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0269/2017

Lkw-Zufahrtsverbot für die Causemannstraße in Köln-Merkenich

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 25.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.01.2017

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2426 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/663/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 0269/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.01.2017 
 
Lkw-Zufahrtsverbot für die Causemannstraße in Köln-Merkenich 
hier: Antrag der Bezirksvertretung Chorweiler zur kommenden Sitzung am 26.01.2017, TOP 
8.3.1 
 
Antrag der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Grüne: 
 
„Durch den geplanten Neubau der Autobahnbrücke ergibt sich eine für lange Jahre sehr angespannte 
Verkehrslage in Merkenich, schon jetzt sorgt die gesperrte Auffahrt auf die A1 von der Industriestraße 
aus Richtung Chorweiler in Fahrtrichtung Dortmund für verstopfte Straßen.“  
 
Um die Merkenicher Bürger nicht auf lange Zeit mit eigentlich vermeidbarem Lärm und zusätzlicher 
Luftverschmutzung zu belasten, wird beantragt, die Aufstellung von Verkehrsschildern für ein Zu-
fahrtsverbot für Lkw an den Zufahrten zur Causemannstraße von der Emdener Straße und der Zu-
fahrt zur Causemannstraße über Daverkusenstraße von der Merkenicher Hauptstraße Zuliefervekehr 
sollte ermöglicht werden.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung möchte darüber informieren, dass die gegenwärtige Verkehrssituation in Köln-
Merkenich Gegenstand intensiver Beratungen zwischen der Bezirksregierung Köln, dem Landesbe-
trieb Straßen NRW, Polizei NRW, Ford und der Stadtverwaltung Köln ist. Gemeinsam mit dem für die 
Rheinbrücke zuständigen Landesbetrieb NRW bemühen sich die Beteiligten um eine möglichst zeit-
nahe Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Umfeld der Schrankenanlage. 
 
Von der Schlettstadter Straße kommend besteht auf der Merkenicher Hauptstraße bereits ein Lkw-
Verbot mit dem Zusatz „Anlieger frei“. Vom Ivenshofweg kommend auf die Merkenicher Hauptstraße 
befindet sich ebenfalls ein Lkw-Verbot mit Zusatz „Anlieger frei“. 
 
Aus dem Kreisverkehr Emdener Straße in Fahrtrichtung Causemannstraße wurde eine Anordnung 
gefertigt, dass auch an der Zufahrt zur Causemannstraße ein Lkw-Verbot mit Zusatz „Anlieger frei“ 
angebracht wird.  
 
Damit sind alle Zufahrten in den Stadtteil Merkenich mit dem Lkw-Verbot ausgeschildert. Mit dem 
Zusatz „Anlieger frei“ soll dem Anliegerverkehr und den ansässigen Firmen die Möglichkeit der Ein-
fahrt weiterhin gewährt werden. 
 
Die Daverkusenstraße befindet sich innerhalb des Stadtteils und muss somit nicht zusätzlich ausge-
schildert werden.

Beratungsverlauf (1)

26.01.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0269/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
25.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27