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V/0372/2025

Igel besser vor Mährobotern schützen

Vorlagen 20.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 24.06.2025, TOP 6.1

Anlage A

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Anlage 2 - A-R_0049-2024_Ratsantrag Igel besser vor Mährobotern schützen

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Anlage 1 - Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1644 Zeichen

Anlage A zur V/0372/2025 
Kurzüberblick 
Der Europäische Igel ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Mähroboter 
müssen demnach so genutzt werden, dass keine Gefahr für Igel und andere Kleintiere besteht. 
Die Allgemeinverfügung „Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern“ stellt damit einen 
effektiven Beitrag zur Einhaltung des Artenschutzrechts dar. Gleichzeitig wurde ein Informations-
baustein für einen verbesserten Igelschutz in der Stadt Münster erarbeitet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
PG 1303  
Mit der Vorlage wird ein wichtiger Beitrag zum Ziel „Artenschutz“ erreicht. Ein Verbot des nächtli-
chen Betriebes von Mährobotern schränkt deren Nutzung zwar ein, ein sinnvoller Einsatz wird 
aber nicht verhindert. Dadurch können Igel und andere Kleintiere effektiv vor Verletzungen und 
Tötung geschützt werden. 
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt gilt die Allgemeinverfügung unmittelbar. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1303 Schutz klimasensibeler Tierarten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß § 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) ist die Stadt Münster als untere Natur-
schutzbehörde für die Umsetzung des Artenschutzrechts zuständig.

Anlage 2 - A-R_0049-2024_Ratsantrag Igel besser vor Mährobotern schützen

5355 Zeichen

3. Dezember 2024 
Ratsantrag:  
 
Igel besser vor Mährobotern schützen- Fahrzeiten besser regulieren 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Stadt Münster nutzt die ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle 
(z.B. Social Media, Homepage), um auf die Gefahren von Mährobotern für (Wild-
)Tiere, insbesondere beim Einsatz in der Nacht, hinzuweisen. Die Kommunikation 
soll zur Reichweitensteigerung in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden 
durchgeführt werden, sofern diese in den Medien entsprechend vertreten sind 
(Collab-Posting).  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Einschränkung der zeitlichen Nutzung von 
Mährobotern im Stadtgebiet zum Schutz von Igeln und weiteren Kleintieren in den 
Dämmerungs- und Nachtzeiten zu erlassen. In diesem Kontext sollen die verschie-
denen Umsetzungsmöglichkeiten dargestellt und durch die Verwaltung hinsichtlich 
der organisatorischen und personellen Ressourcen bewertet werden. 
 
Begründung: 
 
Der heimische Braunbrustigel ist das Tier des Jahres 2024. Seine Bestände sind jedoch 
so stark rückläufig, dass der Braunbrustigel inzwischen auf der Vorwarnliste der Roten 
Liste der Säugetiere steht. Die Ursachen für den Rückgang sind dabei vielfältig. So tragen 
u. a. die aktuellen Klimaveränderungen zu einem reduzierten Nahrungsangebot für Igel 
bei. Darüber hinaus stellen autonome Mähroboter eine große Gefahrenquelle für Wild-
tiere, hierbei insbesondere für Igel dar. Die automatisierten Rasenmäher können gravie-
rende bis tödliche Schnittverletzungen verursachen. Die nach dem Bundesnaturschutz-
gesetz besonders geschützte Art des heimischen Igels ist deshalb so gefährdet, weil sie 
nachts nach Nahrung sucht und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchtet, sondern 
sich zusammenrollt. Technische Lösungen zum Schutz der Igel an den Mähgeräten sind 
längst noch nicht ausgereift.  
 
Zum Schutz der Igel sowie anderer Kleintiere sollte eine tierschutzverträgliche Regelung 
gefunden werden. Um das Verletzungsrisiko für die Tiere durch Mähroboter zu minimie-
ren, sollte der Einsatz in der Dämmerung und Nacht gänzlich ausgeschlossen werden. 
Ein mögliches Regulierungsinstrument für die Verwaltung wäre es, ein Nachtfahrverbot 
für Mähroboter über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes 
zu erlassen. Die Stadt Köln fungiert hier als Best-Practice-Beispiel 1. Durch diese Maß-
nahmen wird der Einsatz der Mähroboter nur eingeschränkt nicht aber verboten, was 
einen zumutbaren Rahmen für die Bürger*innen darstellt. Technische Entwicklungen bei 
Mährobotern, wie z.B. Automatische Erkennung und Abschaltung bei der Detektion von 
                                                           
1 https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/27055/index.html 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0049/2024

Igeln, sollen bei der Erstellung des Regulierungsinstruments rechtskonform berücksich-
tigt werden. 
 
Eine solche Regelung wurde vor Kurzem auch in der Gemeinde Nuthetal mit einer Ände-
rung der ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen 2. Diese sieht nun ein Fahrver-
bot von Mährobotern in der allgemeinen Ruhezeit und in der Nacht vor. Daneben emp-
fehlen unter anderem Forschende des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung 3 
sowie das Ministerium für Landwirtschaft NRW 4, Mähroboter nicht in der Nacht zu ver-
wenden. Neben der Vermeidung von Tierleid wird mit einer solchen Regelung ein Beitrag 
zum Artenschutz geleistet. 
 
Neben ordnungsrechtlichen Regelungen bedarf es zudem eines breiten Informationsan-
gebots über die arten- und tierschutzkonforme Nutzung von Mährobotern. Viele Nut-
zer*innen verfügen über keine Kenntnisse zu den Gefahren dieser Produkte für Wildtiere. 
In diesem Zusammenhang erscheint eine flächendeckende Informationskampagne be-
sonders erfolgversprechend, da davon auszugehen ist, dass kein*e Nutzer*in Wildtiere 
mit Absicht gefährdet. Die Stadt sollte zur Information die vorhandenen Kanäle, z.B. Das 
Umwelt- und Nachhaltigkeitsregister 5, nutzen sowie über Social Media, auch in Zusam-
menarbeit mit Natur- und Tierschutzgruppen, über die arten- und tierschutzkonforme Nut-
zung von Mährobotern informieren. 
 
gez.  
 
Dr. Leandra Praetzel            Hedwig Liekefedt                    Dr. Martin Grewer 
Sylvia Rietenberg                 Lia Kirsch                                Helene Goldbeck 
Christoph Kattentidt              und Fraktion                           und Gruppe 
und Fraktion                                                   
                                                           
2 https://www.maz-online.de/lokales/potsdam-mittelmark/nuthetal/nuthetal-maehroboter-duerfen-nachts-nicht-fah-
ren-verbot-soll-igel-schuetzen-H3JGIEBG65CS3IKCHABJCRX2F4.html 
3 https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehrobo-
ter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html 
4 https://www.mlv.nrw.de/garten-fruehlingsfit-machen-vorsicht-beim-einsatz-von-maehrobotern/ 
5 https://www.stadt-muenster.de/umwelt/service-und-beratung/umweltwegweiser?tx_cqenvironmentalguide_um-
weltwegweiser%5Baction%5D=show&tx_cqenvironmentalguide_umweltwegweiser%5Bcontrol-
ler%5D=Keywords&tx_cqenvironmentalguide_umweltwegwei-
ser%5Bkeyword%5D=283&cHash=8abe7a9c0dbb77cb5883b9b4435af47b

Anlage 1 - Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern

6722 Zeichen

Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebes von 
Mährobotern im Bereich der Stadt Münster 
 
 
1. Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern im Bereich der Stadt Münster zum 
Schutz von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren 
 
1.1 Der Betrieb von Mährobotern ist jeweils im Zeitraum von einer halben Stunde vor 
Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang am Folgetag innerhalb des 
Stadtgebiets der Stadt Münster verboten. 
 
Dies gilt nicht für Rasenflächen, die sich auf Dachflächen befinden. 
 
1.2 Von dem Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern (Ziffer 1.1) kann die zuständige 
Behörde (Oberbürgermeister der Stadt Münster – Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit) im Einzelfall auf Antrag eine Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller nachweist, 
dass im konkreten Fall durch den Betrieb des Mähroboters keine Gefahr für Leib und Leben von 
Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren entsteht. 
 
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung 
Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 wird angeordnet. 
 
3. Inkrafttreten 
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
Gründe 
 
Der heimische Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) war Tier des Jahres 2024. Doch die 
Bestandzahlen sind seit Jahren rückläufig. Auf der Roten Liste des Bundes wird er bereits auf der 
Vorwarnliste geführt. 
Die Ursachen für den Rückgang sind vielfältig. Igel sind typische Kulturfolger und bewohnen aufgrund 
des schwindenden Nahrungsangebots wegen klimatischer Veränderungen, dem Fehlen kleinteiliger 
Strukturen in ausgeräumten Agrarlandschaften, Pestizideinsatz oder Lichtverschmutzung immer 
häufiger Gebiete, in denen man sie eigentlich nicht verorten würde. Zum Teil erreichen die Populationen 
deshalb in städtischen Gebieten höhere Dichten als in ländlichen Gebieten, woraus eine besondere 
Schutzverantwortung resultiert.

Eine bayrische Studie weist über die Häufigkeit von Igel-Totfunden im Straßenverkehr eine 
Bestandsabnahme von ca. 80% in den letzten 40 Jahren nach, die auf den Bestand von Igeln im 
Stadtgebiet der Stadt Münster übertragen werden kann. Um einem weiteren Rückgang im Stadtgebiet 
der Stadt Münster entgegenzuwirken, sind weitreichende Schutzmaßnahmen notwendig.  
 
Igel haben ihren Aktivitätsschwerpunkt nachts und während der Dämmerung. Da sie keine Fluchttiere 
sind, sondern sich bei Gefahr zusammenrollen und ausharren, können insbesondere Mähroboter eine 
große Gefahr darstellen. Werden die Tiere überrollt, entstehen gravierende bis tödliche 
Schnittverletzungen. Es ist nachgewiesen, dass viele Geräte nicht in der Lage sind, Igel ohne eine 
physische Berührung von einer Rasenkante zu unterscheiden. Somit handelt es sich bei den 
Verletzungen nicht um unglückliche Ausnahmefälle.  
Igel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Sie unterliegen dem Tötungs- und 
Verletzungsverbot gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG. Besitzerinnen und Besitzer sowie Betreiberinnen 
und Betreiber eines Mähroboters haben somit dafür Sorge zu tragen, dass keine Gefahr für Igel und 
andere geschützte Tiere entsteht. Kommt es zur Verletzung oder Tötung von Individuen durch einen 
Mähroboter, stellt dies einen Verstoß gegen die Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG dar.  
 
Das Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern stellt daher einen wichtigen und effektiven 
Beitrag zur Einhaltung des Artenschutzrechts dar, da die Gefahr von Verletzungen des Igels jeweils in 
dessen Hauptaktivitätszeitraum, einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach 
Sonnenaufgang am Folgetag, minimiert wird. 
 
Da sich das Verbot des Betriebes lediglich auf die Nachtzeiten beschränkt, stellt es keine 
unverhältnismäßige Einschränkung für die Nutzung von Mährobotern dar und ist als Schutzmaßnahme 
für Igel und andere kleine Wirbeltiere angemessen und verhältnismäßig. 
 
 
Rechtsgrundlage 
 
Rechtsgrundlage für diese Allgemeinverfügung ist § 3 Abs. 2 i.V.m. § 44 Abs. 1 Nr. 1 
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Gemäß § 3 Abs. 2 BNatSchG überwachen die zuständigen 
Behörden die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen 
Vorschriften und treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen 
um deren Einhaltung sicherzustellen. 
Gemäß § 2 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) ist die Stadt Münster als untere 
Naturschutzbehörde die örtlich und sachlich zuständige Behörde.

Der Europäische Igel (Erinaceus europaeus) ist gemäß § 7 Abs. 2. Nr. 13 b), bzw. c) BNatSchG i.V.m. 
Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 
BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote. Gemäß Nr. 1 der Vorschrift ist es 
verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu 
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen 
oder zu zerstören. 
 
 
Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung 
 
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der 
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 
 
Grundsätzlich hätte eine Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung aufschiebende Wirkung 
(vgl. § 80 Abs. 1 S1 1 VwGO). Dies bedeutet, dass das Verbot des  nächtlichen Betriebs von 
Mährobotern für die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens nicht beachtet werden müsste. Der 
nächtliche Betrieb von Rasenmährobotern dürfte also fortgesetzt werden, während hierdurch weiterhin 
erhebliche Gefahren für Igel bestünden. 
 
Das Entfallen der aufschiebenden Wirkung begründet sich nach Abwägung sämtlicher rechtlicher und 
sachlicher Faktoren, durch das Überwiegen des öffentlichen Interesses der Allgemeinheit, gegenüber 
dem Interesse Einzelner an einer weiteren nächtlichen Nutzung von Mährobotern. Hierbei wurden alle 
betroffenen Rechtsgüter und Interessen, insbesondere diese der Nutzenden abgewogen. Es gilt zu 
beachten, dass Mähroboter die Ursache vieler getöteter, bzw. stark verletzter Igel sind und dass ein 
Verbot des nächtlichen Betreibens die Nutzung der Mähroboter nur einschränkt und einen sinnvollen 
Einsatz nicht verhindert. 
 
Das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung der Anordnungen überwiegt damit ein 
eventuell bestehendes Interesse der hiervon Betroffenen an einer aufschiebenden Wirkung. 
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung 
 
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats, nachdem sie bekannt gegeben 
wurde, beim Verwaltungsgericht Münster (Postanschrift: Postfach 8048, 48043 Münster, Hausanschrift: 
Piusallee 38, 48147 Münster) Klage erheben.

Münster, den  
In Vertretung 
 
 
 
Minas

Beschlussvorlage

5143 Zeichen

V/0372/2025 
V/0372/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Igel besser vor Mährobotern schützen – Fahrzeiten besser regulieren 
Gemeinsamer Ratsantrag A-R/0049/2024 der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen/GAL, SPD und 
Volt vom 03.12.2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
      
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein Baustein für eine Kampagne erarbeitet wurde, die 
auf die Problematik des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern und allgemein über den 
Schutz von Igeln informiert. 
 
2. Es wird nimmt zur Kenntnis genommen, dass auf o.g. Ratsantrag seitens der Verwaltung eine 
Allgemeinverfügung zum „Verbot des nächtlichen Betriebs von Mährobotern im Bereich der 
Stadt Münster“ erlassen wird.  
 
3. Der Antrag A-R/0049/2024 „Igel besser vor Mährobotern schützen – Fahrzeiten besser regu-
lieren“ wurde mit Entwicklung der beiden o.g. Instrumente aufgegriffen und ist mit deren Ver-
öffentlichung erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Fallbearbeitung wird durch das bestehende Personal abgedeckt und in das bestehende Verwal-
tungsgeschehen integriert. Durch die Sachentscheidung zu I. entstehen keine unmittelbaren Kosten. 
 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kaiser 
Telefon: 492-6727 
KaiserCorinna@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0372/2025 
 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
 
Im gemeinsamen Antrag A-R/0049/2024 der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen/GAL, SPD und Volt 
vom 03.12.2024 wird angeregt, die zur Verfügung stehenden Kommunikationskanäle (z.B. Social 
Media, Homepage) zu nutzen, um auf die Gefahren des nächtlichen Einsatzes von Mährobotern 
hinzuweisen. Die Kommunikation sollte durch Collab-Postings in Zusammenarbeit mit den 
Naturschutzverbänden erfolgen, die in diesen Medien vertreten sind. Außerdem wird die Verwaltung 
beauftragt, eine Einschränkung der zeitlichen Nutzung von Mährobotern im Stadtgebiet zum Schutz 
von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren in den Dämmerungs- und Nachtzeiten zu erlassen. Die 
verschiedenen Umsetzungsmöglichkeiten sollen dargestellt und durch die Verwaltung hinsichtlich der 
organisatorischen und personellen Ressourcen bewertet werden. 
 
Zu 1 
 
Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit hat in Folge des Ratsantrags einen Informations-
baustein erstellt, welcher auf der städtischen Website sowie in aufbereiteter Form auf den Social-Me-
dia-Kanälen der Stadt veröffentlicht wurde. Dieser informiert über die Problematik des nächtlichen Ein-
satzes von Mährobotern und weitere Gefahren, denen Igel ausgesetzt sind. Des Weiteren werden Maß-
nahmen zum Artenschutz im eigenen Garten aufgezeigt.  
Die Thematik soll in Zukunft in Projekte zur „Bildung nachhaltiger Entwicklung“ integriert werden. Im 
Haus der Nachhaltigkeit besteht bereits in regelmäßigem Turnus ein Beratungsangebot bezüglich der 
naturnahen Gartengestaltung. Dort wurde schon im Winter mehrfach „das Thema Igel“ aufgegriffen: 
- Die Igelausstellung „Pro Igel“ fand vom 12.11.2024 – 13.12.2024 statt. Im Rahmen dieser wurde 
u.a. für das Aufstellen von Igelburgen geworben. 
- Eine Ausstellung von „Nestwerk“ fand vom 03.02.2025 – 03.03.2025 im Haus der Nachhaltigkeit 
statt. Dort wurde ein doppelseitiges Rollup, sowie ein Infoposter zum Thema Igelschutz präsen-
tiert. 
- Im Rahmen der Ausstellungen wurde umfangreiches Infomaterial vom Verein „Pro Igel“, sowie 
von „Nestwerk“ herausgegeben. 
 
Ebenso sollen die Beschäftigten der Stadt Münster über das Intranet informiert werden. Die Möglichkeit 
von Collab-Postings mit den Naturschutzverbänden wurde seitens des Amtes für Kommunikation ge-
prüft, ist allerdings zur Zeit noch nicht integriert.

- 3 - 
V/0372/2025 
 
Zu 2) 
 
Seitens des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wurde das Werkzeug der Allgemein-
verfügung zur Umsetzung einer zeitlichen Einschränkung der Nutzung von Mährobotern identifiziert 
und erarbeitet (Anlage 1). Diese verbietet im Gebiet der Stadt Münster die Nutzung von Mährobotern 
in der Hauptaktivitätszeit von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren. So wird der Betrieb im Zeitraum 
von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang untersagt. Der Einsatz wird 
somit nicht unverhältnismäßig eingeschränkt und die Schutzmaßnahme ist angemessen und geeignet. 
Eine präventive Kontrolle der Allgemeinverfügung wird nicht möglich sein, da dies einen örtlichen Per-
sonaleinsatz bedeuten würde. Stattdessen wird verwaltungsseitig auf Meldungen aus der Bürgerschaft 
vertraut. Ein förmlicher Vollzug ist sichergestellt. 
 
Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann der personelle Aufwand nach Inkrafttreten nicht beurteilt 
werden. Es wird zunächst davon ausgegangen, dass der personelle Aufwand in das Tagesgeschäft 
integriert werden kann.  
 
 
 
 
i.V. 
Gez. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
 Anlage 1: Allgemeinverfügung zum Verbot des nächtlichen Betriebes von Mährobotern im Be-
reich der Stadt Münster 
 Anlage 2: A-R/0049/2024 Ratsantrag Igel besser vor Mährobotern schützen

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Piusallee 38

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Details

Aktenzeichen
V/0372/2025
Typ
Vorlagen
Datum
20.05.2025
Erstellt
19.05.2025 14:44