AN/1627/2024
Notruf 112 - Wie verhalte ich mich beim Auffinden einer scheinbar hilflosen Person?
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Linke Anfrage nach § 4
2735 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Ralf Unna Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.11.2024 AN/1627/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 26.11.2024 Notruf 112 - Wie verhalte ich mich beim Auffinden einer scheinbar hilflosen Person? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Gesundheitsausschusses zu setzen. Bei der Notrufzentrale/Rettungsleitstelle in Köln gehen jeden Tag sehr viele Anrufe ein, die unter anderem von Personen getätigt werden, die scheinbar hilflose Personen im öffentlichen Verkehrsraum vorfinden. Die Einsätze der Rettungswagen haben sich in den letzten Jahren erhöht, die personellen Ressourcen nicht. Auswertungen haben ergeben, dass ein bestimmter Anteil der Notrufe im Nachhinein als nicht erforderlich eingeschätzt werden konnte. Hier war keine Gefahrenlage für die betroffene Person vorhanden. Für Passant*innen, die scheinbar hilflose Personen sehen und nicht achtlos an ihnen vorbeigehen wollen, ist es nicht immer einfach die Situation adäquat einzuschätzen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie soll sich jemand verhalten, der eine scheinbar hilflose Person im öffentlichen Verkehrsraum sieht? 2. Wie sieht die Vorgehensweise von Seiten des Rettungsdienstes Köln aus, wenn jemand die 112 anruft und meldet, dass er eine scheinbar hilflose, z. B. alkoholisierte, aber nicht verletzte Person gefunden hat? 3. Wie soll sich die anrufende Person verhalten, wenn sie aufgefordert wird, die scheinbar hilflose Person zu fragen, ob sie auch wirklich Hilfe benötigt oder ist die Notrufzentrale / Rettungsleitstelle immer verpflichtet einen Rettungswagen zu der als hilflos eingeschätzten Person zu schicken, damit sich die Rettungskräfte selbst ein Bild machen können? 4. Kann die meldende Person davon ausgehen, nicht mehr helfen zu müssen, obwohl sie es anders einschätzt, wenn die scheinbar hilflose, alkoholisierte Person die oben genannte Frage verneint? 5. Wie wird ein geschilderter Anruf in der Notrufzentrale/Rettungsleitstelle dokumentiert und hat die meldende Person das Recht, sich den Vorgang schriftlich bestätigen zu lassen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1627/2024
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 21.11.2024 08:57