3302/2025
Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Kalk 2025/2026 – Mittelvergabe
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-8 Vorlagen-Nummer 3302/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung des Brauchtums in den Veedeln - Sicherung der Durchführung der Veedelszüge im Stadtbezirk Kalk 2025/2026 – Mittelvergabe Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beschließt, die Mittel zur Förderung des Brauchtums in Höhe von 10.000,00 € gemäß dem beschlossenen Förderprogramm zu vergeben. Eine Mitteilung über die den Zugorganisatoren der Veedelszüge jeweils zur Verfügung gestell- ten Mittel samt Berechnungsgrundlage erfolgt in einer der folgenden Sitzungen. Die Vorschriften zur Haushaltssperre wurden geprüft und beachtet Die Aufteilung der Mittel wird anhand der von den Trägergesellschaften mitgeteilten erwarte- ten Teilnehmer*innen-Zahlen durchgeführt. Nr. Veedelszug Höhe der Förderung 1 Förderverein Ostheimer Karneval e.V. 1.397,06 € 2 Arbeitskreis Höhenberger Karneval von 1986 e.V. 1.323,53 € 3 Bürgerverein Köln-Neubrück e.V. 588,24 € 4 Nur ein Karnevalsverein e.V. 1323,53 € 5 KG Löstije Brücker Müüs e.V. 3.676,47 € 6 1. Vingster KG e.V. „Fidele Vingster“ 661,76 € 7 Fördergemeinschaft Merheimer Karnevalszug von 1979 "für uns Pänz" e.V. 1.029,41 € Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 10.000 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Vom Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln wurden Zuschussmittel in Höhe von 10.000 Euro pro Bezirk zur Sicherung der Veedelszüge beschlossen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Bezirksvertretung. Das Förderprogramm wird durch die Bezirksvertretung Kalk ebenfalls beschlossen (vgl. Vor- lage 3301/2025
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Beschluss-Vorlage Nr. 3301/2025 Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der -insbesondere durch die am 04.11.2025 angeordnete Haushaltssperre gem. § 25 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2025/2026- notwendigen verwaltungsinternen Abstimmung war eine fristgerechte Vorlage zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 27.11.2025 nicht möglich. Da die Karnevalsvereine mit einer Auszahlung rechnen und Sicherheit bezüglich der Bereitstellung der Mittel zur weiteren Planung benötigen, ist eine Entscheidung noch in diesem Jahr angezeigt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3302/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.11.2025
- Erstellt
- 20.11.2025 07:56