2006/0007
Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Darmstadt und der Stadt Griesheim
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2006/0007
10582 Zeichen
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat III
Amt: Vermessungsamt
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Magistrats-
beschlussfassung:
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat VI
Liegenschaftsamt
Vorlage-Nr. 2006/0007
Magistratsbeschluss-Nr.
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Internet ja nein
Tagesordnung I II
Verteiler:
OBW bei abschl.
Beschlussfassung
Magistrat
Betreff: Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Darmstadt und der Stadt
Griesheim
Vorlage vom: 15.12.2005
Beschlussvorschlag:
1.Die Gemeindegrenze zwischen der Stadt Darmstadt und der Stadt Griesheim wird
wie folgt geändert:
Die Flurstücke der Gemarkung Darmstadt
Flur 114 Nr.: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13,
Flur 115 Nr.: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9/3, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17/1, 17/2, 18, 19,
Flur 116 Nr.: 1/5, 10/9, 10/11, 12, 13/1, 35/1, 35/2, 35/3,
Flur 117 Nr.: 1/1, 1/2, 1/4, 1/6, 4/3, 4/4, 4/5, 5/4, 8, 9/3, 9/4
werden aus dem Gemeindegebiet der Stadt Darmstadt ausgegliedert und in das
Gemeindegebiet der Stadt Griesheim eingegliedert.
Die Flurstücke der Gemarkung Griesheim
Flur 14 Nr.: 44, 45/1, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62,
63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 82, 83, 84, 85, 86/1, 87,
88, 90, 91, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109,
110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120
werden aus dem Gemeindegebiet der Stadt Griesheim ausgegliedert und in das
Gemeindegebiet der Stadt Darmstadt eingegliedert.
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung
vorzulegen.
2
...
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom
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...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 15. Dezember 2005
Begründung:
Ausgehend von der zwangsweisen Ausgemeindung von ca. einem Drittel der Griesheimer
Gemarkung im Jahre 1937, entstand z. T. auch mit der späteren Rückgliederung der
Siedlung St. Stephan im Jahre 1977 im südöstlichen Bereich von Griesheim ein Grenzverlauf
zu Darmstadt, der in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen und Kuriositäten geführt
hat. In Kenntnis dieser Probleme fanden immer wieder Gespräche zwischen den bete iligten
Städten statt, um diese Missstände für die Zukunft zu beheben.
Beispielsweise ist die Situation der Anwohner und landwirtschaftlichen Aussiedler in diesem
Bereich in vielerlei Hinsicht unbefriedigend, deren Leben selbstverständlich nach Griesheim
ausgerichtet ist, die allerdings für behördliche Angelegenheiten (z. B. für die Ausstellung
eines Reisepasses oder Personalausweises) nach Darmstadt gehen und auch ihr Wahlrecht
in Darmstadt ausüben.
Durch diese Konstellation ist es den Betroffenen auch kaum möglich, ihr
Kommunalwahlrecht sinnvoll auszuüben, da für sie speziell die Entwicklung in Griesheim von
Interesse ist (Kindergärten, Schulen, Nahversorgung, kulturelles Leben, Infrastruktur,
u. v. m.), was allerdings durch die Ausübung ihres Wahlrechts in Darmstadt
(Bürgermeisterdirektwahl, Kommunalwahl) nicht zu beeinflussen ist. Aber auch in Fragen der
Erschließung und Versorgung der dortigen Grundstücke kam und kommt es immer wieder zu
Problemen, sei es von baulicher Seite (die faktische Erschließung erfolgt über Griesheim),
sei es in damit verbundenen Fragen des Erschließungsbeitragsrechts, oder aber bei Fragen
der Erhebung der Wasser- und Abwassergebühren.
Zudem kommt es in mehreren Straßen Griesheims (Südring, Flughafenstraße,
Lilienthalstraße, Donaustraße, Nehringstraße) vor, dass man, ohne es selbst zu bemerken,
die Gemarkung Griesheim verlässt, um sie kurz darauf wieder zu betreten. Formal bedeutet
dies auch den Wechsel der Trägerschaft der Straßenbaulast zwischen Griesheim und
Darmstadt und damit verbunden auch die Übernahme der Verkehrssicherungspflichten. In
der Praxis hat seither stets die Stadt Griesheim dafür gesorgt, dass diese Pflichten, auch auf
dem der Stadt Darmstadt gehörenden Straßenbereich, erfüllt werden.
Zum Ausgleich verlorengehender Gemarkungsfläche erhält die Stadt Darmstadt Flächen im
Bereich der Griesheimer Flur 14. Es handelt sich hierbei um nahezu ausschließlich
landwirtschaftlich genutzte Flächen (Gemüseanbau, Spargel, Getreide, Himbeeren, etc.).
Waldflächen sind nicht vorhanden, ebenso existiert keine Wohnbebauung. Für die
Eigentümer der dortigen Flächen ergeben sich mit Ausnahme der zukünftigen Entrichtung
der Grundsteuer an die Stadt Darmstadt keine praktischen Veränderungen.
Mit dem vorgeschlagenen Vollzug der Grenzregulierung wird die Stadt Griesheim eine
Fläche von insgesamt 401.497 m² erhalten und im Gegenzug eine Fläche von 261.043 m² an
die Stadt Darmstadt abtreten.
Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung über die
Gemeindegrenzänderung ist ein Beschluss des Kreistags des Landkreises Darmstadt-
Dieburg zu beantragen, da es sich gleichzeitig um eine Änderung der Landkreisgrenze
handelt. Anschließend ist der Vorgang dem Regierungspräsidium Darmstadt vorzulegen,
welches diesen an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport weiterleitet. Dieses
setzt den Termin der Rechtskraft fest und führt diese durch Veröffentlichung im
Staatsanzeiger für das Land Hessen herbei.
Im Nachgang zur Grenzregulierung wird es erforderlich sein, dass die Städte Darmstadt und
Griesheim die betroffenen öffentlichen Verkehrs- und Wegeflächen im Eigentum tauschen.
Zudem ist beabsichtigt zwischen den beiden Städten dahingehend vertragliche Regelungen
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...
zu treffen, dass das Entstehen neuer vergleichbarer Situationen (z. B. neue Ansiedlungen
auf Darmstädter Gemarkung entlang der neuen Grenze) in der Zukunft verhindert wird.
Der neue Grenzverlauf geht aus folgender Karte (Maßstab ca. 1:17.500) hervor:
Mit Beschluss des Magistrats vom 22. Juni 05 wurde die Verwaltung gebeten, zu prüfen,
inwieweit die Stadt Griesheim bereit ist, Entschädigungszahlungen für die durch die
vorgesehene neue Grenzregelung entstehenden Weinigereinnahmen der Stadt Darmstadt
zu leisten.
Hierzu wird wie folgt berichtet:
1. Mit der Änderung der Gemeindegrenze wird die Stadt Darmstadt 53 Einwohner verlieren.
Die Einnahmeausfälle betragen überschlägig kalkuliert
jährlich ca. 58.000 Euro.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Mindereinnahmen bei
der Grundsteuer B von 8.000 Euro
dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 20.000 Euro
den Schlüsselzuweisungen von 30.000 Euro.
2. Verwaltungsintern wurde geprüft, ob im Rahmen anderer Flächen für die Stadt Darmstadt
ebenfalls Einwohner gewonnen werden können. In Betracht kommt hier nur das Gebiet
nördlich der Autobahnmeisterei, eine kleine Wohnsiedlung mit nach grober Schätzung auch
ca. 50 - 60 Bewohnern, die in mehreren Einfamilienhäusern wohnen. Das Gebiet liegt
zwischen den Autobahnen nördlich der Autobahnmeisterei, umgeben von großen
Waldflächen. Die Straßenbezeichnung ist hier bereits Wilhelm-Leuschner-Straße. Das
Gebiet ist durch eine Stichstraße erschlossen. Die Kanalisation ist ebenfalls nach Griesheim
ausgerichtet. Das Gebiet liegt unmittelbar zwischen der Siedlung Tann in Darmstadt und
Griesheim, ist aber von der Siedlung Tann durch eine große Waldfläche getrennt.
Es ist nicht sinnvoll, die Diskussion über die Flächen, die in die Grenzänderung eingebracht
werden, völlig neu zu verhandeln. Da auch diese Grundstücke nach Griesheim orientiert
sind, würden Probleme nur verlagert, nicht gelöst.
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...
Den wichtigsten Ausgleich für die Einnahmeausfälle bei der Stadt Darmstadt stellt der
Wegfall von Verwaltungsaufwand dar.
Für den Besuch der Griesheimer Grundschule und des Kindergartens wird von Seiten der
Stadt Darmstadt Gastschulbeitrag gezahlt. Dieser ist mit Sicherheit nicht kostendeckend,
sodass in den vergangenen Jahren von der Stadt Griesheim hier „Vorleistungen“ erbracht
wurden.
Der Erschließungsvertrag der Stadt Darmstadt sieht vor, dass von Seiten der Stadt
Darmstadt Abwasserbeiträge an die Stadt Griesheim gezahlt werden, die dann auf der
Grundlage der Darmstädter Abwassersatzung per Bescheid auch an die Darmstädter Bürger
im Bereich Griesheim weitergegeben werden. Ob diese Bescheide einem Widerspruch
gerichtlich Stand halten würden, ist nicht sicher. Diese Rechtsunsicherheit könnte durch die
vorgeschlagene Grenzänderung aufgehoben werden.
Die Verkehrssicherungspflicht für die Straßen auf Darmstädter Gemarkung liegt bei der Stadt
Darmstadt. Zwar sind dort die Anlieger nach unseren Informationen zur Straßenreinigung
und zur Schneeräumung verpflichtet. Eine Kontrolle muss jedoch vom
Verkehrssicherungspflichtigen wahrgenommen werden. Derzeit wird diese Kontrolle auf
freiwilliger Basis von der Stadt Griesheim mit durchgeführt. Bei einer Grenzänderung würde
die Verantwortung über die Gemeindestraßen auf die Stadt Griesheim übergehen.
Das Vermessungsamt hat in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt die Vorlage zur
Grenzänderung vorbereitet. Die jeweils einzubringenden Flächen wurden auf
Verwaltungsebene mit der Stadt Griesheim abgesprochen.
Unter Abwägung der finanziellen Nachteile und der Vorteile durch die Beseitigung
planerischer Unzulänglichkeiten wird es von der Verwaltungsseite begrüßt, wenn die
Grenzregulierung zwischen den Städten Griesheim und Darmstadt in der vorgeschlagenen
Form durchgeführt werden könnte.
Die Frage eines finanziellen Ausgleichs könnte bei der Stadt Darmstadt dadurch
herbeigeführt werden, dass die Stadt Griesheim Grundstücke aus ihrem Eigentum in das
Eigentum der Stadt Darmstadt überträgt. In Betracht kämen hier Ackergrundstücke, die die
Stadt Griesheim auf Darmstädter Gemarkung besitzt.
Die Möglichkeit eines weiteren finanziellen Ausgleichs (beispielsweise durch Übertragung
von Grundstücken aus dem Eigentum der Stadt Griesheim an die Stadt Darmstadt) wurde
zwischen Oberbürgermeister Walter Hoffmann und Bürgermeister Norbert Leber besprochen
und unter Abwägung der genannten Vor- und Nachteile verworfen.
Darmstadt, den 15. Dezember 2005
III/62 kb, Nst. 2627
Dezernat I Dezernat II Dezernat III Dezernat VI
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Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Flughafenstraße
- Wilhelm-Leuschner-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0007
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.12.2005
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00