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2008/0216

Neubesetzung von Aufsichtsräten im Stadtkonzern

Magistratsvorlage 07.05.2008

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2008/0216

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2008/0216

6005 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
08.05.2008 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  
 
Amt: Hauptamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
 
 
 
Nichtöffentlich:    
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2008/0216 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neubesetzung von Aufsichtsräten im Stadtkonzern 
 
Vorlage vom: 07.05.2008 
 
Beschlussvorschlag: 
 
a) Der Oberbürgermeister wird in den neuen Aufsichtsrat der HEAG Holding AG 
    entsandt. 
b) Der Magistrat wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 55 Absatz 1 HGO die  
    städtischen Vertreter für die Aufsichtsräte in 
 
1. die HEAG Holding AG (10 Sitze) 
2. die HEAG Mobilo GmbH (7 Sitze) 
3. die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) (4 Sitze) 
4. die Bauverein AG (8 Sitze) 
5. die HEAG Medianet GmbH (3 Sitze) 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 7. Mai 2008 
 
 
 
Begründung: 
 
In der HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG), im 
folgenden HEAG Holding AG genannt, der HEAG Mobilo GmH, der HEAG Südhessische Energie 
AG (HSE), der Bauverein AG, der HEAG Medianet GmbH und der EAG Entsorgungs-AG stehen die 
Hauptversammlungen mit den Neuwahlen der Aufsichtsräte an. Die der Stadt zustehenden 
Aufsichtsratssitze sind rechtlich betrachtet gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß 
§ 55 Abs. 1 Satz 1 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht 
das alleinige Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschaftsstadt Darmstadt in den Gesellschaften, 
die der Stadt gehören, oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). 
Das Wahlverfahren im Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweiligen 
Listen. Nach dem Abstimmungsergebnis werden die einzelnen Sitze nach dem Hare-Niemayer-
Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle des Ausscheidens 
von Listenmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten gegeben sind. 
 
Folgende Aufsichtsräte sind neu zu besetzen: 
 
1. Ausichtsrat der HEAG Holding AG  
Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern. Sechs dieser Sitze nehmen die Arbeit-
nehmervertreter ein (Drittelparität), ein Sitz geht an die Sparkasse Darmstadt im Rahmen ihrer 
Beteiligung mit 5,01 %. Elf Sitze stehen demnach dem Magistrat zur Besetzung zu. Nach der 
Satzung, die von der Hauptversammlung geändert worden ist, wird der jewe ilige amtierende 
Oberbürgermeister in den Aufsichtsrat vom Magistrat entsandt. Er wird damit nach § 125 Abs. 2 
HGO zugleich dessen Vorsitzender. Demzufolge sind noch zehn Sitze zu wählen. Bisher 
bestand der Aufsichtsrat aus zwanzig Mitgliedern, zehn Sitze hatten die Arbeitnehmervertreter 
inne, die restlichen zehn waren wie folgt besetzt: 
 
Peter Benz 
Kurt Weidmann 
Wolfgang Glenz 
Hans-Werner Erb 
Jochen Partsch 
Lothar Petry 
Brigitte Lindscheid 
Dr. Wolfgang Gehrke 
Wilhelm Kins 
André Schellenberg  
 
2. Aufsichtsrat der HEAG Mobilo GmbH  
Der Aufsichtsrat der HEAG Mobilo GmbH besteht aus 15 Sitzen. Den Arbeitnehmer-vertretern 
stehen fünf Sitze zu (Drittelparität). Dem Gesellschafter Landkreis Darmstadt-Dieburg steht das 
Recht zu, zwei Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Die HEAG Holding AG behält einen Sitz 
zur Sicherung ihrer Aufgaben im Beteiligungsmanagement und überlässt der Stadt sieben 
Sitze. Der Stadt standen bislang sechs Sitze zu. Die Stadt wurde vertreten von 
 
Sabine Seidler

3 
... 
Dr. Joachim Reus 
Ludwig Achenbach 
Dr. Dierk Molter 
Walter Schmidt 
Dieter Wenzel 
 
3. Der Aufsichtsrat der HEAG Südhessische Energie AG (HSE)  besteht aus 20 Sitzen, zehn 
dieser Sitze stehen den Arbeitnehmern zu. Vier Mandate werden wahrgenommen durch die 
Tüga/Ruhrgas, ein Sitz geht an den Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg, ein weiterer 
Sitz bleibt der HEAG Holding AG zur Wahrnehmung ihrer Verpflichtungen im Rahmen des 
Beteiligungsmanagements. Dem Magistrat werden vier Sitze überlassen. Die Stadt hatte bisher 
vier Sitze. Die Sitze wurden wahrgenommen von 
 
Klaus Feuchtinger 
Cornelia Diekmann 
Dagmar Metzger 
Rafael Reißer 
 
4. Aufsichtsrat der Bauverein AG  
Der Aufsichtsrat der Bauverein AG besteht aus 15 Sitzen. Die Arbeitnehmervertreter 
beanspruchen im Rahmen der Drittelparität fünf Sitze, je ein Sitz geht an die HEAG Holding AG 
und an die HEAG Südhessische Energie AG (HSE). Der Magistrat kann damit acht Sitze 
einnehmen. Der Stadt standen bisher acht Sitze zu. Die Mandate nahmen wahr 
 
Peter Benz 
Iris Behr 
Bernd Ellwanger 
Dieter Balzer 
Rita Beller 
Klaus Feuchtinger 
Bärbel Schmidt 
Klaus von Prümmer 
 
5. Aufsichtsrat der HEAG MediaNet GmbH  
Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Sitzen. Die Stadt hat auf diese Gesellschaft nur mittelbaren 
Einfluss. Der Stadt werden zur Wahrung ihres Einflusses drei Sitze überlassen, die zu besetzen 
sind. Der Stadt wurden auch bisher drei Sitze überlassen. Die Mandate nahmen wahr: 
 
Monika Lehr 
Dr. Karl-Heinz Stephan-Roßbach 
Wolfgang Franz 
 
Der Aufsichtsrat der EAG Entsorgungs AG wurde zwar ebenfalls 2003 gewählt. Die 
Hauptversammlung der EAG hat aber am 14. 05. 2004 die Satzung hinsichtlich der Abberufung und 
Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder geändert (Aufstockung der Zahl der Aufsichtsratsmitglieder) 
und in diesem Zusammenhang die im Vorjahr gewählten Aufsichtsratsmitglieder abberufen, sie aber 
in einem neuen Wahlgang mit den weiteren Aufsichtsratsmitgliedern neu gewählt. Die Wahlzeit 
endet damit 2009. Hierzu ergeht zu gegebener Zeit eine entsprechende Magistratsvorlage. 
 
 
Darmstadt, den 7. Mai 2008

4 
... 
10 do-pf 
 
 
 
Der Dezernent 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2008/0216
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.05.2008
Erstellt
29.09.2026 00:00