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V/0202/2006

Kanalsanierung Am Alten Schützenhof / Hammer Str. 145 a - d

Vorlage 20.03.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 09.05.2006, TOP 4.8

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3953 Zeichen

V/0202/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Am Alten Schützenhof / Hammer Str. 145 a - d 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Kanalerneuerungsarbeiten zu. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 260.000,00 € geschätzt.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Maßnahme unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung 
durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2006 bzw. des Finanz- und Investitionspro-
gramms 2005 – 2009 steht. 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7001.950.3008.1 Bauk. Kanalsanierung  
Südviertel 
2006 260.000 800.000,  
HH-Ansatz 
2006 
 (weitere 
Maßnahmen)
     
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0202/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0202/2006 
Begründung: 
 
Der auf der Privatfläche zwischen Hammer Staße 145 und Scheibenstraße 46 verlaufende Misch-
wasserkanal ist auf einer Gesamtlänge von 127 m defekt (Schadensklasse 3).  
Der Kanal stammt aus dem Baujahr 1933.  
 
Der betroffene Kanal entwässert ein ca. 11 ha großes Einzugsgebiet (Schmutz- und Mischwasser) 
westlich der Hammer Straße. Vom Anschlussschacht in der Scheibenstraße wird das Abwasser 
zum Hauptpumpwerk und weiter zur Hauptkläranlage geführt. 
 
Der Kanal weist starke Korrosion, defekte Rohrwandungen und Querschnittsminderungen auf. 
Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik 
des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden. 
Die durch die defekten Kanäle austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Der schad-
hafte MW-Kanal befindet sich oberhalb des Münsterschen Kiessandzuges. 
Durch Ausspülungen entstehen Hohlräume, die zu einer Gefährdung der Standsicherheit führen 
können.  
 
Eine Erneuerung des betroffenen Kanals ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe-
dingt erforderlich. 
 
Das vorh. Beton-Eiprofil 500 / 700 des Schmutzwasserkanals wird durch ein Betonrohr DN 700 
ersetzt. 
 
Um die Beeinträchtigung der Privatflächen so gering wie möglich zu halten und den Forderungen 
der Grundstückseigentümer zu entsprechen, wird die Erneuerung des Kanals in geschlossener 
Bauweise durchgeführt. Ausgehend von einer Startgrube im Einmündungsbereich der Scheiben-
straße werden 96 m DN 700 in Richtung Zielgrube in der Hammer Straße vorgepresst. Von diesen 
Baugruben werden 30,50 m Kanal im offenen Verbau zu den Anschlussschächten hergestellt. 
Zusätzliche Baugruben sind nur im Bereich der Hausanschlussleitungen erforderlich. 
 
Der alte Kanal wird ausgebaut bzw. mit Spezialbeton verfüllt. 
 
Beeinträchtigungen der Verkehrsführung sind nur im Bereich der östlichen Busspur der Hammer 
Straße erforderlich.  
 
Für die Erneuerung der Schmutzwasserkanalisation werden keine Beiträge von den Anliegern er-
hoben. 
 
Die Ausschreibung für den Kanal erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das IV. Quartal 2006 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 3 bis 
4 Monaten gerechnet. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt zu schaffen, werden bei der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen von 
Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. 
 
Die Baumaßnahme wird durch aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Medien unterstützt. Die Anwohner 
und Eigentümer werden entsprechend des Serviceversprechens des Tiefbauamtes frühzeitig über 
die Maßnahme informiert. 
 
I.V. 
 
gez. 
Joksch

- 3 - 
V/0202/2006

Beratungsverlauf (2)

02.05.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße 145a
  • Scheibenstraße 46
  • Am Alten Schützenhof

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0202/2006
Typ
Vorlage
Datum
20.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37