V/0842/2016
Verkehrsverhältnisse im Kreuzungsbereich Trauttmansdorffstraße/An den Loddenbüschen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2
82 Zeichen
Anlage 2 Blatt 1 zur Vorlage V/0842/2016 Anlage 2 Blatt 2 zur Vorlage V/0842/2016
Beschlussvorlage
10408 Zeichen
V/0842/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Verkehrsverhältnisse im Kreuzungsbereich Trauttmansdorffstraße/An den Loddenbüschen
Mehrere Anträge aus der Bezirksvertretung Münster-Südost (Anlagen 1 bis 3)
Beratungsfolge
25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
03.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung
I. Sachentscheidung:
1. Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Gautzsch“, „An den Loddenbü-
schen“ und des Knotenpunktes An den Loddenbüschen/Höltenweg wird auf der Grundlage
des Lageplanes von September 2016 (Anlage 5) zugestimmt.
2. Die Bezirksvertretung Münster-Südost und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wohnen nehmen das Prüfergebnis der Verwaltung zu den o. g. Anträgen
zur Kenntnis.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -
anlagen
Aufwendungen 13 Aufwendungen für
Sach- und Dienst-
leistungen
2019
2020
400.000
220.000
Erträge 02
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2019
350.000 1) Förderrichtlinien kommunaler
Straßenbau - FöRi-kom-Stra,
ca. 60 % der zuwendungsfä-
higen Kosten
Ergebnis 270.000
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen und des Kno-
tenpunktes, Baukosten in Höhe von ca. 620.000 € entstehen.
Vorlagen-Nr.:
V/0842/2016
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
Witt@stadt-muenster.de
Datum:
13.10.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0842/2016
1) Die Maßnahme ist nach FöRi-kom-Stra förderfähig.
Wann das Projekt gefördert werden kann ist abhängig von der Priorisierung der (vielen) Maßnahmen
aus dem Förderprogramm. Zurzeit scheint eine Förderung ab 2019 möglich.
Die Zuwendungen betragen voraussichtlich ca. 60% der zuwendungsfähigen Kosten.
Begründung:
Zu dem o. g. Kreuzungsbereich liegen der Verwaltung mehrere Anträge der Bezirksvertretung Mün s-
ter-Südost vor (Anlage 1 bis 3).
Die Ausführungen der Verwaltungen zu den einzelnen Anträgen sind in der Anlage 4 dargelegt.
Zu 1.
Nach Auskunft des Tiefbauamtes sind in den nächsten Jahren umfangreiche Fahrbahninstandse t-
zungsarbeiten und teilweise auch eine Erneuerung der Nebenanlagen in dem Kreuzungsb ereich
vorgesehen. Im Zuge dieser anstehenden Maßnahmen werden die vorhandenen Bushalt estellen
„Gautzsch“ und „An den „Loddenbüschen“ sowie alle Querungsstellen im Kreuzungspunkt barrier e-
frei ausgebaut.
Bestand
Die Straße An den Loddenbüschen ist als Kreisstraße K 10 klassi fiziert und damit Bestandteil des
Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster. Diese Straße verbindet in Verlängerung der Trauttmansdorf f-
straße die Bundesstraße B 54 (Hammer Straße) mit der Landesstraße L 589 (Albersloher Weg).
Hierüber hinaus übernimmt die Straße An den Loddenbüschen auch eine Erschließungsfunktion für
den Gewerbepark Loddenheide sowie für das Gewerbegebiet Höltenweg und die angrenzenden
Wohngebiete Biederlackweg und Höltenweg.
Das Verkehrsaufkommen dieser wichtigen Verbindungsstraße ist entsprech end der Verkehrsbede u-
tung sehr hoch. Das Verkehrsaufkommen der Straße an den Loddenbüschen weist im Bereich des
Höltenweges ca. 21.800 Kfz/24h auf.
Die klassifizierte Straße verfügt über 2 Fahrspuren je Richtung, die mittels einer begrünten Mitt elinsel
voneinander getrennt sind. Beidseitig schließen sich Nebenanlagen in Form von getrennten Geh- und
Radwegen an.
Bushaltestelle „Gautzsch“
Anlass
Die Haltestellen „Gautzsch“ sind im Haltestellenprogramm 2017/2018 vorgesehen. Mit dem B e-
schluss zur Vorlage V/ 0270/2016 Programm „Verbesserungen an Haltestellen für 2017/2018 wu r-
den die für 2018 geplanten Standorte benannt und die Planungen für diese Standorte aufgeno m-
men.
Bestand
Die Bushaltestelle „Gautzsch“ wird von der Buslinie 17 im 20 – Minuten – Takt bedient.
Beide Bushaltestellen „Gautzsch“ sind als Fahrbahnrandhaltestellen ausgebaut und entsprechen
nicht den Anforderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Die stadteinwärtige Bushaltestelle ist mit einer Wall-Wartehalle ausgestattet.
Die stadtauswärtige Haltestelle liegt ungünstig und bietet den Fahrgästen keinen sicheren Au sstieg
aus dem Bus. Aufgrund der vorhandenen Hecke, die auf Wunsch der Anwohner der Anliegerfahrbahn
realisiert worden ist, besteht in diesem Bereich nur ein 1,35 m breiter Gehweg.
Aus der Fahrgastbefragung aus dem Jahre 2007 sind an der Haltestelle „Gautzsch“ pro Tag stad t-
einwärts 104 und stadtauswärts 99 Ein- und Aussteiger zu verzeichnen.
- 3 -
V/0842/2016
Planung
Es ist geplant, beide Bushaltestellen barrierefrei als Fahrbahnrandhal testellen auszubauen. Die Ha l-
testellen sollen mit einem 16 cm hohen Niederflurbusbordsteinen und einem Blindenleitsystem au s-
gestattet werden. Dies entspricht einem Umbau nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGB).
Um den Fahrgästen einen sicheren un d bequemen Ausstieg an der Bushaltestelle stad tauswärts zu
ermöglichen, wird der Rechtsabbiegestreifen in seiner Länge baulich soweit verkürzt, dass der
Rechtsabbiegerverkehr noch sicher abfließen kann. Dadurch entsteht zum einen für die Fahrgäste ein
großzügiger Aufstellbereich und zum anderen wird eine Verringerung der Abbiegegeschwi ndigkeiten
des Rechtsabbiegers erreicht. Auch im Hinblick auf die Lärmbelastung wird sich dieser Ausbau positiv
auswirken. Um die Fahrgäste vor schlechter Witterung zu schütze n und Ihnen eine Sitzmöglichkeit
anbieten zu können, wird diese Haltestellen mit einer „Wall-Wartehalle“ ausgestattet.
Bushaltestelle „An den Loddenbüschen“
Bestand
Beide Bushaltestellen sind am Fahrbahnrand angelegt und nicht barrierefrei ausgebaut. Sie werden
von der Buslinie E 6 im 30-Minuten-Takt (nur in den Spitzenstunden) bedient.
Planung
Beide Bushaltestellen werden als Fahrbahnrandhaltestellen barrierefrei ausgebaut.
Diese werden mit einem Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem ausgestattet.
Dies entspricht einem Umbau nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGB).
Um eine sichere Erreichbarkeit der stadtauswärtigen Bushaltestelle zu gewährleisten, wird eine 2,75
m breite Aufstellfläche in der vorhandenen Grünfläche plattiert.
Aufgrund der geringen Frequentierung ist die Aufstellung einer Wartehalle an beiden Standorten nicht
erforderlich.
Die Anregung zum barrierefreien Ausbau dieser Bushaltestellen wurde aufgegriffen und in die Priori-
tätenliste zum Haltestellenprogramm aufgen ommen. Derzeit sind der Verkehrsplanung ca. 100
Standorte bekannt, an denen eine Verbesserung wünschenswert wäre. Die Einstufung in der Prior i-
tätenliste ist u. a. abhängig von den Einstiegzahlen, der Lage der Haltestelle zu sozialen Einrichtu n-
gen (z. B. An regungen der KIB), der Notwendigkeit zur baulichen Instandsetzung. Über den Zei t-
punkt der Umsetzung kann aufgrund der Vielzahl an geforderten Maßnahmen derzeit noch keine
Aussage getroffen werden.
Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte im Zusammenhang mit dem o. g. Ausbau der Bushaltestel-
le „Gautzsch“ und dem barrierefreien Ausbau des Kreuzungspunktes realisiert werden.
Kreuzungspunkt
Planung
Zur Optimierung der Verkehrssicherheit für den Radfahrer und Fußgänger schlägt die Verwaltung
vor, die frei fließenden Rechtsabbieger in die Signalisierung einzubeziehen.
Mit einem Signalisierungsansatz kann an 3 der 4 Radfahrbeziehungen eine m. E. ausreichende Ve r-
kehrsqualität angeboten werden. Der Aufenthalt der Radfahrer aus Loddenheide in den Hö ltenweg
kann auf der Dreiecksinsel nicht verhindert werden. Es kann weder im Langprogramm noch im Kur z-
programm eine grüne Welle für Radfahrer generiert werden. Der Aufenthalt der Ra dfahrer auf der
Dreieckinsel kann auch mit veränderter Programmstruktur nicht vermieden werden.
Grundsätzlich müssen auch alle vorhandenen Überquerungsstellen barrierefrei ausgebaut werden,
damit sie für Menschen mit sensorischen und motorischen Einschränkungen eindeutig auffindbar und
sicher nutzbar sind.
Nach Vereinbarung und Beschluss durch den ASSVW sollen im öffentlichen Verkehrsraum sowohl im
- 4 -
V/0842/2016
Bestand als auch bei allen Neuplanungen von Straßen Maßnahmen ergriffen werden, die ein barri e-
refreies Wohnumfeld für Menschen mit Behinderungen schaffen.
Die vorhandenen Mittelinseln werden in einer Breite von 2,50 m ausgebaut, um einen barrier efreien
Ausbau sicherzustellen. Durch den Umbau der Mittelinsel bleibt weiterhin eine ausreichende Fah r-
bahnbreite für den Kfz -Verkehr. Auch die vorhandenen Dreiecksinseln werden bei der Planung
dementsprechend mit taktilen Elementen ausgestattet.
Kosten:
Für die Instandsetzung der Fahrbahn im Knotenpunktbereich inklusive des erforderlichen barrierefre i-
en Ausbaus der Querungsstellen im Knotenpunktbereich sowie des barrierefreien Ausbaus der Halte-
stellenpaare „Gautzsch“ und „An den Loddenbüschen“ werden die Gesamtkosten auf ca. 620.000 €
geschätzt.
Die Maßnahmen sind in einer Größenordnung von 60 % - 80 % der förderfähigen Ausbaukosten fö r-
derfähig. Aufgrund der Vielzahl der Zuwendungsmaßnahmen kann aktuell keine Aussage zum Real i-
sierungszeitraum gegeben werden.
Reduktionsvariante:
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Standards barrier efrei
ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis-
se an eine Halt estelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Ve rzicht auf
einen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vo rhandenen Zustandes. Dies entspräche in
keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle.
Um dem Anspruch auf Barrierefreiheit in Münster gerecht zu werden, ist eine Reduktion in der Pl a-
nung des barrierefreien Ausbaus der Querungsstellen in dem o. g. Kreuzungspunkt nicht möglich.
Alle Anträge sind mit dieser Vorlage beantwortet.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion
Anlage 2: Antrag der FDP-Fraktion
Anlage 3: Antrag der PIRATEN
Anlage 4: Prüfergebnis zu den einzelnen Anträgen
Anlage 5: Verkehrstechnischer Entwurf
Anlage 4 Blatt 2
2740 Zeichen
Anlage 4 Blatt 2 zur Vorlage V/0842/2016
• Höltenweg – Loddenheide
Die Bandbreite der grünen Welle für Radfahrer würde 7 s in Langprogramm
betragen. Im Kurzprogramm wäre eine Durchfahrt nicht möglich.
• Trauttmansdorffstraße – An den Loddenbüschen
Die Bandbreite der grünen Welle für Radfahrer würde 22 s in Lang- und 16 s im
Kurzprogramm betragen. Im Kurzprogramm nur mit eine m gegenüber dem Bestand
veränderten Ablauf realisierbar.
• Loddenheide – Höltenweg
Es kann weder im Langprogramm noch im Kurzprogramm eine grüne Welle für
Radfahrer generiert werden. Der Aufenthalt der Radfahrer auf der Dreieckinsel kann
auch mit veränderter Programmstruktur nicht vermieden werden.
Rad- und Fußgängerquerungen im o. g. Kreuzungsberei ch deutlicher und sicherer
gestalten (z. B durch eine Rotmarkierung)
Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden alle Querungs stellen im Kreuzungsbereich
barrierefrei ausgestattet, damit diese auch für Men schen mit sensorischen und motorischen
Einschränkungen eindeutig auffindbar und sicher nut zbar sind (Anlage 5). Die vorhandenen
Mittelinseln müssen in einer Breite von 2,50 m ausg ebaut werden, um einen barrierefreien
Ausbau sicherzustellen. Auch die vorhandenen Dreiec ksinseln müssen dementsprechend
mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Zudem wird der freie Rechtsabbieger wie o. g. in
die Signalsteuerung einbezogen, um die Verkehrssich erheit der Radfahrer und Fußgänger
an dieser Stelle zu
erhöhen.
Somit ist eine Rotmarkierung an dieser Stelle entbehrlich.
Teilweise Freigabe des Radweges am Höltenweg für Fahrten in beide Richtungen
Seitens der Verwaltung und der Polizei kann einer Freigabe des Radweges am Höltenweg in
beide Richtungen ab der Einmündung der Anliegerfahr bahn bis zur Kreuzung nicht
entsprochen werden. Zum einen ist die vorhandene Radwegbreite von 1,70 m viel zu schmal
und zum anderen liegt der Radweg in einem Kurvenber eich, sodass schlechte
Sichtverhältnisse auf den kommenden Gegenverkehr en tstehen, die zu gefährlichen
Situationen führen könnten.
Da die Einrichtung einer Querungsanlage im Einmündu ngsbereich der Anliegerfahrbahn
aufgrund der vorhandenen 5 Fahrspuren gemäß der RAS t 06 nicht möglich ist, wurde ein
Durchlass zwischen der Anliegerfahrbahn und dem Kre uzungspunkt geschaffen. Hierfür
wurde die städtische begrünte Fläche zwischen der A nliegerfahrbahn und den westlichen
Nebenanlagen des Höltenweges in Anspruch genommen. Der geplante Durchlass ermöglicht
den Fußgängern und Radfahrern einen direkten Zugang zum Kreuzungspunkt, sodass eine
Freigabe des Radweges in beide Richtungen entbehrlich ist.
Alle Anträge sind mit dieser Vorlage beantwortet.
Anlage 3
32 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0842/2016
Anlage 4 Blatt 1
2745 Zeichen
Anlage 4 Blatt 1 zur Vorlage V/0842/2016 Zu 2 Nach Prüfung der Anträge durch die die mit Verkehrs fragen befassten Fachämter der Verwaltung und durch die Polizei stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: Ersetzung der Ampelsteuerung durch einen Kreisverkehr Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und des Verkehrszuwachses, der sich perspektivisch aus dem Gewerbepark Loddenheide ergi bt, kann auf die Vierspurigkeit der Straße nicht verzichtet werden. Darauffolgend kann einer Umgestaltung dieser Kreuzung zu einem Kreisverkehr seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden. Die Errichtung eines Minikreisverkehres mit einem A ußendurchmesser von 13-22 m kann aufgrund der vorhandenen Verkehrsstärken an dieser Stelle nicht verwirklicht werden. Es besteht die Gefahr der Überlastung. Reicht die Kapazität eines kleinen Kreisverkehrs ni cht aus, kann die Kreisfahrbahn laut dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren zweistreifig befahrbar ausgebildet werden. Bei Kreisverkehren mit zweistreifig befahrbarer Kre isfahrbahn muss der Außendurchmesser mindestens 40 m – 60 m betragen. Zudem werden die Kreiszufahrten zweistreifig ausgef ührt. An solchen zweistreifigen Kreiszufahrten kann der Fußgänger- und Radverkehr nicht bevorrechtigt geführt werden. Unter Berücksichtigung des regelmäßigen Fußgänger- und Radverkehrs in diesem Kreuzungspunkt scheidet die Umgestaltung der Kreuzu ng zu einem Kreisverkehr an dieser Stelle aus. Verbreiterung des Gehweges von der Haltestelle Gaut zsch stadtauswärts zur Kreuzung und Erweiterung des Aufenthaltsbereichs an dieser Haltestelle Eine Verbreiterung des Gehweges ab der Bushaltestel le Gautzsch stadtauswärts bis zum Kreuzungsbereich ist nur mit Beseitigung der vorhan denen Hecke möglich, was von den Anwohnern nicht befürwortet wird. Eine Verbreiterung der vorh. Gehwegbreite von ca. 1 ,35 m ist aufgrund fehlender Fläche nicht möglich. Einbeziehung der Rechtsabbiegespuren in die Ampelst euerung, Bestückung dieser Rechtsabbiegespur mit einer Anforderungsampel für R adfahrer und Fußgänger, Freigabe der genannten Rechtsabbiegespur nur für Busse Bestand Kreuzungspunkt Die Einbeziehung der Rechtsabbiegespuren in die Amp elsteuerung wurde in der Planung (Anlage 5) berücksichtigt. Entsprechend einer Zählung vom 04.11.2010 werden für die rechtsabbiegenden Kfz sowohl im Lang- wie auch im Kurzprogramm ausreichend lange Freigabezeiten zur Verfügung gestellt. Die sich dann noch für die Radfahrer ergebenden Fre igaben erlauben für die einzelnen Fahrbeziehungen folgenden Komfort: • An den Loddenbüschen – Trauttmansdorffstraße Die Bandbreite der grünen Welle für Radfahrer würde 22 s in Lang- und 15 s im Kurzprogramm betragen
Anlage 5
32 Zeichen
Anlage 5 zur Vorlage V/0842/2016
Anlage 1
32 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0842/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Trauttmansdorffstraße
- Hammer Straße
- Höltenweg
- Albersloher Weg
- An den Loddenbüschen
- Loddenheide
- Biederlackweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0842/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37