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V/0842/2016

Verkehrsverhältnisse im Kreuzungsbereich Trauttmansdorffstraße/An den Loddenbüschen

Vorlagen 12.10.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 02.02.2017, TOP 7.2

Anlage 2

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Beschlussvorlage

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Anlage 4 Blatt 2

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Anlage 4 Blatt 1

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Anlage 2

82 Zeichen

Anlage 2 Blatt 1 zur Vorlage V/0842/2016

Anlage 2 Blatt 2 zur Vorlage V/0842/2016

Beschlussvorlage

10408 Zeichen

V/0842/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Verkehrsverhältnisse im Kreuzungsbereich Trauttmansdorffstraße/An den Loddenbüschen 
Mehrere Anträge aus der Bezirksvertretung Münster-Südost (Anlagen 1 bis 3) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
03.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestellen „Gautzsch“, „An den Loddenbü-
schen“ und des Knotenpunktes An den Loddenbüschen/Höltenweg wird auf der Grundlage 
des Lageplanes von September 2016 (Anlage 5) zugestimmt. 
2. Die Bezirksvertretung Münster-Südost und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wohnen nehmen das Prüfergebnis der Verwaltung zu den o. g. Anträgen 
zur Kenntnis. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag  
    € 
Bemerkungen 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -
anlagen 
   
Aufwendungen 13 Aufwendungen für 
Sach- und Dienst-
leistungen 
2019 
2020 
400.000 
220.000 
Erträge 02 
 
 
Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen 
2019 
 
350.000 1) Förderrichtlinien kommunaler 
Straßenbau - FöRi-kom-Stra, 
ca. 60 % der zuwendungsfä-
higen Kosten 
Ergebnis    270.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen und des Kno-
tenpunktes, Baukosten in Höhe von ca. 620.000 € entstehen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0842/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0842/2016 
 
1) Die Maßnahme ist nach FöRi-kom-Stra förderfähig. 
Wann das Projekt gefördert werden kann ist abhängig von der Priorisierung der (vielen) Maßnahmen 
aus dem Förderprogramm. Zurzeit scheint eine Förderung ab 2019 möglich. 
Die Zuwendungen betragen voraussichtlich ca. 60% der zuwendungsfähigen Kosten. 
 
Begründung: 
 
Zu dem o. g. Kreuzungsbereich liegen der Verwaltung mehrere Anträge der Bezirksvertretung Mün s-
ter-Südost vor (Anlage 1 bis 3).  
 
Die Ausführungen der Verwaltungen zu den einzelnen Anträgen sind in der Anlage 4 dargelegt. 
 
Zu 1. 
 
Nach Auskunft des Tiefbauamtes sind in den nächsten Jahren umfangreiche Fahrbahninstandse t-
zungsarbeiten und teilweise auch eine Erneuerung der Nebenanlagen in dem Kreuzungsb ereich 
vorgesehen. Im Zuge dieser anstehenden Maßnahmen werden die vorhandenen Bushalt estellen 
„Gautzsch“ und „An den „Loddenbüschen“ sowie alle Querungsstellen im Kreuzungspunkt barrier e-
frei ausgebaut. 
 
Bestand 
Die Straße An den Loddenbüschen ist als Kreisstraße K 10 klassi fiziert und damit Bestandteil des 
Vorbehaltsnetzes der Stadt Münster. Diese Straße verbindet in Verlängerung der Trauttmansdorf f-
straße die Bundesstraße B 54 (Hammer Straße) mit der Landesstraße L 589 (Albersloher Weg). 
Hierüber hinaus übernimmt die Straße An den Loddenbüschen auch eine Erschließungsfunktion für 
den Gewerbepark Loddenheide sowie für das Gewerbegebiet Höltenweg und die angrenzenden 
Wohngebiete Biederlackweg und Höltenweg. 
 
Das Verkehrsaufkommen dieser wichtigen Verbindungsstraße ist entsprech end der Verkehrsbede u-
tung sehr hoch. Das Verkehrsaufkommen der Straße an den Loddenbüschen weist im Bereich des 
Höltenweges ca. 21.800 Kfz/24h auf. 
 
Die klassifizierte Straße verfügt über 2 Fahrspuren je Richtung, die mittels einer begrünten Mitt elinsel 
voneinander getrennt sind. Beidseitig schließen sich Nebenanlagen in Form von getrennten Geh- und 
Radwegen an. 
 
Bushaltestelle „Gautzsch“  
 
Anlass 
Die Haltestellen „Gautzsch“ sind im Haltestellenprogramm 2017/2018 vorgesehen. Mit dem B e-
schluss zur Vorlage V/ 0270/2016 Programm „Verbesserungen an Haltestellen für 2017/2018 wu r-
den die für 2018 geplanten Standorte benannt und die Planungen für diese Standorte aufgeno m-
men. 
 
Bestand  
Die Bushaltestelle „Gautzsch“ wird von der Buslinie 17 im 20 – Minuten – Takt bedient.  
Beide Bushaltestellen „Gautzsch“ sind als Fahrbahnrandhaltestellen ausgebaut und entsprechen 
nicht den Anforderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). 
Die stadteinwärtige Bushaltestelle ist mit einer Wall-Wartehalle ausgestattet. 
Die stadtauswärtige Haltestelle liegt ungünstig und bietet den Fahrgästen keinen sicheren Au sstieg 
aus dem Bus. Aufgrund der vorhandenen Hecke, die auf Wunsch der Anwohner der Anliegerfahrbahn 
realisiert worden ist, besteht in diesem Bereich nur ein 1,35 m breiter Gehweg. 
 
Aus der Fahrgastbefragung aus dem Jahre 2007 sind an der Haltestelle „Gautzsch“ pro Tag stad t-
einwärts 104 und stadtauswärts 99 Ein- und Aussteiger zu verzeichnen.

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V/0842/2016 
 
Planung  
Es ist geplant, beide Bushaltestellen barrierefrei als Fahrbahnrandhal testellen auszubauen. Die Ha l-
testellen sollen mit einem 16 cm hohen Niederflurbusbordsteinen und einem Blindenleitsystem au s-
gestattet werden. Dies entspricht einem Umbau nach dem Behindertengleichstellungsgesetz  (BGB). 
 
Um den Fahrgästen einen sicheren un d bequemen Ausstieg an der Bushaltestelle stad tauswärts zu 
ermöglichen, wird der Rechtsabbiegestreifen in seiner Länge baulich soweit verkürzt, dass der 
Rechtsabbiegerverkehr noch sicher abfließen kann. Dadurch entsteht zum einen für die Fahrgäste ein 
großzügiger Aufstellbereich und zum anderen wird eine Verringerung der Abbiegegeschwi ndigkeiten 
des Rechtsabbiegers erreicht. Auch im Hinblick auf die Lärmbelastung wird sich dieser Ausbau positiv 
auswirken. Um die Fahrgäste vor schlechter Witterung zu schütze n und Ihnen eine Sitzmöglichkeit 
anbieten zu können, wird diese Haltestellen mit einer „Wall-Wartehalle“ ausgestattet. 
 
Bushaltestelle „An den Loddenbüschen“ 
Bestand 
 
Beide Bushaltestellen sind am Fahrbahnrand angelegt und nicht barrierefrei ausgebaut. Sie  werden 
von der Buslinie E 6 im 30-Minuten-Takt (nur in den Spitzenstunden) bedient. 
 
Planung  
Beide Bushaltestellen werden als Fahrbahnrandhaltestellen barrierefrei ausgebaut.  
Diese werden mit einem Niederflurbusbordstein und einem Blindenleitsystem ausgestattet.   
Dies entspricht einem Umbau nach dem Behindertengleichstellungsgesetz  (BGB). 
Um eine sichere Erreichbarkeit der stadtauswärtigen Bushaltestelle zu gewährleisten, wird eine 2,75 
m breite Aufstellfläche in der vorhandenen Grünfläche plattiert. 
 
Aufgrund der geringen Frequentierung ist die Aufstellung einer Wartehalle an beiden Standorten nicht 
erforderlich. 
 
Die Anregung zum barrierefreien Ausbau dieser Bushaltestellen wurde aufgegriffen und in die Priori-
tätenliste zum Haltestellenprogramm aufgen ommen. Derzeit sind der Verkehrsplanung ca. 100 
Standorte bekannt, an denen eine Verbesserung wünschenswert wäre. Die Einstufung in der Prior i-
tätenliste ist u. a. abhängig von den Einstiegzahlen, der Lage der Haltestelle zu sozialen Einrichtu n-
gen (z. B. An regungen der KIB), der Notwendigkeit zur baulichen Instandsetzung. Über den Zei t-
punkt der Umsetzung kann aufgrund der Vielzahl an geforderten Maßnahmen derzeit noch keine 
Aussage getroffen werden. 
 
Die Umsetzung dieser Maßnahme sollte im Zusammenhang mit dem o. g. Ausbau der Bushaltestel-
le „Gautzsch“ und dem barrierefreien Ausbau des Kreuzungspunktes realisiert werden. 
 
Kreuzungspunkt 
Planung  
Zur Optimierung der Verkehrssicherheit für den Radfahrer und Fußgänger schlägt die Verwaltung 
vor, die frei fließenden Rechtsabbieger in die Signalisierung einzubeziehen. 
 
Mit einem Signalisierungsansatz kann an 3 der 4 Radfahrbeziehungen eine m. E. ausreichende Ve r-
kehrsqualität angeboten werden. Der Aufenthalt der Radfahrer aus Loddenheide in den Hö ltenweg 
kann auf der Dreiecksinsel nicht verhindert werden. Es kann weder im Langprogramm noch im Kur z-
programm eine grüne Welle für Radfahrer generiert werden. Der Aufenthalt der Ra dfahrer auf der 
Dreieckinsel kann auch mit veränderter Programmstruktur nicht vermieden werden. 
Grundsätzlich müssen auch alle vorhandenen Überquerungsstellen barrierefrei ausgebaut werden, 
damit sie für Menschen mit sensorischen und motorischen Einschränkungen eindeutig auffindbar und 
sicher nutzbar sind. 
Nach Vereinbarung und Beschluss durch den ASSVW sollen im öffentlichen Verkehrsraum sowohl im

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V/0842/2016 
Bestand als auch bei allen Neuplanungen von Straßen Maßnahmen ergriffen werden, die ein barri e-
refreies Wohnumfeld für Menschen mit Behinderungen schaffen. 
Die vorhandenen Mittelinseln werden in einer Breite von 2,50 m ausgebaut, um einen barrier efreien 
Ausbau sicherzustellen. Durch den Umbau der Mittelinsel bleibt weiterhin eine ausreichende Fah r-
bahnbreite für den Kfz -Verkehr. Auch die vorhandenen Dreiecksinseln werden bei der Planung  
dementsprechend mit taktilen Elementen ausgestattet.  
 
Kosten: 
 
Für die Instandsetzung der Fahrbahn im Knotenpunktbereich inklusive des erforderlichen barrierefre i-
en Ausbaus der Querungsstellen im Knotenpunktbereich sowie des barrierefreien Ausbaus der Halte-
stellenpaare „Gautzsch“ und „An den Loddenbüschen“ werden die Gesamtkosten auf ca. 620.000 € 
geschätzt. 
Die Maßnahmen sind in einer Größenordnung von 60 % - 80 % der förderfähigen Ausbaukosten fö r-
derfähig. Aufgrund der Vielzahl der Zuwendungsmaßnahmen kann aktuell keine Aussage zum Real i-
sierungszeitraum gegeben werden.  
 
Reduktionsvariante: 
 
Die Haltestellen werden nach den erforderlichen und politisch beschlossenen Standards barrier efrei 
ausgebaut. Eine Reduktion in der Planung ist auch im Hinblick auf die fahrgeometrischen Erfordernis-
se an eine Halt estelle nicht möglich. Als Kostenreduzierung bliebe nur ein gänzlicher Ve rzicht auf 
einen barrierefreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vo rhandenen Zustandes. Dies entspräche in 
keiner Weise den Vorstellungen von einer modernen, barrierefreien Haltestelle. 
 
Um dem Anspruch auf Barrierefreiheit in Münster gerecht zu werden, ist eine Reduktion in der Pl a-
nung des barrierefreien Ausbaus der Querungsstellen in dem o. g. Kreuzungspunkt nicht möglich. 
 
Alle Anträge sind mit dieser Vorlage beantwortet. 
 
 
 
I. V. 
 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion 
Anlage 2: Antrag der FDP-Fraktion 
Anlage 3: Antrag der PIRATEN 
Anlage 4: Prüfergebnis zu den einzelnen Anträgen 
Anlage 5: Verkehrstechnischer Entwurf

Anlage 4 Blatt 2

2740 Zeichen

Anlage 4 Blatt 2 zur Vorlage V/0842/2016  
 
 
 
• Höltenweg – Loddenheide 
Die Bandbreite der grünen Welle für Radfahrer würde 7 s in Langprogramm  
 
betragen. Im Kurzprogramm wäre eine Durchfahrt nicht möglich.  
 
• Trauttmansdorffstraße – An den Loddenbüschen  
Die Bandbreite der grünen Welle für Radfahrer würde  22 s in Lang- und 16 s im 
Kurzprogramm betragen. Im Kurzprogramm nur mit eine m gegenüber dem Bestand 
veränderten Ablauf realisierbar.  
                              
 
• Loddenheide – Höltenweg 
Es kann weder im Langprogramm noch im Kurzprogramm eine grüne Welle für 
Radfahrer generiert werden. Der Aufenthalt der Radfahrer auf der Dreieckinsel kann 
auch mit veränderter Programmstruktur nicht vermieden werden. 
 
Rad- und Fußgängerquerungen im o. g. Kreuzungsberei ch deutlicher und sicherer 
gestalten (z. B durch eine Rotmarkierung) 
 
Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden alle Querungs stellen im Kreuzungsbereich 
barrierefrei ausgestattet, damit diese auch für Men schen mit sensorischen und motorischen 
Einschränkungen eindeutig auffindbar und sicher nut zbar sind (Anlage 5). Die vorhandenen 
Mittelinseln müssen in einer Breite von 2,50 m ausg ebaut werden, um einen barrierefreien 
Ausbau sicherzustellen. Auch die vorhandenen Dreiec ksinseln müssen dementsprechend 
mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Zudem wird der freie Rechtsabbieger wie o. g. in 
die Signalsteuerung einbezogen, um die Verkehrssich erheit der Radfahrer und Fußgänger 
an dieser Stelle zu 
 erhöhen. 
 
Somit ist eine Rotmarkierung an dieser Stelle entbehrlich. 
 
Teilweise Freigabe des Radweges am Höltenweg für Fahrten in beide Richtungen 
 
Seitens der Verwaltung und der Polizei kann einer Freigabe des Radweges am Höltenweg in 
beide Richtungen ab der Einmündung der Anliegerfahr bahn bis zur Kreuzung nicht 
entsprochen werden. Zum einen ist die vorhandene Radwegbreite von 1,70 m viel zu schmal 
und zum anderen liegt der Radweg in einem Kurvenber eich, sodass schlechte 
Sichtverhältnisse auf den kommenden Gegenverkehr en tstehen, die zu gefährlichen 
Situationen führen könnten. 
 
Da die Einrichtung einer Querungsanlage im Einmündu ngsbereich der Anliegerfahrbahn 
aufgrund der vorhandenen 5 Fahrspuren gemäß der RAS t 06 nicht möglich ist, wurde ein 
Durchlass zwischen der Anliegerfahrbahn und dem Kre uzungspunkt geschaffen. Hierfür 
wurde die städtische begrünte Fläche zwischen der A nliegerfahrbahn und den westlichen 
Nebenanlagen des Höltenweges in Anspruch genommen. Der geplante Durchlass ermöglicht 
den Fußgängern und Radfahrern einen direkten Zugang  zum Kreuzungspunkt, sodass eine 
Freigabe des Radweges in beide Richtungen entbehrlich ist. 
 
Alle Anträge sind mit dieser Vorlage beantwortet.

Anlage 3

32 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0842/2016

Anlage 4 Blatt 1

2745 Zeichen

Anlage 4 Blatt 1 zur Vorlage V/0842/2016  
 
Zu 2 
Nach Prüfung der Anträge durch die die mit Verkehrs fragen befassten Fachämter der 
Verwaltung und durch die Polizei stellt sich das Ergebnis wie folgt dar: 
 
Ersetzung der Ampelsteuerung durch einen Kreisverkehr 
 
Aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung und des Verkehrszuwachses, der sich 
perspektivisch aus dem Gewerbepark Loddenheide ergi bt, kann auf die Vierspurigkeit der 
Straße nicht verzichtet werden. Darauffolgend kann einer Umgestaltung dieser Kreuzung zu 
einem Kreisverkehr seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden. 
 
Die Errichtung eines Minikreisverkehres mit einem A ußendurchmesser von 13-22 m kann 
aufgrund der vorhandenen Verkehrsstärken an dieser Stelle nicht verwirklicht werden. Es 
besteht die Gefahr der Überlastung. 
Reicht die Kapazität eines kleinen Kreisverkehrs ni cht aus, kann die Kreisfahrbahn laut dem 
Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren zweistreifig befahrbar ausgebildet werden. 
Bei Kreisverkehren mit zweistreifig befahrbarer Kre isfahrbahn muss der Außendurchmesser 
mindestens 40 m – 60 m betragen. 
Zudem werden die Kreiszufahrten zweistreifig ausgef ührt. An solchen zweistreifigen 
Kreiszufahrten kann der Fußgänger- und Radverkehr nicht bevorrechtigt geführt werden. 
 
Unter Berücksichtigung des regelmäßigen Fußgänger- und Radverkehrs in diesem 
Kreuzungspunkt scheidet die Umgestaltung der Kreuzu ng zu einem Kreisverkehr an dieser 
Stelle aus. 
  
Verbreiterung des Gehweges von der Haltestelle Gaut zsch stadtauswärts zur 
Kreuzung und Erweiterung des Aufenthaltsbereichs an dieser Haltestelle 
 
Eine Verbreiterung des Gehweges ab der Bushaltestel le Gautzsch stadtauswärts bis zum 
Kreuzungsbereich ist nur mit Beseitigung der vorhan denen Hecke möglich, was von den 
Anwohnern nicht befürwortet wird. 
Eine Verbreiterung der vorh. Gehwegbreite von ca. 1 ,35 m ist aufgrund fehlender Fläche 
nicht möglich. 
 
Einbeziehung der Rechtsabbiegespuren in die Ampelst euerung, Bestückung dieser 
Rechtsabbiegespur mit einer Anforderungsampel für R adfahrer und Fußgänger, 
Freigabe der genannten Rechtsabbiegespur nur für Busse 
Bestand Kreuzungspunkt 
 
Die Einbeziehung der Rechtsabbiegespuren in die Amp elsteuerung wurde in der Planung 
(Anlage 5) berücksichtigt. 
 
Entsprechend einer Zählung vom 04.11.2010 werden für die rechtsabbiegenden Kfz sowohl 
im Lang- wie auch im Kurzprogramm ausreichend lange  Freigabezeiten zur Verfügung 
gestellt. 
Die sich dann noch für die Radfahrer ergebenden Fre igaben erlauben für die einzelnen 
Fahrbeziehungen folgenden Komfort: 
 
• An den Loddenbüschen – Trauttmansdorffstraße 
Die Bandbreite der grünen Welle für Radfahrer würde  22 s in Lang- und 15 s im 
Kurzprogramm betragen

Anlage 5

32 Zeichen

Anlage 5 zur Vorlage V/0842/2016

Anlage 1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0842/2016

Beratungsverlauf (2)

15.11.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Trauttmansdorffstraße
  • Hammer Straße
  • Höltenweg
  • Albersloher Weg
  • An den Loddenbüschen
  • Loddenheide
  • Biederlackweg

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Details

Aktenzeichen
V/0842/2016
Typ
Vorlagen
Datum
12.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37