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AN/1627/2024

Notruf 112 - Wie verhalte ich mich beim Auffinden einer scheinbar hilflosen Person?

Die Linke. Anfrage nach § 4 21.11.2024

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 28.01.2025, TOP 2.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2735 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.11.2024 
AN/1627/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 26.11.2024 
 
Notruf 112 - Wie verhalte ich mich beim Auffinden einer scheinbar hilflosen Person? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Gesundheitsausschusses zu setzen. 
Bei der Notrufzentrale/Rettungsleitstelle in Köln gehen jeden Tag sehr viele Anrufe ein, die unter 
anderem von Personen getätigt werden, die scheinbar hilflose Personen im öffentlichen 
Verkehrsraum vorfinden. 
Die Einsätze der Rettungswagen haben sich in den letzten Jahren erhöht, die personellen 
Ressourcen nicht. Auswertungen haben ergeben, dass ein bestimmter Anteil der Notrufe im 
Nachhinein als nicht erforderlich eingeschätzt werden konnte. Hier war keine Gefahrenlage für die 
betroffene Person vorhanden. 
Für Passant*innen, die scheinbar hilflose Personen sehen und nicht achtlos an ihnen vorbeigehen 
wollen, ist es nicht immer einfach die Situation adäquat einzuschätzen.  
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Wie soll sich jemand verhalten, der eine scheinbar hilflose Person im öffentlichen Verkehrsraum 
sieht? 
2. Wie sieht die Vorgehensweise von Seiten des Rettungsdienstes Köln aus, wenn jemand die 112 
anruft und meldet, dass er eine scheinbar hilflose, z. B. alkoholisierte, aber nicht verletzte Person 
gefunden hat?

3. Wie soll sich die anrufende Person verhalten, wenn sie aufgefordert wird, die scheinbar hilflose 
Person zu fragen, ob sie auch wirklich Hilfe benötigt oder ist die Notrufzentrale / Rettungsleitstelle 
immer verpflichtet einen Rettungswagen zu der als hilflos eingeschätzten Person zu schicken, 
damit sich die Rettungskräfte selbst ein Bild machen können? 
4. Kann die meldende Person davon ausgehen, nicht mehr helfen zu müssen, obwohl sie es 
anders einschätzt, wenn die scheinbar hilflose, alkoholisierte Person die oben genannte Frage 
verneint? 
5. Wie wird ein geschilderter Anruf in der Notrufzentrale/Rettungsleitstelle dokumentiert und hat die 
meldende Person das Recht, sich den Vorgang schriftlich bestätigen zu lassen?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.01.2025 Gesundheitsausschuss
TOP 2.3 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1627/2024
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
21.11.2024
Erstellt
21.11.2024 08:57