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2990/2019

Feststellung des Wirtschaftsplanes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2020

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 10.10.2019

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Anlage 3 Vermögensplan 2020

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Ansehen

Anlage 4 ZVK Stellenplan 2020

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Anlage 2 Erläuterungen Erfolgsplan 2020

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Anlage 1 Erfolgsplan 2020

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Vermögensplan 2020

540 Zeichen

Mittelherkunft Euro 
1. Tilgung Darlehen Mitglieder 0
2. Tilgung von Wertpapieren 35.000.000 
3. Verkauf Immobilien 7.300.000 
4. Abschreibungen 47.400 
5. Jahresüberschuss / Einstellung in 
Verlustrücklage 
280.300 
6. Jahresüberschuss / Erhöhung der 
versicherungstechnischen Rückstellungen 
94.634.550 
137.262.250 
Mittelverwendung Euro 
1. Beschaffung von Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 
56.000 
2. Erwerb von Wertpapieren und sonstigen 
Anlagen 
137.206.250 
137.262.250 
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Vermögensplan 2020

Anlage 4 ZVK Stellenplan 2020

573 Zeichen

(Vgl. Session-Nr. 2523/2019)
Beamte
BGr. 
Laufbahngruppe 2
A 14 0,60
A 13_22
A 13_21
A 12 2,00
A 11 4,00 2,30
A 10 3,00 0,75 (1 Tzst.)
A 9_21 1,00
Laufbahngruppe 1
A 9_12 1,00
A 8 7,00
18,00 3,65
Beschäftigte
EGr.
AT-B 2 0,80
E 15 1,00
E 14
E 13 3,00
E 12
E 11 1,00
E 10 0,50
E 9c 1,00 0,60
E 9b 1,50 (1 Tzst.) 0,95
E 9a
E 8
E 7 0,60
E 6
E 5
E 4 0,40
3,30 8,05
Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
Stellenplan
zum
Soll 2020 Soll 2020
Wirtschaftsjahr 2020
Unmittelbar Beschäftigte
der ZVK
(GF und 1100/2)
Soll 2020
Mittelbar Beschäftigte
der ZVK
(1100 und 1100/1)
Soll 2020

Anlage 2 Erläuterungen Erfolgsplan 2020

8399 Zeichen

Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) 
 
Wirtschaftsplan 2020 
 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 
Die Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln (ZVK) wird entsprechend der Satzung, derzeit in der Fas-
sung vom 10. Juni 2018, als Sonderkasse der Stadt Köln geführt.  
Die Gliederung des Erfolgsplanes richtet sich nach der Verordnung über die Rechnungslegung von Ver-
sicherungsunternehmen (RechVersV) in der Fassung vom 17. Juli 2015 und den entsprechenden Glie-
derungsvorschriften. 
Der Wirtschaftsplan 2020 wurde auf Basis der Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2018, der Entwicklung 
des laufenden Wirtschaftsjahres 2019 und der für das Wirtschaftsjahr 2020 zu prognostizierenden Ent-
wicklung kalkuliert. 
Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Jahresabschluss werden die einzeln aufgestellten Wirtschafts-
pläne im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung und der Freiwilligen Versicherung zu einem ge-
meinsamen Wirtschaftsplan zusammengefasst. 
In der Pflichtversicherung ist der Umlagesatz aufgrund der Ergebnisse der Tarifverhandlungen zum 
Altersvorsorgeplan 2001 auf den am 01.11.2001 vorhandenen Wert von 5,8 % der zusatzversorgungs-
pflichtigen Entgelte festgeschrieben. Zusätzlich wird entsprechend dem vom Kassenausschuss be-
schlossenen Stufenplan zur künftigen Finanzierung der ZVK auch weiterhin ein Zusatzbeitrag gemäß 
§ 64 der Satzung der ZVK der Stadt Köln zum Aufbau eines Kapitalstocks in Höhe von 3,2 % der zusatz-
versorgungspflichtigen Entgelte erhoben. 
In der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes wird seit 2002 eine Freiwillige Versicherung an-
geboten. Durch die Entrichtung eigener Beiträge unter Inanspruchnahme einer steuerlichen Förde-
rung können die Pflichtversicherten mit der Freiwilligen Versicherung eine zusätzliche kapitalgedeckte 
betriebliche Altersversorgung aufbauen. Als Form der betrieblichen Altersversorgung stehen hier die 
Förderwege im Rahmen von Zulagen/Steuervorteilen („Riester“-Förderung) und im Rahmen der Frei-
stellung der Beiträge von Sozialversicherungs- und Steuerabzügen (Entgeltumwandlung) zur Verfü-
gung. Dem Versicherungszweig der vollständig kapitalgedeckten Freiwilligen Versicherung liegt 
beim Tarif 2002 ein Geschäftsplan zugrunde, der am 19.11.2002 vom damaligen Ministerium für Inne-
res und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde. Der Tarif 2002 wurde für 
Neuverträge zum 31.12.2009 geschlossen und wird seitdem im geschlossenen Bestand für Altver-
träge fortgeführt. Mit Wirkung vom 01.01.2010 ist mit dem Tarif 2009 ein neuer Tarif im Versiche-
rungszweig der Freiwilligen Versicherung aufgelegt worden. Seit dem 01.07.2012 wird dieser Tarif als 
geschlechtsneutraler Tarif (Tarif 2012) fortgeführt. 
 
Erläuterung der Positionen im Erfolgsplan 2020 
1. Verdiente Beiträge  
In der Pflichtversicherung beinhalten die Planwerte die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträ-
gen, die auf Hochrechnungen der erwarteten Beträge im laufenden Jahr basieren. Ferner sind 
hier die Einnahmen aus Barwertübertragungen aufgrund von Überleitungen von anderen Zusatz-
versorgungseinrichtungen enthalten. 
In der Freiwilligen Versicherung ist nach den Erfahrungen der Vorjahre und nach derzeitigem 
Kenntnisstand mit einer Zunahme der Anzahl der abgeschlossenen Versicherungsverträge und 
damit einer Steigerung der Beitragseinnahmen nicht zu rechnen. Der Betrag bewegt sich daher 
auf dem Niveau des Vorjahres.

2. Erträge aus Kapitalanlagen 
Der Betrag setzt sich aus den Erträgen der folgenden Anlageklassen zusammen: 
 Direktanlagen (Wertpapiere) 
 KÖZU FundMaster 
 Immobilienfonds 
 Infrastrukturbeteiligungen 
 Investitionen in Private Debt 
 Sondererträge aus Verkauf von Kapitalanlagen (Verkauf Jakordenhaus) 
  
Hinzu kommen in der Pflichtversicherung die Mieteinnahmen aus dem derzeit noch im Eigentum 
der ZVK befindlichen Verwaltungsgebäude Köln-Innenstadt, Jakordenstraße. 
Aufgrund der Lage am Kapitalmarkt ist das durchschnittliche Zinsniveau der Vorjahre bei den 
Wieder- und Neuanlagen im Bereich der Direktanlagen nicht mehr zu erreichen. Liquide Mittel 
werden gemäß den Vorgaben der aktuellen Asset Liability Management (ALM) - Studie zu Kapi-
talanlagen in den oben aufgeführten Anlageklassen mit guter Renditeerwartung verwendet. 
Das insgesamt erwartete Kapitalanlageergebnis liegt in beiden Versicherungszweigen etwa auf 
dem Niveau des Ergebnisses von 2018. Die durch den Aktuar ermittelten Anforderungen 
(3,25 %) werden voraussichtlich dennoch erfüllt. 
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle 
Die Berechnung der voraussichtlichen Höhe der Aufwendungen für Versicherungsfälle wurde 
nach Hochrechnungen der zu erwartenden Aufwendungen für das laufende Jahr vorgenommen. 
Sie berücksichtigt eine Steigerung der Anzahl der Leistungsempfänger sowie die tarifvertraglich 
festgelegte Rentendynamisierung in Höhe von 1 % zum 01.07.2020. 
Im Versicherungszweig der Freiwilligen Versicherung werden derzeit an 633 Personen Renten-
leistungen gewährt (Stand: 31.07.2019). Da für Betriebsrenten aus freiwilligen Versicherungen 
keine Wartezeit erforderlich ist, muss mit einer weiter ansteigenden Zahl von Versicherungsfällen 
und daher mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden. 
4. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen 
Die Einnahmen aus den Zusatzbeiträgen werden in der Pflichtversicherung zum Aufbau des 
Kapitalstocks verwendet und nach Abzug von Verwaltungskosten einer Teildeckungsrückstellung 
zugeführt. Die tatsächliche Zuführung an die Teildeckungsrückstellung wird nach Abschluss des 
Wirtschaftsjahres durch den Verantwortlichen Aktuar nach versicherungsmathematischen 
Grundsätzen berechnet. Die ebenfalls in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthal-
tene umlagefinanzierte Teilvermögensrückstellung wird dabei als Ausgleichsposten verwendet. 
In der Freiwilligen Versicherung sind nach dem Geschäftsplan rund 98 % der Beiträge und der 
Zulagen der Deckungsrückstellung zuzuführen. Weiterhin ist hier die geschäftsplanmäßige Ver-
zinsung der Anwartschaften zu berücksichtigen. 
5./6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen 
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und für Kapitalanlagen beinhalten die folgenden 
Positionen: 
 Personalkosten einschließlich der Kosten für Altersversorgung und Rückstellungen für Pensi-
onen, Beihilfen und Altersteilzeit 
 Aufwand für EDV, für bezogene Leistungen, Telefon- und Portokosten, Bürobedarf 
 Abschreibungen auf Inventar 
 Sonstiger Verwaltungsaufwand (Fortbildungen, Dienstreisen, Raumkosten, zusätzlich in 
2020 Umzugskosten einschließlich Umbaukosten). 
  
Diese Kosten werden entsprechend dem geschätzten Aufwand auf die einzelnen Kostenbereiche 
aufgeteilt.  
Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sind im Geschäftsplan der Freiwilligen Versi-

cherung mit maximal 2 % der Beiträge beziehungsweise gleichgestellter Einnahmen (zum Bei-spiel Zulagen) zuzüglich 1 % der gezahlten Versicherungsleistungen vorgesehen. Diese Vorgabe 
wird eingehalten.  
Ausschließlich in den Bereich Aufwendungen für Kapitalanlagen fallen folgende Positionen: 
 Beraterkosten zu neuen Kapitalanlagestrategien 
 Kosten der Verwaltung für Kapitalanlagen 
 planmäßige Abschreibung auf das Gebäude Jakordenstraße 
 Abschreibungen auf Agien der Wertpapiere 
 Bauunterhaltungskosten für das Bürogebäude Jakordenstraße. 
7./8./9. Versicherungstechnisches und nichtversicherungstechnisches Ergebnis, Jahresüber-
schuss  
Im nichtversicherungstechnischen Ergebnis wird der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus-
gewiesen, die außerhalb der Satzung der ZVK erzielt werden. Als wesentliche Positionen der Er-
träge sind hierbei Verwaltungskostenerstattungen Dritter und Erträge aus der Auflösung von 
Rückstellungen zu nennen. Bei den Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um Gutach-
terkosten für Interne Revision, Kosten des Jahresabschlusses, Zinsaufwendungen für Pensions-
rückstellungen und Steuern. 
Das versicherungstechnische Ergebnis stellt den Ausgleichsposten zum nichtversicherungstech-
nischen Ergebnis nach Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen dar. In der 
Pflichtversicherung wird kein Jahresüberschuss ausgewiesen. 
In der Freiwilligen Versicherung dient der verbleibende Jahresüberschuss der Erhöhung des 
Eigenkapitals in Form einer Zuführung zur Verlustrücklage. Dadurch wird auch hier kein Bilanz-
gewinn ausgewiesen.

Anlage 1 Erfolgsplan 2020

945 Zeichen

Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln 
Erträge und Aufwendungen Ansatz 2020 Ansatz 2019 Ergebnis 2018 Ansatz 2018 
Euro Euro Euro Euro 
1. Verdiente Beiträge 167.184.300 157.805.800 153.914.002 144.279.300 
2. Erträge aus Kapitalanlagen 47.369.300 56.986.900 43.419.395 35.306.000 
3. Aufwendungen für Versicherungsfälle -107.260.450 -109.065.406 -102.571.919 -98.227.400 
4. Veränderung der übrigen versicherungs- 
technischen Rückstellungen -101.934.550 -101.165.094 -90.530.401 -76.525.800 
5. Aufwendungen für den 
Versicherungsbetrieb -3.118.200 -2.794.000 -2.580.580 -2.259.500 
6. Aufwendungen für Kapitalanlagen -1.590.900 -1.124.100 -1.045.904 887.600 
7. Versicherungstechnisches Ergebnis 649.500 644.100 604.593 649.800 
8. Nichtversicherungstechnisches Ergebnis -369.200 -347.000 -326.989 -400.000 
9. Jahresüberschuss/Einstellung in 
Verlustrücklage -280.300 -297.100 -277.604 -249.800 
10. Jahresüberschuss 0 0 0 0
Erfolgsplan 2020

Beschlussvorlage Rat

2250 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/1100/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2990/2019 
Freigabedatum 
 10.10.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Feststellung des Wirtschaftsplanes der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das 
Wirtschaftsjahr 2020 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt den Wirtschaftsplan der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 
2020 gemäß § 6 Absatz 1 und § 60a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der 
zu diesem Beschluss beigefügten Fassung fest.  
 
 
Kassenausschuss (ZVK) 25.10.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019 
Rat 07.11.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Nach § 60 a der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln in der Fassung vom 10. Juni 
2018 ist von der Kassenleitung und der Geschäftsführung jährlich, spätestens einen Monat vor Be-
ginn eines Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen.  
Die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind bei der Wirt-
schaftsführung und das Rechnungswesen sinngemäß anzuwenden.  
Nach § 4 der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Buchstabe a der Sat-
zung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln beschließt der Kassenausschuss ZVK über den 
Wirtschaftsplan, vorbehaltlich der förmlichen Feststellung des Wirtschaftsplanes durch den Rat der 
Stadt Köln.  
Nach dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2020 wird bei einem unveränderten Umlagesatz von 5,8 % 
und einem ebenfalls unveränderten Zusatzbeitrag von 3,2 % des zusatzversorgungspflichtigen Ent-
geltes voraussichtlich ein Bruttoergebnis in Höhe von 101.934.550 Euro erzielt. Dieses Bruttoergebnis 
wird zur Dotierung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendet, so dass kein Bilanzge-
winn ausgewiesen wird. 
Die Erträge aus Umlagen und Zusatzbeiträgen sind in Abstimmung mit dem Verantwortlichen Aktuar 
auf Basis der Hochrechnung der zu erwartenden Beträge für 2019 kalkuliert worden. Nach der Pla-
nung für das Jahr 2020 ist weiterhin von einer Realisation der im Rahmen des Aufbaus der Kapitalde-
ckung angestrebten Kapitaldeckungsgrade auszugehen. 
Im Übrigen wird auf die Anlagen verwiesen. 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
2990/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
10.10.2019
Erstellt
28.08.2019 10:08