2163/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vor den Siebenburgen/Ecke Ulregasse, Aktenzeichen 03/24
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 03/24 S 03.07.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– Parken an der Straße „Vor den Siebenbur- gen/Ecke Ulregasse“, Aktenzeichen 03/24 S Sehr geehrter Herr , mit Schreiben vom 15.01.2024 habe ich Ihnen den Eingang Ihrer obengenannten Bür- gereingabe bestätigt. Leider kann ich erst heute auf Ihr Anliegen zurückkommen. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat Ihr Anliegen geprüft und teilt Folgendes mit: „Die Anlieger*innen erhielten um das Berufskolleg Ulrepforte in der Ulrichgasse 1-3 in 50676 Köln im Jahr 2001 vom Amt für Schulentwicklung die Freigabe der Nutzung der Parkplätze des Berufskollegs ab Ende des Schulbetriebs sowie am Wochenende. Dies führt nun zu unkontrolliertem Parken auf und um das Gelände, für welches das Ordnungsamt nicht zuständig ist. Mit Beschluss vom 11. August 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Schulgebäude des Berufskollegs Ulrepforte beauftragt. Hierbei soll ebenfalls der Parkplatz eingefriedet werden. Baubeginn ist voraussichtlich im Sommer 2025. Bis dahin wird die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durch eine temporäre Lösung versuchen, die Störungen zu mindern.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fachliche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne direkt wenden an die Ge- bäudewirtschaft, Herrn , Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: gebaeudewirtschaft@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt zur Kenntnis gegeben. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 2/2 Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Be- zirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2163/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vor den Siebenburgen/Ecke Ulregasse, Aktenzeichen 03/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Innenstadt hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Freitag, 5. Januar 2024 15:24 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Illegales Parken auf dem Schul-bzw.Lehrerparkplatz "Vor den Siebenburgen"/Ulregasse Sehr geehrte Frau ! Seit Jahren weise ich verschiedene Stellen der Stadt Köln auf den nicht tragbaren Zustand auf dem Lehrerparkplatz der gewerblichen Berufsschulen an der Straße "Vor den Siebenburgen"/Ecke Ulre- gasse hin. Leider fühlte sich weder das Schulamt, das Grünflächenamt noch das Ordnungsamt dafür zuständig. Hier die Sachlage: Seit Jahren parken Autos auf der Grünfläche, die natürlich nicht asphaltiert ist, illegal zwischen zwei Bäumen. Durch starke Regenfälle ist die Standfestigkeit der Bäume (zwei Robinien) sehr gefährdet. Es kommt auch zu einer starken Verschmutzung des Parkplatzes , was auch zu einer Verstopfung der Abflüsse führt. Da der Boden eine dauernde Belastung durch schwere Autos nicht standhält, besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Bäume umzufallen drohen. Hier ist die Stadt zusätzlich gefordert, da nicht nur Sachschaden droht, sondern auch Menschen gefährdet sind. Selbstverständlich kenne ich den Parkdruck, der in unserem Viertel herrscht, doch das recht- fertigt keineswegs das illegale Parken. Ich hoffe, dass endlich geeignete Maßnahmen getroffen werden, diesem illegalen Treiben Einhalt zu bieten. Mit freundlichen Grüssen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2163/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 15.07.2024
- Erstellt
- 10.07.2024 09:05