-
rungen, Einrichtungen und Unternehmen 
Strukturen bestehen, die Gefährdungsmo-
mente minimieren.
2.  Es sind schützende Strukturen einzuführen 
(z. B. Beschwerdemanagement, Partizipati-
onsformen, Schutz der Intimsphäre).
3.  Es müssen klare Verhaltensregeln definiert 
sein, die eine fachlich adäquate Distanz 
und einen respektvollen Umgang zwischen 
den Mitarbeitenden und den Kindern und 
Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbe-
fohlenen sicherstellen. 
4.  Für jede verbandliche Gliederung, Einrich-
tung und jedes Unternehmen ist eine Vertrau-
ensperson zu benennen, die nicht in ehren-
amtliche oder hauptamtliche Leitungsstruk- 
turen eingebunden ist und nur den Interessen 
der Kinder und Jugendlichen sowie erwach-
senen Schutzbefohlenen verpflichtet ist. Die-
se Vertrauensperson ist beauftragt, Fragen des 
sexuellen Missbrauchs und Gefährdungs-
punkte kontinuierlich in die Diskussion zu 
bringen und so die Aufmerksamkeit für diese 
Fragen wach zu halten.
5.  In Gesprächen mit ehrenamtlichen und 
hauptberuflichen Mitarbeitenden ist die 
Thematisierung von Grenzüberschreitun-
gen, von Nähe und Distanz, erotischer An-
ziehung, aber auch die Besprechung von 
Beobachtungen möglich und ausdrücklich 
erwünscht.
6.  Alle Leitungsverantwortlichen implemen-
tieren die Prävention in das Qualitätsma-
nagement der verbandlichen Gliederungen, 
Einrichtungen und Unternehmen.
7.  Alle ehrenamtlich und hauptberuflich Mit-
arbeitende werden auf folgende Grundla-
gen verpflichtet: 
}} Sie orientieren sich an Standards zur 
Wahrung der Spannung von Nähe und 
Distanz. 
}} Sie wissen um die Problematik des Ver-
hältnisses von Macht, Machtgefälle und 
Machtmissbrauch. 
}} Sie sind der Balance zwischen beruf-
lichem Engagement und persönlicher 
Abgrenzung verpflichtet. 
8.  Alle verbandlichen Gliederungen sowie 
Einrichtungen und Unternehmen haben 
Kinder und Jugendliche so zu fördern und 
zu stärken, dass sie körperliche Übergriffe 
und Grenzverletzungen als Unrecht erken-
nen und thematisieren. Dazu gehört es bei-
spielsweise, dass Kinder und Jugendliche 
lernen, eigenes Unbehagen auszusprechen 
und im Alltag die Erfahrung machen, dass 
ihr Nein nicht einfach übergangen wird.  
9.  Eine offene Eltern- und Angehörigenarbeit 
fördert die Prävention, wenn das Thema 
Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019
Arbeitshilfe
17
Foto: Barbara Bechtloff

des sexuellen Missbrauchs in Veranstal-
tungen aufgegriffen wird.
Empfehlungen bei Hinweisen  
auf sexuellen Missbrauch
Jedem Hinweis im Kontext des sexuellen 
Missbrauchs muss nachgegangen und jeder 
Verdacht muss aufgeklärt werden. Grundsätz-
lich ist bei der Beobachtung und Sondierung 
größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskreti-
on geboten. Denn manchmal halten die von 
Kindern und Jugendlichen oder Mitarbeiten-
den geäußerten Vermutungen, Vorwürfe oder 
Verdachtsmomente einer eingehenden Prü-
fung nicht stand. Der damit verbundene Scha-
den für die aufgebauten Vertrauensverhältnis-
se, aber auch für den guten Ruf der beteiligten 
Personen, des Kolpingwerkes sowie seiner 
Einrichtungen und Unternehmen, kann ggf. 
kaum wieder rückgängig gemacht werden. 
Für Verdächtigte gilt die rechtsstaatlich garan-
tierte Unschuldsvermutung bis zur rechtskräf-
tigen Verurteilung.
1.  Ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbei-
tende sind dazu aufgefordert, die eigene 
Wahrnehmung bei Verdacht auf sexuellen 
Missbrauch zu reflektieren.
2.  Ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbei-
tende, die einen Verdacht hegen, sind dazu 
verpflichtet, dies den Leitungsverantwortli-
chen mitzuteilen. Alles Weitere ist Sache 
der Leitungsebene.
3.  Leitungsverantwortliche machen sich an-
greifbar, wenn sie Verdachtsmomenten 
nicht nachgehen. Sie machen sich strafbar, 
wenn sie Taten decken.
4.  Bei der internen Sondierung müssen Lei-
tungsverantwortliche für die sofortige Un-
terbrechung des Kontakts zwischen dem 
Verdächtigten und dem mutmaßlichen Op-
fer bis zur Klärung des Vorwurfs/des Ver -
dachts und der Aufklärung der Sachlage 
Sorge tragen. Die Persönlichkeitsrechte al-
ler Beteiligten müssen gewahrt werden.
5.  Im Falle der Konfrontation eines beschul-
digten ehrenamtlich oder hauptberuflich 
Mitarbeitenden mit den Vorwürfen ist zwin-
gend eine externe Fachkraft – ggf. die der 
(erz-)bischöflichen Behörde zur Klärung der 
Verdachtsmomente – hinzuzuziehen. Die 
Sondierung ist sorgfältig zu dokumentieren.
Empfehlungen – Verpflichtungen – 
im Falle eines begründeten Ver­
dachts auf sexuellen Missbrauch
Im Falle eines begründeten Verdachts auf se-
xuellen Missbrauch an Kindern, Jugendlichen 
oder erwachsenen Schutzbefohlenen ist ein 
umsichtiges Krisenmanagement gefragt. We-
sentlich ist, dass eine durch die Leitungsver -
antwortlichen bestellte Person die interne und 
externe Koordination aller Kommunikations- 
und Handlungsstränge zusammenführt. Da-
bei ist besonders zu berücksichtigen, dass die 
ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeiten-
den, die Betreuten, die Eltern, die Angehöri-
gen sowie die Sorgeberechtigten möglicher -
weise unter Schock stehen und von Seiten der 
Öffentlichkeit eine schnelle Aufklärung ver -
langt wird.
1.  Bei hauptberuflich Mitarbeitenden ist der 
jeweilige Dienst- bzw. Arbeitgeber ver -
pflichtet, die beschuldigte Person von der 
Arbeit freizustellen und weitere arbeits-
rechtliche Interventionen zu prüfen. Dabei 
sind die Rechte der Mitarbeitervertretung 
bzw. des Personal- oder Betriebsrates zu 
wahren.
2.  Die durch die Leitungsverantwortlichen be-
stellte Person ist verpflichtet, ggf. in Abspra-
che mit der (erz-)bischöflichen Behörde, die 
Aufsichtsbehörden zu informieren, den Fall 
der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, mit den 
Behörden zusammenzuarbeiten und aktiv 
an der Aufklärung des Falls mitzuwirken. 
Der/die Bundessekretär(in) des Kolpingwer-
kes Deutschland ist ebenfalls zu informieren. 
3.  Die durch die Leitungsverantwortlichen be-
stellte Person ist zuständig für die Beglei-
tung des Personals bezüglich der Aufarbei-
tung des Vorfalls.
4.  Die durch die Leitungsverantwortlichen be-
stellte Person ist für eine angemessene In-
formation der Öffentlichkeit zuständig und 
klärt die Verantwortlichkeiten. In der Regel 
wird eine Person benannt, die allein für die 
öffentliche Kommunikation zuständig ist. 
Mitarbeitende verweisen bei Anfragen auf 
die mit der Kommunikation betraute Per -
son. Die Unterstützung der Pressestelle des 
Kolpingwerkes Deutschland kann in Ab-
stimmung mit dem/der Bundessekretär(in) in 
Anspruch genommen werden.
Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019
Arbeitshilfe
18

5.  Die Leitungsverantwortlichen sind ver -
pflichtet, den vorliegenden Fall auszuwer -
ten und Schlussfolgerungen für die Opti-
mierung der Prävention zu ziehen und diese 
umzusetzen.
Empfehlungen zum Umgang mit 
länger zurückliegenden Fällen
Fälle des sexuellen Missbrauchs in Institutio-
nen beziehen sich häufig auf Vorkommnisse, 
die in den 1950/60er Jahren und später ge-
schehen sind. Der Forderung nach Klarheit 
und Wahrheit bei der Aufklärung der Fälle ist 
unbedingt zu entsprechen.
1.  Die Leitungsverantwortlichen, denen ein 
Fall sexuellen Missbrauchs bekannt wird, 
sind aufgefordert, eine Person zu bestellen, 
die den Dialog mit ehemaligen Opfern auf-
nimmt und ggf. weitere Unterstützung (wie 
z.B. psychologische Begleitung) anbietet.
2.  Die durch die Leitungsverantwortlichen be-
stellte Person ist aufgefordert, ggf. mit der 
zuständigen (erz-)bischöflichen Behörde 
aktiv zusammenzuarbeiten, sowohl in Fra-
gen der Aufklärung, der Einschaltung der 
Staatsanwaltschaft als auch in der Frage der 
psychosozialen Begleitung der Betroffenen. 
Die Bundessekretärin/der Bundessekretär 
des Kolpingwerkes Deutschland ist eben-
falls zu informieren.
3.  Die Leitungsverantwortlichen sollten allen 
in ihrem Bereich ehrenamtlich und hauptbe-
ruflich Mitarbeitenden mitteilen, dass die 
bestellte Person für die gesamte öffentliche 
Kommunikation und die Öffentlichkeitsar -
beit allein zuständig ist. Die Pressestelle des 
Kolpingwerkes Deutschland kann in Abstim-
mung mit der Bundessekretärin/dem Bun-
dessekretär in Anspruch genommen werden.
4.  Die Leitungsverantwortlichen sind dazu 
verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, die 
das Risiko von sexuellen Übergriffen in Ge-
genwart und Zukunft verringern.
Empfehlungen zum Umgang mit 
Opfern sexuellen Missbrauchs
In der Aufarbeitung steht der Vorwurf des Op-
fers im Mittelpunkt; die Person und ihre seeli-
sche Verfassung laufen oft Gefahr, dem Auf-
klärungsverfahren untergeordnet zu werden. 
Der Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs 
zieht auch einen schweren Eingriff in den All-
tag und den Ablauf einer verbandlichen Glie-
derung, Einrichtung oder eines Unternehmens 
nach sich. Die Leitungsverantwortlichen oder 
die von ihnen bestellte Person sind in der für 
alle belastenden Aufklärungsphase in beson-
derer Weise gefordert, sowohl der Fürsorge-
pflicht den Schutzbefohlenen als auch den 
Mitarbeitenden gegenüber gleichzeitig nach-
zukommen. 
1. Die Schutzbefohlenen, die einen Vorwurf 
äußern oder eine Beobachtung mitteilen, 
bedürfen der Begleitung und Unterstützung 
besonders in der Phase, in der ein Vorwurf 
noch nicht geklärt ist. Sie müssen in ihren 
Aussagen ernst genommen werden und ih-
nen muss versichert werden, dass das Ge-
spräch vertraulich behandelt wird.  
2.  Das Opfer muss Unterstützung und psycho-
soziale Begleitung von Anfang an erhalten.
3.  Dem Opfer muss eine neutrale Vertrauens-
person – z.B. eine Fachkraft der (erz-)bischöf-
lichen Behörde – zur Seite gestellt werden.
4.  Zusammen mit dem Opfer wird eine auf 
seiner Lebenssituation und seiner Entwick-
lung basierende verantwortbare Lösung er -
arbeitet.
5.  Das Opfer erhält über das Verfahren hinaus 
psychosoziale und rechtliche Begleitung 
und andere erforderlichen Hilfen.
Umsetzung im  
Kolpingwerk Deutschland
Alle Leitungsverantwortlichen sowie ehren-
amtlich und hauptberuflich Mitarbeitende sol-
len sich systematisch mit den verschiedensten 
Aspekten zum Schutz des Kindeswohls sowie 
des sexuellen Missbrauchs befassen und sich 
kontinuierlich schulen lassen. Dieses kann im 
Rahmen von jährlichen Kursen und Tagungen, 
Sitzungen und Konferenzen erfolgen.  In der 
Ausbildung von Praxisbegleitern für die Be-
gleitung und Beratung von Kolpingsfamilien 
(BuB) ist darauf einzugehen. Auch eine per -
sönliche Auseinandersetzung mit den Aspek-
ten von Sexualität muss in den verbandlichen 
Gliederungen Einzug halten. Das Kolpingwerk 
Deutschland hat eine unabhängige Person be-
auftragt, der Fälle eines begründeten Verdachts 
auf sexuellen Missbrauch an Kindern, Ju-
Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019
Arbeitshilfe
19

gendlichen oder erwachsenen Schutzbe-
fohlenen gemeldet werden können. Die Per -
son steht nicht in Leitungsverantwortung bzw. 
einem dienstlichen Verhältnis im Kolpingwerk 
Deutschland. Entsprechende Hinweise finden 
sich dazu unter www.kolping.de 
Alle hauptberuflich Mitarbeitenden im Kol-
pingwerk Deutschland sowie seinen Einrich-
tungen und Unternehmen, die regelmäßig in 
intensiven Kontakt zu Kindern und Jugendli-
chen stehen, müssen ein erweitertes Füh-
rungszeugnis vorlegen und damit den Nach-
weis erbringen, dass sie unter anderem nicht 
wegen einer einschlägigen Straftat gegen die 
sexuelle Selbstbestimmung vorbestraft sind. 
Die Verschärfung des Bundeskinderschutz-
gesetzes vom 1. Januar 2012 beinhaltet, dass 
seit dem 1. Mai 2014 auch alle Ehrenamtli-
chen, die im Kontakt mit Kindern und Jugend-
lichen sind, ein erweitertes Führungszeugnis 
vorweisen müssen. 
Eine Einsichtnahme in die erweiterten Füh-
rungszeugnisse wird als freiwilliges Angebot 
durch das Kolpingwerk Deutschland – Bun-
desebene – angeboten. Dieses Angebot ist 
EDV-gestützt und mit einem geringen Verwal-
tungsaufwand verbunden. Jedes Mitglied 
kann sich mit Blick auf die ehrenamtliche Tä-
tigkeit im Kolpingwerk an das Bundessekreta-
riat wenden. Ein erweitertes Führungszeugnis 
kann nur mit einer entsprechenden Bescheini-
gung bei einem Bürgeramt beantragt werden. 
Die Ausstellung dieser Bescheinigung zur kos-
tenlosen Beantragung des erweiterten Füh-
rungszeugnisses kann per online-Formular 
beim Mitgliederservice angefordert werden. 
Die Zusendung der Bescheinigung erfolgt nur 
als pdf-Dokument per Mail. 
Das erweiterte Führungszeugnis kann ab 
dem 1. Januar 2019 nur per Brief zur Einsicht-
nahme eingereicht werden. Eingereicht wer -
den soll dies mit folgender Adresse:
}} Streng vertraulich 
Kolpingwerk Deutschland
Personalabteilung/ Prävention  
50606 Köln
Durch eine Vertrauensperson im Personalbe-
reich wird Einblick in das erweiterte Füh-
rungszeugnis genommen. In der eVewa wer -
den folgende Daten zur jeweiligen Person 
aufgenommen:
}} Datum der Ausstellung des erweiterten 
Führungszeugnisses, es darf höchstens drei 
Monate vorab ausgestellt worden sein.
}} Datum der Eintragung in die eVewa und 
dass keine Eintragung im Bereich § 72a 
Abs. 1 SGB VIII vorliegt. 
}} Wenn eine Eintragung in den relevanten 
Bereichen vorliegt, erfolgt keine Eintragung 
in der eVewa.
Abschließend wird das Führungszeugnis ver -
nichtet. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit 
gewährleistet. 
Nach fünf Jahren wird der Eintrag aus der 
eVewa gelöscht und ein neues erweitertes 
Führungszeugnis muss vorgelegt werden.
In gewohnter Weise kann mit der eVewa 
auch die jeweils höhere Ebene alle Eintragun-
gen der unteren Ebene in der Mitglieder-Soft-
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Arbeitshilfe
20
Foto: Barbara Bechtloff

ware einsehen. Wenn es Nachfragen zur Ein-
tragung einer Person gibt, die nicht dem 
eigenen Personalverband angehört, kann der 
jeweilige Personalverband oder die nächsthö-
here Ebene um Auskunft gebeten werden. 
Darüber hinaus wird eine bindende Selbst-
verpflichtungserklärung für alle, die Kontakte 
zu Kindern, Jugendlichen und erwachsenen 
Schutzbefohlenen haben, empfohlen. Mit der 
Unterschrift auf der Selbstverpflichtungserklä-
rung leistet die jeweilige Person einen aktiven 
Beitrag für den Umgang mit Kindern, Jugend-
lichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. 
Das Dokument wird in der eVewa eingescannt 
und gespeichert. 
Allen verbandlichen Gliederungen sowie 
Einrichtungen und Unternehmen wird emp-
fohlen, zu überprüfen in welchem Umfang 
und Gestaltung ein institutionelles Schutzkon-
zept benötigt wird. Der Kontakt zu den Fach-
stellen in den (erz-)bischöflichen Ordinariaten 
wird empfohlen.  
Der Schutz des Kindeswohls hat eine große 
Bedeutung und die Präventionsarbeit muss zu 
einem Qualitätsmerkmal des Kolpingwerkes 
Deutschland werden. Jeder neugewählte Bun-
desvorstand stellt zum Beginn der Amtszeit ei-
ne Überprüfung des aktuellen Schutzkonzeptes 
an. Er verpflichtet sich selbst zu einer entspre-
chenden kontinuierlichen Schulung und trägt 
dafür Sorge, dass eine gute und kontinuierliche 
Präventionsarbeit in allen verbandlichen Glie-
derungen sowie in seinen Einrichtungen und 
Unternehmen umgesetzt wird.
Beschlossen durch den Bundesvorstand des 
Kolpingwerkes Deutschland am 9. Juni 2018 
in Köln.
Alle Leitungsverant­
wortlichen sowie 
 ehrenamtlich und 
hauptberuflich Mitar­
beitende sollen sich 
schulen lassen. Solche 
Seminare können me­
thodisch abwechs­
lungsreich gestaltet 
werden.
Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019
Arbeitshilfe
21
Foto: Barbara Bechtloff

Beschlussvorlage Ausschuss

5025 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 0910/2021 
Freigabedatum 23.03.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; hier: "Kolpingwerk 
Deutschland gemeinnützige GmbH" 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Kolping-
werk Deutschland gemeinnützige GmbH“, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII 
als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Jugendhilfeausschuss 27.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln, wurde am 
17.04.2002 mit Sitz in Köln gegründet und beim Amtsgericht Köln unter HRB Nr. 37260 eingetragen. 
Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt nun die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe 
gemäß § 75 SGB VIII. 
 
Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages ist die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ einer 
der Rechtsträger des „Kolpingwerkes Deutschland“ und verfolgt die Zwecke: 
- Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, der Jugend- und der Erwachsenenarbeit  
und –bildung durch Wahrnehmung religiöser, jugendpflegerischer und jugenderzieherischer, 
gesellschaftlicher, kultureller und berufsbildender Aufgaben, 
- Förderung der Altenhilfe, 
- Förderung der Völkerverständigung sowie 
- Förderung der Sozial- und Entwicklungshilfe 
auf kirchlicher und gesellschaftspolitischer Grundlage. 
 
Die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ hat im Rahmen Ihrer Aktivitäten zur Förderung 
der Jugendhilfe vor allem zwei Arbeitsschwerpunkte: 
 
Zum einen übernimmt sie als Kolpingjugend Deutschland die Durchführung von Bildungsveranstal-
tungen. Die Kolpingjugend ist als Mitgliedsverband des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend 
als Träger der freien Jugendhilfe bereits anerkannt.  
Zum anderen bieten die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste seit Jahrzehnten Jugendmaßnahmen 
zur internationalen Versöhnungsarbeit und zur interkulturellen Begegnung an. Derzeit liegen die 
Schwerpunkte der Kolping Jugendgemeinschaftsdienste auf internationalen Workcamps als kurzfristi-
ges Freiwilligenangebot und im Rahmen des "Weltwärts"-Programms der Bundesregierung auf mittel-
fristigen Freiwilligendiensten.  
Die beiden Arbeitsschwerpunkte wurden mit der Gründung der „Kolpingwerk Deutschland gemeinnüt-
zige GmbH“ organisatorisch bei dieser Gesellschaft angesiedelt, um gemäß aktueller steuerlicher und 
rechtlicher Vorgaben eine Haftungseingrenzung für diese gemeinnützigen Aktivitäten zur Förderung 
der Jugendhilfe zu erreichen. An der jahrzehntelangen Arbeit mit und für junge Menschen wurde da-
bei nichts verändert. 
Die Maßnahmen werden vom Träger durch 4 hauptamtliche Pädagog*innen, eine Leitung und ca. 200 
ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen realisiert. Durchschnittlich werden jedes Jahr 60 junge Menschen in 
Internationale Freiwilligendienste und ca. 200 Teilnehmer*innen in Internationale Workcamps vermit-
telt. Diese Maßnahmen beinhalten eine Vor- bzw. Nachbereitung mit einem hohen Grad an Mitgestal-
tungsmöglichkeiten für die jungen Menschen. 
Die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ ist bundesweit bestens vernetzt. So werden 
dem Inhalt der Arbeit entsprechende Gremien der Internationalen Jugendarbeit aktiv genutzt, um den 
fachlichen Austausch zu gewährleisten. Eine fachliche kommunale Vernetzung wird aufgrund des 
Kontaktes im Rahmen des Anerkennungverfahrens angestrebt.

3 
Das Finanzamt Köln-Mitte hat der Gesellschaft mit Datum vom 25.02.2020 einen Freistellungsbe-
scheid für das Jahr 2018 über die Körperschaftsteuer erteilt. 
Geschäftsführer der „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ sind: 
- Josef Holtkotte und 
- Ulrich Vollmer 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die 
einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenste-
hen. 
 
Die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwal-
tung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit.  
Es ist auch zukünftig zu erwarten, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der 
Jugendhilfe leisten wird. Die gemeinnützige Gesellschaft hat nachgewiesen, dass sie die personellen 
und fachlichen Voraussetzungen zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfüllt. 
Da die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ seit mehr als 3 Jahren auf dem Gebiet der 
Jugendhilfe tätig ist, ist sie gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuer-
kennen. 
Der Gesellschaftsvertrag und die Konzepte inkl. Schutzkonzept sind als Anlagen 1-6 unter Session-
Nr. 0910/2021 hinterlegt.

Beratungsverlauf (1)

27.04.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Sachsenring 2
  • St.-Apern-Straße 32
  • Kolpingplatz 5
  • Straße 15
  • Straße 3 5

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
0910/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.03.2021
Erstellt
08.03.2021 09:01