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3302/2025

Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Kalk 2025/2026 – Mittelvergabe

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 27.11.2025, TOP 8.1.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2551 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-8 
 
Vorlagen-Nummer 
 3302/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der 
Veedelszüge im Stadtbezirk Kalk 2025/2026 – Mittelvergabe  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Mittel zur Förderung des Brauchtums in Höhe von 
10.000,00 € gemäß dem beschlossenen Förderprogramm zu vergeben. 
 
Eine Mitteilung über die den Zugorganisatoren der Veedelszüge jeweils zur Verfügung gestell-
ten Mittel samt Berechnungsgrundlage erfolgt in einer der folgenden Sitzungen. 
 
Die Vorschriften zur Haushaltssperre wurden geprüft und beachtet 
 
Die Aufteilung der Mittel wird anhand der von den Trägergesellschaften mitgeteilten erwarte-
ten Teilnehmer*innen-Zahlen durchgeführt. 
 
Nr. Veedelszug Höhe der Förderung 
1 Förderverein Ostheimer Karneval e.V. 1.397,06 € 
2 Arbeitskreis Höhenberger Karneval von 1986 e.V. 1.323,53 € 
3 Bürgerverein Köln-Neubrück e.V. 588,24 € 
4 Nur ein Karnevalsverein e.V. 1323,53 € 
5 KG Löstije Brücker Müüs e.V. 3.676,47 € 
6 1. Vingster KG e.V. „Fidele Vingster“ 661,76 € 
7 Fördergemeinschaft Merheimer Karnevalszug 
von 1979 "für uns Pänz" e.V. 
1.029,41 € 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 10.000      
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Vom Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln wurden Zuschussmittel in Höhe von 10.000 
Euro pro Bezirk zur Sicherung der Veedelszüge beschlossen. 
Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bezirksvertretung. 
Das Förderprogramm wird durch die Bezirksvertretung Kalk ebenfalls beschlossen (vgl. Vor-
lage 3301/2025

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

685 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung?  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

599 Zeichen

Beschluss-Vorlage Nr. 3301/2025  
 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
 
 
 
 
Aufgrund der -insbesondere durch die am 04.11.2025 angeordnete Haushaltssperre 
gem. § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Bewirtschaftung des 
Haushaltes 2025/2026- notwendigen verwaltungsinternen Abstimmung war eine 
fristgerechte Vorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 27.11.2025 nicht 
möglich. Da die Karnevalsvereine mit einer Auszahlung rechnen und Sicherheit 
bezüglich der Bereitstellung der Mittel zur weiteren Planung benötigen, ist eine 
Entscheidung noch in diesem Jahr angezeigt.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3302/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.11.2025
Erstellt
20.11.2025 07:56