V/0372/2025
Igel besser vor Mährobotern schützen
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Anlage A
1644 Zeichen
Anlage A zur V/0372/2025 Kurzüberblick Der Europäische Igel ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Mähroboter müssen demnach so genutzt werden, dass keine Gefahr für Igel und andere Kleintiere besteht. Die Allgemeinverfügung „Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern“ stellt damit einen effektiven Beitrag zur Einhaltung des Artenschutzrechts dar. Gleichzeitig wurde ein Informations- baustein für einen verbesserten Igelschutz in der Stadt Münster erarbeitet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung PG 1303 Mit der Vorlage wird ein wichtiger Beitrag zum Ziel „Artenschutz“ erreicht. Ein Verbot des nächtli- chen Betriebes von Mährobotern schränkt deren Nutzung zwar ein, ein sinnvoller Einsatz wird aber nicht verhindert. Dadurch können Igel und andere Kleintiere effektiv vor Verletzungen und Tötung geschützt werden. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt gilt die Allgemeinverfügung unmittelbar. Finanzierung Produktgruppe: 1303 Schutz klimasensibeler Tierarten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) ist die Stadt Münster als untere Natur- schutzbehörde für die Umsetzung des Artenschutzrechts zuständig.
Anlage 2 - A-R_0049-2024_Ratsantrag Igel besser vor Mährobotern schützen
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3. Dezember 2024
Ratsantrag:
Igel besser vor Mährobotern schützen- Fahrzeiten besser regulieren
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadt Münster nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle
(z.B. Social Media, Homepage), um auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-
)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht, hinzuweisen. Die Kommunikation
soll zur Reichweitensteigerung in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden
durchgeführt werden, sofern diese in den Medien entsprechend vertreten sind
(Collab-Posting).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Einschränkung der zeitlichen Nutzung von
Mährobotern im Stadtgebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den
Dämmerungs- und Nachtzeiten zu erlassen. In diesem Kontext sollen die verschie-
denen Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt und durch die Verwaltung hinsichtlich
der organisatorischen und personellen Ressourcen bewertet werden.
Begründung:
Der heimische Braunbrustigel ist das Tier des Jahres 2024. Seine Bestände sind jedoch
so stark rückläufig, dass der Braunbrustigel inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten
Liste der Säugetiere steht. Die Ursachen für den Rückgang sind dabei vielfältig. So tragen
u. a. die aktuellen Klimaveränderungen zu einem reduzierten Nahrungsangebot für Igel
bei. Darüber hinaus stellen autonome Mähroboter eine große Gefahrenquelle für Wild-
tiere, hierbei insbesondere für Igel dar. Die automatisierten Rasenmäher können gravie-
rende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen. Die nach dem Bundesnaturschutz-
gesetz besonders geschützte Art des heimischen Igels ist deshalb so gefährdet, weil sie
nachts nach Nahrung sucht und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchtet, sondern
sich zusammenrollt. Technische Lösungen zum Schutz der Igel an den Mähgeräten sind
längst noch nicht ausgereift.
Zum Schutz der Igel sowie anderer Kleintiere sollte eine tierschutzverträgliche Regelung
gefunden werden. Um das Verletzungsrisiko für die Tiere durch Mähroboter zu minimie-
ren, sollte der Einsatz in der Dämmerung und Nacht gänzlich ausgeschlossen werden.
Ein mögliches Regulierungsinstrument für die Verwaltung wäre es, ein Nachtfahrverbot
für Mähroboter über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes
zu erlassen. Die Stadt Köln fungiert hier als Best-Practice-Beispiel 1. Durch diese Maß-
nahmen wird der Einsatz der Mähroboter nur eingeschränkt nicht aber verboten, was
einen zumutbaren Rahmen für die Bürger*innen darstellt. Technische Entwicklungen bei
Mährobotern, wie z.B. Automatische Erkennung und Abschaltung bei der Detektion von
1 https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/27055/index.html
Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2024
Igeln, sollen bei der Erstellung des Regulierungsinstruments rechtskonform berücksich-
tigt werden.
Eine solche Regelung wurde vor Kurzem auch in der Gemeinde Nuthetal mit einer Ände-
rung der ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen 2. Diese sieht nun ein Fahrver-
bot von Mährobotern in der allgemeinen Ruhezeit und in der Nacht vor. Daneben emp-
fehlen unter anderem Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung 3
sowie das Ministerium für Landwirtschaft NRW 4, Mähroboter nicht in der Nacht zu ver-
wenden. Neben der Vermeidung von Tierleid wird mit einer solchen Regelung ein Beitrag
zum Artenschutz geleistet.
Neben ordnungsrechtlichen Regelungen bedarf es zudem eines breiten Informationsan-
gebots über die arten- und tierschutzkonforme Nutzung von Mährobotern. Viele Nut-
zer*innen verfügen über keine Kenntnisse zu den Gefahren dieser Produkte für Wildtiere.
In diesem Zusammenhang erscheint eine flächendeckende Informationskampagne be-
sonders erfolgversprechend, da davon auszugehen ist, dass kein*e Nutzer*in Wildtiere
mit Absicht gefährdet. Die Stadt sollte zur Information die vorhandenen Kanäle, z.B. Das
Umwelt- und Nachhaltigkeitsregister 5, nutzen sowie über Social Media, auch in Zusam-
menarbeit mit Natur- und Tierschutzgruppen, über die arten- und tierschutzkonforme Nut-
zung von Mährobotern informieren.
gez.
Dr. Leandra Praetzel Hedwig Liekefedt Dr. Martin Grewer
Sylvia Rietenberg Lia Kirsch Helene Goldbeck
Christoph Kattentidt und Fraktion und Gruppe
und Fraktion
2 https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/nuthetal/nuthetal-maehroboter-duerfen-nachts-nicht-fah-
ren-verbot-soll-igel-schuetzen-H3JGIEBG65CS3IKCHABJCRX2F4.html
3 https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehrobo-
ter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html
4 https://www.mlv.nrw.de/garten-fruehlingsfit-machen-vorsicht-beim-einsatz-von-maehrobotern/
5 https://www.stadt-muenster.de/umwelt/service-und-beratung/umweltwegweiser?tx_cqenvironmentalguide_um-
weltwegweiser%5Baction%5D=show&tx_cqenvironmentalguide_umweltwegweiser%5Bcontrol-
ler%5D=Keywords&tx_cqenvironmentalguide_umweltwegwei-
ser%5Bkeyword%5D=283&cHash=8abe7a9c0dbb77cb5883b9b4435af47b
Anlage 1 - Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern
6722 Zeichen
Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern im Bereich der Stadt Münster 1. Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern im Bereich der Stadt Münster zum Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren 1.1 Der Betrieb von Mährobotern ist jeweils im Zeitraum von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang am Folgetag innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Münster verboten. Dies gilt nicht für Rasenflächen, die sich auf Dachflächen befinden. 1.2 Von dem Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern (Ziffer 1.1) kann die zuständige Behörde (Oberbürgermeister der Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit) im Einzelfall auf Antrag eine Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller nachweist, dass im konkreten Fall durch den Betrieb des Mähroboters keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren entsteht. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 wird angeordnet. 3. Inkrafttreten Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gründe Der heimische Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) war Tier des Jahres 2024. Doch die Bestandzahlen sind seit Jahren rückläufig. Auf der Roten Liste des Bundes wird er bereits auf der Vorwarnliste geführt. Die Ursachen für den Rückgang sind vielfältig. Igel sind typische Kulturfolger und bewohnen aufgrund des schwindenden Nahrungsangebots wegen klimatischer Veränderungen, dem Fehlen kleinteiliger Strukturen in ausgeräumten Agrarlandschaften, Pestizideinsatz oder Lichtverschmutzung immer häufiger Gebiete, in denen man sie eigentlich nicht verorten würde. Zum Teil erreichen die Populationen deshalb in städtischen Gebieten höhere Dichten als in ländlichen Gebieten, woraus eine besondere Schutzverantwortung resultiert. Eine bayrische Studie weist über die Häufigkeit von Igel-Totfunden im Straßenverkehr eine Bestandsabnahme von ca. 80% in den letzten 40 Jahren nach, die auf den Bestand von Igeln im Stadtgebiet der Stadt Münster übertragen werden kann. Um einem weiteren Rückgang im Stadtgebiet der Stadt Münster entgegenzuwirken, sind weitreichende Schutzmaßnahmen notwendig. Igel haben ihren Aktivitätsschwerpunkt nachts und während der Dämmerung. Da sie keine Fluchttiere sind, sondern sich bei Gefahr zusammenrollen und ausharren, können insbesondere Mähroboter eine große Gefahr darstellen. Werden die Tiere überrollt, entstehen gravierende bis tödliche Schnittverletzungen. Es ist nachgewiesen, dass viele Geräte nicht in der Lage sind, Igel ohne eine physische Berührung von einer Rasenkante zu unterscheiden. Somit handelt es sich bei den Verletzungen nicht um unglückliche Ausnahmefälle. Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Sie unterliegen dem Tötungs- und Verletzungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Besitzerinnen und Besitzer sowie Betreiberinnen und Betreiber eines Mähroboters haben somit dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr für Igel und andere geschützte Tiere entsteht. Kommt es zur Verletzung oder Tötung von Individuen durch einen Mähroboter, stellt dies einen Verstoß gegen die Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG dar. Das Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern stellt daher einen wichtigen und effektiven Beitrag zur Einhaltung des Artenschutzrechts dar, da die Gefahr von Verletzungen des Igels jeweils in dessen Hauptaktivitätszeitraum, einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang am Folgetag, minimiert wird. Da sich das Verbot des Betriebes lediglich auf die Nachtzeiten beschränkt, stellt es keine unverhältnismäßige Einschränkung für die Nutzung von Mährobotern dar und ist als Schutzmaßnahme für Igel und andere kleine Wirbeltiere angemessen und verhältnismäßig. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 3 Abs. 2 i.V.m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG überwachen die zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen um deren Einhaltung sicherzustellen. Gemäß § 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) ist die Stadt Münster als untere Naturschutzbehörde die örtlich und sachlich zuständige Behörde. Der Europäische Igel (Erinaceus europaeus) ist gemäß § 7 Abs. 2. Nr. 13 b), bzw. c) BNatSchG i.V.m. Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote. Gemäß Nr. 1 der Vorschrift ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Grundsätzlich hätte eine Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung aufschiebende Wirkung (vgl. § 80 Abs. 1 S1 1 VwGO). Dies bedeutet, dass das Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern für die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens nicht beachtet werden müsste. Der nächtliche Betrieb von Rasenmährobotern dürfte also fortgesetzt werden, während hierdurch weiterhin erhebliche Gefahren für Igel bestünden. Das Entfallen der aufschiebenden Wirkung begründet sich nach Abwägung sämtlicher rechtlicher und sachlicher Faktoren, durch das Überwiegen des öffentlichen Interesses der Allgemeinheit, gegenüber dem Interesse Einzelner an einer weiteren nächtlichen Nutzung von Mährobotern. Hierbei wurden alle betroffenen Rechtsgüter und Interessen, insbesondere diese der Nutzenden abgewogen. Es gilt zu beachten, dass Mähroboter die Ursache vieler getöteter, bzw. stark verletzter Igel sind und dass ein Verbot des nächtlichen Betreibens die Nutzung der Mähroboter nur einschränkt und einen sinnvollen Einsatz nicht verhindert. Das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung der Anordnungen überwiegt damit ein eventuell bestehendes Interesse der hiervon Betroffenen an einer aufschiebenden Wirkung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats, nachdem sie bekannt gegeben wurde, beim Verwaltungsgericht Münster (Postanschrift: Postfach 8048, 48043 Münster, Hausanschrift: Piusallee 38, 48147 Münster) Klage erheben. Münster, den In Vertretung Minas
Beschlussvorlage
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V/0372/2025
V/0372/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Igel besser vor Mährobotern schützen – Fahrzeiten besser regulieren
Gemeinsamer Ratsantrag A-R/0049/2024 der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen/GAL, SPD und
Volt vom 03.12.2024
Beratungsfolge
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Baustein für eine Kampagne erarbeitet wurde, die
auf die Problematik des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern und allgemein über den
Schutz von Igeln informiert.
2. Es wird nimmt zur Kenntnis genommen, dass auf o.g. Ratsantrag seitens der Verwaltung eine
Allgemeinverfügung zum „Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Bereich der
Stadt Münster“ erlassen wird.
3. Der Antrag A-R/0049/2024 „Igel besser vor Mährobotern schützen – Fahrzeiten besser regu-
lieren“ wurde mit Entwicklung der beiden o.g. Instrumente aufgegriffen und ist mit deren Ver-
öffentlichung erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Fallbearbeitung wird durch das bestehende Personal abgedeckt und in das bestehende Verwal-
tungsgeschehen integriert. Durch die Sachentscheidung zu I. entstehen keine unmittelbaren Kosten.
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Kaiser
Telefon: 492-6727
KaiserCorinna@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0372/2025
Begründung:
Anlass
Im gemeinsamen Antrag A-R/0049/2024 der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen/GAL, SPD und Volt
vom 03.12.2024 wird angeregt, die zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (z.B. Social
Media, Homepage) zu nutzen, um auf die Gefahren des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern
hinzuweisen. Die Kommunikation sollte durch Collab-Postings in Zusammenarbeit mit den
Naturschutzverbänden erfolgen, die in diesen Medien vertreten sind. Außerdem wird die Verwaltung
beauftragt, eine Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Stadtgebiet zum Schutz
von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten zu erlassen. Die
verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten sollen dargestellt und durch die Verwaltung hinsichtlich der
organisatorischen und personellen Ressourcen bewertet werden.
Zu 1
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat in Folge des Ratsantrags einen Informations-
baustein erstellt, welcher auf der städtischen Website sowie in aufbereiteter Form auf den Social-Me-
dia-Kanälen der Stadt veröffentlicht wurde. Dieser informiert über die Problematik des nächtlichen Ein-
satzes von Mährobotern und weitere Gefahren, denen Igel ausgesetzt sind. Des Weiteren werden Maß-
nahmen zum Artenschutz im eigenen Garten aufgezeigt.
Die Thematik soll in Zukunft in Projekte zur „Bildung nachhaltiger Entwicklung“ integriert werden. Im
Haus der Nachhaltigkeit besteht bereits in regelmäßigem Turnus ein Beratungsangebot bezüglich der
naturnahen Gartengestaltung. Dort wurde schon im Winter mehrfach „das Thema Igel“ aufgegriffen:
- Die Igelausstellung „Pro Igel“ fand vom 12.11.2024 – 13.12.2024 statt. Im Rahmen dieser wurde
u.a. für das Aufstellen von Igelburgen geworben.
- Eine Ausstellung von „Nestwerk“ fand vom 03.02.2025 – 03.03.2025 im Haus der Nachhaltigkeit
statt. Dort wurde ein doppelseitiges Rollup, sowie ein Infoposter zum Thema Igelschutz präsen-
tiert.
- Im Rahmen der Ausstellungen wurde umfangreiches Infomaterial vom Verein „Pro Igel“, sowie
von „Nestwerk“ herausgegeben.
Ebenso sollen die Beschäftigten der Stadt Münster über das Intranet informiert werden. Die Möglichkeit
von Collab-Postings mit den Naturschutzverbänden wurde seitens des Amtes für Kommunikation ge-
prüft, ist allerdings zur Zeit noch nicht integriert.
- 3 -
V/0372/2025
Zu 2)
Seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wurde das Werkzeug der Allgemein-
verfügung zur Umsetzung einer zeitlichen Einschränkung der Nutzung von Mährobotern identifiziert
und erarbeitet (Anlage 1). Diese verbietet im Gebiet der Stadt Münster die Nutzung von Mährobotern
in der Hauptaktivitätszeit von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren. So wird der Betrieb im Zeitraum
von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt. Der Einsatz wird
somit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt und die Schutzmaßnahme ist angemessen und geeignet.
Eine präventive Kontrolle der Allgemeinverfügung wird nicht möglich sein, da dies einen örtlichen Per-
sonaleinsatz bedeuten würde. Stattdessen wird verwaltungsseitig auf Meldungen aus der Bürgerschaft
vertraut. Ein förmlicher Vollzug ist sichergestellt.
Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann der personelle Aufwand nach Inkrafttreten nicht beurteilt
werden. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass der personelle Aufwand in das Tagesgeschäft
integriert werden kann.
i.V.
Gez.
Arno Minas
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern im Be-
reich der Stadt Münster
Anlage 2: A-R/0049/2024 Ratsantrag Igel besser vor Mährobotern schützen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Piusallee 38
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0372/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.05.2025
- Erstellt
- 19.05.2025 14:44