0910/2021
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; hier: "Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH
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Anlage 1 Gesellschaftsvertrag Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH
17589 Zeichen
Gesellschaftsvertrag der Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH (vormals: Kolpingwerk Deutschland gGmbH) 81 Firma, Sitz 1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Köln. 82 Gegenstand des Unternehmens (1) Die Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH ist einer der Rechtsträger des Kolpingwerkes Deutschland. Die Gesellschaft verfolgt folgende Zwecke: - die Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, der Jugend- und der Erwachsenenarbeit und -bildung durch Wahrnehmung religiöser, jugend- pflegerischer und jugenderzieherischer, gesellschaftlicher, kultureller und berufsbildender Aufgaben, - die Förderung der Altenhilfe, - die Förderung der Völkerverständigung sowie - die Förderung der Sozial- und Entwicklungshilfe auf kirchlicher und gesellschaftspolitischer Grundlage. .2. (2) Der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: Die Gesellschaft bietet den Mitgliedern der Kolpingsfamilien und anderen Perso- nen Hilfen zur Persönlichkeitsentfaltung i.S.d. Leitbildes des Kolpingwerkes Deutschland unter besondere Betonung einer umfassenden Bildung an. Die Förderung der Völkerverständigung und der Sozial- und Entwicklungshilfe wird insbesondere verwirklicht durch Veranstaltungen von Jugendgemein- schaftsdiensten sowie Unterstützung entsprechender Einrichtungen im Bereich des Kolpingwerkes. 83 Gemeinnützigkeit (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt- schaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. 8) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden, Bi 84 Stammkapital, Einlagen ) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EURO 50.000,00 (in Worten: Fünf- zigtausend EURO). (2) Die Einziehung von Geschäftsanteilen mit Zustimmung des betroffenen Gesell- schafters ist zulässig. Im Falle der Einziehung erhält der betroffene Gesellschaf- ter nur seine eingezahlten Kapitalanteile (Bareinlagen) und Beträge in Höhe des gemeinen Wertes der von ihm geleisteten Sacheinlagen im Zeitpunkt der Leis- tung zurück. Darüber hinaus steht ihm eine Abfindung nicht zu. 85 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 86 Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind: a) der/die Geschäftsführer, b) die Gesellschafterversammlung, c) der Aufsichtsrat. 87 Vertretung der Gesellschaft, Geschäftsführung N) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäfts- führer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Ge- schäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Pro- kuristen vertreten. A (2) Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss Geschäftsführern die al- leinige Vertretungsbefugnis erteilen und/oder Geschäftsführer von den Be- schränkungen des $ 181 BGB befreien. (3) Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Gesellschaft verpflichtet, diejenigen Be- schränkungen einzuhalten, die ihnen vom Gesetz, durch diesen Gesellschafts- vertrag, durch Beschlüsse des Gesellschafters oder durch eine Geschäftsord- nung auferlegt oder in dem mit ihnen geschlossenen Anstellungsvertrag enthal- ten sind, (4) Die Geschäftsführer sind an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebun- den. Die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung ist in den ge- setzlich vorgesehenen Fällen sowie für nachfolgend aufgeführte Geschäfte er- forderlich: a) Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken, grundstücksglei- chen Rechten und Gebäuden; b) Erwerb und Veräußerung anderer Unternehmen und Beteiligungen daran sowie die Veräußerung von eigenen Geschäftsanteilen der Gesellschaft; c) Veräußerung oder Verpachtung des eigenen Unternehmens oder von Be- trieben im Ganzen oder zum Teil; d) Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen sowie Einrichtung und Auflösung von Aufgabenbereichen, Abteilungen, Referaten sowie Auf- gabe eines bisherigen Geschäftszweigs; e) Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen und Kooperationsverträgen mit anderen Unternehmen; f) Ausübung von Gesellschafterrechten in Tochtergesellschaften. Die Gesell- schafterversammlung beschließt über die Zustimmung mit derjenigen Mehrheit, die für den jeweiligen Gegenstand nach dem Gesetz bezie- hungsweise nach der Satzung des Tochterunternehmens erforderlich ist. a In Fällen, in denen die Ausübung von Gesellschafterrechten dringend er- forderlich ist, können Gesellschafterrechte auch ohne vorherige Zustim- mung der Gesellschafterversammlung ausgeübt werden. Über solche Maßnahmen sind die Gesellschafter unverzüglich schriftlich zu unterrich- ten. Dringlichkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die unverzüg- liche Ausübung von Gesellschafterrechten erforderlich ist, um eine Gefahr oder einen Schaden für das betroffene Unternehmen abzuwenden oder wenn dem Unternehmen bei nicht rechtzeitiger Ausübung der Gesellschaf- terrechte ein Rechtsverlust droht. (5) Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass die Geschäftsführer für weitere Geschäfte der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Ge- sellschafterversammlung bedürfen. Der Katalog der zustimmungsbedürftigen Geschäfte ist Bestandteil einer Geschäftsordnung, die die Gesellschafter geson- dert beschließen. Die vorstehend zu Ziffern (4) und (5) bestimmten Zustimmungserfordernisse gel- ten auch für Geschäfte, über die die Gesellschaft als Gesellschafterin anderer Gesellschaften zu beschließen hat. (6) Die Geschäftsführer können vom Wettbewerbsverbot, auch unentgeltlich, ganz oder teilweise befreit werden. Die Einzelheiten insbesondere hinsichtlich der Ab- grenzung, auch bezüglich eines eventuellen Entgeltes, können in einem einfa- chen Gesellschafterbeschluss bzw. nach Beschlussfassung der Gesellschafter- versammlung im Geschäftsführerdienstvertrag ohne notarielle Beurkundung und mit einfacher Mehrheit festgelegt werden. 88 Gesellschafterversammlung (1) Eine Gesellschafterversammlung ist zu berufen, wenn eine Beschlussfassung erforderlich wird, wenn die Einberufung aus einem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft liegt oder wenn mindestens drei Gesellschafter dies schriftlich verlangen. -6- Jährlich ist zumindest eine Gesellschafterversammlung in den ersten neun Mo- naten des Geschäftsjahres einzuberufen. Die Einberufung zu den Gesellschaf- terversammlungen erfolgt durch den oder die Geschäftsführer durch einfachen Brief oder Email unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung. Zwischen Ab- sendung des einfachen Briefes und der Gesellschafterversammlung muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen. (2) Der Bestimmung der Gesellschafterversammlung unterliegen insbesondere: a) Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergeb- nisses. b) Die Entscheidung über die Offenlegung eines Einzelabschlusses nach In- ternationalen Rechnungslegungsstandards (8 325 Abs. 2a HGB) und über die Billigung des von der Geschäftsführung aufgestellten Abschlusses. c) Die Billigung eines von den Geschäftsführern aufgestellten Konzernab- schlusses. d) Die Einforderung der Einlagen. e) Die Rückzahlung von Nachschüssen. f) Die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschäftsan- teilen. 9) Die Bestellung sowie die Abberufung der Geschäftsführer sowie die Ent- lastung derselben und die Wahl sowie die Abberufung der Aufsichtsrats- mitglieder sowie die Entlastung derselben. h) Die Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb. i) Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesell- schafter zustehen. ) Die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und über den Stellenplan. k) Die Wahl des Abschlussprüfers und des Beraters in steuerlichen Fragen. -7- Der Gesellschafterversammlung obliegt darüber hinaus die Beschlussfassung über alle ihr sonst gesetzlich oder nach dieser Satzung obliegenden Gegenstän- de, soweit sie nicht dem Aufsichtsrat übertragen ist. (3) Die Gesellschafterversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens 50 % des Stammkapitals'vertreten sind. Sind weniger als 50 % des Stammkapitals ver- treten, ist unter Beachtung der Ziffer (1) unverzüglich eine neue Gesellschafter- versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf das vertretene Stammkapital beschlussfähig, falls hierauf in der Einberufung hingewiesen wird. Beschlüsse kommen mit einfacher Mehrheit der Stimmen zustande, soweit die Satzung oder das Gesetz nicht eine größere Mehrheit vorschreiben. Eine Satzungsänderung bedarf einer % Mehrheit. Eine Änderung des Gesell- schaftszwecks bedarf eines einstimmigen Beschlusses. (4) Je € 1,-- eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. (5) Gesellschafterbeschlüsse können auch im schriftlichen Umlaufverfahren oder per Telefax oder E-Mail gefasst werden, wenn alle Gesellschafter dem Verfahren zu- stimmen. Das abweichende Beschlussverfahren, die Zustimmung des Gesell- schafters hierzu und das Beschlussergebnis sind in einer Niederschrift festzustel- len. Die Niederschrift ist durch einen Geschäftsführer zu unterzeichnen. (6) Über alle Gesellschafterbeschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die von mindestens einem Geschäftsführer zu unterzeichnen ist. -8- 89 Aufsichtsrat 1) .Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Tätigkeit der Geschäftsführung zu überwa- chen und die Geschäftsführung in wichtigen Angelegenheiten der Gesellschaft zu beraten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die folgenden Befugnisse: a) Den Geschäftsführern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich., Das Recht des Gesellschafters der Ge- schäftsführung aufgrund Beschlussfassung durch die Gesellschafterver- sammlung Weisungen zu erteilen, bleibt unberührt. b) Beschlussfassung über die Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnah- men, soweit die Gesellschafterversammlung dies im Rahmen einer Ge- schäftsordnung gemäß $ 7 der Satzung beschließt. c) Wird It. Gesellschafterbeschluss keine externe Abschlussprüfung durchge- führt und ist eine solche auch nicht erforderlich, obliegt es dem Aufsichts- rat, die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die Richtigkeit des von den Geschäftsführern aufgestellten Jahresabschlusses zu prüfen. d) Der Aufsichtsrat prüft die Einhaltung der Satzung und der Beschlusslagen des Aufsichtsrats und der SEREBATTAT ETESTHREEN durch die Ge- schäftsführer. Der Aufsichtsrat erstattet der Gesellschafterversammlung schriftlich und münd- lich Bericht über seine Tätigkeit und über das Ergebnis der Abschlussprüfung und legt den Gesellschaftern den Bericht des Abschlussprüfers vor. Der Bericht soll der Gesellschafterversammlung ein zutreffendes Bild von der Geschäftsfüh- rung vermitteln. (2) Für die Vertretung der Gesellschaft, soweit diese dem Aufsichtsrat nach Maßga- be der Ziffer (1) a) übertragen ist, gilt folgendes: Ist eine Willenserklärung gegenüber der Gesellschaft abzugeben, genügt die Ab- gabe der Willenserklärung gegenüber einem Aufsichtsratsmitglied. Ge Die Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis steht insoweit dem Aufsichts- rat insgesamt zu. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass der Aufsichtsrat für bestimmte Geschäfte der Zustimmung der Gesellschafterver- sammlung bedarf. Im Außenverhältnis sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der stellvertretende Vorsitzende darf seine Vertretungsmacht nur ausüben, wenn der Vorsitzende verhindert ist; die Wirk- samkeit der Vertretung durch den stellvertretenden Vorsitzenden nach außen bleibt hiervon unberührt. 8) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 und maximal 8 Personen. Der Auf- sichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden mit der Mehrheit der Stimmen. (4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Der Aufsichtsrat bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Gewählt werden kann, wer Mitglied des Deutsche Kolpingsfamilie e. V. ist. Endet die Mitgliedschaft eines Aufsichtsratsmitglieds im Deutsche Kolpingsfamilie e. V., endet sein Aufsichtsratsmandat. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vorzeitig aus, ist für die verbleibende Amtszeit auf der nächsten Gesellschafterversammlung ein Aufsichtsratsmitglied nachzu- wählen. (&) Der Aufsichtsrat kommt mindestens einmal im Quartal zusammen. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden oder während seiner Abwesenheit durch den stellvertretenden Vorsitzenden einberufen. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann die Einberufung einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung verlangen. Für die Beschlussfassung gelten die Regelungen über die Gesellschafterver- sammlung entsprechend mit der Maßgabe, dass jedem Aufsichtsratsmitglied ei- ne Stimme zusteht. Der Aufsichtsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben, welche die Einzelheiten regelt. -10- (6) Der Aufsichtsrat hat Anspruch auf Erstattung seiner nachgewiesenen Auslagen. Die Auslagen müssen angemessen sein und dürfen die Grenzen der Einkom- mensteuer-/ Lohnsteuerrichtlinien nicht übersteigen. Die Gesellschafterversammlung kann beschließen, dass der Aufsichtsrat zusätz- lich zur Auslagenerstattung für seine Tätigkeit eine in Anbetracht der Gemeinnüt- zigkeit angemessene Vergütung erhält. 810 Bekanntmachungen der Gesellschaft Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bun- desanzeiger. 811 Liquidation, Wegfall des Gesellschaftszwecks (1) Zu einem Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft bedarf es einer % Mehrheit. Die Gesellschaft wird außer in den Fällen eines Auf- lösungsbeschlusses der Gesellschafter auch dann aufgelöst, wenn über den Wegfall steuerbegünstigter Zwecke der Gesellschaft eine bestandskräftige Ent- scheidung der Finanzverwaltung oder ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. (2) Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die Ge- schäftsführer als Liquidatoren, soweit sie nicht durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung anderen Personen übertragen wird. Für die Geschäftsführung der Liquidatoren gilt $ 7 entsprechend. 8) An die Gesellschafter dürfen im Rahmen der Liquidation nur ihre eingezahlten Kapitalanteile (Bareinlagen) und Beträge in Höhe des gemeinen Werts der von ihnen geleisteten Sacheinlagen im Zeitpunkt der Leistung zurückbezahlt werden. Im Übrigen fällt das Vermögen der Gesellschaft an das Kolpingwerk Deutschland sl mit Sitz in Köln, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtä- tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Sollte das Kolpingwerk Deutsch- land zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existieren oder nicht mehr als gemeinnützig anerkannt sein, tritt an seine Stelle die Gemeinschaftsstiftung Kolpingwerk Deutschland. 812 Verwendung des Ergebnisses (1) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Ge- sellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft er- halten. Gewinne sind vielmehr nach Absatz 2 einer Rücklage zuzuführen oder auf neue Rechnung vorzutragen. Werden Gewinne auf neue Rechnung vorge- tragen, so sind sie im nachfolgenden Geschäftsjahr ausschließlich und unmittel- bar zu dem Gesellschaftszweck zu verwenden oder einer zweckgebundenen Rücklage nach Absatz 2 zuzuführen. (2) Die Gesellschafterversammlung kann beschließen: a) in dem jeweils für die Steuervergünstigung unschädlichen Umfang den Überschuss der Einnahmen über die Kosten aus Vermögensverwaltung und darüber hinaus in dem jeweils für die Steuervergünstigung unschädli- chen Umfang sonstige zeitnah zu verwendende Mittel einer freien Rückla- ge (Gewinnrücklage) zuzuführen, b) in dem jeweils für die Steuervergünstigung unschädlichen Umfang die Mit- tel der Gesellschaft (Gesellschafterzuschüsse und Erträge, wie z. B. aus Spenden und sonstigen Zuwendungen) einer zweckgebundenen Rücklage (Gewinn- bzw. Kapitalrücklage) zuzuführen, wenn und solange dies erfor- derlich ist, damit die Gesellschaft ihre Zwecke nachhaltig erfüllen kann, insbesondere zur Finanzierung langfristiger Förderungsvorhaben; der Verwendungszweck ist bei der Rücklagenbildung oder -zuführung von der Gesellschafterversammlung zu bestimmen. (8) Die Zuwendungen von Mitteln an eine andere gemeinnützige Körperschaft (auch an gemeinnützige Gesellschafter) zur Verwendung für den in $ 2 genannten Ge- -12- sellschaftszweck oder für steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke ist zulässig. Die Erfüllung des Gesellschaftszwecks durch Mittelzuwendung darf jedoch nicht überwiegen. : 813 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages ungültig sein, so bleibt der Vertrag im übrigen gültig. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung des Gesellschaftsvertrages so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung be- absichtigte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes . gilt, wenn der Gesellschaftsvertrag Lücken aufweist. -
Anlage 2 TrägerkonzeptderKolpingJGD2020
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Trägerkonzept
Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Workcamps
1. TRÄGERPHILOSOPHIE UND DEREN UMSETZUNG ......................... 3
1.1. KOLPING IN 12 SÄTZEN ................................ ................................ ................................ ........ 3
1.2. DAS INTERNATIONALE KOLPINGWERK IN 53 LÄNDERN DER ERDE ................................ ....... 3
1.3. WAS STECKT HINTER DER IDEE DER WORKCAMPS? ................................ .............................. 5
1.4. PÄDAGOGISCHES GRUNDSATZKONZEPT FÜR DIE ARBEIT DER KOLPING
JUGENDGEMEINSCHAFTSDIENSTE ................................ ................................ ........................ 5
1.4.1. Ziele der Kolping Jugendgemeinschaftsdienste ................................ ................................ .. 5
1.4.2. Ziele im Hinblick auf Teilnehmer*innen ................................ ................................ ........... 6
1.4.3. Ziele im Hinblick auf Projektpartner*innen ................................ ................................ ....... 7
1.4.4. Ziele im Hinblick auf ehrenamtliche Workcampleiter*innen ................................ ............. 7
1.4.5. Ziele im Hinblick auf den Verband ................................ ................................ .................... 8
1.4.6. Ziele im Hinblick auf die Gestaltung der internationalen Jugendarbeit ............................... 8
1.5. UMSETZUNG DER ZIELE ................................ ................................ ................................ ....... 8
1.5.1. Im Hinblick auf Teilnehmer*innen ................................ ................................ .................... 8
1.5.2. Im Hinblick auf Projektpartner*innen ................................ ................................ ................ 8
1.5.3. Im Hinblick auf die Workcampleitung ................................ ................................ .............. 8
1.5.4. Im Hinblick auf den Verband ................................ ................................ .......................... 10
1.5.5. Gestaltung der internationalen Jugendarbeit................................ ................................ ..... 11
2. INTERESSEN DER ZIELGRUPPEN ................................ ................................ ............... 11
2.1. UMSETZUNG DER ZIELE DER KOLPING JGD IM HINBIICK AUF DIE JUGENDLICHEN .............. 11
2.1.1. Teilnehmer*innenauswahl ................................ ................................ ............................... 11
2.1.2. Teilnehmer*innenvorbereitung ................................ ................................ ........................ 11
2.1.3. Teilnehmer*innenbetreuung ................................ ................................ ............................ 12
2.1.4. Teilnehmer*innennachbereitung ................................ ................................ ...................... 13
3. PROGRAMMINHALTE / THEMEN ................................ ............................. 13
4.__PARTNERORGANISATIONEN / PARTNERLÄNDER ....................... 14
1
1
4.1. PROJEKTAUSWAHL ................................ ................................ ................................ ............. 14
4.2. PROJEKTVORBEREITUNG ................................ ................................ ................................ .... 15
4.3. PROJEKTDURCHFÜHRUNG / -BETREUUNG ................................ ................................ ........... 15
4.4. PROJEKTNACHBEREITUNG ................................ ................................ ................................ .. 15
4.5. PROJEKTENTWICKLUNG ................................ ................................ ................................ ..... 16
4.6. NAMEN, KURZBEZEICHNUNG, LAND DER PARTNERORGANISATIONEN ................................ 16
4.6.1. Europa ................................ ................................ ................................ ............................ 16
4.6.2. Israel ................................ ................................ ................................ ............................... 16
4.6.3. Übersee (sog. Entwicklungsländer) ................................ ................................ ................. 16
4.6.4. NORDAMERIKA ................................ ................................ ................................ ............... 17
4.7. REGIONALE SCHWERPUNKTE ................................ ................................ .............................. 17
4.7.1. EUROPA: SCHAFFUNG EINES EUROPÄISCHEN BEWUSSTSEINS ................................ .......... 18
4.7.2. DEUTSCH-ISRAELISCHER JUGENDAUSTAUSCH ................................ ................................ . 18
4.7.3. ÜBERSEE: ZUSAMMENARBEIT MIT SOG. ENTWICKLUNGSLÄNDERN ................................ ..... 18
5. ERFAHRUNGEN / AUSWERTUNG ................................ ................................ ................ 20
5.1. TEILNEHMER*INNEN ................................ ................................ ................................ .......... 20
5.2. PROJEKTPARTNER*INNEN ................................ ................................ ................................ .. 21
5.3. LEITER*INNEN ................................ ................................ ................................ ................... 21
5.4. PROJEKTAUSWAHL ................................ ................................ ................................ ............. 21
5.5. VERWALTUNGSAUFWAND ................................ ................................ ................................ .. 21
5.6. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ................................ ................................ ................................ .. 21
6. PERSPEKTIVEN / WEITERENTWICKLUNG ................................ ........ 22
7. SONSTIGES: UMSETZUNG DER POLITISCHEN ZIELE DER
REGIERUNG / DER LÄNDER / DER ORGANISATION ............................ 22
7.1. AUFGABEN VON BESONDERER BEDEUTUNG DER KJP-RICHTLINIEN ................................ .... 23
7.1.1. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe ................................ .............................. 23
7.1.2 Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen und Jungen;
Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen / Gender Mainstreaming .................... 23
7.1.3. Berücksichtigung der Belange junger Menschen mit Behinderung ................................ ... 24
7.1.4. Partizipation von Jugendlichen ................................ ................................ ........................ 24
7.1.5. Soziale und berufliche Integration ................................ ................................ ................... 24
7.1.6. Förderung eines demokratischen Wertebewusstseins ................................ ....................... 24
7.1.7. Vermittlung von Medienkompetenz ................................ ................................ ................ 24
7.1.8. Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ................................ ................. 25
7.2. ANDERE ................................ ................................ ................................ ............................. 25
7.2.1. Gegenmaßnahmen in Deutschland ................................ ................................ ................... 25
7.2.2. Länder ................................ ................................ ................................ ............................ 25
2
2
gefördert durch:
3
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1. Trägerphilosophie und deren Umsetzung
Zum Einstieg in den Punkt der Trägerphilosophie möchten wir hier auf die
Kurzeinführung „Kolping in 12 Sätzen“ hinweisen. Sie verdeutlicht die
grundsätzliche Einstellung unserer offenen Arbeit auch im Bereich der
internationalen Jugendarbeit.
1.1. Kolping in 12 Sätzen
Wir laden ein und machen Mut zur Gemeinschaft.
Wir handeln im Auftrag Jesu Christi.
Wir nehmen uns Adolph Kolping zum Vorbild.
Wir sind in der Kirche zu Hause.
Wir sind eine generationenübergreifende familienhafte Gemeinschaft.
Wir prägen als katholischer Sozialverband die Gesellschaft mit.
Wir begleiten Menschen in ihrer persönlichen und beruflichen Bildung.
Wir eröffnen Perspektiven für junge Menschen.
Wir vertreten ein christliches Arbeitsverständnis.
Wir verstehen uns als Anwalt für Familie.
Wir spannen ein weltweites Netz der Partnerschaft.
Wir leben verantwortlich und handeln solidarisch.
1.2. Das internationale Kolpingwerk in 53 Ländern der Erde
"Das Kolpingwerk ist die von Adolph Kolping gegründete und g eprägte katholische
familienhafte und lebensbegleitende Bildungs- und Aktionsgemeinschaft" (aus § 1,
Programm des Internationalen Kolpingwerkes).
"Als weltweite Gemeinschaft sieht das Kolpingwerk eine besondere Aufgabe
in der Pflege und Förderung internationaler Zusammenarbeit und Solidarität,
auch und gerade im Ve rband selbst" (aus § 2, Programm des internationalen
Kolpingwerkes).
Das Kolpingwerk ist seit Gründung des Verbandes ein internationaler Verband
gewesen. Schon Adolph Kolping legte durch die Grü ndung von Gesellenvereinen
in verschi edenen Ländern Europas hier die Grundlagen. Doch trotz dieser
geschichtlichen Tradition hat die Internationalität des Verbandes in den letzten
Jahren eine neue D imension bekommen. War der Verband über mehr als
einhundert Jahre hinweg in seiner Verbreitung doch schwerpunktmäßig auf
Europa, und hier vor allem auf das deutsc hsprachige Europa beschränkt, so
arbeitet das Kolpingwerk seit Anfang der 70er Jahre nun auch in ganz anderen
Kulturbereichen und konnte sich auch in Af rika, Asien und Lateinamerika
ausbreiten.
Diese gewachsene Internationalität hat auch zu einer größeren Vielfalt im
Kolpingwerk geführt. In den verschiedenen Ländern sind aufgrund der
unterschiedlichen gesel lschaftlichen, politischen, kulturellen und reli giösen
4
4
Situationen auch die Arbeitsschwe rpunkte des Verbandes verschieden, doch gibt
es bei aller Unterschiedlichkeit der Arbeit eine Fülle von Gemeinsamkeiten.
Gemeinsam ist allen Kolpingsfamilien die Ausrichtung ihrer Arbeit an den
Vorstellungen und dem persönlichen Beispiel ihres Gründers Adolph Kolping.
Darüber hinaus vers uchen alle Gruppen, durch ihre Aktivitäten die Mitglieder zu
befähigen, sich als Christen in der Welt zu bewähren und an der ständigen
Erneuerung und Humanisierung der Gesellschaft mitzuwirken.
Das starke Wachstum des Internationalen Kolpingwerkes in vielen Teilen der Welt
zeigt, wie sehr die Zielsetzung des Verbandes auch heute noch Menschen
begeistern und motivieren kann. Dabei ist es nicht ohne Belang, dass das
Kolpingwerk seiner u rsprünglichen Aufgabe treu geblieben ist. Adolph Kolping
verstand sein Werk auch nicht zuletzt als Beitrag zur Lösung der sozialen Frage.
Die im engeren Sinne verstandene soziale Frage ist heute für die industrialisierten
Staaten nicht mehr das entscheiden de Problem. Die wachsende Kluft zwischen
den Industriestaaten und den Entwicklungsländern, die sogenannte "Internationale
soziale Frage", wird dagegen zu einer immer größeren Herausforderung.
Das Internationale Kolpingwerk hat sich dieser Herausforderung gestellt. Die
Kolpingsfamilien der Industriestaaten und die der Entwicklungsländer unterstützen
sich in partnerschaftlicher Weise bei der Lösung der anstehenden Probleme.
Das immer dichter werdende Netz der Kolpingsfamilien ermöglicht es, dass die
internationale Zusammenarbeit und Solidarität im Kolpingwerk weiterwachsen und
das Kolpin gwerk ein lebendiger, ausstrahlungsfähiger, internationaler katholisch -
sozialer Verband bleibt.
Heute zählt das Internationale Kolpingwerk etwa 450.000 Mitglieder in etwa 50 00
örtlichen Kolpingsfamilien in 53 Ländern der Erde.
Etwa die Hälfte der weltweiten Mitglieder stellt das Kolpingwerk Deutschland.
Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste (JGD) sind eine Abteilung des
Kolpingwerk Deutschland. In der Anlage legen wir da s neue Leitbild des
Kolpingwerk Deutschlands bei. In dem Kapitel „Unser Handeln: Wir bauen an der
Einen Welt“, finden Sie auf Seite 16, Nr. 92 den folgenden Passus, der besonders
auf die Jugendgemeinschaftsdienste des Kolpingwerkes zutrifft:
„Kolping ist durch partnerschaftliche Kontakte und Projekte mit Menschen aus
vielen Ländern verbunden. Im Internationalen Kolpingwerk ist hierdurch ein enges
Netz von Beziehungen entstanden, wobei wir die Begegnung junger Menschen
besonders fördern“.
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1.3. Was steckt hinter der Idee der Workcamps?
Ausgehend vom Programm des deutschen Zentralverbandes des Kolpingwerkes,
kurz "Paderborner Programm" genannt, Ziffer 50, sehen wir als Verband eine
besondere Verpflichtung in der Weiterentwicklung der sozialen Dienste f ür Frieden
und Versöhnung.
Als ein solcher Dienst sind die Jugendgemeinschaftsdienste zu verstehen. Sie
sind deshalb als gemeinnützige Abteilung des Deutschen Kolpingwerkes in ihrem
Angebot offen für Verbandsmitglieder und Nichtmitglieder, Katholiken und
Nichtkatholiken, weibliche und männliche Teilnehmer*innen.
Wir führen unsere Workcamps im Ausland nicht durch, um mit Abenteuern zu
locken und durch die Reiseangebote von Problemen in unserem eigenen Land
abzulenken. Wir wollen bei unseren Teilnehmer*innen, wie auch den Partnern
versuchen Schwellen und Vorurteile abzubauen, soziales Bewusstsein zu
schaffen oder zu verstärken und das soziale Handeln unterstützen. So glauben
wir, dass die Verständigung zwischen den Völkern besser wird und dadurch
wichtige und notwendige Schritte für ein friedvolles Zusa mmenleben der
Menschen getan werden.
Unsere Maßnahmen sollen allen Beteiligten die Möglichkeit geben mehr über das
Alltagsleben, die Probleme, Initi ativen und die konkrete Lebenssituation zu
erfahren, und so di e Voraussetzungen für gegenseit iges Lernen der
unterschiedlichen Kulturen schaffen.
Die Arbeit der JGD wird maßgeblich durch die ehrenamtlichen Leiter*innen
geprägt.
1.4. Pädagogisches Grundsatzkonzept für die Arbeit der Kolping
Jugendgemeinschaftsdienste
1.4.1. Ziele der Kolping Jugendgemeinschaftsdienste
Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste, der Kolpingwerk Deutschland gGmbH
in ihrer heutigen Form und inhaltlichen Ausrichtung haben sich aus der 1953
gestarteten Aktion „Versöhnung über den Gräbern “, mit dem Ziel der
Wiederannäherung deutscher und französischer Jugendlicher in der
Nachkriegszeit, entwickelt. Seit dem hat die Idee der Völkerverständigung durch
Begegnung und gemeinsame Arbeit an einem gemeinnützigen Projekt eine
Ausweitung erfahren. Heute bezieht sich dieser Gedanke der Völkerverständigung
auf alle Völker, Nationen, Religionen und Kulturen und ist extra breit auf der
Grundlage der Aktivitäten des Internationalen Kolpingwerkes angelegt.
Ziel der JGD ist es heute durch internationale, in terkulturelle Jugendarbeit
weiterhin einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten. Die Angebote sollen
dazu beitragen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Bewusstsein für
soziale und gesellschaftliche Probleme zu schaffen und sie zur Übernahme
sozialer Verantwortung in der Gesellschaft anzuregen.
Als Teil eines katholischen Sozialverbandes sehen die JGD es auch als ihren
Auftrag, durch internationale Verständigung zur Konkretisierung christlicher
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Anliegen beizutragen und ihre Arbeit im Sinne der Programme der Kolpingwerk
Deutschland gGmbH und des Internationalen Kolpingwerkes zu gestalten.
Durch den Kontakt mit anderen Kulturen und Gesellschaftsordnungen soll eine
Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation initiiert bzw. gefördert
werden. Toleranz und Verständnis für andere Kulturen und dadurch auch
gegenüber ausländischen MitbürgerInnen in Deutschland werden gestärkt. Ein
Verständnis für globale Vernetzungen und Zusammenhänge wird geweckt bzw.
gefördert. Begegnung und Austausch sollen na ch Möglichkeit auf dem Prinzip der
Gegenseitigkeit beruhen. In diesem Sinne ist die Förderung von Besuchen von
Gruppen ausländischer Projektpartner in Deutschland integraler Bestandteil der
internationalen Arbeit der JGD. Insbesondere soll die Rückbegegnun g im Rahmen
der Europäischen Jugendwochen gestärkt und möglichst vielen Gruppen
ermöglicht werden.
Durch die bewusste Gestaltung der Begegnungs- und Reiseprogramme soll einem
bedingungslosen Konsum von Kultur und Natur und der Vereinnahmung der
Gastgeber entgegengewirkt werden.
Für die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Ländergruppen werden
zusätzlich folgende Schwerpunkte gesetzt:
Regionale Schwerpunkte: Europa, Israel, Übersee siehe Punkt 6
Eine weitere Aufgabe ist es die Angebote den aktuellen B edürfnissen und
Möglichkeiten entsprechend weiter zu entwickeln. Für die nächsten Jahre sollen
hier folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
Siehe Punkt 7
Weiterhin soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu einer
sinnvollen, inhaltlich aus gerichteten Urlaubsgestaltung geboten werden, die eine
Alternative zu herkömmlichen, kommerziellen Reiseangeboten darstellt.
Die Angebote der JGD sind offen für Jugendliche und junge Erwachsene.
Für Maßnahmen, die durch Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend gefördert werden, gelten die für eine Förderung festgelegten
Altersgrenzen und Bedingungen des Zuschussgebers.
Zurzeit besteht das Angebot der JGD aus internationalen Jugendbegegnungen in
Deutschland und einer Vielfalt an Workcamp-Angeboten im Ausland.
Im Folgenden sind zunächst für diesen Bereich die Zielsetzungen mit
Berücksichtigung verschiedener Zielgruppen dargestellt.
1.4.2. Ziele im Hinblick auf Teilnehmer*innen
Ermöglichung von kurz - und mittelfristigen Aufen thalten im Ausland mit
sinnvoller, gemeinnütziger Beschäftigung und Kontakt zur lokalen Bevölkerung.
Motivation zur Auseinandersetzung mit einer anderen Kultur, Religion oder
allgemein einer anderen Lebenseinstellung.
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Ein passendes Umfeld (Setting) schaff en, welches das Erkennen und
Reflektieren eigener Stereotypen und Vorurteilen in Bezug auf alles „Fremde“
möglich macht.
Ermöglichung der Erfahrung, das andere Maßstäbe und Kulturstandards
gleichberechtigt neben den Eigenen existieren und existieren können.
Motivation zur Übernahme sozialer Verantwortung durch gemeinnützige Arbeit
vor Ort und der Auseinandersetzung mit der Bedeutung dieser Arbeit für eine
Entwicklung vor Ort.
Motivation zur Übernahme sozialer Verantwortung in Deutschland nach
Beendigung der Reise.
Motivation zur Leitung eine Workcamps im Folgejahr und evtl. zur Teilnahme
an einem längerfristigen Dienst im Ausland.
Ermöglichung von Gruppenerfahrungen: Erlernen und Erfahren von
demokratischen, gemeinschaftlichen Strukturen in Auseinandersetz ung und
Konfrontation innerhalb der Gruppe und mit den Menschen vor Ort.
1.4.3. Ziele im Hinblick auf Projektpartner*innen
Unterstützung bei gemeinnütziger Arbeit (Diskussion, Beratung und Abgleich)
Ermöglichung interkultureller Erfahrung und Abbau von Vorurtei len gegenüber
Deutschen und Deutschland
Aufbau von langfristigen und nachhaltigen Partnerstrukturen
1.4.4. Ziele im Hinblick auf ehrenamtliche Workcampleiter*innen
Zur bestmöglichen Umsetzung der Ziele unter Punkt 1.4.1. und 1.4.2. sind
Anleitung und Unterstütz ung der Teilnehmer*innen durch eine Workcampleitung
unerlässlich. Hier liegt der Frauenanteil etwas über dem Männeranteil.
Die Vorbereitung und Ausbildung der Leitung soll nicht nur Mittel zum Zweck der
optimalen Teilnehmer*innenbetreuung sein, sondern auc h zur beruflichen
Qualifizierung und persönlichen Weiterentwicklung der Leiter*innen selbst
beitragen: Die Sozialkompetenz der Workcamp leiter*innen soll verfeinert werden.
Auch soll die/der Leiter*in lernen, in Stresssituationen ruhig und kompetent zu
agieren. Durch die dem/der Leiter*in übertragenen Aufgaben wird er motiviert
Verantwortung zu übernehmen, seine kommunikativen Fähigkeiten
(Wahrnehmung der Teilnehmer*innen und Projektpartner, Lösungsfindung)
auszubauen und seine Kenntnisse bzgl. Methodenvielf alt, Landeskunde und
Sprache zu erweitern.
Die Vermittlung von Zielen der JGD und Befähigung zur Weitervermittlung dieser
Ziele im In- und Ausland ist ein wichtiger Aspekt. Die WorkcampLeiter*innen sollen
somit zu Multiplikatoren der o. g. Ziele der JGD werden.
Die JGD vermitteln Qualifikationen und Kompetenzen, die zu einer beruflichen und
/ oder persönlichen Weiterentwicklung beitragen. Dies beinhaltet die Ausstellung
von Zeugnissen über ehrenamtliches und soziales Engagement, sowie über
qualifizierte pädagogische Mitarbeit.
8
8
1.4.5. Ziele im Hinblick auf den Verband
Unterstützung bei der Durchführung von Workcamps und internationalen
Jugendbegegnungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung wie der oben
Beschriebenen.
Stärkung der internationalen Jugendarbeit im Verband.
Repräsentation des Verbandes und seiner Ziele (gemäss Programm IKF und
DKF) nach außen und dadurch Imagepflege und Motivation zur Mitgliedschaft.
1.4.6. Ziele im Hinblick auf die Gestaltung der internationalen Jugendarbeit
Aktive Mitgestaltung der internationalen Jugendarbeit und der öffentlichen
Förderung auf Bundesebene, insbesondere der jugendpolitischen
Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern
1.5. Umsetzung der Ziele
1.5.1. Im Hinblick auf Teilnehmer*innen
Siehe Punkt 2
1.5.2. Im Hinblick auf Projektpartner
Siehe Punkt 4
1.5.3. Im Hinblick auf die Workcampleitung
1.5.3.1. AUSWAHL DER LEITER*INNEN
Die Auswahl der ehrenamtlichen WorkcampInnen erfolgt nach Gesichtspunkten
der persönlichen und pädagogischen Eignung für die Leitung einer Gruppe,
eigenen Kultur- und Reiseerfahrungen, sowie Kenntnissen über Zielland und
Sprache.
Von den Leitern wird erwartet, dass sie sich mit den Zielen der JGD und des
Kolpingwerkes identifizieren und bereit sind diese weiterzuvermitteln.
1.5.3.2. AUSBILDUNG DER WORKCAMPLEITER*INNEN
Die WorkcampLeiter*innen erhalten von den JGD eine Ausbildung, die sie in die
Lage versetzt o. g. Ziele umzusetzen und eine Gruppe zu leiten. Die Ausbildung
umfasst folgende Teilbereiche:
1. Information über Ziele und Inhalte der Arbeit der JGD und des
Kolpingwerkes.
2. Vermittlung von Grundkenntnissen der Gruppenpädagogik,
Kommunikation, sowie interkulturellen Pädagogik.
3. Vermittlung von Kenntnissen über Vorbereitung und Aufbau eines Vor -
bzw. Nachbereitungsseminars: u. a. welche Methode für welchen
Teilnehmer*innen / Gruppe wann angewendet werden kann / sollte.
(zielgruppen- u. maßnahmenspezifische Methodenvielfalt). Auf allen
9
9
Seminaren (Info -, Schulung -, Nachbereitung -) werden verschiedene
Methoden angewendet und besprochen.
4. Vermittlung der rechtli chen und versicherungsrechtlichen Situation im
Umgang mit den Teilnehmer*innenn.
5. Medizinische Grundkenntnisse in relevanten Bereichen, die nicht durch
einen Standard Erste-Hilfe-Kurs abgedeckt werden.
6. Anleitung zum Anfertigen nötiger Berichte, Abrechnungen e. t. c., sowie
Tipps und Tricks für die Werbung für das „eigene“ Workcamp, z. B.
Erstellen eines Aushangs (Flyer), Kontakte zu Zeitungen...
7. Eine Zusatzausbildung (Vertiefungseinheiten) für die Sensibilisierung und
entsprechende Vorbereitung der Workcamp Leiter*innen für spezielle
Bereiche: Israel (z. B. interreligiöser Dialog), sog. Entwicklungsländer (z.
B. Konfrontation mit Armut), Europäische Jugendwochen / Workcamps
(z. B. Stärkung des Europäischen Bewusstseins).
8. Vermittlung von Kenntnissen des Kinder - und Jugendplanes des Bundes
dem Grunde nach, wie auch im Spezifischen auf die förderrechtliche
Relevanz.
Die WorkcampLeiter*innen nehmen mehrmals an der Schulung teil, da sich immer
wieder Änderungen ergeben und sie selbst eigene Erfahrungen an neue Leite r
weitergeben können.
1.5.3.3. LEITUNGSTEAM DER WORKCAMPLEITER*INNEN
Leiter*innen, die sich in besonderer Weise durch ihre u. a. sozialpädagogischen,
sozialkompetenten oder organisatorischen Fähigkeiten qualifiziert haben, können
in unserem Leitungsteam mitarbeiten.
Die Schulung der neuen Leiter*innen wird von diesem Leitungsteam bestehend
aus ca. 8 ehren - u. hauptamtlichen Personen vorbereitet, durchgeführt und
evaluiert. Es herrscht in der Regel ein kooperativer und partizipatorischer
Leitungsstil. Die Aufgabenverteilung wird bei einem Vorbereitungstreffen geregelt
und wird nach außen transparent. Zusätzlich sind auch „erfahrene“ Leiter*innen
während der Seminare anwesend, die ihre Erfahrungen an die neuen Leiter
weitergeben. Die TeamerInnen nehmen an W eiterbildungsveranstaltungen bzgl.
der intern. Jugendarbeit sowohl der JGD selbst als auch anderer Träger teil.
Entsprechende Informationen werden z. B. per E -Mail weitergeleitet. Teilweise
können Kosten übernommen werden.
1.5.3.4. BETREUUNG DER WORKCAMPLEITER*INNEN
Die Leiter*innen werden von den Jugendgemeinschaftsdiensten im Rahmen einer
Schulungswoche auf die Leitungsaufgaben vorbereitet, verpflichten sich aber auch
dazu sich selbst vor allem in den folgenden Bereichen vorzubereiten:
1. Erste Hilfe
2. Kultureller, religiöser, gesellschaftlicher und politischer Hintergrund des
jeweiligen Reiselandes
3. Sprachkenntnisse
4. Landeskunde
10
10
Zu Jahresbeginn erhalten die Workcamp Leiter*innen eine Infomappe zu ihrem
jeweiligen Projekt. Im Anschluss daran sollen sich die Lei ter durch regelmäßigen
Kontakt mit den JGD über den aktuellen Stand der Absprachen informieren.
Die JGD stehen den Leitern bei Fragen oder Problemen im Rahmen des
Workcamps zur Verfügung. (Auch während der Projektzeit.)
Einmal jährlich wählen die Workcamp Leiter*innen eine Interessenvertretung von 3
Personen.
Aufgaben dieses Gremiums sind:
1. Vertretung der Leiter*inneninteressen gegenüber den JGD
2. Vermittlung zwischen Leitern und den JGD im Konfliktfall
3. Unterstützung der JGD bei der Durchführung der Ausbildungsseminare
4. Unterstützung der JGD bei konzeptioneller Weiterentwicklung
1.5.3.5. NACHBEREITUNG DER WORKCAMPLEITER*INNEN
Die Auswertung und Beurteilung der Arbeit der Leiter*innen erfolgt anhand:
1. der nach Beendigung der Maßnahme anzufertigenden Berichte,
2. der Auswertungsbögen der Teilnehmer*innen,
3. der Maßnahmenevaluierung im Rahmen eines jährlichen
Nachbereitungsseminars für WorkcampLeiter*innen,
4. Berichte der Projektpartner.
Basierend auf der Auswertung werden ggf. Verbesserungen für die
Zusammenarbeit mit den Leitern erarbeitet.
1.5.4. Im Hinblick auf den Verband
VERMITTLUNG VON PROJEKTPARTNERN
Für Gruppen aus dem Verband, die eine Maßnahme im Sinne der o. g. Ziele
durchführen wollen, kann der Kontakt zu einem entsprechenden Projektpartner
hergestellt werden.
WORKCAMPLEITER*INNENAUSBILDUNG
Verbandsmitglieder die eine Maßnahme im Sinne der o. g. Ziele durchführen
wollen, können an den Schulungen für WorkcampLeiter*innen teilnehmen.
ZUSCHUSSVERMITTLUNG
Für Maßnahmen von Verbandsgruppen können von den JG D Zuschüsse des KJP
des Bundes beantragt werden.
ZUR VERFÜGUNG STELLEN VON EIGENEN MATERIALIEN
Materialien und Informationen, die für die Vorbereitung und Durchführung von
Maßnahmen in o. g. Sinne nötig oder hilfreich sind, können Verbandsgruppen zur
Verfügung gestellt werden.
VERBANDLICHE PROJEKTE
Unterstützung bei der Umsetzung verbandlicher Ziele im Rahmen der Projekte.
11
11
1.5.5. Gestaltung der internationalen Jugendarbeit
Aktive Mitgestaltung der internationalen Jugendarbeit und der öffentlichen
Förderung auf Bundesebene durch Mitarbeit in relevanten Gremien und in
Zusammenarbeit mit der Trägerkonferenz der Internationalen
Jugendgemeinschafts und Jugendsozialdienste, dem BMFSFJ, EU -Gremien
und anderen relevanten Institutionen wie z. B. AKLHÜ und IJAB.
Zusammenarbeit mit innerverbandlichen Jugendreferaten auf Bundes -,
Landes- und DV-Ebene, sowie „Eine Welt“-Initiativen.
2. Interessen der Zielgruppen
Unsere immer schneller zusammenwachsende Welt erfordert Erfahrung im
interkulturellen Umgang miteinander, Neu gier und der Wille nach Partizipation am
Weltgeschehen und an gesellschaftspolitischen Fragestellungen werden von
Jugendlichen angefragt und sind immer mehr Voraussetzung für das spätere
Berufsleben.
Workcamps bieten hier eine gute Möglichkeit erste Erfahr ungen zu sammeln.
Zudem haben Jugendliche hier die Chance sich in einem relativ geschützten
Rahmen auszuprobieren, die eigenen Grenzen kennenzulernen und mehr über
sich selbst, die eigenen Werte und ihre Welt zu erfahren.
2.1. Umsetzung der Ziele der Kolping JGD im HinbIick auf die
Jugendlichen
Die Kolping JGD setzen Ihre Ziele im Hinblick auf die Teilnehmer*innen unter
Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmer*innen wie folgt um:
2.1.1. Teilnehmer*innenauswahl
Die Angebote der JGD richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter
von 16 -26 Jahren. Gesetzliche Beschränkungen für unter 18 -jährige und andere
Verhaltensregeln werden auf der Leiter*innenschulung und auf dem
Vorbereitungsseminar besprochen und während des Workcamps berücksicht igt.
Die Teilnehmer*innen müssen bereit sein, diesen zu entsprechen.
Bei nicht geförderten Maßnahmen werden die Altersgrenze, bzw. andere
Einschränkungen den Anforderungen entsprechend von den JGD festgelegt,
insbesondere dann, wenn es z. B. um einen Fach kräfteeinsatz in von
Katastrophen heimgesuchten Gebieten oder berufs - und fachspezifische
Anforderungen geht.
Die Workcamps werden offen ausgeschrieben, so dass meist eine Mischung der
Geschlechter automatisch entsteht.
2.1.2. Teilnehmer*innenvorbereitung
Um die genannten Zielsetzungen erfüllen zu können, ist eine fundierte inhaltliche
Vorbereitung der Teilnehmer*innen auf Projektort, kulturelle, religiöse,
12
12
gesellschaftliche und politische Gegebenheiten vor Ort sowie interkulturelle
Begegnungen notwendig. Dies geschieht in drei Schritten:
Die Teilnehmer*innen werden bei Anmeldung zunächst durch Bereitstellung
einer Broschüre über Projektland und -hintergrund sowie über die jeweilige
Projekt- und Landesproblematik informiert (siehe Anlagen). Durch diese
Vorabinformation ist eine Basis geschaffen, auf die das Vorbereitungsseminar,
welches ca. 4 Wochen vor Beginn des Workcamps stattfindet, aufbaut. Hier
werden die in der Broschüre angerissenen Punkte vertieft. Insbesondere
werden die Teilnehmer*innen auf die Begegnung mit einer anderen Kultur und
damit verbundene interkulturelle Prozesse (Verhaltensregeln ebenso wie einen
möglichen Kulturschock) sowie auf globale Zusammenhänge, dargestellt am
Beispiel des jeweiligen Landes und konkret des Projektes, vorberei tet. Die
Seminare werden gefördert aus Mitteln des BMFSFJ (KJP) bzw. BMZ.
Der zweite Schritt ist dann das Vorbereitungsseminar selbst. Dort wird neben den
schon genannten Punkten, auf Folgendes eingegangen:
Erwartungen und Befürchtungen der Teilnehmer*innen, (Klarstellung von
falschen Vorstellungen im Vorfeld)
Kulturschock
Der Prozess des Interkulturellen Lernens wird u. a. mit Hilfe einer Simulation
verdeutlicht.
Eigene Erarbeitung von workcamprelevaten Themen
Verdeutlichung der Zielsetzung und Arbeit de r JGD, Überblick über das
Kolpingwerk
Kennenlernen der anderen Teilnehmer*innen und des/der Leiter*in und
Klärung der Aufgabenverteilung
Kenntnisse der Landessprache sind Bedingung für die Teilnahme. Diese
können bei der Vorbereitung nur aufgefrischt werden.
Um die interkulturellen Begegnungen am Projektort zu erleichtern, ist es ein
großer Vorteil, wenn die Teilnehmer*innen sich vor Reisebeginn kennenlernen und
Gruppenprozesse somit schon vor der Ankunft im Gastland initiiert sind.
Die Vorbereitungswoch enenden werden von den jeweils verantwortlichen
Projektleitern und den Vorjahresleitern inhaltlich vorbereitet und durchgeführt. Die
organisatorische Abwicklung liegt in den Händen der JGD.
Als dritten Schritt steht den Teilnehmer*innen der / die Workcampleiter*innen für
alle Fragen rund um das Workcamp mit Rat und Tat, per Mail oder auch
telefonisch zur Seite. So gibt er z. B. Tipps über interessante Literatur zum
Reiseland, über Organisatorisches (z. B. Packlisten) und vieles mehr.
2.1.3. Teilnehmer*innenbetreuung
Die Betreuung der Teilnehmer*innen während der Maßnahme erfolgt durch die/
den Workcampleiter*innen sowie die/ den verantwortlichen Projektpartner *in des
Gastlandes.
Im Workcamp hat die/der Leiter*in weniger die Aufgabe eines Animateurs und
Übersetzers, als eines Ansprechpartners und Initiators für Lern - und
Erfahrungsprozesse der Teilnehmer*innen. Sie / er ist Bindeglied zwischen
13
13
Projektpartner und Gruppe und ist angehalten die Teilnehmer*innen bei
Begegnungen zu unterstützen und im Sinne der o. g. Ziele anzuleiten.
Sowohl während der Freizeit im Rahmen des Projektes, als auch während der
freien Woche im Anschluss an den Aufenthalt im Projekt, die vor allem Alltag und
Kultur näherbringen und vertiefen sollen, werden die Teilnehmer*innen durch die
Leitung in der Gestaltung der Freizeit unterstützt. Grundsätzlich ist anzustreben,
dass die deutsche Gruppe gemeinsam mit der Partnergruppe die letzte Woche
verbringt. Grundsätzlich sind bei der Betreuung das Jugendschutzgesetz und die
Gesetzgebung des jeweiligen Gastlandes zu beachten.
2.1.4. Teilnehmer*innennachbereitung
Zur Umsetzung der o. g. Ziele, insbesondere zur Übernahme sozialer
Verantwortung nach Beendigung der Reise, ist eine inhaltliche Nachbereitung der
Teilnehmer*innen unverzichtbar. Viele der neuen Eindrücke werden erst nach der
Rückkehr verarbeitet. Oft löst auch die Reise selbst erst ein Interesse oder eine
Bereitschaft zum persönlichen Engagement aus. Dieses nach der Reise frei
werdende Potential wird im Rahmen eines Wochenendsemina rs reflektiert und
Möglichkeiten zur Fortführung des im Projekt initiierten Engagements werden
aufgezeigt (z. B. Mitarbeit in einem „Eine Welt“ Kreis, Vorträge z. B. in der Schule,
Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben in sozialen Einrichtungen, Übernahme
langfristiger Dienste, etc.).
Eine wichtige Zielsetzung ist, die Teilnehmer*innen bei der Bewältigung ihrer
gemachten Erfahrungen zu unterstützen (insbesondere: Konfrontation mit Armut
und Infragestellung des eigenen Wertesystems) und sie zur Übernahme
ehrenamtlicher Aufgaben in der eigenen Gesellschaft zu motivieren. Durch eine
gemeinsame Auswertung mit Teilnehmer*innen, die an Workcamps in
unterschiedlichen Ländern partizipiert haben, können weitere globale
Zusammenhänge und Unterschiede herausgearbeitet werden.
Nach Abschluss eines Workcamps nutzen die Teilnehmer*innen die Möglichkeit,
sich ihr soziales Engagement im Ausland bescheinigen zu lassen, sei es für
Studienbewerbungen oder für berufsbezogene Bewerbungen. Es zeigt den immer
höheren Stellenwert, den Auslanderfahrungen und soziales Engagement
einnehmen.
3. Programminhalte / Themen
Anders als bei einer Studienre ise, in der von e inem Ort zum anderen gereist wird,
und nach 10 Tagen oft die Aufnahm efähigkeit und Sensibilität bereits erschöpft
sind, halten w ir uns schwerpunktmäßig an einem Ort auf und tauchen hier in das
Alltagsleben der Menschen ein, wodurch ein Erleben der anderen Kultur möglich
wird. Während ca. 3 Wochen leben und arbeiten die ca. 10 - 12 Teilnehmer*innen
(inkl. ein/e Leiter*in) aus Deutsc hland und dem Gastland so weit wie möglich
zusammen. Art und Umfang der Arbeit sind von Projekt zu Projekt ve rschieden. In
diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die Arbeit sinnvoll sein sollte und von
den Teilnehmern nicht als bloße „Beschäftigungsthera pie“ angesehen wird.
Ausreichende Freiräume für interkulturelle Lernprozesse sind sowohl während der
Arbeit (meist vormittags) als auch in der Freizeit (nachmittags, abends u. am
Wochenende) vorhanden. Abendliche Besprechungen geben Raum für die
14
14
Teilnehmer*innen, ihre Erfahrungen zu reflektieren und Programmabläufe zu
modifizieren. Regelmäßige Besprechungen mit den Leitern der Partnergruppe
verbessern den Ablauf der Maßnahme.
In Kolping -Projekten arbeiten die Teilnehmer*innen an Projekten der
Kolpingsfamilien mit. Generell sind wir, unsere Projektpartner und Leiter bemüht,
die Programme entsprechend den Bedürfnissen und Interessen der
Teilnehmer*innen zu erstellen.
Alle Tätigkeiten können von den Mitgliedern der Partnerorganisation bzw. den
Bewohnern der Partnergemeinde selbst erledigt werden. Wir betreiben also keine
„sog. Entwicklungshilfe“. Diese können und wollen wir nicht leisten. Wir
partizipieren, wir "helfen" nicht!
Dabei werden je nach Bedarf, die ind ividuellen Fähigkeiten der Teilnehmer*innen
(z. B. handwerkliches Geschick, pädagogische oder musische Kenntnisse,
Kreativität) eingebracht.
Die Arbeit ist ein Teil des Alltags und Mittel zur Kommunikation , um auf diese
Weise etwas realistischer die Lebenssituation unserer Partner zu erfahren und ei n
Stück ihres Alltags mit ihnen zu leben und zu erleben.
Themenschwerpunkte der Arbeit sind:
Ökologie / Umweltschutz: Wiederaufforstung: Mangroven, Bäume
Solarlampen, Aufklärung
Handwerk: Anlegen von Wegen, Restaurierung von Gebäuden
Kunsthandwerk
Soziale Projekte: (Waisen-, Schul-) Kinderbetreuung, Integration, Frieden
Landwirtschaft: Feldarbeit, ökologischer Anbau
Bildung: für Kinder, Frauen und benachteiligte Gruppen
Politische Bildung
Archäologie: Ausgrabungen
Tiere: Tierheim, Reservate, Tierschutzorganisationen
Begegnung: Europäische Jugendwochen
Durch die ständig wechselnden Bedürfnisse der Teilnehmer*innen sind wir bemüht
unser Angebot kontinuierlich anzupassen.
4. Partnerorganisationen / Partnerländer
4.1. Projektauswahl
Als Projektpartner soll grundsätzlich eine gemeinnützige Einrichtung angestrebt
werden. Deren Trägerphilosophie sollte mit der der Kolping JGD vereinbar sein.
Auch ist es sinnvoll, wenn bei der Partnerorganisation ehrenamtliche Strukturen
vorzufinden sind.
Der Projektpartner muss die Möglichkeit haben, den Teilnehmer*innen eine
angemessene Unterkunft und eine sinnvolle Tätigkeit zu bieten. Darüber hinaus
muss er über ausreichend zeitliche Ressourcen für die Betreuung der Gruppe
15
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verfügen. Die Rahmenbedingu ngen zur Durchführung eines Austausches in o. g.
Sinne müssen gegeben sein. Es soll die Möglichkeit bestehen, im Rahmen der
Arbeit, in der Begegnung und während der Freizeit Kontakt zur lokalen
Bevölkerung zu bekommen und dadurch einen Einblick in Lebensum stände,
Kultur, Religion, etc. zu erhalten. Ferner sollen für die Teilnehmer*innen Sinn und
Ziel der Arbeit erkennbar und nachvollziehbar sein.
Der Projektpartner sollte an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des
Projektes interessiert sein und offen seine Meinung / Bedenken äußern können.
Dies kann durch persönlichen Kontakt erreicht werden. Erst wenn ein
beiderseitiges Vertrauen aufgebaut wird, sind die Voraussetzungen für
Transparenz, Gleichwertigkeit und eine sinnvolle Zusammenarbeit geschaffen.
4.2. Projektvorbereitung
Der Projektpartner soll auf die Zusammenarbeit mit der Gruppe und die
Erwartungen der JGD vorbereitet werden. Dies geschieht durch:
wenn möglich, persönliche Gespräche und konzeptionelle
Absprachen im Rahmen eines vorbereitenden
Fachkräfteaustausches,
intensive Information bzw. Absprache über pädagogische Ziele /
konkrete Ziele der einzelnen Maßnahmen, Arbeitsweise der JGD
sowie organisatorische Absprachen in schriftlicher Form,
wenn möglich, Kontakte zu anderen Projekten die scho n Erfahrung
in der Zusammenarbeit mit den JGD haben,
falls vorhanden, Ausnutzung der Kontaktmöglichkeiten innerhalb des
internationalen Kolpingwerk.
4.3. Projektdurchführung / -betreuung
Während des Aufenthaltes der Gruppe im Projekt steht die Workcample itung der
JGD dem Projektpartner ständig als Ansprechpartner zur Verfügung.
Erwartungen der Teilnehmer*innen, Projektpartnern und der Workcampleitung
können so ausgetauscht, besprochen und angeglichen werden.
Der Ablauf der Projektarbeit soll von Projekt partner und Workcampleitung
gemeinsam, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und den
Fähigkeiten der Teilnehmer*innen, festgelegt werden.
4.4. Projektnachbereitung
Die Projektnachbereitung soll auf folgenden Grundlagen erfolgen:
1. schriftliche Berichte der Workcampleitung
2. mündliche Berichte der Leiter*innen u. a. auf dem
Nachbereitungsseminar der Leiter*innen
3. Teilnehmer*innenauswertungsbögen
4. mündliche Berichte der Teilnehmer*innen auf dem Nachbereitungstreffen
der Workcampteilnehmer*innen
5. Projektpartnerfragebögen, zusätzlich persönliche Nachfrage über
Projektverlauf beim Projektpartner
16
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Diese Unterlagen werden gesammelt, evaluiert und gemeinsam mit dem
ehrenamtlichen Leitungsteam und ggf. den Leiter*innen besprochen.
4.5. Projektentwicklung
Aufbauend auf den im Rahmen der Projektnachbereitung gewonnenen
Erkenntnissen über den Verlauf des Projekts sollen ggf. Verbesserungsvorschläge
für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit erarbeitet werden.
4.6. Namen, Kurzbezeichnung, Land der Partnerorganisationen
4.6.1. Europa
British Trust for Conservation Volunteers (Umweltschutz) England
CVNI Conservation Vounteers Northern Ireland (Umweltschutz) Nordirland
Fundaja Wspólna Europa (Stiftung gemeinsames Europa) Polen
Jacqueline Donoyan (Naturpark Ebrodelta) Spanien
Kloster Osek Tschech. Rep.
Ligue pour la Protection des Oiseaux Frankreich
Lina Buzelyt (Begegnung) Litauen
Natalia Bagrova (Lehrerin am Gymnasium der Uni St. Petersburg) Russland
Youth Travel Circle (Jugendorgan., soziale und kulturelle Proj.) Malta
Michalis G. Chimarrides (Kulturzentrum) Zypern
Jalos Aktiv (Kunsthandwerk) Zypern
Parteneapolis soc.coop. sociale a r.l.* (Jugendorganisation) Italien
4.6.2. Israel
Neve Shalom (Friedensprojekt, Schule) Israel
Hebrew University of Jerusalem, Inst. f. Archäologie (Ausgrabungen) Israel
Kibbuz Sha’ar Hagolan Israel
Auguste Victoria Foundation, (Evangel. Pilger-Zentrum) Israel
Talitha Kumi (Schule) Israel
4.6.3. Übersee (sog. Entwicklungsländer)
4.6.3.1. LATEINAMERIKA
Kolping: Dom. Republik, Brasilien, Mexiko, Peru, Paraguay, Ecuador, Chile,
Uruguay, Argentinien
Institucion Kolping de Uruguay: Augustín Aishemberg Uruguay
Asociacion Familia Kolping Capiovi: Emilio Briggiler Argentinien
Obra Kolping de Bonao: Eugenio De Jesus Jimenez Dom. Republik
Fundacion Hogar Valle Feliz (Kinderheim) Ecuador
Fundacion Golondrinas (Schutz d. Primärwald, Bildung der Bauern) Ecuador
Fundacion de Defensa Ecológica, Schutz d. Mangroven, Aufforstung Ecuador
Instituto cubano de Amistad con los pueblos ICAP (nachhaltige Landwirtschaft) Kuba
Obra Kolping da Bahia: Nevidalva N. Santos Brasilien
Obra Kolping del Peru (soziale Projekte) Peru
Parroqui San Felipe Apostol (Pfarrei, Ferienprogramm f. Benachteiligte) Peru
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Calpulli de los Ninos (Straßenkinderprojekt) Mexiko
4.6.3.2. AFRIKA
Kolping in Kenia, Tansania, Südafrika, Nigeria
ARA Agricultural and Rural Development Associocion
(NGO, f. Verbesserung der Lebenssbedingungen auf dem Land) Ghana
Clive Barry (Kolping Dyselsdorp) Südafrika
CYDA Cameron Youth Dream Associacion
(NGO, f. Verbesserung der Lebensbedingungen auf dem Land) Kamerun
Immaculate Heart Juniorate (Schwesternschule) Kenia
Bethzatha Community Information Centre (Aidsaufklärung, Waisenkinder) Kenia
Mary Oloo, Krankenstation Kenia
Kenya Episcopal Conference (Aufbau einer Schwesternschule) Kenia
Catholic Mission Nyang’oma (Missionsstation: Schulen, Waisenhaus) Kenia
Pfarrei Sega (Schule, Krankenstation) Kenia
Timau Girls Secondary School (Schule, Krankenstation, Kindergarten) Kenia
Kunihira T. William (Partnerschaftsprojekt) Uganda
VAD (Volontaires en action pour le dévelopment au Togo,
internationale Jugendprogramme im ländlichen Raum) Togo
Vie libre et positive (Anti-Drogen, Aufforstung, Landwirtschaft) Togo
C. A. T. S. Kinder Allianz f. Tradition u. Soz. Engagement (Jugenclub, Restauration) Ägypten
4.6.3.3. ASIEN
Kolping in Philippinen, Indien,
JJS Jagrata Juba Shangh (Bildung Frauen, Kinder) Bangladesch
Mati e.V. (Frauenförderung) Bangladesch
Pondicherry Multipurpose Social Service Society (Soziale Projekte) Indien
Win Centre (Unterstützung von Frauen) Indien
Kolping India: Fr. Sunny Arakal (Begegnung) Indien
Shanti-Sewa-Griha (Friedens-Dienst-Station f. Leprakranke) Nepal
Mangropir Development Program (Station f. Leprakranke) Pakistan
Fatima Center for Human Development (Waisenkinder) Philippinen
Village Community Galoa (Dorf mit Subsistenzwirtschaft) Fidschi
4.6.4. Nordamerika
Habitat for Humanity (Hausbau für Obdachlose) USA
Aspen Valley Wildlife Sanctuary (Tierheim) Kanada
4.7. Regionale Schwerpunkte
Die Schwerpunkte der internationalen Jugendarbeit der Kolping
Jugendgemeinschaftsdienste gliedern sich in ver schiedene Bereiche, die jeweils
eine eigene Ausrichtung haben.
Das Ziel der Workcamps in Übersee wurde schon 1968 so formuliert:
„Es geht um die Bewusstseinsstärkung und Beteiligung junger Menschen an
der Lösung sozialer Probleme, sowohl in unserer Gese llschaft, als auch
weltweit.“
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Diese Aussage hat auch heute nicht an Aktualität verloren und die Auswahl und
Gestaltung der Workcamps der Kolping Jugendgemeinschaftsdienste, sowie die
Vor- und Nachbereitung stehen im Zeichen dieser Maxime.
Durch die Auseinandersetzung mit der jeweiligen Arbeit der Projektpartner, die an
den Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert ist, ist auch eine Auseinandersetzung
mit der Problematik des Landes möglich und ein Vergleich mit der eigenen
Lebenssituation kann integraler Be standteil des Workcamps sein. Ziel ist es,
Jugendliche in allen gesellschaftlichen Gruppierungen anzusprechen und ihnen
die Angebote der Kolping JGD zugänglich zu machen.
Die Kolping JGD schreiben ihre Workcamps offen aus und sprechen damit
bundesweit Jug endliche an (vgl. 1.3.). Um möglichst viele Jugendliche zu
erreichen und ihnen die o. g. Ziele zu vermitteln ist es notwendig, eine Vielzahl
inhaltlicher und länderspezifischer Schwerpunkte zu setzen. Die Auswahl der
Projektpartner richtet sich daher nicht nur nach dem Zielland, sondern vor allem
danach, ob es im Rahmen der Workcamps möglich ist, den Teilnehmer*innenn die
jeweiligen kulturellen und regionalen Eigenheiten und Problematiken des Landes
zu verdeutlichen.
4.7.1. Europa: Schaffung eines europäischen Bewusstseins
Konkret soll durch gemeinsames Arbeiten die Erfahrung ermöglicht werden, dass
trotz sprachlicher und kultureller Unterschiede etwas Gemeinsames geschaffen
werden kann und das trotz Vernetzungen kulturelle Eigenständigkeit und
kulturelles Selbstbewusstsein bestehen kann. Für Osteuropa soll zusätzlich daran
gearbeitet werden, ein Verständnis für die Tragweite der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Umbrüche und die damit verbundenen Probleme zu schaffen.
Durch Projekte im ökologischen Bereich soll auch hier ein Bewusstsein für globale
Zusammenhänge und damit für die Bedeutung einer länderübergreifenden Lösung
geweckt werden.
4.7.2. Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
Israel / Nahost: Der Schwerpunkt soll hier auf der speziellen Proble matik der
DEU-ISR Beziehungen, auf dem Hintergrund der deutschen Geschichte liegen.
Besonderer Schwerpunkt soll der Friedensprozess in Nahost und die damit
verbundenen Auswirkungen auf alle Lebensbereiche der betroffenen Menschen
sein. Die Vermittlung von Hintergrundwissen und die Begegnung mit den
betroffenen Menschen soll ein Verständnis für diese spezielle Problematik fördern.
Die verschiedenen Projektpartner der Kolping JGD haben unterschiedliche
Schwerpunkte in ihrer Arbeit. Gemein ist ihnen aber, das s eine Konfrontation der
Teilnehmer*innen mit der dt. Geschichte im Rahmen der erarbeiteten Programme
möglich und gewollt ist, ebenso wie die Darstellung der Komplexität des Nahost -
Friedensprozesses. Auf diesen beiden Themen liegt auch der Schwerpunkt der
intensiven Vor- und Nachbereitung, die eine nachhaltige Auseinandersetzung mit
diesem Thema fördern will. Leider kann aufgrund der aktuellen politischen Lage
der Jugendaustausch mit Israel nicht durchgeführt werden.
4.7.3. Übersee: Zusammenarbeit mit den Ländern des globalen Südens
Die Bewusstseinsstärkung und die Beteiligung junger Menschen an der Lösung
des sozialen Problems - im Sinne der entwicklungspolitischen Leitlinien des
19
19
Kolpingwerkes - soll unter besonderer Berücksichtigung des jugendpolitischen
Aspektes gefördert werden.
Entsprechend der Ausrichtung des SEK (Sozial - und Entwicklungshilfe e. V. des
Kolpingwerkes) ist die Mehrzahl der Workcamps der JGD in Bildungseinrichtungen
angesiedelt, da hier erfahrungsgemäss auch die Voraussetzungen für eine n
Austausch besonders gut sind:
Eine Partnergruppe ist durch das Vorhandensein der Auszubildenden, bzw.
Kursteilnehmer*innen vorhanden.
Durch die Auseinandersetzung mit der jeweiligen Bildungsarbeit der
Projektpartner, die an den Bedürfnissen der Bevölke rung orientiert ist, ist auch
eine Auseinandersetzung mit der Problematik des Landes möglich und ein
Vergleich mit der eigenen Lebenssituation kann integraler Bestandteil des
Workcamps sein. Dieser Vergleich macht ein Heranführen an die
Entwicklungsproblematik möglich, da ein Bezug hergestellt werden kann und
birgt somit auch gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Beschäftigung mit
diesem Thema.
Der Sinn der gemeinsamen Arbeit ist leicht ersichtlich, was zur Motivation
innerhalb der Kürze der zur Verfüg ung stehenden Zeit eine wichtige
Voraussetzung ist.
Die Partnergruppe besteht in der Regel schon vor Beginn des Workcamps und
kann so auch auf die Begegnung vorbereitet werden. Durch die Teilnahme an
einer Bildungsmaßnahme herrscht i. d. R. eine gewisse Of fenheit Neuem
gegenüber und auch die Aufnahmebereitschaft für die deutsche Gruppe und
deren Kultur ist gegeben.
Die Arbeit der JGD ist dabei generell so ausgerichtet, dass auch bei Workcamps,
die nicht in Kooperation mit einer Bildungsstätte stattfinden, die oben
beschriebenen Vorteile und Gesichtspunkte als Grundlage angestrebt werden. Die
von den JGD ausgebildeten ehrenamtlichen Leiter der Workcamps sind dabei
angehalten (und entsprechend geschult) die folgenden Aspekte eines Workcamps
zu verwirklichen, die auch im pädagogischen Grundsatzkonzept der JGD
dargestellt sind:
Die dt. Teilnehmer*innen sollen die Möglichkeit haben einen Einblick in das
Leben einer anderen Kultur zu bekommen. Dabei sollen Unterschiede zur
eigenen Kultur deutlich werden. Durch die Konfrontation mit einem anderen
Wertesystem sollen die eigenen Werte und vor allem deren alleinige Gültigkeit
hinterfragt werden.
Der / die Projektpartner*in soll ebenso die Möglichkeit erhalten einen Einblick
in die Kultur und das Wertesystem der dt. Teilnehmer*innen zu bekommen (z.
B. Rolle von Frau und Mann in unserer Gesellschaft, Sozialgefälle,
Sozialsystem). Ein weiteres Ziel ist es falschen Deutschlandbildern (vor allem
den bestehenden Images vom Paradies-Deutschland contra Negativimage des
Nazideutschland) entgegenzuwirken.
Die gemeinsame Arbeit soll zielorientiert und von Nutzen für den / die
Projektpartner*in sein sowie den Rahmen für einen Austausch bieten.
Nachhaltigkeit ist sowohl bei der Projektarbeit mit dem Partner, als auch im
Hinblick auf die Wirkung der Workcamps auf die Teilnehmer*innen angestrebt. In
diesem Sinne wird von den Projektpartner*innen erwartet, dass die geplante Arbeit
entweder dauerhaft weitergeführt oder eine bleibende Wirkung erzielt wird. Alle
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Projekte der JGD sind auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit ausgelegt. Sowohl die
Arbeit der Workcampgruppen wird fortgeführt und ebenso ein wiederholter
Austausch angestrebt, um Lernprozesse zu fördern und zu vertiefen. In diesem
Sinne ist auch ein fortlaufender Austausch der Wor kcampleiter*innen
gewährleistet, so dass Informationen der Vorjahre weitergeleitet und im Folgejahr
verwendet werden können.
Im Hinblick auf die Teilnehmer*innen wird versucht, durch die Einbettung in eine
fundierte Vor- und Nachbereitung, die Bewusstsein swerdung zu begleiten und für
ein nachhaltiges Engagement für ein Projekt, bzw. für die Thematik des Projektes,
sowie die Eine Welt Thematik zu motivieren.
5. Erfahrungen / Auswertung
5.1. Teilnehmer*innen
Während des Workcamps werden täglich Reflexionsrunden mit den
Teilnehmer*innenn durchgeführt. In wöchentlichen Besprechnungen mit der
Partnergruppe (bei Bedarf wird der Turnus modifiziert) können alle Beteiligten
sich über den Verlauf und evtl. Veränderungen des Programms austauschen.
Am Ende des Workca mps findet ein Evaluierungsgespräch mit allen Personen
statt.
Im Anschluss des Workcamps füllen die Teilnehmer*innen einen
Auswertungsbogen aus. So hat der / die einzelne Teilnehmende auch die
Möglichkeit sich anonym zu äußern. Dieser Fragebogen wird zusam men mit
den ehrenamtlichen Leitern ausgewertet.
Die Teilnehmer*innen des Workcamps treffen sich nach der Rückkehr an
einem Wochenende zusammen mit der/dem Leiter*in zur Nachbereitung.
Alle ehrenamtlichen Leiter nehmen an einem Nachbereitungsseminar teil.
Dabei werden die Erfahrungen von den Workcamps und die Informationen des
Nachbereitungsseminars zusammengetragen. Die Reflexion der gemachten
Erfahrungen in Kleingruppen ist ein wichtiger Gesichtspunkt. Gemeinsam
werden evtl. Veränderungen der Projekte des kommenden Jahres besprochen.
Zu Gender-Mainstreaming siehe Punkt 8
Teilnehmer*innen, deren Eltern die gesamte Reise finanzieren, sind oft
schwieriger zur Mitarbeit zu motivieren und für die Ziele eines Workcamps zu
begeistern als Teilnehmer*innen, die da s Workcamp selbst finanzieren. Durch
höhere Zuschüsse des BMFSFJ könnten mehr für junge Menschen, besonders
aus einfachen Verhältnissen, angesprochen werden.
Die Bedürfnisse der Teilnehmer*innen sind nicht konform mit den Zielen der
Bundesregierung in Bezug auf die Zielregion. Siehe Punkt 8.
In der Regel machen wir gute Erfahrungen mit den Teilnehmer*innen. Aber
auch „Problemfälle“ sehen wir als unsere Zielgruppe an. Gruppenreisen in
Form von Workcamps sind für diese Teilnehmer*innen besonders wertvoll. Auf
den Nachbereitungsseminaren zeigt sich, dass alle Teilnehmer*innen von
ihrem Aufenthalt im Work camp profitieren. Zudem wird die Bereitschaft zu
ehrenamtlichem Engagement u. a. bei den Kolping JGD als ehrenamtliche/r
Leiter*in und Teamer *innen für Schulung en und Seminare durch
entsprechende Vorbilder angeregt.
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5.2. Projektpartner*innen
Nach Ablauf der Maßnahme füllen die Projektpartner*innen einen Fragebogen zu
dem Ablauf des Workcamps aus. Er muss auf jede /n Projektpartner*in individuell
zugeschnitten s ein und kulturelle Unterschiede, Bildungsstand usw.
berücksichtigen. Daher erläutert der deutsche Leiter dem Projektpartner die
einzelnen Fragen.
Die Zusamm enarbeit mit den Projektpartner*innen funktioniert i. d. R. gut. Sie
freuen sich auf die Erfahrunge n mit einer neuen interessierten Gruppe und sind
gerne bereit, die Gruppe in ihr Leben zu integrieren.
Bei den Übersee -Workcamps ist es für die Partnergruppe oft der einzig mögliche
Kontakt nach Europa.
Trotz aller positiver Erfahrungen sind wir uns natü rlich bewusst, dass durch die
Anwesenheit unserer Gruppe auch Probleme auftreten können. So z. B. schon,
wenn männliche Teilnehmer entgegen der Tradition des Gastlandes helfen
abzuwaschen. Auch kann es zu zwischenmenschlichen Problemen kommen. I. d.
R. sin d Probleme und / oder Unstimmigkeiten durch Gespräche zu lösen. Falls
dies nicht möglich ist und es keine, für beide Seiten akzeptable Lösung gibt,
stellen wir als Konsequenz den Austausch mit den betreffenden Partnerprojekten
ein.
5.3. Leiter*innen
Die ehrenamtlichen Leiter*innen werden während einer Schulungswoche auf das
Workcamp vorbereitet. Siehe Punkt 1.5.3.2..
Zusätzlich bieten wir Teamer*innenschulungen für das ehren- und hauptamtliche
Führungsteam an.
5.4. Projektauswahl
Siehe Punkt 8.
5.5. Verwaltungsaufwand
Der Verwaltungsaufwand ist bei gleichbleibend geringer Personalkapazität
gestiegen. Immer weniger Zeit bleibt für die eigentliche inhaltliche Arbeit, die auch
der Qualitätssicherung dient. Wir hoffen, dass die Fort - u. Weiterentwicklung des
KJP zur mehrfach angekündigten und unbedingt notwendigen
Verwaltungsvereinfachung führt. In diesen Prozess sollten die Träger der intern.
Jugendarbeit einbezogen werden.
5.6. Öffentlichkeitsarbeit
Die Kolping JGD nutzen für die Öffentilchkeitsarbeit v erschiedene Kanäle. Neben
Prinzmedien und Anzeigen in verschiedenen zielgruppenrelevanten Publikationen
werden vor allem die Social Media Kanäle wie Instagram, Facebook und YouTube
genutzt. Zudem stellen wir unsere Programme auf diversen Messen wie z.B.
Wege ins Ausland oder Informationstagen der Arbeitsagenturen und Schulen ovr.
In den letzten Jahren wurden ebenso Kurzfilme erstellt, die über unsere
Programme informieren sollen . In Planung sind Unterreichtseinheiten für die
Sekundarstufe zu Themen wie Anti rassismus, Trankulturelle Kommunikation,
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Gendergerechtigkeit sowie globales Lernen. Diese sollen von ehrenamtlichen
Teamenden durchgeführt werden mit dem Hinweis auf die Teilnahme an den
Programmen der Kolping JGD. Auch unsere ehrenamtlichen Leiter*innen
betreiben gezielte Werbung für ihr Projekt sowie für die Workcamps der JGD im
Allgemeinen.
6. Perspektiven / Weiterentwicklung
Unsere Angebote entwickeln wir entsprechend den aktuellen Bedürfnissen und
Möglichkeiten weiter. Für die nächsten Jahre sollen hie r folgende Schwerpunkte
gesetzt werden:
Neben dem Prozess des interkulturellen Lernens soll künftig der interreligiöse
Dialog stärker auf den Leiter*innenschulungen und den
Vorbereitungsseminaren berücksichtigt werden. Unterschiedliche Religionen
waren sc hon immer ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitungsseminare.
Jedoch erhält dieses Thema aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage noch
mehr Bedeutung.
Flexibilisierung der Angebote um den unterschiedlichen Ansprüchen und
Erwartungen der Teilnehmer*innen einer Maßnahme gerecht zu werden. In
diesem Sinne ist auch ein Ausbau der Vielfalt der Angebote geboten.
Anzustreben ist der Aufbau mittelfristiger Dienste.
Künftig soll versucht werden, verstärkt Partner aus dem Kolpingwerk selbst als
Projektpartner zu gewinnen. Zu diesen besteht ein permanenter Kontakt.
Durch eine Vielzahl von Besuchen ist eine erhöhte Transparenz gegeben.
Stärkung der Projekte im Bereich Umweltschutz / Ökologie und eine
Ausrichtung dieser Programme auf die Ermöglichung erlebnisorienti erter
Naturerfahrungen mit dem Ziel die Natur als schützenswert zu erfahren.
Erweiterung der europäischen Projekte zur Förderung des
Zusammengehörigkeitsgefühls als Europäer. Auch soll dem Trend zum
Ferntourismus entgegengewirkt werden.
Um Projekte verant wortungsbewusst vorbereiten und durchführen zu können
und dauerhaft Qualitätssicherung zu gewährleisten, ist ein direkter,
persönlicher Kontakt zum Projektpartner, zur inhaltlichen und
organisatorischen Planung der Programme notwendig. Die Kommunikation mi t
den Projektpartnern wird derzeit mit Hilfe eines Fragebogens zur Evaluation
der Workcamps verstärkt.
7. Sonstiges: Umsetzung der politischen Ziele der Regierung /
der Länder / der Organisation
Die politischen Ziele der Kolping JGD und deren Umsetzung sind unter Punkt 1
erläutert worden. Wir versuchen die politischen Ziele der Regierung in unser
Gesamtkonzept zu integrieren, sofern dies nicht bereits der Fall ist.
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7.1. Aufgaben von besonderer Bedeutung der KJP-Richtlinien
7.1.1. Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Siehe auch Punkt 1.4. Umsetzung der Ziele im Hinblick auf die Workcampleitung.
Auf einem dreitägigen Informationsseminar im Herbst jeden Jahres werden
ehrenamtliche Leiter*innen über den Ablauf der Workcamps informiert und
anschließend ausgewählt.
Die Qualifizierung ehrenamtlicher Workcamp leiter*innen erfolgt bei den Kolping
JGD auf der Schulungswoche im Frühjahr jeden Jahres. An dieser
Schulungswoche nehmen nicht nur neue Leiter*innen, sondern auch Leiter*innen
die schon mehrmals eine Maßnahme geleitet haben, teil.
Zur Vorbereitung der Workcamp teilnehmer*innen führen die ehrenamtlichen
Leiter*innen ein Vorbereitungsseminar durch. Das Handwerkszeug für Aufbau,
Gestaltung und Durchführung eines Vorbereitungsseminars erhalten die
Leiter*innen während der Schulungswoche.
Da sich einige Pädagogikstudenten und qualifizierte Personen der Kinder - und
Jugendhilfe unter den Leiter*innen und Teamer*innen befinden, ist sichergestellt,
dass die Programme der Seminare ständig überarbeitet werden.
Im Anschluss an die Workcamps findet ein Nachbereitungsseminar sowohl für
die Leiter*innen als auch für die Teilnehmer*innen statt.
Nach Abschluss des Workcamps füllen die Teilnehmer*innen einen
Auswertungsbogen aus. Dieser wird ausgewertet und sinnvo lle Anregungen
daraus werden umgesetzt.
Materialien der Vorbereitung und Durchführung der Seminare werden für
Kolpingsfamilien und andere Organisationen und Publikationen zur Verfügung
gestellt.
7.1.2 Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen und
Jungen; Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen / Gender
Mainstreaming
An unseren Workcamps nehmen sowohl Frauen als auch Männer teil. Der
Frauenanteil ist jedoch höher. Wir versuchen mehr Männer für unsere Workcamps
zu begeistern.
Hauptberuflich sind derzeit acht Frauen für die JGD tätig und in diesem Sinne mit
der Organisation der Workcamps und Freiwilligendienste beauftragt:
1 Referentin für in ternationale Jugengbegegnungen und internationale
Freiwilligendienste
3 Referent*innen für internationale Freiwilligendienste
1 Sachberarbeiterin für internationale Freiwilligendienste
2 Kurzzeitpraktikant*innen,
1 Reiseverkehrskauffrau
1 Abteilungsleiterin.
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7.1.3. Berücksichtigung der Belange junger Menschen mit Behinderung
Soweit es im Projekto rt möglich ist, können auch junge Menschen mit
Behinderung an unseren Workcamps teilnehmen. In der Praxis sind dies meistens
Lernbehinderungen und krankheitsbedingte Einschränkungen wie z. B.
Mukowiscidose und Diabetis aber es haben auch bereits Teilnehmen de im
Rollstuhl teilgenommen. Unter anderen konnte bereits erfolgreich ein Workcamp
für gehörlose und hörende Teilnehmer*innen stattfinden.
7.1.4. Partizipation von Jugendlichen
Unsere Maßnahmen sind hauptsächlich für 16 bis 26 -jährige Teilnehmer*innen
aller Bildungswege. Da die Teilnehmer*innen sich in Eigeninitiative zu einem
Workcamp anmelden versuchen wir durch gezielte Werbung an (Berufs -)Schulen,
Arbeitsämtern, Universitäten, Instituten und sonstigen Einrichtungen der
Jugendarbeit (Jugendinformation szentren) möglichst vielen Jugendlichen unsere
Angebote zu unterbreiten.
Die Teilnehmer*innen gestalten, unter Anleitung sowohl die Vor - u.
Nachbereitungsseminare (z. B. in Form von Referaten und Rollenspielen) als auch
den Ablauf der Maßnahme selbst mit.
7.1.5. Soziale und berufliche Integration
Die Teilnehmer*innen, Leiter*innen, die Partnergruppe und der Projektpartner
kommen aus allen sozialen und beruflichen Schichten der Bevölkerung. Alle
arbeiten gleichberechtigt an einem gemeinsamen Projekt.
7.1.6. Förderung eines demokratischen Wertebewusstseins
Das demokratische Wertebewusstsein der Teilnehmer*innen wird sowohl durch
demokratische Entscheidungsprozesse innerhalb der Gruppe als auch durch die
Auseinandersetzung mit diesem The ma in Bezug auf d as Gastland / die
Partnergruppe gefördert. Speziell in Partnerländern wie z. B. Kuba, Russland,
Pakistan und Bangladesch werden die unterschiedlichen Werte stark thematisiert.
Die Benachteiligung von Frauen ist in fast allen Workcamps Ursache intensiver
Diskussionen.
7.1.7. Vermittlung von Medienkompetenz
Die K orrespondenz zwischen den Leiter*innen, Projektpart ner*innen, den
Teilnehmer*innen und den Kolping JGD erfolgt zu e inem großen Teil mittels E -
Mail und sozialen Medien.
Die Kommunikation der Teilne hmenden untereinander erfolgt vorwiegend über
soziale Medien. Hier wird auch der sichere Umgang mit sozialen Medien
thematisiert. Bei Interesse können die Teilnehmenden Filme / Videos erstellen und
diese veröffentlichen.
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Ein weiterer Bereich der Medienko mpetenz ist das Erstellen von Blogs und das
Erlernen von Fairem Berichten.
7.1.8. Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
Leider melden sich kaum Jugendliche mit Migrationshintergrund für die Teilnahme
an einem Workcamp an. Dies kann mehr ere Gründe haben: Sprachprobleme,
geringe zur Verfügung stehende finanzielle Mittel, Zeit....
7.2. Andere
7.2.1. Gegenmaßnahmen in Deutschland
Das Kolpingwerk führt diverse Gegenmaßnahmen mit ausländischen Partnern in
Deutschland durch, die es in der Regel selbst finanziert.
Mitglieder von Kolpingsfamilien, die an einem unserer Workcamps teilgenommen
haben, sind häufig daran interessiert einen Gegenbesuch in Deutschland zu
organisieren.
Die Kolping JGD animieren sie dazu und unterstützen sie dabei.
Leider sind die öffentlichen Zuschüsse nur sehr gering. Da unsere Partner die
zusätzlichen Kosten nicht aufbringen können, sammeln Kolpingsfamilien Spenden,
um den Aufenthalt der ausländischen Partnergruppe zu finanzieren. Daher können
diese Maßnahmen weiterhin auch nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.
Positiv wäre, wenn die Kolpingsfamilien und Diozösanverbände des
Kolpingwerkes mit höheren Zuschüssen zur verstärkten Durchführung von
Gegenmaßnahmen angeregt werden könnten.
7.2.2. Länder
Da wir unser e Maßnahmen in einem Katalog offerieren und die Mehrzahl der
Teilnehmer*innen nicht aus dem Verband selbst kommt, bestimmen die Interessen
der Teilnehmer*innen ganz deutlich den Trend. Dieser geht zurz eit sehr stark in
Richtung der Länder des globalen nach Übersee.
Wir versuchen, diesem Trend entgegenzuwirken, indem wir interessante Projekte
in Europa suchen. Jedoch werden unsere Angebote z. B. in Osteuropa (Kroatien,
Tschechien, Polen, Russland) kaum nachgefragt. In Länder wie Frankreich und
Spanien reisen die Jugendlichen dagegen oft auf „eigene Faust“.
Anlage 3 fachlich päd. Konzept außerschulisch Kolping
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Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Kolping Jugendgemeinschaftsdienste Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch am Beispiel eines Workcamps in Tansania Bukoba RAL N Katholisches Jugendreisen \) mit Pa } Yı öt y HR Bundesministerium für zn (>) wirtschaftliche Zusammenarbeit WR und Entwicklung BAG kunssnces menschen Vorbereitung Vorbereitung für die dt. Teilnehmenden « Die Projektleitung nimmt schon im Vorfeld zu jedem/r einzelnen Teilnehmer*innen Kontakt auf. Wenn alle Teilnehmenden des Austauschs feststehen können sich virtuelle Gruppen bilden, in denen ein erstes Kennenlemen sowie ein erster Austausch stattfinden kann. Hier können je nach Vorkenntnissen der Teilnehmenden auch schon Informationen und Überlegungen zu den SDGs ausgetaucht und angeregt werden. Auch die erste Vernetzung mit der tansanischen Partnergruppe kann bereits hier stattfinden. Dies kann über Skype, Videos oder Clouds stattfinden. e Ca. 6 Wochen vor der Begegnung findet für alle Teilnehmer*innen ein Vorbereitungswochenende statt, welches diese über das Projekt in Tansania informiert und sie darauf vorbereitet. Themen auf diesem Seminar sind Afrika, Tansania (Landeskunde, Wirtschaft, Religion, Geographie, Politik, Kultur, Stellung der Frau...), Sinn und Zweck eines Workcamps, Entwicklungspolitik, Sicherheit, Medizinisches und Informationen über das Projekt in Bukoba. Dieses Wochenende bietet neben vielen Informationen die Gelegenheit, sich kennen zu lernen, einzustimmen und Anregungen al yo Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch zu holen. Es besteht die Möglichkeit eine/n exteme/n Referent*innen hinzuzuziehen, die bereits in Tansania (Bukoba) war oder auch den aktuellen Süd-Nord-Freiwilligen (hier möchten wir den Synergieeffekt nutzen und auch die Möglichkeit Menschen zu vernetzen sowie positive Synergien zu erzeugen) und der Transfer sehr wichtig. Ebenso werden aktuelle Themen besprochen, die für das Workcamp von Bedeutung sind und Interkulturelles Lemen fördern. « Um die Teilnehmenden bezüglich der SDGs auf den gleichen Wissensstand zu bringen, soll auf dem Workshop neben einer allgemeine Vorstellung der SDGs eine intensive Auseinandersetzung mit dem Ziel Nr. 3 Healthy Life / Gesundes Leben stattfinden. Die Teilnehmenden sollen die Unterziele kennenlernen und sich mit den Unterzielen wie z.B. HIV-/Aids-Prävention, Reduktion von Alkohol und Tablettenkonsum sowie Umweltverschmutzung auseinandersetzen. Die Jugendlichen sollen durch diverse Methoden angeregt werden, Ideen aus ihrer persönlichen Lebensumwelt zu den Unterzielen zu entwickeln um z.B. jugendgerechte Präventionsstrategien umzusetzen. Methoden Die Vorbereitung ist gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Methoden: _ In der Vorbereitungsphase werden folgende pädagogische Methoden durchgeführt: " Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden durch die Projektleitung per E-Mail " 3-tägiger Workshop zur Vorbereitung der dt. Teilnehmenden auf die Begegnung vier Wochen vor der Ausreise = Austausch und Kommunikation via E-Mail, WhatsApp, und anderen neuen Medien Auf dem Workshop können folgende Methoden angewandt werden: Bereitstellung von Informationsmaterial Selbständiges Erarbeiten von ausgewählten Themen (Referate) Kleingruppenarbeit, die partizipatives Arbeiten der TN zulässt Plenumsdiskussionen Globales Lemen insbesondere in Bezug auf die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 30 " Rollenspiele, welche die Begegnung mit der tansanischen Kultur erleichtern sollen, z. B. zum Thema Umgang von Frauen und Männern, Begrüßung, Höflichkeit... "= Kennenlern- und Bewegungsspiele, die der Gruppe helfen sollen, sich kennen zu lernen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln " Die Gruppe entwirft zudem einen Brief / Video / E-Mail an die Partnergruppe, in dem sie sich vorstellt und erste Kontakte mit der Partnergruppe knüpft. Einsatz von Medien: Fotos, Filme, Musik, Präsentationen Einstieg in eine Arbeitseinheit / in ein Thema: Warming up, Brainstorming Spiele Bilder malen Impulsplakate Vortrag Video / Film Traumreise / Meditation Textarbeit Visualisieren Intensive Auseinandersetzung mit einem Thema Kleingruppenarbeit Planspiele Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Rollenspiele Textarbeit Diskussionen: Plenumsdiskussion, Podiumsdiskussion Fishbowl Metaplan als stumme Diskussion, Schreibgespräche Schwerpunkte finden / sortieren Interessenspunkte verteilen Visualisieren Ergebnisse visualisieren Flipchart auf Karteikarten schreiben Plakate Overhead Collage Auswertung plus / minus Plakate Inhalt des Workshops für die deutschen TN Leitfaden siehe Anlage 1 Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Vorbereitung der Partnergruppe in Tansania Vorbereitung Der tansanische Projektpartner wählt die teilnehmenden Jugendlichen aus. Einige der tansanischen Teilnehmenden lernen bereits im Vorfeld der Maßnahme deutsch, da sie sehr oft an einem Süd-Nord Freiwilligendienst Interesse haben. Wenn alle Teilnehmenden des Austauschs feststehen kann ein erstes Kennenlernen sowie ein erster Austausch stattfinden kann. Hier können je nach Vorkenntnissen der Teilnehmenden auch schon Informationen und Überlegungen zu den SDGs ausgetaucht und angeregt werden. Auch die erste Vernetzung mit der deutschen Partnergruppe über die neuen Medien ist möglich. Hier kann z.B. mit Vidos, Skype oder Clouds gearbeitet werden. Ca. 6 Wochen vor der Maßnahme findet für die tansanischen Teilnehmer*innen ein Vorbereitungswochenende / Workshop statt, welcher diese über das Austauschprogramm im Generellen, das Workcamp in Tansania und die deutsche Kultur im Speziellen informiert und sie-darauf vorbereitet. Themen auf diesem Seminar sind Deutschland, Kulturelles, Sinn und Zweck eines Workcamps, Information zu SDGs, Informationen über das Projekt in Bukoba sowie bereits Checklisten und Informationen zum Gegenbesuch in Deutschland. Dieses Seminar bietet neben vielen Informationen die Gelegenheit, sich kennen zu lernen, einzustimmen und Anregungen zu holen. Ebenso werden aktuelle Themen besprochen, die für das Workcamp von Bedeutung sind und Interkulturelles Lernen fördern. Um die Teilnehmenden bezüglich der SDGs auf den gleichen Wissensstand zu bringen, soll auf dem Workshop neben einer allgemeinen Vorstellung der SDGs eine intensive Auseinandersetzung mit dem Ziel Nr. 3 Healthy Life / Gesundes Leben stattfinden. Die Teilnehmenden sollen die Unterziele kennenlemen und sich mit den Unterzielen wie z.B. HIV- /Aids-Prävention, Reduktion von Alkohol und Tablettenkonsum sowie Umweltverschmutzung auseinandersetzen. Die Jugendlichen sollen durch diverse Methoden angeregt werden, Ideen aus ihrer persönlichen Lebensumwelt zu den Unterzielen zu entwickeln um z.B. jugendgerechte Präventionsstrategien umzusetzen. Der tansanische Partner würde hier gerne den Focus auf HIV-Prävention legen, da Teile der Partnergruppe der Kakaogruppe angehören, die ihren Focus auf HIV-Prävention durch Tanz und Musik legt. Die Vorbereitung von Partnergruppen sehen wir als eine neue Herausforderung an, in der wir in den vergangenen Jahren erste Erfahrungen durch Mentoren- und Partnertrainings gemacht haben. Für uns ist es wichtig Ressource - Personen vor Ort zu nutzen, um hier erste Erfahrungen zu sammeln und die Vorbereitung der Partnergruppe effektiv gestalten zu können. Angedacht ist die Nutzung von Synergieeffekten durch unsere Partnerschaftsarbeit. Konkret können weltwärts Freiwillige, die in Bukoba ihren Dienst leisten als Referent*innen und Ressource-Personen sowie ehemalige Süd-Nord-Freiwillige für das Seminar eingeladen werden. Methoden Die Vorbereitung ist gekennzeichnet durch eine Vielfalt von Methoden: In der Vorbereitungsphase werden folgende pädagogische Methoden durchgeführt: Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Kontaktaufnahme mit den Teilnehmenden durch die Projektleitung per E-Mail 3-tägiger Workshop zur Vorbereitung der dt. Teilnehmenden auf die Begegnung vier Wochen vor der Ausreise Austausch und Kommunikation via E-Mail, WhatsApp, und anderen neuen Medien Auf dem Workshop können folgende Methoden angewandt werden: Bereitstellung von Informationsmaterial Selbständiges Erarbeiten von ausgewählten Themen (Referate) Kleingruppenarbeit, die partizipatives Arbeiten der TN zulässt Plenumsdiskussionen Globales Lernen insbesondere in Bezug auf die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 30 Rollenspiele, welche die Begegnung mit der deutschen Kultur erleichtern sollen, z. B. zum Thema Umgang von Frauen und Männern, Begrüßung, Höflichkeit... Kennenlem- und Bewegungsspiele, die der Gruppe helfen sollen, sich kennen zu lernen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln Die Gruppe entwirft zudem einen Brief an die Partnergruppe, in dem sie sich vorstellt und erste Kontakte mit der Partnergruppe knüpft. Checklisten ; Einsatz von Medien: Fotos, Filme, Musik, Präsentationen Einstieg in eine Arbeitseinheit / in ein Thema: Warming up, Brainstorming Spiele Bilder malen Impulsplakate Vortrag Video, / Film, Dia Traumreise / Meditation Textarbeit Visualisieren Kleingruppenarbeit Planspiele Rollenspiele Textarbeit Diskussionen: Plenumsdiskussion, Podiumsdiskussion Fishbowl Metaplan als stumme Diskussion Schwerpunkte finden / sortieren, Interessenspunkte verteilen Visualisieren Ergebnisse visualisieren Flipchart auf Karteikarten schreiben Plakate / plus / minus Plakate Overhead Collage Auswertung Inhalt des Workshops für die tansanische TN Leitfaden siehe Anlage 2 Yı Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Erste Begegnung Projekt: Die Zusammenarbeit mit Kolping Tansania besteht im Workcampbereich seit 1997. Daneben hat sich die verbandsinterne Partnerschaft zu Kolping Tansania entwickelt, was eine besondere Verbindung zum Projekt bedeutet. Um die lokalen Lebensbedingungen im Bereich Bildungs- und Bewusstseinsarbeit zu verbessern, hat der Projektpartner aus Bukoba verschiedene Projekte initiiert. Es gibt ein Solarprojekt, welches zu einem landesweiten Bewusstsein für Ökologie und Umweltschutz beitragen soll. Die Teilnehmer*innen können sich dabei am Aufbau bzw. der Reparatur der Anlagen beteiligen. Des Weiteren werden umliegende Dörfer im landwirtschaftlichen Anbau unterstützt. Dort können die Teilnehmer*innen in diversen Projekten mitarbeiten: einem Kindergarten, einer Grundschule und einem Waisenhaus. In der Landwirtschaft kann auf Obstplantagen, einer Kaffeeplantage, der Süßkartoffelernte und bei der Bananenweinproduktion mitgeholfen werden. Die Musikgruppe „KAKAO" setzt sich in Kindergärten und Schulen für die Aidsaufklärung ein hier kann auch ein gemeinsamer Ansatzpunkt des Unterziels HIV/Aidsprävention sein, da die Teilnehmenden sich hier aktiv beteiligen können. Ein weiterer Arbeitsbereich ist die Vorschule. Neben der eigenen Gestaltung von einzelnen Unterrichtseinheiten findet hier auch ein Austausch .mit den lokalen Lehrkräften im pädagogischen Bereich statt (auch hier können Präventionskonzepte entwickelt und im weiteren Verlauf des Projekts umgesetzt werden), Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Kolping Hotel mitzuwirken. In diesem Hotel werden junge Menschen kompetent ausgebildet. Auch hier wäre es denkbar zu den Unterzielen kreativ zu arbeiten und mit den Auszubildenden gemeinsam ein Theater oder ähnliches zu entwickeln. Die Jugendlichen können zusammen mit dem / der tansanischen Partner*innen an der Rezeption, in der Küche oder im Service arbeiten. Das Hotel ist eine einkommenschaffende Maßnahme für die Kolpingsfamilie. Die Unterbringung erfolgt z.B. in einem von einer Gastfamilie bewirtschafteten Haus im Dorf. Durch das enge Zusammenleben mit den Bewohnern wird eine schnelle Kontaktaufnahme und Integration gewährleistet. Um Verständigungsschwierigkeiten entgegenzukommen, kann die Gruppe nachmittags projektbegleitend Swahili Unterricht nehmen bzw. ein Sprachtandem Swahili — Deutsch stattfinden. Die Mahlzeiten werden in der Regel zusammen eingenommen oder es besteht auch die Möglichkeit, für die Teilnehmenden ab- und zu bei den Familien der Projektmitarbeiter*innen zu essen oder mit ihren tansanischen Arbeitskolleg*innen zusammen in die Stadt zu gehen, um weiteren Freunden oder Verwandten vorgestellt zu werden. Dadurch ergeben sich im Laufe der Zeit intensive Freundschaften und ein sehr lebendiger Kontakt. Neben dem Erleben der tansanischen Kultur ist es geplant durchgehend mit der Partnergruppe zu den Unterzielen HIV-Prävention, Reduktion von Alkohol- und Tablettenkonsum sowie Umweltverschmutzung zu arbeiten. Die Jugendlichen sollen sich hier jedoch selbst Schwerpunkte setzen und kreative Ideen entwickeln die z.B. jugendgerechte Präventionsstrategien durch z.B. Theater und Musikworkshops sein können. Das Projekt bietet aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sowie den Teilnehmenden aus der Musikgruppe Kakao (diese beschäftigt sich mit AIDS- / HIV Prävention) eine ideale Basis um konkrete Berührungspunkte und Ansätze zu den Unterzielen zu finden und in die Diskussion und methodische Arbeit sowie die Umsetzung dieser einzusteigen. Kurz- und mittelfristige Ziele Im Vordergrund steht der direkte soziale Kontakt mit den Bewohner*innen. Durch die Mitarbeit in den verschiedenen Bereichen von Kolping Tansania bekommen die Teilnehmer*innen einen Eindruck davon, welche unterschiedlichen Kulturstandards in beiden Ländern existieren. Es 6 Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch entwickelt sich ein interkultureller Austausch und der Prozess des interkulturellen Lemens wird angeregt. Die Teilnehmer*innen müssen sich den Lebens- und Arbeitsweisen anpassen und lernen flexibel und offen gegenüber neuen ungewohnten Situationen und Menschen zu reagieren. Sie bekommen einen Eindruck davon, welche unterschiedlichen Problembereiche in Schule und Ausbildung, nachhaltiger Landwirtschaft und Nutzung natürlicher Ressourcen bestehen. Ebenso wird der Zusammenhang zwischen gesellschaftlichen und ökologischen Problemen verdeutlicht. (Bsp.: Arbeitslosigkeit, Mangel an bebaubarem Land > Rodung > Erosion, Brennholzmangel, Vernichtung anderer natürlicher Ressourcen wie z. B. Artenvielfalt). Die Tansanier*innen der Partnergruppe erfahren, wie bei uns mit Umweltproblemen umgegangen wird und wie sich ein Umweltbewusstsein in der Bevölkerung entwickelt. Die gemeinsame Arbeit mit der tansanischen Bevölkerung ist Mittel zudem Zweck, bessere Kennenlern- und Kommunikationsmöglichkeiten zu entfalten. Hierbei kommen immer neue Fragen und Themen auf. Diese werden entweder in regelmäßigen Reflexionsrunden mit dem / der Leiter*in oder in offenen Diskussionen mit Projektpartner und Dorfbewohner*innen besprochen. Die Teilnehmer*‘innen werden so dazu angehalten, sich mit der fremden Kultur, ihren Werten und Normen, aber auch mit ihrer eigenen kulturellen Prägung, mit dem eigenen Deutschsein und dessen Vor- und Nachteilen auseinander zu setzen. Durch die gemeinsamen Gespräche entwickeln die Teilnehmer*innen Respekt und Akzeptanz gegenüber dem Fremden. Im Rahmen dieser Völkerverständigung wird ein soziales Bewusstsein für die Menschen einer anderen Kultur geweckt. Das enge Zusammenleben und eine aktive Auseinandersetzung, sowohl mit den anderen Teilnehmer*innen, als auch mit der anderen Kultur, fordert und fördert wichtige soziale Kompetenzen. Konflikte müssen ausgetragen und bestimmte Regeln des Zusammenlebens eingehalten werden. Auch Stärken und Schwächen Einzelner müssen Berücksichtigung finden. Die Übernahme von Verantwortung und Rücksichtnahme wird erlernt. Gleichzeitig wird bei vielen gemeinsamen Aktivitäten festgestellt, dass nur gemeinsames Handeln und Kooperation zum gewünschten Erfolg führt. Gemeinsame Auseinandersetzung und Erarbeitung von jugendgerechten Präventionsstrategien zum Ziel Nr. 3 gute Gesundheitsversorgung. Hier soll zusammen mit der Gruppe Kakao, die sich bereits für HIV-/ Aids Aufklärung einsetzt an neuen jugendgerechten Strategien zur HIV/AIDS Aufklärung sowie Information zu Suchtmittelmissbrauch (Tabak- und Alkohol) gearbeitet werden. Die Teilnehmenden könnten Langfristige Ziele Die Maßnahme stellt eine Möglichkeit dar, auf die Herausforderungen einer multikulturellen Gesellschaft einzugehen. Das Bewusstsein bei den Jugendlichen für gesellschaftliche, politische, soziale und wirtschaftliche Zusammenhänge und Anliegen im globalen Kontext soll gefördert werden. Die Vermittlung interkultureller Erfahrungen durch persönliche Begegnung zwischen jungen Menschen verschiedener Nationalitäten, verbunden mit einer anderen Werte- und Sozialstruktur, hat zum Ziel, das gegenseitige Verständnis und die Toleranz zu verbessern und Vorurteile zu relativieren, nicht zuletzt im Hinblick auf die hier lebenden ausländischen Mitbürger*innen. Die Teilnehmer*innen sollen ein Gespür für die Heterogenität von kulturellen Gruppen entwickeln. Unterstützt durch weiterführende Maßnahmen (z. B. Spendenaktion oder Vortragsabend) im Heimatort soll auf diese Weise auch das Umfeld der Teilnehmer*innen an diesen Erfahrungen partizipieren. Die Teilnehmer*innen sollen zur persönlichen Mitarbeit und Mobilität in einer zusammenwachsenden Staatengemeinschaft sowie zur Zusammenarbeit über Grenzen hinweg motiviert werden. Die Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung junger Menschen zu aktiven, kritischen Mitgliedern der Gesellschaft, indem sie soziales Lernen, Mitbestimmung und die IB) Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, fördert. Sie übt damit direkten Einfluss auf das alltägliche Leben der Jugendlichen aus. Die jungen Menschen lernen aber auch, über ihr unmittelbares Umfeld hinauszusehen, sich als Europäer und als solche in die ganze Welt eingebunden zu erleben. Das Projekt schafft gute Ausgangsbedingungen für den späteren Berufseinstieg. Die Teilnehmer*innen werden in ihrer Selbstkompetenz und Sozialkompetenz gefördert, die neben den Auslandserfahrungen eine immer größere Rolle spielen. Auseinandersetzung und Multiplikatoren Funktion in Bezug auf eine nachhaltigere Lebensführung. Hier sollen die Teilnehmenden durch die intensive Auseinandersetzung mit den erarbeiteten Konzepten Veränderungen im eigenen Lebensradius sowie in der Partnerschaftsarbeit erreichen. Methoden Eigene und gemeinsame intensive Vorbereitung auf das Workcamp (siehe Vorbereitung) Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft im Dorf Einbindung der TN in den Dorf- und Projektalltag Intensiver Austausch mit der Dorfjugend und den Kolpingmitgliedern Einblick in die verschiedenen Projekte der Kolpingsfamilie Bukoba (Selbsthilfeprojekte) Einblick in andere soziale Organisationen vor Ort z. B. Krankenstation, Behindertenwerkstatt, Waisenhaus, Schulen Teilnahme an Gemeinschaftsprojekten im Dorf Gemeinsame Durchführung von Workshops (HIV-Projekt, fairer Handel) Soziale Aktivitäten (z. B. Englischunterricht) Gemeinsames Freizeitprogramm (Spiele, Fußballturniere, Gesellschaftsspielen, Musik und Tanz) Deutscher Abend Angeleitete Diskussionsrunden Globales Lemen insbesondere in Bezug auf die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 30 Regelmäßige Evaluations- und Auswertungsgespräche Evtl. Durchführung des Kompetenznachweises International Musik /Theaterprojekt zur HIV-Prävention bzw. Alkohol- und Tabakkonsum Aktionen zur Verbesserung der Müllsituation / Prävention, Aktion, Umsetzung, Schulung vvvvvrv vvv vvvv vvvv Programmablauf: Ankunftsphase/ Eingewöhnung, Kennenlernen des Projektpartners und der] Kennenlernphase Partnergruppe sowie der Kolpingfamilie, Orientierung im Projektort, Besichtigung der verschiedenen Arbeitsbereiche, Gemeinsame Programmplanung, Willkommensfeier, Einführung zu SDGs und im Speziellen SDG 3, Sichtung der in der Vorbereitung erarbeiteten Inhalte und Ideen. Arbeitsphase Nach persönlichen Interessen und Fähigkeiten ist das Arbeiten in 08:00 — 13:00 verschiedenen Projektbereichen möglich: Aufbau und Wartung häuslicher Solaranlagen (Solarprojekt) in umliegenden Dörfern; Unterricht im Kindergarten-Vorschule, Grundschule, Aidsprävention mit der Musikgruppe „KAKAO"; ökologische Landwirtschaft, z. B. Kompost anlegen, Bananenbäume pflanzen; handwerkliche Tätigkeiten; Mitarbeit im Kolping „Guesthouse“, der Schreinerei oder der Druckerei. 8 Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Geplant sind regelmäßige Workshopeinheiten zum SDG-Thema „gute Gesundheitsversorgung“ und Arbeit an einem oder an mehreren gesammelten Projektideen zur Auseinandersetzung und Umsetzung der gewählten Unterziele, ein Ergebnis könnte z.B. ein gemeinsames Theaterstück zur HIV / Aids Prävention oder Suchtmittelmissbrauch sein. Lern- und Reflexionsphase Regelmäßige Reflexionsgespräche sowohl in der deutschen Gruppe, als auch zusammen mit den tansanischen Jugendlichen, Schlussauswertung mit den Projektpartnern am Ende des Projektes. Organisation von Aktionen, wie z. B. tansanischer Tag, deutscher Tag, Besuche unterschiedlicher Institutionen, z. B. Vanillefarm, Agricultural Show, HIV-Projekt, Überlegungen zur Freizeitgestaltung der Kinder und Jugendlichen und deren Einbindung in das Projekt, Einheiten zum Globalen Lernen insbesondere in Bezug auf die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 30. Wochenende / Die Teilnehmer*innen bringen ihre Fähigkeiten, Interessen und Freizeit: E Wünsche auch in die Freizeitgestaltung ein, z. B. Volleyball, Gesellschaftsspiele, Musik und Tanz mit der Musikgruppe „KAKAO“, Ausflüge in die Umgebung, z. B. zu dem Murchison Falls National Park oder in die Städte in der Umgebung zu einem Einkaufsbummel. Es kann hier auch ein Workshop oder eine ‚Aktion in Zusammenhang mit dem SGD 3 stattfinden an denen die Gemeinde / Kinder / Einrichtungen vor Ort beteiligt sind. Abschiedsphase: Gemeinsame Kurzexkursion mit der Partnergruppe. Abschiedsfest und Abschlussevaluation zusammen mit Projektpartner und der Partnergruppe. Planung und Ideensammlung für die Weiterarbeit mit dem SDG Ziel gute Gesundheitsversorgung (HIV I Aidsprävention, Suchtmittelmissbrauch während der Zwischenphase. Diskussionen über politische, kulturelle und religiöse Themen, | Anmerkung: Ein genaueres Programm kann noch nicht mitgeliefert werden, da die TN die Möglichkeit haben sollen, partizipativ zusammen mit der Partnergruppe die detaillierte Gestaltung zu übernehmen. Im Rahmen der Auseinandersetzung und Arbeit mit den SDGs soll den Teilnehmenden auch die Möglichkeit der Partizipation gelassen werden eigene kreative Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Im Vorfeld wollen wir lediglich Beispiele und Anregungen geben. Die eigentlichen Projektideen sollen jedoch von den dt. und an den örtlichen Ressourcen und Gegebenheiten orientieren. tansanischen Jugendlichen selbst entwickelt werden und sich en] YY Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Zwischenphase In der Zwischenphase soll das Erlebte im Gespräch mit Familie und Freunden sowie den anderen Gruppenmitgliedern (deutschen und tansanischen Teilnehmenden) reflektiert werden sowie auch an den begonnenen Projekten weitergearbeitet werden. Die neuen Medien helfen den Teilnehmenden aus beiden Ländern untereinander in Kontakt zu bleiben und sich weiter auszutauschen, dies kann z.B. in Tandems passieren. Konkret können erste Ergebnisse bereits auf lokalen Ebenen umgesetzt werden oder eben mit Hilfe von neuen Medien wie z.B. Skype, Facebook, WhatsApp, Googlegroups und clouds weitergearbeitet werden. Hier kommt es darauf an wie den tansanischen Teilnehmenden Zugang zu den sozialen Medien sowie zu Internet haben. Evtl. gilt es auch kreative Lösungen zu entwickeln. Eine Idee wäre z.B., dass sich die deutschen Teilnehmenden in Einrichtungen die in der HIV- Aids und Suchtprävention aktiv sind oder auch in Organisationen in ihrer lokalen Umgebung über Konzepte zum Thema jugendgerechte Präventionsstrategien informieren. Es können. Erfahrungen aus der Zeit in Tansania eingebracht werden und Projektideen auf lokaler Ebene entwickelt werden. Die tansanische Partnergruppe kann in Bukoba an den begonnenen Projekten weiterarbeiten und im Rahmen von Theaterarbeit oder Workshops in den lokalen Projekten das Thema weiterentwickeln. Die neu gewonnenen Erfahrungen der beiden Gruppen können dann in die virtuellen Arbeitsgruppen eingebracht werden, diskutiert und es können gemeinsame Arbeitsschritte für die restliche Projektzeit festgelegt werden. Des Weiteren besteht in der Zwischenphase die Möglichkeit, die interkulturelle und landeskundliche Vorbereitung der Partnergruppe z.B. in den Tandems über die sozialen Medien fortzuführen. Dies kann z.B. durch kleine Videos, Quizfragen, „Brief“-freundschaften, gemeinsame Tagebucheinträge oder ähnliches geschehen. Einige Wochen vor der zweiten Begegnung findet dann sowohl für die deutschen als auch die tansanischen Teilnehmenden ein weiteres Seminar statt. Dieses dient sowohl zur Reflektion der ersten Begegnung als auch zur Vorbereitung der zweiten Begegnung. Pädagogische Methoden für beide Gruppen Bereitstellung von Informationsmaterial Selbständiges Erarbeiten von ausgewählten Themen (Referate) Kleingruppenarbeit, die partizipatives Arbeiten der TN zulässt Plenumsdiskussionen Rollenspiele, welche die Begegnung mit der tansanischen Kultur erleichtern sollen, z. B. zum Thema Umgang Frauen und Männer, Begrüßung, Höflichkeit... = Kennenlem- und Bewegungsspiele, die der Gruppe helfen sollen, sich kennen zu lernen und ein Zusammengehörigkeitsgefühl zu entwickeln = Die Gruppe entwirft zudem einen Brief / Video / E-Mail an die Partnergruppe, in dem sie sich vorstellt und erste Kontakte mit der Partnergruppe knüpft. " Einsatz von Medien: Fotos, Filme, Musik, Präsentationen = Einstieg in eine Arbeitseinheit / in ein Thema: Warming up, Brainstorming " Spiele = Bilder malen 10 Ki Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Impulsplakate Vortrag Video, / Film, Dia Traumreise / Meditation Textarbeit Visualisieren Intensive Auseinandersetzung mit einem Thema Kleingruppenarbeit Planspiele Rollenspiele Textarbeit Diskussionen: Plenumsdiskussion, Podiumsdiskussion FishbowIl Metaplan als stumme Diskussion Schwerpunkte finden / sortieren Interessenspunkte verteilen Visualisieren Ergebnisse visualisieren Flipchart auf Karteikarten schreiben Plakate Overhead Collage Auswertung plus / minus Plakate Besuch von Einrichtungen Deutschland Kontakt über neue Medien (E-Mail, Skype, Facebook, WhatsApp u. ähnliches) Workshop zur Vorbereitung auf die intem. Jugendwochen / Rückbegegnung Rollenspiele Projektarbeit Informationen / Handout/ Präsentationen Spiele Reflexionen Leitfaden siehe Anlage 3 Tansania Kontakt über neue Medien (E-Mail, Skype, Facebook, WhatsApp u. ähnliches) Workshop zur Vorbereitung auf die intern. Jugendwochen / Rückbegegnung Rollenspiele Projektarbeit Informationen / Handout/ Präsentationen Spiele Reflexionen Leitfaden siehe Anlage 4 11 Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Zweite Begegnung Pädagogische Methoden Folgende Methoden sind für die gemeinsame Begegnung in Deutschland vorgesehen: Images of our nations: Participants of one country will provide information about their political system, school system, geography and about historical facts. It will be presented in form of a gallery-presentation. The participants of each country will guide the others through their country gallery. You should make up your mind at home what you would like to present and what you need to bring with you, e.g photos. International Dinner: Nations groups will prepare a typical dinner from your country to all the participants. Recipes and ideas will be prepared in advance. Families: A family is a small group of participants from different nationalities. The families will reappear throughout the weeks. In these subgroups we want to discuss and learn about our different values or points of view. This will take place by the means of cooperation games, discussions and other intercultural methods. Visitor's day: Guests are invited to visit and spend a day with the group.(for example former volunteers or Workcamp participants, office staff, family and friends) Cooperation: Different kinds of organizations who are settled in Kronberg will do some activities with us. That could be cultural, sportive or creative actions. Workshop: We will prepare different workshops for the participants from whom you will choose what you would like to do.. If you have any special skills and can do a workshop for the other participants (e.g. juggling, dancing, arts...) you are most welcome! Global Learning with the aim of setting own goals according to the Sustainable Development Goals (SDG) of the Agenda 30 and putting measures what to do in order to reach this goals. Although using creative methods like street-theater. Excursions: In the end there might be an excursion to Hamburg because the Diocesan Association of Kolping Hamburg is the official partner of Kolping Tanzania. So this might be a good possibility to strengthen the partnership. 12 Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Ablauf zweite Begegnung Date Morning Afternoon Evening Sunday, 06" Arrival in Germany Arrival of the German Welcome to the Youth August participants Weeks Holy Service | Monday, 07% Outdoor games Get to know Kronberg Family Culture | August Tuesday, 08" | Work on SDG 3 Social work Image of our Nation number 3 healthy living conditions August Summarizing the acitivities and Preparation: Image of our results which have been done Nation from beginning to know, planning coming activities — | Wednesday, Cooperation: Art Cooperation: Art Bonfire | og" August Thursday, 10" | Day trip: Frankfurt: excursion to | Day trip: Frankfurt Games-night August an organization which works in be prevention on HIV / Aids Friday, 11 "d | Workshops I: concerning goal | Role-play International Dinner August Outdoor-night Saturday. 121 August August Sunday, 13% | Family Culture Il Hiking Hiking Movie night bi] | prevention Cooperation: Youth Kronberg / playing theater in terms of HIV | Holy Service Karaoke Evening Monday, 14 August Tuesday, 15" Visitors day Visitors day Family Culture Ill Workshops II Role-play "Wanna bet...?" August concerning goal number 3 IB healthy living conditions Wednesday, | Voluntary Work / SDG Goals Voluntary Work / SDG Goals International Dinner 16 August Surprise | living conditons Thursday, 18" | Day trip: „UN Action Day trip: „UN Action Bonfire August Campaign“ in Bonn Campaign“ in Bonn NFrasy; 19 Social Work: in Organisations Hiking Wellness August working in the field of healthy Saturday, 20' Project Presentation SDG Goal Reflexion: where we are and how Beach-party August Number 3 Healty Living Conditons | do we go on with our "healthy living “project, Good-bye Sunday, 21" Departure to your next F August destination 13 (e Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch Nachbereitung Pädagogische Methoden «e Hauptmethode Nachbereitungsseminar für deutsche / tansanische TN Ein Programmpunkt wird der Rückblick auf die Arbeit mit den SDG 3 Gesund leben sein. Die Teilnehmenden sollen mit etwas Abstand zu den Begegnungen noch einmal die Möglichkeit haben, die Projektzeit Revue passieren zu lassen. Dies kann ihn einer Art Projektfluss passieren, entweder als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit. Mit Hilfe des Flusses kann auch die Zielerreichung / anfängliche Erwartungen und Ideen überprüft werden. Ebenso sollen die Teilnehmenden überlegen, welche Ergebnisse, Ideen sie in ihrem persönlichen Alltag umsetzen, weiterverfolgen möchten und welche Möglichkeiten es gibt als Multiplikator*innen tätig zu werden. Hier wiederum werden partizipative Methoden durchgeführt: « aktive Präsentationen von Teilnehmenden zu bestimmten Themen des Austauschs in Form von kleinen Filmen / PowerPoint oder anderen kreativen Möglichkeiten Interaktive Workshops Informationsrunden / Infomaterial zu entwicklungspolitischen und globalen Themen externe Referenten zu bestimmten Themen Auswertung der Erfahrungen und Themen im Bezug auf die Sustainable Development Goals (SDG) der Agenda 30 « Kleingruppenrunden * Reflexionsgespräche « Multimediale Methoden: Skype, Video Des Weiteren haben die Teilnehmenden zukünftig die Möglichkeit ehrenamtlich bei den Kolping JGD / oder Kolping Tansania tätig zu werden. Möglichkeiten können auf dem Seminar aufgezeigt und entwickelt werden. Beschreiben der Aktivitäten Hier wird beispielshaft ein Programmvorschlag für ein Nachbereitungsseminar für die dt. Teilnehmenden angefügt. Dieses könnte in ähnlicher / leicht abgewandelter Form auch in Tansania stattfinden. Das Programm des Seminars ist nur angerissen, da es den Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmenden entsprechen soll, diese können auf den internationalen Jugendwochen und in der Reflexion noch einmal abgefragt werden. 14 Fachlich-Pädagogisches Konzept für einen außerschulischen Jugendaustausch FREITAG a 11:00 Uhr Workshop: Antirassismus 14.00 Uhr „Zirkeltraining“ zu verschiedenen Themen Mit Kaffeepause 17:00 Uhr Planspiel 19:00 Uhr Vorbereitung des gemeinsamen Abends 20.00 Uhr Internationaler Abend mit Buffet Ab 07.30 Uhr Frühstück 09.15 Uhr Welt-Cafe In kleinen Gesprächsgruppen soll es um folgende Themen gehen: ®e Wege ins Ausland e Ehrenamtliches Engagement & Workcampleiter « Zivilcourage « Entwicklungszusammenarbeit « Welche Unterziele unseres Selbstgesetzten SDG Ziels haben wir erreicht, warum und warum nicht? i Was kann und möchte ich in meinem eigenen Alltag ände 15 m? Yr
Anlage 5 An_jedem_Tag_Kinder_aktiv_schuetzen_Kolping
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An jedem Tag Kinder aktiv schützen Vorwort 4 Kindeswohlgefährdung - was ist das? 5 Grundbedürfnisse von Kindern 5 Die Definition von Kindeswohlgefährdung 6 Formen von Kindeswohlgefährdung 8 Wo werden Grenzen verletzt? 9 Wo wird Kindeswohl gefährdet? Wer sind die Täter/innen? 10 Welche Anzeichen für Kindeswohlgefährdung gibt es? 12 Welche dauerhaften Folgen entstehen aus psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt? 14 Rechtliche Hintergründe 14 Was können wir tun? 17 Prävention 17 Wie können wir Kinder in der Wahrnehmung ihrer Kinderrechte stärken und schützen? 18 Verhaltenskodex 19 Was heißt das konkret? 21 Beispiele - Wenn etwas passiert ist 23 Krisenleitfaden 25 Und jetzt will auch die Presse etwas wissen 32 Wer oder was sind Vertrauenspersonen? 32 Und was passiert danach? - Was folgen kann 35 Und jetzt ganz praktisch! 37 Gruppenstundenvorschläge zu diesen Themen 37 Checkliste für Ferienfreizeiten 54 Schlusswort 64 Kontaktstellen 65 Weiterführende Literaturhinweise + Linkliste 66 Literaturverzeichnis/Quellen 66 Danksagung 68 Impressum 70 3 An jedem Tag Kinder aktiv schützen 4 Wir sind ein Jugendverband in dem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Gemeinschaft erleben. Wir setzen uns für das Wohl von Kindern und Jugendlichen ein. Daher ist uns die Prävention jeglicher Form von Kindeswohlgefährdung ein wichtiges Ziel. Das beginnt in der wöchentlichen Gruppenstunde oder in der jährlichen Ferienfreizeit und endet in politischen Stellungnahmen der Bundesebene. Diese Handreichung soll euch vor Ort unterstützen das Thema Schutz des Kindeswohls gut und fundiert anzugehen, bietet einen Leitfaden und Hilfestellungen für den Notfall und legt euch generell die Prävention ans Herz. Der Verhaltenskodex der Kolpingjugend zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung bietet Anregung und Hilfe, wie sich Mitglieder und Interessierte in der Gemeinschaft der Kolping- jugend angemessen verhalten können. Trotzdem müssen wir uns als Kolpingjugend bewusst sein, dass Kindeswohlgefährdung auch in unserem Verband vorkommen kann und unsere Mitglieder damit konfrontiert werden. Ein weiterer Grund für die Beschäftigung mit diesem Thema ist unser Verbandsgründer Adolph Kolping. Für ihn standen die soziale Sicherheit und die angemessene Bildung von jungen Menschen im Mittelpunkt seines Handelns und Wirkens. Als Kolpingjugend wollen wir den Kindern und Jugendlichen in unserem Verband mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln und den je eigenen Möglichkeiten Sicherheit bieten. Im Sinne des Bildungsgedankens Kolpings wollen wir durch Präventionsangebote Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stärken. Dazu informieren wir euch, was Kindeswohlgefährdung überhaupt ist, wie ihr sie erkennt, was ihr präventiv und im Ernstfall tun könnt, wie ihr das Thema in die Gruppenstunden einbringt und was ihr bei Ferienfreizeiten beachten solltet. Wir wünschen euch Mut und Spaß dabei, das Thema anzugehen und umzusetzen! Köln, Juni 2012 Florian Liening-Ewert Bundesleiter Sonja Bradl Leitung Bundesjugendreferat Vorwort Warum wir Kinder aktiv schützen 5 Kindeswohlgefährdung- was ist das? Grundbedürfnisse Eine Definition, die das Wohl des Kindes beschreibt, gibt es nicht. Aber die Grundbedürfnisse von Kindern sind gut darzustellen - klar ist, eine Einschränkung der Grundbedürfnisse gefährdet das Wohl des Kindes. Wenn Kinder entsprechend ihres Alters ausreichend Fürsorge, Zuwendung und Förderung erfahren, geht es ihnen gut. Ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohl ist dann sicher- gestellt. Es sind so Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sie überleben und sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können. Alle Kinder haben bestimmte Grundbedürfnisse, deren Befriedigung für ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung notwendig ist. Dazu gehören: Physiologische Bedürfnisse. Sie brauchen Nahrung, Hygiene, einen Schlaf-Ruhe-Rhythmus und körperliche Zuwendung. Ein Bedürfnis nach Sicherheit. Sie brauchen Schutz vor körperlichen und seelischen Krank- heiten, Natureinwirkungen und materiellen Unsicherheiten. Ein Bedürfnis nach einfühlendem Verständnis und sozialer Bindung. Sie brauchen einfühlsame Bezugspersonen, den Dialog, die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft. Ein Bedürfnis nach Wertschätzung. Sie brauchen eine Anerkennung als seelisch und körperlich wertvoller Mensch. Ein Bedürfnis nach Anregung, Spiel- und Leistungsförderung. Sie brauchen eine positive Unterstützung ihrer natürlichen Neugierde und ihres Forschungsdrangs. Ein Bedürfnis nach Selbstverwirklichung. Sie brauchen Begleitung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebensängsten sowie Unterstützung in der Entwicklung von Bedürfnissen, 1 Fertigkeiten, Bewertungen und Gefühlen. 1 Bundschuh, C. (2007) Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen Düsseldorf/Münster: Hrsg. vom BDKJ NRW in Zusammenarbeit mit der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. 2 Jugendhilfe der Stadt Herzogenrath, kommunaler Arbeitskreis Schule (2005) Kindeswohlgefährdung - Was kann ich tun? Eine Hilfestellung des kommunalen Arbeitskreises Schule 3 Bundesgerichtshof (1956) Beschluss vom 14. Juli 1956 IV ZB 32/56, FamRZ 1956, 350 Definition von Kindeswohlgefährdung 6 Im Unterschied zu Erwachsenen fehlen Kindern noch die Fähigkeiten und Fertigkeiten, um aus eigener Kraft die gerade genannten Grundbedürfnisse zu erfüllen. Es ist daher Aufgabe ihrer Eltern und Bezugspersonen (z.B. Verwandte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, etc.), durch eine altersgemäße Betreuung und Erziehung dafür Sorge zu tragen. Nicht immer kommen Eltern oder Bezugspersonen ihrer Aufgabe zum Wohle der ihnen anvertrauten Kinder nach. Vielmehr begegnen uns immer wieder junge Menschen, deren Wohlergehen durch gravierende Mangelerfahrungen oder Gewalterlebnisse gefährdet ist. Am Anfang ist es nun erst einmal wichtig zu wissen, was denn Kindeswohlgefährdung überhaupt ist und sein kann. Der Bundesgerichtshof hat sich schon 1956 mit genau diesem Thema beschäftigt. Demnach liegt eine Kindeswohlgefährdung dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern, von Personensorgeberechtigten oder Dritten gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben beziehungsweise haben können. 2, 3 Einfach gesagt - wenn die Grundbedürfnisse, die Kinder haben, missachtet werden. Im Einzelnen wird zwischen folgenden Eingriffen in das Kindeswohl unterschieden: Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung ist eine andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns. Normalerweise sollten die Eltern (beziehungsweise sorgeberechtigte oder sorgeverantwortliche Personen) die seelische und körperliche Versorgung des Kindes gewährleisten. Die Unterlassung dieser Versorgung kann aktiv (also bewusst) oder passiv (aufgrund unzureichender Einsicht oder unzureichenden Wissens) erfolgen. Kindesvernachlässigung 7 Diese chronische Unterversorgung des Kindes hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwicklung und kann zu gravierenden und bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen. Kindesvernachlässigung weist auf eine Beziehungsstörung zwischen Eltern und Kindern hin. Diese Beziehungsstörung kann für einen Säugling oder ein Kleinkind lebensgefährliche Formen annehmen. Passive Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung entsteht aus mangelnder Einsicht, Nichterkennen von Bedarfssituationen oder unzureichenden Handlungsmöglichkeiten der sorgeberechtigten Personen (z.B. Alleinlassen des Kindes über eine unangemessen lange Zeit, Vergessen von notwendigen Versorgungsleistungen, unzureichende Pflege, Mangelernährung etc.). Aktive Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung ist die wissentliche Verweigerung von Handlungen, welche als nachvollziehbarer Bedarf für ein Kind erkannt werden (Verweigerung von Versorgung, Körperhygiene, Nahrung, Schutz etc.). Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne einer Vernachlässigung liegt dann vor, wenn über eine längere Zeit bestimmte Versorgungsleistungen materieller, emotionaler und kognitiver Art 4 ausbleiben und diese das Kind schädigen. Unter Kindesmisshandlung versteht man die Gesundheitsschädigung (z.B. durch Zufügen körperlicher oder seelischer Qualen) oder Überanstrengung eines Kindes oder Jugendlichen, die zu Verletzungen, Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht. Es findet hier also körperliche und psychische Gewalt statt. 4 Gesundheitsberichterstattung des Bundes (kein Datum) Kindesmisshandlung Kindesmisshandlung 5 Bundschuh, C. (2007) Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen, S.9 6 Eggers, C. (1994) Seelische Misshandlung von Kindern Der Kinderarzt, 25, S. 748 - 755 7 Vgl. Techniker Krankenkasse, Landesvertretung NRW (kein Datum) Gewalt gegen Kinder: "Körperliche Gewalt" Formen von Kindeswohlgefährdung 8 Körperliche Gewalt ist eine massive Form der Gewalt gegen Kinder, bei der mit Absicht körperliche Verletzungen herbeigeführt oder mindestens in Kauf genommen werden. Dazu zählen zum Beispiel Prügel, Schläge mit Gegenständen, Kneifen, Treten, massives Schütteln des Kindes oder Verbrennen. Das Kind kann durch diese Verletzungen bleibende körperliche, geistige und seelische Schäden davontragen oder in Extremfällen daran sterben. Auch Erziehungsgewalt ist eine Form der körperlichen Gewalt. Erziehungsgewalt meint körperliche und seelische Bestrafungen durch Eltern oder andere Bezugspersonen eines Kindes, die das Kind erniedrigen und herabwürdigen. Dazu gehören beispielsweise 5 Ohrfeigen, Anschreien oder Beschimpfungen . Psychische oder seelische Gewalt ist ebenfalls eine Form der Misshandlung von Kindern, bei der mit Absicht seelische Verletzungen herbeigeführt oder mindestens in Kauf genommen werden. Seelische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden 6 Persönlichkeit behindern.“ Hierzu zählen zum Beispiel verbale Abwertungen und Demüti- gungen, die dem Kind das beständige Gefühl vermitteln, wertlos zu sein. Äußerungen wie beispielsweise „es ginge uns allen besser, wenn wir dich nicht hätten“, aber auch überhöhte Erwartungen an das Kind, die es nicht erfüllen kann, oder unangemessene schulische, sportliche und künstlerische Anforderungen, die das Kind überfordern, fallen hierunter. Ebenso ist die Einengung kindlicher Erfahrungsräume wie das Verbot von sozialen Kontakten und auch das fortlaufende Ignorieren eines Kindes darunter zu fassen. Kindern Angst zu machen, zum Beispiel durch das Einsperren in einen dunklen Raum, Alleinlassen, Drohungen, Anbinden oder auch durch nicht nachvollziehbare Wutanfälle der 7 Eltern, sind ebenfalls Formen von psychischer Gewalt. DV Limburg 9 Bundschuh, C. (2007) Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen 9 „Mädchen und Jungen werden auch für die Bedürfnisse der Eltern missbraucht, indem sie gezwungen werden, sich elterliche Streitereien anzuhören oder sie in Beziehungskonflikten instrumentalisiert werden. Aber auch überbehütendes und überfürsorgliches Verhalten kann zu seelischer Gewalt werden, wenn dadurch das Gefühl von Ohnmacht, Wertlosigkeit und 8 Abhängigkeit vermittelt wird“. Sexualisierte Gewalt ist dann gegeben, wenn ein erwachsener Mensch oder ein/e Jugendliche/r ein Mädchen oder einen Jungen, eine Frau oder einen Mann dazu benutzt, eigene sexuelle Bedürfnisse auszuleben. Der Täter/die Täterin nutzt die eigene Machtposition und die Abhängigkeit des Opfers aus und ignoriert dessen Grenzen. Als sexualisierte Gewalt gelten Küssen, Berührungen im Intimbereich und Geschlechtsverkehr. Aber auch anzügliche Witze, unangemessene Bemerkungen über den Körper des Kindes oder das Zugänglich- machen erotischer bzw. pornografischer Magazine, Filme oder Internetseiten werden als gewaltförmiges Handeln eingestuft. Kinder haben eine eigene kindliche Sexualität, sie können aber dem, was Erwachsene mit ihren Handlungen bezwecken, aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstandes nicht wissent- lich zustimmen. Vielmehr nutzt die ältere Person in diesem Fall die körperliche und psychische Unterlegenheit des Kindes aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Es geht also um ein Macht- und Autoritätsverhältnis, das missbraucht und ausgenutzt wird. 9 Das gilt natürlich auch bei Kindern und/oder Jugendlichen untereinander. „Grenzverletzungen sind alle Verhaltensweisen gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die deren persönliche Grenzen überschreiten. Sie verletzen die Grenzen zwi- schen den Generationen, den Geschlechtern und/oder einzelnen Personen. Verübt werden Grenzverletzungen sowohl von erwachsenen Frauen, Männern und Jugendlichen, die mit 8 Techniker Krankenkasse, Landesvertretung NRW. (kein Datum) Gewalt gegen Kinder: "Körperliche Gewalt" Wo werden Grenzen verletzt? 10 Zartbitter e.V.; Enders, Ursula; Kossatz, Yücel; Kelke, Martin; Eberhardt, Bernd (2010) Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag S. 1 11 Vgl. Zartbitter e.V.; Enders, Ursula; Kossatz, Yücel; Kelke, Martin; Eberhardt, Bernd (2010) Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag 10 Betreuungs- oder Versorgungsaufgaben beauftragt wurden, als auch von gleichaltrigen oder 10 älteren Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“ Grenzverletzendes Verhalten kann unabsichtlich verübt werden, kann aber auch ein Übergriff sein, der aus unzureichendem Respekt gegenüber Mädchen und Jungen erfolgt. Unter Umständen ist dies sogar ein erster Schritt, mit dessen Hilfe Täter/innen testen, ob Kinder 11 und Jugendliche für weitergehende sexuelle Handlungen in Frage kommen! Also Vorsicht… eine anzügliche Bemerkung, ein Klaps auf den Po oder auch ein sexualisierter Witz stellt eine Grenzverletzung und damit eine Form von sexualisierter Gewalt dar! Wo Grenzverletzungen geduldet werden, entsteht ein Klima, das Täter/innen anlockt. Wir müssen also in der Kolpingjugend darauf achten, auch grenzverletzendes Verhalten nicht einfach durchgehen zu lassen, sondern offen anzusprechen, uns auch bei unabsichtlichem Verhalten zu entschuldigen und Übergriffen Einhalt zu gebieten. Um Kinder sinnvoll schützen zu können, ist die Beschäftigung mit Strategien von Täterinnen und Tätern unerlässlich. Kindeswohlgefährdung durch körperliche Gewalt findet meist im sozialen Nahraum (Familie, Verwandtschaft, …) statt. Nach Angaben der Polizei bekommt die Mehrheit der Kinder eine sogenannte minderschwere Form physischer Erziehungsgewalt zu spüren. Damit sind etwa leichte Ohrfeigen oder ein Klaps gemeint. Etwa 10-15% der Eltern wenden schwerwiegender und häufiger Gewalt in Form von körperlicher Bestrafung an. Zur Vernachlässigung gibt es kaum repräsentative Daten oder Untersuchungsergebnisse in Deutschland. Geschätzt wird, dass 5-10% aller Kinder bis 6 Jahren (ca. 250.000!) vernachlässigt werden. Diese Zahlen umfassen nur die Fälle die bei der Polizei gemeldet werden, die Dunkelziffer liegt vermutlich Wo wird Kindeswohl gefährdet? Wer sind die Täter/innen? 14 vgl. Zartbitter e.V.; Enders, Ursula (03. November 2011) Zu schön, um wahr zu sein... 11 noch deutlich höher. Auch sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird 12 zum größten Teil im sozialen Nahraum des Kindes oder Jugendlichen ausgeübt. In den zentralen Befunden einer 2011 erschienenen Studie des Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, lassen sich dazu deutliche Zahlen finden: „Die häufigsten Tätergruppen sind beim sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt bekannte männliche Personen (bei männlichen Betroffenen zu 25,3%, bei weiblichen zu 44,0%) und männliche Familienangehörige (bei männlichen Betroffenen 44,4%, bei weiblichen 39,6%). Der Großteil der Missbrauchstäter mit Körperkontakt stammt also entweder aus dem engen Familienkreis (insbesondere Onkel, Stiefväter, Väter) oder ist den Betroffenen bekannt (vor allem Erwachsene aus dem Umfeld der Eltern, Nachbarn, Freunde). Nur in knapp jedem vierten Fall […] handelt es sich bei den Tätern um männliche unbekannte Personen. 1,8% der weiblichen Betroffenen und 16,9% der männlichen berichten von weiblichen Tätern, d.h. Jungen sind von sexuellem Missbrauch mit Körperkontakt durch weibliche 13 Täter weitaus häufiger betroffen als Mädchen.“ Bei der hier zitierten Studie wurde allerdings auf den weitläufigen Tatort Internet nicht eingegangen. Eine berechtigte Annahme ist, dass unter Einbeziehung dieses Bereichs 14 die Missbrauchszahlen deutlich höher wären. Zur psychischen Gewalt gibt es keine Zahlen und Fakten, doch jede Person kann sich vorstellen, was diese Form von Gewalt mit Kindern und Jugendlichen macht. Die Zahlen dazu, sowie die Täter/innen und Tatorte dürften nicht gravierend von den oben ge- nannten Gewaltformen abweichen. 12 Polizei. (2010) Kindesschutz geht alle an - Gemeinsam gegen Kindesmisshandlung und Vernachlässigung - Präsentation zur Handreichung 13 Stadler, L., Bieneck, S., & Pfeiffer, C. (2011) Stellungnahme zu „sexueller Missbrauch - Zentrale Befunde einer 2011 durchgeführten Repräsentativ-Erhebung“ 15 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR) (2001) Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit - Basisinformation zum Thema "sexuelle Gewalt" Baustein 1 S. 10 12 Täterstrategien: Täterinnen und Täter nutzen bewusst und geplant die emotionale Abhängigkeit oder Bedürftigkeit der Kinder und Jugendlichen mit dem Ziel der Macht- ausübung über Schwächere aus und manipulieren damit ihr Opfer. Da die Kinder und Jugendlichen normalerweise die Täterin/den Täter kennen und ihr/ihm ebenso wie die Eltern vertrauen, gelingt es der Täterin/dem Täter über emotionale Zuwendung ihr/sein Ziel zu erreichen. Die Täterin/der Täter isoliert das Opfer zur Außenwelt hin, denn dem Kind wird häufig nicht sofort geglaubt und die Hemmschwelle für das betroffene Kind, eine bekannte oder gar verwandte Person zu belasten ist hoch. Auch im Bekannten- und Freundeskreis ist die Beziehung zwischen Täter/-in und Opfer vor dem Missbrauch häufig so eng, dass Drohungen und körperliche Gewalt meist nicht 15 nötig sind, um ein Schweigen des Kindes über den erlittenen Missbrauch zu erreichen. Für uns bedeutet das, dass Tatort und Täter/innen durchaus auch in der Kolpingjugend vorhanden sein können. Gleichzeitig bietet uns dieses Wissen aber die Chance zu erhöhter Wachsamkeit und Handlungsfähigkeit. Anzeichen von Kindeswohlgefährdung lassen sich in verschiedenen Bereichen erkennen. Dabei treten meist mehrere Anzeichen gleichzeitig auf. Wenn das der Fall ist, solltet ihr genauer hinschauen. Natürlich kann auch mal eines dieser Anzeichen auftauchen, ohne dass das Kind Opfer von Kindeswohlgefährdung ist. Beispielsweise wenn ein Kind im Winter die Mütze einfach nur vergessen hat, oder wenn es vom Ballspielen blaue Flecken am Schienbein hat. Doch lieber geht man auch dieser Vermutung nach und wendet sich einmal zu viel an die Fachberatungsstelle oder die Vertrauensperson (siehe Seite 32), als etwas zu übersehen. In jedem Fall muss natürlich die Unschuldsvermutung gewahrt bleiben. Welche Anzeichen für Kindeswohlgefährdung gibt es? 13 Körperlich • Falsche und/oder unzureichende Ernährung (Über- oder Untergewicht) • Unangenehmer Geruch, schmutzige Kleidung • Chronische Müdigkeit • Nicht witterungsgerechte Kleidung • Blaue Flecken, Blutergüsse, Narben, Verletzungen, unversorgte Wunden, Krankheitsanfälligkeit • Beschwerden im Genitalbereich • Körperliche Entwicklungsverzögerung Kognitiv • Eingeschränkte Reaktion auf optische und akustische Reize • Wahrnehmungs- und Gedächtnisstörungen • Konzentrationsschwäche • Verzögerung der Sprach- und Intelligenzentwicklung Psychisch • Apathisch, traurig, aggressiv, schreckhaft, unruhig, schüchtern, ängstlich, verschlossen • Angst vor Verlust • Sich für das Verhalten der Eltern und/oder anderer Bezugspersonen schuldig fühlen • Loyalitätskonflikte gegenüber Eltern Sozial • Hält keine Grenzen und Regeln ein • Blickkontakt fehlt • Beteiligt sich nicht an Aktivitäten • Ist distanzlos oder lässt niemanden an sich heran Anzeichen für Kindeswohlgefährdung Weitere Auffälligkeiten • Schlafstörungen, Essstörungen, Einnässen, Sprachstörungen, Selbstverletzungen, sexualisiertes Verhalten, Waschzwang • Schulschwierigkeiten, Schulschwänzen • Weglaufen, straffälliges Verhalten, Lügen, Weigerung nach Hause zu gehen • Bericht über Gewalttätigkeiten in der Familie 16 • Extrem überangepasstes Verhalten Die Folgen von Vernachlässigung und Gewalt sind vielfältig. Bei Misshandlungen und sexualisierter Gewalt kann es zu körperlichen Verletzungen oder Erkrankungen (wie Infektionen) kommen. Bei Vernachlässigung sind chronische Erkrankungen wie dauerhafte grippale Infekte oder Mangelerkrankungen möglich. Oft leiden Kinder unter den psycho- 17 somatischen Folgeproblemen. Einige können beispielsweise nicht mehr ruhig schlafen und sind daher ständig übermüdet und unkonzentriert. Andere haben Essstörungen oder an- dauernde diffuse Ängste. Manche Kinder zeigen in der Folge auch in ihrem sozialen Ver- halten eine Veränderung. Sie fallen beispielsweise auf, weil sie häufig sehr aggressiv sind 18 oder sehr distanzlos gegenüber anderen, vielleicht sogar völlig fremden Personen. Die Anzeichen für Kindeswohlgefährdung sind vielfältig, genauso wie die Folgen darauf. Jedes Kind, jede/r Jugendliche reagiert anders auf Eingriffe in ihre/seine Grundbedürfnisse. „Die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern ist zunächst Aufgabe der Eltern. Daneben tragen aber Staat und Gesellschaft Mitverantwortung für das Aufwachsen junger 16 Landesjugendring Thüringen e.V. et al. (kein Datum) Kindeswohlgefärdung Welche dauerhaften Folgen entstehen aus psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt? 18 Bundschuh, C. (2007) Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen. S.11 17 Eine psychische Ursache, die sich körperlich auswirkt – z.B. Kinder, die Heimweh haben, klagen oft über Bauchschmerzen. Rechtliche Hintergründe Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) 14 15 Menschen. Sie setzen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer kinder- und familien- 19 freundlichen Umwelt.“ Die staatlichen Aufgaben, für deren Ausführung die Jugendämter zuständig sind, sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehört unter anderem auch die Förderung der Jugendverbände als freie Träger der Jugendhilfe (§11, 12 SGB VIII). Als ein solcher Teil der Kinder- und Jugendhilfe leitet die Kolpingjugend den Auftrag ab, sich für den Schutz des Kindeswohls einzusetzen. Der Paragraph 8a im Kinder- und Jugendhilfegesetz regelt, wie bei konkreten Situationen, in denen das Kindeswohl gefährdet wird, vorgegangen werden muss und gibt dem Jugendamt die Möglichkeit gegen Kindeswohlgefährdung aktiv vorzugehen. Hier wird auch festgelegt, dass Vereinbarungen im Sinne dieses Paragraphen mit Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe abgeschlossen werden müssen. Diese Vereinbarungen sind mit der Kolpingjugend aus recht- licher Sicht in der Regel nicht erforderlich, da unsere Maßnahmen und Veranstaltungen weder als Einrichtungen noch als Dienste zu bewerten sind und die Kolpingjugend somit nicht unter den beschriebenen Schutzauftrag fällt. Dies entbindet uns jedoch nicht von unserer moralischen Verantwortung für die uns anver- trauten Kinder und Jugendlichen! Was sich aus den gesetzlichen Bestimmungen für uns ergibt, und was wir im Falle einer vermuteten oder bestätigten Kindeswohlgefährdung tun müssen beziehungsweise nicht tun müssen, ist in unserem Krisenleitfaden (siehe Seite 25) genauer beschrieben. Wichtig ist, dass es keine Verpflichtung zu einer Strafanzeige gibt. Sucht Rat bei einer Fachberatungsstelle. Als Gruppenleitungen habt ihr aufgrund eurer Aufsichtspflicht und der tatsächlichen Betreuung während einer Veranstaltung eine gewisse Verantwortung für die von euch betreuten Kinder und Jugendlichen. „Daraus wächst aber keine strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Abwehr von 20 Misshandlungen durch Eltern oder Dritte zu einer anderen Zeit und an einem anderen Ort (…).“ 19 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2010) Kinder- und Jugendhilfe - Achtes Buch Sozialgesetzbuch S.3 20 Polizei (2010). Kinderschutz geht alle an! Gemeinsam gegen Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Eine Handreichung für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit S. 47 Strafbar würdet Ihr Euch nur machen, wenn ihr als Gruppenleiter/Gruppenleiterin eure Aufsichtspflicht verletzt und das Kind während der Dauer eurer Aufsicht misshandelt würde (fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen gemäß §§ 229, 13 StGB). Ein Kind, das zu Hause misshandelt wird, steht in dieser Zeit aber gerade nicht unter eurer Aufsicht. Grundsätzlich ist eine Datenweitergabe zulässig, wenn ihr den Verdacht habt, dass ein Kind oder Jugendliche/r Opfer von Körperverletzung oder Misshandlung wird, da sie eine Strafverfolgung ermöglicht. Dabei muss jedoch in jedem Fall in Absprache und in Einvernehmen mit dem betroffenen Kind/Jugendlichen gehandelt werden! Als Orientierungshilfe im Umgang mit Daten kann hierbei neben unserem Krisenleitfaden das Bundeskinderschutzgesetz dienen. Das Bundes- kinderschutzgesetz erlaubt „ausdrücklich eine Datenweitergabe zum Zweck der Gefährdungs- einschätzung, [schreibt] jedoch vor, persönliche Daten so sparsam wie möglich beziehungsweise 21 nur anonymisiert weiterzugeben.“ Es ist sehr wichtig, dass ihr mit persönlichen Daten sehr sorgfältig umgeht. Auf keinen Fall dürfen solche Daten offen herumliegen. „Wenn [ihr euch] an diesen Grundsatz haltet, also mit Daten und Angaben sensibel umgehen und Daten nur nach Rücksprache mit Fachleuten weitergeben, besteht keine Gefahr, gegen Datenschutzvorschriften 22 zu verstoßen.“ Das konkrete Vorgehen muss jedoch immer jeweils im Einzelfall entschieden werden. Für uns steht dabei das Wohl der betroffenen Kinder und Jugendlichen an erster Stelle. Es ist wichtig, zwischen strafbaren Kindeswohlgefährdungen und (sexualisierten) Grenzverletzungen zu unter- scheiden. Während ersteres in jedem Fall gesetzlich verfolgt wird, erleben wir bei letzterem eine gesetzliche Grauzone. Nicht alles, was wir als grenzverletzend erleben, ist auch strafwürdig im Sinne unseres Rechtssystems. Grenzverletzendes Verhalten widerspricht jedoch in jedem Fall unserem Selbstverständnis als Kolpingjugend (siehe Verhaltenskodex, Seite 19) und hat bei uns keinen Raum. Deshalb stellen wir über den gesetzlichen Rahmen hinaus im Folgenden Regeln 23 auf, die im Verband, auf Gruppenebene oder auf Freizeiten für alle Beteiligten verbindlich sind. 16 21 + 22 Polizei (2010) Kinderschutz geht alle an! Gemeinsam gegen Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Eine Handreichung für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit S. 47 23 vgl. Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder; Gelhaar, Tim (2010) AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt. Eine Handreichung für Verantwortungsträgerinnen und -träger im VCP. S.25,26 DV Augsburg 17 Im Jugendschutzgesetz sind, wie der Name schon sagt, Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aufgestellt. Hierbei geht es um die Bereiche Jugendschutz in der Öffentlichkeit (in Gaststätten, in Bezug auf Alkoholkonsum und Rauchen, bei Tanzveranstaltungen etc.) und Jugendschutz in den Medien. Diese Regeln gelten für uns als Jugendverband genauso wie für jede/n Einzelne/n. Der 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches definiert, was als Straftaten im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung geahndet wird. Ziel der Präventionsarbeit ist es, grundsätzlich ein wertschätzendes Klima im Verband zu schaffen, in dem erst gar nicht eine Gefährdung des Kindeswohls auftreten kann. Dabei werden alle Mit- glieder flächendeckend für das Thema sensibilisiert, aufgeklärt und animiert über das eigene 24 Verhalten nachzudenken. Diese Ebene nennt man die primäre Prävention. Der Verhaltenskodex (siehe Seite 19) dient uns dazu als Grundlage. Die Präventionsarbeit setzt generell in einem Jugendverband verstärkt auf Aus- und Fortbildungs- maßnahmen für ehrenamtliche und hauptberufliche Personen, mit dem Ziel, das Wissen im Ver- band über das Thema zu erweitern. Darüber hinaus werden Werkzeuge an die Hand gegeben, wie beispielsweise kritische Situationen besser erkannt und verhindert werden können. So sollen auch Täterinnen und Täter über das Auftreten und Wirken der Mitglieder abgeschreckt werden. Eine weitere Ebene der Präventionsarbeit setzt dann an, wenn es bereits zu Grenzverletzungen oder Missbrauch gekommen ist. Die sogenannte sekundäre Prävention hat das Ziel, dies mög- lichst früh aufzudecken und zu beenden. Hierzu sind ebenfalls Aus- und Fortbildungsmaßnahmen (z.B. im Rahmen des Gruppenleitungs- kurses oder auch spezielle Maßnahmen) zu zählen, um Verantwortlichen in der Jugendverbands- arbeit Handlungssicherheit zu geben. 24 Vgl. May, A. (1997) Nein ist nicht genug - Prävention und Prophylaxe - Inhalte, Methoden und Materialien zum Fachgebiet Sexueller Missbrauch S. 24 Was können wir tun? Prävention Jugendschutzgesetz Strafgesetzbuch Was wird unter Prävention bzw. Präventionsarbeit eigentlich verstanden? Zum Schluss setzt die tertiäre Präventionsarbeit an. In dieser Stufe wird mit Personen gearbeitet, die Grenzverletzungen erleben mussten oder Opfer von Missbrauch wurden. Ziel ist die Aufarbeitung von erlebten Gewalterfahrungen. Solche Aufgaben können nicht im Rahmen von Gruppenstunden oder Jugendleitungsrunden behandelt werden - hierzu braucht es Fachleute. Langfristig soll der Einsatz von primären Präventionsmaßnahmen dazu führen, dass die 25 sekundäre und tertiäre Präventionsarbeit unnötig wird. Die Verantwortung für den Schutz von Kindern entsprechend den rechtlichen Vorschriften liegt stets bei den Erwachsenen, denen die Erziehung und Betreuung der Kinder obliegt, und nicht bei den Kindern! Wir können aber dazu beitragen, dass Mädchen und Jungen sich ermutigt fühlen, sich für ihre Bedürfnisse einzusetzen und Hilfe zu suchen, wenn sie in Gefahr sind. Ein erster Schritt auf diesem Weg ist die Aufklärung der Kinder durch Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter darüber, dass sie eigene Rechte haben und welche Rechte das sind. Diskutiert werden sollte mit den Kindern auch, was demzufolge nicht kindgerecht ist und was Mädchen und Jungen tun können, wenn jemand ihre Rechte verletzt. Wo können sie sich Hilfe holen? Wer sind mögliche Ansprechpartner/innen im Falle eines Falles? Kinder brauchen Selbstvertrauen, um sich für ihre Rechte einzusetzen. Dieses Selbstvertrauen können wir innerhalb unserer verbandlichen Gruppenarbeit stärken, indem wir Kinder ernst nehmen, einbeziehen und mitbestimmen lassen, wie das Zusammensein gestaltet wird. So machen wir den Kindern ihre Mitentscheidungskompetenz bewusst, indem wir gemeinsam mit den Mädchen und Jungen entscheiden, wie das Programm der Gruppe aussehen soll, welche Regeln in der Gruppe gelten und ähnliches mehr. Die Beteiligung schult zudem die eigene Überzeugungskraft und nährt daher das Bewusstsein der Kinder, dass sie ihren Lebensalltag beeinflussen können. 18 25 Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder; Gelhaar, Tim (2010) AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt. Eine Handreichung für Verantwortungsträgerinnen und -träger im VCP S. 25 Wie können wir Kinder in der Wahrnehmung ihrer Kinderrechte stärken und schützen? 26 Durch Aufklärung ... ... Beteiligung und Partizipation ... 26 Bundschuh, C. (2007) Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen S.11 19 Sich für die eigenen Belange einzusetzen, ist nicht immer leicht. Nicht zuletzt der bisweilen lautstarke oder handgreifliche Umgang von Erwachsenen mit Kindern zeigt: Es will gelernt sein, eigene Bedürfnisse und Anliegen gegenüber anderen angemessen zur Sprache zu bringen und Lösungen friedfertig auszuhandeln. Regelmäßige Gespräche innerhalb der Gruppe über Wünsche, aber auch über Unzufriedenheiten können ein wertvolles Übungsfeld sein. Dabei helfen festgelegte Regeln (beispielsweise Beschimpfungen werden nicht akzeptiert). Hilfreich kann je nach Alter der Kinder auch ein so genannter Kummerkasten sein. So erhalten die Kinder Gelegenheit, bei schwierigen Problemen auch anonym ihren Sorgen Luft zu machen und einen Lösungsprozess anzustoßen. Im Praxisteil findet ihr Gruppenstundenvorschläge und eine Checkliste für Ferienfreizeiten, die diese Schwerpunkte aufgreifen. eigene, unter Umständen bindende Selbstverpflichtungserklärungen für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit herausgegeben. Die Kolpingjugend will daher nicht noch eine weitere Selbstverpflichtungserklärung herausbringen. Der Verhaltenskodex soll die Einstellung der Kolpingjugend zum Thema Kindeswohl auf allen ihren strukturellen Ebenen wiedergeben, in alle Ebenen der Kolpingjugend hineinwirken und als Standpunkt der Kolpingjugend nach außen wirken. Der Verhaltenskodex im Wortlaut: Ausgehend vom christlichen Menschenbild und orientiert am Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland tragen wir als Kolpingjugend die moralische Verpflichtung, das Wohl von jungen Menschen in unserem Handeln zu schützen. Wir tragen zum Aufbau und zur Mitgestaltung einer Gesellschaft und Kultur bei, die in Verant- wortung vor Gott auf der Achtung einer jeden Person, der sozialen Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung gründet. Im Rahmen der Präventionsarbeit der Deutschen Bischofskonferenz haben viele Diözesen Verhaltenskodex ... Beschwerdemanagement 20 Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. In der Kolpingjugend respektieren wir die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der uns anvertrauten jungen Menschen sowie die je eigenen Grenzen unserer Engagierten. Wir nutzen auf keinen Fall geistige, körperliche und/oder rollenmäßige Überlegenheit aus. Abwertendes Verhalten wird von uns thematisiert und nicht toleriert. Wir beziehen aktiv gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten - ob in Wort, Bild, Tat oder durch Gesten - Stellung. Wir unterstützen junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemein- schaftsfähigen Persönlichkeiten. Wir treten für das Recht der Kinder und Jugendlichen auf seelische und körperliche Unversehrtheit ein und befähigen sie, auch selbst für dieses Recht einzutreten. Das bedeutet für uns auch, Kindern und Jugendlichen zu helfen, die unter jeglicher Form einer Gefährdung zu leiden haben. Falls erforderlich, nehmen wir selbst Hilfe in Anspruch, etwa von einer Person unseres Vertrauens oder einer außenstehenden Person. Wir sind uns unserer Vorbildfunktion gegenüber den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst. Unser Handeln als Leitungspersonen ist nachvollziehbar und ehrlich. Wir nutzen keine Abhängigkeiten aus. Wir als Kolpingjugend sind auf allen verbandlichen Ebenen bestrebt, unser eigenes Handeln wachsam zu beobachten, unser Verbandsleben kritisch zu reflektieren und daraus klare Po- sitionen zu entwickeln, damit in der Kinder- und Jugendarbeit kein Platz für jegliche Formen der Kindeswohlgefährdung vorhanden ist. Als Kolpingjugend bieten unsere Verbandsstrukturen einen konstanten Rahmen, der uns Sicherheit bei Fragen, Problemen aber insbesondere auch bei Krisen gewährleistet. Dazu zählen Ansprechpartner, Vertrauenspersonen, Informationsketten oder Krisenleitfäden, die Wir begegnen allen Menschen mit Respekt 1. Engagement für junge Menschen 2. Unterstützung im Verband und Einsatz für Kinder und Jugendliche 3. 21 uns bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung wichtige Unterstützung und Hilfe geben. Dabei geht es uns bei einem (Verdachts-)Fall nicht um die Aufklärung des Sachverhalts, dafür sind Institutionen wie Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, sondern um die Initiierung der notwendigen Hilfe für die betroffenen Personen sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Vorfall. Im Rahmen des Schutzes vor Kindeswohlgefährdungen ist unser zentrales Anliegen die Prävention. Diese gliedert sich in drei Bausteine, die ineinander greifen und dadurch erst wirksam werden: • Stärkung des Selbstwertgefühls der Kinder und Jugendlichen • Sensibilisierung und Schulung unserer Gruppenleitungen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Themas „Kindeswohl“ • Schaffung von strukturellen Rahmenbedingungen Durch unterschiedliche präventive Angebote versuchen wir, junge Menschen darin zu unter- stützen, ihre Identität als Mädchen und Jungen sowie Frauen und Männer auszubilden, Selbst- bewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln. Ein Verhaltenskodex ist nur dann effektiv, wenn er nicht nur durch unterschiedliche Gremien beschlossen wurde, sondern wenn er auf allen Ebenen unseres Verbandes konkret gelebt wird. Dieser Abschnitt will euch Anregungen geben sowie Leitfragen liefern, anhand derer ihr den Umgang miteinander in der Kolpingjugend überprüfen und weiterentwickeln könnt: Der erste Absatz des Verhaltenskodex behandelt das Miteinander in der Kolpingjugend: • Wie gehen wir miteinander um? Nehmen wir Rücksicht aufeinander? • Akzeptieren wir jede Person wie sie ist oder stellen wir Schwächen zur Schau? • Respektieren wir die Intimsphäre in unseren Reihen oder wecken wir bewusst oder unbewusst Schamgefühle? 4. Wir handeln präventiv Was heißt das konkret 22 Absatz zwei behandelt unseren Einsatz für Kinder und Jugendliche: • Wie treten wir Kindern und Jugendlichen gegenüber auf? Wie behandeln wir sie? Nutzen wir mögliche Abhängigkeitsverhältnisse aus? • Ist unser Sprachgebrauch respektvoll und besonders gegenüber Kindern und Jugendlichen angemessen? (Witze oder Wortwahl) • Stellen unsere Angebote bzw. deren Inhalte eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen dar? (psychische bzw. physische Folgen) • Wie verhalten wir uns gegenüber Erwachsenen, Eltern und anderen Personen, wenn etwas nicht mit kindgerechten Dingen zu geht? Unsere verbandlichen Strukturen bieten uns Hilfen im Rahmen des Schutzes vor Kindeswohlgefährdungen: • Sind auf allen Ebenen der Kolpingjugend Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner für den Schutz des Kindeswohls bekannt? (Bundesverband, Diözesanverband, Kolpingsfamilie/ Kolpingjugend vor Ort) • Versuchen wir den Schutz des Kindeswohls auch in der Kolpingsfamilie zu thematisieren? • Gehen wir vertrauensvoll mit Verdächtigungen, Vermutungen und Anschuldigungen um? • Nehmen wir alle Kinder und Jugendliche ernst und bieten nach Möglichkeit unsere Hilfe an? Unsere Angebote sollen Kinder sowie Jugendliche stärken und unsere Engagierten für dieses Thema sensibilisieren, damit der Schutz des Kindeswohls in der Kolpingjugend gewährleistet ist. • Sind unsere Engagierten im Rahmen dieses Themenfeldes geschult? • Machen wir selbst Angebote oder bieten wir mit Partnerinnen und Partnern Angebote zu diesem Thema an, um Kinder und Jugendliche zu stärken? • Wissen wir, an wen wir uns wenden können, falls wir mit Kindeswohlgefährdungen in Berührung kommen? DV Augsburg 23 Beispiele - Wenn etwas passiert ist Jetzt ist es passiert. Trotz unseres Verhaltenskodex und guter Präventionsarbeit, erzählt Dir ein Kind von einer Grenzverletzung oder einem Übergriff durch einen Betreuer/eine Betreuerin, ein anderes Gruppenkind oder jemand Außenstehendes. Die Frage, ob nun eine Grenzverletzung durch Gruppenleiter/innen oder auch durch Kinder untereinander absichtlich ist oder nicht, ist dabei oft- mals schwer zu beantworten. Wichtig ist jetzt, dass Du als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter ein offenes Ohr für Deine Gruppenkinder hast und auch ihren Umgang miteinander im Blick behältst. Jede Situation muss neu bewertet werden, es gibt leider keinen Leitfaden, der für jede mögliche Grenzverletzung pauschal angewendet werden kann. Im Folgenden findet ihr trotzdem ein paar Situationen beschrieben. Dazu wurden Fragen und Gedanken formuliert, die euch in ähnlichen Situationen die Entscheidung für eine angemessene Reaktion erleichtern können. 1) Bei einem Zeltlager fordert eine Gruppenleiterin die Teilnehmenden nach einem Geländespiel auf, sich nackt auszuziehen und untersucht die Mädchen und 27 Jungen auf Zeckenbisse. Eine Untersuchung auf Zeckenbisse besonders nach z. B. einem Geländespiel im Wald ist eine notwendige Vorsichtsmaßnahme auf einer Ferienfreizeit. Dass dabei eine einzelne Betreuerin sowohl die Jungen als auch die Mädchen, womöglich noch zusammen, darum bittet, sich nackt auszuziehen, ist jedoch nicht im Sinne einer medizinisch sinnvollen Untersuchung, die dem Schutz des Kindes dient! Wenn aber die Kinder auf jeden Fall auf Zecken untersucht werden müssen, können folgende Überlegungen hilfreich sein: Ist eine Untersuchung durch eine Betreuerin/einen Betreuer absolut notwendig, weil die Teil- nehmenden zum Beispiel noch sehr jung sind? Kann die Untersuchung nicht besser, nach einer Einweisung, von guten Freunden geschlechter- getrennt selbstständig vorgenommen werden? Generell gilt: nicht gegen den Willen des Kindes handeln! 27 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR) (kein Datum) Gruppenübung „Fiktive Fallbeispiele: Sexuelle Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“ 28 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR) (kein Datum). Gruppenübung „Fiktive Fallbeispiele: Sexuelle Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“ 24 2) Damian ist Jugendleiter und ein lustiger Kerl, immer für einen Spaß auf- gelegt. Die Leidenschaft des l6-jährigen sind Badespiele. Hier hat er sich zum großen Spezialisten entwickelt. Wenn er im Schwimmbad ist - und das kommt oft vor - hat er immer eine Traube Kinder um sich. Es ist ein Riesen- spaß. Markus hatte einmal das Gefühl, dass Damian sein Geschlechtsteil 28 berührt hat. Höre Markus zu und nimm ihn ernst! Bestärke ihn, auch in Zukunft keine Scheu zu haben jemandem mitzuteilen, dass eine Grenzverletzung stattgefunden hat. Wichtig ist aber auch, dass Du Damian nicht sofort unterstellst, er habe Markus im Spiel absichtlich berührt. Be- halte die Aussage von Markus trotzdem im Hinterkopf und überlege, ob Du bereits andere Kommentare zum Verhalten Damians erzählt bekommen oder selbst etwas Ungewöhnliches beobachtet hast. War es der erste Vorfall, eventuell bei einem wilden Spiel im Wasser? Viel- leicht sind die Spiele zu übermütig? Dann sollte Damian, ohne Bezug zu Markus Kommentar, zu ruhigeren Spielen oder mehr Achtsamkeit aufgefordert werden. Hol Dir im Zweifelsfall einfach noch eine andere Meinung, z. B. von Deiner Mit-Gruppenleiterin/Deinem Mit-Gruppen- leiter oder einer Vertrauensperson ein. 3) Auf einer Ferienfreizeit haben mehrere der ältesten Teilnehmerinnen die Jugendzeitschrift „Bravo“ dabei. Vor dem Schlafengehen bitten die 13- bis 14-jährigen Mädchen im 14er-Zimmer die Betreuerin, Auszüge daraus vorzu- tragen. Bei den Fragen des Dr. Sommer-Teams fragt plötzlich eine 10-jährige Teilnehmerin, die ebenfalls in dem Zimmer schläft: „Was ist eigentlich „blasen?“ Als Betreuerin oder Betreuer solltest Du nicht aus der Zeitschrift vorlesen - Aufklärung ist nicht Deine Aufgabe! Es können dabei außerdem Themen zur Sprache kommen, die nicht dem Entwicklungsalter aller anwesenden Kinder entsprechen. 25 Krisenleitfaden Allerdings gehören Fragen zur Sexualität auch zur kindlichen Entwicklung. Was also tun, wenn die Kinder sich zum Beispiel gegenseitig aus der Zeitung vorlesen und einander Fragen stellen? Es kann durchaus sinnvoll sein im Raum zu bleiben, um sicherzustellen, dass die Fragen in einer sprachlich und auch sachlich angemessenen Weise durch die anderen Mädchen beant- wortet werden. So kannst Du auch eingreifen, wenn das Thema einzelne Kinder zu über- fordern droht oder die jungen Teilnehmenden aus eigener Unwissenheit falsche Erklärungen abgeben. Bringe das Thema aber nicht zur Sprache, wenn es sich nicht aus der jeweiligen Situation heraus ergibt. 4) Ein Vorstandsmitglied aus eurer Kolpingsfamilie unterstützt euch tatkräftig bei euren Aktionen, setzt sich im Vorstand für euch ein und ist bei vielen Veran- staltungen der Kolpingjugend dabei. Zur Begrüßung umarmt er/sie euch Leiter/innen und drückt auch die Kinder. Einem deiner Kinder gefällt das nicht und es wendet sich an dich. Als Betreuerin oder Betreuer solltest Du diese Beschwerde ernst nehmen und das Kind darin bestärken und unterstützen, gegenüber dem Vorstandsmitglied deutlich zu machen, dass es diese Art der Begrüßung nicht will. Körperliche Kontakte, z.B. in den Arm nehmen, müssen gewollt sein und dürfen ein sinnvolles Maß nicht überschreiten. Ist die Begrüßungsform im normalen, regionalüblichen Rahmen? Wird darauf eingegangen, wenn eine Person eine enge Begrüßung nicht möchte? Wäre eventuell das Thema Nähe und Distanz ein Fortbildungsthema für den Vorstand der Kolpingsfamilie? Ein wertschätzender Umgang miteinander und ein offenes, angstfreies Klima ermöglicht es, unerwünschte Worte, Gesten und Situationen zu benennen. Der Krisenleitfaden wurde bei der Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland 2011 beschlossen und gilt nun für alle in der Kolpingjugend. Er kann allen Mitgliedern des Kolping- werkes als Hilfestellung dienen, wenn etwas passiert - angefangen von der Grenzverletzung bis hin zum akuten Vorfall. Was tun... 26 Dann heißt es: Nicht wegschauen, sondern hinschauen und aktiv werden! Auch die beste Vorbeugung und Stärkung der Kinder kann sie nicht umfassend vor Gefährdungen schützen. Wenn wir als Jugendleiter/innen erfahren, dass ein Kind misshandelt oder missbraucht wird oder der Verdacht begründet scheint, dass ein Kind gravierenden Mangel im Elternhaus erleidet, wollen wir in der Regel so schnell wie möglich etwas tun. Wir sind unter Umständen entsetzt, vielleicht auch wütend und können die Vorstellung kaum aushalten, dass das Kind solche Erfahrungen machen musste und vielleicht gegenwärtig auch noch macht. Zum Wohle des Kindes ist es jetzt wichtig, nicht den Kopf zu verlieren. Kinder brauchen die Sicherheit, dass wir nicht voreilig, vielleicht sogar über ihren Kopf hinweg, sondern besonnen handeln. Das bedeutet im konkreten Fall: Erst einmal Ruhe bewahren und sich Unter- stützung suchen. Auch ist der eigene Schutz zu beachten. Stets gilt: Achte auf dich selbst! Mute dir nichts zu, was dich emotional und fachlich überfordert. • Dazwischen gehen und die Situation mit den Beteiligten klären. • Wiedergutmachung/Entschuldigung herbeiführen. • Gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung beziehen. • Vorfall im Leitungsteam besprechen und abwägen, ob Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist, und ob Konsequenzen für die Urheber/innen zu ziehen sind. ... wenn etwas nicht mit kindgerechten Dingen zugeht? … bei verbalen oder körperlichen Grenz- verletzungen zwischen Teilnehmer/innen bei Gruppenstunden, Freizeiten oder sonstigen Veranstaltungen? 27 • Bei erheblichen Grenzverletzungen sollten auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Betroffenen informiert werden. Zur Vorbereitung auf so ein möglicherweise heikles Gespräch nimmst du am besten Kontakt zu einer Vertrauensperson (nähere Informationen und Kontaktdaten findest du auf der Notfall-Checkkarte und in der Handreichung) oder einer Fachberatungsstelle (siehe Adressen auf Seite 65). • Wenn bereits Umgangsregeln mit der ganzen Gruppe erarbeitet wurden, darauf nochmal gezielt verweisen, ansonsten diese mit der ganzen Gruppe entwickeln. Im Moment der Mitteilung: • Wenn sich dir ein Kind anvertraut, nimm es ernst. Versichere ihr/ihm, dass sie/er keine Schuld an dem Vorfall trägt. Ergreife zweifelsfrei Partei für das Kind. Verwende keine „Warum“-Fragen, diese lösen leicht Schuldgefühle aus. • Signalisiere, dass das Kind über das Erlebte sprechen darf, aber dränge es nicht und frage es nicht aus. Respektiere Widerstände, entwickle keinen Forscherdrang. Verwende „Als-ob-Formulierungen“: „Du wirkst auf mich, als ob…“. • Ermutige das Kind, sich dir mitzuteilen. Versichere, dass du das Gespräch vertraulich behandelst, aber erkläre auch, dass du dir Rat, Unterstützung und Hilfe holen wirst. • Wenn ein Kind dir von einer kleineren Grenzüberschreitung erzählt, reagiere nicht mit „ach, das macht doch nichts“ oder ähnlichem, sondern nimm das Kind ernst und höre ihr/ihm zu. Kinder erzählen zunächst nur einen kleinen Teil dessen, was ihnen widerfahren ist. Vermittle der/dem Betroffenen, dass du es aushältst, wovon sie/er dir erzählt. Wenn Kinder oder Jugendliche spüren, dass sie bei dir große Angst, Panik, Bestürzung oder übermäßige Betroffenheit auslösen, haben sie oft das Gefühl dich zu überfordern und ziehen sich dann wieder zurück. ... wenn ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher dir von sexuellen Übergriffen, Misshandlungen oder Vernachlässigungen erzählt? 28 • Versichere, dass du nichts unternehmen wirst, ohne es mit ihr/ihm und deiner Vertrauensperson abzusprechen. • Respektiere Grenzen. Übe keinen Druck aus, auch keinen Lösungsdruck. • Gib keine Versprechen, die du nicht einhalten kannst (z.B. niemandem davon zu erzählen). Im Anschluss an die Mitteilung: • Halte das Gespräch, die Fakten und die Situation schriftlich fest. Vermeide dabei eigene Interpretationen. • Achte darauf, dass keine Verdachtsmomente zum potentiellen Täter/zur potentiellen Täterin vordringen, denn sie oder er könnte das Kind daraufhin verstärkt unter Druck setzen. • Die Unschuldsvermutung muss auch in einem solchen Fall für eine Verdächtige/einen Verdächtigen gelten. So uneingeschränkt verwerflich eine solche Tat auch ist, so schwerwiegend ist es, einen Menschen unberechtigt oder voreilig diesem Verdacht auszusetzen. Damit können ganze Biographien zerstört werden, weil es fast unmöglich ist, einen solchen öffentlich gemachten Verdacht noch einmal gänzlich auszuräumen. • Stelle sicher, dass sich das betroffene Kind durch Folgemaßnahmen nicht ausgegrenzt oder bestraft fühlt (z.B. durch eine Sonderbehandlung, Heimschicken, etc.). • Behandle das Gespräch vertraulich. Erzähle nur denjenigen davon, bei denen es wichtig ist. • Nimm Kontakt auf zu einer Vertrauensperson und/oder zu einer Fachberatungsstelle. Du solltest dich zunächst beraten lassen, ohne der Fachstelle den Namen des betroffenen Kindes zu nennen. • Biete dich weiter als Vertrauensperson für das Kind/den Jugendlichen an und begleite das Kind/den Jugendlichen in eine Fachberatungsstelle oder sorge für eine andere für das Kind/ den Jugendlichen vertrauensvolle Begleitung. • Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten. 29 ... im Verdachtsfall? Auf keinen Fall solltest du... • …die Eltern der/des Betroffenen gegen den Willen des Kindes oder Jugendlichen informieren, • … die mutmaßliche Täterin oder den mutmaßlichen Täter informieren, • … ein gemeinsames Gespräch mit Betroffenen und mutmaßlichen Täterin/mutmaßlichem Täter initiieren, • … nicht unbedacht die Polizei oder eine Behörde einschalten. Sobald die Polizei oder eine behördliche Einrichtung den Namen der Beteiligten erfährt, hat sie eine Ermittlungspflicht. Das kann den Betroffenen unter Umständen mehr schaden als ihnen helfen. • …selbst versuchen, den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gezielt und systematisch abzuklären bzw. aufzudecken. • Wieder lautet die Devise: Ruhe bewahren, nichts überstürzen! • Überlege, woher deine Vermutung bzw. der Verdacht kommt. Schreibe Anhaltspunkte für den Verdacht auf (Verdachtstagebuch!). • Frage eine andere Person, der du vertraust, ob sie deine Wahrnehmung teilt. • Konfrontiere auf keinen Fall die vermutliche Täterin oder den vermutlichen Täter, denn sie/er könnte das vermutete Opfer unter Druck setzen. • Wenn sich dein Verdacht erhärtet, nimm Kontakt zu einer Fachberatungsstelle und/oder zu einer Vertrauensperson auf. Du solltest dich zunächst beraten lassen, ohne den Namen des betroffenen Kindes zu nennen. • Auch hier gilt wieder, auf keinen Fall die Familie oder die Polizei zu informieren, wenn das nicht mit einer Vertrauensperson und/oder der Fachberatungsstelle und dem betroffenen Kind abgeklärt ist. 30 • Ganz wichtig: Ruhe bewahren! Überstürzte Aktionen können die Situation noch ver- schlimmern. Unternimm nichts auf eigene Faust! • Wirst du als Person ins Vertrauen gezogen, kannst du selbst in eine persönlich belastende Situation geraten. • Erkenne und akzeptiere deine Grenzen und Möglichkeiten. Tue nichts, was du dir nicht zutraust. Nimm Kontakt mit der Vertrauensperson der Kolpingjugend in deiner Diözese und/oder einer Fachberatungsstelle auf (in diesem Fall sollte die Vertrauensperson den- noch zumindest im Nachgang informiert werden). Nur bei akuten Notfällen musst du den tatsächlichen Namen des Kindes weitergeben. • Sollte sich das Kind, der/die Jugendliche in einer aktuell bedrohlichen Situation befinden, sofort den Kindernotdienst bzw. das Jugendamt anrufen und die Vertrauensperson der Kolpingjungend in deiner Diözese informieren! • Bei einem akuten Vorfall von Gewalt/Vergewaltigung: rufe eine (Not-)Ärztin/einen (Not-)Arzt und nach Absprache mit dieser/diesem und nur auf Wunsch des Opfers auch die Polizei. Damit sind die Erstversorgung und die Beweissicherung gewährleistet. Zudem informiere die Vertrauensperson. • Ganz wichtig: Ruhe bewahren! • Überlege dir, woher kommt deine Vermutung oder dein Verdacht und schreibe die Anhaltspunkte auf. • Dokumentiere deine Beobachtungen in einem Verdachtstagebuch. • Frage eine andere Person, der du vertraust, ob sie deine Wahrnehmung teilt. … bei einem akuten Vorfall? … bei einer vermutlichen Täterin oder einem vermutlichen Täter in den eigenen Reihen? 31 • Nimm Kontakt mit einer Vertrauensperson und/oder einer Fachberatungsstelle auf und sprich das weitere Vorgehen mit ihr ab. • Erzähle deine Verdächtigung nur denjenigen, bei denen es wichtig ist. • Die Unschuldsvermutung muss auch in einem solchen Fall für eine Verdächtige/einen Verdächtigen gelten. So uneingeschränkt verwerflich eine solche Tat auch ist, so schwer- wiegend ist es, einen Menschen unberechtigt oder voreilig diesem Verdacht auszusetzen. Damit können ganze Biographien zerstört werden, weil es fast unmöglich ist, einen solchen öffentlich gemachten Verdacht noch einmal gänzlich auszuräumen. • Wenn ein begründeter Verdacht besteht, sollte die Leiter/innentätigkeit ruhen bis der Verdacht geklärt ist. • Grundsätzlich gilt, dass Täterinnen und Täter nie freiwillig ihre Handlungen einstellen, auch nicht, wenn sie es versprochen haben. Eine weitere Mitarbeit ist um ihrer selbst und der anderen willen nicht möglich. Auf keinen Fall solltest du... • …vorzeitig die verdächtige Person informieren oder versuchen, die Täterin/den Täter selbst zur Rede zu stellen. • … ein gemeinsames Gespräch mit Betroffenen und mutmaßlichen Täterin/mutmaßlichem Täter initiieren. • … sofort die Polizei oder eine Behörde einschalten. Sobald die Polizei oder eine behördliche Einrichtung den Namen der Beteiligten erfährt, hat sie eine Ermittlungspflicht. Das kann den Betroffenen unter Umständen mehr schaden als ihnen helfen. • …selbst versuchen, den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gezielt und systematisch abzuklären bzw. aufzudecken. Und jetzt will auch die Presse etwas wissen TIPP Wer oder was sind Vertrauenspersonen? 32 Es gibt nur eine Person, die öffentlich auftritt - diese Verantwortung liegt nicht bei dir! Wende dich an dein Diözesanbüro der Kolpingjugend, den BDKJ Diözesanverband oder die Pressestelle des Kolpingwerkes Deutschland. Von dort erfährst du auch, welche Infos an die 29 Öffentlichkeit gehen. Es wird eine Pressemitteilung erstellt, auf die du dann verweisen kannst. Jeder Diözesanverband der Kolpingjugend bestimmt selbst, wer Vertrauensperson für das Handlungsfeld Schutz vor Kindeswohlgefährdung ist. Vertrauenspersonen können Ehren- amtliche aus dem Diözesanverband sein, einzelne Personen aus der Diözesanleitung, die Jugendreferentin/der Jugendreferent oder auch Personen aus dem BDKJ oder den (Erz-) Bischöflichen Jugendämtern. Du findest die Nummer eurer Vertrauensperson im Diözesanverband auf deiner Notfall- scheckkarte oder auch auf der Homepage deines Diözesanverbands. Damit du weißt, wer oder was Vertrauenspersonen sind, haben wir hier die wichtigsten Punkte der Arbeit der Vertrauenspersonen zusammengestellt: 29 Bundschuh, C. (2007) Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen Hrsg. BDKJ im Erzbistum Berlin und Erzbischöfliches Amt für Jugendseelsorge. (2010) Was tun bei (Verdacht) auf Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung? Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder; Gelhaar, Tim. (2010) AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt. Eine Handreichung für Verantwortungs- trägerinnen und -träger im VCP Verdachtstagebuch: Ein Verdachtstagebuch hilft, die eigenen Gedanken zu strukturieren und festzuhalten. Es ist bei möglichen Anzeigen unbedingt notwendig, zum Beispiel um Erzählungen des betroffenen Kindes zeitlich genau wiedergeben zu können. Ein Verdachtstagebuch muss enthalten: • Eine genaue Dokumentation des Verhaltens, der Beobachtung, des Berichts des betroffenen Kindes, • Datum, Uhrzeit, Unterschrift der beteiligten Mitarbeitenden. 33 WICHTIG ist: Eure Vertrauensperson ist Experte/-in für ihr Jugendarbeits-Umfeld und die dortigen Strukturen. An sie könnt ihr euch mit Verdachtsfällen, Fragen oder auch akuten Situationen wenden. Fachberatung und die Arbeit mit Betroffenen ist NICHT Aufgabe der Vertrauensperson. Es ist die Aufgabe von Profis, die Opfer zu betreuen, Täter/-innen zu beraten, therapeutisch aktiv oder ermittelnd tätig zu werden. Wofür ist eine Vertrauensperson in der Regel zuständig? • Sie ist Kontaktperson bei konkretem oder vagem Verdacht, bei Fragen zum Thema und bei konkreten Fällen für: - Mitglieder, Mitarbeiter/-innen, Jugendleiter/-innen und Leitungskräfte des Jugendverbands - Kinder und Jugendliche als Schutzbefohlene des Verbands und deren Eltern - Mitarbeiter/-innen von Fachberatungsstellen oder anderen externen Stellen, die von Täter/-innen aus Kreisen des Jugendverbandes erfahren • Sie organisiert ein erstes internes Krisenmanagement, dazu gehört: - Einbeziehung einer Fachberatungsstelle (diese stehen unter Schweigepflicht) zur Beratung des weiteren Vorgehens und evtl. zur Verdachtsabklärung, ggf. Vermittlung von professioneller Hilfe für den/die Anfragenden selbst - Information an die Verantwortlichen, z.B. Vorstand, wenn nötig - Herbeiführen einer Entscheidung über die nächsten Schritte - Dokumentation der Anfrage und des Vorgehens • Vernetzung: - Kontaktpflege zu Fach- und Beratungsstellen - Teilnahme an Vernetzungstreffen der Vertrauenspersonen 30 - Anregungen zu Präventionsmaßnahmen geben 30 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR) (2008) Leitfaden für die Einrichtung von Vertrauenspersonen in der Jugendarbeit in Bayern DV Limburg Mögliche Meldekette zum Umgang mit einem Verdacht bzw. Vorfall 34 Vertrauensperson (VP) erfährt von einer Vermutung/einem Vorfall, schätzt die Meldung ein, dokumentiert sie, entscheidet über den nächsten Schritt, kooperiert mit Beratungsstelle und Leitung. Vorstand/Leitung wird von Vertrauensperson und der Beratungsstelle unterstützt. Kooperation mit einer Fachberatungsstelle. Klären, inwieweit die Vermutung/ der Vorfall gemeldet werden muss/soll an: Die nächste Ebene, Verband bzw. Jugendring (im Idealfall über die dortige Vertrauensperson) Entsprechende externe Stellen, z.B. - insofern erfahrene Fachkraft - Jugendamt - Polizei Entscheidung bezüglich der verschiedenen Handlungsebenen, z.B. - Was muss zum Schutz der/des Betroffenen unternommen werden? - Wie wird mit dem/der Verdächtigen bzw. Täter/in umgegangen? - Was muss aus Sicht/zum Schutz des Verbandes unternommen werden? Wer ist jeweils in die Entscheidung mit einzubeziehen (z.B. Betroffene/r, Eltern...)? Besprechung z.B. dieser Themen: - Nächste Schritte, z.B. - Weitere Recherche zu der Vermutung? - Umgang mit Betroffenen, Familie etc.? - Mitarbeitergespräch? - Persönliche Unterstützung für Vertrauenspersonen - etc. Grundsätzliche Absprache: Wann wird Vorstand/Leitung informiert? 31 31 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR) (kein Datum) Muster-Meldekette 35 Und was passiert danach? - Was folgen kann Pädagogisches Gespräch Die Vertrauensperson und/oder Fachstelle wurde eingeschaltet und dein Verdacht hat sich bestätigt - es kam zu einer Kindeswohlgefährdung in deinem Diözesanverband (DV), vielleicht sogar durch eine Person die du kennst. Wie geht es jetzt weiter? Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage ist zuerst zu unterscheiden, ob es sich um eine oder einen ehrenamtlichen Mitarbeitende/n oder eine/einen Hauptberufliche/n handelt. Die hier vorgestellten Möglichkeiten stellen Empfehlungen dar, die bei Ehrenamtlichen je nach Sachverhalt eingeleitet werden können oder müssen. Sprecht euch mit der Vertrauensperson der Kolpingjugend eures DVs und/oder einer Fachberatungsstelle ab, was der konkreten Situation angemessen ist. Je nach Schwere des Vergehens kommt eine der folgenden Möglichkeiten in Betracht: Diese Maßnahme empfiehlt sich besonders, wenn es zu einer Grenzverletzung gekommen ist, die nicht beabsichtigt war, z.B. wenn ein Spiel mit viel Körpereinsatz in der Gruppenstunde außer Kontrolle geraten ist. Vielleicht hat auch ein unbedachter Kommentar zum Aussehen, ein anzüglicher Witz oder der Kinoabend mit einem nicht altersgemäßen Film die zu betreuen- den Kinder und Jugendlichen verunsichert, überfordert oder verletzt. Die Jugendleitung ist womöglich selbst erschrocken über ihr Handeln, aber, und das ist ganz wichtig: auch nicht beabsichtigte Grenzverletzungen können schwerwiegende und lang anhaltende Folgen für die Betroffenen haben! Im Rahmen eines pädagogischen Gespräches, das zum Beispiel von der Vertrauensperson geführt werden kann, werden der Verhaltenskodex der Kolpingjugend und gegebenenfalls die Verhaltensregeln der jeweiligen Ortsgruppe durchgesprochen. Dabei wird gemeinsam das Verhalten der Täterin oder des Täters vor dem Hintergrund dieser Regeln bewertet. Ziel des Gespräches ist es, dass sie oder er versteht, warum ihr oder sein Handeln nicht angemessen und sogar schädlich für die Betroffenen war. Darüber hinaus soll sie oder er in Zukunft alles dafür tun, dass dieses Verhalten eine einmalige Sache bleibt. TIPP Ziehe zu diesem Gespräch jemanden aus der Beratungsstelle hinzu. 36 Natürlich wird auch besprochen, in welcher Form sich die Täterin oder der Täter bei den Betroffenen entschuldigt und wie sein/ihr Verhalten wiedergutgemacht wird. Die oder der Täter/in soll nach einem pädagogischen Gespräch weiter ihrer/seiner Aufgabe im Verband nachgehen können. Im besten Fall wird sie/er ihr/sein Verhalten von nun an bewusster zum Beispiel nach dem Verhaltenskodex ausrichten und selbst sensibler auch für Grenzverletzungen zum Beispiel innerhalb ihrer/seiner Jugendgruppe sein. Besteht der begründete Verdacht, dass ein/e Jugendleiter/in durch ihr/sein Verhalten ihren/ seinen zu betreuenden Kindern und Jugendlichen geschadet hat, so könnt ihr beschließen, die betreffende Person von ihren Aufgaben und Ämtern zu beurlauben. Es ist sowohl im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen als auch der mutmaßliche/n Täterin/des Täters, dass erst restlos geklärt wird, was genau passiert ist und wie weiter verfahren werden muss, bevor die Täterin/der Täter und die Betroffenen wieder, im Rahmen zum Beispiel einer Gruppen- stunde, aufeinander treffen. Eine Beurlaubung ist kein endgültiger Ausschluss! Stellt sich der Verdacht doch nicht als wahr heraus oder kann in einem pädagogischem Gespräch geklärt werden, dass das Verhalten der betreffenden Person unbeabsichtigt war, so kann die Person, gegebenenfalls nach erfolgter Entschuldigung und Wiedergutmachung, ihre Aufgaben und Ämter wieder aufnehmen. Wenn ein/e Gruppenleiter/in erwiesenermaßen sexualisierte Gewalt oder eine Kindesmiss- handlung ausgeübt hat, so ist sie/er in der Kolpingjugend nicht mehr willkommen. Gemäß der Satzung des Kolpingwerks Deutschland kann ein Mitglied des Kolpingwerks Deutschland ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund oder eine gröbliche Schädigung des An- sehens des Vereins oder des Namens Kolping vorliegt. Wird der Schutzraum für Kinder und Jugendliche, den wir ihnen bei der Kolpingjugend bieten möchten, verletzt und missbraucht, liegt eindeutig ein wichtiger Grund vor und es kann ein Ausschlussverfahren beantragt werden. Beurlaubung Verbands- ausschlussverfahren 37 Personen, die nachgewiesenermaßen sexualisierte Gewalt in der Kolpingjugend ausgeübt haben, wird zusätzlich zum Ausschluss aus dem Kolpingwerk symbolisch die JuLeiCa entzogen. Die JuLeiCa weist schließlich nach, dass die Inhaberin oder der Inhaber in der Lage ist, verantwortungsvoll eine Gruppe zu führen - wer seine Position aber derart missbraucht, 32 hat bewiesen, dass er oder sie genau dazu nicht in der Lage ist! Vor Beginn der Gruppenstundenreihe ist ein Elterninfoabend sinnvoll. Um Gruppenstunden zur Prävention von Kindeswohlgefährdung, also zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen durchzuführen, raten wir, das Einverständnis der Eltern schriftlich einzuholen. Dies kann im Rahmen eines Infoabends geschehen. Beim Infoabend können den Eltern die Maßnahmen der Kolpingjugend zum Schutz des Kindeswohls (Handreichung „An jedem Tag - Kinder aktiv schützen“, Verhaltenskodex, Krisenleitfaden, Notfallscheckkarte, Vertrauenspersonen) sowie der geplante Ablauf und Inhalt der Gruppenstundenreihe vorgestellt werden. Haben Eltern noch offene Fragen, können diese geklärt werden. Für einen Elternbrief und eine Einverständniserklärung findet ihr Vorlagen auf Seite 62 und 63. Pro Baustein ist eine halb- bis eineinhalbstündige Gruppenstunde zu veranschlagen. Eine solche Stunde beginnt idealerweise mit einem Einstieg (der ist gegebenenfalls beschrieben) oder einem Aufwärmspiel (dabei kann zum Beispiel ein bekanntes Kennenlernspiel, das Lieblingsspiel der Gruppe, oder der eventuell unten genannte Vorschlag genutzt werden). Danach kommt der jeweilige Baustein als Hauptteil. Zum Abschluss gibt es noch eine kurze altersgerechte Reflexion und/oder ein Aktionsspiel. Der Sinn eines solchen Ablaufs liegt darin, die Arbeit an diesem brisanten Thema in eine gründliche Vor- und Nachbereitung mit den Kindern oder Jugendlichen einzubetten. Bei der Umsetzung der Bausteine muss natürlich auf die besonderen Gegebenheiten in der Gruppe 33 geachtet und die Anleitungen müssen entsprechend angepasst werden! 32 Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder; Gelhaar, Tim. (2010) AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt Eine Handreichung für Verantwortungs- trägerinnen und -träger im VCP. S.34/35 33 DPSG Bundesleitung (2007) Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen und Leiter der Deutschen Pfafinderschaft Sankt Georg (DPSG) S.20-21 Entzug des Mitarbeitendenstatus Über die Gruppenstunde Gruppenstunden- vorschläge zu diesen Themen Und jetzt ganz praktisch! Mein Körper gehört mir 38 Ziel: Die Kinder sollen sich bewusst werden, wie wichtig es ist, dass sich jedes Kind so kleiden darf, dass es sich wohlfühlt. Alter: 8-12 Jahre Gruppengröße: 6-14 Kinder Dauer: 90 Minuten Material: Kiste mit kleinem Spiegel (z. B.: Kosmetikspiegel oder Spiegelkachel), Arbeitsblatt (für jedes Kind kopiert) mit Bilder der Anziehkids (siehe Kopiervorlage), Farbstifte (Holzstifte), Scheren, große Papierrolle, Wachsmalstifte (15 Minuten) Alle Kinder sitzen im Kreis. Die Gruppenleitung zeigt den Kindern eine kleine Kiste und kündigt geheimnisvoll an, dass in dieser Kiste das Wertvollste der Welt ist. Die Kiste wird daraufhin im Kreis herumgegeben und jedes Kind darf sie einzeln öffnen und hineinschauen. Die Kiste ist leer, bis auf einen Spiegel, der am Boden befestigt ist. Wenn das Kind in den Spiegel schaut, sieht es „das Wertvollste auf der Welt“: sich selbst. Die Kinder erkennen, dass es nicht um Andere geht oder um etwas Abstraktes, das sie nichts angeht. Sie fühlen sich wertgeschätzt und spüren, dass sie selbst die Hauptperson sein dürfen. 2. Hauptteil: Anziehkids (45 Minuten) Die Kinder bekommen das Arbeitsblatt mit einem Anziehkid und den Anziehsachen. Mit Farbstiften gestalten sie die Anziehkids und die Anziehsachen und schneiden sie aus. Nun können die Kinder ihre Figuren mit den Kleidungsstücken ihrer Wahl anziehen. In einer Art Modenschau stellen die Kinder ihre angezogenen Figuren einander vor. Ob die Kleidungsstücke besonders gut angemalt sind oder nicht, wird nicht bewertet. Ablauf: 1. Einstieg: Das Wertvollste auf der Welt 39 Die Gruppenleitung spricht mit den Kindern über die Anziehkids: Welche Körperteile der Anziehkids sind bedeckt? Welche Körperteile sind bei allen Kids bekleidet? Wie fühlen sich solche Kleidungsstücke an? Wo oder wann kleidet man sich mit mehr oder weniger langen Kleidungsstücken? Müssen es immer Markenklamotten sein? Variante: Die Kinder können weitere Anziehsachen malen und ausschneiden. Hinweis: Alle Körperteile können bei ihrem Namen genannt werden, auch die Genitalien. Wenn Kinder zu Lachen beginnen, kann das thematisiert werden (siehe Einleitung). Es kann sein, dass manche Kinder mit einfacher Kleidung kommen, da sie die Kleider ihrer Geschwister auftragen müssen oder da die Eltern bestimmen, was getragen werden soll. Diese Kinder sollen nicht bloßgestellt werden. 3. Abschluss: Jedes Kind hat das Recht sich so zu kleiden, wie es will um sich wohl zu fühlen. (30 Minuten) Die Kinder legen sich der Reihe nach auf große Papierbögen. Andere Kinder fahren mit Stiften den Körper auf dem Papier nach. Mit Wachsmalfarben darf jedes Kind sein Bild selber gestalten und sich die Kleidung seiner Wahl „anziehen“. Vorschlag: Die fertigen Bilder können im Gruppenraum aufgehängt werden. Außerdem kann in einer der folgenden Gruppenstunde eine Spiegelschachtel gebastelt werden um sich daran zu erinnern, dass ich „das Wertvollste 34 auf der Welt“ bin. Variante: die Figuren können auch mit buntem Papier beklebt werden. 34 Hrsg. Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese Freiburg und Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt (2009). Schutz vor sexueller Gewalt - Gruppenstundenvorschläge S.4-7 DV Limburg 40 Kathrin Schmider, 2009 41 Kathrin Schmider, 2009 TIPP 35 DPSG Bundesleitung (2007) Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen und Leiter der Deutschen Pfafinderschaft Sankt Georg (DPSG) S.23 Positive oder negative Gefühle 42 Ziel: Die Kinder sollen erkennen, welche Situationen positive oder negative Gefühle auslösen. Alter: Ab 8 Jahren Gruppengröße: 8-24 Kinder Dauer: 30-60 Minuten Material: Zettel mit Bildern von Kindern oder Jugendlichen in zur Thematik passenden Schlüsselsituationen Ablauf: In Kleingruppen zu maximal acht Kindern oder Jugendlichen legt eine Leiterin oder ein Leiter nacheinander ca. 12 Bilder aus, auf denen andere Kinder oder Jugendliche in Situationen abgebildet sind wie „Mit Mama im Bett kuscheln” oder „Von der Oma einen Kuss bekommen”. In jeder Kleingruppe ist eine Leitungsperson dabei. Die Kinder oder Jugendlichen sollen sagen, was auf den Bildern passiert und wie sie sich an der Stelle der abgebildeten Kinder oder Jugendlichen fühlen würden. Wichtig ist, dass jedes Kind oder Jugendlicher für sich entscheiden kann, ob es in der Situation positive oder negative Gefühle hätte. Die abgebildeten Situationen dürfen den Kindern keine Angst machen. Passende Bilder für Kinder und Jugendliche in folgenden Büchern: „Schön & blöd. Ein Bilderbuch über schöne und blöde Gefühle” von Ursula Enders und Dorothee Wolters für Kinder von 8-12 Jahren „Lass das, nimm die Finger weg!” von Ursula Enders, Ulfert Böhme, Dorothee Wolters, Verlag: Anrich-Verlag, ab 11 Jahren „Auf den Spuren starker Mädchen. Cartoons für Mädchen - diesseits von Gut und Böse” von Irmgard Schaffrin und Dorothee Wolters, Verlag: Volksblatt-Verlag oder 35 „Die Nachricht” von Zartbitter, Köln für Jugendliche, ab 14 Jahren. TIPP Ziel: Den Kindern bewusst machen, was gute oder schlechte Geheimnisse sind. Alter: Ab 8 Jahren, aber auch für deutlich Ältere Gruppengröße: 8-24 Kinder Dauer: 30-60 Minuten Material: A2-Pappe mit sechs Beispielen für Geheimnisse, Edding, Zettel, Stifte Ablauf: In Kleingruppen zu max. acht Kindern oder Jugendlichen legt eine Leiterin oder ein Leiter - gut leserlich auf einem A2-Pappbogen geschrieben - ca. sechs Beispiele für Geheimnisse hin, die Kinder oder Jugendliche vor anderen haben können wie, „Mein bester Freund und ich haben einen Schatz an einem geheimen Ort versteckt” oder „Ich habe in der Schule geschummelt” oder „Ich bade mit meinem Onkel” und liest diese laut vor. Wenn die Beispiele von allen verstanden werden, schreibt jedes Kind bzw. jeder Jugendliche für sich auf, was davon seiner Meinung nach gute oder schlechte Geheimnisse sind. Besonders griffig für Kinder ist die Formel „Gute Geheimnisse machen gute Gefühle, schlechte Geheimnisse machen schlechte Gefühle”. Anschließend tauschen sich die Kinder oder Jugendlichen darüber aus. 43 Gute oder schlechte Geheimnisse Auch hier gilt wieder, dass jedes Kind oder jede/r Jugendliche für sich entscheiden kann, ob es/er die Geheimnisse positiv oder negativ einordnet und die vorgegeben Beispiele dürfen keine Angst machen. Wenn möglich sollen die Kinder oder 36 Jugendlichen die Beispiele auch durch eigene ergänzen. 36 DPSG Bundesleitung (2007) Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen und Leiter der Deutschen Pfafinderschaft Sankt Georg (DPSG) S.24 Nein sagen/ Hilfe holen 44 Ziel: Kinder lernen NEIN zu sagen, wenn sie etwas nicht möchten. Sie erfahren wo sie Hilfe erhalten, wenn jemand etwas mit ihnen gegen ihren Willen tut. Alter: 8-14 Jahre Gruppengröße: 6-14 Kinder Dauer: 90 Minuten Material: Werdarfwas (für jedes Kind kopiert, siehe Vorlage), Werdarfwas vergrößert oder auf Flipchart-Papierbogen abgeschrieben, Stifte, Lückengedicht, Flyer und Infomaterial, wo es Hilfe gibt. Ablauf: 1. Einstieg: Die Nein-Welle (15 Minuten) Alle setzen sich in Kreisform auf Decken oder Stühle. Ein Kind sagt seinem Nachbarkind das Wort „Nein“ zu. Wie beim Spiel „Stille Post“ wird das Wort weitergegeben. Das Wort soll dabei immer lauter werden. Achtung: nicht ins Ohr brüllen! Das Spiel kann ein oder zweimal wiederholt werden. Dann fragt die Gruppenleitung, wie die Kinder das Lauterwerden empfunden haben. 2. Hauptteil 1: Wer darf was? (45 Minuten) Jedes Kind bekommt das Arbeitsblatt „werdarfwas“. Die Fragen können gemeinsam gelesen werden um besonders jüngeren oder schwächeren Kindern die Aufgabe zu erleichtern. Die Kinder beantworten die Fragen alleine für sich, indem sie die für sich zutreffenden Antworten ankreuzen. Wenn jedes Kind die Fragen beantwortet hat, übertragen sie die Ergebnisse auf das große Arbeitsblatt oder den Flipchart-Papierbogen. Gemeinsam wird das Ergebnis betrachtet. Gleiche oder voneinander abweichende Antworten werden wahrgenommen. In einem Austausch können Kinder freiwillig sagen, wie sie geantwortet haben und weshalb sie ihre Kreuze so oder anders gemacht haben. Die Gruppenleitung kann Impulsfragen stellen wie: DV Augsburg 45 „Wieso kann ich etwas von einer Person zulassen, von einer anderen aber nicht?“ oder „Weshalb ist es sehr angenehm, wenn eine Person mich berührt, obwohl die gleiche Berührung von einer anderen Person unangenehm ist?“ Im Verlauf des Gespräches leitet die Gruppen- leitung über zur Frage: „Was kannst du tun, wenn jemand etwas mit dir machen möchte, was du nicht magst?“ Kinder und Gruppenleitung suchen unterschiedliche Antworten. Die Antworten können auf einem großen Plakat gesammelt werden, das später im Gruppenraum aufgehängt wird. 3. Hauptteil 2: Nein Sagen (15 Minuten) Das Plakat mit dem Lückengedicht wird in die Mitte gelegt. Die Kinder versuchen Wörter zu finden, die eingesetzt werden können. Wenn die Aufgabe für die Kinder zu schwer ist, gibt die Gruppenleitung die Wörter vor und die Kinder müssen sie nur noch sortieren. Zu dem fertigen Gedicht können sich die Kinder dann Gesten überlegen, die das Gesagte verdeutlichen. Das Gedicht kann dann mehrmals gemeinsam gesprochen werden. Das vervollständigte Gedicht kann schön ausgestaltet und im Gruppenraum aufgehängt werden. Um den Kindern zu verdeutlichen, dass sie wirklich „nein!“ sagen dürfen, kann das Plakat „Ich darf nein sagen!“ ebenfalls im Gruppenraum aufgehängt werden. 4. Abschluss: Hilfe (15 Minuten) Die Gruppenleitung weist darauf hin, dass bloßes Neinsagen nicht immer hilft. Die Kinder erfahren dann aber, dass sie trotzdem Anderen nicht schutzlos ausgeliefert sind. Die Gruppen- leitung verteilt die Flyer und das Infomaterial und schaut es mit den Kindern gemeinsam durch. Die Kinder sollen wissen, wo sie im Ernstfall Hilfe bekommen können. Zum Abschluss kann nochmal das Gedicht gemeinsam gelesen werden. 37 Hrsg. Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese Freiburg und Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt (2009) Schutz vor sexueller Gewalt - Gruppenstundenvorschläge S.4-7 38 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR) (Januar 2006) Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit - Grundlagen und Methoden präventiver Arbeit Baustein 3 S.71 46 Ich sag „Nein“ Wir sind zwar .............................................. aber nicht ................................................... Soll etwas nicht ........................................... so machen wir ............................................ Wir sagen laut ............................................. denn wir sind .............................................. Wörter zum Einsetzen: klein – Krach – sein – hellwach – schwach – Nein 37Idee aus: Präventionsbüro Petze: JA zum NEIN, Unterrichtsmaterialien für die Grundschule zur Prävention von sexueller Gewalt. Kiel 2004, S. 56 Wer darf was? Mutter? Vater? …? mich kämmen mir ein Pflaster aufkleben mir bei den Aufgaben helfen mich mit Worten trösten mich verhauen mich knuddeln mich ausschimpfen von mir einen Kuss verlangen mich baden oder abtrocknen mich bei der Hand nehmen mir einen Weg zeigen mir etwas Hübsches schenken mir etwas Schönes zeigen mich im Auto mitnehmen 38 mich kitzeln Vorlage: Lückengedicht Vorlage: Wer darf was? 47 Wahrnehmen (Gefühle/Körper/ Grenzen) Ziel: Gefühle wahrnehmen, sensibel für eigene und fremde Grenzen werden Alter: Jugendliche ab 12 Jahre Gruppengröße: 6-14 Jugendliche Dauer: 90 Minuten Material: Smileyblatt (siehe Vorlage) und Briefumschlag - jeweils für jede Person, Scheren, Situationen für Grenzskala, Plakat „absolut okay“ und Plakat „Grenze überschritten“, Tabelle „Wer darf was?“ (siehe Vorlage) und Stift - jeweils für jede Person Ablauf: 1. Einstieg - Smileys (15 Minuten) Jede und jeder erhält ein Blatt mit Smileys, die unterschiedliche Gefühle ausdrücken und einen Briefumschlag mit dem eigenen Namen darauf. Die Smileys werden ausgeschnitten und folgende Frage wird gestellt: Mit welchem Gesicht kommst Du heute in die Gruppen- stunde? Und warum? Jede und jeder sucht den passenden Smiley (maximal zwei Smileys) heraus. In einer ersten Runde sollen die unterschiedlichen Gesichter und das Warum vorgestellt werden. Fordert die einzelnen Gruppenmitglieder auf, zuerst für sich selbst nachzudenken; also zu versuchen, die eigenen Gefühle explizit wahrzunehmen und sie dann auszudrücken. Hinweis: In jeder Gruppe gibt es auch ruhigere Mitglieder. Wenn jemand nichts zu seiner aktuellen Stimmung sagen möchte, ist das auch okay. Nach dem Austausch packen alle ihre Smileys in ihren Umschlag. Alle Umschläge werden im Gruppenraum aufbewahrt. Hinweis: Diese Kurzreflexion kann zum Einstieg, aber auch zum Ende einer jeden Gruppen- stunde genutzt werden. 48 Variante: Die Smileys werden groß kopiert oder ihr bastelt große Smileys, die dieselben Gefühle ausdrücken wie die auf der Vorlage. Diese könnt ihr im Gruppenraum aufhängen. Die einzelnen Gruppenmitglieder erhalten eine Wäscheklammer mit ihrem Namen. Die Fragestellung bleibt dieselbe wie oben. Dann bringen alle ihre Klammer an dem passenden Gesicht an und in einer kurzen Gesprächsrunde stellt jede und jeder sein Gesicht sowie das Warum vor. Die Smileys bleiben hängen, die Klammern sammelt ihr an einem neutralen Ort daneben. 2. Hauptteil: Grenzverletzung (60 Minuten) Wo stehst Du? Auf einer fiktiven Skala im Raum, deren eines Ende „Das ist für mich absolut okay.“ ist und das andere Ende „Hier ist meine Grenze überschritten!“, sollen sich die Jugend- lichen je nach ihrem Empfinden positionieren. Die Skala entsteht durch zwei Plakate „absolut okay“ und „Grenze überschritten“, die ihr im Raum als die Enden der Skala auslegt. Es sollte keine direkte Mitte geben. Die Gruppenmitglieder müssen wenigstens eine Tendenz andeuten, in welche Richtung ihr Empfinden geht. Nach der Positionierung geht der oder die Leitende jeweils zu einigen Einzelnen (niemals zu allen, nur zu ein oder zwei je Situation) und erkundigt sich, weshalb er oder sie sich genau hier platziert hat. Nach der Positionierung und der Befra- gung Einzelner könnt ihr noch überlegen, was ihr in solchen Situationen machen könntet, damit keine Grenzverletzung passiert oder wie ihr euch im Moment der Grenzverletzung verhalten könntet, um diese zu bemerken. Hinweis: Diese Übung soll ganz explizit verdeut- lichen, dass es je nach Person unterschiedliche Grenzen gibt und dass diese auch so respek- tiert werden sollen. Was für die eine „Spaß“ oder „gar kein Problem“ ist, kann den anderen verletzen oder bloßstellen. Folgende Situationen zum Thema Grenzverletzung stehen zur Auswahl: Wählt hiervon drei oder vier Situationen aus und geht wie oben beschrieben vor. 49 - Ihr habt auf dem Lager Bodypainting gemacht. Alle Bilder davon werden am Elternabend über Beamer gezeigt. - Auf Eurem Lagerplatz gibt es wahnsinnig viele Zecken. Die Leiterinnen und Leiter haben beschlossen, dass sich jeden Abend alle absuchen lassen müssen. - Beim Überfall wirst Du aus dem Schlafsack gezogen und in den Wald verschleppt. - Am Ende der Freizeit wird Liegengebliebenes hoch gehalten, damit Einzelne ihre Sachen wieder zurück kriegen. Es ist auch getragene Unterwäsche dabei. 3. Abschluss - Stopp sagen (15 Minuten) Bildet aus allen Jugendlichen zwei Reihen, die sich gegenüber stehen. Es gibt jetzt also immer zwei Jugendliche, die ein Paar bilden. Die beiden Reihen stehen in einem Abstand von circa fünf Metern und die Jugendlichen schauen ihre Gegenüber an. Auf ein Signal der Leiterin oder des Leiters gehen die Jugendlichen aus einer Reihe auf ihr jeweiliges Gegenüber zu. Die Ge- schwindigkeit des Gehens bestimmen die Jugendlichen selbst. Das Gegenüber entscheidet, wie weit der Partner oder die Partnerin auf sie oder ihn zugehen darf, und zwar mit einem lauten Stopp! Wenn alle stehen, werden die Rollen getauscht. Jetzt dürfen die anderen losgehen und die, die zuvor gegangen sind, sagen Stopp! Es folgt auch hier eine kurze Auswertung. Dazu nutzt ihr diese Fragen: Wie hast Du gespürt, wann die Grenze für Dich zum Stopp sagen war? Hat Dein Partner den gleichen Abstand gewählt? War der Abstand für Dich okay? Fazit: Es genügt nicht, nur zu bemerken, dass es individuelle Grenzen gibt. Um Grenzverletzungen zu vermeiden, sollten alle versuchen, auch diese Verletzungen zu bemerken. Dazu ist aber genauso wichtig, andere darauf aufmerksam zu machen, wenn eigene Grenzen verletzt werden. Das kostet oft Überwindung und geht zum Beispiel mit einem klaren und recht- 39 zeitigen STOPP! 39 Hrsg. Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese Freiburg und Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt. (2009) Schutz vor sexueller Gewalt - Gruppenstundenvorschläge S.14 -21 50 Selbststärkung (Persönlichkeit) Vorlage: Wer darf was? (siehe Seite 46) Vorlage: Smileys Ziel: sich selbst als Persönlichkeit positiv wahrnehmen, eigene Ressourcen kennen und benennen Alter: Jugendliche ab 12 Jahre Gruppengröße: 6-14 Jugendliche Dauer: 90 Minuten Material: Würfel, Würfelfragen (Kärtchen mit Augenzahlen auf der Rückseite) - entweder selbst schreiben oder Vorlage kopieren, Filzstifte (je einen pro Person), DIN A4 Papier, Kreppklebeband, Smileys, Umschläge und Scheren, für die, die in Gruppenstunde 1 nicht da waren, Umschläge mit Smileys von denen, die da waren (Gruppenstunde 1) - Smileys zum kopieren - einer der Smileys ist zum selbst gestalten 51 Ablauf: 1. Einstieg: Rush Hour in Tokyo (15 Minuten) Alle sitzen im Stuhlkreis, eine Person ist in der Mitte. In Tokyo sind gerade alle unterwegs, es ist Hauptverkehrszeit! Allerdings bewegen sich immer nur Leute mit gleichen Merkmalen… z.B. „Alle, die zwei Geschwister haben!“ oder „Alle, die gerne Fußball spielen!“ Wer in der Mitte steht sollte ein oder zwei solcher Sätze parat haben. Ist der Satz ausgesprochen, müssen alle, die zu dieser Personengruppe gehören, ihre Plätze wechseln und wer in der Mitte steht, sucht sich schnellstmöglich einen frei werdenden Platz. Daraufhin bleibt jemand anderes ohne Stuhl und fängt einen neuen Satz an: „Alle, die ...“ Was fällt Euch da alles ein? Wer nicht mehr weiter weiß, sagt „Rush Hour in Tokyo“ und alle müssen ihre Plätze wechseln! Hinweis: Wenn es passiert, dass eine Frage für jemanden peinlich ist oder dass jemand bloßgestellt wird, haltet den Spielfluss an und erklärt nochmal klar, dass es hier um Fragen nach äußeren Merkmalen und vor allem auch Eigenschaften geht. Diese sollen aber nicht in den Bereich „Grenze überschritten“ (siehe Gruppenstunde 1) fallen. Tipp zum Beenden des Spiels: Wenn ihr das Gefühl habt, es wird langweilig oder alle sind ausgepowert, bleibt bei einem Spielzug einfach selbst in der Mitte stehen und beendet dann das Spiel. 2. Hauptteil: Wer bin ich? (60 Minuten) Ich und die Anderen! Würfelspiel in der Großgruppe. Setzt Euch an einen großen Tisch oder in einen Stuhlkreis. Legt die Würfelfragen mit den Augenzahlen nach oben in der Mitte aus. Reihum wird jetzt gewürfelt: Je nach Augenzahl wird die passende Fragekarte aufgedeckt und beantwortet: 1) Ich kann etwas, was hier alle können! 2) Ich weiß etwas, was hier alle wissen! 3) Ich bin etwas, was hier alle sind! 4) Ich kann etwas, was hier niemand kann! 5) Ich weiß etwas, was hier niemand weiß! 6) Ich bin etwas, was hier niemand ist! Diese Fragen sind für viele Jugendliche nicht einfach zu beantworten. Wenn ihr merkt, dass jemand ins Stocken gerät, dann öffnet die Frage in die Runde hinein. Dann kann die ganze Gruppe dem oder der Einzelnen beim Beantworten helfen! Ihr als Leitende könnt euch gut im Voraus schon Gedanken zu euren einzelnen Gruppenmitgliedern machen. Diese Gedanken könnt ihr dann hier einbringen. Warmer Regen: Jedes Gruppenmitglied erhält ein Blatt und einen Stift. Die Blätter werden sich gegenseitig mit Kreppklebeband auf den Rücken geklebt. Nun gehen alle im Raum herum und schreiben einander Rückmeldungen auf dieses Blatt. Die Rückmeldungen sind ganz persönlich und sollen nur eigene Wahrnehmungen beinhalten. Es dürfen nur positive Inhalte sein! Hier schenkt ihr Euch gegenseitig einen „warmen Regen“. a) Diese Übung darf keine Plattform bieten jemand anderem etwas „reinzudrücken“! b) Erfahrungsgemäß gibt es bei dieser Übung Gruppenmitglieder, die sehr viele Kommentare erhalten und andere, die weniger Kommentare erhalten werden. Als Leitung solltet ihr darauf sensibel reagieren und auf jeden Fall jeder Person eine positive Rückmeldung schreiben. Wahlweise kann auch die Vereinbarung getroffen werden, dass alle allen einen kurzen positiven Inhalt schreiben. c) Natürlich gibt es über alle Gruppenmitglieder nicht nur Positives sondern auch Negatives bzw. Kritisches zu sagen. Allerdings ist diese Übung ein „warmer Regen“ und soll absichtlich nur die positiven Eigenschaften der Person in den Mittelpunkt stellen. Folgende Impulssätze bieten einen guten Einstieg: - Das mag ich an Dir. - Das gefällt mir an Dir. - Das kannst Du gut. 52 Hinweis: (zu: „Ich und die Anderen!“) Hinweis: (zu: „Warmer Regen“) 53 Beendet den „warmen Regen“ langsam, wenn die meisten mit dem Schreiben fertig sind. Weißt zum Beispiel darauf hin, dass sie jetzt noch eine weitere Person aussuchen können und dann der „Regen“ zu Ende geht. Jetzt trefft euch im Kreis, hängt euch gegenseitig die Blätter vom Rücken ab und jeder und jede liest für sich die Rückmeldungen. Die Inhalte bleiben bei den Einzelnen, nur wenn es Fragen zum Verständnis von Rückmeldungen gibt, sollten sie hier gestellt werden. Die Gruppenmitglieder können diesen „warmen Regen“ jetzt einpacken und wenn es ihnen einmal nicht so gut geht, kann dieses eine gute Aufmunterung sein und ihnen zeigen, was sie alles können 3. Abschluss: Smileyrunde (15 Minuten) Mit den Smileys (siehe Gruppenstunde: Wahrnehmen). Wer noch keine hat, soll sie sich noch schnell ausschneiden! Die Fragestellung lautet dieses Mal: Mit welchem Gesicht gehe ich heute 40 aus dieser Gruppenstunde heraus? Vorlage zum Würfelspiel - Jugendliche Gruppenstunde 2 Kärtchen mit folgendem Text anfertigen und auf der Rückseite von 1 bis 6 durchnummerieren 40 Hrsg. Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese Freiburg und Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt. (2009) Schutz vor sexueller Gewalt - Gruppenstundenvorschläge S.22-25 Ich kann etwas, was hier alle können! Ich weiß etwas, was hier alle wissen! Ich bin etwas, was hier alle sind! Ich kann etwas, was hier niemand kann! Ich weiß etwas, was hier niemand weiß! Ich bin etwas, was hier niemand ist! Checkliste für Ferienfreizeiten 54 Wenn man eine Ferienfreizeit organisiert, gibt es viel zu beachten. Neben der Programm- planung und Rahmenpunkten wie Unterkunft und Verpflegung sollte auch das Thema „Kinder aktiv schützen“ seinen festen Platz finden. Die vorliegende Checkliste soll eine Unterstützung bieten, den Schutz des Kindeswohls in der Vorbereitung und Durchführung zu verankern. 1. „Ein Plan muss her!“ - Schritte in der Vorbereitung • Warum sollen wir uns darum jetzt auch noch kümmern? - Handlungsbedarf analysieren • Um was geht es hier eigentlich? - Schulung von Betreuer/innen • Ausgemacht! - Klare Vereinbarungen treffen für die Freizeit • Da schau her! - Information für Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte • Keine Panik in der Krise! - Krisenplan, Meldewege, Kontaktpersonen 2. „Auf geht's!“ - Maßnahmen während einer Ferienfreizeit • Augen auf! - Reflexion und Kontrolle des eigenen Verhaltens • Ohren auf! - Kindermitbestimmung bei Ferienfreizeiten • Überlegt handeln! - Intervention bei Verdachtsfällen 3. „Das war's?“ - Nachbereitung von Ferienfreizeiten • Was es noch zu sagen gibt. - Rückmeldungen von Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten • Nochmal nachgedacht! - Reflexion des Betreuer/innenteams DV Limburg TIPP 55 „Ein Plan muss her!“ Schritte in der Vorbereitung Eine gute Planung erspart viel Arbeit und Improvisationskunst. Das gilt auch für die Einbettung des Themas „Prävention sexueller Gewalt“. Also, auf geht's! Warum sollen wir uns darum jetzt auch noch kümmern? - Handlungsbedarf analysieren Wenn man von einer Sache überzeugt ist, haben die folgenden Handlungen und Bemühungen eine viel intensivere Wirksamkeit, als wenn man einfach nur was macht, damit das auch gemacht ist. Für die Einbettung des Themas „Kinder aktiv schützen“ heißt das erst einmal den Handlungsbedarf zu analysieren. Aufgabenstellungen für das Betreuer/innenteam: 1.) 10 Gründe, warum wir uns auf gar keinen Fall mit dem Thema „Kinder aktiv schützen“ in unserer Vorbereitung beschäftigen sollten. 2.) 10 Gründe, warum das Thema „Kinder aktiv schützen“ ein fester Bestandteil unserer Vorbereitungen sein sollte. Nach dieser Aufgabe sind (hoffentlich) genug gute Gründe gefunden, warum man sich mit diesem Thema auseinandersetzen sollte. Die 10 Gegenargumente zeigen bestimmt gut, welche Vorbehalte es gegenüber diesem Plan geben kann. Das ist wunderbar, denn so können Argumente gesucht werden, um auch die „Zweifelnden“ zu überzeugen. Um was geht es hier eigentlich? - Schulung von Betreuer/innen Damit Betreuer/innen Sicherheit in der Materie bekommen, brauchen sie Informationen. Eine Schulung soll den Betreuer/innen die Möglichkeit geben, Sachinformationen zu erhalten und ihre Rolle gegenüber den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen zu reflektieren. Schulungen werden von den Präventionsstellen der Bistümer oder Fachberatungsstellen angeboten. 56 Inhalte der Schulung sollten sein: • Definition von Kindeswohlgefährdung • Zahlen und Fakten • Formen der Kindeswohlgefährdung • Strategien von Täter/innen Ausgemacht! - Klare Vereinbarungen treffen für die Freizeit Die Kolpingjugend hat einen Verhaltenskodex (siehe Seite 19) eingeführt. Der Verhaltens- kodex schafft ein Bündnis der Verantwortung und ist eine Richtschnur für einen wert- schätzenden und respektvollen Umgang untereinander. Freizeiten stellen nicht nur im Jahresablauf ein Highlight da, sie sind auch eine besondere Herausforderung an Betreuer/innen. Um für solche individuellen Betreuungssituationen gut gerüstet zu sein, sind Zusatzregelungen eine gute Methode. Klare Regelungen geben Sicherheit und verkleinern die Grauzone zwischen normalem und grenzüberschreitendem Handeln. Aufgabenstellung für das Betreuer/innenteam: Fallen Euch Szenen auf einer Freizeit ein, wo es gut wäre, eine klare Vereinbarung bzgl. des Handelns zu treffen? Was können wir konkret vereinbaren, um Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt zu schützen und uns als Betreuer/innen vor einem falschen Verdacht? Ganz konkrete Schutzvereinbarungen könnten zum Beispiel sein: • Betreuer/innen duschen nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. • Betreuer/innen übernachten in getrennten Zimmern/Zelten, nicht mit den Kindern gemeinsam. 57 • Es gibt keine Geheimnisse mit Kindern, alle Absprachen können öffentlich gemacht werden. • Körperliche Kontakte, z.B. in den Arm nehmen, müssen von den Kindern und Jugendlichen gewollt sein und dürfen ein sinnvolles Maß nicht überschreiten. Da schau her! - Information für Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte Vereinbarungen treffen ist eine super Geschichte, hier gilt: Information schafft Transparenz! Die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen müssen darüber benachrichtigt werden, welche Regeln vereinbart wurden, damit sie dies bei Regelverstößen einordnen und auch berichten können. Um in Sachen Prävention an einem Strang ziehen zu können und die Erziehungspartnerschaft zwischen Institution/Verband und Erziehungsberechtigten zu stärken, sollte auch ein Informations- fluss bezüglich der Schutzvereinbarungen bestehen. Schutzvereinbarungen sind nichts, wofür man sich schämen muss! Hier geht es nicht um einen Generalverdacht gegenüber allen Betreuer/innen, sondern um ein Qualitätsmerkmal für reflek- tierte, respektvolle und wertschätzende Jugendarbeit! Keine Panik in der Krise - Krisenplan, Meldewege, Kontaktpersonen Eine vollkommene Absicherung ist leider auch mit der besten Präventionsarbeit nicht möglich. Deshalb muss gesichert werden, dass bei vagen und erhärteten Verdachtsfällen besonnen und verantwortungsbewusst gehandelt wird. Dafür hat die Bundeskonferenz der Kolpingjugend 2011 einen Krisenleitfaden verabschiedet, den Du auf Seite 25 findest. Ihr solltet zumindest eine Ansprechperson vereinbaren, die im Krisenfall erreichbar ist und das Betreuer/innenteam unterstützen kann (hauptamtliche/r Mitarbeiter/in in der Jugendstelle, Missbrauchsbeauftragte/r der Diözese, Bildungsreferent/in des Verbandes, etc.). Eventuell wollt ihr ja selbst ein Krisenteam für den Fall der Fälle einrichten. Dazu fragt ihr am besten eure Vertrauensperson. „Auf geht's!“ Maßnahmen während einer Ferienfreizeit 58 Während einer Freizeit muss man so einiges im Auge behalten. Neben der Kontrolle, ob der Weg für die Geländerallye geeignet ist und der Frage, was es zum Essen gibt, sollte auch die Prävention nicht aus dem Blickfeld geraten. Kontrolle hat hier nichts mit Generalverdacht zu tun aber ähnlich, wie bei der Erfüllung der Aufsichtspflicht, die ja nicht einfach mit der Pflicht der Information zu Ende ist, gilt es auch im Sinne der Prävention von Kindeswohlgefährdung kontinuierlich das eigene Tun zu überprüfen. Ein Betreuer/innenteam sollte sich also folgende Fragen stellen: 1. Information: Sind allen Betreuer/innen, Kindern und Jugendlichen die Schutz- vereinbarungen bekannt? 2. Kontrolle: Haben alle verstanden, was die Schutzvereinbarungen meinen? Halten sich die Betreuer/innen und Kinder und Jugendlichen an die Schutzvereinbarungen? 3. Eingreifen von Fall zu Fall: Beobachtet ein/e Betreuer/in eine Grenzüberschreitung oder einen Regelverstoß, so hat dies auch, im angemessenen Maß, eine Intervention zur Folge. VOR-Sicht und RÜCK-Sicht sind hier die wichtigen Stichworte des Zusammenlebens. Es geht um ein vorausschauendes und überlegtes Handeln. Aber auch darum einzugreifen und aufzustehen, wenn es zu Grenzüberschreitungen kommt. Das fängt schon im Kleinen am Lagerfeuer an, wenn beispielsweise dreckige, sexistische Witze erzählt werden. Hier gilt es nicht einfach wegzuhören, sondern Stellung in Bezug auf die getroffenen Vereinbarungen zu beziehen. Kinder und Jugendliche ernst nehmen mit Ihren Wünschen, Meinungen und Anliegen ist auch im Sinne der Prävention ein wichtiger Faktor. Durch das Einüben von Partizipation und Mitverant- wortung erleben Kinder und Jugendliche, dass ihre Stimme bei Entscheidungen zählt. Dies fängt im Kleinen an, zum Beispiel bei einer „Jetzt rede Ich“ - Runde im Rahmen einer Ferienfreizeit, in der Kinder und Jugendliche Rückmeldungen zum Programm geben können. Augen auf! - Reflexion und Kontrolle des eigenen Verhaltens Ohren auf! - Kindermitbestimmung bei Ferienfreizeiten 59 Wichtig für das Betreuer/innenteam ist, diese Rückmeldungen auch wirklich ernst zu nehmen und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Wenn beispielsweise über die Hälfte der Teil- nehmenden die Aufwärmspiele blöd finden und dies auch so artikulieren, ist es notwendig das Programm entsprechend zu ändern. Fragen, die sich Betreuer/innen stellen sollten, sind folgende: 1. Wie können unsere Teilnehmer/innen auf den Ablauf der Freizeit Einfluss nehmen? 2. Gibt es niedrigschwellige Angebote des Beschwerdemanagements (Kummer-Kasten, etc.)? 3. Haben wir kompetente Ansprechpartner/innen für Verdachtsfälle und Vorfälle? Überlegt handeln! - Intervention bei Verdachtsfällen Auch die beste Prävention lässt leider nicht ausschließen, dass es zu Vorfällen der Grenzüber- schreitung, auch auf Ferienfreizeiten kommt. Wichtig für die Betreuer/innen ist Folgendes: 1. Eigene Krise überwinden! Bei der Konfrontation mit sexuellen Grenzüberschreitungen sind Gefühle wie Ekel, Überforderung, Wut, etc. total normal! Wichtig ist, dass die Betreuer/innen erst ihre eigenen Gefühle überwinden, bevor sie weitere Schritte einleiten. 2. Ruhe bewahren! Das ist meist am schwierigsten zu befolgen, aber auch der wichtigste Rat. Übertriebener Rettungsaktionismus hilft Niemandem! 3. Hilfe holen! Solche Situationen müssen von Betreuer/innen nicht alleine gemeistert werden! Der Krisenleitfaden auf Seite 25 gibt Euch klare Hilfestellung. Die ausge- machten Ansprechpartner/innen sollen die Betreuer/innen unterstützen! Betreuer/innen sind keine kleinen Hobbypsychologen/innen! Krisenintervention ist Aufgabe von Profis und deshalb sollten sich Betreuer/innen so schnell wie möglich selbst Hilfe holen. „Das war's?“ Nachbereitung von Ferienfreizeiten 60 Aus, Schluss und vorbei? Nach einer Ferienfreizeit ist man oft total fertig und einfach nur froh, wenn alles halbwegs wie geplant verlaufen ist. Um die gemachten Erfahrungen und Erlebnisse möglichst gewinnbringend für weitere Maßnahmen verwenden zu können, ist es gut zurück zu schauen und die Erkenntnisse zu dokumentieren. Die Rückmeldungen von Teilnehmer/innen können auf ganz verschiedene Weise eingeholt werden. Neben einer klassischen Blitzlicht-Runde am Ende einer Freizeit würde auch die Möglichkeit bestehen, einen kurzen Rückmeldebogen zu entwerfen. Während das Einfordern von Rückmeldungen von Teilnehmer/innen meist selbstverständlich ist, ist die Aufforderung an Erziehungsberechtigte, Rückmeldungen aus ihrer Sichtweise zu geben oft etwas Besonderes. Durch das konkrete Angebot für Erziehungsberechtige, ihre Einschätzungen zu schildern, wird nochmals die Erziehungspartnerschaft von Verband/ Institution und Erziehungsberechtigen betont. 1. Woran hat man gemerkt, dass die Betreuer/innen sich mit dem Thema „Kinder aktiv schützen“ auseinandergesetzt haben? 2. Waren Sie ausreichend über Abläufe, Ansprechpartner/innen, Ziel der Maßnahme und Vorgehensweise informiert? 3. Haben Sie noch Wünsche oder Anregungen an das Betreuer/innenteam? Was es noch zu sagen gibt. - Rückmeldungen von Teilnehmenden und Erziehungsberechtigten Konkrete Fragen für Rückmeldungen in Bezug auf die Prävention sexueller Gewalt könnten sein: Für Erziehungsberechtigte: 61 Für Teilnehmende: 1. Wie gut konntest Du deine Wünsche und Bedürfnisse einbringen? 2. Hattest Du Ansprechpartner/innen für Deine Anliegen? 3. Die Betreuer/innen haben vereinbart besonders darauf zu achten, dass Deine Rechte respektiert werden. Was waren Deine persönlichen Erfahrungen hierzu? Um die Erlebnisse und Erfahrungen gut zu verarbeiten und für die nächste Freizeit gewinnbringend einzusetzen, ist eine Reflexion wichtig. Dabei sind folgende Aspekte zu reflektieren: Von jede/r Betreuer/in persönlich: 1. Wie gut ist es mir gelungen, mich an die Schutzvereinbarungen zu halten? 2. Wie bin ich mit Grenzüberschreitungen umgegangen? 3. Was würde ich das nächste Mal anders machen? Vom Betreuer/innenteam: 1. Wie gut haben die vereinbarten Schutzvereinbarungen gewirkt? 2. Konnten Grenzüberschreitungen offen angesprochen werden? 3. Welche Konsequenzen zieht Ihr für die nächste Freizeit? Und dann kann es auch schon wieder von vorne losgehen! Präventionsmaßnahmen sind keine starren Vorgaben, die einmal beschlossen werden sollen und dann für alle Ewigkeit gelten. Regeln und Vereinbarungen müssen von den Beteiligten verstanden und akzeptiert werden. Abläufe und implementierte Schutzmaßnahmen müssen erst zur Selbstverständlichkeit werden, um ihre ganze Wirkung entfalten zu können. Mit jeder Freizeit können so auch die Abläufe im 41 Bereich Prävention perfektioniert werden. Nochmal nachgedacht! - Reflexion des Betreuer/innenteams 41 Hrsg. Landesstelle für Katholische Jugendarbeit in Bayern, Fachstelle Prävention sexueller Gewalt (2011) Checkliste Ferienfreizeiten Vorlage Elterninfobrief 62 An die Eltern/Erziehungsberechtigten ... Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, Ihre Tochter/Ihr Sohn besucht die wöchentlichen Gruppenstunden der Kolpingjugend XY. In den nächste Wochen wollen wir uns in den Gruppenstunden mit dem Thema „Kinder stark machen“ auseinandersetzen. Diese Auseinandersetzung ist Teil der Maßnahmen für den Schutz des Kindeswohles, die die Kolpingjugend unter dem Titel „An jedem Tag - Kinder aktiv schützen“ bundesweit durchführt. Die Gruppenstundenreihe gliedert sich in folgende Einzelstunden: - Mein Körper gehört mir - Positive oder negative Gefühle (wann fühle ich mich wohl bzw. unwohl?) - Nein sagen - Hilfe holen - Wahrnehmen von Gefühlen und Grenzen - Stärkung der Persönlichkeit Um Sie noch weiter zu informieren und für Ihre Fragen zur Verfügung zu stehen, möchten wir Sie zu einem Elterninformationsabend am ... im ... einladen. Am Ende dieses Abends möchten wir Sie bitten, eine Einverständniserklärung darüber abzugeben, dass Ihre Tochter/Ihr Sohn an diesen thematischen Gruppenstunden teilnehmen darf. Mit freundlichen Grüßen Die Leitungsrunde der Kolpingjugend XY 63 Hiermit erlaube ich der/dem dafür geschulten Leiter/in _________________________________________________________________ mit meinem Kind _________________________________________________________________ die Durchführung einer Gruppenstundenreihe, in deren Verlauf mein Kind sich mit folgenden Themen auseinandersetzen soll: • Mein Körper gehört mir • Positive oder negative Gefühle • Nein sagen - Hilfe holen • Wahrnehmen von Gefühlen • Stärkung der Persönlichkeit ______________________________________________________________________ Datum/Ort, Unterschrift Vorlage Einverständniserklärung Schlusswort 64 „An jedem Tag - Kinder aktiv schützen!“ Ein ambitioniertes Ziel. Es soll Präventionsarbeit geleistet, ein Krisenleitfaden verinnerlicht, ein Verhaltenskodex umgesetzt, Kinder stark gemacht werden... Das klingt nach viel Arbeit. Bestimmt habt ihr aber beim Lesen der Handreichung gemerkt, dass vieles was da steht, bei euch schon zum Alltag gehört. Ihr setzt euch in eurer Freizeit dafür ein, dass Kinder und Jugendliche eine unbeschwerte Zeit in einer tollen Gemeinschaft erleben können. Das ist bereits ein Teil gelebter Prävention und aktiver Einsatz für das Wohl von Kindern und Jugendlichen! Als Gruppenleiter/innen habt ihr für eure Gruppenkinder ein offenes Ohr und seid so ein/e vertraute/r Ansprechpartner/in, die/der vielleicht noch vor den Eltern um Rat gefragt wird, wenn es Streit mit der besten Freundin gibt oder die gefürchtete Klassenarbeit ansteht. So werdet ihr vielleicht auch die erste Anlaufstelle, wenn einmal etwas nicht mit kindgerechten Dingen zugeht oder ihr macht selbst Beobachtungen, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten. Mit dieser Handreichung habt ihr nun ein Werkzeug in der Hand, mit dem ihr in solchen Situationen angemessen reagieren könnt, ohne euch selbst zu überfordern. Diese Handreichung soll euch aber auch darüber hinaus bei eurer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützen und euch ermutigen, das Thema Kindeswohl aktiv anzugehen - nicht nur, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen stark machen. Das bedeutet aber nicht, dass sie selbst für ihren Schutz verantwortlich sind. Für den Schutz des Kindeswohls sind Erwachsene zuständig, das heißt ihr als Gruppenleiter/innen, die Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder, das heißt alle, die im Kolpingwerk Verantwortung tragen und alle, die darüber hinaus mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Für den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen seid ihr nicht alleine verantwortlich, ihr könnt aber euren Teil dazu beitragen, dass das Wohl von Kindern und Jugendlichen in unserem Verband jeden Tag Thema ist. Wir wünschen weiterhin viel Freude bei eurem Engagement in der Kolpingjugend, macht weiter so! Eure AG Kindeswohl 65 Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V Sternstraße 58 40479 Düsseldorf Tel.: 0211 - 4976 80 0 Fax: 0211 - 4976 80 20 E-Mail: info@dgfpi.de www.dgfpi.de Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen N.I.N.A. e.V. Dänische Straße 3-5 24103 Kiel Tel.: 01805 - 1234 65 Fax: 0431 - 70535018 E-Mail: mail@nina-info.de Hier erhaltet ihr - unter der bundesweiten Nummer 01805 - 1234 65 Hilfe und Informationen. Direkt, unbürokratisch und auf Wunsch anonym. Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Schöneberger Straße 15 10963 Berlin Tel.: 030 - 214 809 - 0 Fax: 030 - 214 809 - 99 E-Mail: info@dksb.de www.dksb.de Wildwasser e.V. Unter www.wildwasser.de findet ihr Infos und Kontaktadressen für Beratungsstellen vor Ort. Im Forum könnt ihr euch informieren, austauschen und gegenseitig unterstützen. Zartbitter Köln e.V. Sachsenring 2-4 50677 Köln Tel.: 0221 - 31 20 55 Fax: 0221 - 9 32 03 97 E-Mail: info@zartbitter.de www.zartbitter.de Kontaktstellen Linkliste Literaturverzeichnis/ Quellen 66 Eine aktuelle Linkliste zum Thema findet ihr unter www.kolpingjugend.de Bundesgerichtshof. (1956). Beschluss vom 14. Juli 1956 - IV ZB 32/56, FamRZ 1956, 350. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2010). Kinder- und Jugendhilfe - Achtes Buch Sozialgesetzbuch. Berlin. Bundschuh, C. (2007). Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen. Düsseldorf/Münster: Hrsg. vom BDKJ NRW in Zusammenarbeit mit der Katholischen Landesarbeitsgesmeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. DPSG Bundesleitung. (2007). Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen und Leiter der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG). Neuss. Eggers, C. (1994). Seelische Misshandlung von Kindern. Der Kinderarzt, 25, S. 748 - 755. Gesundheitsberichterstattung des Bundes. (kein Datum). Kindesmisshandlung. Abgerufen am 06. März 2012 von www.gbe-bund.de:http://www.gbebund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gasts&p_aid=&p_knoten= FID&p_sprache=D&p_suchstring=8697::Mortalit%E4t Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (2001). Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit - Basisinformation zum Thema "sexuelle Gewalt" Baustein 1. Abgerufen am 06. März 2012 von http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/BJR-Sexuelle%20Gewalt_Baustein_1.pdf Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (Januar 2006). Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit - Grundlagen und Methoden präventiver Arbeit Baustein 3. Abgerufen am 06. März 2012 von www.praetect.de: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/BJR-Sexuelle%20Gewalt_Baustein_3.pdf Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (2008). Leitfaden für die Einrichtung von Vertrauenspersonen in der Jugendarbeit in Bayern. Abgerufen am 07. März 2012 von www.praetect.de: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/BJR_Leitfaden_Vertrauenspersonen.pdf Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (kein Datum). Gruppenübung „Fiktive Fallbeispiele: Sexuelle Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“. Abgerufen am 07. März 2012 von www.praetect.de: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Material/Fiktive-Fallbeispiele.pdf 67 Hrsg. Bayerischer Jugendring (KdöR). (kein Datum). Muster-Meldekette. Abgerufen am 07. März 2012 von www.praetect.de: http://www.bjr.de/fileadmin/user_upload/Praetect/Muster-Meldekette.pdf Hrsg. BDKJ im Erzbistum Berlin und Erzbischöfliches Amt für Jugendseelsorge. (2010). Was tun bei (Verdacht) auf Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung? Abgerufen am 07. März 2012 von www.bdkj-berlin.de: http://www.bdkj-berlin.de/uploads/media/2011_Merkblatt_MissbrauchWEB.pdf Hrsg. Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese Freiburg und Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt. (2009). Schutz vor sexueller Gewalt - Gruppenstundenvorschläge. Abgerufen am 06. März 2012 von www.kja-freiburg.de: http://www.kja-freiburg.de/efj/dcms/sites/kja/schutz/Download/Gruppenstundenvorschlaege.pdf Hrsg. Landesstelle für Katholische Jugendarbeit in Bayern, Fachstelle Prävention sexueller Gewalt. (2011). Checkliste Ferienfreizeiten. München. Jugendhilfe der Stadt Herzogenrath, kommunaler Arbeitskreis Schule. (2005). Kindeswohlgefährdung - Was kann ich tun? Eine Hilfestellung des kommunalen Arbeitskreises Schule. Abgerufen am 30. Oktober 2011 von www.herzogenrath.de: http://www.herzogenrath.de/mediathek/downloads/5_1_4_kindeswohlgefaehrdung.pdf Landesjugendring Thüringen e.V. et al. (kein Datum). Kindeswohlgefährdung. Abgerufen am 31. 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Zartbitter e.V.; Enders, Ursula. (03. November 2011). Zu schön, um wahr zu sein... Abgerufen am 06. März 2012 von www.zartbitter.de: http://www.zartbitter.de/gegen_sexuellen_missbrauch/Aktuell/Stellungnahme_zu_KFN_03.11.2011.pdf Zartbitter e.V.; Enders, Ursula; Kossatz, Yücel; Kelke, Martin; Eberhardt, Bernd. (2010). Zur Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt im pädagogischen Alltag. Abgerufen am 06. März 2012 von www.praevention-bildung.dbk.de: http://www.praevention-bildung.dbk.de/fileadmin/redaktion/praevention/microsite/Downloads/Zartbitter_ GrenzuebergriffeStraftaten.pdf Wir danken Rebecca Bauer, Stephanie Bury, Tobias Köster, Dorothea Mimberg, Stefanie Schulz und Marie-Christin Sommer sehr herzlich für die inhaltliche Erstellung dieser Handreichung. Ein weiter Dank geht an folgende Institutionen und Einrichtungen für die freundliche Über- lassung von Textmaterial aus den jeweils genannten Arbeitshilfen: DPSG Bundesleitung (Aktiv gegen sexualisierte Gewalt - Eine Arbeitshilfe für Leiterinnen und Leiter der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG)) 69 Bayerischer Jugendring (KdöR) (Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugend- arbeit - Basisinformation zum Thema "sexuelle Gewalt" Baustein 1; Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit - Grundlagen und Methoden präventiver Arbeit Baustein 3; Leitfaden für die Einrichtung von Vertrauenspersonen in der Jugendarbeit in Bayern; Gruppenübung „Fiktive Fallbeispiele: Sexuelle Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit“ und Muster-Meldekette) Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Berlin und Erzbischöfliches Amt für Jugendseelsorge (Was tun bei (Verdacht) auf Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung?) Bund der Deutschen Katholischen Jugend in der Erzdiözese Freiburg und Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt (Schutz vor sexueller Gewalt - Gruppenstundenvorschläge) Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Landesverband Nordrhein-Westfalen in Zusammen- arbeit mit der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein- Westfalen e.V. (Kinder schützen - Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen) Jugendhilfe der Stadt Herzogenrath, kommunaler Arbeitskreis Schule (Kindeswohlgefährdung - Was kann ich tun? Eine Hilfestellung des kommunalen Arbeitskreises Schule) Landesstelle für Katholische Jugendarbeit in Bayern, Fachstelle Prävention sexueller Gewalt (Checkliste Ferienfreizeiten) Landesjugendring Thüringen e.V. et al. (Kindeswohlgefährdung) Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder; Gelhaar, Tim. (AKTIV! gegen sexualisierte Gewalt. Eine Handreichung für Verantwortungsträgerinnen und -träger im VCP) Danksagung Herausgeber Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland Kolpingplatz 5-11 · 50667 Köln · Tel. 0221- 20701169 E-Mail: jugend@kolping.de · www.kolpingjugend.de Redaktion Sonja Bradl, Stefanie Schulz Autorinnen und Autoren Rebecca Bauer, Stephanie Bury, Tobias Köster, Dorothea Mimberg, Stefanie Schulz, Marie-Christin Sommer Fotos Kolpingjugend DV Augsburg, Kolpingjugend DV Limburg, Fotolia Gestaltung und Produktion artservice und freunde · www.artserviceundfreunde.de Auflage 5.000 Exemplare Impressum 70 DV Limburg Dieses Projekt wird gefördert vom: Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland Kolpingplatz 5-11 50667 Köln Tel. 0221-20701169 E-Mail: jugend@kolping.de www.kolpingjugend.de DV Augsburg DV Limburg DV Limburg DV Augsburg DV Limburg DV Augsburg DV Limburg
Anlage 4 Konzeption mittelfrist. Freiw.dienst Kolping
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wwwkölpingigdide u Kolping Jugendgemeinschaftsdienste Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst Entsendeorganisation Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH Jugendgemeinschaftsdienste St.-Apern-Str. 32 50667 Köln Tel.: 0221-20 70 11 21 E-Mail: mfd@kolping.de Internet: www.kolping-jgd.de Ansprechpartnerinnen: Annette Fuchs / Jana Kortum / Nina Herhalt / Simone Fuchs Oktober 2020 Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD N weltwärts Der Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung R Bundesministerium für ERS wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OUTGOING Inhaltsverzeichnis EINIEINHST... a ee nee 3 1. Ziele des Mittelfristigen Freiwilligendienstes ...........eeneeee 3 2. Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste..................aaaa. 3 3. Zielgruppe....unnsssessssenseesssnsensenssnsennnnnennnnnnnnnnnnnnnnnnennnnnennnnennnnnennnnenenennnnnnnnennnnnnn 4 4. Ablauf des Freiwilligendienstes ...........uneeeeeeeneneneennennnnenneennnnen 4 41 Bewerbung... Nansissnennenennsnsneenneeheennennnsehnanesnnsnenrnne 4 4.2, - Auswähl.der des'Freiwilligenn..uesssensenuiuu nenn 5 4.3 Vorbereitung. 4.5 Ausreise ........... 4.6 Aufenthalt 4.7. Rückkehr.....nnnssesnsensenseenseessenssensennssnnsensssnnsenssennsnnssnnsnnnennsennsenssennnne 7 5. Die Rolle der beteiligten Parteien... 8 5.1 Die Rolle der Entsendeorganisation............eeeeeeeeeeeeneneeeneene 8 5.2 Die Rolle des Projektpartners ..........unaenseeeeeneeenennennnnnnnenenneennnnennnnneennennnnnnn 9 53 BDie:Rölle des’/'der Freiwilligen ....:..2:...uu..e.un.Aiennnen 10 6. Zusammenarbeit zwischen den Kolping JGD und den Projektpartner*innen ......11 Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD Einleitung Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste des Kolpingwerks Deutschland (JGD) bieten seit 1953 Workcamps an. Das Kolpingwerk Deutschland ist Teil des internationalen Kolpingwerks (Kolping International). - Ein Workcamp ist eine Gruppenreise von ca. zehn jungen Menschen, die mit einer ehrenamtlichen Projektleitung für 2 — 4 Wochen in eines unserer über 60 Projekte weltweit reisen, um dort gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu leben und zu arbeiten. Ziel der Workcamps ist es, mit Hilfe dieser interkulturellen Begegnung den Prozess des interkulturellen Lernens anzustoßen und damit einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten. Im Gegensatz zu der vergleichsweise kurzen Dauer eines Workcamps bieten die Kolping JGD seit 2007 jungen Erwachsenen ab 18 Jahren die Möglichkeit, für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten aktiv in einem unserer Partnerprojekte mitzuarbeiten und zu leben. Seit 2008 sind die Kolping JGD anerkannte Entsendeorganisation des weltwärts- Programms. Zurzeit sind 26 Freiwillige für eine Aufenthaltsdauer von 11 Monaten in Afrika, Asien, Lateinamerika und Ozeanien tätig. Als Lerndienst soll der Freiwilligendienst solidarisches Handeln ermöglichen und zu einer Stärkung des entwicklungspolitischen Bewusstseins in unserer Gesellschaft beitragen. 1. Ziele des Mittelfristigen Freiwilligendienstes Der „Mittelfristige Freiwilligendienst‘ ist ein Programm, das der Förderung einer entwicklungspolitischen Bildungsarbeit dienen soll. Den Freiwilligen soll es ermöglicht werden, die Entwicklung zivilgesellschaftlicher Prozesse in der Gesellschaft der Partnerländer sowie in unserer durch ihr „Mitleben und Mitarbeiten“ zu unterstützen. Die Solidarität und Kooperation zwischen den Zivilgesellschaften soll gestärkt werden. Ein weiteres Anliegen unseres Mittelfristigen Freiwilligendienstes ist es, den Freiwilligen selbst die Möglichkeit auf eine Erweiterung bzw. auf ein Erlernen interkultureller Kompetenzen und das Erfahren von politischen, kulturellen und sozialen Strukturen eines anderen Landes zu geben. Dadurch rücken entwicklungspolitische Fragestellungen in unserer Gesellschaft weiter ins Bewusstsein junger Menschen. „Globales Lernen“ erlebt der Freiwillige selber und trägt es durch sein entwicklungspolitisches Engagement über den Freiwilligendienst hinaus in die Gesellschaft hinein. Die Umsetzung des Freiwilligendienstes erfolgt entsprechend der Richtlinien des „weltwärts“-Programms des BMZ. 2. Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienstee sind Teil eines katholischen Sozialverbands, der gegenüber Menschen anderer Konfessionen offen ist. Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD Die Kolping JGD sind eine Abteilung des Kolpingwerk Deutschland. Für die Kolping JGD sind acht hauptamtliche Mitarbeiter*innen tätig: die Abteilungsleitung, eine Fachreferentin für internationale Jugendbegegnungen mit pädagogischer Ausbildung, drei Fachreferentinnen für internationale Freiwilligendienste, eine Sachbearbeiterin für die internationalen Freiwilligendienste und eine Reiseverkehrskauffrau. Des Weiteren bieten die Kolping JGD die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums die Strukturen der internationalen Jugendarbeit und der Freiwilligenarbeit kennen zu lernen. Dieses Team gewährleistet eine qualifizierte und hochwertige Betreuung der Freiwilligen und eine gute Zusammenarbeit mit den Projektpartner*innen. Die Kolping JGD können auf vielfältige Kompetenzen in der Organisation von internationalen Jugendbegegnungen zurückgreifen und werden diese in die Umsetzung des Freiwilligendienstes mit einfließen lassen. Durch Kolping International stehen fundierte Kenntnisse der Entwicklungspolitik und weltweite Strukturen (Projektpartner, Bildungshäuser, Referenten...) zur Verfügung. Die Kolping JGD bringen sich aktiv in der Trägerlandschaft ein und sind Mitglied bei verschiedenen Dachorganisationen, wie z. B. dem AKLHÜ und der kath. BAG Freiwilligendienste, Bundesarbeitsgemeinschaft Internationale Soziale Dienste (BISD), Plattform Personal, Bundesforum Kinder- u. Jugendreisen, BAG kath. Jugendreisen, dem Qualitätszirkel West. Hier werden Informationen und Erfahrungen ausgetauscht, um voneinander zu lernen und Synergien zu nutzen. Bei dem Prozess der Qualitätsentwicklung z. B. des IJAB der Bundesrepublik Deutschland arbeiten die Kolping JGD aktiv mit und überprüfen auf Grundlage dieser Ergebnisse die Qualität ihrer Arbeit regelmäßig. 3. Zielgruppe Der Mittelfristige Freiwilligendienst richtet sich an alle jungen Erwachsenen mit deutscher Staatsbürgerschaft oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht zwischen 18 Jahren, bzw. je nach Projekt 21 Jahren, und 28 Jahren, die Grundkenntnisse der Verkehrssprache des jeweiligen Landes mit sich bringen und für 6 bis 24 Monate in ein Projekt reisen möchten. Die Freiwilligen haben einen Haupt- oder Realschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss. Sie sind engagiert, interessiert, verantwortungsbewusst und bereit unter einfachen Lebensbedingungen zu leben. Sie sind bereit sich in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Deutschland vor, während und nach ihrem Dienst zu engagieren. 4. Ablauf des Freiwilligendienstes Bewerbung Der Bewerber*innen findet auf unserer Homepage alle Informationen zu unseren Projekten, zur Organisation und zum Ablauf des Freiwilligendienstes. Auch die Bewerbung zum Freiwilligendienst findet über die Homepage statt. Dort stehen die Bewerbungsformulare in deutsch, englisch und spanisch zum Download bereit und 4 _JI [e 33 Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD werden ausgefüllt einmal in Deutsch, einmal in der Sprache des Projektlandes per E- Mail an die Kolping JGD geschickt. Die Bewerbungsunterlagen sollen ca. 9 Monate vor der gewünschten Ausreise bei den Kolping JGD eingehen, damit sowohl dem / der Freiwilligen, als auch den Kolping JGD genügend Zeit für eine umfassende Vorbereitung des Freiwilligendienstes bleibt. Auswahl der / des Freiwilligen Unter den Bewerber*innen findet eine Auswahl statt, um eine möglichst große Sicherheit zu erlangen, dass der / die Bewerber*in geeignet ist, einen Freiwilligendienst erfolgreich zu absolvieren. Diese Auswahl vollzieht sich in mehreren Schritten. An Hand der Bewerbungsunterlagen, die speziell auf Motivation und Hintergründe des / der Freiwilligen eingehen, wird eine erste Vorauswahl getroffen. Überzeugen die Bewerbungsunterlagen des / der Freiwilligen, wird diese/r zu einem Informations- und Auswahlseminar oder zu einem persönlichen Gespräch mit Mitarbeiter*innen der Kolping JGD eingeladen. Auf dem Seminar oder im Gespräch wird die Motivation des / der Freiwilligen noch einmal intensiv betrachtet und ihm / ihr werden weitere Informationen über den Freiwilligendienst vermittelt. Es wird auf die Erwartungen des / der Freiwilligen eingegangen und geprüft, ob eine realistische und nicht überhöhte Erwartungshaltung vorliegt. Des Weiteren werden die persönlichen Voraussetzungen, soweit möglich, mit unterschiedlichen Methoden geprüft. Nach dieser Vorauswahl werden die Bewerbungsunterlagen unserem jeweiligen Projektpartner*innen geschickt. Die Projektpartner*innen geben uns Rückmeldung, ob der bzw. die jeweilige Freiwillige im Projekt aufgenommen werden kann dies von Seiten der Partner*innen auch gewollt ist. Dem / der Freiwilligen wird umgehend mitgeteilt, ob es zu einer Aufnahme durch die Projektpartne*innen kommt. In Absprache mit den Projektpartner*innen erhält der / die Freiwillige eine Zu- oder Absage. Zu den wichtigsten Kriterien, nach denen ein/e Freiwillige/r ausgewählt wird, zählen, neben den unter 2. genannten Voraussetzungen: ® Mindestalter von 18 Jahren, bzw. je nach Altersangabe des Projektpartners ® Interesse für ein freiwilliges soziales Engagement *e Sprachkenntnisse der Verkehrssprache des jeweiligen Landes «e Auslandserfahrung . Realistische Erwartungshaltung ° Interesse an Interkulturellem Lernen, Bildung und Kommunikation + Interesse an entwicklungspolitischen Themen e Engagement, Flexibilität, Offenheit « Problemlösungsfähigkeit und Reflektionsfähigkeit ° Fähigkeit zur Repräsentation des Landes im Projektland « Fähigkeit und Wille, Gewohntes aufzugeben und sich auf Neues einzulassen 5 Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD Selbstvertrauen, auch mit ungewohnten Situationen umgehen zu können Verbindlicher Wille zum Lernen Bereitschaft, sich im persönlich zumutbaren Rahmen um Spenden zur Unterstützung des Freiwilligendienstes und des Partnerprojektes zu bemühen Bereitschaft, monatlich einen Bericht, so wie einen abschließenden Bericht zu erstellen Bereitschaft, auch nach der Rückkehr aktiv zu einem besseren Verständnis zwischen den Kulturen beizutragen Vorbereitung Der / Die Freiwillige nimmt an einem 10tägigen Vorbereitungsseminar in Deutschland teil. Dabei wird der / die Freiwillige inhaltlich auf seinen / ihren Einsatz vorbereitet. Das Vorbereitungsseminar wird hauptsächlich von den Kolping JGD selbst durchgeführt oder kann in Ausnahmefällen entweder über „fid — Service- und Beratungsstelle in der AGEH“ oder über einen anderen von uns anerkannten Träger erfolgen. Inhalte sind: Erwartungsabklärung und Motivation für die Teilnahme am Freiwilligendienst Stärkung des Bewusstseins über die eigene und deutsche Identität Biographie Arbeit Stärkung sozialer Kompetenzen in transkultureller Kommunikation und Zusammenarbeit Entwicklungspolitische Sensibilisierung, Auseinandersetzung mit ausgewählten entwicklungspolitischen Fragestellungen Ist weiß eine Farbe? — Einheit Antirassismus Sexualiät und sexualisierter Gewalt Faires Berichten Erschließung internationaler sozialer Fragen und politischer Handlungsmöglichkeiten Landeskundliche Hintergründe, Lebensbedingungen im Projektland, Kulturelle Hintergründe Die Klärung von Zielen, Rollen und Aufgabenstellungen im jeweiligen institutionellen Zusammenhang vor Ort Informationen zum Umgang mit medizinischen Problemen und zur Vorbeugung von Erkrankungen Informationen zur Sicherheit und zum Krisenmanagement Informationen über die Versicherung Informationen zur Visabeschaffung Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD Während des Vorbereitungsseminars wird darauf geachtet, dass die Vorstellungen und Erwartungen des / der Freiwilligen mit unseren übereinstimmen und ob eine Entsendung für den / die Freiwillige/n, uns als Entsendeorganisation und unseren Projektpartner*innen vertretbar erscheint. Dies dient als Überprüfung der bereits gegeben Zusage. Bei der organisatorischen Vorbereitung unterstützen die Kolping JGD den Freiwilligen durch Informationen. Bei Ankunft im Land erhält der / die Freiwillige eine min. 2-tägige Einführung in Kultur, Verhaltensregeln und Besonderheiten des Projektlandes von den Projektpartner*innen oder anderen geeigneten Organisationen und Personen vor Ort: Planung Nachdem der / die Freiwillige eine endgültige Zusage durch uns und den Projektpartner erhalten hat, erhält der / die Freiwillige einen Vertrag zur Unterschrift, eine Infomappe zu seinem / ihrem Projektland und dem Projekt mit der Kontaktadresse der Projektpartner*innen und kann mit der Reiseplanung beginnen. Dabei stehen die Kolping JGD sowie ehemalige Freiwillige dem / der Freiwilligen bei Fragen zur Visabeschaffung etc. als Ansprechpartner zur Verfügung. Ausreise Zu dem mit dem Projektpartner*innen abgesprochenen Termin reist der / die Freiwillige aus und wird im Projektland von unserem Projektpartner in Empfang genommen. Aufenthalt Während des Aufenthalts steht dem / der Freiwilligen im Projekt neben dem Projektpartner*innen ein vorher im Vertrag genannte Anleiteitung bzw. Mentor*in zur Seite. Bis zur Hälfte der Aufenthaltszeit im Projekt soll ein 5-tägiges Zwischenseminar stattfinden. Dabei soll der / die Freiwillige die Möglichkeit einer Reflexion seiner / ihrer bisherigen Zeit haben und Zukunftsperspektiven für den zweiten Teil seines / ihres Aufenthaltes entwickeln können. Die Zwischenseminare werden zunächst in Kooperation mit anderen Entsendeorganisationen durchgeführt. Die Kolping JGD führen eigene Zwischenseminare für die Freiwilligen in Malawi, Ecuador und Thailand/ Vietnam durch. Der / Die Freiwillige verpflichtet sich, während seines / ihres Aufenthalts monatlich einen Bericht an die Kolping JGD bezüglich des Ablaufs seines / ihres Freiwilligendienstes zu schicken. Rückkehr Nach Beendigung des Freiwilligendienstes nimmt der / die Freiwillige an einem min. 5tägigen Rückkehrerseminar teil. Ziel eines solchen Seminars ist es, einen Erfahrungsaustausch zu persönlichen Erfahrungen, Konflikten und kulturellen Begegnungen stattfinden zu lassen und den Aufenthalt zu reflektieren. Außerdem 7 Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD sollen Ideen zu neuen Perspektiven und sozialpolitischen Engagement aufgegriffen werden. Nach erfolgreicher Beendigung des Freiwilligendienstes, einschließlich Nachbereitungsseminar, erhält der / die Freiwillige ein Zertifikat von den Kolping JGD. Der / Die Freiwillige soll außerdem einen abschließenden Bericht zu seinem / ihrem Dienst verfassen, in dem auch dargelegt wird, wie er / sie seine Erfahrungen in einem künftigen entwicklungspolitischen Engagement umsetzen wird. Die Kolping JGD unterstützen ihn / sie aktiv dabei Wege zu finden, seine / ihre Erfahrungen nachhaltig zu verwerten. Als Ehemalige soll sich der / die Freiwillige aktiv bei der Vorbereitung der zukünftigen Freiwilligen einbringen. Des Weiteren kann der / die Freiwillige sich bei den Vorbereitungsseminaren für die Workcamps in sein / ihr Projekt einbringen und seine / ihre Erfahrungen weitergeben. Die Verknüpfung des Nachbereitungsseminars der Freiwilligen mit denen der Workcampleiter*innen gibt dem / der Freiwilligen und ehrenamtlichen Workcmapleiter*innen die Möglichkeit, sich über unterschiedliche Projekte auszutauschen, seine / ihre Erfahrungen zu teilen und auch von anderen Erfahrungen zu lernen. Die Programme der Kolping JGD können so in einen Austausch treten und sich gegenseitig befruchten. Das Nachbereitungsseminar für Teilnehmende der Workcamps bietet dem / der Freiwilligen durch eine aktive Teilnahme die Chance sich tiefer gehend mit entwicklungspolitischen Fragestellungen zu beschäftigen und zeigt weitere Möglichkeiten des entwicklungspolitischen Engagements auf. Durch diese unterschiedlichen Wege der Nachbereitung wird sicher gestellt, dass die entwicklungspolitischen Ziele des Programms umgesetzt werden. 5. Die Rolle der beteiligten Parteien Zu den beteiligten Parteien gehören a) die Entsendeorganisation (Kolping Jugendgemeinschaftsdienste) b) die Projektpartner*innen c) der / die Freiwillige. Die Rolle der Entsendeorganisation Die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste als Entsendeorganisation übernehmen zunächst die Beraterrolle. Dies geschieht über Telefon, E-Mail-Kontakt. Dabei werden organisatorische Dinge geklärt, die Erwartungen der Freiwilligen abgeklärt und ‘Informationen über den Ablauf eines Freiwilligendienstes in den jeweiligen Projekten vermittelt. Außerdem achten die JGD auf einen ständigen Austausch mit den Partnerorganisationen. Bei Eingang der Bewerbungsunterlagen für ein Projekt des Freiwilligendienstes werden die Unterlagen von MitarbeiterInnen der JGD gesichtet und analysiert. Eine erste Vorauswahl wird auf Grundlage der Bewerbung und des Motivationsschreiben des / der Bewerberin getroffen. Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD Nach dam Informations- und Auswahlseminar oder einem persönlichen Gespräch mit der/dem Freiwilligen und Mitarbeiter*nnen der Kolping JGD (vgl. 4.2) wird die endgültige Entscheidung über eine Weitervermittlung an die Projektpartner*innen gefällt. Fällt diese positiv aus, werden die Unterlagen des Bewerbers / der Bewerberin an die Projektpartner*innen weitergeleitet. Die Entsendeorganisation übernimmt nun die Vermittlerrolle zwischen Bewerberi*nnen und den Projektpartner*innen. Sie steht bei Fragen beiden Seiten als Ansprechpartner*in zur Verfügung und übermittelt auch die Zustimmung oder Ablehnung der Projektpartner*in an die Bewerber*innen. Stimmen die Projektpartner*innen einem Aufenthalt in seinem Projekt zu, hat die Entsendeorganisation dafür Sorge zu tragen, dass die Bewerber*innen ausreichende Vorbereitung für seinen / ihren Einsatz erhält. Nach der erfolgreichen Teilnahme am Vorbereitungsseminar ist es Aufgabe der . Entsendeorganisation, die Bewerber*innen die Daten der Projektpartner*innen zur Kontaktaufnahme zu übermitteln sowie eine Informationsmappe für das jeweilige Land zur Verfügung zu stellen. Diese wird aus ökologischen Gründen digital übermittelt. Die Entsendeorganisation sendet ausgewählten Freiwilligen einen Vertrag in doppelter Ausführung zur Unterschrift zu. Ein ausreichender Versicherungsschutz wird von der Entsendeorganisation für die Freiwilligen abgeschlossen. Die Entsendeorganisation steht den Freiwilligen weiterhin als Ansprechpartner zur Seite. Dies ändert sich auch während des Aufenthaltes nicht. Die Entsendeorganisation behält auch weiterhin die Vermittlerrolle bei. Die Entsendeorganisation richtet ein Notfalltelefon ein, dass den Freiwilligen eine Erreichbarkeit bei akuten Notfällen rund um die Uhr gewährleistet. Bei Schwierigkeiten, die kein sofortiges Handeln erfordern, kann der / die Freiwillige sich telefonisch in den Öffnungszeiten oder per E-Mail an das Büro der Kolping JGD wenden. i Nach Rückkehr der Freiwilligen sorgt die Entsendeorganisation für eine ausreichende Nachbereitung der Freiwilligen. Dazu gehört auch das Aufzeigen von Möglichkeiten der weiteren aktiven Einbindung in entwicklungspolitische Themen in der Gesellschaft. Die Freiwilligen erhalten die Möglichkeit, sich mit ihren Erfahrungen aktiv in der Arbeit der Entsendeorganisation einzubringen in dem sie z. B. an der Vorbereitung und Begleitung von zukünftigen Freiwilligen mitwirken können. Während des gesamten Zeitraums vor, während und nach dem Freiwilligendienst steht die Entsendeorganisation in engem Kontakt mit den Projektpartner*innen. Hierbei steht die Partnerorientierung im Vordergrund. In Absprache mit den Projektpartner*innen stellt: die Entsendeorganisation sicher, dass die Projektpartner*innen in der Lage ist, die an ihn gestellten Anforderungen (vgl. 5.2) zu erfüllen. Die Entsendeorganisation sucht den Dialog mit den Projektpartne*innen und stellt auf Grund dieser Absprachen die benötigten Ressourcen zur Verfügung. Die Rolle der Projektpartner*innen Als Projektpartner*innen kommen sowohl einzelne gemeinnützige Projekte in Frage, als auch Freiwilligenorganisationen, die sich darauf spezialisiert haben, internationale 9 Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD Freiwillige in Projekte vor Ort zu vermitteln und zu betreuen. Vor Aufnahme eines / einer Freiwilligen setzt sich der Projektpartner*innen, u. a. mit Hilfe einer von den Kolping JGD erstellten Infobroschüre mit den Zielen des Mittelfristigen Freiwilligendienstes auseinander und bereitet eine Umsetzung dieser Ziele vor. Die Projektpartner*innen als Empfänger von Freiwilligen werden zunächst in das Auswahlverfahren der Freiwilligen stark miteinbezogen und die Entscheidung, ob und welche Freiwilligen sie bei sich aufnehmen, hängt schlussendlich von ihnen ab. Die Projektpartner*innen sind außerdem Vertragspartner*innen. Sie übernehmen die Verantwortung für die Gewährleistung der Betreuung der Freiwilligen. Des Weiteren gewährleisteten sie, dass im Projekt eine entsprechende, geeignete Arbeit für die Freiwilligen vorhanden ist und eine Person den Freiwilligen als Ansprechpartner*in im Projekt zur Verfügung steht. Die Arbeit der Freiwilligen darf keine lokalen Arbeitsplätze ersetzen. Außerdem sind die Projektpartner*innen für den Transport zum Projektort und die Sicherung von Unterkunft und Verpflegung für die Freiwilligen gegen ein Entgelt verantwortlich. Neben den Ansprechpartner“innen am Arbeitsplatz tragen die Projektpartner*innen dafür Sorge, dass die Freiwilligen eine Mentor*in zur Seite steht. Wenn möglich hat diese Person keine Vorgesetztenfunktion für die Freiwilligen, so dass auch bei Problemen am Arbeitsplatz ein offenes Gespräch möglich ist. Die Aufgaben der Mentor*in umfassen die Betreuung und Begleitung der Freiwilligen. Er/ sie steht dem Freiwilligen als Ansprechpartner*in zur Verfügung. Die Projektpartner*in zeigt sich kooperativ bei der Kontaktaufnahme mit den Freiwilligen, was die Planung der Anreise sowie den Aufenthalt angeht. Während des Aufenthalts steht der / die von der Partnerorganisation benannte Mentor*in den Freiwilligen zur Seite und unterstützt diese bei der Eingewöhnung in die fremde Kultur, bei der Einarbeitung am Arbeitsplatz und ist bei Problemen ansprechbar. Im Konfliktfall arbeiten die Projektpartner*innen gemeinsam mit den Freiwilligen und dem / der Mentor‘in auf eine einvernehmliche Konfliktlösung hin. Die Entsendeorganisation kann als Vermittler hinzugezogen werden. Die Projektpartner*in steht vor und während des Aufenthalts in ständigem Austausch mit der Entsendeorganisation. Die Projektpartner*in arbeitet eng mit den Freiwilligen zusammen und bringt diesen Wertschätzung und Anerkennung für ihr Engagement entgegen. Die Rolle der Freiwilligen Rolle der Freiwilligen vor dem Aufenthalt Die Freiwilligen bereiteten sich sowohl mit den Seminarangeboten, als auch selbständig auf ihren Aufenthalt vor. Dies beinhaltet u. a. die Vorbereitung auf das Land, die Sprache, die Rolle als Freiwillige und das voraussichtliche Arbeitsfeld. Sie treten in Kontakt mit den Vorfreiwilligen, die das Projekt kennen und erhalten so Informationen über ihren Einsatzort. Zur Unterstützung ihres Aufenthaltes und der Projektpartner*innen, setzten sich die Freiwilligen dafür ein, einen Spenderkreis aufzubauen. Konzeption Mittelfristiger Freiwilligendienst der Kolping JGD Rolle der Freiwilligen während des Aufenthaltes Die Freiwillige verstehen sich als Lernende und werden auch als solche von der Entsendeorganisation und den Projektpartner*innen angesehen. Trotzdem arbeiten sie nach ihren Fähigkeiten engagiert im Projekt mit, ersetzen aber keine vollwertige Arbeitskraft. Die Freiwilligen sind bereit, Vollzeit zu arbeiten. Durch einen sensibel geführten Austausch mit den Projektpartner*innen bringen die Freiwilligen neue Ideen in das Projekt ein und erhalten Anregungen von den Projektpartner*innen. Die Freiwilligen passen sich den Lebensumständen im Projektland an und versucht die Kultur zu erleben. Dies beinhaltet u. a., dass sie offen für neue Erfahrungen sind, einen angemessenen Umgang mit ihrem Taschengeld ausüben und bereit sind, sich auf einen einfachen Lebensstil einzulassen. Rolle der Freiwilligen nach dem Aufenthalt Die Freiwillige sind bereit, sich über den Dienst hinaus entwicklungspolitisch zu engagieren, in dem sie hre Erfahrungen sowohl in der Entsendeorganisation einbringen, als sich auch darüber hinaus in entwicklungspolitischen Feldern engagieren. 6. Zusammenarbeit zwischen den Kolping JGD und dem Projektpartner*innen Die Kolping JGD und den Projektpartner*innen stehen in ständigem Austausch. Dabei wird besonders Wert auf eine Partnerorientierung gelegt. Vor Abschluss eines Vertrages prüfen die Kolping JGD, ob die Projektpartner*innen den Anforderungen des Mittelfristigen Freiwilligendienstes gerecht werden kann und sich mit den Zielen identifizieren kann. Dazu findet zunächst ein Austausch über die Ziele und die Umsetzung des Programms statt. Die Projektpartner*innen füllen einen Fragebogen aus, aus dem ersichtlich wird, was geleistet werden kann. Die Kolping JGD unterstützt die Projektpartner*innen bei der Einrichtung neuer Freiwilligenstellen mit ihrer Expertise. In der Auswahl der / des Freiwilligen werden die Projektpartner*innen eingebunden. Sie erhalten eine Empfehlung der Kolping JGD und entscheiden über Aufnahme oder Nicht-Aufnahme. In der Vorbereitung der. Freiwilligen werden die Projektpartner*innen regelmäßig über den Verlauf informiert. Während des Aufenthalts bleibt der Kontakt zwischen Projektpartner*innen und den Kolping JGD bestehen. Die Kolping JGD werden regelmäßig über die / den Freiwilligen informiert. Bei Problemen oder Schwierigkeiten informieren die Projektpartner*innen die Kolping JGD umgehend. Im gegenseitigen Austausch arbeiten die Projektpartner*innen und die Kolping JGD ständig an der Verbesserung des Programms weiter.
Anlage 6_Empfehlung_zum_Schutz_von_Kindeswohl_2019_Kolping
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Schutz und Förderung des Wohls der Kinder und Jugend lichen sowie der erwachsenen Schutzbefohlenen ist eine zentrale Aufgabe! Kindeswohl aktiv schützen Empfehlungen zum Schutz des Kindeswohls sowie zur Prävention von sexuellem Missbrauch und zum Verhalten bei Missbrauchsfällen im Kolpingwerk Deutschland Von Ulrich Vollmer „ Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 12 Leitungsverantwortli che machen sich an greifbar, wenn sie Ver dachtsmomenten nicht nachgehen. Sie machen sich strafbar, wenn sie Taten decken. VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN, MACHTSTRUKTUREN AUFBRECHEN Entschlossenes gemeinsames Handeln, jetzt! – so for derte die Vollversammlung des Zentralkomitees der deut schen Katholiken (ZdK) zur vorliegenden Missbrauchsstu die im November 2018. Mit seiner Erklärung „Verantwortung übernehmen, Machtstrukturen aufbre chen“ hatte sich das Kolpingwerk Deutschland dazu be reits im September 2018 geäußert und u.a. festgestellt: „Keine Vertuschung mehr , keine Angst vor einer kri tischen Öffentlichkeit: Die Kirche muss an der Seite der Betroffenen stehen. Das ist ihre Verpflichtung.“ Hier der Wortlaut der Erklärung des Kolpingwerkes: Keine Vertuschung mehr , keine Angst vor einer kritischen Öffentlichkeit: Die Kirche muss an der Seite der Betrof fenen stehen. Das ist ihre Verpflichtung. Es ist gut, dass sich die deutschen Bischöfe gemeinsam den Ergebnissen der Missbrauchsstudie stellen, so bedrü ckend und beschämend es auch sein mag. Die jetzt vorlie gende Studie eröffnet einen schonungslosen Blick auf das furchtbare Leid unzähliger Menschen. Zukünftig ist ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen der Bi schöfe zwingend notwendig. Die Studie zeigt, dass dieses bislang nicht erfolgt ist. Zugleich müssen innerkirchliche Strukturen – unter Beachtung neuer theologischer Er kenntnisse – kritisch überprüft und notwendige Konse quenzen gezogen werden. Institutionalisierte Machtstruk turen bedingten nicht zuletzt ein geschlossenes System in der katholischen Kirche, in dessen Rahmen Missbrauch möglich war . Einen Generalverdacht kann und darf es gegenüber Seelsorgern nicht geben, aber: Nur ein Auf brechen von Strukturen und Machtasymmetrien wird letztendlich zu einer grundlegenden innerkirchlichen Reform führen. Weiterhin müssen Präventionsmaß nahmen für alle Männer und Frauen, die in der katho lischen Kirche mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, in Form von Sensibilisierung und Schulung sicherge stellt werden. Die von Papst Franziskus für Februar an gekündigte Konferenz aller Bischofskonferenzen zum Thema Missbrauch ist ein richtiger Schritt, da es an der Zeit ist, dass sich unsere Weltkirche diesem Pro blem stellt. Wir wollen ein Miteinander in der Kirche, das als sol ches gemeinsam gelebt wird und sich in den kirch lichen Strukturen ausdrückt. Wir ermutigen die deut schen Bischöfe, offensiv – gemeinsam mit engagierten Laien in den Gremien der Mitverantwortung in den (Erz) Bistümern vor Ort sowie unter Einbeziehung der Betroffenen – die anstehenden Fragen zu beraten und Konsequenzen zu ziehen. Das von den Deutschen Bi schöfen herausgegebene Impulspapier „Gemeinsam Kirche sein“ richtet sich u.a. an die Leitungsverant wortlichen in den (Erz)Bistümern und Pfarreien, von kirchlichen Einrichtungen, Verbänden und Gemein schaften sowie in den Räten und an alle engagierte Gläubige. Es bietet eine gute Grundlage für eine breite Diskussion. Das Kolpingwerk ist bereit, sich in die not wendige Diskussion engagiert einzubringen. „ Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland hat am 9. Juni 2018 neue Empfehlungen zum Schutz vor Kin deswohlgefährdung beschlossen. Sie treten an die Stelle der bereits im Jahr 2010 beschlossenen Empfehlungen. W eiterhin müssen Präventionsmaß- nahmen für alle Männer und Frau- en, die in der katholischen Kirche mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, in Form von Sensibilisierung und Schulung si- chergestellt werden“, so fordert es das Kol- pingwerk Deutschland in seiner Erklärung (siehe Kasten). Bereits im Jahr 2010 hatte das Kolpingwerk Deutschland erste „Empfehlun- gen zur Vorbeugung von sexuellem Miss- brauch und zum Verhalten bei Missbrauchs- fällen“ veröffentlicht. Ergänzend zu den vorliegenden Empfehlungen wurde die Hand- reichung „An jedem Tag Kinder aktiv schüt- zen“ der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zur Verfügung gestellt. Durch eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Klaudia Rudersdorf, stellvertretende Bundes- vorsitzende, wurden diese Empfehlungen fort- geschrieben und aktualisiert. Die Empfeh- Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 13 lungen – beschlossen durch den Bun des - vor stand am 9. Juni 2018 – bieten Orientie- rung und zeigen auf, wie zu handeln ist. An- gesprochen sind alle Leitungskräfte und Man- datsträger sowie ehrenamtliche und haupt - berufliche Mitarbeitende. Der Schutz und die Förderung des Wohls der Kinder und Jugend- lichen sowie der erwachsenen Schutzbefohle- nen ist eine zentrale Aufgabe aller verbandli- chen Gliederungen. Die Empfehlungen, die wir hier dokumen- tieren, sind in der Rubrik Service unter Down- load/Verbandliches abrufbar und werden zu- dem in den „Kölner Schriften des Kolping wer- kes Deutschland“ ver öffentlicht. Diese sind schriftlich im Bundessekretariat erhältlich. Ebenso kann die Handreichung „An jedem Tag Kinder aktiv schützen“ der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zur Verfügung gestellt werden. Diese ist ebenfalls im Web unter https://bit.ly/2H8MngR abrufbar. Auch der Wortlaut der Erklärung der Voll- versammlung des Zentralkomitees der deut- schen Katholiken (ZdK) „Entschlossenes ge- meinsames Handeln, jetzt!“ ist unter https:// www.zdk.de/veroeffentlichungen/erklaerun- gen/detail/Entschlossenes-gemeinsames-Han- deln-jetzt--247N/ abrufbar. Empfehlungen zum Schutz des Kindeswohls sowie zur Prä vention von sexuellem Missbrauch und zum Verhal ten bei Missbrauchsfällen im Kolpingwerk Deutschland Einführung Mit diesen Empfehlungen wird das Ziel ver - folgt, im Kolpingwerk Deutschland das Kin- deswohl zu schützen sowie sexuellem Miss- brauch im Verband und seinen verbandlichen Einrichtungen und Unternehmen vorzubeu- gen. Sie bieten Orientierung und zeigen auf, wie zu handeln ist. Angesprochen sind alle Leitungskräfte und Mandatsträger/innen so- wie ehrenamtliche und hauptberufliche Mit- arbeitende. Der Schutz und die Förderung des Wohls der Kinder und Jugendlichen sowie erwach- sener Schutzbefohlener ist eine zentrale Auf- gabe aller verbandlichen Gliederungen – vor Ort in den Kolpingsfamilien, auf überörtli- cher Ebene sowie in den Einrichtungen und Unternehmen im Kolpingwerk Deutschland. Dieses hat höchste Priorität, denn Kinder und Jugendliche sollen entsprechend ihres Alters ausreichend Fürsorge, Zuwendung und Förderung erfahren. Ihr körperliches, seelisches und geistiges Wohl ist sicherzu- stellen. Nicht immer kommen Eltern und Sorgeberechtigte oder andere Bezugsperso- nen ihrer Verpflichtung zum Wohle der ih- nen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu handeln nach, obwohl diesen die Erzie- hung und Förderung der Entwicklung als Aufgabe obliegt. Diese Empfehlungen sollen dazu beitragen, das Thema offen zu diskutieren, sich präventiv mit strukturell bedingten Gefährdungsmo- menten auseinanderzusetzen und zu verbind- lichen Haltungen und Standards zu kommen. Zunächst sind hier dazu zentrale Begriffe zu klären, die ausführlich in der Handreichung „An jedem Tag Kinder aktiv schützen“ der Kol- pingjugend im Kolpingwerk Deutschland dar- gestellt sind: Kindesvernachlässigung ist eine andauern- de oder wiederholte Unterlassung fürsorgli- chen Handelns. Normalerweise sollten die Eltern oder andere Sorgeberechtigte die seeli- sche und körperliche Versorgung des Kindes gewährleisten. Die Unterlassung dieser Ver - sorgung kann aktiv oder passiv erfolgen. Die- se chronische Unterversorgung des Kindes hemmt, beeinträchtigt oder schädigt seine körperliche, geistige und seelische Entwick- lung und kann zu gravierenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen. Unter Kindesmisshandlung versteht man die Gesundheitsschädigung z.B. durch Zufügen körperlicher oder seelischer Qualen oder Überanstrengung eines Kindes oder Jugendli- chen, die zu Verletzungen, Entwicklungshem- Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 14 mungen oder sogar zum Tod führt und das Wohl und die Rechte eines Kindes beein- trächtigt oder bedroht. Es findet hier also kör- perliche und psychische Gewalt statt. Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle Handlungen unter Ausnutzung von bestehen- den Abhängigkeitsstrukturen. Dabei werden sexuelle Handlungen erfasst, die mit ver - meintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen der Schutzbefohlenen erfolgen. Als sexueller Missbrauch werden alle sexuellen Handlun- gen gewertet, insbesondere das Anschauen von Sexvideos mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen, eindeutige Körperkontakte bis hin zur Vergewaltigung – auch innerhalb der Familie. Überwiegend wird sexueller Missbrauch von so genannten Ersatzhandlungstäter/innen begangen. Diese Personen sind nicht auf Kin- der fixiert und auch nicht an einer Beziehung zu ihnen interessiert, sondern nutzen beste- hende Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse aus. Strafrechtliche Einordnung Die staatlichen Aufgaben, für deren Ausfüh- rung die Jugendämter zuständig sind, sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt. Zu den Leistungen der Jugendhilfe gehört unter anderem auch die Förderung der Jugendver - bände als freie Träger der Jugendhilfe (§§11, 12 SGB VIII). Als ein solcher Teil der Kinder- und Jugendhilfe leitet das Kolpingwerk den Auftrag ab, sich für den Schutz des Kindes- wohls einzusetzen. Der Paragraph 8a im Kinder- und Jugendhil- fegesetz regelt, wie bei konkreten Situationen, in denen das Kindeswohl gefährdet wird, vor- gegangen werden muss und gibt dem Ju- gendamt die Möglichkeit, gegen Kindeswohl- gefährdung aktiv vorzugehen. Hier wird auch festgelegt, dass Vereinbarungen im Sinne die- ses Paragraphen mit Einrichtungen und Diens- ten der Jugendhilfe abgeschlossen werden müssen. Dieses trifft für viele verbandliche Gliederungen des Kolpingwerkes in der Regel nicht zu, da verbandliche Maßnahmen und Veranstaltungen weder als Einrichtungen noch als Dienste zu bewerten sind. Dies ent- bindet die verbandlichen Gliederungen im Kolpingwerk jedoch nicht von ihrer morali- schen Verantwortung für die ihnen anvertrau- ten Kinder und Jugendlichen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefoh- lenen sowie andere Verstöße gegen die sexu- elle Selbstbestimmung stellen erhebliche Straftaten dar, die strafrechtlich verfolgt wer - den. Liegt ein begründeter Verdacht einer sol- chen Straftat vor, besteht in der Regel keine strafrechtlich bewehrte Anzeigepflicht. Ver - antwortliche können sich aber dennoch straf- rechtlich schuldig machen, wenn sie eine An- zeige unterlassen und dies dazu führt, dass Täter eine ansonsten unterbundene Straftat begehen. Dies kann bis zum Vorwurf der Bei- hilfe zu der betreffenden Straftat reichen. Das gilt auch für Fälle, in denen der oder die Ge- schädigte darum gebeten hat, von einer An- zeige abzusehen. Im Gespräch mit etwaigen Geschädigten muss beratend darauf hinge- wirkt werden, dass einer Anzeige zugestimmt wird. Sowohl der Opferschutz als auch das wohl- verstandene Eigeninteresse gebieten deshalb, sehr früh den Kontakt zur Staatsanwaltschaft zu suchen. Als objektive Rechtsbehörde hat die Staatsanwaltschaft dabei nicht nur die Aufgabe, belastendes Material gegen etwaige Täter zusammenzutragen, sondern sie auch gegebenenfalls zu entlasten. Auch länger zu- rückliegende Fälle („Altfälle“) sind bei Be- kanntwerden an die Staatsanwaltschaft heran- zutragen. Um das Risiko einer juristischen Fehleinschätzung zu vermeiden, ist die Fest- stellung einer etwaigen Verjährung den Justiz- behörden zu überlassen. Dieses dient zu- gleich auch der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, wenn bei Bekanntwerden von Missbrauchsfällen darauf hingewiesen wer - den kann, dass diese der Staatsanwaltschaft bereits namhaft gemacht wurden. Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen In der Kinder- und Jugendhilfe stehen ein- schlägige fachliche Instrumente zur Verfü- gung, die gemeinsam mit den Trägern der öf- fentlichen Jugendhilfe entwickelt wurden. Zur Erfüllung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII ist das zuständige Jugendamt bei der Ge- fährdung des Kindeswohls einzuschalten. Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 15 Im Zusammenspiel mit den Betroffenen, insbesondere mit den Personensorgeberech- tigten und dem Jugendamt ist zu klären, wann die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind. In den anderen Arbeitsbereichen (Behin- derten- und Altenhilfe) ist die Heimaufsicht einzubeziehen. Empfehlungen zur Prävention von sexuellem Missbrauch Verlässliche statistische Daten, wie häufig se- xueller Missbrauch in den Diensten und Ein- richtungen der freien und öffentlichen Träger – wie dem Kolpingwerk Deutschland – vor - kommt, liegen nicht vor. Auch deshalb sind alle verbandlichen Gliederungen – ein- schließlich der Kolpingsfamilien – sowie alle Einrichtungen und Unternehmen dazu aufge- fordert sich mit der Thematik zu befassen, um dem bestehenden Risiko von sexuellen Über- griffen durch ehrenamtliche und hauptberufli- che Mitarbeitende, die in engem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen stehen, vorzubeugen. Dabei gilt es, den Täterkreis differenziert zu betrachten: Personen mit pädophiler sexueller Orientierung wählen zu einem gewissen An- teil bewusst oder unbewusst Berufe, in denen die Beziehungsarbeit eine wichtige Rolle spielt. Hier gilt es Vorkehrungen zu treffen, durch die es gelingt, diese Personen nicht ein- zustellen. Ähnliche Vorsorge ist bei der Ge- winnung von Ehrenamtlichen, Freiwilligen, Auszubildende im Praktikum und Honorar - kräften angezeigt. Wichtig ist es aber auch, die Strukturen der verbandlichen Gliederun- gen sowie der Einrichtungen und Unterneh- men daraufhin zu prüfen, ob diese es unter - stützen, dass eine Autoritätsposition oder ein Neben der Schulungs arbeit zum Schutz des Kindeswohls sind Führungszeugnisse Pflicht im Kolping werk. Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 16 Foto: Barbara Bechtloff bestehendes Vertrauensverhältnis zu Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefoh- lenen missbraucht werden kann. Die Annahme ist begründet, dass die beste Prävention darin besteht, dass in den ver - bandlichen Gliederungen, Einrichtungen und Unternehmen ein Klima herrscht, in dem über Sexualität und die Gefahr des sexuellen Miss- brauchs offen gesprochen werden kann. Die- se Grundanforderung muss konzeptionell ab- gesichert sein. Personalakquise, Personal entwicklung, Personalführung 1. Leitungsverantwortliche haben dafür Sorge zu tragen, dass ein Klima der Offenheit be- steht und die Mitarbeitenden sicher sein können, dass sie Fragen des sexuellen Miss- brauchs freimütig aussprechen und als Ge- sprächsthema anmelden können. Außer - dem müssen alle Mitarbeitende verpflichtet werden, einschlägige Wahrnehmungen und Beobachtungen ihren Leitungsverantwortli- chen mitzuteilen. 2. Im Vorstellungsgespräch oder bei anderen Formen der Personalauswahl für berufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende, die im Kontakt zu Kindern und erwachsenen Schutz- befohlenen stehen, sowie im Dienstvertrag ist der Umgang mit sexuellem Missbrauch und dessen Sanktionierung konkret anzuspre- chen. Dies kann möglicherweise dazu beitra- gen, dass sich Bewerber/innen mit pädophiler sexueller Orientierung abschrecken lassen. 3. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist für hauptberufliche und hauptamtliche Mitar - beitende obligatorisch einzufordern. Für den Personenkreis im kinder- und jugend- nahen Bereich ist ein erweitertes Führungs- zeugnis nach § 30a Bundeszentralregister - gesetz (BZRG) einzufordern. Umsetzungsleitfaden 1. Alle Leitungsverantwortlichen tragen dafür Sorge, dass in den verbandlichen Gliede- rungen, Einrichtungen und Unternehmen Strukturen bestehen, die Gefährdungsmo- mente minimieren. 2. Es sind schützende Strukturen einzuführen (z. B. Beschwerdemanagement, Partizipati- onsformen, Schutz der Intimsphäre). 3. Es müssen klare Verhaltensregeln definiert sein, die eine fachlich adäquate Distanz und einen respektvollen Umgang zwischen den Mitarbeitenden und den Kindern und Jugendlichen sowie erwachsenen Schutzbe- fohlenen sicherstellen. 4. Für jede verbandliche Gliederung, Einrich- tung und jedes Unternehmen ist eine Vertrau- ensperson zu benennen, die nicht in ehren- amtliche oder hauptamtliche Leitungsstruk- turen eingebunden ist und nur den Interessen der Kinder und Jugendlichen sowie erwach- senen Schutzbefohlenen verpflichtet ist. Die- se Vertrauensperson ist beauftragt, Fragen des sexuellen Missbrauchs und Gefährdungs- punkte kontinuierlich in die Diskussion zu bringen und so die Aufmerksamkeit für diese Fragen wach zu halten. 5. In Gesprächen mit ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden ist die Thematisierung von Grenzüberschreitun- gen, von Nähe und Distanz, erotischer An- ziehung, aber auch die Besprechung von Beobachtungen möglich und ausdrücklich erwünscht. 6. Alle Leitungsverantwortlichen implemen- tieren die Prävention in das Qualitätsma- nagement der verbandlichen Gliederungen, Einrichtungen und Unternehmen. 7. Alle ehrenamtlich und hauptberuflich Mit- arbeitende werden auf folgende Grundla- gen verpflichtet: }} Sie orientieren sich an Standards zur Wahrung der Spannung von Nähe und Distanz. }} Sie wissen um die Problematik des Ver- hältnisses von Macht, Machtgefälle und Machtmissbrauch. }} Sie sind der Balance zwischen beruf- lichem Engagement und persönlicher Abgrenzung verpflichtet. 8. Alle verbandlichen Gliederungen sowie Einrichtungen und Unternehmen haben Kinder und Jugendliche so zu fördern und zu stärken, dass sie körperliche Übergriffe und Grenzverletzungen als Unrecht erken- nen und thematisieren. Dazu gehört es bei- spielsweise, dass Kinder und Jugendliche lernen, eigenes Unbehagen auszusprechen und im Alltag die Erfahrung machen, dass ihr Nein nicht einfach übergangen wird. 9. Eine offene Eltern- und Angehörigenarbeit fördert die Prävention, wenn das Thema Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 17 Foto: Barbara Bechtloff des sexuellen Missbrauchs in Veranstal- tungen aufgegriffen wird. Empfehlungen bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch Jedem Hinweis im Kontext des sexuellen Missbrauchs muss nachgegangen und jeder Verdacht muss aufgeklärt werden. Grundsätz- lich ist bei der Beobachtung und Sondierung größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskreti- on geboten. Denn manchmal halten die von Kindern und Jugendlichen oder Mitarbeiten- den geäußerten Vermutungen, Vorwürfe oder Verdachtsmomente einer eingehenden Prü- fung nicht stand. Der damit verbundene Scha- den für die aufgebauten Vertrauensverhältnis- se, aber auch für den guten Ruf der beteiligten Personen, des Kolpingwerkes sowie seiner Einrichtungen und Unternehmen, kann ggf. kaum wieder rückgängig gemacht werden. Für Verdächtigte gilt die rechtsstaatlich garan- tierte Unschuldsvermutung bis zur rechtskräf- tigen Verurteilung. 1. Ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbei- tende sind dazu aufgefordert, die eigene Wahrnehmung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch zu reflektieren. 2. Ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbei- tende, die einen Verdacht hegen, sind dazu verpflichtet, dies den Leitungsverantwortli- chen mitzuteilen. Alles Weitere ist Sache der Leitungsebene. 3. Leitungsverantwortliche machen sich an- greifbar, wenn sie Verdachtsmomenten nicht nachgehen. Sie machen sich strafbar, wenn sie Taten decken. 4. Bei der internen Sondierung müssen Lei- tungsverantwortliche für die sofortige Un- terbrechung des Kontakts zwischen dem Verdächtigten und dem mutmaßlichen Op- fer bis zur Klärung des Vorwurfs/des Ver - dachts und der Aufklärung der Sachlage Sorge tragen. Die Persönlichkeitsrechte al- ler Beteiligten müssen gewahrt werden. 5. Im Falle der Konfrontation eines beschul- digten ehrenamtlich oder hauptberuflich Mitarbeitenden mit den Vorwürfen ist zwin- gend eine externe Fachkraft – ggf. die der (erz-)bischöflichen Behörde zur Klärung der Verdachtsmomente – hinzuzuziehen. Die Sondierung ist sorgfältig zu dokumentieren. Empfehlungen – Verpflichtungen – im Falle eines begründeten Ver dachts auf sexuellen Missbrauch Im Falle eines begründeten Verdachts auf se- xuellen Missbrauch an Kindern, Jugendlichen oder erwachsenen Schutzbefohlenen ist ein umsichtiges Krisenmanagement gefragt. We- sentlich ist, dass eine durch die Leitungsver - antwortlichen bestellte Person die interne und externe Koordination aller Kommunikations- und Handlungsstränge zusammenführt. Da- bei ist besonders zu berücksichtigen, dass die ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeiten- den, die Betreuten, die Eltern, die Angehöri- gen sowie die Sorgeberechtigten möglicher - weise unter Schock stehen und von Seiten der Öffentlichkeit eine schnelle Aufklärung ver - langt wird. 1. Bei hauptberuflich Mitarbeitenden ist der jeweilige Dienst- bzw. Arbeitgeber ver - pflichtet, die beschuldigte Person von der Arbeit freizustellen und weitere arbeits- rechtliche Interventionen zu prüfen. Dabei sind die Rechte der Mitarbeitervertretung bzw. des Personal- oder Betriebsrates zu wahren. 2. Die durch die Leitungsverantwortlichen be- stellte Person ist verpflichtet, ggf. in Abspra- che mit der (erz-)bischöflichen Behörde, die Aufsichtsbehörden zu informieren, den Fall der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und aktiv an der Aufklärung des Falls mitzuwirken. Der/die Bundessekretär(in) des Kolpingwer- kes Deutschland ist ebenfalls zu informieren. 3. Die durch die Leitungsverantwortlichen be- stellte Person ist zuständig für die Beglei- tung des Personals bezüglich der Aufarbei- tung des Vorfalls. 4. Die durch die Leitungsverantwortlichen be- stellte Person ist für eine angemessene In- formation der Öffentlichkeit zuständig und klärt die Verantwortlichkeiten. In der Regel wird eine Person benannt, die allein für die öffentliche Kommunikation zuständig ist. Mitarbeitende verweisen bei Anfragen auf die mit der Kommunikation betraute Per - son. Die Unterstützung der Pressestelle des Kolpingwerkes Deutschland kann in Ab- stimmung mit dem/der Bundessekretär(in) in Anspruch genommen werden. Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 18 5. Die Leitungsverantwortlichen sind ver - pflichtet, den vorliegenden Fall auszuwer - ten und Schlussfolgerungen für die Opti- mierung der Prävention zu ziehen und diese umzusetzen. Empfehlungen zum Umgang mit länger zurückliegenden Fällen Fälle des sexuellen Missbrauchs in Institutio- nen beziehen sich häufig auf Vorkommnisse, die in den 1950/60er Jahren und später ge- schehen sind. Der Forderung nach Klarheit und Wahrheit bei der Aufklärung der Fälle ist unbedingt zu entsprechen. 1. Die Leitungsverantwortlichen, denen ein Fall sexuellen Missbrauchs bekannt wird, sind aufgefordert, eine Person zu bestellen, die den Dialog mit ehemaligen Opfern auf- nimmt und ggf. weitere Unterstützung (wie z.B. psychologische Begleitung) anbietet. 2. Die durch die Leitungsverantwortlichen be- stellte Person ist aufgefordert, ggf. mit der zuständigen (erz-)bischöflichen Behörde aktiv zusammenzuarbeiten, sowohl in Fra- gen der Aufklärung, der Einschaltung der Staatsanwaltschaft als auch in der Frage der psychosozialen Begleitung der Betroffenen. Die Bundessekretärin/der Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland ist eben- falls zu informieren. 3. Die Leitungsverantwortlichen sollten allen in ihrem Bereich ehrenamtlich und hauptbe- ruflich Mitarbeitenden mitteilen, dass die bestellte Person für die gesamte öffentliche Kommunikation und die Öffentlichkeitsar - beit allein zuständig ist. Die Pressestelle des Kolpingwerkes Deutschland kann in Abstim- mung mit der Bundessekretärin/dem Bun- dessekretär in Anspruch genommen werden. 4. Die Leitungsverantwortlichen sind dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, die das Risiko von sexuellen Übergriffen in Ge- genwart und Zukunft verringern. Empfehlungen zum Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs In der Aufarbeitung steht der Vorwurf des Op- fers im Mittelpunkt; die Person und ihre seeli- sche Verfassung laufen oft Gefahr, dem Auf- klärungsverfahren untergeordnet zu werden. Der Vorwurf eines sexuellen Missbrauchs zieht auch einen schweren Eingriff in den All- tag und den Ablauf einer verbandlichen Glie- derung, Einrichtung oder eines Unternehmens nach sich. Die Leitungsverantwortlichen oder die von ihnen bestellte Person sind in der für alle belastenden Aufklärungsphase in beson- derer Weise gefordert, sowohl der Fürsorge- pflicht den Schutzbefohlenen als auch den Mitarbeitenden gegenüber gleichzeitig nach- zukommen. 1. Die Schutzbefohlenen, die einen Vorwurf äußern oder eine Beobachtung mitteilen, bedürfen der Begleitung und Unterstützung besonders in der Phase, in der ein Vorwurf noch nicht geklärt ist. Sie müssen in ihren Aussagen ernst genommen werden und ih- nen muss versichert werden, dass das Ge- spräch vertraulich behandelt wird. 2. Das Opfer muss Unterstützung und psycho- soziale Begleitung von Anfang an erhalten. 3. Dem Opfer muss eine neutrale Vertrauens- person – z.B. eine Fachkraft der (erz-)bischöf- lichen Behörde – zur Seite gestellt werden. 4. Zusammen mit dem Opfer wird eine auf seiner Lebenssituation und seiner Entwick- lung basierende verantwortbare Lösung er - arbeitet. 5. Das Opfer erhält über das Verfahren hinaus psychosoziale und rechtliche Begleitung und andere erforderlichen Hilfen. Umsetzung im Kolpingwerk Deutschland Alle Leitungsverantwortlichen sowie ehren- amtlich und hauptberuflich Mitarbeitende sol- len sich systematisch mit den verschiedensten Aspekten zum Schutz des Kindeswohls sowie des sexuellen Missbrauchs befassen und sich kontinuierlich schulen lassen. Dieses kann im Rahmen von jährlichen Kursen und Tagungen, Sitzungen und Konferenzen erfolgen. In der Ausbildung von Praxisbegleitern für die Be- gleitung und Beratung von Kolpingsfamilien (BuB) ist darauf einzugehen. Auch eine per - sönliche Auseinandersetzung mit den Aspek- ten von Sexualität muss in den verbandlichen Gliederungen Einzug halten. Das Kolpingwerk Deutschland hat eine unabhängige Person be- auftragt, der Fälle eines begründeten Verdachts auf sexuellen Missbrauch an Kindern, Ju- Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 19 gendlichen oder erwachsenen Schutzbe- fohlenen gemeldet werden können. Die Per - son steht nicht in Leitungsverantwortung bzw. einem dienstlichen Verhältnis im Kolpingwerk Deutschland. Entsprechende Hinweise finden sich dazu unter www.kolping.de Alle hauptberuflich Mitarbeitenden im Kol- pingwerk Deutschland sowie seinen Einrich- tungen und Unternehmen, die regelmäßig in intensiven Kontakt zu Kindern und Jugendli- chen stehen, müssen ein erweitertes Füh- rungszeugnis vorlegen und damit den Nach- weis erbringen, dass sie unter anderem nicht wegen einer einschlägigen Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorbestraft sind. Die Verschärfung des Bundeskinderschutz- gesetzes vom 1. Januar 2012 beinhaltet, dass seit dem 1. Mai 2014 auch alle Ehrenamtli- chen, die im Kontakt mit Kindern und Jugend- lichen sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen müssen. Eine Einsichtnahme in die erweiterten Füh- rungszeugnisse wird als freiwilliges Angebot durch das Kolpingwerk Deutschland – Bun- desebene – angeboten. Dieses Angebot ist EDV-gestützt und mit einem geringen Verwal- tungsaufwand verbunden. Jedes Mitglied kann sich mit Blick auf die ehrenamtliche Tä- tigkeit im Kolpingwerk an das Bundessekreta- riat wenden. Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur mit einer entsprechenden Bescheini- gung bei einem Bürgeramt beantragt werden. Die Ausstellung dieser Bescheinigung zur kos- tenlosen Beantragung des erweiterten Füh- rungszeugnisses kann per online-Formular beim Mitgliederservice angefordert werden. Die Zusendung der Bescheinigung erfolgt nur als pdf-Dokument per Mail. Das erweiterte Führungszeugnis kann ab dem 1. Januar 2019 nur per Brief zur Einsicht- nahme eingereicht werden. Eingereicht wer - den soll dies mit folgender Adresse: }} Streng vertraulich Kolpingwerk Deutschland Personalabteilung/ Prävention 50606 Köln Durch eine Vertrauensperson im Personalbe- reich wird Einblick in das erweiterte Füh- rungszeugnis genommen. In der eVewa wer - den folgende Daten zur jeweiligen Person aufgenommen: }} Datum der Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses, es darf höchstens drei Monate vorab ausgestellt worden sein. }} Datum der Eintragung in die eVewa und dass keine Eintragung im Bereich § 72a Abs. 1 SGB VIII vorliegt. }} Wenn eine Eintragung in den relevanten Bereichen vorliegt, erfolgt keine Eintragung in der eVewa. Abschließend wird das Führungszeugnis ver - nichtet. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewährleistet. Nach fünf Jahren wird der Eintrag aus der eVewa gelöscht und ein neues erweitertes Führungszeugnis muss vorgelegt werden. In gewohnter Weise kann mit der eVewa auch die jeweils höhere Ebene alle Eintragun- gen der unteren Ebene in der Mitglieder-Soft- Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 20 Foto: Barbara Bechtloff ware einsehen. Wenn es Nachfragen zur Ein- tragung einer Person gibt, die nicht dem eigenen Personalverband angehört, kann der jeweilige Personalverband oder die nächsthö- here Ebene um Auskunft gebeten werden. Darüber hinaus wird eine bindende Selbst- verpflichtungserklärung für alle, die Kontakte zu Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen haben, empfohlen. Mit der Unterschrift auf der Selbstverpflichtungserklä- rung leistet die jeweilige Person einen aktiven Beitrag für den Umgang mit Kindern, Jugend- lichen und erwachsenen Schutzbefohlenen. Das Dokument wird in der eVewa eingescannt und gespeichert. Allen verbandlichen Gliederungen sowie Einrichtungen und Unternehmen wird emp- fohlen, zu überprüfen in welchem Umfang und Gestaltung ein institutionelles Schutzkon- zept benötigt wird. Der Kontakt zu den Fach- stellen in den (erz-)bischöflichen Ordinariaten wird empfohlen. Der Schutz des Kindeswohls hat eine große Bedeutung und die Präventionsarbeit muss zu einem Qualitätsmerkmal des Kolpingwerkes Deutschland werden. Jeder neugewählte Bun- desvorstand stellt zum Beginn der Amtszeit ei- ne Überprüfung des aktuellen Schutzkonzeptes an. Er verpflichtet sich selbst zu einer entspre- chenden kontinuierlichen Schulung und trägt dafür Sorge, dass eine gute und kontinuierliche Präventionsarbeit in allen verbandlichen Glie- derungen sowie in seinen Einrichtungen und Unternehmen umgesetzt wird. Beschlossen durch den Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland am 9. Juni 2018 in Köln. Alle Leitungsverant wortlichen sowie ehrenamtlich und hauptberuflich Mitar beitende sollen sich schulen lassen. Solche Seminare können me thodisch abwechs lungsreich gestaltet werden. Idee & Tat 1/2019Idee & Tat 1/2019 Arbeitshilfe 21 Foto: Barbara Bechtloff
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 0910/2021 Freigabedatum 23.03.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; hier: "Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, die „Kolping- werk Deutschland gemeinnützige GmbH“, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln, gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Jugendhilfeausschuss 27.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH, St.-Apern-Str. 32, 50667 Köln, wurde am 17.04.2002 mit Sitz in Köln gegründet und beim Amtsgericht Köln unter HRB Nr. 37260 eingetragen. Die gemeinnützige Gesellschaft beantragt nun die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages ist die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ einer der Rechtsträger des „Kolpingwerkes Deutschland“ und verfolgt die Zwecke: - Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung, der Jugend- und der Erwachsenenarbeit und –bildung durch Wahrnehmung religiöser, jugendpflegerischer und jugenderzieherischer, gesellschaftlicher, kultureller und berufsbildender Aufgaben, - Förderung der Altenhilfe, - Förderung der Völkerverständigung sowie - Förderung der Sozial- und Entwicklungshilfe auf kirchlicher und gesellschaftspolitischer Grundlage. Die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ hat im Rahmen Ihrer Aktivitäten zur Förderung der Jugendhilfe vor allem zwei Arbeitsschwerpunkte: Zum einen übernimmt sie als Kolpingjugend Deutschland die Durchführung von Bildungsveranstal- tungen. Die Kolpingjugend ist als Mitgliedsverband des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend als Träger der freien Jugendhilfe bereits anerkannt. Zum anderen bieten die Kolping Jugendgemeinschaftsdienste seit Jahrzehnten Jugendmaßnahmen zur internationalen Versöhnungsarbeit und zur interkulturellen Begegnung an. Derzeit liegen die Schwerpunkte der Kolping Jugendgemeinschaftsdienste auf internationalen Workcamps als kurzfristi- ges Freiwilligenangebot und im Rahmen des "Weltwärts"-Programms der Bundesregierung auf mittel- fristigen Freiwilligendiensten. Die beiden Arbeitsschwerpunkte wurden mit der Gründung der „Kolpingwerk Deutschland gemeinnüt- zige GmbH“ organisatorisch bei dieser Gesellschaft angesiedelt, um gemäß aktueller steuerlicher und rechtlicher Vorgaben eine Haftungseingrenzung für diese gemeinnützigen Aktivitäten zur Förderung der Jugendhilfe zu erreichen. An der jahrzehntelangen Arbeit mit und für junge Menschen wurde da- bei nichts verändert. Die Maßnahmen werden vom Träger durch 4 hauptamtliche Pädagog*innen, eine Leitung und ca. 200 ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen realisiert. Durchschnittlich werden jedes Jahr 60 junge Menschen in Internationale Freiwilligendienste und ca. 200 Teilnehmer*innen in Internationale Workcamps vermit- telt. Diese Maßnahmen beinhalten eine Vor- bzw. Nachbereitung mit einem hohen Grad an Mitgestal- tungsmöglichkeiten für die jungen Menschen. Die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ ist bundesweit bestens vernetzt. So werden dem Inhalt der Arbeit entsprechende Gremien der Internationalen Jugendarbeit aktiv genutzt, um den fachlichen Austausch zu gewährleisten. Eine fachliche kommunale Vernetzung wird aufgrund des Kontaktes im Rahmen des Anerkennungverfahrens angestrebt. 3 Das Finanzamt Köln-Mitte hat der Gesellschaft mit Datum vom 25.02.2020 einen Freistellungsbe- scheid für das Jahr 2018 über die Körperschaftsteuer erteilt. Geschäftsführer der „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ sind: - Josef Holtkotte und - Ulrich Vollmer Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung der gemeinnützigen Gesellschaft als Träger der freien Jugendhilfe entgegenste- hen. Die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ gewährleistet nach Ansicht der Jugendverwal- tung eine den Zielen des § 75 Absatz 1 SGB VIII zu Grunde liegende förderliche Arbeit. Es ist auch zukünftig zu erwarten, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten wird. Die gemeinnützige Gesellschaft hat nachgewiesen, dass sie die personellen und fachlichen Voraussetzungen zur Bewältigung ihrer Aufgaben erfüllt. Da die „Kolpingwerk Deutschland gemeinnützige GmbH“ seit mehr als 3 Jahren auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist, ist sie gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuer- kennen. Der Gesellschaftsvertrag und die Konzepte inkl. Schutzkonzept sind als Anlagen 1-6 unter Session- Nr. 0910/2021 hinterlegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Sachsenring 2
- St.-Apern-Straße 32
- Kolpingplatz 5
- Straße 15
- Straße 3 5
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Details
- Aktenzeichen
- 0910/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.03.2021
- Erstellt
- 08.03.2021 09:01