2963/2022
Bilanz der ‚Zentralen Anlaufstelle Gastronomie‘ der Stadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 Vorlagen-Nummer 08.09.2022 2963/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 08.09.2022 Bilanz der ‚Zentralen Anlaufstelle Gastronomie‘ der Stadt Köln Beantwortung einer Anfrage der SPD Fraktion (AN/1585/2022) Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung mit Blick auf die Zukunft um eine Bilanz der ‚Zentralen Anlaufstelle Gastronomie‘ im Amt für öffentliche Ordnung. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1.) Wie bilanziert die Verwaltung nach zwei Jahren die Tätigkeit der Anlaufstelle Gastronomie mit den dafür geschaffenen Stellen von September 2020 bis August 2022? Auf Veranlassung von Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker wurde für die Gastronomie als viertgrößten Wirtschaftszweig am 01. September 2020 die ‚Zentrale Anlaufstelle Gastronomie‘ (ZAG) als Ansprechpartnerin bei dringenden bzw. bedeutsamen gastronomischen Anliegen im Amt für öffentliche Ordnung installiert. Die ZAG soll gebündelt gastronomische Anliegen aufnehmen und in dringenden Fällen für eine niederschwellige Unterstützung sorgen. Verwaltungswege sollen verkürzt werden, etwa bei der Beteiligung mehrerer Dienststellen der Verwaltung, wenn neue Ideen aus der Gastronomie oder von Seiten der Verwaltung oder der Politik vorgestellt werden. Um diese Ziele effizient umzusetzen, wurden mittlerweile insgesamt drei Stellen bei der ZAG in- stalliert. Die Mitarbeitenden sehen ihre Aufgabe darin, eine gute und ergebnisorientierte Kommu- nikation auf Augenhöhe mit der Gastronomie zu erreichen. Ziel sind gemeinsame Lösungen, wo dies möglich ist, da somit die Akzeptanz von Maßnahmen erhöht wird. Die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass sich die Arbeit und Installation der ZAG in ihrer jetzigen Form - losgelöst von pandemiebedingten Prozessen - als wesentlicher Vorteil erwiesen hat. Die ZAG entwickelte bereits unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen für die Gastronomie. Sie ermöglichte zum Beispiel zusätzliche Außengastronomieflächen und die Nutzung von Wind- und Wetterschutzelementen umzusetzen. Auch wurde ein neues Verfahren zur Verlängerung der Sondernutzungserlaubnisse entwickelt. So war es 2022 erstmals möglich, dass Betreiber*innen schnell und unkompliziert ihre Son- dernutzungserlaubnisse über ein neues Online-Formular direkt über die städtische Homepage verlängern lassen konnten. Bisher mussten schriftliche Anträge gestellt werden und die Nutzung der Außengastronomie war erst nach Erhalt der neuen, jährlich neu zu erteilenden, Sondernut- zungsgenehmigung wieder erlaubt. Durch das von der ZAG entwickelte digitale Verfahren erhiel- ten die Betreiber*innen nach Absenden des Formulars direkt eine digitale Bestätigung und konn- ten die Außengastronomie ab diesem Moment weiternutzen. 2 Insgesamt verbesserte sich die Zusammenarbeit mit Gastronomen*innen, Interessen- und Bür- gervertretungen, Partner*innen der Wirtschaft und Politik, sowie Mitarbeitenden anderer Dienst- stellen und Ämter, die Außenwirkung der Stadt Köln in diesen Bereichen wesentlich, wenngleich zwischenzeitlich Medienberichte in Einzelfällen einen anderen Eindruck vermittelten. 2.) Wie viele Vorgänge wurden bearbeitet, und welche Daten wurden hierzu erhoben? 3.) Was waren die zentralen Problemstellungen der in der Anlaufstelle bearbeiteten Vorgänge? Das Team der ZAG nimmt sich komplexen Themen an, stellt eine Behördenlotsenfunktion dar und trägt gastronomische Anliegen in die Verwaltung. Stadtintern prüfen die Mitarbeitenden der ZAG Optimierungspotenziale und Serviceverbesserun- gen, beispielsweise eine beschleunigte Antragssachbearbeitung. Die Digitalisierung spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Es ist zu prüfen, welche weiteren Prozesse durch Verfahren wie zum Beispiel das Onlineformular zur Verlängerung der Sondernutzungserlaubnisse ebenfalls be- schleunigt und verbessert werden können. Die ZAG beteiligt sich an der Ausarbeitung des Gestaltungshandbuchs der Stadt und bringt hier die Ideen und Wünsche der Gastronomie (noch vor Einrichtung des Konsultationskreises) ein. Hier war eine frühe Einbindung der ZAG wichtig, denn zukünftige Vorgaben wirken sich unmittel- bar auf den Erhalt der Kölner Außengastronomie aus. Die Umsetzung der Barrierefreiheit und die Realisierung etwaiger Konzepte, wie zum Bespiel die Etablierung von Freiluftgaststätten, Flächen auf gegenüberliegenden Straßenseiten oder neben der Stätte der Leistung, sind zu berücksichtigen. Auch eine zukünftige, dauerhafte Nutzung von öffentlichen Parkflächen muss geprüft werden. (Hinweis: Außengastronomien auf Parkplätzen („Sitzen statt Parken“) wurden bis zum Ausbruch der Pandemie nur ortsgebunden, temporär und unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt.) Zudem wird sich die ZAG auch bei der Entwicklung des Leitbildes für die Kölner Innenstadt (Ho- he Straße, Schildergasse und Umfeld) und dem damit einhergehenden Wunsch nach mehr Gast- ronomie proaktiv einbringen. Die Mitarbeitenden der ZAG kümmern sich um einen Netzwerkaufbau und die Netzwerkpflege mit Partner*innen der Wirtschaft sowie Interessengemeinschaften. Durch den Aufbau einer guten Kommunikation mit den jeweiligen Verbänden bzw. Interessenvertretern gelangen Informationen jedweder Art schneller zur Gastronomie und umgekehrt. Zudem können Unklarheiten besser und schneller ausgeräumt werden. Durch einen guten Informationsfluss mit den Verbänden können eingehende Fragen der Gastronomie direkt beantwortet werden. Die ZAG nutzt dieses Sprachrohr und erreicht damit zeitnah ca. 70 % der gastronomischen Be- triebe. Die Gastronomiebetriebe, die nicht über Interessenverbände organisiert sind, erreicht die ZAG über ihre eigens eingerichtete Internetpräsenz, die stets zeitnah den aktuellsten Stand do- kumentiert und nach Außen trägt. Hier können sich Gastronomen*innen unter anderem auf der FAQ Seite über die aktuellsten Themen informieren. Statistik ZAG September 2020 bis August 2022 Bauanfragen/Stellungnahmen 178 Erlaubnisse 103 Beratungen (telefonisch, persönlich) 2875 Beratungen im Zusammenhang mit Wetterschutz 150 Anfragen (Post und E-Mails) 2633 Gesamt 5.939 3 Durch das eigene Service-Telefon und die enge Zusammenarbeit mit den Mitarbeiter*innen der Gaststättenabteilung ist die ZAG stets im Bilde, welche Fragen die Gastronomie aktuell beschäf- tigen. (Hier kann dann zeitnah z.B. auf aktuelle Fragestellungen, wie zu der neuen Kurzfristener- gieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, reagiert werden.) Die ZAG übernimmt für das gesamte Stadtgebiet die Stellungnahmeersuchen des Bauaufsichts- amts der Stadt Köln. Die Einrichtung eines einzigen Ansprechpartners für das Bauaufsichtsamt verkürzt die Wege enorm. In Verzug geratene Fälle sind dadurch deutlich minimiert worden. Sofern bereits im Bauantrag erkennbar ist, dass ein Vorhaben aus gaststättenrechtlicher Sicht nicht umsetzbar, eine Lösung aber zum Beispiel durch Änderungen im Betriebskonzept möglich ist, erfolgt eine Beratung des Entwurfsverfassers. Er hat dann vor einer Ablehnung durch das Bauaufsichtsamt die Möglichkeit, sein Konzept anzupassen. Zudem hat die ZAG die Funktion der Clearingstelle übernommen. Die Gastronomie hat hier die Möglichkeit bekommen, sich direkt an die ZAG zu wenden, sofern Eingriffe der Ordnungsbehörde aus ihrer Sicht zu hinterfragen, nicht verhältnismäßig waren oder ihre Belange nicht berücksichtigt wurden. Oftmals können hier Fälle niederschwellig gelöst werden. 4.) Welche Überlegungen zur Fortführung der Arbeit und Weiterentwicklung der Anlaufstellen gibt es? Ende 2020 war man zunächst davon ausgegangen, dass sich die pandemiebedingte Lage für die Gastronomie zeitnah soweit normalisiert, dass alsbald zu einem „business as usual“ zurückge- kehrt werden kann. Dies zeigt sich aktuell nicht. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall, weshalb die direkten Ansprechpartner*innen für die Gastronomie in der Verwaltung noch wichtiger sind. Zudem treffen auch zukünftig die Ereignisse, wie der Ukraine-Krieg sowie die Energiekrise und die damit verbundenen Auswirkungen, die Branche im besonderen Maß. Zwischenzeitlich wurden durch den Rat der Stadt Köln nicht nur alle Verlängerungen der bis dato geltenden ‚Corona-Erleichterungen‘ bis Ende 2023 beschlossen, sondern am 03.02.2022 auch, dass bis dahin die Verwaltung gemeinsam mit Vertretern der Gastronomie ein Umsetzungskon- zept zur dauerhaften Nutzung von zusätzlichen Außenflächen erarbeiten soll. In diesem Konzept sollen zusätzliche Flächen auch nach 2023 zur Nutzung durch Außengastro- nomie ausgewiesen werden. Unter Berücksichtigung der geforderten Barrierefreiheit auf öffentli- chen Straßen und Plätzen und der Leichtigkeit des Verkehrs wird es eine Aufgabe für die Stadt sein, Alternativen für die Außengastronomien zu finden. Die pandemiebedingten Unterstützungsmaßnahmen für die Branche führen nach wie vor zu ei- nem erheblichen Mehraufwand bei der Gaststättenabteilung und mithin auch bei der zentralen Anlaufstelle Gastronomie. Die Mitarbeitenden der ZAG tragen weiterhin durch Prozessoptimierungen und Abarbeitung schwieriger Fälle/Projekte maßgeblich zur Erledigung dieses hohen Arbeitsvolumens bei. 5.) Wann werden die Stellen entfristet? Die Entfristung ist planmäßig im Rahmen des Stellenplans 2023/2024, der sich aktuell in der poli- tischen Beratung befindet, vorgesehen. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Schildergasse
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Details
- Aktenzeichen
- 2963/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 08.09.2022
- Erstellt
- 07.09.2022 13:58