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3795/2017

Städtisches Grundstück Krefelder Straße/Innere Kanalstraße in Köln-Neustadt/Nord (Bauwagenplatz)

Mitteilung Ausschuss 24.01.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.02.2018, TOP 17.12

Anlage 2 zur Mitteilung LA 11.12.2017

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Anlage 1 zur Mitteilung LA 11.12.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 zur Mitteilung LA 11.12.2017

102 Zeichen

Anlage 2 
 
    Auszug aus dem Konzept des ASB 
 
 
    Planungsvariante 1 
 
 
    Planungsvariante 2

Anlage 1 zur Mitteilung LA 11.12.2017

3650 Zeichen

Anlage 1

Die Oberbürgermeisterin 7 ‘

Geschäftsführung
Liegenschaftsausschuss

Frau Lesser

Telefon: (0221) 221-23074
Fax S (0221) 221-24500
E-Mail: gerhild.lesser@stadt-koeln.de
Datum: 25.08.2017
Auszug

aus der Niederschrift der Sitzung des Liegenschaftsausschusses
vom 04.07.2017

öffentlich
1.13 Wohnungsbau - Grundstück Krefelder Str. / Krefelder Str.
230/1
AN/1025/2017

RM Frank erläutert das Ziel des Antrags. Unmittelbar nach der Sommerpause müss-
ten über die Potenziale zur Schaffung von Wohnungsbau auf dem Gesamtareal be-
lastbare Fakten vorliegen, um dann über das weitere Vorgehen entscheiden zu kön-
nen. Das Areal solle im Wesentlichen - soweit baurechtlich möglich - für Wohnungs-
bau zur Verfügung gestellt werden. Daher müsse auch der ASB seine Vorstellungen
belastbar konkretisieren. Er erwarte, dass die Verwaltung den Bauwagen-Bewohnern
realistische Standortalternativen anbiete.

RM Sterck bittet darum, den Dringlichkeitsantrag zu ergänzen. Es soll alternativ ge-
prüft werden, wie viel zusätzlicher Wohnraum möglich wäre, wenn der Betriebshof
der AWB nicht auf diesem Grundstück angesiedelt wäre.

RM De Bellis-Olinger fragt, welche Ersatzstandorte den Bauwagenleuten angeboten
wurden.

Herr Fritz erklärt, dass im Innenstadtbereich keine geeigneten Flächen zur Verfügung
stehen und daher keine Ersatzstandorte angeboten werden konnten.

RM Sterck schlägt vor, den Radius für einen Ersatzstandort zu erweitern.

RM Weisenstein bittet zu prüfen, ob die SWK einen Ersatzstandort zur Verfügung
stellen kann.

Beschluss:

Das städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanalstr. ist im
Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) als Fläche für Wohnungsbau
vorgesehen. Laut Ratsbeschluss vom 20.12.2016 erfolgte die Festlegung mit
folgender Maßgabe:

„Fläche 1.01 Innere Kanalstr. / Krefelder Str.: Das Grundstück eignet sich grundsätz-
lich für Wohnungsbau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung
für Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzu-

legen. Der derzeit dort ansässigen Bauwagen-Gruppe sollen geeignete Grundstücke
zur Verlagerung angeboten werden.“

Der Liegenschaftsausschuss hat dann am 23.03.2017 das bereits seit dem
03.03.2016 eingeräumte Erstandienungsrecht für dieses Grundstück zu Gunsten des
Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) bis zum 30.09.2017 verlängert.

Die Verwaltung wird aufgrund dieses Sachstands beauftragt,

a. für das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str. / Innere Kanal
Str. das planungsrechtlich maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau,
insbesondere unter Berücksichtigung der Restriktionen durch Lärmemissio-
nen, zu ermitteln und dem Ausschuss darzustellen,

b. darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für Geschosswoh-
nungsbau an diesem Standort erzielt werden könnte, wenn das benachbarte
im Eigentum der Stadtwerke Köln (SWK) befindliche ca. 2.800 qm große
Grundstück unter der Voraussetzung einbezogen würde, dass dort die AWB
ihren geplanten Betriebshof errichten und z.B. seitens der SWK Wohnungen
geschaffen würden; zusätzlich soll alternativ dargestellt werden, wie viel
zusätzlicher Wohnraum möglich wäre, wenn der Betriebshof der AWB
nicht auf diesem Grundstück angesiedelt wäre. Dazu soll auch die AWB
Stellung nehmen.

c. darzustellen, welche Vorteile'sich aus einer gemeinsamen Entwicklung beider
Grundstücke ergeben könnten.

d. die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses
möglichst am 19.09.2017 vorzulegen und anschließend dem Stadtentwick-
Iungsausschuss mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimme der Fraktion Die Linke

Mitteilung Ausschuss

5526 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
230/1 
Vorlagen-Nummer 24.01.2018 
 3795/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 25.01.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
 
Städtisches Grundstück Krefelder Straße/Innere Kanalstraße in Köln-Neustadt/Nord 
(Bauwagenplatz) 
 
Der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 unter TOP 1.13 (AN/1025/2017) 
folgenden Beschluss gefasst:  
 
Das städtische Grundstück Krefelder Str./Innere Kanalstr. ist im Stadtentwicklungskonzept Wohnen 
(StEK Wohnen) als Fläche für Wohnungsbau vorgesehen. Laut Ratsbeschluss vom 20.12.2016 
erfolgte die Festlegung mit folgender Maßgabe:  
 
„Fläche 1.01 Innere Kanalstr./Krefelder Str.: Das Grundstück eignet sich grundsätzlich für Wohnungs-
bau. Die Verwaltung wird beauftragt, die größtmögliche Nutzung für Wohnungsbau unter Berücksich-
tigung der Lärmemissionen zu prüfen und darzulegen. Der derzeit dort ansässigen Bauwagen-
Gruppe sollen geeignete Grundstücke zur Verlagerung angeboten werden.“ 
 
Der Liegenschaftsausschuss hat dann am 23.03.2017 das bereits seit dem 03.03.2016 eingeräumte 
Erstandienungsrecht für dieses Grundstück zu Gunsten des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB) bis 
zum 30.09.2017 verlängert. In seiner Sitzung am 19.09.2017 hat der Liegenschaftsausschuss unter 
TOP 12.6 (2778/2017) einer erneuten Verlängerung des Erstandienungsrechtes bis zum 31.12.2017 
zugestimmt.  
 
Die Verwaltung wird aufgrund dieses Sachstands beauftragt,  
 
a. für das 5.928 qm große städtische Grundstück Krefelder Str./Innere Kanal Str. das planungs-
rechtlich maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau, insbesondere unter Berücksichti-
gung der Restriktionen durch Lärmemissionen, zu ermitteln und dem Ausschuss darzustellen, 
 
b. darüber hinaus darzustellen, welches maximale Potenzial für Geschosswohnungsbau an die-
sem Standort erzielt werden könnte, wenn das benachbarte im Eigentum der Stadtwerke Köln 
(SWK) befindliche ca. 2.800 qm große Grundstück unter der Voraussetzung einbezogen wür-
de, dass dort die AWB ihren geplanten Betriebshof errichten und z.B. seitens der SWK Woh-
nungen geschaffen würden; zusätzlich soll alternativ dargestellt werden, wie viel zusätzlicher 
Wohnraum möglich wäre, wenn der Betriebshof der AWB nicht auf diesem Grundstück ange-
siedelt wäre. Dazu soll auch die AWB Stellung nehmen. 
 
c. darzustellen, welche Vorteile sich aus einer gemeinsamen Entwicklung beider Grundstücke 
ergeben könnten.

2 
 
 
d. die ermittelten Fakten fristgerecht zur Sitzung des Liegenschaftsausschusses möglichst am 
19.09.2017 vorzulegen und anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss mitzuteilen. 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Das an der Krefelder Straße/Innere Kanalstraße gelegene städtische Grundstück bildet zusammen 
mit dem Grundstück des Betriebshofes der AWB die StEK-Wohnflächen 1.01 im Stadtentwicklungs-
konzept Wohnen (StEK Wohnen). Entsprechend wurde in der Berechnung der Wohneinheiten für 
diese StEK-Wohnfläche nicht nur das städtische Grundstück, sondern auch das Grundstück der AWB 
berücksichtigt, wobei unterstellt wird, dass der Betriebshof der AWB aufgegeben wird.  
 
Im Rahmen der Erstbewertung der StEK-Wohnflächen erfolgte eine Abwägung von konkurrierenden 
Nutzungsansprüchen. In diesem Zusammenhang hat das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport für 
diese Fläche einen Bedarf zur Sozial- und Bildungsinfrastruktur von 0,5 ha angemeldet. Diese gemel-
deten Nutzungen (Spielfläche, Jugendangebot) sind flächenanteilig in der Berechnung der Wohnein-
heiten berücksichtigt. Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 20.12.2016 (1028/2015) prüft das 
Fachdezernat alternative Möglichkeiten für Spiel- und Jugendangebote in der Umgebung.  
 
Aufgrund der räumlichen Nähe zur Verkehrsinfrastruktur (Schiene und Straße) kann von einer hohen 
Lärmbelastung ausgegangen werden. Daher wurde eine Mischnutzung zur Berechnung der 
Wohneinheiten herangezogen.  
 
Unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen wird die Realisierung von mindestens 
100 Wohneinheiten auf der StEK-Wohnfläche 1.01 angestrebt.  
 
Konkrete Planungen für eine Einzelbetrachtung der Grundstücke liegen nicht vor. Sofern die gemel-
deten Nutzungen (Spielfläche, Jugendangebot) unberücksichtigt bleiben können, geht die Verwaltung 
jedoch davon aus, dass auf dem städtischen Grundstück rund 70 Wohneinheiten und bei einer Be-
bauung der gesamten Fläche (also städtisches Grundstück mit dem Grundstück des Betriebshofes) 
insgesamt circa 130 Wohneinheiten realisiert werden können (vorbehaltlich weitergehender städte-
baulicher Planungen).  
 
Der ASB hat bereits zwei Planungsvarianten erarbeitet (siehe Anlage 2). Beide Planungen sehen eine 
Mischnutzung als Betriebsgelände des ASB und als Geschosswohnungsbau vor. Die 1. Variante sieht 
die Bebauung des städtischen Grundstückes mit dem Betriebsgelände und rund 80 Wohnungen vor. 
Die 2. Variante bezieht das Grundstück des Betriebshofes der AWB ein. Nach dieser Gesamtkonzep-
tion können maximal 150 Wohneinheiten neben der Nutzung des ASB realisierbar sein.  
 
 
Um dem ASB auf Grundlage der eingereichten Varianten weiterhin Planungssicherheit gewähren zu 
können, beabsichtigt die Verwaltung, das zum Jahresende auslaufende Erstandienungsrecht bis zum 
31.05.2018 zu verlängern. Über den Fortgang der Verhandlungen mit dem ASB wird die Verwaltung 
den Liegenschaftsausschuss zeitnah unterrichten.  
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (3)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 13.12 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
25.01.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3795/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.01.2018
Erstellt
01.12.2017 08:38