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2006/0007

Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Darmstadt und der Stadt Griesheim

Magistratsvorlage 15.12.2005

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2006/0007

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2006/0007

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Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat III 
Amt: Vermessungsamt 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat VI 
Liegenschaftsamt 
 
Vorlage-Nr. 2006/0007 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss- 
 fassung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Darmstadt und der Stadt 
Griesheim 
 
Vorlage vom: 15.12.2005 
 
Beschlussvorschlag: 
 1.Die Gemeindegrenze zwischen der Stadt Darmstadt und der Stadt Griesheim wird 
   wie folgt geändert: 
 
Die Flurstücke der Gemarkung Darmstadt 
 
Flur 114 Nr.:  1, 2, 3, 4, 5,  6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 
Flur 115 Nr.:  1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9/3, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17/1, 17/2, 18, 19, 
Flur 116 Nr.:  1/5, 10/9, 10/11, 12, 13/1, 35/1, 35/2, 35/3, 
Flur 117 Nr.:  1/1, 1/2, 1/4, 1/6, 4/3, 4/4, 4/5, 5/4, 8, 9/3, 9/4 
 
werden aus dem Gemeindegebiet der Stadt Darmstadt ausgegliedert und in das 
Gemeindegebiet der Stadt Griesheim eingegliedert. 
 
Die Flurstücke der Gemarkung Griesheim 
 
Flur 14 Nr.:  44, 45/1, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 
63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 82, 83, 84, 85, 86/1, 87, 
88, 90, 91, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 
110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120 
 
werden aus dem Gemeindegebiet der Stadt Griesheim ausgegliedert und in das 
Gemeindegebiet der Stadt Darmstadt eingegliedert. 
 
 
2. Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung 
    vorzulegen.

2 
... 
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 15. Dezember 2005 
 
Begründung: 
 
Ausgehend von der zwangsweisen Ausgemeindung von ca. einem Drittel der Griesheimer 
Gemarkung im Jahre 1937, entstand z. T. auch mit der späteren Rückgliederung der 
Siedlung St. Stephan im Jahre 1977 im südöstlichen Bereich von Griesheim ein Grenzverlauf 
zu Darmstadt, der in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen und Kuriositäten geführt 
hat. In Kenntnis dieser Probleme fanden immer wieder Gespräche zwischen den bete iligten 
Städten statt, um diese Missstände für die Zukunft zu beheben. 
 
Beispielsweise ist die Situation der Anwohner und landwirtschaftlichen Aussiedler in diesem 
Bereich in vielerlei Hinsicht unbefriedigend, deren Leben selbstverständlich nach Griesheim 
ausgerichtet ist, die allerdings für behördliche Angelegenheiten (z. B. für die Ausstellung 
eines Reisepasses oder Personalausweises) nach Darmstadt gehen und auch ihr Wahlrecht 
in Darmstadt ausüben. 
 
Durch diese Konstellation ist es den Betroffenen auch kaum möglich, ihr 
Kommunalwahlrecht sinnvoll auszuüben, da für sie speziell die Entwicklung in Griesheim von 
Interesse ist (Kindergärten, Schulen, Nahversorgung, kulturelles Leben, Infrastruktur, 
u. v. m.), was allerdings durch die Ausübung ihres Wahlrechts in Darmstadt 
(Bürgermeisterdirektwahl, Kommunalwahl) nicht zu beeinflussen ist. Aber auch in Fragen der 
Erschließung und Versorgung der dortigen Grundstücke kam und kommt es immer wieder zu 
Problemen, sei es von baulicher Seite (die faktische Erschließung erfolgt über Griesheim), 
sei es in damit verbundenen Fragen des Erschließungsbeitragsrechts, oder aber bei Fragen 
der Erhebung der Wasser- und Abwassergebühren. 
 
Zudem kommt es in mehreren Straßen Griesheims (Südring, Flughafenstraße, 
Lilienthalstraße, Donaustraße, Nehringstraße) vor, dass man, ohne es selbst zu bemerken, 
die Gemarkung Griesheim verlässt, um sie kurz darauf wieder zu betreten. Formal bedeutet 
dies auch den Wechsel der Trägerschaft der Straßenbaulast zwischen Griesheim und 
Darmstadt und damit verbunden auch die Übernahme der Verkehrssicherungspflichten. In 
der Praxis hat seither stets die Stadt Griesheim dafür gesorgt, dass diese Pflichten, auch auf 
dem der Stadt Darmstadt gehörenden Straßenbereich, erfüllt werden. 
 
Zum Ausgleich verlorengehender Gemarkungsfläche erhält die Stadt Darmstadt Flächen im 
Bereich der Griesheimer Flur 14. Es handelt sich hierbei um nahezu ausschließlich 
landwirtschaftlich genutzte Flächen (Gemüseanbau, Spargel, Getreide, Himbeeren, etc.). 
Waldflächen sind nicht vorhanden, ebenso existiert keine Wohnbebauung. Für die 
Eigentümer der dortigen Flächen ergeben sich mit Ausnahme der zukünftigen Entrichtung 
der Grundsteuer an die Stadt Darmstadt keine praktischen Veränderungen. 
 
Mit dem vorgeschlagenen Vollzug der Grenzregulierung wird die Stadt Griesheim eine 
Fläche von insgesamt 401.497 m² erhalten und im Gegenzug eine Fläche von 261.043 m² an 
die Stadt Darmstadt abtreten. 
 
Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung über die 
Gemeindegrenzänderung ist ein Beschluss des Kreistags des Landkreises Darmstadt-
Dieburg zu beantragen, da es sich gleichzeitig um eine Änderung der Landkreisgrenze 
handelt. Anschließend ist der Vorgang dem Regierungspräsidium Darmstadt vorzulegen, 
welches diesen an das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport weiterleitet. Dieses 
setzt den Termin der Rechtskraft fest und führt diese durch Veröffentlichung im 
Staatsanzeiger für das Land Hessen herbei. 
 
Im Nachgang zur Grenzregulierung wird es erforderlich sein, dass die Städte Darmstadt und 
Griesheim die betroffenen öffentlichen Verkehrs- und Wegeflächen im Eigentum tauschen. 
Zudem ist beabsichtigt zwischen den beiden Städten dahingehend vertragliche Regelungen

4 
... 
zu treffen, dass das Entstehen neuer vergleichbarer Situationen (z. B. neue Ansiedlungen 
auf Darmstädter Gemarkung entlang der neuen Grenze) in der Zukunft verhindert wird. 
 
Der neue Grenzverlauf geht aus folgender Karte (Maßstab ca. 1:17.500) hervor: 
 
 
Mit Beschluss des Magistrats vom 22. Juni 05 wurde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, 
inwieweit die Stadt Griesheim bereit ist, Entschädigungszahlungen für die durch die 
vorgesehene neue Grenzregelung entstehenden Weinigereinnahmen der Stadt Darmstadt 
zu leisten. 
 
Hierzu wird wie folgt berichtet:  
 
1. Mit der Änderung der Gemeindegrenze wird die Stadt Darmstadt 53 Einwohner   verlieren. 
Die Einnahmeausfälle betragen überschlägig kalkuliert  
          jährlich ca. 58.000 Euro. 
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Mindereinnahmen bei  
 der Grundsteuer B von         8.000 Euro 
 dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von            20.000 Euro 
 den Schlüsselzuweisungen von     30.000 Euro. 
 
2. Verwaltungsintern wurde geprüft, ob im Rahmen anderer Flächen für die Stadt Darmstadt 
ebenfalls Einwohner gewonnen werden können. In Betracht kommt hier nur das Gebiet 
nördlich der Autobahnmeisterei, eine kleine Wohnsiedlung mit nach grober Schätzung auch 
ca. 50 - 60 Bewohnern, die in mehreren Einfamilienhäusern wohnen. Das Gebiet liegt 
zwischen den Autobahnen nördlich der Autobahnmeisterei, umgeben von großen 
Waldflächen. Die Straßenbezeichnung ist hier bereits Wilhelm-Leuschner-Straße. Das 
Gebiet ist durch eine Stichstraße erschlossen. Die Kanalisation ist ebenfalls nach Griesheim 
ausgerichtet. Das Gebiet liegt unmittelbar zwischen der Siedlung Tann in Darmstadt und 
Griesheim, ist aber von der Siedlung Tann durch eine große Waldfläche getrennt. 
Es ist nicht sinnvoll, die Diskussion über die Flächen, die in die Grenzänderung eingebracht 
werden, völlig neu zu verhandeln. Da auch diese Grundstücke nach Griesheim orientiert 
sind, würden Probleme nur verlagert, nicht gelöst.

5 
... 
 
Den wichtigsten Ausgleich für die Einnahmeausfälle bei der Stadt Darmstadt stellt der 
Wegfall von Verwaltungsaufwand dar. 
Für den Besuch der Griesheimer Grundschule und des Kindergartens wird von Seiten der 
Stadt Darmstadt Gastschulbeitrag gezahlt. Dieser ist mit Sicherheit nicht kostendeckend, 
sodass in den vergangenen Jahren von der Stadt Griesheim hier „Vorleistungen“ erbracht 
wurden.  
 
Der Erschließungsvertrag der Stadt Darmstadt sieht vor, dass von Seiten der Stadt 
Darmstadt Abwasserbeiträge an die Stadt Griesheim gezahlt werden, die dann auf der 
Grundlage der Darmstädter Abwassersatzung per Bescheid auch an die Darmstädter Bürger 
im Bereich Griesheim weitergegeben werden. Ob diese Bescheide einem Widerspruch 
gerichtlich Stand halten würden, ist nicht sicher. Diese Rechtsunsicherheit könnte durch die 
vorgeschlagene Grenzänderung aufgehoben werden. 
 
Die Verkehrssicherungspflicht für die Straßen auf Darmstädter Gemarkung liegt bei der Stadt 
Darmstadt. Zwar sind dort die Anlieger nach unseren Informationen zur Straßenreinigung 
und zur Schneeräumung verpflichtet. Eine Kontrolle muss jedoch vom 
Verkehrssicherungspflichtigen wahrgenommen werden. Derzeit wird diese Kontrolle auf 
freiwilliger Basis von der Stadt Griesheim mit durchgeführt. Bei einer Grenzänderung würde 
die Verantwortung über die Gemeindestraßen auf die  Stadt Griesheim übergehen.  
 
Das Vermessungsamt hat in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsamt die Vorlage zur 
Grenzänderung vorbereitet. Die jeweils einzubringenden Flächen wurden auf 
Verwaltungsebene mit der Stadt Griesheim abgesprochen.  
 
Unter Abwägung der finanziellen Nachteile und der Vorteile durch die Beseitigung 
planerischer Unzulänglichkeiten wird es von der Verwaltungsseite begrüßt, wenn die 
Grenzregulierung zwischen den Städten Griesheim und Darmstadt in der vorgeschlagenen 
Form durchgeführt werden könnte. 
 
Die Frage eines finanziellen Ausgleichs könnte bei der Stadt Darmstadt dadurch 
herbeigeführt werden, dass die Stadt Griesheim Grundstücke aus ihrem Eigentum in das 
Eigentum der Stadt Darmstadt überträgt. In Betracht kämen hier Ackergrundstücke, die die 
Stadt Griesheim auf Darmstädter Gemarkung besitzt.  
 
Die Möglichkeit eines weiteren finanziellen Ausgleichs (beispielsweise durch Übertragung 
von Grundstücken aus dem Eigentum der Stadt Griesheim an die Stadt Darmstadt) wurde 
zwischen Oberbürgermeister Walter Hoffmann und Bürgermeister Norbert Leber besprochen 
und unter Abwägung der genannten Vor- und Nachteile verworfen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den 15. Dezember 2005 
III/62 kb, Nst. 2627 
 
Dezernat I  Dezernat II  Dezernat III  Dezernat VI

6 
... 
 
 
Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Klaus Feuchtinger  Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtrat  Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 23

Orte (2)

  • Flughafenstraße
  • Wilhelm-Leuschner-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0007
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.12.2005
Erstellt
29.09.2026 00:00